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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/ 1316, V/1321) Fragen der Abg. Frau Blohm: Amtliche Merkblätter für Behinderte — Aufklärung der betroffenen Bevölkerungskreise Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 B Frage der Abg. Frau Blohm: Meldepflicht der Ärzte Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 C Fragen des Abg. Dorn: Bundeszuschuß für den Film „Katz und Maus" Dr: Ernst, Staatssekretär . 4120 A, 4120 D Dorn (FDP) . . . . . . 4120 B, 4120 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4120 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Niederschreien des südvietnamesischen Botschafters in Bonn durch Mitglieder des Sozialistischen Studentenbundes an der Freien Universität Berlin Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 4121 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 4121 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 4121 D Frage des Abg. Eisenmann: Haushaltsansatz 1967 für den Sport Dr. Ernst, Staatssekretär 4121 D Kubitza (FDP) . . . . . 4122 A Frage des Abg. Eisenmann: Leistungs- und Sportzentren Dr. Ernst, Staatssekretär 4122 C Kubitza (FDP) 4122 D Frage des Abg. Eisenmann: Tägliche Turn- oder Sportstunden in den Schulen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 4123 A Kubitza (FDP) 4123 A Frage des Abg. Ruf: Gleichstellung der nach § 1227 RVO im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer mit den im Inland tätigen Versicherten Grund, Staatssekretär . . . . . . 4123 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Verlust an Lohnsummensteuerbeträgen der Gemeinden durch Fehlen eines eigenen Prüfungsrechtes Grund, Staatssekretär 4123 C Weimer (CDU/CSU) 4124 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Fragen des Abg. Marquardt: Betrügerisch erlangte Erstattungen beim Export von Futtermitteln Grund, Staatssekretär . . . . . . 4124 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4125 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Weingeschenksendungen aus EWG-Ländern Grund, Staatssekretär . . . . . . 4125 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4126 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verwendung des Mehraufkommens an Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Grund, Staatssekretär . . . . . . 4126 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4126 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Abstimmung dieser Frage mit den Beteiligten Grund, Staatssekretär 4126 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 41'26 D Frage des Abg. Hübner: Berücksichtigung von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für 1966 bei Berechnung der Lohnsteuer für 1967 durch die Finanzämter Grund, Staatssekretär 4126 D Frage des Abg. Dröscher: Schwierigkeiten beim Absatz von Rundholz 4127 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) Beitragspflichtgrenze bei Ortskrankenkassen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4127 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 4127 D Weimer (CDU/CSU) 4128 A Frage des Abg. Dröscher: Schnellere Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4128 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4128 D Frage des Abg. Dröscher: Einstellung von Aushilfskräften zur schnelleren Bearbeitung der Anträge von Arbeitslosen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4129 A Dröscher (SPD) 4129 B Weimer (CDU/CSU) 4129 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Deutsch österreichisches Sozialversicherungsabkommen — Zeitpunkt des Inkrafttretens Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4129 D Fragen des Abg. Geldner: Urteil des Landgerichts Düsseldorf betr. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Verdienstausfalles eines Facharbeiters ohne dessen eigenes Verschulden Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4130 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 4130 D Frage des Abg. Dichgans: Ausgabe falscher Arzneimittel in deutschen Apotheken 4131 A Frage des Abg. Dichgans: Eventuelle Verlängerung des Apothekerstudiums 4131 B Frage des Abg. Ollesch: Fehlende Ausführungsbestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum sog. Gewerkschaftserlaß Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4131 B Ollesch (FDP) 4131 C Fragen des Abg. Jung: Lizenzen des zivilen und militärischen Flugsicherungspersonals — eventuelle Einführung einer dritten und vierten Laufbahn Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4131 D Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des Bundesverteidigungsministers auf die von den Abg. Berkhan und Wienand im Verteidigungsausschuß gestellten Fragen Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4132 B Ollesch (FDP) 4132 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Möglichkeit neuer Belastungen des Bundeshaushalts durch die Verlegung der US-Stäbe von Frankreich in die Bundesrepublik Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4132 D Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 4133 A Bericht der Sozialenquete-Kommission „Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Sozialenquete)" (Drucksachen V/961, zu V/961) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 4133 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1308) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4133 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 mit der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1309 zu V/1309) — Zweite und dritte Beratung — . 4133 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1310, zu V/1310) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4134 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 mit der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1311, zu V/1311) — Zweite und dritte Beratung — 4134 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 mit der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/1128); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandstragen (Drucksachen V/1312, zu V/1312) — Zweite und dritte Beratung — 4134 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen (Kreide aus Tarifnr. 38.19) Drucksachen V/996, V/1306) 4134 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1081, V/1304, V/1256, V/1305) 4134 D Berichte des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste, Einundziebzigste, Vierundsechzigste und Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303, V/1083, V/1302, V/1082, V/1301) . . . . 4134 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt (Drucksachen V/1161, V/1307) 4135 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rats zur ...ten Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1192, V/1315) . . . . . . . . 4135 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1320) . . . . . 4135 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/552, V/1234) 4135 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung (Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102) 4136 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung (Drucksache V/1155) Lücke, Bundesminister . . . 4136 B, 4153 B Dr. Prassler (CDU/CSU) 4140 D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4144 A Jung (FDP) 4147 D Balkenhol (CDU/CSU) 4150 C Nächste Sitzung 4154 C Anlage 4155 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 4119 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 1. Dr. Adenauer 27. 1. Frau Albertz 28. 2. Dr. Artzinger ** 27. 1. Bading 28. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauer (Würzbung) * 28. 1. Bauknecht 28. 1. Berkhan * 2.8. 1. Dr. Besold 27. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Blachstein 18. 2. Blume 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Borm 27. 1. Bremer 27. 1. Burgemeister 4. 2. Corterier * 28. 1. Cramer 28. 1. Dr. Czaja 10. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Dr. Dittrich 27. 1. Draeger * 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Eisenmann 21. 4. Erler 31. 1. Ertl 28. 1. Fellermaier 28. 1. Flämig * 28. 1. Dr. Frede 27. 1. Dr. Freiwald 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Frey 27. 1. Frieler 4. 2. Frau Funcke 27. 1. Dr. Furler * 28. 1. Dr. Giulini 27. 1. Glombig 27. 1. Glüsing 28. 1. Dr. Götz 12. 2. Frau Griesinger 28. 1. Haage (München) 27. 1. . Hahn (Bielefeld) ** 3. 2. Dr. Hellige * 28. 1. Frau Herklotz 28. 1. Herold * 28. 1. Dr. Hesberg 27. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing(Honnef) * 28. 1. Klinker 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Könen (Düsseldorf) 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Korspeter 4. 3. Frau Dr. Krips 27. 1. Krug 28. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Lemmer 3. 2. Lemmrich * 28. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Liehr 28. 1. Marquardt 28. 1. Dr. Martin 27. 1. Mauk ** 27. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Memmel ** 27. 1. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz * 29. 1. Missbach 27. 1. Müller (Aachen-Land) ** 27. 1. Müller (Ravensburg) 28. 1. Müller (Worms 28. 1. Paul * 28. 1. Peters (Norden) 27. 1. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler * 28. 1. Porzner 28. 1. Dr. Preiß 28. 1. Raffert 27. 1. Reichmann 28. 1. Dr. Reinhard 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Dr. Ritgen 28. 1. Frau Rudoll 28. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Saxowski 28. 1. Dr. Schmidt ¡Gellersen) 28. 1. Frau Schroeder (Detmold) 27. 1. Schulhoff 27. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seibert 27. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Sinn 27. 1. Stooß 28. 1. Struve 31. 3. Unertl 28. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Wächter 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Weigl 28. 2. Welke 27. 1. Welslau 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 4. 2. Dr. Zimmermann 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Haas 17. 2.
