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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/ 1316, V/1321) Fragen der Abg. Frau Blohm: Amtliche Merkblätter für Behinderte — Aufklärung der betroffenen Bevölkerungskreise Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 B Frage der Abg. Frau Blohm: Meldepflicht der Ärzte Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 C Fragen des Abg. Dorn: Bundeszuschuß für den Film „Katz und Maus" Dr: Ernst, Staatssekretär . 4120 A, 4120 D Dorn (FDP) . . . . . . 4120 B, 4120 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4120 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Niederschreien des südvietnamesischen Botschafters in Bonn durch Mitglieder des Sozialistischen Studentenbundes an der Freien Universität Berlin Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 4121 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 4121 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 4121 D Frage des Abg. Eisenmann: Haushaltsansatz 1967 für den Sport Dr. Ernst, Staatssekretär 4121 D Kubitza (FDP) . . . . . 4122 A Frage des Abg. Eisenmann: Leistungs- und Sportzentren Dr. Ernst, Staatssekretär 4122 C Kubitza (FDP) 4122 D Frage des Abg. Eisenmann: Tägliche Turn- oder Sportstunden in den Schulen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 4123 A Kubitza (FDP) 4123 A Frage des Abg. Ruf: Gleichstellung der nach § 1227 RVO im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer mit den im Inland tätigen Versicherten Grund, Staatssekretär . . . . . . 4123 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Verlust an Lohnsummensteuerbeträgen der Gemeinden durch Fehlen eines eigenen Prüfungsrechtes Grund, Staatssekretär 4123 C Weimer (CDU/CSU) 4124 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Fragen des Abg. Marquardt: Betrügerisch erlangte Erstattungen beim Export von Futtermitteln Grund, Staatssekretär . . . . . . 4124 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4125 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Weingeschenksendungen aus EWG-Ländern Grund, Staatssekretär . . . . . . 4125 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4126 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verwendung des Mehraufkommens an Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Grund, Staatssekretär . . . . . . 4126 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4126 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Abstimmung dieser Frage mit den Beteiligten Grund, Staatssekretär 4126 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 41'26 D Frage des Abg. Hübner: Berücksichtigung von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für 1966 bei Berechnung der Lohnsteuer für 1967 durch die Finanzämter Grund, Staatssekretär 4126 D Frage des Abg. Dröscher: Schwierigkeiten beim Absatz von Rundholz 4127 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) Beitragspflichtgrenze bei Ortskrankenkassen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4127 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 4127 D Weimer (CDU/CSU) 4128 A Frage des Abg. Dröscher: Schnellere Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4128 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4128 D Frage des Abg. Dröscher: Einstellung von Aushilfskräften zur schnelleren Bearbeitung der Anträge von Arbeitslosen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4129 A Dröscher (SPD) 4129 B Weimer (CDU/CSU) 4129 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Deutsch österreichisches Sozialversicherungsabkommen — Zeitpunkt des Inkrafttretens Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4129 D Fragen des Abg. Geldner: Urteil des Landgerichts Düsseldorf betr. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Verdienstausfalles eines Facharbeiters ohne dessen eigenes Verschulden Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4130 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 4130 D Frage des Abg. Dichgans: Ausgabe falscher Arzneimittel in deutschen Apotheken 4131 A Frage des Abg. Dichgans: Eventuelle Verlängerung des Apothekerstudiums 4131 B Frage des Abg. Ollesch: Fehlende Ausführungsbestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum sog. Gewerkschaftserlaß Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4131 B Ollesch (FDP) 4131 C Fragen des Abg. Jung: Lizenzen des zivilen und militärischen Flugsicherungspersonals — eventuelle Einführung einer dritten und vierten Laufbahn Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4131 D Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des Bundesverteidigungsministers auf die von den Abg. Berkhan und Wienand im Verteidigungsausschuß gestellten Fragen Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4132 B Ollesch (FDP) 4132 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Möglichkeit neuer Belastungen des Bundeshaushalts durch die Verlegung der US-Stäbe von Frankreich in die Bundesrepublik Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4132 D Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 4133 A Bericht der Sozialenquete-Kommission „Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Sozialenquete)" (Drucksachen V/961, zu V/961) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 4133 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1308) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4133 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 mit der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1309 zu V/1309) — Zweite und dritte Beratung — . 4133 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1310, zu V/1310) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4134 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 mit der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1311, zu V/1311) — Zweite und dritte Beratung — 4134 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 mit der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/1128); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandstragen (Drucksachen V/1312, zu V/1312) — Zweite und dritte Beratung — 4134 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen (Kreide aus Tarifnr. 38.19) Drucksachen V/996, V/1306) 4134 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1081, V/1304, V/1256, V/1305) 4134 D Berichte des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste, Einundziebzigste, Vierundsechzigste und Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303, V/1083, V/1302, V/1082, V/1301) . . . . 4134 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt (Drucksachen V/1161, V/1307) 4135 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rats zur ...ten Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1192, V/1315) . . . . . . . . 4135 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1320) . . . . . 4135 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/552, V/1234) 4135 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung (Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102) 4136 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung (Drucksache V/1155) Lücke, Bundesminister . . . 4136 B, 4153 B Dr. Prassler (CDU/CSU) 4140 D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4144 A Jung (FDP) 4147 D Balkenhol (CDU/CSU) 4150 C Nächste Sitzung 4154 C Anlage 4155 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 4119 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 1. Dr. Adenauer 27. 1. Frau Albertz 28. 2. Dr. Artzinger ** 27. 1. Bading 28. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauer (Würzbung) * 28. 1. Bauknecht 28. 1. Berkhan * 2.8. 1. Dr. Besold 27. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Blachstein 18. 2. Blume 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Borm 27. 1. Bremer 27. 1. Burgemeister 4. 2. Corterier * 28. 1. Cramer 28. 1. Dr. Czaja 10. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Dr. Dittrich 27. 1. Draeger * 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Eisenmann 21. 4. Erler 31. 1. Ertl 28. 1. Fellermaier 28. 1. Flämig * 28. 1. Dr. Frede 27. 1. Dr. Freiwald 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Frey 27. 1. Frieler 4. 2. Frau Funcke 27. 1. Dr. Furler * 28. 1. Dr. Giulini 27. 1. Glombig 27. 1. Glüsing 28. 1. Dr. Götz 12. 2. Frau Griesinger 28. 1. Haage (München) 27. 1. . Hahn (Bielefeld) ** 3. 2. Dr. Hellige * 28. 1. Frau Herklotz 28. 1. Herold * 28. 1. Dr. Hesberg 27. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing(Honnef) * 28. 1. Klinker 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Könen (Düsseldorf) 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Korspeter 4. 3. Frau Dr. Krips 27. 1. Krug 28. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Lemmer 3. 2. Lemmrich * 28. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Liehr 28. 1. Marquardt 28. 1. Dr. Martin 27. 1. Mauk ** 27. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Memmel ** 27. 1. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz * 29. 1. Missbach 27. 1. Müller (Aachen-Land) ** 27. 1. Müller (Ravensburg) 28. 1. Müller (Worms 28. 1. Paul * 28. 1. Peters (Norden) 27. 1. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler * 28. 1. Porzner 28. 1. Dr. Preiß 28. 1. Raffert 27. 1. Reichmann 28. 1. Dr. Reinhard 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Dr. Ritgen 28. 1. Frau Rudoll 28. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Saxowski 28. 1. Dr. Schmidt ¡Gellersen) 28. 1. Frau Schroeder (Detmold) 27. 1. Schulhoff 27. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seibert 27. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Sinn 27. 1. Stooß 28. 1. Struve 31. 3. Unertl 28. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Wächter 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Weigl 28. 2. Welke 27. 1. Welslau 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 4. 2. Dr. Zimmermann 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Haas 17. 2.
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    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte den Kollegen Dr. Prassler beglückwünschen. Hoffentlich wird er im Laufe der Jahre seinen Optimismus behalten können, daß Anregungen, die von dieser Stelle an die Regierung und auch an dieses Haus gegeben werden, in absehbarer Zeit auch Verwirklichung finden.

