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Das ist ein sehr schwieriges Problem, Herr Abgeordneter, das Sie hier anschneiden. Es berührt das Verhältnis der Länder zu den Gemeinden. Sie wissen, daß das Grundgesetz von der Konzeption ausgeht, daß die Finanzmassen so zu verteilen sind, daß der Bund auf der einen Seite und die Länder und Gemeinden — als Ganzes gesehen — auf der anderen Seite ihre Funktionen gleichmäßig und selbständig erfüllen können. Ob es möglich sein wird, darüber hinaus eine Verstärkung der Selbständigkeit und der Eigenverantwortung der Gemeinden in dem von Ihnen gewünschten Sinne zu erreichen, muß noch geprüft werden.