Rede:
ID0508918100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 22
    1. Abgeordnete: 2
    2. hat: 2
    3. Meine: 1
    4. Damen: 1
    5. und: 1
    6. Herren!: 1
    7. Der: 1
    8. Herr: 1
    9. Dr.: 1
    10. Prassler: 1
    11. eben: 1
    12. seine: 1
    13. Jungfernrede: 1
    14. gehalten.: 1
    15. Ich: 1
    16. beglückwünsche: 1
    17. ihn: 1
    18. dazu.\n: 1
    19. Das: 1
    20. Wort: 1
    21. der: 1
    22. Jacobi.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/ 1316, V/1321) Fragen der Abg. Frau Blohm: Amtliche Merkblätter für Behinderte — Aufklärung der betroffenen Bevölkerungskreise Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 B Frage der Abg. Frau Blohm: Meldepflicht der Ärzte Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 C Fragen des Abg. Dorn: Bundeszuschuß für den Film „Katz und Maus" Dr: Ernst, Staatssekretär . 4120 A, 4120 D Dorn (FDP) . . . . . . 4120 B, 4120 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4120 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Niederschreien des südvietnamesischen Botschafters in Bonn durch Mitglieder des Sozialistischen Studentenbundes an der Freien Universität Berlin Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 4121 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 4121 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 4121 D Frage des Abg. Eisenmann: Haushaltsansatz 1967 für den Sport Dr. Ernst, Staatssekretär 4121 D Kubitza (FDP) . . . . . 4122 A Frage des Abg. Eisenmann: Leistungs- und Sportzentren Dr. Ernst, Staatssekretär 4122 C Kubitza (FDP) 4122 D Frage des Abg. Eisenmann: Tägliche Turn- oder Sportstunden in den Schulen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 4123 A Kubitza (FDP) 4123 A Frage des Abg. Ruf: Gleichstellung der nach § 1227 RVO im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer mit den im Inland tätigen Versicherten Grund, Staatssekretär . . . . . . 4123 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Verlust an Lohnsummensteuerbeträgen der Gemeinden durch Fehlen eines eigenen Prüfungsrechtes Grund, Staatssekretär 4123 C Weimer (CDU/CSU) 4124 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Fragen des Abg. Marquardt: Betrügerisch erlangte Erstattungen beim Export von Futtermitteln Grund, Staatssekretär . . . . . . 4124 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4125 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Weingeschenksendungen aus EWG-Ländern Grund, Staatssekretär . . . . . . 4125 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4126 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verwendung des Mehraufkommens an Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Grund, Staatssekretär . . . . . . 4126 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4126 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Abstimmung dieser Frage mit den Beteiligten Grund, Staatssekretär 4126 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 41'26 D Frage des Abg. Hübner: Berücksichtigung von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für 1966 bei Berechnung der Lohnsteuer für 1967 durch die Finanzämter Grund, Staatssekretär 4126 D Frage des Abg. Dröscher: Schwierigkeiten beim Absatz von Rundholz 4127 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) Beitragspflichtgrenze bei Ortskrankenkassen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4127 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 4127 D Weimer (CDU/CSU) 4128 A Frage des Abg. Dröscher: Schnellere Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4128 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4128 D Frage des Abg. Dröscher: Einstellung von Aushilfskräften zur schnelleren Bearbeitung der Anträge von Arbeitslosen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4129 A Dröscher (SPD) 4129 B Weimer (CDU/CSU) 4129 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Deutsch österreichisches Sozialversicherungsabkommen — Zeitpunkt des Inkrafttretens Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4129 D Fragen des Abg. Geldner: Urteil des Landgerichts Düsseldorf betr. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Verdienstausfalles eines Facharbeiters ohne dessen eigenes Verschulden Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4130 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 4130 D Frage des Abg. Dichgans: Ausgabe falscher Arzneimittel in deutschen Apotheken 4131 A Frage des Abg. Dichgans: Eventuelle Verlängerung des Apothekerstudiums 4131 B Frage des Abg. Ollesch: Fehlende Ausführungsbestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum sog. Gewerkschaftserlaß Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4131 B Ollesch (FDP) 4131 C Fragen des Abg. Jung: Lizenzen des zivilen und militärischen Flugsicherungspersonals — eventuelle Einführung einer dritten und vierten Laufbahn Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4131 D Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des Bundesverteidigungsministers auf die von den Abg. Berkhan und Wienand im Verteidigungsausschuß gestellten Fragen Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4132 B Ollesch (FDP) 4132 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Möglichkeit neuer Belastungen des Bundeshaushalts durch die Verlegung der US-Stäbe von Frankreich in die Bundesrepublik Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4132 D Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 4133 A Bericht der Sozialenquete-Kommission „Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Sozialenquete)" (Drucksachen V/961, zu V/961) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 4133 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1308) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4133 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 mit der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1309 zu V/1309) — Zweite und dritte Beratung — . 4133 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1310, zu V/1310) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4134 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 mit der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1311, zu V/1311) — Zweite und dritte Beratung — 4134 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 mit der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/1128); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandstragen (Drucksachen V/1312, zu V/1312) — Zweite und dritte Beratung — 4134 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen (Kreide aus Tarifnr. 38.19) Drucksachen V/996, V/1306) 4134 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1081, V/1304, V/1256, V/1305) 4134 D Berichte des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste, Einundziebzigste, Vierundsechzigste und Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303, V/1083, V/1302, V/1082, V/1301) . . . . 4134 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt (Drucksachen V/1161, V/1307) 4135 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rats zur ...ten Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1192, V/1315) . . . . . . . . 4135 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1320) . . . . . 4135 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/552, V/1234) 4135 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung (Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102) 4136 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung (Drucksache V/1155) Lücke, Bundesminister . . . 4136 B, 4153 B Dr. Prassler (CDU/CSU) 4140 D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4144 A Jung (FDP) 4147 D Balkenhol (CDU/CSU) 4150 C Nächste Sitzung 4154 C Anlage 4155 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 4119 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 1. Dr. Adenauer 27. 1. Frau Albertz 28. 2. Dr. Artzinger ** 27. 1. Bading 28. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauer (Würzbung) * 28. 1. Bauknecht 28. 1. Berkhan * 2.8. 1. Dr. Besold 27. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Blachstein 18. 2. Blume 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Borm 27. 1. Bremer 27. 1. Burgemeister 4. 2. Corterier * 28. 1. Cramer 28. 1. Dr. Czaja 10. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Dr. Dittrich 27. 1. Draeger * 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Eisenmann 21. 4. Erler 31. 1. Ertl 28. 1. Fellermaier 28. 1. Flämig * 28. 1. Dr. Frede 27. 1. Dr. Freiwald 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Frey 27. 1. Frieler 4. 2. Frau Funcke 27. 1. Dr. Furler * 28. 1. Dr. Giulini 27. 1. Glombig 27. 1. Glüsing 28. 1. Dr. Götz 12. 2. Frau Griesinger 28. 1. Haage (München) 27. 1. . Hahn (Bielefeld) ** 3. 2. Dr. Hellige * 28. 1. Frau Herklotz 28. 1. Herold * 28. 1. Dr. Hesberg 27. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing(Honnef) * 28. 1. Klinker 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Könen (Düsseldorf) 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Korspeter 4. 3. Frau Dr. Krips 27. 1. Krug 28. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Lemmer 3. 2. Lemmrich * 28. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Liehr 28. 1. Marquardt 28. 1. Dr. Martin 27. 1. Mauk ** 27. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Memmel ** 27. 1. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz * 29. 1. Missbach 27. 1. Müller (Aachen-Land) ** 27. 1. Müller (Ravensburg) 28. 1. Müller (Worms 28. 1. Paul * 28. 1. Peters (Norden) 27. 1. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler * 28. 1. Porzner 28. 1. Dr. Preiß 28. 1. Raffert 27. 1. Reichmann 28. 1. Dr. Reinhard 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Dr. Ritgen 28. 1. Frau Rudoll 28. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Saxowski 28. 1. Dr. Schmidt ¡Gellersen) 28. 1. Frau Schroeder (Detmold) 27. 1. Schulhoff 27. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seibert 27. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Sinn 27. 1. Stooß 28. 1. Struve 31. 3. Unertl 28. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Wächter 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Weigl 28. 2. Welke 27. 1. Welslau 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 4. 2. Dr. Zimmermann 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Haas 17. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Prassler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für mich eine angenehme Verpflichtung, namens der Fraktion der CDU/CSU dem Herrn Bundesminister des Innern sehr herzlich dafür zu danken, daß er diesen ersten Raumordnungsbericht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich und innerhalb der vorgeschriebenen Frist dem Hohen Hause vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf diesen Dank auch darauf ausdehnen, daß es gerade der Initiative des Herrn Bundesinnenministers in den vergangenen Jahren zu danken ist, daß die Gedanken der gesamten Raumordnung im Gebiet der Bundesrepublik und auch in diesem Hohen Hause so intensiv gepflegt und dadurch der Offentlichkeit ins Bewußtsein gebracht worden sind.