    (Abg. Baier: Bei Minister Lücke eher als bei anderen!)

    — Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege
    Baier, aber das ist auch in der Vergangenheit zwischen uns in anderer Weise öfter der Fall gewesen.

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte den Dank, den Herr Kollege Dr. Prassler dem Herrn Bundesinnenminister ausgesprochen hat, im eigenen Namen und namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ebenfalls aufgreifen; denn es kann in der Tat keinem Zweifel unterliegen, daß der Herr Bundesinnenminister sich mit seinen dieser Aufgabe besonders verpflichteten Mitarbeitern mit ganz besonderem Eifer der Raumordnung angenommen hat. Wie sehr ihm die damit verbundenen Fragen am Herzen liegen, haben auch seine heutigen Ausführungen wieder deutlich gemacht.
    Aber lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein kritisches Wort zur Methode, mit der wir die Dinge hier bearbeiten und beraten, sagen. Ich glaube, daß der hohe politische Rang, der der Raumordnungspolitik zukommt, kaum die nötige Beachtung findet, wenn Aussprachen wie die heutige im Vakuum einer Freitagsdebatte stattfinden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wie soll unter solchen Umständen Interesse geweckt und Information breit gestreut werden, wie
    damit die Überzeugung der Regierung und des Parlaments von. der großen Bedeutung der Raumordnung glaubhaft dargestellt werden?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig, Herr Jacobi!)

    Meine Bitte geht an die Fraktionsvorstände und an den Ältestenrat, bei solchen Gelegenheiten doch daran zu denken, daß dieses Parlament nicht nur chronologische und ihm nach der Geschäftsordnung vorgeschriebene Arbeiten zu leisten hat, sondern daß Politica auch als Politica gewertet werden und einen entsprechenden Rahmen für die Debatte erhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zum Raumordnungsbericht habe ich zu sagen, daß auch wir der Auffassung sind, daß er eine dankenswerte Arbeit darstellt. Er ist eines der ersten sichtbaren Ergebnisse des im April 1965 verabschiedeten Raumordnungsgesetzes. Er stellt eine gute Materialsammlung über die räumliche Entwicklung der Bundesrepublik in den letzten Jahren dar. Wir dürfen ihn also als eine Bestandsaufnahme begrüßen, die uns die Möglichkeit gibt, uns zu orientieren und Überlegungen für die Weiterentwicklung anzustellen.
    Aber ich will auch nicht leugnen, daß es nicht genügt, in einem solchen Bericht — wir befinden uns nun noch im Laufstall, in der ersten Entwicklung der Bearbeitung der Materie — einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der räumlichen Ordnung in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und politischer Beziehung zu geben, sondern daß dieser Bericht — das bitte ich für die Zukunft zu beachten — auch, wenn ich es richtig sehe, wissenschaftlich abgesicherte Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen in einem überschaubaren Zeitabschnitt enthalten müßte. Von der Raumforschung, d. h. jener Disziplin, deren Aufgabe die wissenschaftliche Betrachtung des geordneten und des zu ordnenden Raums ist, wird die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren — die Zeit, die man die mittlere Zukunft nennt — als mit Hilfe der heutigen wissenschaftlichen Methoden durchaus überschaubar, wenigstens in ihren Grundzügen, angesehen. Solche abgesicherte Prognosen sind um so wichtiger, als die genannten 10 bis 15 Jahre der Zeitspanne entsprechen, in der sich gegenwärtige Maßnahmen einer in die Zukunft gerichteten Raumordnung zu bewähren haben.
    Es sind genügend ernst zu nehmende wissenschaftliche Gutachten über zukünftige Entwicklungen vorhanden, wovon einige auch im Auftrag der Bundesregierung angefertigt wurden — ich denke an das Verkehrsgutachten —, die stärker ausgewertet werden können und die im Rahmen des Raumordnungsberichts dem Parlament zugänglich gemacht werden sollten.
    Von einem Raumordnungsbericht, meine Damen und Herren, muß aber auch die Darlegung aller gegenwärtigen und zukünftigen staatlichen Einwirkungen auf die räumliche Ordnung erwartet werden, um die im Raumordnungsgesetz allgemein formulierten Leitbilder in den nächsten 10 bis 15



