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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/ 1316, V/1321) Fragen der Abg. Frau Blohm: Amtliche Merkblätter für Behinderte — Aufklärung der betroffenen Bevölkerungskreise Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 B Frage der Abg. Frau Blohm: Meldepflicht der Ärzte Dr. Ernst, Staatssekretär 4119 C Fragen des Abg. Dorn: Bundeszuschuß für den Film „Katz und Maus" Dr: Ernst, Staatssekretär . 4120 A, 4120 D Dorn (FDP) . . . . . . 4120 B, 4120 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4120 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Niederschreien des südvietnamesischen Botschafters in Bonn durch Mitglieder des Sozialistischen Studentenbundes an der Freien Universität Berlin Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 4121 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 4121 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 4121 D Frage des Abg. Eisenmann: Haushaltsansatz 1967 für den Sport Dr. Ernst, Staatssekretär 4121 D Kubitza (FDP) . . . . . 4122 A Frage des Abg. Eisenmann: Leistungs- und Sportzentren Dr. Ernst, Staatssekretär 4122 C Kubitza (FDP) 4122 D Frage des Abg. Eisenmann: Tägliche Turn- oder Sportstunden in den Schulen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 4123 A Kubitza (FDP) 4123 A Frage des Abg. Ruf: Gleichstellung der nach § 1227 RVO im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer mit den im Inland tätigen Versicherten Grund, Staatssekretär . . . . . . 4123 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Verlust an Lohnsummensteuerbeträgen der Gemeinden durch Fehlen eines eigenen Prüfungsrechtes Grund, Staatssekretär 4123 C Weimer (CDU/CSU) 4124 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Fragen des Abg. Marquardt: Betrügerisch erlangte Erstattungen beim Export von Futtermitteln Grund, Staatssekretär . . . . . . 4124 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4125 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Weingeschenksendungen aus EWG-Ländern Grund, Staatssekretär . . . . . . 4125 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4126 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verwendung des Mehraufkommens an Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Grund, Staatssekretär . . . . . . 4126 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4126 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Abstimmung dieser Frage mit den Beteiligten Grund, Staatssekretär 4126 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 41'26 D Frage des Abg. Hübner: Berücksichtigung von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für 1966 bei Berechnung der Lohnsteuer für 1967 durch die Finanzämter Grund, Staatssekretär 4126 D Frage des Abg. Dröscher: Schwierigkeiten beim Absatz von Rundholz 4127 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) Beitragspflichtgrenze bei Ortskrankenkassen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4127 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 4127 D Weimer (CDU/CSU) 4128 A Frage des Abg. Dröscher: Schnellere Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4128 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4128 D Frage des Abg. Dröscher: Einstellung von Aushilfskräften zur schnelleren Bearbeitung der Anträge von Arbeitslosen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4129 A Dröscher (SPD) 4129 B Weimer (CDU/CSU) 4129 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Deutsch österreichisches Sozialversicherungsabkommen — Zeitpunkt des Inkrafttretens Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4129 D Fragen des Abg. Geldner: Urteil des Landgerichts Düsseldorf betr. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Verdienstausfalles eines Facharbeiters ohne dessen eigenes Verschulden Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4130 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 4130 D Frage des Abg. Dichgans: Ausgabe falscher Arzneimittel in deutschen Apotheken 4131 A Frage des Abg. Dichgans: Eventuelle Verlängerung des Apothekerstudiums 4131 B Frage des Abg. Ollesch: Fehlende Ausführungsbestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung zum sog. Gewerkschaftserlaß Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4131 B Ollesch (FDP) 4131 C Fragen des Abg. Jung: Lizenzen des zivilen und militärischen Flugsicherungspersonals — eventuelle Einführung einer dritten und vierten Laufbahn Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4131 D Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des Bundesverteidigungsministers auf die von den Abg. Berkhan und Wienand im Verteidigungsausschuß gestellten Fragen Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4132 B Ollesch (FDP) 4132 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Möglichkeit neuer Belastungen des Bundeshaushalts durch die Verlegung der US-Stäbe von Frankreich in die Bundesrepublik Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4132 D Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 4133 A Bericht der Sozialenquete-Kommission „Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Sozialenquete)" (Drucksachen V/961, zu V/961) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 4133 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1308) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4133 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 mit der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1309 zu V/1309) — Zweite und dritte Beratung — . 4133 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1310, zu V/1310) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4134 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 mit der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1311, zu V/1311) — Zweite und dritte Beratung — 4134 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 mit der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/1128); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandstragen (Drucksachen V/1312, zu V/1312) — Zweite und dritte Beratung — 4134 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen (Kreide aus Tarifnr. 38.19) Drucksachen V/996, V/1306) 4134 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1081, V/1304, V/1256, V/1305) 4134 D Berichte des Auschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste, Einundziebzigste, Vierundsechzigste und Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303, V/1083, V/1302, V/1082, V/1301) . . . . 