    (Beifall in der Mitte.)

    Vorweg darf ich ganz kurz sagen, daß es mir sehr wesentlich erscheint, daß dieser Bericht eine erste umfassende Bestandsaufnahme derjenigen Unterlagen bedeutet, die wir in der Bundesrepublik haben. Dabei dürfte ganz klar ersichtlich werden, welche ungeheure Bedeutung die Milliardeninvestitionen unserer öffentlichen Haushalte insgesamt haben und welche Bedeutung sie auch in der Zukunft haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Weil sie sinnvoll waren!)

    Ich darf auch darauf hinweisen, daß es mir sehr wichtig erschien, daß in diesem Bericht nicht nur die
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Preitag, den 27. Januar 1967 4141
    Dr. Prassler
    innenpolitischen Fragen der Raumordnung angesprochen wurden, sondern an erster Stelle die Frage nach der Raumordnung und ihrem Sinn in unserem geteilten deutschen Vaterland.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Wenn auch dieser Teil des Berichts naturnotwendigerweise sehr kurz ausfallen mußte und mit einem mehr oder weniger betrüblichen Feststellungsergebnis endet, so erscheint es mir doch äußerst wertvoll — und darauf hat der Herr Minister in seiner Begründung eben erneut hingewiesen —, daß dann, wenn es sich um mehrere Lösungsmöglichkeiten handelt, diejenige vorgezogen werden soll und werden muß — das gilt insbesondere für das Zonenrandgebiet —, von der für eine spätere Wiedervereinigungslösung am ehesten günstige Aspekte erhofft werden können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Darüber hinaus scheint es mir genauso wichtig zu sein, daß die Fragen des Bereichs der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit unter raumordnerischen Gesichtspunkten innerhalb der EWG und darüber hinaus eigentlich im kontinentalen Europa unseren Nachbarstaaten gegenüber klar und deutlich angesprochen und die Formen der bisher erreichten und der erstrebten Zusammenarbeit genannt sind. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man in der Zukunft bei all den politischen Maßnahmen, vor denen wir noch stehen, besser und schärfer vorgehen kann.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zu den Auswirkungen des Gesetzes, wie ich sie nach dem Studium dieses Raumordnungsberichts als Auswirkungen positiver Art erkennen konnte, eine Zusammenfassung geben.
    Erstens. Es erscheint mir wichtig, daß inzwischen alle Bundesländer ihre Landesplanungsgesetze erlassen haben. Teilweise waren diese Gesetze schon vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 bzw. seinem Inkrafttreten gegeben. Andere sind danach erlassen worden. Es ist aber wesentlich, daß Gesetze, die schon vor dem Erlaß des Raumordnungsgesetzes in den Bundesländern bestanden haben, in der Zwischenzeit durch Anpassungsmaßnahmen oder Ergänzungen an dieses Raumordnungsgesetz herangeführt worden sind bzw. noch herangeführt werden, so z. B. das Bayerische Landesplanungsgesetz, wie die Bemühungen im Bayerischen Landtag zur Zeit zeigen.
    Zweitens. Für mich ist äußerst wesentlich, daß der Bund das Leitbild für all diese raumordnerischen Maßnahmen gibt. Im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen hat der Bund kein eigenes Instrument der Planung oder Programmierung. Er hat nur im Rahmen dieses Gesetzes das Leitbild zu geben, und es obliegt den Ländern, für ihr Gebiet die notwendigen Pläne und Programme und alles damit Zusammenhängende rechtsverbindlich aufzustellen. Ich möchte auch daran erinnern, daß mit diesen Aufgaben die Tätigkeit der Länder nicht erschöpft ist, sondern daß dem Sinn und Gedanken dieses Raumordnungsgesetzes vor allen Dingen auch durch gutachtliche Stellungnahmen, z. B. der oberen und obersten Landesbehörden den regionalen Planungsträgern gegenüber, und durch Koordinierungsmöglichkeiten laufend entsprochen werden kann.
    Drittens. Die Verpflichtung zur Bezeichnung der sogenannten problematischen Gebiete, die im Raumordnungsgesetz den Bundesländern gegeben ist, erscheint mir als der eigentliche Kernpunkt der — vor allen Dingen auch nahen und nächsten vor uns liegenden Aufgaben. Ich darf sie in die Erinnerung zurückrufen. Es sind die Aufgaben der Bezeichnung a) der sogenannten zurückgebliebenen Gebiete, b) des Zonenrandgebiets, c) der Gebiete, in denen wir einer zukünftigen möglichen Verdichtung rechtzeitig entgegenwirken sollen, und d) der Gebiete, in denen bereits Verdichtungserscheinungen dazu geführt haben, daß wir zur Gesundung dieser Gebiete einen besonderen Beitrag leisten müssen. Es darf mit Freude erwähnt werden, daß Teilplanungen für diese Gebiete im gesamten Gebiet der Bundesrepublik bereits vorhanden sind, allerdings erst Teilplanungen.
    Viertens. Die Verpflichtung der Länder zum gegenseitigen Einvernehmen über die Landesgrenzen hinweg scheint mir ebenfalls sehr wesentlich zu sein, weil es in dieser Form bisher nur in ganz wenigen gesetzgeberischen Möglichkeiten angesprochen wurde. Es darf darauf hingewiesen werden, daß im Gesetz selbst zwei Möglichkeiten genannt werden: Verwaltungsabkommen oder gegebenenfalls auch Staatsverträge.
    Fünftens zum Komplex der positiven Auswirkungen. Die Grundsätze des Gesetzes sind auf Ergänzung angelegt. Ich glaube, auch das müssen wir uns klar vor Augen halten. Die Ergänzung der Leitlinien, die durch dieses Gesetz gegeben sind, weisen darauf hin, daß es sich nicht nur um die Fragen der Strukturplanung, also etwas Zukünftiges oder auf die Zukunft Gerichtetes handeln kann, sondern vor allen Dingen auch um die Strukturverbesserung, auf die Verbesserung des Vorhandenen. Das bedeutet den klaren Auftrag, die Verbesserung gegebener Verhältnisse ständig zu überlegen und in diese Überlegungen auch bei der politischen Verantwortung mit einzubeziehen.
    Insgesamt bedeutet das, daß alle politischen Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden, d. h. auch alle politischen Entscheidungen in diesem Hohen Hause, auf diese Grundsätze des Raumordnungsgesetzes angelegt werden müssen.