    Jacobi (Köln)

    Jahren der Verwirklichung einer wünschenswerten Raumordnung näherzubringen. Dabei sollten von der Bundesregierung als notwendig angesehene zukünftige raumordnungspolitische Maßnahmen ohne allzu große taktische Rücksichtnahmen auch deutlich angesprochen werden. Der Raumordnungsbericht soll ja einer umfassenden und klaren Unterrichtung dienen. Erst wenn die genannten drei Anforderungen, nämlich Bestandsaufnahme, vorausichtliche Entwicklung in einer überschaubaren Zeitspannee von 10 his 15 Jahren sowie die gegenwärtigen und zukünftig geplanten oder als notwendig erachteten Maßnahmen zur Beeinflussung dieser Entwicklung im Sinne der aufgestellten Leitbilder, im Raumordnungsbericht der Bundesregierung enthalten sind, und zwar bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik, auf die anzustrebende Wiedervereinigung und auf eine zunehmende europäische Integration, erst dann kann er als ein unseren Erwartungen genügender Bericht angesehen werden. Auch hat erst dann der Raumordnungsbericht die eminent politische Bedeutung, die eine ausführliche und umfassende öffentliche Diskussion möglich macht, ja, geradezu herausfordert.
    Ich sagte soeben schon, daß wir diesem ersten Bericht eine gewisse Milde entgegenbringen müssen; für die Zukunft aber würde ich meinen, können wir Forderungen, Anregungen, wie ich sie gegeben habe, doch wohl Rechnung tragen. Ich meine, wir müssen es sogar. •
    Ich möchte hinzufügen, daß den genannten zusätzlichen Anforderungen, um dies von vornherein deutlich zu machen, nichts ferner liegt als eine Art Raumordnungsdirigismus. Den können wir nicht gebrauchen; er paßt seit langem nicht mehr in unsere politische Landschaft hinein. Zum anderen jedoch müssen wir uns immer mehr frei machen auch von lieb-gewordenen Vorstellungen und eventuell sogar auch von ideologischen Verbrämungen. Hier haben alle Seiten dieses Hauses für Gegenwart und Zukunft zu lernen.
    Was die Anregungen, von denen ich sprach, anbelangt, so streben sie an, was unerläßlich erscheint, nämlich ein Mindestmaß an zukunftsgerichteter Rahmenplanung, mit deren Hilfe die Vielzahl raumgestaltender Ressortmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können und die für eine zukünftige, bisher nicht absehbare Entwicklung offenbleibt. Nur so ist eine wirksame Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur und damit ein Abbau der gegenwärtigen Raum-Unordnung möglich.
    Eine solche Rahmenplanung muß orientiert sein an den Daten fundierter Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen und koordiniert sein mit der angestrebten mehrjährigen Finanz- und Investitionsplanung der öffentlichen Hand.
    Meine Damen und Herren, schließlich muß eine Reihe notwendiger koordinierter raumordnungspolitischer Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand durchzuführen sind und die mit der genannten Rahmenplanung abgestimmt werden müssen, fertig ausgearbeitet, gewissermaßen in Schubladen ständig einsatzbereit vorhanden sein, damit sie jederzeit in
    Angriff genommen werden können, etwa, wenn die Konjunkturlage dies erfordert. Gerade im Hinblick auf den in Kürze zu erwartenden, von Herrn Minister Lücke mit Recht als eine wichtige Sache auch in diesem Zusammenhang erwähnten Eventualhaushalt wären solche Schubladenausarbeitungen dringend vonnöten gewesen, die über die eigenorientierten Investitionspläne der verschiedenen Ressorts hinausgehen und damit auch im raumordnungspolitischen Sektor „konzertierte Aktion" gewährleisten. Es ist nicht nur wichtig, daß öffentliche Investitionsaufträge vergeben werden, sondern es ist auch wichtig, daß sie raumordnungspolitisch richtig eingesetzt werden, um möglicherweise Fehlinvestitionen zu vermeiden, die wir uns gerade jetzt weniger denn je gestatten können.
    Lassen Sie mich kurz einige Daten und Probleme ansprechen, die uns in Zukunft bei raumordnungspolitischen Entscheidungen zu beschäftigen haben und die leider nicht aus dem Raumordnungsbericht 1966 zu entnehmen sind oder in ihm nicht ausreichend angesprochen werden. Die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik wird 1980 um 63 bis 64 Millionen betragen. Es ist wesentlich, zu wissen, wie die räumliche Verteilung dieses Bevölkerungszuwachses gemäß den Leitbildern des Raumordnungsgesetzes im nächsten Jahrzehnt in geordnete Bahnen gelenkt werden soll.
    Der Bevölkerungszuwachs bringt gleichzeitig einen erheblichen Bedarf an Boden für weitere Wohn-, Versorgungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsbauten sowie für Erholungsanlagen mit sich. Die Standortwahl für diese Bauten und Anlagen darf nicht mehr in dem Maße wie bisher von zufälligen Kaufmöglichkeiten an Grund und Boden sowie den jeweils relativ günstigsten Baulandpreisen abhängig sein, wenn sie nicht den Vorstellungen über eine geordnete Erweiterung der Städte und Dörfer sowie einer zweckmäßigen Neuanlage von Wohn-, Wirtschafts- und Verwaltungszentren mit einer gesunden Infrastruktur extrem zuwiderlaufen soll.
    Hier ist, meine Damen und Herren, auch an eine Reform der Bodenordnung zu denken, die der Sozialgebundenheit des Besitzes gemäß Art. 14 GG Rechnung trägt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es muß hier auch von der Raumordnung eine Rangordnung gesetzt werden. Sie sollte dabei ein Primat der Bodennutzer aufstellen.
    Ähnliches gilt für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Gebäude- und Anlagensubstanz in Städten und Dörfern. Die Schätzungen der Kosten dieser Sanierungsarbeiten, die in den nächsten Jahrzehnten vorzunehmen sind, schwanken zwischen 50 Milliarden DM und mehreren hundert Milliarden DM. Fundierte Untersuchungen liegen jedoch noch nicht vor und können auch gar -nicht vorliegen, weil eine städtebauliche Inventur durch eine umfassende Gebäude- und Wohnungszählung noch immer aussteht, obwohl sie lange im Gespräch ist. Wenn diese Zählung unterbleiben sollte, würden wir zwar für den Augenblick etliche Millionen sparen, jedoch für die Zu-