4134 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt (Drucksachen V/1161, V/1307) 4135 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rats zur ...ten Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1192, V/1315) . . . . . . . . 4135 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1320) . . . . . 4135 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/552, V/1234) 4135 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung (Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102) 4136 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung (Drucksache V/1155) Lücke, Bundesminister . . . 4136 B, 4153 B Dr. Prassler (CDU/CSU) 4140 D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 4144 A Jung (FDP) 4147 D Balkenhol (CDU/CSU) 4150 C Nächste Sitzung 4154 C Anlage 4155 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1967 4119 89. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 1. Dr. Adenauer 27. 1. Frau Albertz 28. 2. Dr. Artzinger ** 27. 1. Bading 28. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauer (Würzbung) * 28. 1. Bauknecht 28. 1. Berkhan * 2.8. 1. Dr. Besold 27. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Blachstein 18. 2. Blume 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Borm 27. 1. Bremer 27. 1. Burgemeister 4. 2. Corterier * 28. 1. Cramer 28. 1. Dr. Czaja 10. 2. Dr. Dahlgrün 3. 2. van Delden 3. 2. Dr. Dittrich 27. 1. Draeger * 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Eisenmann 21. 4. Erler 31. 1. Ertl 28. 1. Fellermaier 28. 1. Flämig * 28. 1. Dr. Frede 27. 1. Dr. Freiwald 28. 1. Frehsee 28. 1. Dr. Frey 27. 1. Frieler 4. 2. Frau Funcke 27. 1. Dr. Furler * 28. 1. Dr. Giulini 27. 1. Glombig 27. 1. Glüsing 28. 1. Dr. Götz 12. 2. Frau Griesinger 28. 1. Haage (München) 27. 1. . Hahn (Bielefeld) ** 3. 2. Dr. Hellige * 28. 1. Frau Herklotz 28. 1. Herold * 28. 1. Dr. Hesberg 27. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing(Honnef) * 28. 1. Klinker 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Könen (Düsseldorf) 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Korspeter 4. 3. Frau Dr. Krips 27. 1. Krug 28. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Lemmer 3. 2. Lemmrich * 28. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Liehr 28. 1. Marquardt 28. 1. Dr. Martin 27. 1. Mauk ** 27. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Memmel ** 27. 1. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz * 29. 1. Missbach 27. 1. Müller (Aachen-Land) ** 27. 1. Müller (Ravensburg) 28. 1. Müller (Worms 28. 1. Paul * 28. 1. Peters (Norden) 27. 1. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Pöhler * 28. 1. Porzner 28. 1. Dr. Preiß 28. 1. Raffert 27. 1. Reichmann 28. 1. Dr. Reinhard 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Dr. Ritgen 28. 1. Frau Rudoll 28. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Saxowski 28. 1. Dr. Schmidt ¡Gellersen) 28. 1. Frau Schroeder (Detmold) 27. 1. Schulhoff 27. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seibert 27. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Sinn 27. 1. Stooß 28. 1. Struve 31. 3. Unertl 28. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Wächter 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Weigl 28. 2. Welke 27. 1. Welslau 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 4. 2. Dr. Zimmermann 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Haas 17. 2.
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    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die drei Fraktionen sind übereingekommen, die Sozialenquete ohne Aussprache dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.
    Der Ausschuß für Sozialpolitik wird bald in öffentlichen Sitzungen sowohl die Verfasser der Sozialenquete als auch andere Sachverständige hören. Dabei soll der Abschnitt „Alterssicherung" zuerst behandelt werden, der wegen der Finanzprobleme der Rentenversicherung besonders aktuelle Bedeutung hat.
    Auf Grund seiner Beratungen wird der Ausschuß dann dem Plenum vorschlagen, der Bundesregierung konkrete Aufträge zur Änderung und Weiterentwicklung der sozialen Sicherung zu erteilen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Sie haben die Erklärung gehört.
Wir kommen nun zu der Überweisung, und zwar schlägt Ihnen der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich komme nun zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits
— Drucksache V/1019 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

— Drucksache V/1308 —
Berichterstatter Abgeordneter Dr. Staratzke (Erste Beratung 67. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen dem Haus nicht vor.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich von seinem Platz. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe nun den Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache V/838 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

— Drucksachen V/1309, zu V/1309 —
Berichterstatter Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 55. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Es wird auf die Berichterstattung verzichtet. — Das Haus ist damit einverstanden. e
Ich habe keine Wortmeldungen zur Aussprache vorliegen. Änderungsanträge liegen ebenfalls nicht vor.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nun zur
dritten Beratung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich von seinem Platz. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.



Vizepräsident Frau Dr. Probst
Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen
— Drucksache V/1020 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) — Drucksachen V/1310, zu V/1310 —Berichterstatter: Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 67. Sitzung)
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. — Das Haus ist einverstanden.
Es liegen auch keine Wortmeldungen zur Aussprache vor, ebenso keine Änderungsanträge.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur
dritten Beratung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache V/1079 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) — Drucksachen V/1311, zu V/1311 —Berichterstatter: Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 74. Sitzung)
Der Herr Berichterstatter wünscht nicht das Wort. — Das Haus ist mit dem Verzicht auf Berichterstattung einverstanden.
Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nun zur
dritten Beratung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem
Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich,
sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache V/1128 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

— Drucksachen V/1312, zu V/1312 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 74. Sitzung)

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. — Das Haus ist damit einverstanden.
Es liegen auch keine Wortmeldungen zur Aussprache vor, ebenso keine Änderungsanträge.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nun zur
dritten Beratung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich vom Platz. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Ich rufe nun die Punkte 10 bis 15 der Tagesordnung auf:
10. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen (Kreide aus Tarifnr. 38.19)
— Drucksachen V/996, V/1306 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
11. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen V/1256, V/1305 —
Berichterstatter: Abgeordneter Junker
12. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste Verordnung zur



Vizepräsident Frau Dr. Probst
Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen V/1081, V/1304 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
13. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle — 2. Verlängerung)

über die von der Bundesregierung erlassene Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle — 5. Neufestsetzung)


(Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Staratzke 14. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen 15. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß Es handelt sich um Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen betreffend Änderungen des Deutschen Zolltarifs 1966. In allen Fällen hat das Haus nur von den Berichten des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen Kenntnis zu nehmen. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Es wird auf Berichterstattung verzichtet. Das Haus ist damit einverstanden. Anträge zu den Berichten liegen nicht vor. Ich empfehle dem Hause, von allen Berichten Kenntnis zu nehmen. — Ich darf feststellen, daß dies der Fall ist. Ich komme nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung: 16. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — Drucksachen V/1161, V/1307 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen a)

b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten
c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — Drucksachen V/1192, V/1315 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brenck
Es handelt sich um Berichte über EWG-Vorlagen. Wünscht einer der Herrn Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall; es wird auf Berichterstattung verzichtet. Das Haus ist damit einverstanden.
Ich darf der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen lassen. — Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen V/1307 und V/1315. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Übersicht 10 des Rechtsausschusschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache V/1320 —
Der Ausschuß empfiehlt in seinem Antrag, von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 —— Drucksachen V/552, V/1234 —
Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht begehrt. Das Haus ist damit einverstanden.



Vizepräsident Frau Dr. Probst
Der Antrag des Ausschusses lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundesrechnungshof ist durch die gemäß § 108 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung erfolgte Vorlegung der Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/552) den ihm auferlegten Pflichten nachgekommen.
2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 108 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung Entlastung erteilt.
Wer diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (8. Ausschuß) über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung
— Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Mühlhan Abgeordneter Raffert
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich lasse nun abstimmen über den Antrag des Ausschusses, der Ihnen auf Drucksache V/1245 vorliegt. Ich brauche ihn nicht zu verlesen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer ist dagegen? -- Wer enthält sich? — Einstimmig angenommen.
Ich komme nun zum Punkt 22 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung
— Drucksache V/1155 —
Der Herr Bundesinnenminister hat das Wort zur Begründung. Bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im April 1965 hat der Deutsche Bundestag das Bundesraumordnungsgesetz verabschiedet, ein Gesetz, das die allgemeinen Leitlinien für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes enthält. Nach diesen Leitlinien sollen die Länder die räumliche Entwicklung in den einzelnen Gebieten lenken. Nach den Leitlinien dieses Gesetzes muß auch der Bund sein Handeln ausrichten, soweit es sich im Raum der Bundesrepublik niederschlägt. Nach dem Raumordnungsgesetz muß die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die räumliche Entwicklung, die Auswirkung zwischenstaatlicher Verträge und über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen vorlegen. Den ersten Bericht dieser Art hat die Bundesregierung dem Hohen Hause im November 1966 erstattet. Der Bericht soll dazu beitragen, die Ziele der Raumordnung zu verwirklichen. Er soll es dem Bundestag ermöglichen, die Auswirkungen konkreter Maßnahmen im Zusammenhang der räumlichen Entwicklung zu erkennen.
    Die Entwicklung der räumlichen Struktur des Bundesgebietes soll dem Ziel der freien Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Sie soll diese Entfaltung, wie es das Grundgesetz vorsieht, ermöglichen. Dabei muß jede Raumordnung die natürlichen Gegebenheiten des Raumes und die wirtschaftlichen, die sozialen und die kulturellen Erfordernisse berücksichtigen.
    Dabei gilt es zu beachten, daß unser Bundesgebiet in einen größeren Raum eingeordnet ist. Hier stellen sich der Raumordnung zunächst zwei vordringliche Aufgaben, erstens die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes und zweitens die Förderung der europäischen Zusammenarbeit.
    Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht die Bedeutung und die besonderen Schwierigkeiten einer Raumordnung im geteilten Deutschland offen und ungeschminkt dargelegt. Trotz einer mehr als 20jährigen Trennung durch den Eisernen Vorhang besteht noch immer eine, Gott sei es gedankt, weitgehende Einheit im äußeren Erscheinungsbild Deutschlands. Dieser Raum, der in Jahrhunderten durch eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Kultur, Siedlung und Wirtschaft geformt wurde, kann seine Gestalt nicht in zwei Jahrzehnten willkürlicher Trennung verlieren.
