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    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 3799 A Erweiterung der Tagesordnung 3799 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Zweites Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksachen V/1068, V/1096); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1233), Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1231, zu V/1231) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Stecker (CDU/CSU) 3800 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . 3800 D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dichgans (CDU/CSU) 3801 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3802 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 3804 A Dr. Geißler (CDU/CSU) 3804 B Moersch (FDP) . . . . . . . 3809 C Dr. Lohmar (SPD) 3812 A Dr. Schober (CDU/CSU) 3813 A Dr. Mühlhan (FDP) 3815 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 3817 A Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 3818 C Kubitza (FDP) . . . . . . . 3819 A Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3819 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3822 A Genscher ,(FDP) . . . . . . . 3824 C Lemmer (CDU/CSU) 3829 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 3830 B Schoettle (SPD) . 3836 A Dr. Barzel (CDU/CSU). 3836 C, 3867 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 3838 A Dr. Schellenberg (SPD) 3842 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 3845 C Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 3850 B Brandt, Bundesminister 3853 A Dr. Mende .(FDP) . . . . . . . 3857 C Wehner, Bundesminister . . . . 3871 D Schoettle, Vizepräsident 3874 C Rehs (SPD) 3874 D Dr. Mommer (SPD) 3875 A Mischnick (FDP) 3878 B Nächste Sitzung 3881 C Anlagen 3883 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3799 83. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 12. Dr. Aigner * 22. 12. Arendt (Wattenscheid) 16. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 12. Bading * 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 16. 12. Bazille 31. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 17. 12. Berkhan ** 16. 12. Bewerunge 16. 12. Blumenfeld ** 16. 12. Brand 18. 12. Dr. Burgbacher 31. 12. Draeger ** 16. 12. Dröscher * 16. 12. von Eckardt 16. 12. Dr. Eckhardt 31. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner * 16. 12. Erler 31. 12. Flämig ** 16. 12. Dr. Furler * 16. 12. Frau Geisendörfer 18. 12. Gerlach * 16. 12. Haage (München) 17. 12. Hahn (Bielefeld) * 17. 12. Dr. Hellige ** 16. 12. Frau Herklotz ** 16. 12. Dr. Hofmann (Mainz) 31. 12. Hösl ** 16. 12. Kahn-Ackermann ** 16. 12. Frau Kalinke 31. 12. Dr. Kempfler ** 16. 12. Frau Klee ** 16. 12. Dr. Kliesing (Honnef) ** 16. 12. Dr. Kopf ** 16. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Frau Kurlbaum-Beyer 16. 12. Lemmrich ** 16. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 16. 12. Dr. Löhr 17. 12. Mauk * 22. 12. Frau Dr. Maxsein ** 16. 12. Dr. von Merkatz 16. 12. Metzger * 17. 12. Dr. Miessner 16. 12. Missbach 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 16. 12. Müller (Berlin) 15. 1. 1967 Neumann (Berlin) 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Dr. Rinderspacher ** 16. 12. Dr. Schmidt (Frankfurt) ** 16. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 16. 12. Dr. Serres ** 16. 12. Seuffert * 19. 12. Struve 31. 12. Dr. Süsterhenn 17. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 17. 12. Weigl 1.3. 1967 Dr. Wilhelmi 16. 12. Frau Dr. Wolf 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Dr. Wuermeling 16. 12. Zerbe 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schwörer zur dritten Beratung eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Zweites Steueränderungsgesetz 1966). Bei der Anhebung der Tabaksteuer, insbesondere der Erhöhung der Steuer für Zigaretten, sollte man auch den Belangen des mittelständischen Tabakwarenhandels Rechnung tragen. Letzten Endes ist er es, der dafür sorgt, daß die Zigaretten bis in die letzten Kanäle gestreut werden und daß durch die von ihm aufgestellten über 600 000 Automaten die Überallerhältlichkeit der Zigaretten gewährleistet ist. Der Tabakwarenhandel leistet damit einen wesentlichen Beitrag auch zum Steueraufkommen. Die von ihm erbrachte volkswirtschaftliche Leistung muß deshalb auch entsprechend honoriert werden. Es darf nicht übersehen werden, daß die durch die Tabaksteuererhöhung bedingte Preisanhebung automatisch eine Reihe steigender, auf den Umsatz bezogener Kosten verursacht, die der Tabakwarenhandel mit seiner geringen Spanne, die zudem seit mehr als 10 Jahren unverändert ist, nicht verkraften kann. Meiner Ansicht nach sollte der Tabakwarenhandel auch an der künftigen Konsumzigarette von 9 1/11 Pt prozentual die gleiche Spanne haben wie heute bei der 8 1/3 -Pf-Preislage. Ich bin deshalb der Auffassung, daß die Zigarettenindustrie den berechtigten Belangen des mittelständischen Tabakwarenhandels entgegenkommen sollte. Die Erhöhung der Tabaksteuer kann nicht zu Lasten des schwer um seine Existenz ringenden mittelständischen Handels erfolgen, der sich seit Jahren vor das Problem gestellt sieht, ständig steigende Kosten bei gleichbleibenden Spannen zu verkraften. 3884 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, ,Fredtag, den 16. Dezember 1966 Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Katzer zu Punkt 4 der Tagesordnung Infolge des Zeitplans des Herrn Bundeskanzlers wurde ich veranlaßt, meine ursprüngliche Absicht aufzugeben, in der Aussprache des Hohen Hauses zur Sozialpolitik das Wort zu ergreifen. Nicht zuletzt der Sprecher der Opposition, Herr Kollege Spitzmüller, hat jedoch einige Fragen im Zusammenhang mit der Regierungserklärung vom vergangenen Dienstag an mich gerichtet, die ich zumindest in dieser Form beantworten möchte, soweit ich dazu jetzt schon in der Lage bin. Vorweg eine grundsätzliche Bemerkung: Der innenpolitische Teil der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers enthielt die beiden Schwerpunkte Wirtschaftswachstum und finanzielle Ordnung. Seit meiner Amtsübernahme vor einem Jahr habe ich immer wieder auf den engen Zusammenhang zwischen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik hingewiesen. Ich brauche mich also weder zu ändern, Herr Kollege Spitzmüller, noch entscheidende Änderungen zu befürchten. Wir verstehen die Sozialpolitik im Sinne einer umfassenden Gesellschaftspolitik und sind uns der Tatsache wohl bewußt, daß wirtschaftliches Wachstum und eine solide Staatsfinanzierung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sozialpolitik sind und bleiben, aber wir wissen auch, was eine fortschrittliche Sozialpolitik ihrerseits für Stabilität und Fortschritt von Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet. Soweit sich Ihre Ausführungen, verehrter Herr Kollege Spitzmüller, auf meinen Geschäftsbereich bezogen, möchte ich zwei Fragen herausgreifen. Mit einigem Recht haben Sie Kritik daran geübt, daß man in letzter Zeit zunehmend Anstoß an der Entwicklung der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung nimmt und dabei so tut, als sei eine überraschende Wende, eine katastrophale Entwicklung eingetreten. Sie fragten mich, was Sie darunter zu verstehen hätten, wenn es in der Regierungserklärung heißt, „die Bemessung der jährlichen Zuwachsraten und der Bundeszuschüsse" müßten sehr ernsthaft geprüft und diese „mit den Möglichkeiten und Grundsätzen einer gesunden Finanzpolitik in Einklang" gebracht werden. Es wird geprüft, verehrter Herr Kollege Spitzmüller, das Ergebnis kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber ich möchte doch keine Zweifel aufkommen lassen. Sie kennen meine Einstellung zu unserer Rentenversicherung und Sie wissen, daß ich sie für das Kernstück der sozialen Sicherheit in unserem Staat halte. Aus dem Wissen um den engen Zusammenhang zwischen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik werde ich mich gleichwohl an den weiteren Überlegungen der Bundesregierung um den Ausgleich des Bundeshaushalts intensiv beteiligen so wie ich es auch bisher schon getan habe. An dieser Stelle möchte ich jedoch ganz klar festhalten — und auch das gehört zu den Bemühungen der neuen Bundesregierung um die Festigung des Vertrauens in der breiten Bevölkerung —, daß die Finanzen der Rentenversicherung gesund sind und die Schwierigkeiten, die uns der sog. Rentenberg in den nächsten Jahren bereiten dürfte, mit durchaus zumutbaren Beitragserhöhungen gemeistert werden können. Realistisch wollen wir die auf uns in den nächsten Jahren wartenden Aufgaben und Ausgaben erkennen. Das ist Sinn und Zweck der mittelfristigen Finanzplanung, die nach den bereits vorhandenen Ansätzen jetzt erstellt werden soll. Aber was wir nicht wollen, ist, mit einem Zahlenspiel an Hand zusammengebastelter theoretischer Modelle die Rentner und diejenigen, die heute ihre Beiträge leisten, um in Zukunft einen gesicherten Lebensabend zu haben, beunruhigen. Ein Mißverständnis scheint mir, Herr Kollege Spitzmüller, in bezug auf die Sozialinvestitionen entstanden zu sein. Nach wie vor stehe ich dazu, daß es zu einer modernen Aufgabengestaltung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg gehört, durch die Förderung der beruflichen Ausbildung, der Fortbildung und Weiterbildung sowie einer möglichst wirksamen Berufsberatung „Sozialinvestitionen" zu betreiben. Das ändert nichts daran, daß, um Ihre Worte zu gebrauchen, Herr Kollege Spitzmüller, auch die Sozialinvestitionen aus „Stahl, Glas und Beton" stärker als bisher dotiert werden müssen. Innerhalb der Bundesregierung besteht nicht der leiseste Zweifel darüber, daß viele Gemeinschaftsaufgaben in der Vergangenheit vernachlässigt wurden, ja, lange Jahre wegen anderer dringender Aufgaben vernachlässigt werden mußten und daß auf diesem Gebiet auch und gerade im Interesse des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts keine Zeit mehr zu verlieren ist. Anlage 4 Auszug aus Friedrich Naumann, Zeugnis seines Wirkens von Kurt Oppel auf Wunsch des Abgeordneten Dr. Barzel (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung Durch Majorität sollen die Ideale gefördert werden, die in der Natur der Demokratie und in der gegenwärtigen Zeitlage beschlossen sind. Damit aber eine Majorität regieren kann, muß erst eine Majorität vorhanden sein, und zwar nicht nur eine Majorität für ein einzelnes Gesetz oder eine einzelne Handlung. Regieren besteht bekanntlich in zusammenhängendem Handeln auf verschiedenartigen Gebieten, im Ausführen größerer Gedankengänge wie etwa: Handelsverträge, Arbeiterversicherung, bürgerliches Gesetzbuch, Flotte, und zwar im gleichzeitigen Ausführungen mehrerer derartiger Generalideen. Eine Majorität, die nur auf ein oder zwei Leitsätzen aufgebaut ist, wird stets in Gefahr sein, in der Vielartigkeit der politischen Probleme zu zerschellen. Man erinnert sich, wie der Liberalismus am preußischen Militärproblem zerbrochen ist! Es Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3885 genügt also nicht eine Majorität zu haben, die etwa in rein demokratischen Gesichtpunkten einig ist, die aber in bezug auf Nationalität, Heer, Zoll, Agrarwirtschaft verschiedene Strömungen vertritt. Es ist eine Majorität nötig, die erst durch lange politische Arbeit in einem Volk entstehen kann, eine durch verschiedene Zeiten teils oppositioneller, teils regierender Betätigung gefestigte Massenpartei. Da aber eine solche Massenpartei nur durch den Gegensatz ihrer Gegenpartei zusammengehalten werden kann, so ist die einzig erkennbare Möglichkeit zur Entstehung eines demokratischen Staates die Aufsaugung aller kleineren Parteiunterschiede durch zwei beständig konkurrierende, beiderseits regierungsfähige, große Parteien. Diesem Zustand am nächsten sind von den großen Staaten England und Nordamerika gekommen. Wo es kein Zweiparteiensystem gibt, stellt sich ein immerwährender Wechsel von Kompromißbildungen ein, der dem Fortschreiten einheitlicher Reformideen fast unübersteigliche Hindernisse entgegenstellt, wie man in Frankreich sehen kann. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Eine große deutsche Wochenzeitung sprach jüngst von der Inflation des Unbehagens, die weite Teile der Bevölkerung befallen habe. Sie wurde in der gestrigen Debatte über die Stabilisierung unserer Währung und Wirtschaft angesprochen. Sie hat aber auch außenpolitische Ursachen. Wenn ich hier das Wort ergreife, dann tue ich das, um Sie auf das tiefe Maß der Erschütterung, ja Enttäuschung aufmerksam zu machen, welche bestimmte und nicht völlig unbedeutende Gruppen der Bevölkerung und insbesondere der Vertriebenen ergriffen hat. Ich tue es auch deshalb, weil ich dazu beitragen möchte, daß diese Koalition und diese Regierung ihre Aufgabe lösen und dereinst vor der Geschichte bestehen möge. Gerade die Menschen, die Wesentliches zum Wiederaufbau unserer Wirtschaft beigetragen haben, werden dem Herrn Bundeskanzler beistimmen, wenn er erklärt, alles Sorgen um wirtschaftliches Wachstum hätte nur dann einen Sinn, wenn es gelänge, den Frieden und eine freiheitliche Lebensordnung zu bewahren. Sie stimmen ihm — und das sei fürs erste hier festgestellt — vor allem in dem Bekenntnis bei, daß der Wille zum Frieden und zur friedlichen Lösung aller Lebens- und Existenzaufgaben unseres Volkes oberste Leitlinie unseres Handelns sein müsse. Nur Narren bekennen sich zu anderem Tun. Das Gerede von der angeblich so kriegslüsternen und revanchistischen Bundesrepublik gehört zu jenen Methoden der Diffamierung, von denen gestern der Herr Abgeordnete Schmidt sprach. Diese Diffamierung wird nicht nur von rechts, sie wird heute viel mehr noch von links gehandhabt. Sie bezeichnet alle als kalte Krieger, als Reaktionäre, die einer Politik der Entspannung nicht in dem Sinne folgen wollen, wie sie auf den Reißbrettern des Kremls entworfen wurde. Sie erzeugt oftmals einen Teil jenes Unbehagens, das wie ein schweigender Protest die Antwort auf diese kollektive Herabsetzung ist. Meine Sorge und die meiner Freunde gilt daher der Frage, wie es gelingen möge, Spannungen zu beseitigen, ohne neue Diffamierung und damit neue Spannungen auszulösen. Ich spreche damit jene Stellen der Regierungserklärung an, die sich mit dem Verhältnis zu unseren östlichen Nachbarn, insbesondere zu jenem befassen, mit dem uns eine gemeinsame unmittelbare Grenze verbindet. Ich vertrete die Interessen der Wähler, die mich hierher abgeordnet haben, wenn ich sage, daß auch sie eine Verständigung mit dem tschechischen und dem slowakischen Volke begrüßen, daß sie die Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn genau so anstreben, wie sie im Verhältnis zu den westlichen Anrainern unseres Volkes bereits weitgehend Tatsache wurde. Ich darf aber auch ihre Überzeugung verdolmetschen, wenn ich meine, daß diese Aussöhnung nur auf der Basis der beiderseitigen Anerkennung der Menschenrechte erfolgen kann. Sie ist unmöglich, solange man hier mit zweierlei Maßstäben mißt. Der Außenminister der CSSR, Vaclav