    (Abg. Baier: Sehr richtig!)

    Ich glaube, darin liegt für uns der Auftrag in der allernächsten Zeit.
    Der Herr Bundesminister hat mit dem Stichwort „Eventualhaushalt" darauf hingewiesen — ich möchte das aufgreifen und noch einmal unterstreichen —, daß es unsere entscheidende Aufgabe sein wird, sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen dieser geringer und schwieriger gewordenen Möglichkeiten liegen, besonders daraufhin zu prüfen, wieweit sie raumordnerischen Gesichtspunkten und verbes-



    Dr. Prassler
    serten Möglichkeiten der Zukunft nahekommmen können. Es wird unsere Aufgabe sein, darunter die jeweils besten Möglichkeiten auszusuchen und mit politischem Gewicht und Entscheidungsfreudigkeit zu unterstreichen.
    Ich darf nun auf die Auswirkungen des Gesetzes mit noch nicht oder nicht voll befriedigendem Ergebnis zu sprechen kommen.
    Erstens. Die Entwicklung in der Reginonalplanung ist keineswegs abgeschlossen. Nach meinem bescheidenen Überblick, den ich bis jetzt über dieses Problem habe, möchte ich sagen, daß wir etwa im guten ersten Drittel der gesamten Planungen in den einzelnen Bundesländern stehen.
    In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden — das ist auch im Raumordnungsbericht ausgeführt —, daß die Organisationsformen und die Trägerschaften der einzelnen Planungsunternehmen sehr, sehr unterschiedlich sind. Diese unterschiedlichen Formen und Trägerschaften werden uns wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den eben gerade genannten letzten Überlegungen für die politischen Entscheidungen in der nächsten Zeit manches Mal zu denken geben müssen. Wir werden uns überlegen müssen, wie weit wir durch unsere Initiative dazu 'beitragen können, nicht etwa unzulässigen Einfluß auf diese Unternehmen zu nehmen, aber grundsätzliche Gedanken der Vereinheitlichung .der Organisationsformen und der Trägerschaften von uns als Impuls zu geben.
    Zweitens. Das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern, auf das ja auch der Herr Bundesminister hingewisen hat, ist 1965 abgelaufen. Es bot vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes die notwendige Einigungsmöglichkeit zwischen dem Bund und den Ländern in Fragen der Raumordnung. Wie Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, sind Ihre Bestrebungen weit fortgeschritten, dieses Verwaltungsabkommen zu erneuern und zu dem Kabinett für Raumordnung, zur Ministerkonferenz zu kommen. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, ganz besonders bitten, diese Bestrebungen äußerst wirksam voranzutreiben, damit sie recht bald verwirklicht werden können. Mir erscheint das insbesondere deshalb wichtig, weil die Aufgabe des § 8 des Raumordnungsgesetzes, die Merkmale zu finden, die Bund und Länder gemeinsam festzustellen haben, für die sogenannten problematischen Gebiete noch nicht in Angriff genommen ist. Das wird im Bericht deutlich gesagt. Gerade in diesem Punkt ist es sehr wichtig, daß diese Merkmale für die problematischen Gebiete gemeinsam erarbeitet werden. Das bedarf einer vordringlichen Behandlung und duldet keinen Verzug und keinen Aufschub mehr.
    Drittens. Das Bestehen vieler kommunaler Zusammenschlüsse außerhalb der eigentlichen Gesetzesbestimmungen der Landesplanungsgesetze und damit auch des Raumordnungsgesetzes gibt mir zu denken, insbesondere deshalb, weil die Rechtswirkungen, die von diesen Planungsergebnissen ausgehen, fraglich sind und bleiben. Auch hier erhebt sich gerade vom Bund her die Frage, wieweit unsere Förderungsmöglichkeiten dort sinnvoll eingesetzt werden können, wo diese Rechtswirkungen von eigenständigen Planungseinrichtungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes oder der Landesplanungsgesetze entsprechen.
    Viertens und letztens. Auch aus diesem Raumordnungsbericht geht die Notwendigkeit zur Verbesserung, zur Vereinheitlichung, zum Ausbau und zur Ergänzung unserer Statistik, so wie wir sie heute haben, an vielen Stellen hervor. Ich darf ein einziges Beispiel zitieren, das Beispiel der Gastarbeiterquote, die in diesem Bericht in vielfältiger Weise errechnet ist und bezogen wird. Die absolute Zahl der Gastarbeiter zum 30. September 1965 wird als prozentualer Anteil errechnet, indem man diese Zahl auf den Stand der Erwerbspersonen vom 30. September 1963 bezieht. Es ist bei Statistiken immer ein unbefriedigendes Ergebnis, wenn die Bezugsgrößen und Bezugsdaten verschiedener Herkunft oder verschiedenen Alters sind. Das kann auf die Dauer keine vergleichbare und ordentliche Grundlage für diese Überlegungen sein. Das Beispiel mag in diesem Zusammenhang banal sein. Aber es soll verdeutlichen, wie schwierig manchmal die Verwertung statistischer Daten ist, wenn wir nicht zu einer Vereinheitlichung und Verbesserung kommen. Das gilt insbesondere auch für die Statistiken der Länder und der kleineren Einheiten, für die statistisches Material immer schwieriger zu erhalten ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgerungen müssen wir aus diesem Raumordnungsbericht letzten Endes ziehen? Ich darf der Zeit halber versuchen, auch das mehr im Telegrammstil zu tun.
    Erstens. Ein erreichter Stillstand in der großräumigen Abwanderung darf erfreulicherweise diesem Bericht entnommen werden. Aber es darf keineswegs bei der derzeitigen abgeschwächten Wirtschaftsentwicklung zu einer erneuten Gefährdung oder zu einer erneuten Wanderungsbewegung kommen. Vor allen Dingen muß in die Überlegungen über unsere Förderungsmaßnahmen insbesondere beim Eventualhaushalt auch mit einbezogen werden, daß nicht etwa erneut durch andere wirtschaftliche Überlegungen eine Wanderungsbewegung im Raum eintritt. Die Folge wäre eine weitere Verschärfung des Strukturgefälles, bei dem wir froh und dankbar sein können, daß sich im Moment, wie der Herr Minister vorhin ausgeführt hat, die Schere nicht weiter öffnet, sondern ein erträglicher Stand erreicht worden ist, den es weiterhin zu verbessern gilt.
    Zweitens. Die räumlichen Entwicklungstendenzen als unmittelbare Folge des eben Gesagten müssen jetzt ganz besonders sorgfältig beobachtet werden. Ich sage hier noch einmal: Dieser Raumordnungsbericht, so erfreulich seine kurzfristige Vorlage für uns ist, muß kontinuierlich weitergeführt werden, so daß wir in diesem Hohen Hause ständig in der Lage sind, diese Entwicklungstendenzen präsent zu haben und unsere Entscheidungen im politischen Einzelfall in den Sektoren, in den Ressorts mit einbauen zu können.
    Drittens. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum haben Sie, Herr Minister, als