    Wir dürfen jedoch, meine Damen und Herren, nicht verkennen, daß der unfreie Teil unseres Vaterlandes einem System unterworfen ist, das weit von den Zielen und Methoden unserer Raumordnungspolitik entfernt ist. Unser Ordnungsprinzip folgt den Grundsätzen des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates. Wir dürfen nicht verkennen, daß sich im unfreien Teil unseres Vaterlandes eine Entwicklung vollzieht, deren Ziel eine räumliche Desintegration des alten, größeren, geschichtlich gewordenen, gewachsenen Kultur- und Wirtschaftsraums ist. Dadurch wird das Ziel der Wiedervereinigung erschwert. Es ist heute nicht möglich, die raumwirksamen Planungen und Maßnahmen in der Bundesrepublik mit denen der sowjetischen Besatzungszone abzustimmen.
    Wir können deshalb zur Zeit nur zweierlei tun: erstens die räumliche Entwicklung jenseits des Eisernen Vorhangs zu beobachten und zu bedenken, welche Notwendigkeiten sich für die Wiedervereinigung und für uns daraus ergeben, und zweitens bei Einzelplanungen und -maßnahmen im Falle mehrerer Lösungsmöglichkeiten diejenige vorzuziehen, die dem Ziel der Wiedervereinigung am besten dient.
    Im europäischen Raum müssen wir die räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit schaffen. Ein Blick auf die Karte und die Gegebenheiten, vor allem die Kenntnisnahme der wirtschaftlichen, der



    Bundesminister Lücke
    sozialen und der kulturellen Entwicklung, weiterhin die Niveauunterschiede zwischen regionalen Teilräumen an den Staatsgrenzen, zeigen uns, daß im 20. Jahrhundert diese Entwicklungen nicht an den Staatsgrenzen haltmachen dürfen.
    So liegen etwa in Nordwesteuropa großräumige Verdichtungsgebiete, z. B. die Ringstadt Holland, das Rhein-Ruhr-Gebiet, das nordfranzösische Industrierevier, und in einem anderen Bezug schwachstrukturierte Räume, z. B. die Eifel, der Hunsrück, das Hohe Venn und die Ardennen, dicht nebeneinander.
    Die übernationale Zusammenarbeit zeigt sich in vier Bereichen.
    Erstens. Zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände arbeiten über die Grenzen hinweg zusammen. Wir können auch hier Ansätze für eine regionale Zusammenarbeit finden, die wir ausbauen wollen. Zur Zeit wird erörtert, ob für diese kommunalen Kontakte über eine europäische Konvention entsprechende Rechtsformen geschaffen werden können.
    Zweitens. Die Bundesregierung will gemeinsam mit den betroffenen Landesregierungen einerseits und den jeweiligen Regierungen unserer Nachbarstaaten andererseits ständige Raumordnungskommissionen einrichten. Sie sollen für grenzüberschreitende Planungsgebiete zu gemeinsamen Überlegungen führen und Planungen und Maßnahmen dieser Art aufeinander abstimmen.
    Drittens. Raumordnerische Aufgaben ergeben sich vor allem auch durch die regionalpolitischen Zielsetzungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Ziele sollen im Rahmen einer mittelfristigen Wirtschaftspolitik verwirklicht werden, vor allem dadurch, daß die Infrastruktur ausgebaut, zentrale Orte und Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden. Hierbei kommt es darauf an, daß bei diesen regionalpolitischen Überlegungen und Bemühungen die Zielsetzungen und die Grundsätze der Raumordnung so berücksichtigt werden, wie sie in den einzelnen Mitgliedstaaten leider bis zur Stunde unterschiedlich festgelegt sind. Die Römischen Verträge geben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Kommission kein Mandat für die Anliegen der Raumordnung. Es ist deshalb wiederholt die Frage gestellt worden, ob diese Verträge deswegen erweitert werden müßten.
    Viertens. Der Europarat befaßt sich seit Jahren verstärkt mit den Fragen der übernationalen Raumordnung. Nach längeren Vorarbeiten hat die Beratende Versammlung am 30. September 1966 dem Ministerkomitee empfohlen, eine Konferenz der europäischen Raumordnungsminister im Rahmen des Europarats ' einzurichten. Die damit zusammenhängenden Fragen werden zur Zeit auch von der Bundesregierung geprüft.