David, hat vor der UNO vor wenigen Tagen das Recht auf Selbstbestimmung für die Vietnamesen gefordert. Im gleichen Atemzuge aber griff er die Bundesregierung an, weil sie an „unrealistischen Doktrinen", eben am Recht auf Selbstbestimmung festhalte und damit den Revanchismus nähre. Für Herrn David und seine Bundesgenossen bedeutet Normalisierung der Beziehungen die Legalisierung der Austreibung, des Unrechtes also, von dem der Herr Bundeskanzler sprach. Die Herren des Hradschins verlangen von uns die Annulierung des Münchener Abkommens, sie meinen in Wahrheit aber die Anerkennung des Heimatverlust von 3 1/2 Millionen Menschen. Ich darf der Erklärung des Bundesministers Willy Brandt entnehmen, daß er diese Interpretation ablehnt. Ich darf erwarten, daß er das auch in Hinkunft tut. Ich erlaube mir, hierzu anzumerken, was in den Erklärungen der großen deutschen Parteien zu dieser Frage geschrieben steht: Die sudetendeutsche Frage ist durch die Vertreibung dieser Menschen nicht erledigt. Sie war widerrechtlich. Sie muß auf friedlichem Wege wiedergutgemacht werden, ohne daß anderen Menschen aufs neue Unrecht geschieht. Wir begrüßen, daß sich auch der Bundeskanzler zu diesem Standpunkt bekannte, in dem er die Obhutspflicht und damit die Obhutserklärung in Erinnerung brachte, mit der der Deutsche Bundestag am 14. Juli 1950 feierlich Einspruch, wie es heißt, gegen die Preisgabe des Heimatrechtes erhob, die in dem zwischen Prag und Pankow am 23. Juni 1950 3886 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 geschlossenen Abkommen ausgesprochen worden war. Demgegenüber sind die Hinweise auf das Münchener Abkommen sekundärer Art. Die Sudetendeutschen gründen — wie es in einer Stellungnahme ihrer demokratisch gewählten Vertretungen vom 5. und 17. Januar 1961 heißt —ihre politischen Bestrebungen auf die zitierten originären Rechte, auf das Recht auf Heimat und Selbstbestimmung, und zwar unabhängig von diesem Münchener Abkommen. Dieses Abkommen wird aus durchsichtigen Gründen nicht von ihnen, sondern von Prag fortlaufend genannt und zitiert. Wir wissen, daß die Bundesregierung aus diesem Abkommen keine Forderung nach Änderung von Grenzen oder andere territoriale Forderungen ableiten will noch abzuleiten vermag. Gleichwohl sind wir nicht gewillt, einer Annulierung des Münchener Abkommens zuzustimmen._ Sie hebt nachträglich Fakten auf, die durch einen völkerrechtlich gültigen und erfüllten Vertrag geschaffen wurden. Millionen Menschen haben durch diesen Vertrag Rechte und Pflichten übernommen, die sie — man denke an ihre Kriegsopfer — bis zur bitteren Neige wie alle Deutschen auszukosten hatten. Man kann sie nicht nachträglich staatenlos machen. Man kann nicht nachträglich ihre Rechts- und Besitztitel — man denke nur an die Gültigkeit von Gerichtsakten, von Kaufverträgen, von Eheschließungen usw. — in Frage stellen. Das würde zudem unermeßliche Forderungen seitens des Austreiberstaates gegen die Bundesrepublik auslösen, die von allen Bundesbürgern zu tragen wären. Ein völkerrechtlich gültiger Vertrag kann nur durch einen neuen Vertrag und nicht durch bloße Erklärungen annulliert werden. Wäre dem nicht so, hätte die Sowjetregierung nicht ihrerseits die friedensvertragliche Regelung dieser Frage in ihrem Entwurf vom Dezember 1958 ausdrücklich zur Bedingung gemacht. Man kann auch die Verträge des Jahres 1919 nicht nachträglich annullieren, obwohl ja auch sie durch Gewalt zustande kamen. Man kann das Recht auf Selbstbestimmung nicht für alle Völker fordern, für einen Teil des eigenen Volkes aber — für die aus ihrer jahrtausendalten Heimat vertriebenen Deutschen Böhmens und Mähren-Schlesiens — auslöschen. Man kann das alles nicht tun, ohne neues, auch innenpolitisch gefährliches Unrecht zu schaffen. Aus solchem Unrecht wächst keine Versöhnung. Trübe Kapitel der Geschichte unserer Völker würden damit nicht beendet, sondern in endloser Romanfolge fortgesetzt. Wir stehen in diesem Hause, wie schon von dem Abgeordneten Dr. Barzel gesagt wurde, kurz vor der Ratifizierung des 4. Ergänzungsprotokolls des Europäischen Abkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Es besagt in seinem Art. 3 Abs. 1: niemand dürfe ausgewiesen werden, sei es individuell oder kollektiv, vom Gebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger er sei. Im Begleitbericht des SachverständigenAusschusses des Europarates vom 21. Februar 1963 ist dazu vermerkt: Es besteht Einverständnis darüber, daß Art. 3 Abs. 1 keineswegs so auszulegen ist, als würden dadurch Kollektiv-Austreibungen gerechtfertigt, die in der Vergangenheit vorgenommen sein mögen. Hüten wir uns also durch voreilige Festlegungen, Grundsätze des Menschenrechtes zu negieren, um angebliche politische Konzessionen dafür .zu erhalten. Diese Konzessionen sind weder heute noch morgen dafür zu erhalten. Die Herren Prags erklären freimütig, für die Anerkennung der Kriegsfolgen sei kein Lohn zu erwarten. Also müssen wir versuren, mit anderen, besseren Mitteln die Einheit Europas voranzutreiben. Mit jedem Quantum neuer Kontakte, neuer Berührung auf kultureller, wirtschaftlicher und politischer Ebene muß das in der Erklärung des Kanzlers ausgesprochene Bekenntnis der Bundesregierung zur Aktivierung Europas den Ost- und Südostnachbarn verdolmetscht werden. Je mehr wir an dieser Aktivierung Europas mitarbeiten — von seinen freien Kerngebieten, von seinen Ansatzpunkten aus — desto mehr aktivieren wir auch unsere Deutschland- und Ostpolitik, desto mehr haben wir Gelegenheit, bei unseren Partnern Verständnis dafür zu finden, daß Auch wir Deutsche selbstverständliche nationale Güter zu vertreten haben. Je besonnener wir sie selbst vertreten, desto mehr verhindern wir, daß sie erneut mißbraucht und zur Quelle neuen Schadens werden. Hier muß sich. unsere Demokratie bewähren, besser bewähren, als sie es ehedem tat. Nehmen wir der Unvernunft den Wind aus den Segeln. Nicht dadurch, daß wir sie links oder rechts überholen, sondern dadurch, daß wir schlechthin das Richtige, das Gerechte tun. Viele der hier angesprochenen Deutschen glauben — das muß ich Ihnen in aller Offenheit sagen, Ihnen, Herr Bundeskanzler, und Ihnen, Herr Außenminister —, daß sie mit ihrem Recht als erste geopfert wurden. Sie glauben — und das setzt sich eben in wachsendem Unbehagen fort —, sie werden nicht die einzigen Opfer bleiben. Sie denken an die bekannte Geschichte von der Troika und den Wölfen, und sie meinen, daß es ein Trugschluß ist, die einen retten zu können, indem man die anderen vom Schlitten wirft. Helfen wir, daß dieses Gefühl nicht aufkommt in unserem Volke, in keinem Teile unseres Volkes. Versuchen wir die Schicksalsfragen unseres Volkes in gegenseitiger Hilfe, in der Solidarität aller, zu gestalten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3887 Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Borm (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung Die Regierungserklärung hat sich sehr ausführlich, geradezu vordringlich, mit wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen befaßt, denen sie den breitesten Teil ihrer Ausführungen widmet. Das Allerwichtigste jedoch war die Ankündigung eines neuen Wahlrechts, das als an erster Stelle stehend, offenbar besonders dringlich zu sein scheint. Man mußte schon einen erheblichen Teil Geduld aufbringen, um endlich auf der 21. Seite wenigstens einiges, wenn auch größtenteils Unverbindliches über die notwendige Beendigung der Spaltung unseres Volkes zu vernehmen. Noch unverbindlicher, nichtssagender und unklarer ist jedoch jener Passus in der Regierungserklärung, der sich mit der deutschen Hauptstadt Berlin befaßt. Daß diese Stadt und ihr Schicksal erst unmittelbar vor den Betrachtungen über die Verhältnisse in Asien und Afrika behandelt wird, sei nur am Rande erwähnt. Dem Berliner Abgeordneten der FDP sei es gestattet, Anmerkungen und Ergänzungen sowie Wünsche vorzutragen, die die Aufmerksamkeit der Bundesregierung auf einige Probleme der deutschen Hauptstadt richten sollen. Die Freien Demokraten sind einigermaßen erstaunt über die Erklärung der Bundesregierung, nach welcher diese alles tun werde, um die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik zu erhalten. Was soll dies bedeuten? Berlin ist nach dem Willen seiner Bewohner, nach dem Willen des Grundgesetzes und nach dem erklärten Willen des Deutschen Bundestages ein Land der Bundesrepublik. Daß dieses nicht den Wünschen unserer Widersacher entspricht, auch nicht den Wünschen der Machthaber im unfreien Teil Deutschlands, ist lange bekannt und gibt infolgedessen keinen Anlaß dazu, daß die Bundesregierung sich heute besonders bemühen muß, Berlin beim Bund zu erhalten. Wenn die Formulierung in der Regierungserklärung mehr sein soll als nur ein Gemeinplatz, so ist es erforderlich, dies näher zu präzisieren. Ich hätte gewünscht, daß der Herr Bundeskanzler am 12. Dezember anläßlich der Wahl des neuen Regierenden Bürgermeisters im Berliner Abgeordnetenhaus anwesend gewesen wäre. Er hätte feststellen können, daß nicht nur der neue Regierende Bürgermeister, sondern auch die Redner der SPD und FDP die lakonische Kürze der Ausführungen über Berlin in der Regierungserklärung mit einigem Erstaunen aufgenommen haben. Die Regierungserklärung kündigt an, daß die Bundesregierung gemeinsam mit dem Senat und den Schutzmächten prüfen werde, wie die Wirtschaft Berlins und seine Stellung in unserem Rechtsgefüge gefestigt werden könne. Meine Partei hat in diesen Punkten präzise Vorstellungen, die ich ,dem Hohen Hause nachstehend unterbreiten möchte: 1. In Berlin wird die Bundesrepublik vertreten durch einen Bundesbevollmächtigten, ein Amt, das z. Z. von dem Herrn Staatssekretär im Ministerium für Gesamtdeutsche Fragen wahrgenommen wird. Die Freien Demokraten sind schon immer der Meinung gewesen, daß ein solches Amt nur ein dürftiger Ersatz für die unmittelbare Präsenz des Bundes in seinem Lande Berlin sein könne. Der Regierungswechsel in Bonn und in Berlin sollte gegebener Anlaß sein, die Frage eines Bundesbevollmächtigten erneut zu überprüfen. Warum eigentlich sind dafür geeignete, im wesentlichen unpolitische Fachministerien wie etwa das Postministerium, das Verkehrsministerium oder das Gesundheitsministerium nicht in Berlin ansässig? Warum hat der Herr Bundeskanzler in Berlin keinen zweiten Amtssitz, in Sonderheit, nachdem der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Herr Prof. Dr. Heuss, mit Selbstverständlichkeit für sich einen solchen zweiten Amtssitz in Berlin hat einrichten lassen? Durch nichts könnte die Zugehörigkeit Berlins zum Bund deutlicher dokumentiert werden als dadurch, daß Leitungsorgane des Bundes von der deutschen Hauptstadt aus tätig werden. Es erhebt sich die Frage, ob nicht endlich der Zeitpunkt gekommen ist, im Benehmen mit den Alliierten dafür zu sorgen, daß den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen wird. Unter diesen neuen Verhältnissen ist in erster Linie die Tatsache zu verstehen, daß die Sowjetunion den deutschen Kommunisten gestattet hat, von Ostberlin aus die Regierung ihres Einflußgebietes vorzunehmen. Sie bezeichnen Berlin als „Hauptstadt der DDR". Es ist nicht einzusehen, warum die Bundesregierung nicht alle Anstrengungen darauf verwenden sollte, durch Verlegung von dazu geeigneten Ministerien nach dem freien Teil Berlins dem Machtanspruch der deutschen Kommunisten entgegenzutreten, und warum dies nicht erreichbar sein sollte. Wir erwarten zu dieser grundsätzlichen Frage die Stellungnahme der Bundesregierung. 2. In Berlin ist aber noch ein weiterer Beauftragter der Bundesregierung tätig, der sein Amt im unmittelbaren Auftrage des früheren Bundeskanzlers, Herrn Prof. Dr. Erhard, ausübte. Sein besonderes Aufgabengebiet sollte die Pflege der, kulturellen Beziehungen Berlins nach allen Seiten hin sein. Wir fragen die Bundesregierung, ob dieses Amt weiterhin bestehen oder ob es mit dem Regierungswechsel nicht lieber beendet werden sollte. Wir Freien Demokraten haben nie ein Hehl daraus gemacht, daß von der Sache her die Beauftragung eines weiteren Bevollmächtigten überflüssig ist. Sollte das Amt jedoch beibehalten werden sollen, indem der Herr Bundeskanzler den Auftrag seines Vorgängers verlängern will, so darf nicht unerwähnt bleiben, daß in Berlin eine Koalition aus Sozialdemokraten und Freien Demokraten besteht. Eine solche Koalition scheint jedoch dem Herrn Kulturbeauftragten nach einem Aufsatz im „Echo der Zeit" nicht genehm zu sein. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten trage ich vor, was er anläß- 3888 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 lich der Koalitionsbildung in Nordrhein-Westfalen zu sagen hatte: In Düsseldorf zeigten sich Kräfte, denen größte Aufmerksamkeit zugewendet werden sollte, weil hier einem Wunsch nach einer selbstmörderischen Politik für unser Volk entsprochen worden ist. Ulbricht siegte in Düsseldorf! Sorgen wir dafür, daß das nur ein kurzes Zwischenspiel sein wird. Sorgen wir weiter dafür, daß Bonn, wo es um Politik für das ganze deutsche Volk geht, davon unberührt bleibt. Bei einer Fortsetzung der Beauftragung sollte der Herr Bundeskanzler klären, ob die Weiterbeauftragung dem bisherigen Kulturbeauftragten bei einer SPD-FDP-Regierung noch zumutbar ist. 3. Es ist bekannt, daß Berlin infolge der Abschnürung und sonstiger widriger Umstände aus eigener Kraft nach Verlust seiner Hauptstadtsfunktion nicht voll lebensfähig ist. Wir erkenen dankbar an, daß der Bund bisher bereitwillig und fühlbar die Standortnachteile Berlins auszugleichen bemüht war. Wir dürfen der Regierungserklärung wohl entnehmen, daß dies fortgesetzt werden soll. Ein wichtiges Mittel, das wirtschaftliche Leben in Berlin zu fördern, sind die gesetzlich festgesetzten Berlin-Präferenzen. Wir haben Verständnis dafür, daß besonders bei Verlangsamung des Wirtschaftswachstums oder gar bei Stagnation und Rezession die konkurrierenden Wirtschaftszweige in der Bundesrepublik auf diese Präferenzen mit einigem Unbehagen blicken. Dieses Unbehagen auszuräumen ist das ständige Bemühen des Berliner Senats und wird es auch weiterhin bleiben. Bedenklich aber ist es — und das entzieht sich der unmittelbaren Einwirkung des Senats —, wenn auch von Seiten der Bundesregierung her wiederholt in der Öffentlichkeit die Frage der Berliner Präferenzen, ihre Höhe und ihre Laufzeit Gegenstand von Erörterungen ist. Eine Wirtschaft kann nur gedeihen, wenn ihre gesetzlichen Grundlagen für lange Zeiträume hin gesichert sind. Wenn Firmen, die sich in Berlin wirtschaftlich betätigen oder betätigen wollen, nicht wissen, unter welchen gesetzlichen Bedingungen dies gesichert möglich ist, werden sie noch mehr das Risiko, in Berlin zu arbeiten, scheuen. Meine Bitte geht dahin, bis zum Jahre 1970 — das ist der gesetzliche Ablauf der jetzigen Präferenzen — Modifikationen daran nicht mehr zu behandeln, um nicht zusätzliche Unsicherheiten hervorzurufen. Die Berliner Wirtschaft ist ohnehin dadurch belastet, daß in einer gewissen Phasenverschiebung ein Wirtschaftsaufschwung sich in Berlin später zeigt als im übrigen Bundesgebiet, während bei einem Nachlassen der Konjunktur die Berliner als erste dies zu spüren bekommen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf ein Wort unseres Kollegen Helmut Schmidt anläßlich der Debatte über die Regierungserklärung hinweisen, der mit Recht verlangte, daß das Vertrauen der Unternehmer wieder hergestellt und erhalten werden muß, um Investitionsabsichten auch dadurch zu fördern. Wenn dies unbestritten für die Bundesrepublik gilt, so erst recht für den labileren Zustand im Bundesland Berlin. Wir Freien Demokraten haben schon wiederholt Vorschläge gemacht, wie ohne wesentliche Kosten, lediglich durch gemeinsame Bemühungen der Bundesregierung und des Senats dafür gesorgt werden könne, daß der Handel zwischen West und Ost nicht an Berlin vorbeigeht, sondern daß in Berlin ein handelspolitisches Zentrum für den Ost-West-Handel geschaffen wird. So könnten z. B. namhafte deutsche Firmen mit behördlicher Förderung Handelskontore eröffnen, um Interessenten aus den Ostblockstaaten Gelegenheit zum Abschluß von Ex-und Importgeschäften zu geben. Ferner könnte den osteuropäischen Staaten angeboten werden, in Berlin Zollausschlußlager zu errichten, um an Ort und Stelle auch das Warenangebot des Ostens zur Schau zu stellen. Ferner könnte durch Einrichtung von Informationsständen in Berlin der Interzonenhandel von beiden Seiten her gefördert werden. Ein besonderes Kapitel ist die Erstattung von Wegebenutzungsgebühren, welche die kommunistischen Behörden im Berlinverkehr erheben. Es ist nicht einzusehen, warum in der Rückerstattung Unterschiede gemacht werden zwischen Berliner Transportunternehmungen und solchen aus der Bundesrepublik. Die Bundesregierung sollte noch einmal ernsthaft prüfen, ob nicht auch hier mit gleichem Maß gemessen werden sollte. Schließlich ist die Berliner Wirtschaft der leidtragende Teil, weil nicht erstattete Kosten ihren Niederschlag in den Preisen finden müssen. Auch auf dem Wasserweg ist die Erstattung von Lasten durch zusätzliche Gebühren der SBZ bei Benutzung des Wasserweges ein Anliegen des Berlin-Verkehrs. 4. Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, der durch einen Antrag meiner Partei das Hohe Haus in nächster Zeit beschäftigen wird. Es handelt sich um die Gewährung des Stimmrechtes an die Berliner Abgeordneten im deutschen Bundestag. Die Berliner betrachten es als eine unzeitgemäß gewordene Diskriminierung, daß ihre parlamentarischen Vertreter im Bundestag noch immer einem Sonderstatus unterliegen. Mit Freude stellen wir fest, daß es wohl niemanden in diesem Hause gibt, der nicht der gleichen Meinung mit uns wäre. Um so mehr aber scheint es uns an der Zeit zu sein, mit den befreundeten Mächten Verhandlungen darüber zu führen, daß jenes unzeitgemäß gewordene Relikt endlich beseitigt wird. Niemand wird bestreiten wollen, daß die Berliner Abgeordneten ihre Aufgaben in Bonn mit derselben Intensität wahrnehmen wie alle anderen Kollegen. Niemand kann auch die Augen davor verschließen, daß auf vielen Gebieten der Innen- und Außenpolitik gerade die Berliner Bevölkerung in erster Linie von den Auswirkungen der Entscheidungen im deutschen Bundestag betroffen wird. Sie sind in erster Linie die Leidtragenden, wenn uns international der Wind ins Gesicht weht. Unter diesen Umständen sollte (die Bundesregierung alles daransetzen, daß im Einvernehmen mit den Berliner Schutzmächten dieser undemokratische, überholte und diskriminierende Sonderstatus der Berliner Abgeordneten endlich beseitigt wird. Die Frage der unmittelbaren Wähl- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3889 barkeit der Berliner Abgeordneten wird früher oder später auch Gegenstand gründlicher Überlegungen zu sein haben. Wir Freien Demokraten glauben, daß auch auf diesem Gebiet es keine andere Regelung für Berlin geben darf als für jedes andere Bundesland. 5. Meine Damen und Herren, in diesem Jahre wird es in Berlin für die Bewohner der Westsektoren keine Möglichkeit geben, ihre Verwandten im Ostsektor zu besuchen. Passierscheine werden nicht ausgegeben. Der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, die SPD und die FDP, rechnen es sich als besondere Leistung an, daß vom Jahre 1963 an bei hohen Festtagen Passierscheine ausgegeben werden konnten. Die entsprechenden Übereinkommen stießen allerdings ständig auf erhebliche und nachhaltige Bedenken und Widerstände seitens der Berliner Opposition. Ich werte es zwar nicht als ein Symptom, daß nach dem Ausscheiden der Freien Demokraten aus der Bundesregierung dieses Jahr die Mauer hermetisch geschlossen bleibt, muß aber dennoch mit Bedauern feststellen, daß weder von seiten der Minderheitenregierung irgendetwas unternommen worden ist, um den Berlinern den Besuch ihrer Verwandten im Ostsektor zu ermöglichen, noch daß die Regierungserklärung, an deren Abfassung ja auch die Sozialdemokraten ihren Anteil haben, ein einziges Wort für den die Berliner bedrängenden Umstand gefunden hat. Ich wäre erfreut gewesen, wenn wenigstens in dieser Hinsicht die vier Zeilen über Berlin um ein verständnisvolles und klärendes Wort erweitert worden wären. Ich hoffe, daß jene globale Feststellung, die Bundesregierung wolle alles tun zum Wohl der Menschen im gespaltenen Deutschland, sich auch auf die Ermöglichung von Passierscheinen erstreckt. Nachdem der Herr Bundeskanzler festgestellt hat, daß die Aufnahme von Kontakten von Behörden der Bundesrepublik mit solchen im anderen Teil Deutschlands keine Anerkennung des zweiten Teils Deutschlands bedeutet, dürfen wir erwarten, daß auch für Berlin und seine Bewohner den Worten Taten folgen werden. Berlin ist nun einmal ein Angelpunkt im deutschen Geschehen. Wenn Kollege Dr. Barzel festgestellt hat, daß der Weg zur Einigung Deutschlands freigeschaufelt werden müsse, so wird er sicher mit mir der Meinung sein, daß man dann die Schaufeln auch nicht im Schuppen engstirniger, überholter und mutloser Vorurteile und Tabus verrosten lassen darf. Herr Bundeskanzler, Sie betonen in der Regierungserklärung immer wieder, daß es notwendig sei, entschlossen die verschiedensten Fragen der deutschen Politik zu lösen. Ich sagte bereits einleitend, daß für mein Gefühl die deutschen und Berliner Fragen etwas reichlich spät, reichlich kurz und recht global behandelt worden sind. Vergessen Sie nicht, daß, wenn die Bundesregierung sich zum Sprecher aller Deutschen machen will, sie dann auch die Pflicht hat, nicht nur die engeren bundesrepublikanischen Dinge im Auge zu behalten, sondern daß alles dem Ziel unterzuordnen ist, die Spaltung unseres Landes zu beenden. Dies nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der Einigung Europas, für welche die deutsche Spaltung ein wesentliches Hindernis ist. Vergessen Sie nicht, daß das deutsche Schicksal sich in Berlin entscheiden wird. Die politische Bedeutung Berlins in der Welt, die Haltung seiner Bewohner und die Selbstbehauptung trotz der exponierten Lage der Stadt legt uns allen die Verpflichtung auf, nicht nur mit Worten und durch Geldleistungen Berlin zu helfen. Mindestens so wichtig ist es, die lebendige und natürliche Verbindung zwischen der Bundesregierung, den Menschen in der Bundesrepublik und ihrem Lande Berlin durch persönliche enge Kontakte aufrechtzuerhalten. Schicken Sie uns keine Beauftragten, Herr Bundeskanzler, kommen Sie selbst mit Ihrem zweiten Amtssitz nach Berlin. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Zum Verhältnis mit unseren unmittelbaren Nachbarn in Polen und der Tschechoslowakei hat der Bundeskanzler unsere besondere Pflicht zur Friedenssicherung betont. Wer die Grausamkeiten des Krieges und der Nachkriegszeit gerade in Mittel- und Ostmitteleuropa erlebt hat, weiß um den Ernst und den Umfang dieser Pflicht im Zeitalter der Weltraumfahrt und der Atomraketen. Mit der großen Mehrheit der Deutschen bejahen auch die meisten Ostdeutschen und die Heimatvertriebenen diese Pflicht zur Sicherung des Friedens. Dauerhafter Friede ist aber nicht dort, wo nicht eine für die jeweiligen Partner tragbare und in aller menschlicher Beschränktheit gerechte Ordnung sowie ausreichende Sicherheit bestehen. Eine solche Sicherheit kann sich letzten Endes nicht nur aus allen erdenklichen technischen, taktischen, strategischen Überlegungen und Vorbereitungen ergeben, sondern sie muß auch erwachsen aus einem glaubhaften und gerechten Ausgleich in strittigen Fragen. Zwischen uns und unseren Nachbarn im Osten gab es oft furchtbare Spannungen, aber wir vollbrachten auch große gemeinsame Leistungen auf allen Gebieten. Wir dienen nicht dem Frieden, wenn wir von unseren Nachbarn, aber auch von uns, die völlige Kapitulation vor lebenswichtigen, berechtigten und gegenüber dem Gemeinwohl der Völker vertretbaren Interessen sowie vor dem bisherigen geschichtlichen Weg fordern. Eine solche Kapitulation könnte weder als glaubwürdig angesehen werden noch als dauerhaft. Sie beseitigt nicht Angst und Mißtrauen voreinander, sondern vertieft diese. Sie führt zu einem neuen übertriebenen und gefährlichen Nationalismus, sie gefährdet damit unser Volk, die Nachbarn und den Frieden. Wir wollen und werden berechtigte Interessen der Nachbarn nicht als Preis für eigene oder andere Interessen anbieten und benützen, wie es uns in der Vergangenheit manchmal vorgeworfen wurde. Aber eben- 3890 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 sowenig können wir eigene lebenswichtige Interessen als Preis anbieten. Dauerhafte Lösungen werden auch nicht durch eine kurzlebige Flucht in rasche, in den Folgen wenig überlegte Formalitäten erreicht. Im deutschpolnischen Verhältnis beispielsweise gab es eine verhängnisvolle Epoche von Scheinlösungen auf der Basis scheinbar friedlicher Formalitäten in jener verhängnisvollen Ära der Außenpolitik, die von Ribbentrop und Beck auf polnischer Seite bestimmt wurde. Hinter dem scheinbar friedlichen diplomatischen Ausgleich aber türmten sich die ungelösten Probleme, bis der Vulkan losbrach. Das darf und soll sich nicht wiederholen. Weil ich die Antwort für richtig halte und mich damit identifiziere, berufe ich mich ausdrücklich auf die Antwort des Abgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der SPD, den jetzigen Minister Wehner, die er in der uns allen übersandten Schrift des Rowohlt-Verlages unter dem Titel „Hat die SPD kapituliert?" Herrn Gauß zur Oder-Neiße-Frage gegeben hat: „Leichtfertig ist es, sich selbst dem Gefühl hinzugeben, durch eine Vorwegnahme der dem Friedensvertrag vorbehaltenen Entscheidung etwas an der tatsächlichen Lage des gespaltenen Deutschland ändern zu können ... Mit der Illusion — und das nenne ich eine Illusion —, durch Vorwegnahme einer friedensvertraglichen Regelung der Grenzfrage einen Schritt weiterzukommen, ist es auch nicht zu schaffen." So „wäre jede gerechte dauerhafte Friedensregelung für Europa aufgegeben." Eine Friedensregelung wäre vertan, in der nicht auch unser Volk eine Rolle spielen könnte neben anderen, nicht unterhalb anderer. Deshalb beharrt die Regierungserklärung auch darauf, daß die Fragen der Grenzen in einem Friedensvertrag von einer gesamtdeutschen Regierung frei und gerecht auszuhandeln seien. Es ist dies nicht ein Vertagen einer Entscheidung, sondern das Offenhalten der Tür für Verhandlungen zum friedlich gerechten Ausgleich. Das Wort der Regierungserklärung gilt und sollte weder durch Erklärungen noch durch irgendwelche Akte verwässert oder gefährdet werden. Herr Kollege Schmidt (Hamburg) hat dabei auf die Schwierigkeiten in dieser Frage in Europa hingewiesen. Ich möchte dazu die Worte von Herrn Dr. Barzel von gestern zur Selbstbestimmung hinzufügen: Die Welt soll wissen, daß wir zäh und geduldig — und notfalls auch unbequem - an diesem Ziel festhalten, denn es geht um die Wiederherstellung des Rechts. Unser Fraktionsvorsitzender hat jenseits aller Grenzfragen unter Hinweis auf die europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten gefordert, daß auch für alle unsere Menschen und Gruppen anerkannt werden muß das Recht, das in unserem Jahrhundert auch von uns, aber dann gegenüber uns ungezählte Male verletzt worden ist, das Recht nämlich auf ungestörten Verbleib im rechtmäßig innegehabten Wohnsitz und auf freie Entfaltung daselbst. Die 16 europäischen Nationen, die das vierte Protokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, darunter Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Schweden, Norwegen und Dänemark, bezeichnen dieses Recht und das Verbot kollektiver Ausweisung als bereits seit langem geltende Norm des Völkerrechts. Es geht hierbei nicht um eine Rechtsideologie, nicht um eine Erstarrung eines formalen Rechts, es geht um die freie Existenz der Menschen in einer freien Gemeinschaft. Wenn diese verletzte Rechts- und Seinsgrundlage der menschlichen Gesellschaft nicht in zumutbarer und möglicher Weise wiedergutgemacht wird, können keine dauerhaften Grundlagen des Friedens gelegt werden, im Gegenteil, es würde gefährlichstes Faustrecht sanktioniert. Der Grad der Entspannung zwischen Ost und West muß auch an den Fortschritten der Anwendung der Menschenrechte gegenüber allen Völkern, auch gegenüber dem deutschen Volk, gemessen werden. Und gerade jetzt muß die westliche Welt vom Ostblock fordern: gebt mehr Menschenrechte für alle, auch mehr Menschenrechte für die Deutschen. „Wer Frieden will, muß Menschenrechte wollen", sagte Dr. Barzel. Ein neuer Anfang des Zusammenwirkens zwischen den Völkern erfordert eine zumutbare Wiedergutmachung für bestehendes Unrecht, wo immer es sei, und soweit als möglich die persönliche Sühne für persönliche Schuld im geordneten Rechtsgang auf beiden Seiten. Gibt es ansonsten Ansatzpunkte eines Ausgleichs in einer überschaubaren Zukunft? Unser Sprecher hat auf den noch nicht real begonnenen, aber vielerorts angesprochenen Weg zum ganzen, ich betone zum ganzen Europa, hingewiesen und hinzugefügt, daß der, der dieses ganze Europa friedlich meine, ein gesichertes und wirksames Volksgruppenrecht herbeiführen möge. Er hat sich dabei ausdrücklich auf ein Interview des jetzigen Ministers Herbert Wehner vom 28. August 1966 berufen, in dem er zu den europäischen Strukturprinzipien bei Verwirklichung der Menschenrechte auf freien Wohnsitz für die Menschen und Gruppen in einem zukünftigen, hoffentlich integrierten Europa Stellung nahm. Wehner hat damals an alle Parteien und europäischen Gremien appelliert, die Bedeutung eines solchen Volksgruppenrechtes für die europäische Zukunft zu prüfen. Wie er sagte, bleibt das verletzte Wohnsitz- und Heimatrecht substanzlos, wenn man nicht dieses Volksgruppenrecht anstrebt, und er fügte hinzu: die Utopie von heute würde die Wirklichkeit von morgen sein. Er hat damit zusammen mit vielen Fachkundigen die Frage aufgeworfen, ob das Strukturprinzip des nationalen Einheitsstaates überhaupt auf Dauer für alle Gebiete Mittelosteuropas sich bewährt habe und ob nicht die Fortsetzung der geschichtlichen Kontinuität, der Zusammenarbeit zu gemeinsamer Leistung am Rande nationaler Kerngebiete nach den Veränderungen des 