Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Siemer zu seinem heutigen 65. Geburtstag die. herzlichen Glückwünsche entbieten.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 16. Januar 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx , Leicht, Holkenbrink, Becker, Baier, Franzen und Genossen betr. deutsche Beschäftigte bei den alliierten Streitkräften — Drucksache V/1246 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1294 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 84. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Ruf, Drucksache V/1290 Nr. III/2 t), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 18. Januar 1967 eingegangen:
Nach dem z. Z. geltenden Recht nehmen die leitenden Angestellten eine Sonderstellung ein. Sie werden in zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetzen aus dem Kreis der Arbeitnehmer herausgenommen, u. a. mit der Folge, daß ihr arbeitsrechtlicher Schutz geringer ist als der der übrigen Arbeitnehmer. Seit längerer Zeit hat sich eine Umstrukturierung innerhalb der leitenden Angestellten infolge der technologischen Entwicklung und infolge der modernen Erkenntnisse einer dezentralisierten Betriebsorganisation ergeben. Insbesondere die Großunternehmen haben im Gegensatz zu früheren Verhältnissen eine relativ große Zahl leitender Angestellter, deren Funktion untrennbar mit dem Stand z. B. ihrer technischen, physikalischen oder chemischen Kenntnisse verbunden ist. Andererseits hat sich auch die Zahl der mit Direktionsbefugnissen ausgestatteten Angestellten durch die Dezentralisation der Betriebsorganisation erheblich verstärkt. In beiden Fällen kann sich z. B. durch Einführung neuer Arbeitsverfahren oder durch Änderung in der Betriebsorganisation wegen Rationalisierung oder Automatisierung die Frage des Schutzes des Arbeitsplatzes für den betroffenen leitenden Angestellten ergeben.
Eine erste Konsequenz aus dieser veränderten Situation jedenfalls derjenigen leitenden Angestellten, die nicht Arbeitgeberfunktionen ausüben, ist durch die Änderung der Vorschriften über die Arbeitslosenversicherungspflicht dieses Personenkreises im Finanzplanungsgesetz gezogen worden, und ich begrüße die Gelegenheit, hier nochmals klarstellen zu können, daß es nicht etwa Erwägungen finanzieller Art waren, die Anlaß zu dieser Gesetzesänderung gegeben haben. Mit Überlegungen darüber, ob und welche Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht aus der von mir soeben skizzierten Änderung in der sozialen Stellung der leitenden Angestellten gezogen werden sollten, ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit befaßt.
*) Siehe 84. Sitzung, Seite 3913 C
Wir stehen bereits seit längerer Zeit in enger Fühlung mit den Spitzenorganisationen der Sozialpartner, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz vorzubereiten, durch das mehrere Fragen des Arbeitsrechts neu geordnet werden sollen. Nach den seitherigen Vorbesprechungen sind die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bereit, in Verhandlungen auch über das von Ihnen angeschnittene Problem einzutreten. Ein endgültiges Ergebnis kann ich Ihnen allerdings leider noch nicht mitteilen, weil ich den Erörterungen mit den Sozialpartnern nicht vorgreifen möchte. Ein entsprechender Gesetzentwurf müßte auch zuvor im Bundeskabinett beraten werden.
Die Tagesordnung, die bisher nur die Fragestunde vorsieht, soll um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. — Das Haus ist damit einverstanden; die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksache V/1290 —
Wir fahren in der Behandlung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern fort. Die Fragen VI/1 bis VI/9 sind bereits beantwortet.
Ich rufe die Frage VI/10 des Abgeordneten Dröscher auf:
Handelt das Innenministerium in Mainz auf Anweisung der Bundesregierung, wenn es die Bezirksregierungen anweist, „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" die Chinesen durch die Ausländerbehörden ausweisen zu lassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage VI/11 des Abgeordneten Dröscher auf:
Welche sachlichen Hintergründe haben Pressenachrichten, daß sich die Bundesregierung bei befreundeten Regierungen nach den dort vorgesehenen' Maßnahmen zur Einrichtung von Internierungs- oder Konzentrationslagern im Bedarfsfall erkundigt habe?
Der Abgeordnete Dröscher ist nicht im Saal.
— Herr Abgeordneter Dr. Rau übernimmt die Frage. Herr Staatssekretär, bitte!