    Aber, meine Damen und Herren, bei aller Bedeutung dieser europäischen Arbeiten liegt natürlich das Schwergewicht der raumordnerischen Problematik in den Räumen innerhalb des Bundesgebietes. Hier ist nun sehr deutlich zu erkennen, daß die räumliche Entwicklung heute anderen Einflüssen folgt, als das noch vor etwa zehn Jahren der Fall war. In den 50er Jahren war die nachkriegsbedingte Umschichtung der Bevölkerung und das starke Wachsen der Großstädte bestimmend. Diese großen Bevölkerungsbewegungen und der Wiederaufbau der Industrie überwiegend an ihren traditionellen Standorten haben dazu geführt, daß die Großstädte ihre Funktion als Kernpunkte der Verdichtung wieder erfüllen können. Die ländlichen Räume nun, die weniger zerstört waren und deswegen die zunächst kriegs- und nachkriegsbedingte Wanderung der Bevölkerung auffingen, erlebten in den vergangenen Jahren eine starke Abwanderung. Diese Erscheinung, daß also Verdichtungsräume und ländliche Gebiete in ihrer Entwicklung stark auseinandergingen, hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Auch die ländlichen und die zurückgebliebenen Gebiete weisen heute zum überwiegenden Teil eine durchschnittliche Bevölkerungsentwicklung auf. Nur in einigen Gebieten nimmt die Bevölkerung noch ab.
    Vor allem zwei Erscheinungen sind heute bedeutsam. In vielen Großstädten — das ist eine sehr bemerkenswerte Erscheinung — nimmt die Bevölkerung ab. Teile der einheimischen Bevölkerung in diesen Großstädten wandern in die Randzonen. Die Verdichtung breitet sich an den Rändern der Großstädte weiter aus, weil Verkehr, Dienstleistungsbetriebe und sanierte Wohngebiete zwingend mehr Platz in diesen Großstädten benötigen. Er ist dort nicht vorhanden, darum der Vollzug dieser Entwicklung in den Randzonen. Dazu kommt, daß die Randzonen dieser Verdichtungsräume die Vorzüge der naheliegenden Citys und des sie umgebenden ländlichen Raumes aufweisen und auch vom Verkehr begünstigt sind.
    2. In den ländlichen Räumen dagegen zeigt sich eine deutliche Tendenz zur kleinräumigen Verdichtung, wie es die Fachleute bezeichnen. Viele Menschen wandern von kleinen und kleinsten Gemeinden in die Kleinstädte und in die Orte mit zentraler Bedeutung ab. Diese Entwicklung wird dadurch begünstigt, daß sich Industriebetriebe zunehmend — das ist unser Ziel — auch in ländlichen Gebieten niederlassen und dabei vorgesehene Standorte mit zentralörtlichen Funktionen bevorzugen. Man sollte jedoch sehr deutlich sehen, .daß es sich hier nicht um automatische Ausgleichstendenzen handelt, sondern daß diese Entwicklung zu einem wesentlichen Teil eine Folge der Förderungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden ist.
    Schließlich dazu noch eine Feststellung. Die Schere der Entwicklung von Verdichtungsräumen und ländlichen Gebieten hat sich in den vergangenen Jahren im allgemeinen nicht weiter geöffnet. Sie hat sich aber auch noch nicht geschlossen. In den ländlichen und in den zurückgebliebenen Gebieten ist das Gefälle der Wirtschaftskraft und die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen gegenüber den hochindustrialisierten Verdichtungsräumen und -gebieten immer noch außerordentlich groß. Diese Feststellung ist nicht im mindesten eine Aussage gegen die Verdichtungsräume oder gar gegen die Stadt. Im Gegen-



    Bundesminister Lücke
    teil, gerade der Ihnen vorliegende Bericht zeigt eindeutig, daß die Verdichtung ein Merkmal unserer räumlichen Ordnung und einer der wichtigsten Grundsätze der Raumordnungspolitik ist. Es geht hierbei lediglich um das Maß der Verdichtung, das seine Grenze dort findet, wo eine solche Verdichtung zu ungesunden Lebensverhältnissen für die Bevölkerung führt. Wenn die Bundesregierung auf das bestehende Niveaugefälle zwischen Verdichtungsräumen und ländlichen oder zurückgebliebenen Gebieten hinweist, so ist das Ausdruck des Bemühens um einen Ausgleich zwischen den einzelnen Teilräumen des Bundesgebiets, eine große Aufgabe der Raumordnungspolitik. Die absolute Zunahme etwa der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen und auch die Ausweitung der Fläche hat die Notwendigkeiten einer Ordnung dieser Gebiete unter raumordnerischen Zielsetzungen noch erheblich verstärkt. Die Lebensverhältnisse und auch die wirtschaftlichen Wachstumschancen haben sich in den alten Kernräumen der Verdichtung insgesamt kaum verbessert. Es fehlen dort die Mittel und natürlich auch die Fläche für eine grundlegende Neuordnung. Hinzu kommt das Verharren an alten kommunalen Grenzen. Der zunehmende Individual-Verkehr hat die Schwierigkeiten im Bereich des Verkehrs nicht verringert, sondern im Gegenteil ständig vergrößert und erfordert nun wirklich dringend Abhilfe.
    Wir müssen befürchten, daß die Kerne der Verdichtungsräume ihre Funktion als Standort des wichtigsten überregionalen Verkehrs und der Dienstleistungseinrichtungen auf die Dauer unzureichend oder gar nicht mehr erfüllen können. Diese Entwicklung können wir schon aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft und der wirtschaftlichen Entwicklung ,so einfach nicht mehr hinnehmen. Wir können es nicht länger verantworten, daß sich Fehlinvestitionen in diesem Umfang weiter vollziehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Von der menschlichen Situation, die sich hier ergibt — Lärmbelästigung, Geruch, Verunreinigung der Luft usw. —, abgesehen.