2. Weltkrieges auch in zeitgemäßen neuen Strukturformen auf europäischer Basis denkbar sei. So wäre zu prüfen, ob in Gebieten — und es gibt viele solcher in Mittel- Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3891 europa —, wo Menschen und Volkstümer mit- und ineinander verzahnt wohnen und leben, die einzelnen Volksgruppen nicht nur auf dem Papier, sondern wirtschafts-, steuer-, arbeits- und sozialrechtlich untermauert, eine bestimmte Selbstverwaltungshoheit besitzen und gleichzeitig die den ganzen gemeinsamen Raum angehenden Fragen in föderativer Ordnung regeln können. In einer Zeit, wo der überholte Souveränitätsbegriff des 16. Jahrhunderts ins Wanken gerät und die schrittweise Integration die Starrheit der Grenzen abbaut, wäre ein solches Prinzip mindestens dann erwägenswert, wenn es nicht zu einer Zerstückelung größerer regionaler Ordnungen führt. Die furchtbaren Lücken, die der 2. Weltkrieg und die Nachkriegszeit in die Wirtschafts-, Gesellschafts- und Siedlungsstruktur in Ost-Mitteleuropa gerissen hat, sind noch nicht geschlossen. Wahrscheinlich können sie nur durch eine große gesamteuropäische Gemeinschaftsleistung, durch große gemeinsame, von Westeuropa unterstützte Investitionsaufgaben gelöst werden. Die Regierungserklärung hat bewußt auch dabei auf die Notwendigkeit der französischdeutschen Zusammenarbeit hingewiesen. Die Gemeinschaftsaufgabe ist nicht zu vollbringen ohne die personale Mitwirkung europäischer Techniker, Ingenieure, Facharbeiter, die als Partner in harter Arbeit, aber auch in freier Existenz an diesem Aufbau mitwirken; die Freiheit der Existenz ist die natürliche Voraussetzung dafür. Da wir die Dringlichkeit dieser Aufgabe spüren, müssen wir unsere Verbündeten mit ihr unter Hinweis auf die notwendige Beteiligung der Deutschen und die Sicherung der Freiheit der Tätigkeit konfrontieren. Jeder, der wirtschaftliche, persönliche und kulturelle Kontakte sucht, muß um die Verantwortung wissen, die auf ihm lastet, damit er ein wirklicher Vertreter der freiheitlichen Ordnung sei, die dem freien Fortschritt ebenso wie der freiheitlichen Neugestaltung europäischer Tradition zugewandt ist und die ganze Tiefe und Verantwortung für die Freiheit im Handeln zeigt. Doch scheinen die in Frage kommenden Regierungen des Ostblocks auf solche Erwägungen kalt, ja begleitet von einem eisigen Wind zu reagieren. Der Regierende Bürgermeister von Berlin und jetzige Außenminister hat im Frühjahr dieses Jahres betont, daß wir vor allem auch die Verbindung mit den Völkern und Menschen in Ost-Mitteleuropa suchen und diesen glaubwürdig erscheinen müssen. Gerade deshalb habe ich dies hier gesagt. Die Völker sollen und müssen es wissen, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes einen Ausgleich von Dauer, einen Ausgleich in Frieden, aber auch einen Ausgleich in Gerechtigkeit, ohne den ein Frieden nicht denkbar ist, anstrebt, einen Ausgleich zu gemeinsamem Aufbau in lebendig befruchtendem Austausch. Die freie Welt hat (die Pflicht, hier über den eisigen Alltag hinaus die Zukunft zu durchdenken und vorzubereiten für einen Zeitpunkt, wo sich vielleicht auch manche Großmächte angesichts mannigfacher Notwendigkeiten und Belastungen mit einer echten europäischen Ordnung in Mittel- und Osteuropa abfinden müssen oder sie zu unterstützen bereit sind. Auch wir alle brauchen mannigfaltige Überlegungen, wenn einmal eine gesamtdeutsche Regierung in das geistige und politische Ringen um die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschland in einer friedensvertraglichen Regelung und in das Ringen um eine noch mögliche Beseitigung bestehenden Unrechts im geeigneten Zeitpunkt eintreten will. All dies bedarf der Mitarbeit und des Ernstnehmens der Mitverantwortung auch bei den Betroffenen selbst. Es handelt sich um eine Frage an das ganze deutsche Volk, aus dessen Entscheidungen sich die Ostdeutschen und die Heimatvertriebenen nicht verdrängt fühlen dürfen. Sie vermögen vielmehr in ernster Mitverantwortung und Sachkunde vieles dazu beizutragen, und dieser Beitrag ist bitter nötig. Dieser Beitrag wird desto wertvoller sein, je tiefer auch sie die Verantwortung für einen dauerhaften Ausgleich zusammen mit allen anderen Deutschen tragen. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ertl (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Im Verlauf der zweitägigen Debatte wurde wiederholt auf die Schwierigkeiten bei der Lösung des Haushaltsproblems hingewiesen. Ursachen wurden genannt, andere Ursachen vielleicht bewußt verschwiegen. Ein Teil unserer finanziellen Verpflichtungen resultiert aus den Zusagen zur Finanzierung des europäischen Agrarmarktes. Die freien Demokraten können mit ruhigem Gewissen darauf hinweisen, daß sie auch in der Zeit, wo sie an der Regierung mitbeteiligt waren, immer auf die schwerwiegenden Folgen hingewiesen und auch vor einseitigen Vorleistungen gewarnt haben. Bereits im Jahre 1964, vor der Zusage zur Senkung des deutschen Getreidepreises, haben die Freien Demokraten darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nicht in der Lage sein wird, einerseits mit Milliardenbeträgen zur Finanzierung des EWG-Agrarmarktes beizutragen und andererseits dem deutschen Bauern die sicherlich berechtigten Ausgleichszahlungen zu gewähren. Die politischen Hoffnungen, die man an die deutschen Vorleistungen knüpfte, insbesondere von den beiden jetzt die Regierung tragenden Parteien CDU/CSU und SPD, haben sich bis heute nicht annähernd erfüllt. Der Bundesminister der Finanzen wird also gut daran tun, im Interesse des deutschen Steuerzahlers und eines geordneten Haushalts sich vorsichtig und sparsam auch in punkto finanzielle Verpflichtungen gegenüber der EWG zu verhalten. Ob er das wirklich vorhat, wird sich bald herausstellen. Noch am 17. September 1966 erklärte der jetzige Bundesminister Franz-Josef Strauß anläßlich der Eröffnung der IKOFA in München: 3892 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 Wenn die Bundesrepublik heute etwa die gleiche Summe wie Frankreich in den landwirtschaftlichen Ausgleichsfonds zahlt, aber nur die Hälfte des von ihr eingezahlten Geldes zurückerhalten wird, so ist das auch ein Beweis dafür, daß einmal die Startposition der deutschen Landwirtschaft im Gemeinsamen Markt gar nicht so schlecht ist, daß andererseits der deutschen Seite erhebliche Opfer für das Zustandekommen des Gemeinsamen Agrarmarktes abverlangt werden, die durch politische Gegenleistungen honoriert werden sollen... Übrigens war es den sechs Partnern bei der Gründung der EWG klar, daß das Schwergewicht des deutschen Interesses auf dem Industriemarkt und das Schwergewicht des französischen Interesses auf .dem Agrarmarkt liegen würde. Diese Ausführungen bedürfen einer Erklärung. Sind sie vielleicht so zu verstehen, daß die Bundesrepublik im Rahmen der EWG nur schwergewichtig ein Interesse am Industriemarkt hat und dafür eben weitgehend Konzessionen auf dem Agrarmarkt machen will? Sind das vielleicht die politischen Opfer, die man im Interesse Europas zu bringen bereit ist? Die Freien Demokraten haben von jeher eine einseitige Vorleistung auch im Rahmen des europäischen Agrarmarktes abgelehnt und werden das in Zukunft als Opposition erst recht mit aller Deutlichkeit tun. Die Regierungserklärung wollte bewußt Neues bringen. In diesem Zusammenhang ist von der Presse mit Recht auf die Erklärung zum Münchener Abkommen hingewiesen worden. Ich will nicht auf die rechtliche Problematik eingehen, möchte aber doch darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nur einmal auf das Selbstbestimmungsrecht hingewiesen und mit keinem Wort zu erkennen gegeben hat, inwieweit sie auch in aller Deutlichkeit das Heimatrecht als Grundsatz vertritt. Man glaubt wohl, auch hier durch mündliche Vorausleistungen eine größere Verständnisbereitschaft zu erzielen. Die Aussöhnung zwischen dem deutschen Volk und den osteuropäischen Völkern ist sicherlich ein vordringliches Problem. Verständigung kann aber wohl nur erzielt werden auf der Basis des Rechts und der Selbstachtung. Den sudetendeutschen Vertriebenen sind sowohl seitens der SPD als auch seitens der CDU/CSU bezüglich des Rechtes auf Heimat klare Zusagen gemacht worden; so durch die SPD in der Erklärung vom 22. Januar 1961 und durch die CSU durch die Erklärung vom 3. Juni 1961. Auch die Freien Demokraten haben am 19. Oktober 1964 in einem Gespräch mit der Vorstandsschaft der Sudetendeutschen Landsmannschaft festgestellt, daß eine Anerkennung der Vertreibung der Sudetendeutschen nicht vereinbar ist mit dem unveräußerlichen Anspruch des Menschen auf seine Heimat. Der Landesvorsitzende der CSU, Franz-Josef Strauß, erklärte in einem Interview, das er der Sudetendeutschen Zeitung am 21. Oktober gab, folgendes: Eine Annullierung des Münchener Abkommens von Anfang an würde bedeuten, ein völkerrechtlich absolut gültiges Dokument als juristisch nicht existent zu bezeichnen. Eine solche Betrachtungsweise würde niemals Zustimmung der CSU finden. Das Münchener Abkommen ist nun einmal ein völkerrechtlich wirksamer Vertrag, der auch dann rechtsgültig ist, wenn er von einem Vertragspartner — nämlich von Hitler, als er im Frühjahr 1939 die Rest-Tschechoslowakei durch deutsche Truppen besetzen ließ —willkürlich und in eindeutiger Absicht gebrochen wurde. Im Verlauf des Interviews wies Franz-Josef Strauß darauf hin, daß es sich nicht um eine Erklärung angesichts der bevorstehendenn Landtagswahlen zum Zwecke des Stimmenfangs handelt. Wie ist es nun, nachdem Franz-Josef Strauß der Bundesregierung angehört, die erklärt, das Münchener Abkommen sei nicht mehr gültig? Hat er nicht doch bewußt vor den Wahlen den starken, national zuverlässigen Mann gespielt? Oder ist er bereit, der großen Koalition zuliebe Grundsätze aufzugeben? Denn der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Schmidt, sprach schon im April 1966 von dem verdammten Münchener Abkommen. So war es wenigstens in einigen Zeitungen zu lesen. Oder zeichnen sich bereits jetzt in der Koalition neue Gegensätze auf? Das müßte man vor allem daraus schließen, daß sich der Kollege Bauer von der CSU im Gegensatz zur Regierungserklärung bemühte, sich äußerst positiv für die Rechte der Sudetendeutschen einzusetzen. Die Vertreibung war und bleibt für alle Zeiten ein großes Unrecht. Sie war ein Akt der Vergeltung. Sicherlich ging das Unrecht vom Überfall Hitlers aus. Aber wer Unrecht mit Unrecht vergilt, hat nicht dem Recht als solchem gedient. Unsere Politik kann nur glaubwürdig sein, wenn sie die Grundsätze des Rechtes ohne Einschränkung nach innen wie nach außen vertritt. So gesehen hat auch das deutsche Volk das Recht auf Selbstbestimmung, haben die Vertriebenen das Recht auf Heimat. Wer eine dauernde Friedensordnung in Europa schaffen will, kann das nicht tun durch permanente Rechtsverzichte. Unser Ziel muß sein, ein Europa zu schaffen, in dem es eines Tages keine Grenzen mehr gibt, in dem jeder Bürger frei in seiner Heimat leben kann, in dem vor allem aber auch völkische Minderheiten ohne Furcht vor Willkür und in einer geordneten rechtsstaatlichen Demokratie leben können. Eine Charta der europäischen Minderheitenrechte könnte eine Grundlage sein für die Aussöhnung mit den Völkern des Ostens und eine friedliche Regelung der Probleme ermöglichen, die mit der Vertreibung von Millionen von Deutschen aus ihrer jahrhundertealten Heimat zusammenhängen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 zum Ausdruck Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3893 gebracht, daß die Bundesrepublik die jahrhundertealte Aufgabe Deutschlands, Brücke zwischen West-und Osteuropa zu sein, auch in unserer Zeit gern erfüllen möchte. Es gibt wohl niemanden in diesem Hohen Hause, der dieser These nicht zustimmt. Wer aus den Gebieten östlich der Oder/ Neiße kommt, die Völker des Ostraums, ihre Geschichte, ihre Tradition, ihre Mentalität kennt, der weiß, daß in diesem Raum bis zum Ausbruch des Nationalsozialismus — der nicht nur eine deutsche, der eine europäische Krankheit des ausgehenden 19. und des 20. Jahrhunderts war — die Völker friedlich zusammenlebten — das gilt vor allem für das deutsche und für das polnische Volk —, und der kann nur jede Aktivität begrüßen, die in Richtung der Überwindung der Gegensätze zielt. Aber wir haben zu unterscheiden zwischen den Menschen in diesem Raum und den Regimen, unter denen sie leben müssen. Die von uns allen begrüßte wirtschaftliche, kulturelle und menschliche Zusammenarbeit mit den Menschen in diesem Raum kann, wie wir gesehen haben, die Herrschaft diktatorischer Minoritäten, die durch die Sowjetunion abgestütz werden, nur wenig verändern. Wir leugnen nicht, daß der europäische Kommunismus unter Führung Moskaus in Bewegung geraten ist und daß der Kommunismus zur Modifizierung seiner Politik gezwungen worden ist, aber nicht aus eigener Einsicht, sondern als Ergebnis der großen machtpolitischen Veränderungen in der Welt und des Tempos der naturwissenschaftlich technischen Entwicklung. Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, der Zeitpunkt sei bereits gekommen, ohne Bedenken mit diesen kommunistischen Staaten zu kooperieren. Manche Äußerungen der letzten Zeit könnten zu dieser Auffassung verleiten. Glückliches Frankreich! Es hat bereits jetzt die Weichen gestellt, wie es nur ein Land riskieren kann, das die Probleme, unter denen wir leiden, nicht kennt. Entspannung, Verständigung, Versöhnung mit den osteuropäischen Völkern — ja, aber nur auf der Grundlage der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechts. Wenn wir an dem obersten Ziel aller deutschen Politik, die Einheit des ganzen Volkes in Freiheit wiederherzustellen, festhalten, dann muß die internationale Politik die Grenzen der Politik der Bundesrepublik begreifen, die ihr aus Gründen der Selbsterhaltung, des Selbstbestimmungsrechts und des Alleinvertretungsrechts, für ganz Deutschland zu sprechen, gesetzt sind. Der Herr Bundeskanzler hat ausgeführt: Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein von beiden Völkern gebilligtes, dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll. Wir begrüßen diese Erklärung der neuen Bundesregierung, wenn sie als rechtswahrende Erklärung für die Einheit ganz Deutschlands in seinen rechtmäßigen Grenzen verstanden wird. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist mit dem Streben nach einem dauerhaften Frieden untrennbar verbunden. Aktivierung unserer Ostpolitik kann nur Differenzierung der Schritte bedeuten. Sie ist das Gebot der Stunde, aber wir müssen uns darüber im klaren sein, daß wir bei allen Maßnahmen sorgfältig zu prüfen haben, wo unsere Lebensrechte auf dem Spiel stehen! Meine Damen und Herren! Seien wir uns über eines im klaren: Wir werden auch um weitere geistige Auseinandersetzungen mit dieser Weltanschauung nicht herumkommen. Das hat nichts mit Kaltem Krieg zu tun. Wir alle lehnen einen billigen Anti-Kommunismus ab. Aber wenn wir schon neue Akzente setzen, dann gehört auch die Einsicht dazu, daß wir im Hinblick auf die friedliche Regelung unseres Verhältnisses mit dem Osten vor der historischen Aufgabe stehen, die geschichtliche, kulturelle und geographische Einheit Europas wiederherzustellen, die ohne eine Einheit Deutschlands undenkbar ist. Und dazu gehört auch die Notwendigkeit, in einem langen Prozeß den Kommunismus davon zu überzeugen, daß er es zu sein hat, der seine Politik modifiziert. Kennedy sagte, die deutsche Teilung ist ein Anachronismus, und Kossygin hat erklärt, die deutsche Teilung sei endgültig. Im Kalkül des Herrn Kossygin ist eine entscheidende Komponente nicht enthalten: Der Wille des deutschen Volkes, den wir als frei gewählte Abgeordnete dieses Landes repräsentieren. Von unserer Politik und der daraus hervorgehenden dynamischen Konzeption wird die Frage beantwortet werden, ob ein Volk auf ewig geteilt bleiben kann. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß das Gesundheitsministerium erhalten geblieben ist. Wir sehen darin nicht nur eine Frage der Koalitionsarithmetik. Wir sehen darin den Willen der Bundesregierung, der Gesundheitspolitik auch in Zunkunft den Platz einzuräumen, der ihr in jedem modernen Staatswesen zukommt. In einer Zeit, in der die materiellen Werte zwar hochgeschätzt, zugleich aber auch höchst fragwürdig geworden sind, gehört die Gesundheit für jedermann zu dem wichtigsten, was es überhaupt gibt. Es ist draußen und auch in diesem Hause schon viel, vielleicht schon viel zuviel über Zuständigkeiten gesprochen worden. Es ist richtig, daß die gesundheitspolitischen Zuständigkeiten in einem Mißverhältnis zu der gesundheitspolitischen Verantwortung des Bundes stehen. Gesundheitspolitik ist weder allein Bundessache noch allein Länder- sache noch allein Sache der Gemeinden. Gesundheitspolitik ist mindestens ebenso wie die Bildungs- und Wissenschaftspolitik eine gemeinsame, ja ich möchte deses Wort an dieser Stelle aussprechen: 3894 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Kein Mensch hat heute mehr Verständnis für einen Streit über gesundheitspolitische Zuständigkeiten. Es gibt keinen bayerischen Krebs, keine baden-württembergische Tuberkulose, kein nordrhein-westfälisches Rheuma und keine schleswig-holsteinische Grippe. Ich teile deshalb die Auffassung derjenigen, die es nicht verstehen können, daß die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden für ein modernes Krankenhauswesen im TroegerGutachten außer acht gelassen worden ist, während die gemeinsame Verantwortung, der Charakter einer Gemeinschaftsaufgabe also, sowohl von den Weisen des „Beirats für Neuordnung der sozialen Leistungen" im Jahre 1957, wie auch von der nicht weniger weisen Sozialenquete-Kommission im Jahre 1966 klar und deutlich erkannt und ausgesprochen worden ist. Alle bisherigen Versuche, unser Krankenhauswesen mit kleinen oder halben Mitteln zu sanieren, sind gescheitert. Wir brauchen ein sinnvoll geordnetes Krankenhauswesen, dessen Kernstück eine gesicherte Krankenhausfinanzierung sein muß. Dabei wird besonders darauf geachtet werden müssen, daß die freigemeinnützigen Krankenhausträger gegenüber den öffentlichen Krankenhausträgern nicht in eine hoffnungslose Lage geraten. Auch ich bin durchaus nicht der Meinung, daß sich dieses und andere gesundheitspolitische Probleme mit dem einfachen Federstrich einer Grundgesetzänderung lösen ließen. Ich glaube aber trotz aller Enttäuschungen immer noch, daß das alles letzten Endes doch nur eine Frage der Einsicht und des guten Willens ist, eine Frage der von allen Seiten als notwendig anerkannten Zusammenarbeit, eine Frage des vernünftigen Miteinanders statt des notorischen und prinzipiellen und durchaus unvernünftigen Nebeneinanders — wenn nicht sogar Gegeneinanders. Was an sinnvollem Zusammenwirken in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik möglich geworden ist, das muß auch in der Gesundheitspolitik möglich sein oder doch möglich werden. Gesundheitspolitik von heute ist nicht mehr Medizinalpolitik und schon gar nicht Medizinalpolizei. Gesundheitspolitik ist auch nicht mehr Fürsorge alten Stils, sondern Vorsorge, Schutz und Förderung der Gesundheit der Staatsbürger im weitesten Sinne des Wortes, Schutz und Bekämpfung nicht nur vor ansteckenden Krankheiten, sondern Schutz und Bekämpfung von Krankheiten aller Art, von Unfällen und all der zahllosen krankmachenden Einflüsse und Faktoren unserer industrialisierten Umwelt, ganz besonders am Arbeitsplatz. Das bedeutet Gesundheitserziehung und gesundheitliche Aufklärung, gesunde Lebensmittel, gesunde Wohnungen in gesunden Städten, Sport und Spiel und vieles andere mehr. Es wäre allerdings ein Irrtum, wenn man glauben wollte, daß man das nur zu organisieren brauchte, daß man dazu entweder neue Organisationen schaffen oder alte ausbauen müßte. Jeder gesundheitspolitische Perfektionismus ist vom Übel. Er führt zu Zwangsvorstellungen in der Planung und in der Beurteilung der Erfolge. Gesundheitlicher Perfektionismus widerspricht unseren Vorstellungen von der Freiheit und Würde des Menschen, und seine Ergebnisse müssen am Ende immer hinter dem zurückbleiben, was in freiwilligem Zusammenwirken aller Beteiligten erreicht werden kann. Man kann Gesundheit nicht verteilen und es gibt auch keinen Anspruch auf Gesundheit, den man mit gesetzgeberischen Mitteln oder mit den anderen Mitteln des Staates befriedigen könnte — ebenso wie man niemanden zu einem gesunden Leben zwingen kann. Es ist übrigens auch nicht wahr, daß der Gesundheitszustand unseres Volkes, unserer Jugend, unserer Frauen und Mütter, unserer Arbeitnehmer oder unserer alten Leute schlechter wäre als in anderen Ländern. Das schließt aber selbstverständlich nicht aus, daß wir sehr vieles sehr viel besser machen könnten. Dazu gehört nicht zuletzt eine Modernisierung der Berufsgesetze für die Heilberufe, besonders ihrer Ausbildungsvorschriften. Was hier in den vergangenen Jahren mit Erfolg begonnen worden ist, muß nun schnell und energisch fortgesetzt werden. Zu den großen Gesundheitsgesetzen der letzten Jahre — ich nenne nur das Lebensmittelrecht und das Arzneimittelrecht — fehlen noch sehr viele Ausführungsverordnungen. Wir müssen erwarten, daß sie bald herausgebracht werden. Ich kann hier nur das Wichtigste andeuten. Ich fasse zusammen. Wir erwarten eine aktive und lebendige Gesundheitspolitik. Wir werden aufmerksam beobachten und gern auch das Unsere dazu beitragen, daß unsere Hoffnungen in Erfüllung gehen. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Logemann (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung Die Fraktion der Freien Demokraten hält in der Debatte zur Regierungserklärung einen agrarpolitischen Beitrag für notwendig und trotz der schon zwei Tage dauernden Debatte für durchaus berechtigt. Die deutsche Landwirtschaft hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, welchen agrarpolitischen Kurs der neue Bundeskanzler und die Große Koalition zu steuern beabsichtigen. Der Bundeskanzler ist nach Auffassung der FDP mit der völligen Ausklammerung aller agrarpolitischen Probleme in seiner Regierungserklärung schlecht beraten gewesen. Wie der Bergbau, zu dessen Problemen in der Regierungserklärung Stellung genommen wird, befindet sich auch die deutsche Landwirtschaft durch die EWG- Entwicklung bedingt in einer besonderen Lage. Sicherlich war es für den Herrn Bundeskanzler leichter, in der Regierungserklärung die Form einer Gesamtschau seiner politischen Vorstellungen zu wählen. Die FDP hat den Eindruck, daß es geschah, um im einzelnen, z. B. bei dem schwierigen Problem Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3895 wie dem der Agrarpolitik, nicht konkret werden zu müssen. Uns ist nur zu gut bekannt, welche Spannungen in der Großen Koalition noch auszugleichen sind und welche Gegensätze noch neutralisiert werden müssen. Die FDP-Fraktion hat als Opposition ein besonderes Recht zu fragen: Welche agrarpolitischen Vorstellungen hat die Bundesregierung? Vorweg sei vermerkt: Was wir erwarten von dieser neuen Regierung, ist eine Agrarpolitik der Wahrheit und Klarheit. Ich unterstütze dabei den Kollegen Dr. Schmidt (Gellersen) von der SPD, der in der Deutschen Bauernzeitung verlangt, die Bauern hätten Anspruch darauf, daß man ihnen reinen Wein einschenke. Nach den Enttäuschungen bei den Zusagen und Versprechungen des ehemaligen Bundeskanzlers Erhard kann die Landwirtschaft nur dann wieder Vertrauen zu einem neuen Kanzler gewinnen, wenn er klar sagt, was er agrarpolitisch denkt und beabsichtigt. Die deutschen Landwirte werden dabei Verständnis für harte Wahrheiten, aber nicht für Zusagen haben, die nicht gehalten werden. Zur Regierungserklärung bleibt zu wiederholen, daß es mir trotz gründlichen Studiums nicht gelang, agrarpolitische Absichten zu erkennen. Auch mein weiteres Bemühen, Vorstellungen zur künftigen Agrarpolitik vom alten und neuen Landwirtschaftsminister Höcherl zu erfahren, blieb ohne Erfolg. Zwar hielt Minister Höcherl vor wenigen Wochen eine lange Rede vor dem Deutschen Bauernverband. Er brachte dabei aber das Kunststück fertig, das will ich gerne anerkennen, agrarpolitisch nichts Konkretes oder Richtungweisendes zu sagen. Auch die Presse meldete in den letzten Wochen über unseren Landwirtschaftsminister „agrarpolitisch nichts Neues". Es gab lediglich Erfolgsmeldungen des Ministers, und zwar über Jagderfolge auf der Diplomatenjagd! I. Ausgangspunkt für meine agrarpolitischen Aussagen sollen einige Sätze der Regierungserklärung auf Seite 7 des Manuskripts sein, in denen es heißt: Die Förderung der Forschung in Schlüsselbereichen der technischen Entwicklung, wie der Elektronik, der Atomenergie und der Weltraumforschung ist für die Zukunft der Gesamtwirtschaft und damit für den Wohlstand unseres Volkes ertragreicher als Subventionen, die nur der Erhaltung von stagnierenden Bereichen dienen. Ich stimme dieser Aussage des Herrn Bundeskanzlers zu. Zum stagnierenden Bereich darf ich anmerken, falls dabei an die, Landwirtschaft gedacht sein sollte, daß ich diese Bezeichnung nur abnehmen kann für die Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Menschen. Hier ist bekanntlich seit Jahren ein erheblicher Rückgang festzustellen. Das trifft aber nicht zu für die Entwicklung der Wertschöpfung der Landwirtschaft im Rahmen der Volkswirtschaft. Hier muß festgestellt werden, daß die Produktivität je Arbeitskraft in den letzten Jahren höher liegt und mehr gestiegen ist, als im industriellen gewerblichen Bereich. Die Landwirtschaft hat den Appell Professor Erhards zu einer Stunde Mehrarbeit, das zeigen die Grünen Berichte der letzten Jahre, nicht nur erfüllt, sondern noch länger gearbeitet. Die deutschen Landwirte leisteten damit einen erheblichen Beitrag zur Stabilität der Wirtschaft. Wenn in allen Bereichen der Wirtschaft die Arbeitszeit in etwa so lang geblieben wäre wie in der Landwirtschaft, hätte die Bundesrepublik auf die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften weitgehend verzichten können. Ein weiteres Stichwort für eine Anmerkung zu meinem Thema ist mir mit den angesprochenen Subventionen gegeben. Die Frage der Agrarsubventionen bedarf einer genaueren Überprüfung. In der Offentlichkeit müssen wir immer wieder feststellen, daß man es sich mit den Agrarsubventionen zu leicht macht. Es werden der Einfachheit halber sehr oft gleich die Gesamtmittel des Einzelplanes 10 oder die Grünen-Plan-Mittel als Subventionen für die Landwirtschaft bezeichnet. Ohne hier im einzelnen Zahlen zu bringen, ist es doch in Wahrheit so, daß nur ein relativ kleiner Betrag von den erwähnten Gesamtmitteln für eine echte Einkommensverbesserung der Landwirtschaft in Frage kommen. Die größeren Beträge dienen dagegen der Förderung von Maßnahmen, die der Allgemeinheit zugute kommen. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, daß die Entwicklung in der EWG, vor allem bedingt durch die Beschleunigung der Agrarintegration und durch die Einführung gemeinsamer Getreidepreise statt 1970 schon 1967 zusätzliche finanzielle Leistungen verursachen. Das veranlaßte den früheren Bundeskanzler Erhard im Dezember 1964 zu besonderen Zusagen für die Landwirtschaft. Wer heute Klarheit über den agrarpolitischen Kurs der neuen Regierung verlangt, kommt nicht daran vorbei, Herrn Bundeskanzler Kiesinger zu fragen: Wie halten Sie es mit den Zusagen Ihres Amtsvorgängers? Ich erhoffe auf diese Frage vom Herrn Bundeskanzler eine konkrete Antwort. Ich muß an die damalige Situation erinnern. Das ist notwendig, weil heute Kritiker des Bauernpräsidenten Rehwinkel, der mit vollem Recht die Einlösung ihm gegebener Zusagen verlangt, vergessen möchten, um was es im Dezember 1964 wirklich ging. Es muß daran erinnert werden: 1. daß die Bundesregierung von den Vertretern der Landwirtschaft, die sich dem Bundeskanzler nicht mit Forderungen aufdrängten, sondern im Gegenteil von Professor Erhard ins Bundeskanzleramt gebeten wurden, eine Zustimmung zur Harmonisierung der Getreidepreise und damit Senkung der deutschen Preise statt 1970 schon zum 1. 7. 1967 verlangte. 2. Die Senkung der Getreidepreise bedeutete damals und noch heute eine Senkung der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise um durchschnittlich 10-13 % bis zum Jahre 1970, wobei hinzugefügt werden muß, daß die Löhne im gewerblichen und industriellen Bereich um 20% im glei- 3896 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 chen Zeitraum steigen werden. Das wird wiederum entsprechende Kostensteigerungen für die Landwirtschaft zur Folge haben. Daraus leite ich ab, daß die Zusagen des Bundeskanzlers Erhard, die der Landwirtschaft durch die EWG-Beschlüsse entstehenden Einkommensverluste durch zusätzliche finanzielle Hilfen auszugleichen, voll berechtigt waren. In der Offentlichkeit wurde die Berechtigung solcher Zusagen auch seinerzeit nicht bestritten. Für die an den damaligen Verhandlungen Beteiligten entstand sogar der Eindruck, daß bei höheren Forderungen Rehwinkel Bundeskanzler Erhard auch noch zugestimmt habe, und zwar zugestimmt aus der Einsicht, daß der Landwirtschaft ein Ausgleich zustehe und die finanziellen Zuwendungen aus dem Etat geleistet werden können. Die damalige Zustimmung erfolgte aber auch, weil der Bundeskanzler der Meinung war, daß mit einer Bejahung gemeinsamer Getreidepreise und damit durch eine deutsche Vorleistung eine politische Gegenleistung Frankreichs zu erwarten sei. Wenn heute Bilanz gemacht wird, bleibt festzuhalten: 1. Frankreich hat diese agrarischen Vorleistungen der Bundesrepublik politisch nicht honoriert, 2. Die Finanzsituation im Bundeshaushalt erschwert die Realisierung der 1964 gegebenen Zusagen. 