    Dr. Prassler
    weiterhin sehr wichtig angesprochen. Ich muß dies unterstützen, trotz der Schwierigkeit der Voraussetzungen. Es ist im Augenblick gar nicht leicht möglich, einen Industriebetrieb zu veranlassen, bei der gegebenen Kapitalmarkt- und Eigenkapitalsituation noch Filialen oder Zweigbetriebe auf das Land hinaus zu verlegen mit all den Schwierigkeiten, die damit verbunden sind.
    Viertens. Wenn aber der Prozeß der Freisetzung von Arbeitskräften, wie er nach diesem Bericht erwartet wird, fortgesetzt werden soll — ich selbst bin nicht ganz so optimistisch, daß sich das noch entscheidend fortsetzen wird, sondern glaube, daß auch hier eine Verlangsamung eintreten wird —, dann kann dies nach meiner Meinung nur im Zusammenhang mit der Agrarstrukturverbesserung geschehen. Denn die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum muß die Agrarstrukturverbesserung unmittelbar und zwingend als Gegengewicht haben.
    Damit darf ich gleich zu einem fünften Punkt kommen, zu der verstärkten Zusammenarbeit der Bundesressorts. Wenn alle Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hände heute solche Auswirkungen auf raumordnerische Fragen haben, dann muß grundsätzlich eine Abstimmung dieser Maßnahmen bereits zwischen den Bundesressorts erfolgen.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Sehr richtig!)

    Hier haben wir die herzliche Bitte an Sie, Herr Bundesinnenminister, aus Ihrem Auftrag, der Ihnen im Raumordnungsgesetz gegeben ist, diese Abstimmung in den Ressorts soweit wie möglich vorzunehmen und voranzutreiben, so daß auch schon die für unsere Entscheidungen wesentlichen Gesichtspunkte vorgetragen werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Baier [Mosbach] : Besonders mit dem Verkehrshaushalt!)