    Jacobi (Köln)

    kunft Hunderte von Millionen wegen der Gefahr von Fehlinvestitionen aufs Spiel setzen. Ich lenke die Aufmerksamkeit der Bundesregierung und dieses Hauses noch einmal auf diesen Fragenkomplex, weil ich den Eindruck habe, daß seit Monaten darüber geredet, sogar vorbeigeredet wird und daß man sich nicht zu einer Entscheidung durchringen kann, die volkswirtschaftlich und auch finanzpolitisch vernünftig ist.
    Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen und des Ausbaues der Infrastruktur in Verdichtungsgebieten und ländlichen Räumen führen uns im übrigen — das deute ich nur an — immer wieder die Notwendigkeit der Finanzreform deutlich vor Augen. Die Hilferufe unserer Kommunen im Hinblick auf ihre finanzielle Situation können gar nicht ernst genug genommen werden.
    Meine Damen und Herren, im engen Zusammenhang mit den Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben der Kommunen stehen die Verkehrsfragen der Zukunft. Die damit verbundenen städtebaulichen Probleme wurden im Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, veröffentlicht im Jahre 1964, dargelegt. Auch im vorliegenden Raumordnungsbericht wird auf diese Untersuchung hingewiesen. Wir wissen, daß Investitionen dieser Art in den Jahren seit 1964 keineswegs hinreichend unterstützt worden sind. Die Einstellung notwendiger Verkehrsbauten in verschiedenen Städten sind ein ernstes Menetekel. Es bleibt zu hoffen, daß mit der Erhöhung der Mineralölsteuer zugunsten der Verkehrsbauten der Gemeinden eine Wiederbelebung und Intensivierung dieser
    Arbeiten erfolgt.
    Besondere Probleme — ich kann auf sie nicht näher eingehen, ich muß mich auf eine Andeutung beschränken — bringt die Gesundschrumpfung, wie der schöne Ausdruck lautet, der Bundesbahn mit sich. Bestehen eigentlich, meine Damen und Herren, genügend detaillierte Untersuchungen zu einer Anzahl zukünftig stillzulegender Strecken über deren Rentabilität nach einer Rationalisierung der Strekkénbedienung im Vergleich zu den hohen Investitionskosten für Ersatzverkehrsbedienungen wie z. B. für die Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes und den einzurichtenden Omnibusverkehr? Ist eine ausreichende Koordinierung der Streckenstillegungen mit sonstigen Infrastrukturmaßnahmen gewährleistet?
    Die Praxis beweist leider des öfteren das Gegenteil. Nur ein kleines Beispiel: Vor drei Jahren wurden im Bundesausbauort Dinkelsbühl mit öffentlichen Mitteln Industriegebiete einschließlich der hierzu notwendigen Gleisanlagen erschlossen. Im Sommer 1966 war im Stillegungsprogramm der Bundesbahn u. a. die Strecke Dinkelsbühl—Nördlingen aufgeführt. Dies hatte eine außerordentlich abschrekkende Wirkung für Industrieneuansiedlungen und Betriebserweiterungen. Ich nehme an, daß dieser Fall inzwischen bereinigt ist, doch verdeutlicht er den Mangel an Koordination verschiedener Ressortmaßnahmen auf der Bundesebene in der Praxis trotz aller Beteuerungen, trotz aller theoretischen Ansätze.
    Eine andere Frage zur Strukturpolitik des Bundes ist, ob ein zukunftsgerichtetes Konzept besteht, inwieweit das industrielle Bundesvermögen für eine langfristige Strukturpolitik eingesetzt werden kann. Unser Kollege Junghans hat kürzlich in einem Aufsatz am Beispiel der Salzgitter-Werke dargelegt, wie sehr es auf diesem Gebiet an einer echten Koordinierung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesschatzministerium mangelt. Das ist leider nicht das einzige Beispiel dieser Art.
    Ich will darauf verzichten, Einzeldaten zur Energie- und Wasserversorgung anzuführen. Wir wissen, in welchem Umfange wir hier mit einer Steigerung des Bedarfs zu rechnen haben. Ich möchte nur die Frage stellen, und zwar in Erinnerung an Ausführungen, die kürzlich Herr Bundesminister Stoltenberg hinsichtlich der Atomkernenergie und des Baues von Atomkraftwerken machte, ob Vorstellungen zur Standortwahl solcher Werke bestehen und ob wir hierzu einiges erfahren können.
    Ich will auch nur erwähnen, daß uns das Trink- und Brauchwasserproblem angesichts des drohenden Ausverkaufs des Grundwassers außerordentlich stark zu beschäftigen hat. Auch hier wäre es wünschenswert, über den Raumordnungsbericht zu erfahren, ob die Regierung die im vorliegenden Bericht dargestellten gesetzlichen und finanziellen Regelungen und Eingriffsmöglichkeiten für ausreichend hält oder ob sie darüber 'hinaus weitere Steuerungsmaßnahmen als notwendig erachtet und plant.
    Meine Damen und Herren, die soeben kurz angesprochenen Prognosen und raumordnungspolitischen Probleme wären noch um eine ganze Reihe zu erweitern. Ich erwähne nur den zukünftigen Bedarf an Schulen, an Lehrkräften, an Krankenhäusern, an Sportstätten, an Erholungsräumen. Wir alle wissen um die Vernachlässigung vieler öffentlicher Belange und gemeinschaftlicher Aufgaben zugunsten des privaten Wohlstandes. Wir wissen zugleich, daß der Wohlstand eines Volkes nicht nur von der deutlich quantifizierbaren Produktions- und Einkommenssteigerung, sondern auch von den weniger klar quantifizierbaren zukunftsgerichteten strukturellen und ordnungspolitischen Maßnahmen abhängig ist. Wir müssen uns deshalb heute überlegen, wie wir in Zukunft die noch immer bestehende räumliche Unordnung abbauen und zukünftigen Anforderungen in der Raumordnung gerecht werden können. Ich will dazu nur einige Vorschläge andeuten.
    Neben der schon eingangs angeregten raumordnungspolitischen Rahmenplanung, die mit den Ländern abgestimmt werden muß, ist eine intensivere Koordinierung aller raumordnungspolitischen Maßnahmen der einzelnen Bundesressorts notwendig, was eines durchdachten Organisationsprinzips bedarf. Der Kollege Dr. Prassler hat bereits, wenn auch nur kurz, auf die Problematik hingewiesen.
    Schon bei der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes im Februar 1965 habe ich in diesem