    Von Bedeutung gerade für die Verdichtungsgebiete waren auch die wesentlichen sektoralen Verschiebungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hier zeichnet sich z. B. das relative Stagnieren des Rhein-
    Ruhr-Gebietes — ein großes Gegenwartsproblem — und der Verdichtungsräume an der Saar sowie in Hamburg — was weithin unbekannt ist — deutlich ab.
    Die Möglichkeiten des Bundes, in den Verdichtungsgebieten Ordnungs- und Entwicklungstendenzen mit raumordnerischen Zielsetzungen durchzuführen, sind — nüchtern betrachtet — geringer, als weithin angenommen wird. Es bedurfte einer außerordentlich schwierigen, mühevollen Kleinarbeit auf vielen Ebenen, um das Raumordnungsgesetz des Bundes zu verwirklichen. Eine unmittelbare Zuständigkeit und damit auch eine Einwirkungsmöglichkeit für jene Bereiche der Raumstruktur, für die Ordnungsmaßnahmen möglich und notwendig sind — auch ohne erhebliche Geldaufwendungen —, fehlt fast regelmäßig. Die Raumordnungspolitik des
    Bundes wird sich dementsprechend in den nächsten Jahren darauf konzentrieren müssen, gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Maßnahmen der verschiedensten Fachbereiche so zu beeinflussen, daß die Ordnung der Verdichtungsräume erleichtert und ihre Entwicklung gefördert wird. Das ist eine der großen Gemeinschaftsaufgaben in der modernen Zeit.
    Schwerpunkte dieser Tätigkeit liegen bei der weiteren Planung des Ausbaues von Bundesfernstraßen, die ja doch weithin die Gesetze der räumlichen Entwicklung praktisch mitbestimmern, ferner bei den sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, vor allem in ländlichen Räumen, schließlich bei den Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung wirtschaftlich einseitig strukturierter Gebiete.
    Besonders dringlich erscheint aus Gründen der Raumordnung eine Förderung der städtebaulichen Erneuerung, wobei die Erneuerung der Dörfer und Städte hier in gleicher Weise als städtebauliche Erneuerung fachlich und sachlich verstanden wird. Diese Entwicklung hängt jedoch weitgehend davon ab, welche Mittel für diese Aufgabe im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellt werden können.
    Ganz anders, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Situation in den ländlichen und hinter dem Durchschnitt der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete. Hier hat die großräumige Wanderung stark abgenommen. Zugleich machen sich die von mir schon erwähnten kleinräumigen Verdichtungstendenzen in den ausgewiesenen zentralen Orten bemerkbar. Dieses Gliederungssystem der zentralen Orte, wenn ich es so nennen darf, ist für die Entwicklung der ländlichen Räume in den vergangenen Jahren außerordentlich bedeutungsvoll gewesen und bleibt es auch in Zukunft; es sollte verstärkt praktiziert werden. Fast in allen Ländern sind die zentralen Orte, für die also eine besondere Entwicklung in mannigfacher Hinsicht vorgesehen ist und die geographische und sonstige Vorzüge bieten, von der Landesplanung ausgewiesen worden. Auch entsprechende, auf dieses System hin orientierte Fachplanungen finden sich vermehrt; aber überall ist das noch nicht der Fall. Der Bericht und diese Debatte sollten dazu beitragen, daß diese Planungen und die Ausweisung zentraler Orte überall und verstärkt vorgenommen werden. Meine Damen und Herren, wir müssen davon ausgehen, daß auch weiterhin Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft, aus dem Handwerk und aus den übrigen Berufen auch im ländlichen Raum freigesetzt werden. Damit besteht, ich möchte meinen, dringender als bisher die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen zusätzliche Dauerarbeitsplätze zu schaffen; das ist eines der vorrangigen Ziele der Raumordnung.
    In den vergangenen Jahren sind in einzelnen Räumen erhebliche Fortschritte gemacht worden, die sich deutlich abzeichnen. Es steht jedoch außer Zweifel, daß in den nächsten Jahren diese Förderungsmaßnahmen nicht nur weitergeführt, sondern verstärkt und mit den im Raumordnungsgesetz festge-



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    legten raumordnerischen Zielvorstellungen abgestimmt werden müssen. Das ist nicht nur — wie immer wieder gesagt wird — eine Frage der Bereitstellung finanzieller Mittel — denn Arbeitsplätze in den Verdichtungsräumen kosten auch Geld, ja oft sehr viel mehr Geld —, es ist eine Aufgabe einer sinnvollen Strukturpolitik im Rahmen der raumordnerischen Grundsätze.
    Für die Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume sind vor allem ausreichende Verkehrserschließung und -bedienung wichtig. Hier ist auf die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Flächenverkehrs im ländlichen Raum hinzuweisen, die zur Zeit erörtert werden.