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    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im April 1965 hat der Deutsche Bundestag das Bundesraumordnungsgesetz verabschiedet, ein Gesetz, das die allgemeinen Leitlinien für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes enthält. Nach diesen Leitlinien sollen die Länder die räumliche Entwicklung in den einzelnen Gebieten lenken. Nach den Leitlinien dieses Gesetzes muß auch der Bund sein Handeln ausrichten, soweit es sich im Raum der Bundesrepublik niederschlägt. Nach dem Raumordnungsgesetz muß die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die räumliche Entwicklung, die Auswirkung zwischenstaatlicher Verträge und über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen vorlegen. Den ersten Bericht dieser Art hat die Bundesregierung dem Hohen Hause im November 1966 erstattet. Der Bericht soll dazu beitragen, die Ziele der Raumordnung zu verwirklichen. Er soll es dem Bundestag ermöglichen, die Auswirkungen konkreter Maßnahmen im Zusammenhang der räumlichen Entwicklung zu erkennen.
    Die Entwicklung der räumlichen Struktur des Bundesgebietes soll dem Ziel der freien Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Sie soll diese Entfaltung, wie es das Grundgesetz vorsieht, ermöglichen. Dabei muß jede Raumordnung die natürlichen Gegebenheiten des Raumes und die wirtschaftlichen, die sozialen und die kulturellen Erfordernisse berücksichtigen.
    Dabei gilt es zu beachten, daß unser Bundesgebiet in einen größeren Raum eingeordnet ist. Hier stellen sich der Raumordnung zunächst zwei vordringliche Aufgaben, erstens die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes und zweitens die Förderung der europäischen Zusammenarbeit.
    Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht die Bedeutung und die besonderen Schwierigkeiten einer Raumordnung im geteilten Deutschland offen und ungeschminkt dargelegt. Trotz einer mehr als 20jährigen Trennung durch den Eisernen Vorhang besteht noch immer eine, Gott sei es gedankt, weitgehende Einheit im äußeren Erscheinungsbild Deutschlands. Dieser Raum, der in Jahrhunderten durch eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Kultur, Siedlung und Wirtschaft geformt wurde, kann seine Gestalt nicht in zwei Jahrzehnten willkürlicher Trennung verlieren.
    Wir dürfen jedoch, meine Damen und Herren, nicht verkennen, daß der unfreie Teil unseres Vaterlandes einem System unterworfen ist, das weit von den Zielen und Methoden unserer Raumordnungspolitik entfernt ist. Unser Ordnungsprinzip folgt den Grundsätzen des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates. Wir dürfen nicht verkennen, daß sich im unfreien Teil unseres Vaterlandes eine Entwicklung vollzieht, deren Ziel eine räumliche Desintegration des alten, größeren, geschichtlich gewordenen, gewachsenen Kultur- und Wirtschaftsraums ist. Dadurch wird das Ziel der Wiedervereinigung erschwert. Es ist heute nicht möglich, die raumwirksamen Planungen und Maßnahmen in der Bundesrepublik mit denen der sowjetischen Besatzungszone abzustimmen.
    Wir können deshalb zur Zeit nur zweierlei tun: erstens die räumliche Entwicklung jenseits des Eisernen Vorhangs zu beobachten und zu bedenken, welche Notwendigkeiten sich für die Wiedervereinigung und für uns daraus ergeben, und zweitens bei Einzelplanungen und -maßnahmen im Falle mehrerer Lösungsmöglichkeiten diejenige vorzuziehen, die dem Ziel der Wiedervereinigung am besten dient.
    Im europäischen Raum müssen wir die räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit schaffen. Ein Blick auf die Karte und die Gegebenheiten, vor allem die Kenntnisnahme der wirtschaftlichen, der



    Bundesminister Lücke
    sozialen und der kulturellen Entwicklung, weiterhin die Niveauunterschiede zwischen regionalen Teilräumen an den Staatsgrenzen, zeigen uns, daß im 20. Jahrhundert diese Entwicklungen nicht an den Staatsgrenzen haltmachen dürfen.
    So liegen etwa in Nordwesteuropa großräumige Verdichtungsgebiete, z. B. die Ringstadt Holland, das Rhein-Ruhr-Gebiet, das nordfranzösische Industrierevier, und in einem anderen Bezug schwachstrukturierte Räume, z. B. die Eifel, der Hunsrück, das Hohe Venn und die Ardennen, dicht nebeneinander.
    Die übernationale Zusammenarbeit zeigt sich in vier Bereichen.
    Erstens. Zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände arbeiten über die Grenzen hinweg zusammen. Wir können auch hier Ansätze für eine regionale Zusammenarbeit finden, die wir ausbauen wollen. Zur Zeit wird erörtert, ob für diese kommunalen Kontakte über eine europäische Konvention entsprechende Rechtsformen geschaffen werden können.
    Zweitens. Die Bundesregierung will gemeinsam mit den betroffenen Landesregierungen einerseits und den jeweiligen Regierungen unserer Nachbarstaaten andererseits ständige Raumordnungskommissionen einrichten. Sie sollen für grenzüberschreitende Planungsgebiete zu gemeinsamen Überlegungen führen und Planungen und Maßnahmen dieser Art aufeinander abstimmen.
    Drittens. Raumordnerische Aufgaben ergeben sich vor allem auch durch die regionalpolitischen Zielsetzungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Ziele sollen im Rahmen einer mittelfristigen Wirtschaftspolitik verwirklicht werden, vor allem dadurch, daß die Infrastruktur ausgebaut, zentrale Orte und Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden. Hierbei kommt es darauf an, daß bei diesen regionalpolitischen Überlegungen und Bemühungen die Zielsetzungen und die Grundsätze der Raumordnung so berücksichtigt werden, wie sie in den einzelnen Mitgliedstaaten leider bis zur Stunde unterschiedlich festgelegt sind. Die Römischen Verträge geben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Kommission kein Mandat für die Anliegen der Raumordnung. Es ist deshalb wiederholt die Frage gestellt worden, ob diese Verträge deswegen erweitert werden müßten.
    Viertens. Der Europarat befaßt sich seit Jahren verstärkt mit den Fragen der übernationalen Raumordnung. Nach längeren Vorarbeiten hat die Beratende Versammlung am 30. September 1966 dem Ministerkomitee empfohlen, eine Konferenz der europäischen Raumordnungsminister im Rahmen des Europarats ' einzurichten. Die damit zusammenhängenden Fragen werden zur Zeit auch von der Bundesregierung geprüft.