    Sechstens. Ebenso die Bitte an Sie, Herr Bundesminister, um baldige Vorlage des geforderten Gesamtberichts über die Ergebnisse aller raumbedeutsamen Planungen im Bundesgebiet, damit wir auch daraus Erkenntnisse erhalten, wie insbesondere bei der regionalen Förderung innerhalb des Bundesgebietes notwendige Schwerpunkte von uns aus gefunden und gesetzt werden können.
    Siebtens. Auf das Vorantreiben des Verwaltungsabkommens brauche ich im einzelnen nicht mehr einzugehen.
    Ich darf gleich — achtens — sagen, daß wir aus der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ihren Ergebnissen vor allen Dingen weitere Impulse für die Klärung der Probleme der Verwaltungsstruktur erwarten. Auch diese Frage ist im Raumordnungsbericht deutlich angesprochen. Man mag hier verschiedener Auffassung sein. Ich war bisher vielleicht verhältnismäßig konservativ in meiner Einstellung, die Eigenständigkeit der Gemeinden nicht aufgeben zu wollen. Wenn ich aber heute die Wirkungen, die auch in diesem Bericht deutlich zutage treten, sehe, dann muß ich sagen, daß wir uns diese Frage, inwieweit solche Gegebenheiten für die Neuordnung der Verwaltungsstruktur eine Rolle spielen, in Zusammenhang mit den raumordnerischen Maßnahmen in Zukunft ganz klar vorlegen müssen.
    Neuntens. Die finanzwirtschaftlichen Probleme haben eine ausführliche Darstellung erhalten. Diese Darstellung entspricht ganz zweifellos dem Gewicht, das sie haben. Mein verehrter Fraktionskollege Balkenhol wird auf dieses Problem nachher wahrscheinlich noch spezieller eingehen.
    Dasselbe gilt — zehntens — für das Problem der Bildungsinvestitionen, das ich deshalb jetzt nur der Vollständigkeit halber mit erwähnen will.
    Elftens. Die Verdichtung ist als positives Prinzip angesprochen, soweit es durch die Tragfähigkeit des Raums gegeben ist. Ich glaube, diese Feststellung müssen wir unterstreichen, weil es für beide Teile gilt, sowohl für den verdichteten Raum als auch für den ländlichen oder zurückgebliebenen Raum, von dem Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, daß die kleinräumigen Verdichtungstendenzen zur Zeit und wahrscheinlich auch noch in der Zukunft eine größere Rolle spielen werden. Wenn wir zur Gesundung der verdichteten Gebiete etwas tun können, dann meiner Ansicht nach auf dem Wege über ein Städtebauförderungsgesetz. Wir wissen, daß die Vorlage für ein solches Gesetz im letzten Bundestag nicht gesetzeswirksam wurde und daß die erneute Einbringung einer Vorlage zunächst an der Haltung der Bundesländer gescheitert ist. Ich bin aber der Meinung, daß auch mit schmäleren Haushaltsmitteln ein solches Gesetz ausgefüllt werden kann. Die Hauptsache ist, daß wir es als Grundlage für unsere Überlegungen haben. Wir wissen nicht, ob wir in zwei, drei, fünf oder zehn Jahren, auf dieser Grundlage aufbauend, dieses Gesetz mit mehr Substanz ausfüllen können. Das ist nach meiner Meinung kein Grund, auf dieses Gesetz in diesem Hohen Hause zu verzichten.
    Zwölftens und letztens: Ausbau der zentralen Orte als Grundlage für eine gesunde Strukturentwicklung des Landes, bei der es gilt, nicht etwa gewisse Streifen der Entwicklung im Lande zu haben, sondern eine Abstimmung der ländlichen Räume in sich als geschlossene Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage der Agrarstrukturverbesserung.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein mir wichtig erscheinendes Problem hinweisen, das im Bericht selbst nicht direkt angesprochen ist, das mir aber- schon seit langer Zeit sehr am Herzen liegt, nämlich das Problem der Sanierung des Altwohnhausbesitzes auf dem Lande. Ich glaube, daß nicht nur für den Wohnungsbausachverständigen, für den Kommunalpolitiker oder für den raumordnerisch Denkenden, sondern auch für die Agrarfachleute, für den Agrarstrukturplaner, für den Landwirt selbst eine entscheidende Möglichkeit schnellerer oder kurzfristigerer Lösungen der Fragen des kleineren Betriebs, des Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebs gegeben wäre, wenn wir bei dieser Frage der notwendigen Sanierung des Primärwohnsitzes im eigenen Wohnteil des bisherigen landwirtschaftlichen



    Dr. Prassler
    Anwesens diese Überlegungen anstellen und anhängen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine sehr verehrten. Damen und Herren! Ich möchte damit zum Schluß kommen und insgesamt sagen: Dieser Raumordnungsbericht ist in seiner Anlage; in seiner Vielfalt, in seiner Zusammenordnung der Probleme für uns eine hervorragende Unterlage, und wir werden, auf diesem Bericht und seinen Ergebnissen aufbauend, unsere Überlegungen in diesem Hohen Hause voranzutreiben und unter Mithilfe auch des Herrn Bundesinnenministers all die angesprochenen Fragen weiter zu verfolgen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Prassler hat eben seine Jungfernrede gehalten. Ich beglückwünsche ihn dazu.

(Beifall.)

Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte den Kollegen Dr. Prassler beglückwünschen. Hoffentlich wird er im Laufe der Jahre seinen Optimismus behalten können, daß Anregungen, die von dieser Stelle an die Regierung und auch an dieses Haus gegeben werden, in absehbarer Zeit auch Verwirklichung finden.

    (Abg. Baier: Bei Minister Lücke eher als bei anderen!)

    — Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege
    Baier, aber das ist auch in der Vergangenheit zwischen uns in anderer Weise öfter der Fall gewesen.

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte den Dank, den Herr Kollege Dr. Prassler dem Herrn Bundesinnenminister ausgesprochen hat, im eigenen Namen und namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ebenfalls aufgreifen; denn es kann in der Tat keinem Zweifel unterliegen, daß der Herr Bundesinnenminister sich mit seinen dieser Aufgabe besonders verpflichteten Mitarbeitern mit ganz besonderem Eifer der Raumordnung angenommen hat. Wie sehr ihm die damit verbundenen Fragen am Herzen liegen, haben auch seine heutigen Ausführungen wieder deutlich gemacht.
    Aber lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein kritisches Wort zur Methode, mit der wir die Dinge hier bearbeiten und beraten, sagen. Ich glaube, daß der hohe politische Rang, der der Raumordnungspolitik zukommt, kaum die nötige Beachtung findet, wenn Aussprachen wie die heutige im Vakuum einer Freitagsdebatte stattfinden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wie soll unter solchen Umständen Interesse geweckt und Information breit gestreut werden, wie
    damit die Überzeugung der Regierung und des Parlaments von. der großen Bedeutung der Raumordnung glaubhaft dargestellt werden?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig, Herr Jacobi!)