3. Das möchte ich mit besonderer Deutlichkeit unterstreichen: Die Lage der deutschen Landwirtschaft hat sich gegenüber 1964 unter dem Druck von Haushaltskürzungen und Kostensteigerungen nicht verbessert, sondern die Disparität dürfte im nächsten Grünen Bericht auf 30-35 % ansteigen. Zur Berechnung der Disparität, die ich eben erwähnte, möchte ich Herrn Minister Höcherl auffordern, dafür Sorge zu tragen, daß die Angaben zur Disparität im kommenden Grünen Bericht nicht wieder, wie es im letzten Jahr geschehen ist, manipuliert werden. Herr Minister, wir werden in der Opposition sehr genau mitrechnen und nicht zulassen, daß wieder mit verschiedenen Zahlen gearbeitet wird. Abschließend zu dieser Anmerkung und zum Problem Kanzler ist zu sagen, es ist zu verlangen, daß die neue Bundesregierung die aufgezeigten Realitäten anerkennt und zu gegebenen Zusagen steht. Hier will ich auch ein Wort für Herrn Präsidenten Rehwinkel einfügen. Ich fühle mich dazu verpflichtet, weil in der Öffentlichkeit die Auffassung von Interessenvertretern und ihr Erscheinen im Bundeskanzleramt oftmals mit unzutreffenden Argumenten kritisiert werden. Bei dem damaligen Besuch des Präsidenten Rehwinkel, das möchte ich noch einmal feststellen, ging es um eine Einladung des Herrn Bundeskanzlers. Ich halte es für ungerecht, wenn das heute vielfach übersehen wird. In diesem Zusammenhang noch eine weitere Zwischenbemerkung: Es war für uns als ehemaligen Koalitionspartner ,der CDU/CSU befremdend, um es milde auszudrücken, bei einer Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers feststellen zu müssen, wie stark der Beifall der CDU/CSU dann war, wenn politische Fehler und Versäumnisse früherer Regierungen angesprochen wurden. Die Freien Demokraten fühlen sich auch hier der Wahrheit verpflichtet. Wir denken nicht daran, Eigentore zu schießen nach dem Motto Was schert uns das, was gestern war! Aus der Sicht der Entwicklung der EWG möchte ich dem ehemaligen Bundeskanzler Erhard bescheinigen: Der Bundeskanzler Erhard scheiterte agrarpolitisch, und ich könnte das leicht auf andere Gebiete der Politik erweitern, weil er ernten mußte, was sein Vorgänger im Amt, Bundeskanzler Adenauer säte! II. Zu einem weiteren Satz in der Regierungserklärung kann eine Stellungnahme der Freien Demokraten kürzer sein. Auf Seite 6 des Manuskripts wird u. a. ausgeführt, daß Außenverpflichtungen und Beiträge an supranationalen Einrichtungen, allen voran die EWG, nicht in der bisherigen Weise weiter wachsen dürfen. Die FDP hat seit 1961 in der Koalition und in diesem Hohen Hause vor für den Bundeshaushalt unerträglichen finanziellen Belastungen durch EWG-Beschlüsse gewarnt. Leider wurden diese Warnungen nicht ernst genommen. Vielleicht verständlich dadurch, weil sich immer wieder zeigte, daß ein großer Partner der EWG nur dann bereit war, ,die EWG weiter zu entwickeln, wenn die Bundesrepublik zahlte. Die Freien Demokraten haben die Bemühungen um ein vereintes Europa anerkannt und unterstützt, aber nie nach der Devise: Die EWG muß kommen, koste es, was es wolle! Nun die finanzielle Bilanz, die Herr Bundeskanzler Kiesinger von seinem Vorgänger übernimmt. Nach Berechnungen von Agra-Europ betrugen die Leistungen der EWG-Länder zur Agrarfinanzierung 1964/65 und im Jahre 1965/66 zusammen 2,15 Milliarden. Von diesem Betrag erhielt Frankreich an Leistungen 2/3 zurück. Oder anders formuliert: Für jede Mark, die Frankreich bisher einzahlte, bekam es zwei Mark zurück. Für die Bundesrepublik sieht es sehr viel ungünstiger aus: Für jede Mark, die wir nach Brüssel für Marktordnungsausgaben zahlen, werden nur 20 Pf gutgeschrieben. Aus dem Bundesetat müssen bekanntlich in den nächsten Jahren jährlich netto 1-1,6 Milliarden DM nach Brüssel gezahlt werden. Eine Chance, höhere Beträge aus Brüssel zurückzubekommen, ergibt sich für uns durch eine Förderung des deutschen Agrarexports. Bei diesen Überlegungen muß beachtet werden: 1. die starke finanzielle Belastung des Bundesetats durch die Brüsseler Beschlüsse, 2. die Tatsache, daß trotzdem die deutschen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise fallen, und 3. die Verbraucher kaum billiger versorgt werden, weil mit einer Senkung der Erzeugerpreise für Brotgetreide noch nicht die Preise für Brot und Backwaren gesenkt werden dürften. Soviel zur Bilanz. In der Agrarpolitik ist heute uninteressant das, was war. Die Landwirtschaft braucht eine Antwort auf die Frage: Was bringt uns die Zukunft? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3897 III. Die Antwort der FDP in der Koalition und der Opposition bleibt die gleiche. Ich darf dazu zusammenfassend zur EWG-Agrarpolitik und zu unseren Vorstellungen im nationalen Bereich feststellen: I. Zur EWG-Agrarpolitik: 1. Die Bundesregierung muß im EWG-Rat als Unterlage für die alljährliche Überprüfung der Preiskostenentwicklung für Agrarerzeugnisse die rechtzeitige Vorlage eines Berichtes der EWG-Kommission über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in der Gemeinschaft (Grüner EWG-Bericht) erwirken. 2. Die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte sind entsprechend dem Ergebnis des nach Ziffer 1 geforderten Berichtes der allgemeinen Kostenentwicklung in den Partnerländern anzupassen. 3. Die Durchführung des Beschlusses des EWG- Rates vom Dezember 1964 über die Angleichung der Getreidepreise kann erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, daß alle notwendigen Verordnungen, die Voraussetzung für eine regionale Einführung gemeinsamer Getreidepreise sind, termingerecht in Kraft treten können und wenn außerdem sichergestellt ist, daß die Wettbewerbsverzerrungen abgebaut sind; dazu wird voraussichtlich die gesamte Übergangszeit bis 1970 in Anspruch genommen werden müssen. 4. Bei dem in der Milchmarktordnung vereinbarten Abbau oder Umbau der Milchprämie muß durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt werden, daß der von der Bundesregierung den deutschen Milcherzeugern zugesagte Milcherzeugerpreis von 39 Pfennig bei 3,7 % Fett tatsächlich erreicht wird. Herr Minister Höcherl, in diesem Zusammenhang frage ich Sie, ob Sie noch zu Ihrer Äußerung an die Herren Minister und Senatoren für Landwirtschaft und Forsten und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages vom 30. August 1966 stehen? In diesem Brief schreiben Sie, zum Haushaltsvoranschlag 1967 Tit. 961: Für die Qualitätsverbesserung der Milch sind 325 Mio DM vorgesehen. Dafür sind 200 Mio DM an anderen Stellen für die Förderung der Milchwirtschaft zusätzlich ausgebracht worden. Ich behalte mir vor, die Qualitätsprämie außerplanmäßig aufzustocken und Deckung aus den anderen Milchtiteln anzubieten, wenn sich meine Preisvorstellungen auf dem Milchmarkt nicht verwirklichen lassen. — Die FDP wird sich erlauben, auf Ihre Aussage antragsmäßig zurückzukommen, wenn sich zeigen sollte, daß der zugesagte Erzeugermilchpreis von 39 Pfennig nicht aus dem Markt zu erreichen ist. 5. Für die Verhandlung über die Kennedyrunde muß die Bundesregierung im EWG-Rat verlangen, daß in der EWG festgesetzte gemeinsame landwirtschaftliche Erzeugerpreise nicht gesenkt werden und keinem weiteren Prenisstopp unterworfen sind. II. Zur nationalen Agrarpolitik: 1. Die Bestimmungen im EWG-Anpassungsgesetz über die Investitionshilfen für die Landwirtschaft dürfen nicht weiter eingeschränkt werden. 2. Ziel aller agrarpolitischen Maßnahmen muß es sein, für ordnungsgemäß geführte bäuerliche Familienwirtschaften über Maßnahmen einer zielgerechten Erzeugerpreispolitik und durch Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Senkung der Betriebsmittelkosten ein den Kostenverhältnissen in rationell geführten Betrieben angemessenes Agrarpreisniveau sicherzustellen. 3. Die EWG-Entwicklung zwingt dazu, daß die Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen langfristiger Planungen und Finanzierungssicherungen beschleunigt und durch den Einsatz von Förderungsmitteln zur Rationalisierung der Hofwirtschaft und der Marktstruktur ergänzt wird. 4. Die Gesetzesvorschläge der FDP betreffend Umstellung des Verfahrens der Dieselkraftstoffverbilligung und Förderung der bäuerlichen Veredlungswirtschaft müssen durch entsprechende Unterstützung der Bundesregierung vom Parlament beschleunigt beraten und verabschiedet werden; insbesondere muß dafür gesorgt werden, daß das Verfahren für die Dieselkraftstoffverbilligung schon vom 1. 1. 1967 auf die von FDP-Abgeordneten vorgeschlagenen Maßnahmen umgestellt wird. 5. Die Soziallage des Landvolkes ist durch eine weitere Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Altershilfe und durch Einführung eines Versicherungsschutzes gegen Krankheiten in Form einer Pflicht zur Krankenversicherung dem sozialen Status in anderen EWG-Ländern anzunähern. Die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind nicht auf gewerbliche Berufsgenossenschaften zu verlagern, sondern im Bundeshaushalt zu belassen. Soviel zu den Vorstellungen der FDP zu den aktuellsten agrarpolitischen Problemen. Wir behalten uns vor, zu den entsprechenden Punkten Anträge zu stellen. Vorrangig bleibt für uns agrarpolitisch ein Ziel: die Erhaltung und Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe. Zur Erreichung dieses Zieles verlangen wir, daß über agrarpolitische Maßnahmen für ordnungsgemäß geführte bäuerliche Familienwirtschaft ein kostengerechtes Agrarpreisniveau angestrebt wird. Dieses Ziel ist nicht unrealistisch, sondern war im Herbst 1965 monatelang erreicht. Ein solches Agrarpreisniveau, das ist nachweisbar, belastet auch den Verbraucher nicht in unzumutbarer Weise. Die Erhaltung der bäuerlichen Familienwirtschaft ist für uns kein Luxus in der volkswirtschaftlichen Entwicklung. Eine Agrarpolitik nach den Vorstellungen der Freien Demokraten wurde durch die Bildung einer großen Koalition nicht leichter, sondern schwerer. Es wird unsere Aufgabe in der Opposition sein, den agrarpolitischen Weg der Regierung aufmerksam zu verfolgen, agrarpolitisch konstruktiv mitzuarbeiten, um das von mir eingangs erwähnte Ziel einer Agrarpolitik der Wahrheit und Klarheit zu erreichen. 3898 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mick zu Punkt 4 der Tagesordnung Gestatten Sie mir, daß ich einem Diskussionsbeitrag meines verehrten Fraktionskollegen Schulhoff, den er am gestrigen Tage in Fragen der Kriegsopferversorgung leistete, widerspreche. Erstens. Ich sehe es als einen sehr schlechten Stil an, gegen ein Gesetz, welches am Tage vorher einstimmig, auch mit der Stimme des Herrn Schulhoff, angenommen wurde, bereits am Tage darauf zu polemisieren. Mir schiene es richtig gewesen zu sein, wenn Herr Schulhoff seinen kritischen Beitrag zu einem Zeitpunkt geleistet hätte, wo er angebracht gewesen wäre, nämlich vor der Verabschiedung des Dritten Neuordnungsgesetzes. Zweitens. Es ist sachlich unrichtig, die Kriegsopferversorgung als nach dem Gießkannen-System geleistet zu bezeichnen. Herrn Schulhoff müßte bekannt sein, daß bare Leistungen aus der Kriegsopferversorgung erst ab einem Beschädigungsgrad von 30 °/o geleistet werden. Das ist immerhin der Verlust eines Unterschenkels. Soweit Kriegshinterbliebene Leistungen erhalten, werden sie, das drückt sich schon im System der gesamten Kriegsopferversorgung aus, gezielt geleistet — siehe Grundrente, Berufsschadensrente, Elternrente usw. Drittens. Herr Schulhoff bezeichnete seinen Vergleich mit Kriegsopfern und Zigaretten-Rauchern, die dem Lungenkrebs zum Opfer fallen, selbst als etwas makaber. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Rehs (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Ich möchte anknüpfen an die Feststellung meines Freundes Alex Möller in seinen gestrigen Ausführungen, daß Ausgangspunkt der Bemühungen um die Wiederherstellung der Finanzordnung der Wille sein muß, eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen; d. h. insbesondere, daß auch in einer Situation wie der gegenwärtigen der Schutz der Schwachen und Hilfsbedürftigen nicht vernachlässigt werden darf. Ich begrüße diese Feststellung deshalb so besonders, weil sie dazu angetan ist, das durch die Formulierungen in der Regierungserklärung über die Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen entstandene Bild zu verdeutlichen und damit verbundenen Sorgen zu begegnen. Es handelt sich um die Formulierungen in der Regierungserklärung zu Punkt 8 über die Neuorientierung der Haushaltspolitik. Es ist ganz klar, daß sich die in diesem Bereich besonders Betroffenen und Angesprochenen die Frage nach der Reichweite und der Auswirkung dieser Erklärung im Regierungsprogramm stellen. Diese Betroffenen sind nicht eine bloße berufliche oder wirtschaftliche Interessengruppe. Hier geht es um jenen großen Teil unseres Volkes in der Bundesrepublik, zu dem unter anderen 10,6 Millionen Heimatvertriebene, 3,5 Millionen Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone und Kriegsgeschädigte anderer Art gehören, die bei aller sonstigen regionalen, wie beruflichen und wirtschaftlichen Unterschiedlichkeit eines gemeinsam haben, daß sie nämlich durch die Folgen der Diktatur, durch das Schicksal der Vertreibung und Flucht über alle Maßen heimgesucht worden sind. Die Lage dieser Menschen und ihre Notwendigkeiten können nicht mit den Maßstäben gemessen werden, die überall da angebracht sind, wo der Begriff „Interessenverbände" eine Rolle spielt. Meine Damen und Herren, soweit ich mich für berechtigt halten darf, für diese Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge zu sprechen, möchte ich sagen, daß sie — wie ich — auch dem weiteren Satz meines Freundes Alex Möller zustimmen, daß -nur bei wirtschaftlichem Wachstum und finanzieller Ordnung soziale Stabilität gesichert werden kann. Das heißt, auch diese Menschen werden sich nicht den harten Notwendigkeiten der gegenwärtigen haushaltspolitischen und finanziellen Situation verschließen. Sie sehen, daß im jetzigen Zeitpunkt, in dem ein neues Fundament für die finanzielle Leistungsfähigkeit und Sicherheit in der Bundesrepublik gelegt werden muß, auch ihre Erwartungen und Wünsche von Einschränkungen nicht unbetroffen bleiben können. Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge haben auch in den vergangenen 17 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik wahrlich eine vorbildliche Hal-. tung gezeigt. Trotz vieler Enttäuschungen und vieler Bitterkeit über zu langsame und unzulängliche Hilfe haben sie im Vertrauen auf gemachte Zusicherungen immer wieder stillgehalten. Sie trifft auch für die derzeitige finanzielle Lage keine Verantwortung. Ja, sie haben insgesamt die für sie gemachten Aufwendungen durch ihre Arbeit, ihren Fleiß, ihre Sparsamkeit und durch ihre wirtschaftliche Gesamtleistung mit Kenntnissen, Erfahrungen und Ideen in hohem Maße wieder hereingebracht. Es ist wohl verständlich, daß sie infolge der derzeitigen Entwicklung nun nicht das Opfer früherer Versäumnisse und das Opfer ihrer eigenen Geduld sein wollen. Deshalb geht es mir um zweierlei: erstens um die Feststellung, daß die Probleme, die zur Zeit nur teilweise berücksichtigt werden können oder zurückgestellt werden, nicht einfach als abgeschlossen angesehen werden, sondern daß sie erneut aufgegriffen und überprüft werden, wenn wir dank einer — wie wir alle hoffen — erfolgreichen Politik der neuen Bundesregierung wieder eine sichere Basis für Stabilität und Wachstum erreicht haben. Das zweite ist die Frage nach dem Umfang der Einschränkungen und nach den einzelnen Sachkomplexen, für die sie gelten sollen. Ich will in dieser Debatte, in der es um die politischen Grundsätze Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3899 der neuen Bundesregierung geht, nicht in die Details gehen. Worauf es mir ankam und ankommt, ist, den Millionen Betroffenen im Lande einen Hinweis gegen die Vorstellung zu geben, als ob die Bundesregierung und der Bundestag oder meine Fraktion die mit der keiner sonstigen Gruppe vergleichbaren Lage auf Grund des Schicksals dieser Menschen nicht mehr sähen und nicht mehr in dem irgendmöglichen Maße berücksichtigten. Ich verbinde damit die Bitte an den Herrn Bundeskanzler und die Bundesregierung, diese Lage unbeschadet der harten und schweren finanzpolitischen Aufgabe bei jeder Maßnahme besonders zu wägen. Ich stimme durchaus der Forderung in jener Ziffer 8 zu, daß die Gesetzgebung über die Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen abgeschlossen werden sollte. 