    Aber, meine Damen und Herren, bei aller Bedeutung dieser europäischen Arbeiten liegt natürlich das Schwergewicht der raumordnerischen Problematik in den Räumen innerhalb des Bundesgebietes. Hier ist nun sehr deutlich zu erkennen, daß die räumliche Entwicklung heute anderen Einflüssen folgt, als das noch vor etwa zehn Jahren der Fall war. In den 50er Jahren war die nachkriegsbedingte Umschichtung der Bevölkerung und das starke Wachsen der Großstädte bestimmend. Diese großen Bevölkerungsbewegungen und der Wiederaufbau der Industrie überwiegend an ihren traditionellen Standorten haben dazu geführt, daß die Großstädte ihre Funktion als Kernpunkte der Verdichtung wieder erfüllen können. Die ländlichen Räume nun, die weniger zerstört waren und deswegen die zunächst kriegs- und nachkriegsbedingte Wanderung der Bevölkerung auffingen, erlebten in den vergangenen Jahren eine starke Abwanderung. Diese Erscheinung, daß also Verdichtungsräume und ländliche Gebiete in ihrer Entwicklung stark auseinandergingen, hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Auch die ländlichen und die zurückgebliebenen Gebiete weisen heute zum überwiegenden Teil eine durchschnittliche Bevölkerungsentwicklung auf. Nur in einigen Gebieten nimmt die Bevölkerung noch ab.
    Vor allem zwei Erscheinungen sind heute bedeutsam. In vielen Großstädten — das ist eine sehr bemerkenswerte Erscheinung — nimmt die Bevölkerung ab. Teile der einheimischen Bevölkerung in diesen Großstädten wandern in die Randzonen. Die Verdichtung breitet sich an den Rändern der Großstädte weiter aus, weil Verkehr, Dienstleistungsbetriebe und sanierte Wohngebiete zwingend mehr Platz in diesen Großstädten benötigen. Er ist dort nicht vorhanden, darum der Vollzug dieser Entwicklung in den Randzonen. Dazu kommt, daß die Randzonen dieser Verdichtungsräume die Vorzüge der naheliegenden Citys und des sie umgebenden ländlichen Raumes aufweisen und auch vom Verkehr begünstigt sind.
    2. In den ländlichen Räumen dagegen zeigt sich eine deutliche Tendenz zur kleinräumigen Verdichtung, wie es die Fachleute bezeichnen. Viele Menschen wandern von kleinen und kleinsten Gemeinden in die Kleinstädte und in die Orte mit zentraler Bedeutung ab. Diese Entwicklung wird dadurch begünstigt, daß sich Industriebetriebe zunehmend — das ist unser Ziel — auch in ländlichen Gebieten niederlassen und dabei vorgesehene Standorte mit zentralörtlichen Funktionen bevorzugen. Man sollte jedoch sehr deutlich sehen, .daß es sich hier nicht um automatische Ausgleichstendenzen handelt, sondern daß diese Entwicklung zu einem wesentlichen Teil eine Folge der Förderungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden ist.
    Schließlich dazu noch eine Feststellung. Die Schere der Entwicklung von Verdichtungsräumen und ländlichen Gebieten hat sich in den vergangenen Jahren im allgemeinen nicht weiter geöffnet. Sie hat sich aber auch noch nicht geschlossen. In den ländlichen und in den zurückgebliebenen Gebieten ist das Gefälle der Wirtschaftskraft und die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen gegenüber den hochindustrialisierten Verdichtungsräumen und -gebieten immer noch außerordentlich groß. Diese Feststellung ist nicht im mindesten eine Aussage gegen die Verdichtungsräume oder gar gegen die Stadt. Im Gegen-



    Bundesminister Lücke
    teil, gerade der Ihnen vorliegende Bericht zeigt eindeutig, daß die Verdichtung ein Merkmal unserer räumlichen Ordnung und einer der wichtigsten Grundsätze der Raumordnungspolitik ist. Es geht hierbei lediglich um das Maß der Verdichtung, das seine Grenze dort findet, wo eine solche Verdichtung zu ungesunden Lebensverhältnissen für die Bevölkerung führt. Wenn die Bundesregierung auf das bestehende Niveaugefälle zwischen Verdichtungsräumen und ländlichen oder zurückgebliebenen Gebieten hinweist, so ist das Ausdruck des Bemühens um einen Ausgleich zwischen den einzelnen Teilräumen des Bundesgebiets, eine große Aufgabe der Raumordnungspolitik. Die absolute Zunahme etwa der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen und auch die Ausweitung der Fläche hat die Notwendigkeiten einer Ordnung dieser Gebiete unter raumordnerischen Zielsetzungen noch erheblich verstärkt. Die Lebensverhältnisse und auch die wirtschaftlichen Wachstumschancen haben sich in den alten Kernräumen der Verdichtung insgesamt kaum verbessert. Es fehlen dort die Mittel und natürlich auch die Fläche für eine grundlegende Neuordnung. Hinzu kommt das Verharren an alten kommunalen Grenzen. Der zunehmende Individual-Verkehr hat die Schwierigkeiten im Bereich des Verkehrs nicht verringert, sondern im Gegenteil ständig vergrößert und erfordert nun wirklich dringend Abhilfe.
    Wir müssen befürchten, daß die Kerne der Verdichtungsräume ihre Funktion als Standort des wichtigsten überregionalen Verkehrs und der Dienstleistungseinrichtungen auf die Dauer unzureichend oder gar nicht mehr erfüllen können. Diese Entwicklung können wir schon aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft und der wirtschaftlichen Entwicklung ,so einfach nicht mehr hinnehmen. Wir können es nicht länger verantworten, daß sich Fehlinvestitionen in diesem Umfang weiter vollziehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Von der menschlichen Situation, die sich hier ergibt — Lärmbelästigung, Geruch, Verunreinigung der Luft usw. —, abgesehen.
    Von Bedeutung gerade für die Verdichtungsgebiete waren auch die wesentlichen sektoralen Verschiebungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hier zeichnet sich z. B. das relative Stagnieren des Rhein-
    Ruhr-Gebietes — ein großes Gegenwartsproblem — und der Verdichtungsräume an der Saar sowie in Hamburg — was weithin unbekannt ist — deutlich ab.
    Die Möglichkeiten des Bundes, in den Verdichtungsgebieten Ordnungs- und Entwicklungstendenzen mit raumordnerischen Zielsetzungen durchzuführen, sind — nüchtern betrachtet — geringer, als weithin angenommen wird. Es bedurfte einer außerordentlich schwierigen, mühevollen Kleinarbeit auf vielen Ebenen, um das Raumordnungsgesetz des Bundes zu verwirklichen. Eine unmittelbare Zuständigkeit und damit auch eine Einwirkungsmöglichkeit für jene Bereiche der Raumstruktur, für die Ordnungsmaßnahmen möglich und notwendig sind — auch ohne erhebliche Geldaufwendungen —, fehlt fast regelmäßig. Die Raumordnungspolitik des
    Bundes wird sich dementsprechend in den nächsten Jahren darauf konzentrieren müssen, gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Maßnahmen der verschiedensten Fachbereiche so zu beeinflussen, daß die Ordnung der Verdichtungsräume erleichtert und ihre Entwicklung gefördert wird. Das ist eine der großen Gemeinschaftsaufgaben in der modernen Zeit.