    Meine Bitte geht an die Fraktionsvorstände und an den Ältestenrat, bei solchen Gelegenheiten doch daran zu denken, daß dieses Parlament nicht nur chronologische und ihm nach der Geschäftsordnung vorgeschriebene Arbeiten zu leisten hat, sondern daß Politica auch als Politica gewertet werden und einen entsprechenden Rahmen für die Debatte erhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zum Raumordnungsbericht habe ich zu sagen, daß auch wir der Auffassung sind, daß er eine dankenswerte Arbeit darstellt. Er ist eines der ersten sichtbaren Ergebnisse des im April 1965 verabschiedeten Raumordnungsgesetzes. Er stellt eine gute Materialsammlung über die räumliche Entwicklung der Bundesrepublik in den letzten Jahren dar. Wir dürfen ihn also als eine Bestandsaufnahme begrüßen, die uns die Möglichkeit gibt, uns zu orientieren und Überlegungen für die Weiterentwicklung anzustellen.
    Aber ich will auch nicht leugnen, daß es nicht genügt, in einem solchen Bericht — wir befinden uns nun noch im Laufstall, in der ersten Entwicklung der Bearbeitung der Materie — einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der räumlichen Ordnung in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und politischer Beziehung zu geben, sondern daß dieser Bericht — das bitte ich für die Zukunft zu beachten — auch, wenn ich es richtig sehe, wissenschaftlich abgesicherte Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen in einem überschaubaren Zeitabschnitt enthalten müßte. Von der Raumforschung, d. h. jener Disziplin, deren Aufgabe die wissenschaftliche Betrachtung des geordneten und des zu ordnenden Raums ist, wird die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren — die Zeit, die man die mittlere Zukunft nennt — als mit Hilfe der heutigen wissenschaftlichen Methoden durchaus überschaubar, wenigstens in ihren Grundzügen, angesehen. Solche abgesicherte Prognosen sind um so wichtiger, als die genannten 10 bis 15 Jahre der Zeitspanne entsprechen, in der sich gegenwärtige Maßnahmen einer in die Zukunft gerichteten Raumordnung zu bewähren haben.
    Es sind genügend ernst zu nehmende wissenschaftliche Gutachten über zukünftige Entwicklungen vorhanden, wovon einige auch im Auftrag der Bundesregierung angefertigt wurden — ich denke an das Verkehrsgutachten —, die stärker ausgewertet werden können und die im Rahmen des Raumordnungsberichts dem Parlament zugänglich gemacht werden sollten.
    Von einem Raumordnungsbericht, meine Damen und Herren, muß aber auch die Darlegung aller gegenwärtigen und zukünftigen staatlichen Einwirkungen auf die räumliche Ordnung erwartet werden, um die im Raumordnungsgesetz allgemein formulierten Leitbilder in den nächsten 10 bis 15



    Jacobi (Köln)

    Jahren der Verwirklichung einer wünschenswerten Raumordnung näherzubringen. Dabei sollten von der Bundesregierung als notwendig angesehene zukünftige raumordnungspolitische Maßnahmen ohne allzu große taktische Rücksichtnahmen auch deutlich angesprochen werden. Der Raumordnungsbericht soll ja einer umfassenden und klaren Unterrichtung dienen. Erst wenn die genannten drei Anforderungen, nämlich Bestandsaufnahme, vorausichtliche Entwicklung in einer überschaubaren Zeitspannee von 10 his 15 Jahren sowie die gegenwärtigen und zukünftig geplanten oder als notwendig erachteten Maßnahmen zur Beeinflussung dieser Entwicklung im Sinne der aufgestellten Leitbilder, im Raumordnungsbericht der Bundesregierung enthalten sind, und zwar bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik, auf die anzustrebende Wiedervereinigung und auf eine zunehmende europäische Integration, erst dann kann er als ein unseren Erwartungen genügender Bericht angesehen werden. Auch hat erst dann der Raumordnungsbericht die eminent politische Bedeutung, die eine ausführliche und umfassende öffentliche Diskussion möglich macht, ja, geradezu herausfordert.
    Ich sagte soeben schon, daß wir diesem ersten Bericht eine gewisse Milde entgegenbringen müssen; für die Zukunft aber würde ich meinen, können wir Forderungen, Anregungen, wie ich sie gegeben habe, doch wohl Rechnung tragen. Ich meine, wir müssen es sogar. •
    Ich möchte hinzufügen, daß den genannten zusätzlichen Anforderungen, um dies von vornherein deutlich zu machen, nichts ferner liegt als eine Art Raumordnungsdirigismus. Den können wir nicht gebrauchen; er paßt seit langem nicht mehr in unsere politische Landschaft hinein. Zum anderen jedoch müssen wir uns immer mehr frei machen auch von lieb-gewordenen Vorstellungen und eventuell sogar auch von ideologischen Verbrämungen. Hier haben alle Seiten dieses Hauses für Gegenwart und Zukunft zu lernen.
    Was die Anregungen, von denen ich sprach, anbelangt, so streben sie an, was unerläßlich erscheint, nämlich ein Mindestmaß an zukunftsgerichteter Rahmenplanung, mit deren Hilfe die Vielzahl raumgestaltender Ressortmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können und die für eine zukünftige, bisher nicht absehbare Entwicklung offenbleibt. Nur so ist eine wirksame Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur und damit ein Abbau der gegenwärtigen Raum-Unordnung möglich.
    Eine solche Rahmenplanung muß orientiert sein an den Daten fundierter Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen und koordiniert sein mit der angestrebten mehrjährigen Finanz- und Investitionsplanung der öffentlichen Hand.
    Meine Damen und Herren, schließlich muß eine Reihe notwendiger koordinierter raumordnungspolitischer Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand durchzuführen sind und die mit der genannten Rahmenplanung abgestimmt werden müssen, fertig ausgearbeitet, gewissermaßen in Schubladen ständig einsatzbereit vorhanden sein, damit sie jederzeit in
    Angriff genommen werden können, etwa, wenn die Konjunkturlage dies erfordert. Gerade im Hinblick auf den in Kürze zu erwartenden, von Herrn Minister Lücke mit Recht als eine wichtige Sache auch in diesem Zusammenhang erwähnten Eventualhaushalt wären solche Schubladenausarbeitungen dringend vonnöten gewesen, die über die eigenorientierten Investitionspläne der verschiedenen Ressorts hinausgehen und damit auch im raumordnungspolitischen Sektor „konzertierte Aktion" gewährleisten. Es ist nicht nur wichtig, daß öffentliche Investitionsaufträge vergeben werden, sondern es ist auch wichtig, daß sie raumordnungspolitisch richtig eingesetzt werden, um möglicherweise Fehlinvestitionen zu vermeiden, die wir uns gerade jetzt weniger denn je gestatten können.
    Lassen Sie mich kurz einige Daten und Probleme ansprechen, die uns in Zukunft bei raumordnungspolitischen Entscheidungen zu beschäftigen haben und die leider nicht aus dem Raumordnungsbericht 1966 zu entnehmen sind oder in ihm nicht ausreichend angesprochen werden. Die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik wird 1980 um 63 bis 64 Millionen betragen. Es ist wesentlich, zu wissen, wie die räumliche Verteilung dieses Bevölkerungszuwachses gemäß den Leitbildern des Raumordnungsgesetzes im nächsten Jahrzehnt in geordnete Bahnen gelenkt werden soll.
    Der Bevölkerungszuwachs bringt gleichzeitig einen erheblichen Bedarf an Boden für weitere Wohn-, Versorgungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsbauten sowie für Erholungsanlagen mit sich. Die Standortwahl für diese Bauten und Anlagen darf nicht mehr in dem Maße wie bisher von zufälligen Kaufmöglichkeiten an Grund und Boden sowie den jeweils relativ günstigsten Baulandpreisen abhängig sein, wenn sie nicht den Vorstellungen über eine geordnete Erweiterung der Städte und Dörfer sowie einer zweckmäßigen Neuanlage von Wohn-, Wirtschafts- und Verwaltungszentren mit einer gesunden Infrastruktur extrem zuwiderlaufen soll.
    Hier ist, meine Damen und Herren, auch an eine Reform der Bodenordnung zu denken, die der Sozialgebundenheit des Besitzes gemäß Art. 14 GG Rechnung trägt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es muß hier auch von der Raumordnung eine Rangordnung gesetzt werden. Sie sollte dabei ein Primat der Bodennutzer aufstellen.
    Ähnliches gilt für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Gebäude- und Anlagensubstanz in Städten und Dörfern. Die Schätzungen der Kosten dieser Sanierungsarbeiten, die in den nächsten Jahrzehnten vorzunehmen sind, schwanken zwischen 50 Milliarden DM und mehreren hundert Milliarden DM. Fundierte Untersuchungen liegen jedoch noch nicht vor und können auch gar -nicht vorliegen, weil eine städtebauliche Inventur durch eine umfassende Gebäude- und Wohnungszählung noch immer aussteht, obwohl sie lange im Gespräch ist. Wenn diese Zählung unterbleiben sollte, würden wir zwar für den Augenblick etliche Millionen sparen, jedoch für die Zu-