    Die Fragen des Personen- und Güterverkehrs gewinnen nicht zuletzt auch dadurch an Gewicht, daß die Deutsche Bundesbahn gezwungen wurde, zunehmend gerade im ländlichen Bereich Strecken stillzulegen. Daß bei diesen unvermeidlichen Maßnahmen raumordnerische Entwicklungsvorstellungen nicht immer berücksichtigt werden konnten, ist selbstverständlich. Eben deshalb müssen die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Schwierigkeiten zwischen Bund und Ländern beraten und Lösungen gefunden werden. Hier bietet sich der von uns vorgeschlagene regionale Verkehr als Ersatz- und Dauerlösung an, der besondere Förderung und Unterstützung finden sollte, hier im Bundestag, in den Ausschüssen, in den Landtagen und in den Parlamenten der Städte, Kreise und Gemeinden.
    Auch im Zonenrandgebiet haben sich die Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern in der Gesamtentwicklung dieses Raumes - das stellt man fest, wenn man sich die Dinge ansieht und die Gesamtentwicklung dieser schwierigen Räume am Todesstreifen kritisch würdigt — positiv niedergeschlagen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit gerade den dort tätigen Kommunalpolitikern einmal danken, die an der Zonengrenze diese Aufgaben unter ungleich schwierigeren Umständen als ihre Kollegen in anderen Gebieten erfüllen müssen. Nur in einigen, zumeist verkehrsungünstig gelegenen Räumen des Zonenrandgebietes konnten sich in den letzten Jahren diese Förderungen, die wir vorgeschlagen haben, noch nicht überall positiv und gleich wirksam auswirken.
    Zusammenfassend, meine Damen und Herren, läßt sich also folgendes sagen. Schwerpunkte der Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume — auch der des Zonenrandgebietes — in den nächsten Jahren werden sein müssen: erstens der Ausbau zentraler Orte, zweitens die weitere Schaffung von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und drittens die grundlegende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
    Dazu kommen selbstverständlich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die in ihrer Wechselwirkung mit den anderen Elementen der Raumstruktur ebenfalls tragende Bedeutung, ja, wenn Sie wollen, entscheidende Bedeutung haben. Darum arbeiten gerade der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Wirtschaftsminister und der Raumordnungsminister eng mit dem Verkehrsminister zusammen. Hier bewährt sich die Arbeit der beteiligten Ressorts, insonderheit unterstützt durch den Bundesminister der Finanzen.
    Ziel der Raumordnung auch in den nächsten Jahren muß es sein — das ist eine weitere, wenn ich es so ausspreche, im Augenblick seltsam klingende Forderung —, die heute noch so florierenden Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten und zu machen. Jeder, der Großstädte besucht oder in ihnen lebt, weiß, wie schwer es ist — und es wird laufend schwerer —, die Verkehrsprobleme in den Citys zu regeln. Das meine ich, wenn ich davon sprach, daß die Aufgabe der Raumordnungspolitik auch ist, heute noch florierende Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten.
    Daneben ergibt sich weiter die Notwendigkeit, einen Abbau des großräumigen Strukturgefälles durch Entwicklung der ländlichen und der zurückgebliebenen Gebiete anzustreben. Diese Forderung müssen wir auch bei unseren Anstrengungen um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Stabilität und auch bei dem in Kürze zu verabschiedenden Eventualhaushalt berücksichtigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieser Haushalt hat eine große Bedeutung in raumordnerischer Hinsicht. Ich darf deshalb auch bei der Begründung des Raumordnungsberichts auf diesen Haushalt hinweisen.
    Die regionalpolitische Bedeutung etwa einseitig strukturierter Wirtschaftsgebiete steht heute an Beispielen so deutlich vor uns, daß ich es mir ersparen kann, darauf im einzelnen einzugehen. Jedoch auch für die ländlichen Gebiete ist der Zusammenhang mit dem Wirtschaftswachstum unverkennbar. Wir haben gesehen, daß bei guter Entwicklung, bei starkem Wachstum auch die ländlichen Gebiete profitierten, wenn auch ungleich in der Relation. Wir müssen jedoch damit rechnen, daß der Spielraum für die Ansiedlung oder Verlagerung von Industriebetrieben geringer wird. Es ist zudem kaum anzunehmen, daß in Zukunft weniger Arbeitskräfte von der Landwirtschaft freigesetzt werden als bisher. Das gehört eben zu der Forderung, das Schwergewicht auf die Ansiedlung von Arbeitskräften im ländlichen Raum zu legen.
    Noch ein Wort zum Vollzug des Raumordnungsgesetzes. Ich sagte, das Gesetz bedurfte sehr langer und sehr schwieriger Beratungen, bis es schließlich zustande kam, und nach der Verabschiedung fehlte es nicht an kritischen Stimmen. Ich darf heute vor dem Bundestag feststellen: bereits die kurze Praxis im Vollzug des Gesetzes hat gezeigt, daß es keineswegs eine Verlegenheitslösung war. Im Gegenteil! Das Gesetz ist praktikabel. Es hat den rechtlichen Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die Raumordnungspolitik vollzieht. Die Aufgabe selbst ist nicht nur — und es liegt mir daran, das zu betonen — auf ein Tätigwerden der Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen angewiesen. Raumordnungspolitik bleibt, wenn sie Erfolg haben soll, eine politische Führungsaufgabe ersten Ranges, die in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen und sicherlich dazu führen wird, daß in zwei Jahren das



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    Parlament noch größeres Interesse an der Debatte nehmen wird, als es heute der Fall ist.