    Schwerpunkte dieser Tätigkeit liegen bei der weiteren Planung des Ausbaues von Bundesfernstraßen, die ja doch weithin die Gesetze der räumlichen Entwicklung praktisch mitbestimmern, ferner bei den sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, vor allem in ländlichen Räumen, schließlich bei den Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung wirtschaftlich einseitig strukturierter Gebiete.
    Besonders dringlich erscheint aus Gründen der Raumordnung eine Förderung der städtebaulichen Erneuerung, wobei die Erneuerung der Dörfer und Städte hier in gleicher Weise als städtebauliche Erneuerung fachlich und sachlich verstanden wird. Diese Entwicklung hängt jedoch weitgehend davon ab, welche Mittel für diese Aufgabe im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellt werden können.
    Ganz anders, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Situation in den ländlichen und hinter dem Durchschnitt der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete. Hier hat die großräumige Wanderung stark abgenommen. Zugleich machen sich die von mir schon erwähnten kleinräumigen Verdichtungstendenzen in den ausgewiesenen zentralen Orten bemerkbar. Dieses Gliederungssystem der zentralen Orte, wenn ich es so nennen darf, ist für die Entwicklung der ländlichen Räume in den vergangenen Jahren außerordentlich bedeutungsvoll gewesen und bleibt es auch in Zukunft; es sollte verstärkt praktiziert werden. Fast in allen Ländern sind die zentralen Orte, für die also eine besondere Entwicklung in mannigfacher Hinsicht vorgesehen ist und die geographische und sonstige Vorzüge bieten, von der Landesplanung ausgewiesen worden. Auch entsprechende, auf dieses System hin orientierte Fachplanungen finden sich vermehrt; aber überall ist das noch nicht der Fall. Der Bericht und diese Debatte sollten dazu beitragen, daß diese Planungen und die Ausweisung zentraler Orte überall und verstärkt vorgenommen werden. Meine Damen und Herren, wir müssen davon ausgehen, daß auch weiterhin Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft, aus dem Handwerk und aus den übrigen Berufen auch im ländlichen Raum freigesetzt werden. Damit besteht, ich möchte meinen, dringender als bisher die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen zusätzliche Dauerarbeitsplätze zu schaffen; das ist eines der vorrangigen Ziele der Raumordnung.
    In den vergangenen Jahren sind in einzelnen Räumen erhebliche Fortschritte gemacht worden, die sich deutlich abzeichnen. Es steht jedoch außer Zweifel, daß in den nächsten Jahren diese Förderungsmaßnahmen nicht nur weitergeführt, sondern verstärkt und mit den im Raumordnungsgesetz festge-



    Bundesminister Lücke
    legten raumordnerischen Zielvorstellungen abgestimmt werden müssen. Das ist nicht nur — wie immer wieder gesagt wird — eine Frage der Bereitstellung finanzieller Mittel — denn Arbeitsplätze in den Verdichtungsräumen kosten auch Geld, ja oft sehr viel mehr Geld —, es ist eine Aufgabe einer sinnvollen Strukturpolitik im Rahmen der raumordnerischen Grundsätze.
    Für die Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume sind vor allem ausreichende Verkehrserschließung und -bedienung wichtig. Hier ist auf die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Flächenverkehrs im ländlichen Raum hinzuweisen, die zur Zeit erörtert werden.
    Die Fragen des Personen- und Güterverkehrs gewinnen nicht zuletzt auch dadurch an Gewicht, daß die Deutsche Bundesbahn gezwungen wurde, zunehmend gerade im ländlichen Bereich Strecken stillzulegen. Daß bei diesen unvermeidlichen Maßnahmen raumordnerische Entwicklungsvorstellungen nicht immer berücksichtigt werden konnten, ist selbstverständlich. Eben deshalb müssen die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Schwierigkeiten zwischen Bund und Ländern beraten und Lösungen gefunden werden. Hier bietet sich der von uns vorgeschlagene regionale Verkehr als Ersatz- und Dauerlösung an, der besondere Förderung und Unterstützung finden sollte, hier im Bundestag, in den Ausschüssen, in den Landtagen und in den Parlamenten der Städte, Kreise und Gemeinden.
    Auch im Zonenrandgebiet haben sich die Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern in der Gesamtentwicklung dieses Raumes - das stellt man fest, wenn man sich die Dinge ansieht und die Gesamtentwicklung dieser schwierigen Räume am Todesstreifen kritisch würdigt — positiv niedergeschlagen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit gerade den dort tätigen Kommunalpolitikern einmal danken, die an der Zonengrenze diese Aufgaben unter ungleich schwierigeren Umständen als ihre Kollegen in anderen Gebieten erfüllen müssen. Nur in einigen, zumeist verkehrsungünstig gelegenen Räumen des Zonenrandgebietes konnten sich in den letzten Jahren diese Förderungen, die wir vorgeschlagen haben, noch nicht überall positiv und gleich wirksam auswirken.
    Zusammenfassend, meine Damen und Herren, läßt sich also folgendes sagen. Schwerpunkte der Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume — auch der des Zonenrandgebietes — in den nächsten Jahren werden sein müssen: erstens der Ausbau zentraler Orte, zweitens die weitere Schaffung von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und drittens die grundlegende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
    Dazu kommen selbstverständlich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die in ihrer Wechselwirkung mit den anderen Elementen der Raumstruktur ebenfalls tragende Bedeutung, ja, wenn Sie wollen, entscheidende Bedeutung haben. Darum arbeiten gerade der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Wirtschaftsminister und der Raumordnungsminister eng mit dem Verkehrsminister zusammen. Hier bewährt sich die Arbeit der beteiligten Ressorts, insonderheit unterstützt durch den Bundesminister der Finanzen.
    Ziel der Raumordnung auch in den nächsten Jahren muß es sein — das ist eine weitere, wenn ich es so ausspreche, im Augenblick seltsam klingende Forderung —, die heute noch so florierenden Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten und zu machen. Jeder, der Großstädte besucht oder in ihnen lebt, weiß, wie schwer es ist — und es wird laufend schwerer —, die Verkehrsprobleme in den Citys zu regeln. Das meine ich, wenn ich davon sprach, daß die Aufgabe der Raumordnungspolitik auch ist, heute noch florierende Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten.