    Jacobi (Köln)

    kunft Hunderte von Millionen wegen der Gefahr von Fehlinvestitionen aufs Spiel setzen. Ich lenke die Aufmerksamkeit der Bundesregierung und dieses Hauses noch einmal auf diesen Fragenkomplex, weil ich den Eindruck habe, daß seit Monaten darüber geredet, sogar vorbeigeredet wird und daß man sich nicht zu einer Entscheidung durchringen kann, die volkswirtschaftlich und auch finanzpolitisch vernünftig ist.
    Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen und des Ausbaues der Infrastruktur in Verdichtungsgebieten und ländlichen Räumen führen uns im übrigen — das deute ich nur an — immer wieder die Notwendigkeit der Finanzreform deutlich vor Augen. Die Hilferufe unserer Kommunen im Hinblick auf ihre finanzielle Situation können gar nicht ernst genug genommen werden.
    Meine Damen und Herren, im engen Zusammenhang mit den Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben der Kommunen stehen die Verkehrsfragen der Zukunft. Die damit verbundenen städtebaulichen Probleme wurden im Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, veröffentlicht im Jahre 1964, dargelegt. Auch im vorliegenden Raumordnungsbericht wird auf diese Untersuchung hingewiesen. Wir wissen, daß Investitionen dieser Art in den Jahren seit 1964 keineswegs hinreichend unterstützt worden sind. Die Einstellung notwendiger Verkehrsbauten in verschiedenen Städten sind ein ernstes Menetekel. Es bleibt zu hoffen, daß mit der Erhöhung der Mineralölsteuer zugunsten der Verkehrsbauten der Gemeinden eine Wiederbelebung und Intensivierung dieser
    Arbeiten erfolgt.
    Besondere Probleme — ich kann auf sie nicht näher eingehen, ich muß mich auf eine Andeutung beschränken — bringt die Gesundschrumpfung, wie der schöne Ausdruck lautet, der Bundesbahn mit sich. Bestehen eigentlich, meine Damen und Herren, genügend detaillierte Untersuchungen zu einer Anzahl zukünftig stillzulegender Strecken über deren Rentabilität nach einer Rationalisierung der Strekkénbedienung im Vergleich zu den hohen Investitionskosten für Ersatzverkehrsbedienungen wie z. B. für die Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes und den einzurichtenden Omnibusverkehr? Ist eine ausreichende Koordinierung der Streckenstillegungen mit sonstigen Infrastrukturmaßnahmen gewährleistet?
    Die Praxis beweist leider des öfteren das Gegenteil. Nur ein kleines Beispiel: Vor drei Jahren wurden im Bundesausbauort Dinkelsbühl mit öffentlichen Mitteln Industriegebiete einschließlich der hierzu notwendigen Gleisanlagen erschlossen. Im Sommer 1966 war im Stillegungsprogramm der Bundesbahn u. a. die Strecke Dinkelsbühl—Nördlingen aufgeführt. Dies hatte eine außerordentlich abschrekkende Wirkung für Industrieneuansiedlungen und Betriebserweiterungen. Ich nehme an, daß dieser Fall inzwischen bereinigt ist, doch verdeutlicht er den Mangel an Koordination verschiedener Ressortmaßnahmen auf der Bundesebene in der Praxis trotz aller Beteuerungen, trotz aller theoretischen Ansätze.
    Eine andere Frage zur Strukturpolitik des Bundes ist, ob ein zukunftsgerichtetes Konzept besteht, inwieweit das industrielle Bundesvermögen für eine langfristige Strukturpolitik eingesetzt werden kann. Unser Kollege Junghans hat kürzlich in einem Aufsatz am Beispiel der Salzgitter-Werke dargelegt, wie sehr es auf diesem Gebiet an einer echten Koordinierung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesschatzministerium mangelt. Das ist leider nicht das einzige Beispiel dieser Art.
    Ich will darauf verzichten, Einzeldaten zur Energie- und Wasserversorgung anzuführen. Wir wissen, in welchem Umfange wir hier mit einer Steigerung des Bedarfs zu rechnen haben. Ich möchte nur die Frage stellen, und zwar in Erinnerung an Ausführungen, die kürzlich Herr Bundesminister Stoltenberg hinsichtlich der Atomkernenergie und des Baues von Atomkraftwerken machte, ob Vorstellungen zur Standortwahl solcher Werke bestehen und ob wir hierzu einiges erfahren können.
    Ich will auch nur erwähnen, daß uns das Trink- und Brauchwasserproblem angesichts des drohenden Ausverkaufs des Grundwassers außerordentlich stark zu beschäftigen hat. Auch hier wäre es wünschenswert, über den Raumordnungsbericht zu erfahren, ob die Regierung die im vorliegenden Bericht dargestellten gesetzlichen und finanziellen Regelungen und Eingriffsmöglichkeiten für ausreichend hält oder ob sie darüber 'hinaus weitere Steuerungsmaßnahmen als notwendig erachtet und plant.
    Meine Damen und Herren, die soeben kurz angesprochenen Prognosen und raumordnungspolitischen Probleme wären noch um eine ganze Reihe zu erweitern. Ich erwähne nur den zukünftigen Bedarf an Schulen, an Lehrkräften, an Krankenhäusern, an Sportstätten, an Erholungsräumen. Wir alle wissen um die Vernachlässigung vieler öffentlicher Belange und gemeinschaftlicher Aufgaben zugunsten des privaten Wohlstandes. Wir wissen zugleich, daß der Wohlstand eines Volkes nicht nur von der deutlich quantifizierbaren Produktions- und Einkommenssteigerung, sondern auch von den weniger klar quantifizierbaren zukunftsgerichteten strukturellen und ordnungspolitischen Maßnahmen abhängig ist. Wir müssen uns deshalb heute überlegen, wie wir in Zukunft die noch immer bestehende räumliche Unordnung abbauen und zukünftigen Anforderungen in der Raumordnung gerecht werden können. Ich will dazu nur einige Vorschläge andeuten.
    Neben der schon eingangs angeregten raumordnungspolitischen Rahmenplanung, die mit den Ländern abgestimmt werden muß, ist eine intensivere Koordinierung aller raumordnungspolitischen Maßnahmen der einzelnen Bundesressorts notwendig, was eines durchdachten Organisationsprinzips bedarf. Der Kollege Dr. Prassler hat bereits, wenn auch nur kurz, auf die Problematik hingewiesen.
    Schon bei der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes im Februar 1965 habe ich in diesem