    Jacobi (Köln)

    Hause auf die genannten drei Notwendigkeiten hingewiesen, ohne die eine wirksame Raumordnungspolitik des Bundes nicht möglich ist. Mit dem Raumordnungsgesetz allein ist eine solche Politik nicht zu betreiben, auch nicht mit Kommentierungen und Ausschmückungen dieses Gesetzes. Außer einigen hoffnungsvollen Anfängen sind wir seit 1965 nicht wesentlich weitergekommen.
    Dabei wurde damals ausgeführt, daß das Raumordnungsgesetz die notwendige Voraussetzung für eine Aktivierung der Bundesraumordnung sei. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß deutliche Erfolge der Bundesregierung in der Raumordnungspolitik entscheidend davon abhängen, ob im eigenen Haus koordinierte und integrierte Raumordnungspolitik betrieben wird. Es reicht nicht aus, daß — wie im Raumordnungsbericht zu lesen ist — der Interministerielle Ausschuß für Raumordnung nach dem Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes bereits zu mehreren Sitzungen zusammengetreten ist. Unter anderem hat dieser Ausschuß die Beratung des Kabinettsausschusses für Raumordnung vorzubereiten. Wie häufig mag wohl dieser Kabinettsausschuß zusammengetreten sein? Ebenso fanden laufende Kontakte zwischen den Ministerien auch auf der mittleren Ebene, soweit ich unterrichtet bin, kaum statt. Auch zur Arbeit des Beirates für Raumordnung beim Bundesminister des Innern wüßten wir gerne alsbald Näheres.
    Meine Damen und Herren, in nicht zu ferner Zeit sollte schließlich mit einer — im Raumordnungsbericht geforderten — raumordnerischen Konzeption für das Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden können. Die vor uns liegenden Aufgaben drängen.
    Leider trifft der aufgezeigte Mangel an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts auch für die vertikale raumordnungspolitische Koordination zwischen Bund und Ländern zu. Wir erhoffen den baldigen Abschluß des mehrfach angekündigten neuen Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über Organisation und Verfahren der nach § 8 des Raumordnungsgesetzes gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Beratungen. An die Adresse der Länder sei allerdings hier gesagt, daß nur ein kooperativer Föderalismus der Wichtigkeit und Vielzahl notwendiger raumordnungspolitischer Maßnahmen in Zukunft gerecht werden kann. Gerade in der jüngsten Zeit ist ein Maximum an vertikaler Kooperation zwischen Bund und Ländern und an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts notwendig, um den rationellsten Einsatz der knappen öffentlichen Mittel für raumordnungspolitische Maßnahmen zu gewährleisten. Das gegenwärtig praktizierte Organisationsprinzip der Koordination reicht nicht aus, um diese Aufgabe zu bewältigen.
    Ich gebe zu überlegen — ich fasse damit ein heißes Eisen an, das sozusagen noch gar nicht existiert —, ob dem im Bundeskanzleramt einzurichtenden Planungsstab möglicherweise nicht auch eine Raumordnungsabteilung zugeordnet werden sollte, die ganz konkret auf lange Sicht ausarbeitet, was raumordnungspolitisch getan werden kann, die einen entsprechenden Rahmenplan entwickelt, die die Koordination zwischen den Bundesministerien herbeiführt und die die Kooperation zwischen Bund und Ländern organisiert und gestaltet. Eine solche Organisation würde zugleich der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers entsprechen.
    Ich möchte allerdings hinzufügen, daß dieser von mir sozusagen privat gemachte Vorschlag einer gründlichen Durchdenkung bedarf und daß Erwägungen dieser Art gekoppelt werden sollten mit gemeinsamen Überlegungen zwischen dem Herrn Bundesminister des Innern und dem Herrn Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen. Hierbei wäre ernsthaft und allein sachbezogen zu prüfen, ob und inwieweit die früher — wie ich meine, mit Recht — vertretene Grundauffassung auch heute noch gilt, daß Städtebau und Raumordnung ein zusammenhängendes Ganzes darstellen. Meine Damen und Herren, ich habe das vorsichtig formuliert. Ich will Überlegungen dieser Art nicht erschweren. Ich möchte aber anregen, daß Überlegungen solcher Art wirklich um der Sache willen und nicht im Blick auf Prestige oder persönliche Stimmungen und Haltungen erfolgen.

    (Abg. Brese: Beachten Sie dabei auch das Parkinsonsche Gesetz!)