    Daneben ergibt sich weiter die Notwendigkeit, einen Abbau des großräumigen Strukturgefälles durch Entwicklung der ländlichen und der zurückgebliebenen Gebiete anzustreben. Diese Forderung müssen wir auch bei unseren Anstrengungen um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Stabilität und auch bei dem in Kürze zu verabschiedenden Eventualhaushalt berücksichtigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieser Haushalt hat eine große Bedeutung in raumordnerischer Hinsicht. Ich darf deshalb auch bei der Begründung des Raumordnungsberichts auf diesen Haushalt hinweisen.
    Die regionalpolitische Bedeutung etwa einseitig strukturierter Wirtschaftsgebiete steht heute an Beispielen so deutlich vor uns, daß ich es mir ersparen kann, darauf im einzelnen einzugehen. Jedoch auch für die ländlichen Gebiete ist der Zusammenhang mit dem Wirtschaftswachstum unverkennbar. Wir haben gesehen, daß bei guter Entwicklung, bei starkem Wachstum auch die ländlichen Gebiete profitierten, wenn auch ungleich in der Relation. Wir müssen jedoch damit rechnen, daß der Spielraum für die Ansiedlung oder Verlagerung von Industriebetrieben geringer wird. Es ist zudem kaum anzunehmen, daß in Zukunft weniger Arbeitskräfte von der Landwirtschaft freigesetzt werden als bisher. Das gehört eben zu der Forderung, das Schwergewicht auf die Ansiedlung von Arbeitskräften im ländlichen Raum zu legen.
    Noch ein Wort zum Vollzug des Raumordnungsgesetzes. Ich sagte, das Gesetz bedurfte sehr langer und sehr schwieriger Beratungen, bis es schließlich zustande kam, und nach der Verabschiedung fehlte es nicht an kritischen Stimmen. Ich darf heute vor dem Bundestag feststellen: bereits die kurze Praxis im Vollzug des Gesetzes hat gezeigt, daß es keineswegs eine Verlegenheitslösung war. Im Gegenteil! Das Gesetz ist praktikabel. Es hat den rechtlichen Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die Raumordnungspolitik vollzieht. Die Aufgabe selbst ist nicht nur — und es liegt mir daran, das zu betonen — auf ein Tätigwerden der Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen angewiesen. Raumordnungspolitik bleibt, wenn sie Erfolg haben soll, eine politische Führungsaufgabe ersten Ranges, die in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen und sicherlich dazu führen wird, daß in zwei Jahren das



    Bundesminister Lücke
    Parlament noch größeres Interesse an der Debatte nehmen wird, als es heute der Fall ist.
    Dabei geht es nicht nur um die Konkretisierung der gesellschaftspolitischen Grundideen dieses Gesetzes durch die Vielzahl der fachlichen Maßnahmen, wie sie nun im Ablauf der Verwaltung Jahr für Jahr in Durchführung der öffentlichen Haushalte — der 25 000 Haushalte der Gemeinden, der elf Haushalte der Länder und des Bundeshaushalts — vollzogen wird. Es geht nicht zuletzt auch darum, zu überwachen, ob die Einzelmaßnahmen, die alle Geld kosten, diesen von Bund und Ländern, von Bundesrat und Bundestag gemeinsam beschlossenen Grundsätzen im Raumordnungsgesetz folgen. Das ist das, was ich politische Führungsaufgabe nenne. Weil die Aufgabe so schwierig ist, weil es sich beinahe um eine neue Wissenschaft handelt, wagen sich viele unserer verehrten Kollegen, die überlastet sind, nur zögernd daran, sich mit diesem schwierigen Thema zu befassen. Meine Damen und Herren, es lohnt sich, ja, es ist dringend erforderlich, daß das geschieht, um zu verhindern, daß diese große Konzeption im Gewirr des Ablaufs einzelner Verwaltungsmaßnahmen erstickt und dabei große Entwicklungen, die uns vorschweben, nicht möglich werden.
    Ich sagte, hier liegen große, für die Entwicklung unseres Staates und Volkes bedeutsame politische Aufgaben, die in den Parlamenten der Gemeinden und der Länder sowie in diesem Parlament gelöst werden müssen. Ich darf unseren verehrten Kollegen das Raumordnungsgesetz noch einmal zur Lektüre empfehlen. Es ist ein relativ kurzes Gesetz. Dabei darf ich Sie auch bitten — es ist sicherlich im Druck der Zeit noch nicht überall möglich gewesen —, den Raumordnungsbericht zu überfliegen, weil Sie daraus spüren, welche Impulse hier für die Politik, die es auf diesem Gebiet zu machen gilt, für die Abgeordneten aller Ebenen gegeben werden.
    Die Abstimmung mit den Ländern läßt erkennen, daß auch hier — das hat einer mühevollen Arbeit bedurft — in absehbarer Zeit das Ziel erreicht wird, das der Gesetzgeber erreichen wollte. Zwischen Bund und Ländern wird eine Ministerkonferenz für Raumordnung durch ein Verwaltungsabkommen eingesetzt werden. In dieser Ministerkonferenz werden die die Länder und den Bund gemeinsam berührenden Fragen abgestimmt und laufend miteinander besprochen. Diese Tatsachen sagen nichts anderes, als daß hier eine schwierige politische und Verwaltungsarbeit zu bewältigen ist, die guten Willen, Wissen, Vertrauen und Entschlossenheit voraussetzt.
    Die anzustrebende Raumordnung ist kein neues staatspolitisches Ziel. Bei der Durchführung des Gesetzes geht es schlicht und einfach darum, alle wirksamen Kräfte der Politik, der Wissenschaft und der Verwaltung für diese Aufgabe zu interessieren und heranzuziehen. Über den fachlichen Erfordernissen stehen jedoch die klaren Zielvorstellungen unserer gesellschaftlichen Ordnung. Die politische Aufgabe ist, eine Ordnung zu verwirklichen, die dem einzelnen Menschen, der Familie auch in der modernen Zeit, auch in den nächsten Jahrzehnten ein Maximum an persönlicher Freiheit, ein Maximum an persönlichem Lebensraum sichert. Daß dabei die Familie im Mittelpunkt steht, ist unbestritten. So wird Raumordnungspolitik als angewandte Gesellschaftspolitik begriffen. Sie orientiert sich an den Grundwerten unserer Verfassung.
    Vom Einzelfachbereich allein her — das sagte ich, und ich sage es immer wieder — gelingt es nicht, die notwendigen Ziele zu verwirklichen. Einzelmaßnahmen werden uns auf die Dauer nicht weiterhelfen. Es kommt auf die Gemeinsamkeit und den Ausgleich der Interessen an. Keine isolierte Betrachtung führt uns zum Ziel.
    Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen dafür, daß Sie mit Aufmerksamkeit der Begründung des Raumordnungsberichtes 1966 gefolgt sind. Ich hoffe, daß es uns gelingt, die Raumordnungspolitik so zu gestalten, daß die Raumordnung in Deutschland in Zukunft den Grundsätzen unserer Gesellschaftsordnung auch angesichts der rasanten Entwicklung immer mehr angepaßt werden kann. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, bitte ich um Ihre Mitarbeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Bundesinnenminister für die Begründung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung.