    Dabei geht es nicht nur um die Konkretisierung der gesellschaftspolitischen Grundideen dieses Gesetzes durch die Vielzahl der fachlichen Maßnahmen, wie sie nun im Ablauf der Verwaltung Jahr für Jahr in Durchführung der öffentlichen Haushalte — der 25 000 Haushalte der Gemeinden, der elf Haushalte der Länder und des Bundeshaushalts — vollzogen wird. Es geht nicht zuletzt auch darum, zu überwachen, ob die Einzelmaßnahmen, die alle Geld kosten, diesen von Bund und Ländern, von Bundesrat und Bundestag gemeinsam beschlossenen Grundsätzen im Raumordnungsgesetz folgen. Das ist das, was ich politische Führungsaufgabe nenne. Weil die Aufgabe so schwierig ist, weil es sich beinahe um eine neue Wissenschaft handelt, wagen sich viele unserer verehrten Kollegen, die überlastet sind, nur zögernd daran, sich mit diesem schwierigen Thema zu befassen. Meine Damen und Herren, es lohnt sich, ja, es ist dringend erforderlich, daß das geschieht, um zu verhindern, daß diese große Konzeption im Gewirr des Ablaufs einzelner Verwaltungsmaßnahmen erstickt und dabei große Entwicklungen, die uns vorschweben, nicht möglich werden.
    Ich sagte, hier liegen große, für die Entwicklung unseres Staates und Volkes bedeutsame politische Aufgaben, die in den Parlamenten der Gemeinden und der Länder sowie in diesem Parlament gelöst werden müssen. Ich darf unseren verehrten Kollegen das Raumordnungsgesetz noch einmal zur Lektüre empfehlen. Es ist ein relativ kurzes Gesetz. Dabei darf ich Sie auch bitten — es ist sicherlich im Druck der Zeit noch nicht überall möglich gewesen —, den Raumordnungsbericht zu überfliegen, weil Sie daraus spüren, welche Impulse hier für die Politik, die es auf diesem Gebiet zu machen gilt, für die Abgeordneten aller Ebenen gegeben werden.
    Die Abstimmung mit den Ländern läßt erkennen, daß auch hier — das hat einer mühevollen Arbeit bedurft — in absehbarer Zeit das Ziel erreicht wird, das der Gesetzgeber erreichen wollte. Zwischen Bund und Ländern wird eine Ministerkonferenz für Raumordnung durch ein Verwaltungsabkommen eingesetzt werden. In dieser Ministerkonferenz werden die die Länder und den Bund gemeinsam berührenden Fragen abgestimmt und laufend miteinander besprochen. Diese Tatsachen sagen nichts anderes, als daß hier eine schwierige politische und Verwaltungsarbeit zu bewältigen ist, die guten Willen, Wissen, Vertrauen und Entschlossenheit voraussetzt.
    Die anzustrebende Raumordnung ist kein neues staatspolitisches Ziel. Bei der Durchführung des Gesetzes geht es schlicht und einfach darum, alle wirksamen Kräfte der Politik, der Wissenschaft und der Verwaltung für diese Aufgabe zu interessieren und heranzuziehen. Über den fachlichen Erfordernissen stehen jedoch die klaren Zielvorstellungen unserer gesellschaftlichen Ordnung. Die politische Aufgabe ist, eine Ordnung zu verwirklichen, die dem einzelnen Menschen, der Familie auch in der modernen Zeit, auch in den nächsten Jahrzehnten ein Maximum an persönlicher Freiheit, ein Maximum an persönlichem Lebensraum sichert. Daß dabei die Familie im Mittelpunkt steht, ist unbestritten. So wird Raumordnungspolitik als angewandte Gesellschaftspolitik begriffen. Sie orientiert sich an den Grundwerten unserer Verfassung.
    Vom Einzelfachbereich allein her — das sagte ich, und ich sage es immer wieder — gelingt es nicht, die notwendigen Ziele zu verwirklichen. Einzelmaßnahmen werden uns auf die Dauer nicht weiterhelfen. Es kommt auf die Gemeinsamkeit und den Ausgleich der Interessen an. Keine isolierte Betrachtung führt uns zum Ziel.
    Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen dafür, daß Sie mit Aufmerksamkeit der Begründung des Raumordnungsberichtes 1966 gefolgt sind. Ich hoffe, daß es uns gelingt, die Raumordnungspolitik so zu gestalten, daß die Raumordnung in Deutschland in Zukunft den Grundsätzen unserer Gesellschaftsordnung auch angesichts der rasanten Entwicklung immer mehr angepaßt werden kann. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, bitte ich um Ihre Mitarbeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)