    — Verzeihung, bei Parkinson ist es so, daß sich da von einem Anfang her etwas entwickelt. Hier geht es aber nur um Fragen mehr oder weniger ressorttechnischer Art. Dieselben können dasselbe auch woanders machen.
    Lassen Sie mich abschließend sagen, daß uns die Vorlage des Raumordnungsberichts 1966 eine willkommene Anregung war, die Fragen der Raumordnungspolitik erneut grundsätzlich zu diskutieren. Auch auf diesem Gebiet ist das in der Regierungserklärung angesprochene Neu- oder Umdenken erforderlich. Ich hoffe, hierzu einen kleinen Beitrag geleistet zu haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Jung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Probleme der Raumordnung, ,die in dem vorliegenden Bericht dargestellt sind, werden draußen mit großem Eifer — manchmal auch mit Übereifer, der der Sache weniger dient — diskutiert. Diese Tatsache ist erfreulich, zeigt sie doch, daß das demokratische Verständnis der Mitverantwortung und Mitarbeit des einzelnen an den Aufgaben der Gemeinschaft größer ist, als gemeinhin angenommen wird. Im Parlament scheint dies heute allerdings nicht der Fall zu sein.
    Raumordnung ist nicht allein eine Aufgabe für Fachleute. Sie bedarf der Unterstützung der Offentlichkeit. Das Interesse an diesen Fragen ist schon deshalb verständlich, weil ja durch raumordnerische Maßnahmen die Umwelt des Menschen zukunftweisend um- und neugestaltet werden soll, wobei fast alle Bereiche privater, kommunaler und



    Jung
    staatlicher Tätigkeit betroffen werden. Es ist Aufgabe ,der Raumordnung, den Weg in die Industriegesellschaft der nächsten Jahrzehnte abzustecken und so zu gestalten, daß genügend Raum für die persönliche Freiheit bleibt. Die Raumordnung ist also, wie schon Herr Bundesminister Lücke sagte, eine im höchsten Maße politische Aufgabe. Sie ist die an gesellschafts- und strukturpolitischen Zielsetzungen orientierte Gestaltungsaufgabe unserer Zeit überhaupt.
    In dem vorliegenden Raumordnungsbericht der Bundesregierung wird deshalb auch einleitend darauf verwiesen, daß diese sozialökonomische. Rahmenfassung zum Ziel hat, den Lebensraum der Bundesrepublik Deutschland in seiner Struktur so zu ordnen, daß die Ursachen für das Leistungsgefälle zwischen unterschiedlich strukturierten Gebieten beseitigt werden und . daß unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten des Raumes, der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse eben dieser Lebensraum der Bundesrepublik einer Entwicklung zugeführt wird, die der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft. am besten dient.
    Dieses Ziel kann aber, wie von meinen Vorrednern bereits ausgeführt worden ist, nicht isoliert aus der Interessenlage der Bundesrepublik in ihren jetzigen geographischen Grenzen betrachtet werden. Vielmehr bedürfen alle Maßnahmen auch der übernationalen Abstimmung im europäischen Raum, und dies nicht nur innerhalb der EWG, unter der vordringlichen Berücksichtigung des Verfassungsauftrags der Wiedervereinigung Deutschlands. Raumordnerische Erwägungen müssen sich deshalb immer, besonders aber im Zonenrandgebiet, an den zu erwartenden Raumordnungsaufgaben nach einer Wiedervereinigung Deutschlands orientieren.
    Die Vordringlichkeit von Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet sollte sich deshalb nicht nur aus dem Wortlaut des Raumordnungsgesetzes, sondern vielmehr aus einer Gesamtkonzeption einer vernünftigen Deutschlandpolitik ergeben. Wie der Bericht ausweist, konnte die ursprünglich starke Wanderungsbewegung von Ost nach West durch Förderungsmaßnahmen, die nach den vorerwähnten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten im Zonenrandgebiet gewährt wurden, bereits abgeschwächt werden. Aber wir Freien Demokraten werden nicht müde werden, immer wieder zu betonen, daß in dem Prozeß der innerdeutschen Verklammerung alles Menschenmögliche getan werden muß, gerade auch auf dem Gebiete der Infrastruktur am Zonenrand, um diese Verklammerung zu fördern.
    Leider zeigt sich auch, daß bei der Durchführung raumordnerischer Maßnahmen nicht nur im gesamteuropäischen Bereich Schwierigkeiten erwachsen. Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wirken sich Länderkompetenzen und Verwaltungsstruktur oft sehr hemmend aus. Dabei sollte nach unserer Meinung gerade die Raumordnung mit ihrer Zusammenfassung mehrerer Gemeinden zu neuartigen räumlichen Einheiten, mit der Bildung von Regionen mit einer über die Ländergrenzen hinweggreifenden Strukturpolitik einen hervorragenden Anteil an einer sukzessivèn Verwaltungsvereinfachung, ja, gar an einer Länderreform nach Art. 29 des Grundgesetzes haben. Angesichts des Anwachsens des Personalstandes im öffentlichen Dienst — die Personalausgaben im öffentlichen Dienst sind von 1950 bis 1963 um nahezu das Fünffache angewachsen — sollten alle sich in der Raumordnung abzeichnenden Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verwaltung à la longue genutzt und verwirklicht werden. Das Vertrauen des Staatsbürgers in die Demokratie würde damit sicher erheblich gestärkt.
    Aber wie soll denn das räumliche Konzept für das Bundesgebiet, der sogenannte Bundesentwicklungsplan, Gestalt gewinnen, wenn z. B. Länderminister ständig Bedenken anmelden, weil angeblich der den Ländern zustehende Spielraum beschnitten wird, wenn der bayerische Staatsminister Schedl in der 69. Sitzung des bayerischen Landtags ausführte, für eine gesetzliche Regelung des Bundes sei überhaupt kein Bedürfnis vorhanden, und die bayerische Staatsregierung erwäge deshalb ernsthaft, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht bedürften? Rechtsmittel sollten nur dort eingelegt werden, wo das Ziel, nämlich ein Höchstmaß an Sicherheit, Wohlbefinden und persönlicher Freiheit für den Menschen zu erreichen, gefährdet wird, nicht aber, um eventuell einen überspitzten Föderalismus zu stützen. Angesichts mancher weißer Flächen in verschiedenen Raumordnungskarten in Bayern wäre eine Revision dieser Haltung sehr zu wünschen.
    Im Beirat, der den Minister bei der zusammenfassen den Darstellung der raumbedeutsamen Maßnahmen des Bundes berät, können ,die regionalen Entwicklungsmöglichkeiten aus ganzheitlicher Sicht zu einer optimalen Ordnung gestaltet werden. In Verbindung mit mittel- und langfristiger Finanzplanung und mit dem noch zu verabschiedenden Städtebauförderungsgesetz können durch Investitionen wesentliche Impulse für die räumliche Ordnung gegeben werden. Wie sehr solche Impulse notwendig sind, beweist das dem Bericht beigefügte statistische Material. Die dazu gehörenden Karten stellen die Verhältnisse zum Teil noch sehr, sehr positiv dar; denn wenn bei einem Bruttoinlandsprodukt z. B. in den Problemgebieten des Bayerischen Waldes, der Eifel und in Teilen Niedersachsens Werte bis unter 3000 DM pro Kopf der Wirtschaftsbevölkerung angegeben sind, so bedeutet das in Wirklichkeit ein Absinken bis etwa 2000 DM pro Kopf und Jahr. Demgegenüber ist für verschiedene Ballungsräume der Wert von 6000 DM und mehr angegeben, was z. B. in Hamburg rund 13 000 DM pro Kopf und Jahr bedeutet.
    Ähnlich gravierende Unterschiede sind bei der Realsteuerkraft festzustellen, deren Bundesdurchschnitt bei etwa 150 DM liegt, von den Ballungszentren bis zu den Problemräumen jedoch ein Gefälle von etwa 600 DM bis herab auf etwa 30 DM aufweist; ein Verhältnis also von 20 : 1. Da Sie ja wissen, daß sich die Steuereinnahmen der Gemeinden zum allergrößten Teil, nämlich zu fast 95 %, aus den Realsteuern ergeben — 80 % Gewerbesteuer, etwa