Wir kommen zur Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Prassler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Prassler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für mich eine angenehme Verpflichtung, namens der Fraktion der CDU/CSU dem Herrn Bundesminister des Innern sehr herzlich dafür zu danken, daß er diesen ersten Raumordnungsbericht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich und innerhalb der vorgeschriebenen Frist dem Hohen Hause vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf diesen Dank auch darauf ausdehnen, daß es gerade der Initiative des Herrn Bundesinnenministers in den vergangenen Jahren zu danken ist, daß die Gedanken der gesamten Raumordnung im Gebiet der Bundesrepublik und auch in diesem Hohen Hause so intensiv gepflegt und dadurch der Offentlichkeit ins Bewußtsein gebracht worden sind.

    (Beifall in der Mitte.)

    Vorweg darf ich ganz kurz sagen, daß es mir sehr wesentlich erscheint, daß dieser Bericht eine erste umfassende Bestandsaufnahme derjenigen Unterlagen bedeutet, die wir in der Bundesrepublik haben. Dabei dürfte ganz klar ersichtlich werden, welche ungeheure Bedeutung die Milliardeninvestitionen unserer öffentlichen Haushalte insgesamt haben und welche Bedeutung sie auch in der Zukunft haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Weil sie sinnvoll waren!)

    Ich darf auch darauf hinweisen, daß es mir sehr wichtig erschien, daß in diesem Bericht nicht nur die
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Preitag, den 27. Januar 1967 4141
    Dr. Prassler
    innenpolitischen Fragen der Raumordnung angesprochen wurden, sondern an erster Stelle die Frage nach der Raumordnung und ihrem Sinn in unserem geteilten deutschen Vaterland.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Wenn auch dieser Teil des Berichts naturnotwendigerweise sehr kurz ausfallen mußte und mit einem mehr oder weniger betrüblichen Feststellungsergebnis endet, so erscheint es mir doch äußerst wertvoll — und darauf hat der Herr Minister in seiner Begründung eben erneut hingewiesen —, daß dann, wenn es sich um mehrere Lösungsmöglichkeiten handelt, diejenige vorgezogen werden soll und werden muß — das gilt insbesondere für das Zonenrandgebiet —, von der für eine spätere Wiedervereinigungslösung am ehesten günstige Aspekte erhofft werden können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Darüber hinaus scheint es mir genauso wichtig zu sein, daß die Fragen des Bereichs der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit unter raumordnerischen Gesichtspunkten innerhalb der EWG und darüber hinaus eigentlich im kontinentalen Europa unseren Nachbarstaaten gegenüber klar und deutlich angesprochen und die Formen der bisher erreichten und der erstrebten Zusammenarbeit genannt sind. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man in der Zukunft bei all den politischen Maßnahmen, vor denen wir noch stehen, besser und schärfer vorgehen kann.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zu den Auswirkungen des Gesetzes, wie ich sie nach dem Studium dieses Raumordnungsberichts als Auswirkungen positiver Art erkennen konnte, eine Zusammenfassung geben.
    Erstens. Es erscheint mir wichtig, daß inzwischen alle Bundesländer ihre Landesplanungsgesetze erlassen haben. Teilweise waren diese Gesetze schon vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 bzw. seinem Inkrafttreten gegeben. Andere sind danach erlassen worden. Es ist aber wesentlich, daß Gesetze, die schon vor dem Erlaß des Raumordnungsgesetzes in den Bundesländern bestanden haben, in der Zwischenzeit durch Anpassungsmaßnahmen oder Ergänzungen an dieses Raumordnungsgesetz herangeführt worden sind bzw. noch herangeführt werden, so z. B. das Bayerische Landesplanungsgesetz, wie die Bemühungen im Bayerischen Landtag zur Zeit zeigen.
    Zweitens. Für mich ist äußerst wesentlich, daß der Bund das Leitbild für all diese raumordnerischen Maßnahmen gibt. Im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen hat der Bund kein eigenes Instrument der Planung oder Programmierung. Er hat nur im Rahmen dieses Gesetzes das Leitbild zu geben, und es obliegt den Ländern, für ihr Gebiet die notwendigen Pläne und Programme und alles damit Zusammenhängende rechtsverbindlich aufzustellen. Ich möchte auch daran erinnern, daß mit diesen Aufgaben die Tätigkeit der Länder nicht erschöpft ist, sondern daß dem Sinn und Gedanken dieses Raumordnungsgesetzes vor allen Dingen auch durch gutachtliche Stellungnahmen, z. B. der oberen und obersten Landesbehörden den regionalen Planungsträgern gegenüber, und durch Koordinierungsmöglichkeiten laufend entsprochen werden kann.
    Drittens. Die Verpflichtung zur Bezeichnung der sogenannten problematischen Gebiete, die im Raumordnungsgesetz den Bundesländern gegeben ist, erscheint mir als der eigentliche Kernpunkt der — vor allen Dingen auch nahen und nächsten vor uns liegenden Aufgaben. Ich darf sie in die Erinnerung zurückrufen. Es sind die Aufgaben der Bezeichnung a) der sogenannten zurückgebliebenen Gebiete, b) des Zonenrandgebiets, c) der Gebiete, in denen wir einer zukünftigen möglichen Verdichtung rechtzeitig entgegenwirken sollen, und d) der Gebiete, in denen bereits Verdichtungserscheinungen dazu geführt haben, daß wir zur Gesundung dieser Gebiete einen besonderen Beitrag leisten müssen. Es darf mit Freude erwähnt werden, daß Teilplanungen für diese Gebiete im gesamten Gebiet der Bundesrepublik bereits vorhanden sind, allerdings erst Teilplanungen.
    Viertens. Die Verpflichtung der Länder zum gegenseitigen Einvernehmen über die Landesgrenzen hinweg scheint mir ebenfalls sehr wesentlich zu sein, weil es in dieser Form bisher nur in ganz wenigen gesetzgeberischen Möglichkeiten angesprochen wurde. Es darf darauf hingewiesen werden, daß im Gesetz selbst zwei Möglichkeiten genannt werden: Verwaltungsabkommen oder gegebenenfalls auch Staatsverträge.
    Fünftens zum Komplex der positiven Auswirkungen. Die Grundsätze des Gesetzes sind auf Ergänzung angelegt. Ich glaube, auch das müssen wir uns klar vor Augen halten. Die Ergänzung der Leitlinien, die durch dieses Gesetz gegeben sind, weisen darauf hin, daß es sich nicht nur um die Fragen der Strukturplanung, also etwas Zukünftiges oder auf die Zukunft Gerichtetes handeln kann, sondern vor allen Dingen auch um die Strukturverbesserung, auf die Verbesserung des Vorhandenen. Das bedeutet den klaren Auftrag, die Verbesserung gegebener Verhältnisse ständig zu überlegen und in diese Überlegungen auch bei der politischen Verantwortung mit einzubeziehen.
    Insgesamt bedeutet das, daß alle politischen Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden, d. h. auch alle politischen Entscheidungen in diesem Hohen Hause, auf diese Grundsätze des Raumordnungsgesetzes angelegt werden müssen.

