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Herr Abgeordneter, die deutsche Botschaft hat die durch die Rückkehrer bei ihr hinterlegten, ich muß sagen, Altrubelbeträge im Zusammenhang mit der Währungsreform vom 1. Januar 1961 in der Sowjetunion auf ein Konto bei der sowjetischen Staatsbank hinterlegen müssen. Die sowjetische Regierung hat diese Konten dann wegen angeblichen Verstoßes gegen die sowjetischen Devisenbestimmungen gesperrt. Langwierige Verhandlungen der deutschen Botschaft um Freigabe dieser Konten sind bisher ergebnislos geblieben. Es wurde daher der Gedanke erwogen, den Rückkehrern zwischenzeitlich durch innenpolitische Maßnahmen bei uns zu helfen. Aus diesem Grunde wurde die Federführung insoweit auf den Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte übertragen.