    Jacobi (Köln)

    Hause auf die genannten drei Notwendigkeiten hingewiesen, ohne die eine wirksame Raumordnungspolitik des Bundes nicht möglich ist. Mit dem Raumordnungsgesetz allein ist eine solche Politik nicht zu betreiben, auch nicht mit Kommentierungen und Ausschmückungen dieses Gesetzes. Außer einigen hoffnungsvollen Anfängen sind wir seit 1965 nicht wesentlich weitergekommen.
    Dabei wurde damals ausgeführt, daß das Raumordnungsgesetz die notwendige Voraussetzung für eine Aktivierung der Bundesraumordnung sei. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß deutliche Erfolge der Bundesregierung in der Raumordnungspolitik entscheidend davon abhängen, ob im eigenen Haus koordinierte und integrierte Raumordnungspolitik betrieben wird. Es reicht nicht aus, daß — wie im Raumordnungsbericht zu lesen ist — der Interministerielle Ausschuß für Raumordnung nach dem Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes bereits zu mehreren Sitzungen zusammengetreten ist. Unter anderem hat dieser Ausschuß die Beratung des Kabinettsausschusses für Raumordnung vorzubereiten. Wie häufig mag wohl dieser Kabinettsausschuß zusammengetreten sein? Ebenso fanden laufende Kontakte zwischen den Ministerien auch auf der mittleren Ebene, soweit ich unterrichtet bin, kaum statt. Auch zur Arbeit des Beirates für Raumordnung beim Bundesminister des Innern wüßten wir gerne alsbald Näheres.
    Meine Damen und Herren, in nicht zu ferner Zeit sollte schließlich mit einer — im Raumordnungsbericht geforderten — raumordnerischen Konzeption für das Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden können. Die vor uns liegenden Aufgaben drängen.
    Leider trifft der aufgezeigte Mangel an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts auch für die vertikale raumordnungspolitische Koordination zwischen Bund und Ländern zu. Wir erhoffen den baldigen Abschluß des mehrfach angekündigten neuen Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über Organisation und Verfahren der nach § 8 des Raumordnungsgesetzes gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Beratungen. An die Adresse der Länder sei allerdings hier gesagt, daß nur ein kooperativer Föderalismus der Wichtigkeit und Vielzahl notwendiger raumordnungspolitischer Maßnahmen in Zukunft gerecht werden kann. Gerade in der jüngsten Zeit ist ein Maximum an vertikaler Kooperation zwischen Bund und Ländern und an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts notwendig, um den rationellsten Einsatz der knappen öffentlichen Mittel für raumordnungspolitische Maßnahmen zu gewährleisten. Das gegenwärtig praktizierte Organisationsprinzip der Koordination reicht nicht aus, um diese Aufgabe zu bewältigen.
    Ich gebe zu überlegen — ich fasse damit ein heißes Eisen an, das sozusagen noch gar nicht existiert —, ob dem im Bundeskanzleramt einzurichtenden Planungsstab möglicherweise nicht auch eine Raumordnungsabteilung zugeordnet werden sollte, die ganz konkret auf lange Sicht ausarbeitet, was raumordnungspolitisch getan werden kann, die einen entsprechenden Rahmenplan entwickelt, die die Koordination zwischen den Bundesministerien herbeiführt und die die Kooperation zwischen Bund und Ländern organisiert und gestaltet. Eine solche Organisation würde zugleich der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers entsprechen.
    Ich möchte allerdings hinzufügen, daß dieser von mir sozusagen privat gemachte Vorschlag einer gründlichen Durchdenkung bedarf und daß Erwägungen dieser Art gekoppelt werden sollten mit gemeinsamen Überlegungen zwischen dem Herrn Bundesminister des Innern und dem Herrn Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen. Hierbei wäre ernsthaft und allein sachbezogen zu prüfen, ob und inwieweit die früher — wie ich meine, mit Recht — vertretene Grundauffassung auch heute noch gilt, daß Städtebau und Raumordnung ein zusammenhängendes Ganzes darstellen. Meine Damen und Herren, ich habe das vorsichtig formuliert. Ich will Überlegungen dieser Art nicht erschweren. Ich möchte aber anregen, daß Überlegungen solcher Art wirklich um der Sache willen und nicht im Blick auf Prestige oder persönliche Stimmungen und Haltungen erfolgen.

    (Abg. Brese: Beachten Sie dabei auch das Parkinsonsche Gesetz!)

    — Verzeihung, bei Parkinson ist es so, daß sich da von einem Anfang her etwas entwickelt. Hier geht es aber nur um Fragen mehr oder weniger ressorttechnischer Art. Dieselben können dasselbe auch woanders machen.
    Lassen Sie mich abschließend sagen, daß uns die Vorlage des Raumordnungsberichts 1966 eine willkommene Anregung war, die Fragen der Raumordnungspolitik erneut grundsätzlich zu diskutieren. Auch auf diesem Gebiet ist das in der Regierungserklärung angesprochene Neu- oder Umdenken erforderlich. Ich hoffe, hierzu einen kleinen Beitrag geleistet zu haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)