    (Abg. Baier: Sehr richtig!)

    Ich glaube, darin liegt für uns der Auftrag in der allernächsten Zeit.
    Der Herr Bundesminister hat mit dem Stichwort „Eventualhaushalt" darauf hingewiesen — ich möchte das aufgreifen und noch einmal unterstreichen —, daß es unsere entscheidende Aufgabe sein wird, sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen dieser geringer und schwieriger gewordenen Möglichkeiten liegen, besonders daraufhin zu prüfen, wieweit sie raumordnerischen Gesichtspunkten und verbes-



    Dr. Prassler
    serten Möglichkeiten der Zukunft nahekommmen können. Es wird unsere Aufgabe sein, darunter die jeweils besten Möglichkeiten auszusuchen und mit politischem Gewicht und Entscheidungsfreudigkeit zu unterstreichen.
    Ich darf nun auf die Auswirkungen des Gesetzes mit noch nicht oder nicht voll befriedigendem Ergebnis zu sprechen kommen.
    Erstens. Die Entwicklung in der Reginonalplanung ist keineswegs abgeschlossen. Nach meinem bescheidenen Überblick, den ich bis jetzt über dieses Problem habe, möchte ich sagen, daß wir etwa im guten ersten Drittel der gesamten Planungen in den einzelnen Bundesländern stehen.
    In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden — das ist auch im Raumordnungsbericht ausgeführt —, daß die Organisationsformen und die Trägerschaften der einzelnen Planungsunternehmen sehr, sehr unterschiedlich sind. Diese unterschiedlichen Formen und Trägerschaften werden uns wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den eben gerade genannten letzten Überlegungen für die politischen Entscheidungen in der nächsten Zeit manches Mal zu denken geben müssen. Wir werden uns überlegen müssen, wie weit wir durch unsere Initiative dazu 'beitragen können, nicht etwa unzulässigen Einfluß auf diese Unternehmen zu nehmen, aber grundsätzliche Gedanken der Vereinheitlichung .der Organisationsformen und der Trägerschaften von uns als Impuls zu geben.
    Zweitens. Das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern, auf das ja auch der Herr Bundesminister hingewisen hat, ist 1965 abgelaufen. Es bot vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes die notwendige Einigungsmöglichkeit zwischen dem Bund und den Ländern in Fragen der Raumordnung. Wie Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, sind Ihre Bestrebungen weit fortgeschritten, dieses Verwaltungsabkommen zu erneuern und zu dem Kabinett für Raumordnung, zur Ministerkonferenz zu kommen. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, ganz besonders bitten, diese Bestrebungen äußerst wirksam voranzutreiben, damit sie recht bald verwirklicht werden können. Mir erscheint das insbesondere deshalb wichtig, weil die Aufgabe des § 8 des Raumordnungsgesetzes, die Merkmale zu finden, die Bund und Länder gemeinsam festzustellen haben, für die sogenannten problematischen Gebiete noch nicht in Angriff genommen ist. Das wird im Bericht deutlich gesagt. Gerade in diesem Punkt ist es sehr wichtig, daß diese Merkmale für die problematischen Gebiete gemeinsam erarbeitet werden. Das bedarf einer vordringlichen Behandlung und duldet keinen Verzug und keinen Aufschub mehr.
    Drittens. Das Bestehen vieler kommunaler Zusammenschlüsse außerhalb der eigentlichen Gesetzesbestimmungen der Landesplanungsgesetze und damit auch des Raumordnungsgesetzes gibt mir zu denken, insbesondere deshalb, weil die Rechtswirkungen, die von diesen Planungsergebnissen ausgehen, fraglich sind und bleiben. Auch hier erhebt sich gerade vom Bund her die Frage, wieweit unsere Förderungsmöglichkeiten dort sinnvoll eingesetzt werden können, wo diese Rechtswirkungen von eigenständigen Planungseinrichtungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes oder der Landesplanungsgesetze entsprechen.
    Viertens und letztens. Auch aus diesem Raumordnungsbericht geht die Notwendigkeit zur Verbesserung, zur Vereinheitlichung, zum Ausbau und zur Ergänzung unserer Statistik, so wie wir sie heute haben, an vielen Stellen hervor. Ich darf ein einziges Beispiel zitieren, das Beispiel der Gastarbeiterquote, die in diesem Bericht in vielfältiger Weise errechnet ist und bezogen wird. Die absolute Zahl der Gastarbeiter zum 30. September 1965 wird als prozentualer Anteil errechnet, indem man diese Zahl auf den Stand der Erwerbspersonen vom 30. September 1963 bezieht. Es ist bei Statistiken immer ein unbefriedigendes Ergebnis, wenn die Bezugsgrößen und Bezugsdaten verschiedener Herkunft oder verschiedenen Alters sind. Das kann auf die Dauer keine vergleichbare und ordentliche Grundlage für diese Überlegungen sein. Das Beispiel mag in diesem Zusammenhang banal sein. Aber es soll verdeutlichen, wie schwierig manchmal die Verwertung statistischer Daten ist, wenn wir nicht zu einer Vereinheitlichung und Verbesserung kommen. Das gilt insbesondere auch für die Statistiken der Länder und der kleineren Einheiten, für die statistisches Material immer schwieriger zu erhalten ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgerungen müssen wir aus diesem Raumordnungsbericht letzten Endes ziehen? Ich darf der Zeit halber versuchen, auch das mehr im Telegrammstil zu tun.
    Erstens. Ein erreichter Stillstand in der großräumigen Abwanderung darf erfreulicherweise diesem Bericht entnommen werden. Aber es darf keineswegs bei der derzeitigen abgeschwächten Wirtschaftsentwicklung zu einer erneuten Gefährdung oder zu einer erneuten Wanderungsbewegung kommen. Vor allen Dingen muß in die Überlegungen über unsere Förderungsmaßnahmen insbesondere beim Eventualhaushalt auch mit einbezogen werden, daß nicht etwa erneut durch andere wirtschaftliche Überlegungen eine Wanderungsbewegung im Raum eintritt. Die Folge wäre eine weitere Verschärfung des Strukturgefälles, bei dem wir froh und dankbar sein können, daß sich im Moment, wie der Herr Minister vorhin ausgeführt hat, die Schere nicht weiter öffnet, sondern ein erträglicher Stand erreicht worden ist, den es weiterhin zu verbessern gilt.
    Zweitens. Die räumlichen Entwicklungstendenzen als unmittelbare Folge des eben Gesagten müssen jetzt ganz besonders sorgfältig beobachtet werden. Ich sage hier noch einmal: Dieser Raumordnungsbericht, so erfreulich seine kurzfristige Vorlage für uns ist, muß kontinuierlich weitergeführt werden, so daß wir in diesem Hohen Hause ständig in der Lage sind, diese Entwicklungstendenzen präsent zu haben und unsere Entscheidungen im politischen Einzelfall in den Sektoren, in den Ressorts mit einbauen zu können.