    Jung
    15 % Grundsteuern —, kennen Sie auch den Grund, weshalb der Rückstand in der gesamten infrastrukturellen Ausstattung auf dem Lande so groß ist und weshalb sich jeder Bürgermeister nach gewerbesteuerzahlenden Betrieben umsah, gleichgültig, ob es richtig oder falsch war. Es ist wohl klar, daß jede Raumordnung sinnlos wird, wenn z. B. der mit allen heilklimatischen Werten ausgestattete Kurort aus finanziellen Gründen eine Industrie mit rauchenden Schloten ansiedelt. Die Beseitigung der Gewerbesteuer in einer umfassenden Finanzreform zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung der Raumordnung. Raumordnerisch am weitesten fortgeschritten sind z. B. unsere westlichen Nachbarn, die keine Gewerbesteuer kennen. Das sollte man einmal beachten.
    Es ist also kein Wunder, wenn in .den Gebieten, in denen die Entwicklung des Verkehrs, der Versorgung, der Bildung, der Kultur und der Gesundheitsfürsorge nachhinkt — und landwirtschaftliche Gebiete sind eben solche die seit Jahrzehnten erkennbare Abwanderung, die sogenannte Landflucht, noch anhält. Wir haben zwar seit Kriegsende 13 Millionen Vertriebene im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, die zunächst vorwiegend in ländlichen Gebieten Unterkunft fanden. Mit dem Wiederaufbau der zerstörten Städte und ihrer Industrie drängten aber auch sie mehr und mehr in die Verdichtungsräume. Wo 1939 39 Millionen Menschen wohnten, sind es heute 56 Millionen, also 17 Millionen-oder 40 % mehr. Auf 7 % des Gebietes drängt sich fast die Hälfte der Bewohner, während auf 40 % des Landes nur knapp 15 % aller Einwohner kommen. Die Untersuchungen in diesem Bericht zeigen zwar, daß die Entwicklung im Anwachsen der Großstädte wieder rückläufig ist, gleichzeitig aber die Gemeinden drum herum um das Doppelte des Bundesdurchschnitts gewachsen sind.
    Wenngleich die Kosten für die infrastrukturelle Ausstattung, bezogen auf den Arbeitsplatz, in Verdichtungsräumen wesentlich höher sind — man spricht sogar von etwa 10 000 DM, was Volkswirtschaftler zu einigem Nachdenken zwingt —, so muß doch am Prinzip der Verdichtung festgehalten werden, wobei aber die Erkenntnisse von Forschung und Wissenschaft genutzt und Städteplanung auf lange Sicht getrieben werden muß. In einem recht bemerkenswertem Beitrag hat sich das nicht überall beliebte, aber doch recht interessante Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" um die Jahreswende mit den Folgen mangelnder Zukunftsplanung beschäftigt.
    Schon heute
    — so heißt es dort —
    sind giftige Smogschwaden über London oder dem Ruhrgebiet, das Fischsterben in total verunreinigten Gewässern, die Zersiedlung der Millionenstädte und deren Verkehrschaos warnende Beispiele.
    Jedem Bürger gesunde Umweltbedingungen zu schaffen, ist ein Ziel der Raumordnung. Dazu gehören eben Siedlungen mit den höchsten Ausstattungswerten. Das sind modern gestaltete Städte mit entsprechenden Naherholungsgebieten, das können aber auch ländliche Verdichtungen um einen Kern, den sogenannten zentralen Ort, der mit allen erforderlichen infrastrukturellen Ausstattungen versehen ist, sein. Hier wird sichtbar, wie sehr das Städtebauförderungsgesetz als Ergänzung zum Raumordnungsgesetz notwendig wäre, um ,die Sanierung und Erneuerung unserer Städte und Gemeinden zu forcieren.
    Raumordnung, Städtebau und Dorferneuerung stehen in engem sachlichem und organisatorischem Zusammenhang. Da auch die ohnehin stark gekürzten Wohnungsbaumittel, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden sollen, nur nach übergeordneten strukturpolitischen Gesichtspunkten eingesetzt werden können, wäre der enge Zusammenhang — wie Herr Kollege Jacobi bereits anführte — zwischen der Abteilung Raumordnung und dem Wohnungsbauministerium am besten durch die Rückführung wiederherzustellen. Die Befürchtung, daß Sie, Herr Minister, durch die Fülle von Grundgesetzänderungen, mit denen einerseits die Probleme des Notstandes gelöst, andererseits aber auch wir Freien Demokraten als unbequeme Mahner politisch ausgeschaltet werden sollen, überlastet sind