    Drittens. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum haben Sie, Herr Minister, als



    Dr. Prassler
    weiterhin sehr wichtig angesprochen. Ich muß dies unterstützen, trotz der Schwierigkeit der Voraussetzungen. Es ist im Augenblick gar nicht leicht möglich, einen Industriebetrieb zu veranlassen, bei der gegebenen Kapitalmarkt- und Eigenkapitalsituation noch Filialen oder Zweigbetriebe auf das Land hinaus zu verlegen mit all den Schwierigkeiten, die damit verbunden sind.
    Viertens. Wenn aber der Prozeß der Freisetzung von Arbeitskräften, wie er nach diesem Bericht erwartet wird, fortgesetzt werden soll — ich selbst bin nicht ganz so optimistisch, daß sich das noch entscheidend fortsetzen wird, sondern glaube, daß auch hier eine Verlangsamung eintreten wird —, dann kann dies nach meiner Meinung nur im Zusammenhang mit der Agrarstrukturverbesserung geschehen. Denn die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum muß die Agrarstrukturverbesserung unmittelbar und zwingend als Gegengewicht haben.
    Damit darf ich gleich zu einem fünften Punkt kommen, zu der verstärkten Zusammenarbeit der Bundesressorts. Wenn alle Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hände heute solche Auswirkungen auf raumordnerische Fragen haben, dann muß grundsätzlich eine Abstimmung dieser Maßnahmen bereits zwischen den Bundesressorts erfolgen.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Sehr richtig!)

    Hier haben wir die herzliche Bitte an Sie, Herr Bundesinnenminister, aus Ihrem Auftrag, der Ihnen im Raumordnungsgesetz gegeben ist, diese Abstimmung in den Ressorts soweit wie möglich vorzunehmen und voranzutreiben, so daß auch schon die für unsere Entscheidungen wesentlichen Gesichtspunkte vorgetragen werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Baier [Mosbach] : Besonders mit dem Verkehrshaushalt!)

    Sechstens. Ebenso die Bitte an Sie, Herr Bundesminister, um baldige Vorlage des geforderten Gesamtberichts über die Ergebnisse aller raumbedeutsamen Planungen im Bundesgebiet, damit wir auch daraus Erkenntnisse erhalten, wie insbesondere bei der regionalen Förderung innerhalb des Bundesgebietes notwendige Schwerpunkte von uns aus gefunden und gesetzt werden können.
    Siebtens. Auf das Vorantreiben des Verwaltungsabkommens brauche ich im einzelnen nicht mehr einzugehen.
    Ich darf gleich — achtens — sagen, daß wir aus der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ihren Ergebnissen vor allen Dingen weitere Impulse für die Klärung der Probleme der Verwaltungsstruktur erwarten. Auch diese Frage ist im Raumordnungsbericht deutlich angesprochen. Man mag hier verschiedener Auffassung sein. Ich war bisher vielleicht verhältnismäßig konservativ in meiner Einstellung, die Eigenständigkeit der Gemeinden nicht aufgeben zu wollen. Wenn ich aber heute die Wirkungen, die auch in diesem Bericht deutlich zutage treten, sehe, dann muß ich sagen, daß wir uns diese Frage, inwieweit solche Gegebenheiten für die Neuordnung der Verwaltungsstruktur eine Rolle spielen, in Zusammenhang mit den raumordnerischen Maßnahmen in Zukunft ganz klar vorlegen müssen.
    Neuntens. Die finanzwirtschaftlichen Probleme haben eine ausführliche Darstellung erhalten. Diese Darstellung entspricht ganz zweifellos dem Gewicht, das sie haben. Mein verehrter Fraktionskollege Balkenhol wird auf dieses Problem nachher wahrscheinlich noch spezieller eingehen.
    Dasselbe gilt — zehntens — für das Problem der Bildungsinvestitionen, das ich deshalb jetzt nur der Vollständigkeit halber mit erwähnen will.
    Elftens. Die Verdichtung ist als positives Prinzip angesprochen, soweit es durch die Tragfähigkeit des Raums gegeben ist. Ich glaube, diese Feststellung müssen wir unterstreichen, weil es für beide Teile gilt, sowohl für den verdichteten Raum als auch für den ländlichen oder zurückgebliebenen Raum, von dem Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, daß die kleinräumigen Verdichtungstendenzen zur Zeit und wahrscheinlich auch noch in der Zukunft eine größere Rolle spielen werden. Wenn wir zur Gesundung der verdichteten Gebiete etwas tun können, dann meiner Ansicht nach auf dem Wege über ein Städtebauförderungsgesetz. Wir wissen, daß die Vorlage für ein solches Gesetz im letzten Bundestag nicht gesetzeswirksam wurde und daß die erneute Einbringung einer Vorlage zunächst an der Haltung der Bundesländer gescheitert ist. Ich bin aber der Meinung, daß auch mit schmäleren Haushaltsmitteln ein solches Gesetz ausgefüllt werden kann. Die Hauptsache ist, daß wir es als Grundlage für unsere Überlegungen haben. Wir wissen nicht, ob wir in zwei, drei, fünf oder zehn Jahren, auf dieser Grundlage aufbauend, dieses Gesetz mit mehr Substanz ausfüllen können. Das ist nach meiner Meinung kein Grund, auf dieses Gesetz in diesem Hohen Hause zu verzichten.
    Zwölftens und letztens: Ausbau der zentralen Orte als Grundlage für eine gesunde Strukturentwicklung des Landes, bei der es gilt, nicht etwa gewisse Streifen der Entwicklung im Lande zu haben, sondern eine Abstimmung der ländlichen Räume in sich als geschlossene Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage der Agrarstrukturverbesserung.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein mir wichtig erscheinendes Problem hinweisen, das im Bericht selbst nicht direkt angesprochen ist, das mir aber- schon seit langer Zeit sehr am Herzen liegt, nämlich das Problem der Sanierung des Altwohnhausbesitzes auf dem Lande. Ich glaube, daß nicht nur für den Wohnungsbausachverständigen, für den Kommunalpolitiker oder für den raumordnerisch Denkenden, sondern auch für die Agrarfachleute, für den Agrarstrukturplaner, für den Landwirt selbst eine entscheidende Möglichkeit schnellerer oder kurzfristigerer Lösungen der Fragen des kleineren Betriebs, des Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebs gegeben wäre, wenn wir bei dieser Frage der notwendigen Sanierung des Primärwohnsitzes im eigenen Wohnteil des bisherigen landwirtschaftlichen



    Dr. Prassler
    Anwesens diese Überlegungen anstellen und anhängen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine sehr verehrten. Damen und Herren! Ich möchte damit zum Schluß kommen und insgesamt sagen: Dieser Raumordnungsbericht ist in seiner Anlage; in seiner Vielfalt, in seiner Zusammenordnung der Probleme für uns eine hervorragende Unterlage, und wir werden, auf diesem Bericht und seinen Ergebnissen aufbauend, unsere Überlegungen in diesem Hohen Hause voranzutreiben und unter Mithilfe auch des Herrn Bundesinnenministers all die angesprochenen Fragen weiter zu verfolgen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)