    (Oho-Rufe von der Mitte)

    und die Raumordnung dann zwangsläufig etwas in den Hintergrund treten könnte, ist vielleicht nicht ganz unbegründet.
    Mit den Fragen des Verkehrs zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft im Zusammenhang mit der Wirtschaft, der Besiedlung oder der Erschließung von Erholungsgebieten möchte ich mich wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beschäftigen, obwohl gerade hier sehr viel zu sagen wäre. Nur eines möchte ich erwähnen. Großräumig gesehen ist eine Verbesserung der Ost-West-Verbindung aus dem saarländisch-luxemburgischen Raum in den süddeutschen Raum unerläßlich.
    Lassen Sie mich zum Schluß auch die Fragen aus dem Tertiärbereich — Dienstleistungen, Fremdenverkehr — sowie die Probleme der Infrastruktur ausklammern, um noch einige Worte zu der Aufrüstung des flachen Landes sagen zu können. Um das bereits dargestellte Gefälle zwischen ländlichen und verdichteten Räumen zu mildern, sind zwei Dinge unerläßlich: Erstens die Agrarstrukturverbesserung und zweitens der Ausbau eines Netzes von Zentralorten. Ich hatte an sich gehofft, daß Herr Kollege Dr. Prassler sich mit dem Problem der Agrarstrukturverbesserung — einem sehr umfangreichen Problem — näher beschäftigen würde. Aber auch ihn drängte die Zeit. Ich möchte deshalb nur einen Punkt herausgreifen.
    Unter der Verbesserung der Agrarstruktur sind alle Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind, den verbleibenden Landwirten eine gleichwertige soziale Situation ohne Arbeitsüberlastung zu sichern. Zur Verbesserung der Agrarstruktur sind weit vorausschauende Planungen erforderlich, damit z. B. nicht schon bald wieder die Verbesserung von Flurlagen durch irgendwelche Infrastrukturmaßnahmen, besonders in der Nähe von Ballungsräumen,
    4150 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, .den 27. Januar 1967
    Jung
    hinfällig wird. Außerdem wäre ja dann der Spekulation Tür und Tor geöffnet, solange hinter jedem Acker ein künftiger Bauplatz vermutet wird.
    Es würde zu weit führen, alle Maßnahmen aufzuzeigen. Nachdem aber gerade in den letzten Tagen Kürzungen im Agrarhaushalt den Unwillen vieler hervorgerufen haben — insbesondere Kürzungen von Mitteln, die der Verbesserung der Agrarstruktur dienen sollten —, möchte ich doch einen Punkt noch hinzufügen.
    Die Förderung von Erzeugergemeinschaften z. B. und ihrer Vermarktungseinrichtungen, wiederum in der Nähe von Ballungsräumen, scheint mir sehr wesentlich zu sein. Im Gegensatz zum italienischen Landwirtschaftsministerium scheint unser Ministerium hier allerdings etwas nachzuhinken. Während nämlich die italienischen Landwirte aus dem EWG-Fonds für Interventionsmaßnahmen etwa 160 Millionen DM für die Verbesserung von Vermarktungseinrichtungen verwenden, scheint unser Ministerium auf dem Standpunkt zu stehen, daß die uns zur Verfügung stehenden 20 Millionen DM nur für Vernichtungsmaßnahmen zu verwenden sind, weil der Begriff „Intervention" allzu eng mit diesem Begriff gekoppelt ist. Ich könnte mir vorstellen, daß unter dem „Eingriff" auch die Errichtung von Kühlanlagen oder dergleichen zu verstehen ist. Ich bitte deshalb das Ministerium, zugunsten unserer Landwirtschaft auf diese Mittel nicht zu verzichten, zumal wir den größeren Anteil an diesem Fonds selbst zu leisten haben.
    Zum Ausbau eines Netzes von zentralen Orten möchte ich sagen, daß auch hier das Prinzip der Verdichtung in ländlichen Räumen zu verwirklichen ist. Hier müssen nicht nur günstige Voraussetzungen für unternehmerische Initiativen geschaffen werden, vielmehr müssen hier auch die Einrichtungen der Versorgung, der gesundheitlichen Betreuung, der Kultur und des Bildungswesens sowie der Behörden vorhanden sein.
    Besonders das Bildungsgefälle, ein nationales Problem, gilt es zu beseitigen, um dem Landkind gleiche Chancen wie dem Kind in der Stadt zu eröffnen. Das bedeutet, daß weiterführende Schulen in tragbarer Entfernung, aber insbesondere gut ausgebaute Volks- und Hauptschulen in unmittelbarer Entfernung vorhanden sein müssen. Das Land sollte deshalb mit einem dichten Netz von Mittelpunkt- oder Hauptsschulen überzogen werden, wobei die Oberstufen wenigstens zweizügig gegliedert sein sollten. Dies ist aber im ländlichen Bereich meist nur dann möglich, wenn die Schulen, die zu errichten ohnehin Aufgabe der Gemeinschaft ist, auch als christliche Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden.
    Ich möchte deshalb, weil heute alle Sprecher die zukunftweisende Bedeutung der Raumordnung immer wieder betont haben, besonders an die bayerischen Kolleginnen und Kollegen appellieren: Unterstützt noch an diesem letzten Tag das von der FDP eingeleitete Volksbegehren!

    (Beifall bei der FDP.)

    Beseitigt unverständliche Behinderungen! Eine
    Raumordnung für morgen setzt heute schon eine
    vernünftige Gestaltung unseres Bildungswesens voraus. Raumordnungspolitik und Bildungspolitik sind die beiden wichtigsten Faktoren, welche die Zukunft unseres Volkes entscheidend bestimmen.

    (Beifall.)