21 Jahre nach Kriegsende sollte die Zeit dafür in der Tat reif sein. Ich habe deshalb z. B. für den Lastenausgleich kürzlich bei der ersten Lesung der 19. Novelle auf die Notwendigkeit hingewiesen, zu diesem Komplex eine Schlußkonzeption zu entwickeln. Wenn es auch unbequem ist, sich weiter mit diesen Problemen beschäftigen zu müssen, so können wir nicht übersehen, daß in manchen Bereichen noch ein so erheblicher Rückstand in der Eingliederung und auch hinsichtlich der Entschädigungsleistungen besteht, daß es sehr schwer sein wird, hier alsbald zu einem Abschluß zu gelangen. Das Bild nämlich, das hierüber weithin in der Öffentlichkeit und zum Teil auch in diesem Hohen Hause besteht, ist eben leider falsch. Ich habe mich oft genug — auch von dieser Stelle aus — gegen die irreführenden Darstellungen gewandt und vor den falschen Folgerungen gewarnt, die sich daraus ergeben. Wir können eben nicht an der Tatsache vorbei, daß z. B. von weit über 400 000 Bauern aus dem deutschen Osten nicht einmal 10 % voll eingegliedert sind und nur etwa ein Viertel eine Nebenerwerbsstelle erhalten haben; oder an der Tatsache daß die Entschädigung für einen komplett eingerichteten Vollbauernhof, d. h. für Land, Gebäude und Inventar gerade den Wert eines Bauplatzes ausmacht. An den Maßnahmen für die Vertriebenen und geflüchteten Bauern darf also nicht gerüttelt werden. Wir können auch nicht an den krassen Ungleichheiten in den Entschädigungsleistungen für die verschiedenen Gruppen — ich will sie hier nicht aufführen — und an den Ungleichheiten vorbei, die bei der Wohnraumversorgung, in der gewerblichen Wirtschaft und in vielem anderen mehr bestehen, und die auch bei den Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone seit Jahren Gegenstand von Hoffnungen und Enttäuschungen gewesen sind. Ich möchte auch meinen, Herr Bundeskanzler, daß die in jener Ziffer 8 gebrauchte Formulierung Wichtige Aufgaben der Zukunftvorsorge dürften nicht durch neue Zahlungen für die Vergangenheit belastet werden z. B. die in früheren Regierungserklärungen angekündigte Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Heimatvertriebenen oder etwa die Familienzusammenführung nicht im Auge gehabt haben kann. Denn dabei handelt es sich ja um Gegenwarts- und auch noch um Zukunftsaufgaben. Denn Jahr für Jahr kommen noch deutsche Menschen aus den Vertreibungsgebieten und bis aus Sibirien neu in die Bundesrepublik — allein im letzten Jahr rund 48 000 —, die ihre Freiheits-, ihre Gerechtigkeits- und ihre Lebenshoffnung auf uns gesetzt haben. Für diesen ganzen Bereich gilt auch heute noch der Satz unseres Freundes Fritz Erler in der Debatte vom 10. November 1965, daß die soziale und menschliche Situation der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge unvermindert unsere Solidarität erfordert, weil für sie die Nachkriegszeit leider noch nicht zu Ende ist. Wenn irgendwo, dann gilt es hier, die notwendige Rang- und Dringlichkeitsordnung sozialer Gerechtigkeit zu wahren. Dieses der Bundesregierung in dieser Debatte ans Herz zu legen, hielt ich für meine Pflicht. Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Reinhard (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung die einzelnen Wirtschaftsbereiche nicht besonders angesprochen. Ich bin daher dafür dankbar, daß er sich in der Fraktion der CDU/CSU für eine Weiterbefolgung der agrarpolitischen Auffassungen der CDU ausgesprochen hat. Das bedeutet, daß seine Regierung zu dem Landwirtschaftsgesetz, zu dem EWG-Anpassungsgesetz und zu dem Altershilfegesetz steht. Freilich wird es in Zukunft nicht so leicht sein, diese Gesetze in dem Geist, in dem sie geschaffen wurden, durchzuführen. Die Landwirtschaft hat Verständnis für notwendige Einsparungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes. Wenn alle Haare lassen müssen, kann ein Wirtschaftsbereich nicht ausgenommen werden. Das heißt aber nicht, daß die Axt der Sparmaßnahmen an die Wurzeln eines Berufsstandes gelegt werden darf, der sich in einem Strukturwandel ohnegleichen befindet, der trotz der vorhandenen großen Disparität zwischen landwirtschaftlichem Einkommen und Vergleichslohn größte Anstrengungen gemacht hat, der sich durch weitere rationelle Investitionen größten Ausmaßes auf den größeren Wettbewerb in der EWG vorbereiten muß, der durch Verkürzung der Übergangszeit so rasant auf ihn zukommt. Nicht um der Landwirtschaft allein willen sage ich dies, sondern weil ich überzeugt bin, daß das deutsche Volk und die deutsche Volkswirtschaft eine gesunde und leistungsfähige Landwirtschaft brauchen. Vom Erfolg oder Mißerfolg der Agrarpolitik — das zeigt sich jetzt bereits deutlich — hängen zahlreiche Industriezweige, hängen das 3900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 ländliche Gewerbe und Handwerk, hängt letzten Endes die Ordnung des ländlichen Raumes ab. Es ist daher nicht angängig, daß getroffene Zusagen einfach übergangen werden, als ob sie nicht geschehen seien. Es handelt sich bei den gesetzlich fundierten Zusagen an die Landwirtschaft keineswegs um Wahlversprechungen und Wahlgeschenke. Der Grüne Plan nach dem Landwirtschaftsgesetz ist eine bewährte Entwicklungshilfe für die Landwirtschaft, die die Selbsthilfe des Berufsstandes sinnvoll ergänzen soll. Die Anpassungshilfen nach dem EWG-Anpassungsgesetz sollen es der Landwirtschaft ermöglichen, die aus politischen Gründen um drei Jahre verkürzte EWG-Übergangszeit zu überstehen. Es ist eine Torheit, solche Anpassungshilfen generell mit dem Begriff Subventionen abzutun. Subventionen sind ein legitimes Mittel zur Erreichung volkswirtschaftlicher Ziele, und die Subventionen für die Landwirtschaft sind vorläufig noch nicht zu entbehren, so erfolgreich sie sich für die Landwirtschaftsentwicklung auch erwiesen haben. In dem Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind neue, Aufwendungen in Höhe von mehr als 1/2 Milliarde DM eingesetzt worden. Diese sind bedingt durch die Marktordnungsbeschlüsse von Brüssel. Sie sollen den Ausgleich bringen für die Einnahmeausfälle, mit denen sich die Landwirtschaft im nächsten Jahr und zunehmend in den nächsten Jahren abfinden muß. Sie dürfen auf keinen Fall gekürzt werden, sind sie doch die Grundlage der EWG- Agrarpolitik. Diese Summen im Einzelplan 10 werden zum großen Teil dem Bundeshaushalt aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG zurückerstattet werden. Es wäre schön und gut, wenn diese im Einzelplan 10 eingesetzten Summen zusätzlich zur Verfügung gestellt wären. Dies ist aber nicht vorgesehen. Wenn dazu noch gesagt wird, der Landwirtschaftshaushalt sei nicht gekürzt und man solle zufrieden sein, daß man noch einmal so davongekommen sei, so ist dies eine falsche Darstellung. In Wirklichkeit ist durch die Etatisierung der Marktordnungsmaßnahmen im Einzelplan 10 ohne Erhöhung des Gesamtetats eine Kürzung um 12 bis 15 % eingetreten. Damit ist der Etat des Landwirtschaftsministers notleidend geworden. Dies um so mehr, als die Anpassungshilfe im EWG-Anpassungsgesetz durch das Haushaltssicherungsgesetz 1966 bereits um 260 Mio DM gekürzt wurde. An allen Ecken und Enden fehlt es. Der Herr Bundesminister Höcherl hat versucht, die entstandenen Lücken zu schließen. Bisher ist es ihm nicht gelungen. Bei der Beratung des Haushaltes wird es nötig sein, nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Man sollte versuchen, die sich aus den Brüsseler Beschlüssen ergebenden Marktordnungsmaßnahmen aus dem Einzelplan 10 herauszunehmen und in einen besonderen EWG-Agraretat zusammenzufassen. Es muß unter allen Umständen sichergestellt werden, daß die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur fortgeführt werden, daß sinnvolle Rationalisierungsmaßnahmen auch weiterhin ermöglicht werden. Durch Nichterfüllung der Zinsverbilligungszusagen im Jahre 1965/66 sind zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe und auch ländliche Handwerksbetreibe bereits in ernste Schwierigkeiten gekommen. Es muß weiterhin sichergestellt werden, daß keine neuen Verzerrungen des Kostengefüges eintreten. Während der Anpassungszeit an die EWG dürfen der Landwirtschaft keine Steuererhöhungen dadurch erwachsen, daß die in dem GdL vorgesehenen Freibeträge überstürzt abgebaut werden. Die in der Regierungserklärung gemachten Ausführungen zum Steinkohlenbergbau gelten in gleicher Weise für die Landwirtschaft. Nach wie vor verlangt der schwierige Anpassungsprozeß, dem sich die Landwirtschaft in den Jahren des Übergangs zur EWG ausgesetzt sieht, dringend wohlgeplante Investitionsförderung. Ich mache diese Ausführungen nicht, um leichtfertig zu querulieren. Sie geschehen aus der ernsten Besorgnis, wie ein so notwendiger Berufsstand wie die Landwirtschaft über die Anpassungsschwierigkeiten der EWG hinwegkommen soll. Bei allem Verständnis für den Zwang zur Sparsamkeit ist es nötig, agrarpolitische Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schoettle (SPD) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung u. a. auch eine Änderung des Artikels 113 des GG angekündigt, die es ermöglichen soll, die Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlüssen des Bundestages über zusätzliche oder neue Ausgaben oder über Einnahmeminderungen auf einen bestimmten Höchstbetrag zu beschränken und gleichzeitig eine nochmalige Beschlußfassung des Bundestages zu beantragen. Die Problematik des Art. 113 ist dem Hause und der deutschen Öffentlichkeit seit dem Sommer 1965 wohl bekannt. Ich habe in der ersten Beratung des Haushalts 1966 bereits auf das englische Beispiel hingewiesen und, wie der Herr Bundeskanzler, nicht von einer Nachahmung sondern von einer Annäherung unserer finanzpolitischen Praxis an das englische Vorbild gesprochen. Es handelt sich hier um ein wesentliches Element der Reform unserer Finanzverfassung, die sich nicht darauf beschränken kann, in Verfassungssätzen die Grenzen der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu abzustecken und die Finanzquellen diesen neuen Grenzen entsprechend zuzuordnen. Worauf es darüber hinaus entscheidend ankommt, das ist die Veränderung unserer eigenen inneren Verfassung als Träger der Gesetzgebungsaufgaben, genauer gesagt, unseres Verhältnisses zu den finanzpolitischen Entscheidungen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Fredtag, den 16. Dezember 1966 3901 Die Neufassung des Artikels 113 ist also nur die eine Seite der Aufgabe, die die Bundesregierung betrifft. Das hängt, ohne Rücksicht auf den Wortlaut letzten Endes alles davon ab, ob die Bereitschaft zur Anwendung dieses Mittels bei der jeweiligen Bundesregierung ohne Rücksicht auf die mögliche Unpopularität der sich daraus ergebenden Folgen besteht. Für das Parlament aber ist die Frage so gestellt, ob es sich bei den finanzpolitischen Entscheidungen — und die ergeben sich fast bei jedem Gesetzesbeschluß — so viel Beschränkungen auferlegen will und kann, daß es den von der Regierung gesetzten Finanzrahmen nicht selbst sprengt, weil es so scheinen könnte, als ob damit dem imaginären Wähler ein Gefallen erwiesen werden könnte. Diese Zwangsvorstellung stand doch an der Wiege vieler Beschlüsse der Vorgänger dieses Parlaments. Die Folgen sind uns allen bekannt. Der Herr Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang einen Initiativantrag aus diesem Hause begrüßt, der den § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages in dem Sinne ändern will, daß sich daraus größere Einflußmöglichkeiten des Haushaltsausschusses ergeben. Ich habe Zweifel, ob das der richtige Weg ist. Schon die jetzige Fassung des § 96 würde, wenn er konsequent praktiziert wird, den Haushaltsausschuß in die Lage versetzen, jedes Gesetz, das finanzielle Konsequenzen hat, anzuhalten und eventuell zum Scheitern zu bringen. Der Haushaltsausschuß ist schon bisher auf Grund seiner jetzigen Vollmachten bei den Kollegen des Hauses nicht allzu beliebt gewesen, obwohl er nur die ihm aufgegebene Pflicht getan hat. Er würde durch eine Erweiterung seiner Vollmachten zweifellos zu einem Überausschuß gemacht, der dazu noch in der schwierigen Lage wäre, aus eigenen Kräften und bei seiner jetzigen Ausstattung nur mit Hilfe des Bundesfinanzministeriums die immer wieder auftretenden Fragen nach den Deckungsmöglichkeiten für entstehende Aufwendungen zu beantworten, Man kann eine solche Erweiterung der Vollmachten eines Parlamentsausschusses von der Bedeutung und der Aufgabe des Haushaltsausschusses für richtig und wünschenswert halten. Ich zweifle daran — und würde eine gesetzliche Begrenzung der finanzpolitischen Zuständigkeiten des Parlaments für richtiger halten, obwohl ich dafür im gegenwärtigen Augenblick keine konkreten Vorschläge zu machen habe. Sie müßten noch erarbeitet werden. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Ich bedauere außerordentlich, daß die Regierungserklärung zur Verteidigungspolitik nichts aussagt. Wenn man auf diesem Gebiet auch keine spektakulären Aussagen erwarten kann, so hätte ich mir doch etwas konkretere Angaben gewünscht. Ich vermisse 'insbesondere die Ankündigung von Vorschlägen zur Rüstungskontrolle, Rüstungsminderung und Abrüstung. Wenn die Regierung erwähnt, sie strebe keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Mitbesitz an Atomwaffen an, so wiederholt sie damit nur alte Regierungserklärungen. Diese Äußerung geht jedenfalls auf die eigentliche Problematik überhaupt nicht ein. Entscheidend ist, ob die Bundesregierung physischen Mitbesitz oder gar eine europäische Nuklear-Streitmacht ansteuern will,deren Kern die Force de Frappe sein würde. Oder will sich die Bundesregierung mit der Mitarbeit in einem konsultativen Gremium innerhalb des NATO-Rates begnügen, in dem die Frage der Planung und des Einsatzes im Hinblick auf Zeitpunkt und Ziel von nuklearen Waffen erörtert und festgelegt wird? Eine deutsche Beteilgung an atomaren Gemeinschaftslösungen stößt auf Bedenken, nicht nur im Osten, sondern auch im Westen. Sie ist in keinem Fall geeignet, die militärische Sicherheit .der Bundesrepublik zu erhöhen, engt vielmehr unseren Spielraum im politischen Bereich in unnötiger Weise weiter ein. Für die Bundesrepublik ist es wichtiger, ihren Einfluß auf die Bewältigung von möglichen Krisen im Rahmen des Bündnisses zu verstärken. Es ist wünschenswert, jede Vereinbarung über eine Rüstungsverminderung oder einen Rüstungsstopp in Europa mit Fortschritten bei der Lösung der deutschen und gesamteuropäischen Probleme zu verbinden. Darüber hinaus muß man jedoch die Frage aufwerfen, ob eine deutsche Unterschrift unter einen Atomsperrvertrag nicht schon einen Wert an sich darstellt, der bewirken könnte, daß das in Osteuropa noch weitverbreitete Mißtrauen gegenüber den Deutschen abgebaut wird und damit phsychologische Hindernisse, die sich einer Wiedervereinigung Deutschlands entgegenstellen, beseitigt werden. Wenn man die einander völlig entgegengesetzten Auffassungen maßgeblicher Vertreter der SPD und CDU/CSU in der atomaren Frage betrachtet, können wir Freien Demokraten den Sozialdemokraten in dieser Angelegenheit nur viel Glück zu ihrer Opposition in der Koalition wünschen. Es ist erschütternd, daß die Regierung auf die zahlreichen drängenden Probleme im Zusammenhang mit der Bundeswehr überhaupt nicht eingeht und sich, zum Verteidigungssektor insgesamt nur zwei Sätze über die Haushaltslage abringt. Wenn der Verteidigungshaushalt häufig als Reservekasse für andere Ausgaben angesehen wird, so liegt das daran, daß der militärische Auftrag der Bundeswehr weder dem politischen Wandel der Weltlage noch der technischen Entwicklung angepaßt worden ist. Die Bundeswehr hat von Anbeginn an nur einen politischen und keinen realen militärischen Auftrag gehabt. Der heutige Auftrag für die Bundeswehr berücksichtigt sind, daß Aggressionen im Spiel des zweiten Weltkriegs angesichts der zerstörenden Wirkung von Atomwaffen nicht mehr möglich sind und daß Aggressionsabsichten im Sinne der 50er Jahre daher heute nicht mehr vermutet werden können. Das hat inzwischen nicht nur der französische Staatspräsident de Gaulle, sondern sogar Herr Dr. Adenauer erkannt. 3902 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 Geblieben ist immer noch die Gefahr begrenzter Übergriffe unterhalb der Atomschwelle im konventionellen Bereich. Hiergegen ist ein Schutz durch die Bundeswehr nötig und auch durchführbar. Es ist allerdings erforderlich, die Bundeswehr in der Weise umzugliedern, daß entlang der Demarkationslinie zur Zone und der Grenze zur Tschechoslowakei tief gestaffelte Panzerabwehrverbände einen Riegel bilden, der eine begrenzte Aggression mit konventionellen Waffen verhindert. Entschließt sich der Gegner angesichts dieser Situation zum Einsatz atomarer Waffen, dann können die Amerikaner ihr atomares Potential sowieso nicht zurückhalten. Die FDP hat schon 1964 vorgeschlagen, den Schwerpunkt im Verteidigungssektor auf den Ausbau einer Heimatschutztruppe zu legen. Die dafür benötigten Kräfte kann man ohne Schwierigkeiten aus den jetzt vorhandenen Streitkräften nehmen. Auf diese Weise kann man der Bundeswehr einen sinnvollen militärischen Verteidigungsauftrag geben, dessen Erfüllung auch im Bereich des Möglichen liegt. Ein nur politischer Auftrag mit dem Inhalt, daß die Einordnung der Bundeswehr in die NATO aufgewertet und in die Gemeinschaft der freien Völker zurückgeführt hat, ist auf die Dauer zu abstrakt. Dieser Auftrag allein findet keinen Widerhall in der Bevölkerung und hält die Soldaten nicht bei der Stange. Auf dem Verteidigungssektor kann jedoch nur dann ein vernünftiger Wandel vorgenommen werden, wenn es gelingt, aus den alten eingefahrenen Gleisen herauszukommen und sich von den bisherigen Denkschemata freizumachen. Die angebliche Sprachregelung im Bundesverteidigungsministerium zu den jüngsten Vorschlägen des Obersten von Bonin ist aber nicht sehr ermutigend für diejenigen, die in dieser Hinsicht noch Hoffnungen hegen. Hier wird sich einmal mehr erweisen, ob im Bundesministerium der Verteidigung die Grundsätze des Primates der Politik richtig verstanden und angewendet werden und es zum Gespräch der Politiker mit den Soldaten kommt, wo liebgewordene Denkschemata in Frage gestellt werden. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung In der Regierungserklärung wird an zwei Stellen auf die Haltung der Bundesregierung zu der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Bezug genommen: einmal, als es darum geht, die Außenverpflichtungen mit den Leistungsmöglichkeiten der Bundesrepublik in Einklang zu bringen. Dazu wird in der Regierungserklärung gesagt, daß in Zukunft die Belastungen durch Beiträge an supranationalen Einrichtungen — allen voran die EWG — nicht in der bisherigen Weise weiterwachsen dürfen. Diese Forderung hat die FDP-Fraktion in der Vergangenheit zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit erhoben. An anderer Stelle wird von den angeblichen großen Fortschritten der bestehenden europäischen Gemeinschaften gesprochen. Gleichzeitig wird die Erklärung abgegeben, daß auf den konsequenten Ausbau der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Institutionen hingewirkt werden soll. Zu diesen beiden Erklärungen ist es unseres Erachtens dringend notwendig, einige sehr kritische Anmerkungen zu machen. Die EWG ist aus politischen und wirtschaftlichen Erwägungen konzipiert worden. Politisch sind die Fortschritte, die uns in Richtung einer europäischen Gemeinschaft führen sollten, in den letzten Jahren zunehmend kleiner geworden. Auf dem wirtschaftlichen Gebiet haben wir heute — bis auf einen geringen Zollrest — lediglich eine Zollunion der 6 EWG-Länder, und wir haben einen in mancherlei Hinsicht außerordentlich kritisch zu betrachtenden, durch die Bundesregierung vorgeleisteten Agrarmarkt, beziehungsweise werden ihn wohl zum 1. 7. 68 vollendet haben. Auf die für die deutsche Landwirtschaft ungünstige Position ist von den Freien Demokraten wiederholt und deutlich hingewiesen worden. Heute und für die nächste Zukunft interessiert allerdings die Frage, ob die EWG im Zustand einer Zollunion verkümmert, oder ob sie doch noch das große gemeinsame Wirtschaftsgebiet werden kann, das denen vorgeschwebt hat, die den Vertrag von Rom geschlossen haben. Eine Zollunion ist nichts weiter als die Abschaffung der Binnenzölle innerhalb der EWG und die Anwendung gemeinsamer Außenzölle gegenüber dritten Ländern. Sie ist also nur ein allererster Schritt auf dem Wege zum Gemeinsamen Markt, der sehr viel anspruchsvollere Voraussetzungen haben muß. Ein Gemeinsamer Markt fordert, daß binnenmarktähnliche Verhältnisse für alle in diesem Gebiet Tätigen herrschen. Davon sind wir aber weit entfernt und es ist durchaus fraglich, ob bei Abwesenheit dieser Voraussetzung eines Binnenmarktes die Zollunion wirklich von Segen für alle EWG-Länder ist. Es ist unbestreitbar, daß mit den Zöllen ein Teil der Wettbewerbsunterschiede, die den internationalen Handel stören, ausgeglichen wurde. Der Abbau der Binnenzölle fördert nun aber Wettbewerbsnachteile und Wettbewerbsverzerrungen, die vorher verdeckt waren, zu Tage — und zwar sehr zum Nachteil der deutschen Wirtschaft. Das könnte allenfalls noch hingenommen werden, wenn es sich dabei um eine wirklich befristete Störung handelt. Denn wenn sie langfristig anhält, würde sie zu einer Verzerrung der Wirtschafts- und Industriestruktur in der Gemeinschaft führen. Das wären aber schwerwiegende Folgen für unsere deutsche Industriepolitik. Binnenmarktähnliche Verhältnisse liegen jedoch nur dann vor, wenn alle EWG-Länder eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber dritten Ländern betreiben und wenn sie gleichartige steuerliche Voraussetzungen im gesamten Wirtschaftsgebiet der EWG schaffen. Auch im Hinblick auf die allgemeine Wirtschafts-, Struktur-, Wettbewerbs-, Kredit- und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1966 3903 Konjunkturpolitik muß für gleichartige Zielsetzungen und gleichartige Methoden gesorgt werden. Nationale Alleingänge können im Hinblick auf die strukturverzerrenden Wirkungen, die sie haben, im Gemeinsamen Markt auch in diesen Bereichen der Wirtschaftspolitik nicht hingenommen werden, ohne die Vertragsziele ernsthaft zu gefährden. Unmittelbar entscheidend und gegenwärtig drängend ist jedoch die Einigung auf eine gemeinsame Außenhandelspolitik und die Herstellung gleichartiger steuerlicher Wettbewerbsvoraussetzungen. Solange zwischen den EWG-Ländern extrem unterschiedliche Regelungen und Praktiken gegenüber den Einfuhren aus dritten Ländern angewandt werden, kommt es zu einer Verlagerung der Importströme von den protektionistischen zu den liberalen Ländern innerhalb der EWG. Die unmittelbare Folge dieser Entwicklung zeigt sich in einer Verschlechterung der Wettbewerbspositionen der Industrien liberaler Länder im Vergleich zu ihren Konkurrenten in den mehr protektionistischen Ländern. Die mittelbare Folge ist dann, daß die Expansionsmöglichkeiten, z. B. in der Bundesrepublik, vor allem in denjenigen Bereichen erheblich herabgesetzt werden, die den stärksten Importdruck aushalten müssen. Die auf diese Weise entstandenen Wettbewerbsverzerrungen führen auch hier wieder nach einiger Zeit zu Strukturverzerrungen, von denen die Leistungskraft unserer Volkswirtschaft, aber auch der gesamten EWG-Wirtschaft, erheblich beeinträchtigt wird. Man muß sich stets vor Augen halten, daß der wirtschaftliche Sinn des Gemeinsamen Marktes allein darin begründet ist, daß im Zuge der Anpassung auf den größeren Markt eine rationelle Wirtschafts- und Industriestruktur entsteht. Wenn jedoch wegen des Steckenbleibens in der Zollunion und des Fortwirkens bestehender Wettbewerbsstörungen die Wirtschafts- und Industriestruktur verschlechtert wird, so läuft dies dem Vertragszweck, also der Verbesserung des Wohlstandes der gesamten EWG-Bevölkerung diametral entgegen. Die erwähnte Kritik, die wir an der gemeinsamen Agrarpolitik der EWG zu üben haben, erfolgt aber auch aus einem anderen Grund, nämlich aus handelspolitischen Überlegungen. Denn es ist zu befürchten, daß den Ausfuhrinteressen unserer Handelspartner außerhalb der EWG immer weniger Rechnung getragen wird. Das muß sich aber auf den für das deutsche Volk lebensnotwendigen Export — insbesondere auch gewerblicher Erzeugnisse aller Art — ungünstig auszahlen. Denn wenn man in Drittländer außerhalb der EWG exportieren will, muß man auch aus diesen Ländern Güter importieren. Infolge der Regelungen, die der gemeinsame Agrarmarkt gebracht hat, ist diesen Drittländern der Zugang zum deutschen Markt erheblich erschwert und teilweise versperrt worden bzw. wird noch sehr viel mehr erschwert werden. Die letzten Einfuhrstatistiken lassen bereits einen sehr deutlichen relativen Rückgang unserer Agrareinfuhren aus dritten Ländern zugunsten der EWG-Länder erkennen. Nach dem 5. Bericht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet — Bundestagsdrucksache V/1108 — hat sich die Einfuhr von Gütern der Ernährungswirtschaft (ohne Kaffee und Tabak) in die Bundesrepublik zwischen den EWG-Mitgliedstaaten einerseits und den dritten Ländern andererseits wie folgt entwickelt: Die Agrareinfuhren aus den EWG-Mitgliedstaaten haben sich 1958/59 von 27,4 % auf 39,8 % erhöht, und die Agrareinfuhren aus Drittländern haben sich außerhalb der EWG in die BRD 1958/59 von 72,6 % auf 60,2 % 1965/66 ermäßigt. Um das Außenhandelsvolumen auf der wünschenswerten Höhe zu halten, kommt es zu einer Umgruppierung der Einfuhren von den agrarischen Erzeugnissen zu Erzeugnissen der gewerblichen Wirtschaft. Das gilt auch besonders für den an sich wünschenswert expandierenden Osthandel. Die Ostblockstaaten versuchen, ihre Käufe von Investitionsgütern immer mehr durch Exporte von Verbrauchsgütern zu bezahlen. Auch hier handelt es sich — ebenso wie bei den unterschiedlichen Bedingungen innerhalb des Gemeinsamen Marktes — um eine einseitige Belastung derjenigen Industrien, die diese verstärkt einströmenden Güter erzeugen. Es kann aber nicht der Sinn der Wirtschaftspolitik sein, die Kosten der Integration und ihre Folgen im Bereich des Agrarmarktes und der Osthandelseinfuhren einseitig denjenigen aufzuladen, die mit den neuen Importgütern konkurrieren. Für den weiteren Fortgang der Integration ist es unaufschiebbar geworden, endlich für die Herstellung binnenmarktähnlicher Verhältnisse zu sorgen und dabei auf dem Gebiet der Handelspolitik und der Steuerpolitik anzufangen. Im Bereich der Handelspolitik ist die Kooperation mit den übrigen EWG-Ländern die entscheidende Voraussetzung. Und diese Kooperation bedeutet Bereitschaft zum Kompromiß zwischen den extrem divergierenden Standpunkten in der Handelspolitik. Auf dem Gebiet der Steuerpolitik könnten wir dagegen autonom vorgehen. Die Bundesregierung sollte sich mit der Einführung der Netto-Umsatzsteuer beeilen und sollte im Rahmen der Finanzreform darauf achten, daß alle steuerlichen Regelungen, die die Herstellung gleichartiger Wettbewerbsbedingungen erschweren, aufgehoben oder durch bessere ersetzt werden. Wir befinden uns heute in der ernsthaften Gefahr, daß das Konzept der Wirtschaftsunion zu einer Zollunion verkümmert. Das kann nur vermieden werden, wenn wir alle unsere Anstrengungen verstärken. Das gilt sowohl für dieses Hohe Haus, die Bundesregierung, als auch für die EWG-Kommission und den EWG- Ministerrat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heiner Geißler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn die Zwischenfragen nicht gekommen wären, wäre ich bereits am Ende angelangt.

    (Zurufe von der FDP.)

    Ein letztes Wort. Die Gründung der Christlich-Demokratischen Union hat nach dem Ende des Krieges im Jahre 1945 ein Drittes in Deutschland hervorgebracht, nämlich eine völlige Veränderung der Parteienstruktur in diesem Lande, die Gründung einer großen Volkspartei, die mit ihren Leistungen und ihren Erfolgen einmal dazu geführt hat, daß das 4- und 5-Parteien-System, wie es von 1871 bis zum Jahre 1933 bestanden hat, eliminiert worden ist. Im übrigen hat diese große Volkspartei durch ihre Erfolge und ihre Leistungen — das kann man hier einmal ganz klar sagen — die Sozialdemokratische Partei nach Godesberg gezwungen.
    Wir mögen uns heute über viele außerordentlich wichtige finanzpolitische Fragen unterhalten. Aber das mag vielleicht für einige Minuten oder auch für eine Stunde vor dem Hintergrund verblassen, auf dem sich diese große geistesgeschichtliche Leistung meiner Partei, der Christlich-Demokratischen Union, abzeichnet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Moersch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Geißler waren in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zunächst einmal dadurch, daß er offensichtlich die geschichtlichen Grundlagen unseres Staates verkennt, indem er aus Vergangenem falsche Schlüsse zieht. Wenn er hier von Gewissensfreiheit spricht und den Monopolanspruch des Staates in der Schule charakterisiert, des Staates nämlich, der die staatliche Konfessionsschule nicht zulassen wolle, dann befindet er sich in einem entscheidenden Irrtum. Wir Liberalen sind im Gegensatz zu ihm der Meinung, daß wir in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, aber nicht in einem Kirchenstaat leben,

    (Beifall bei der FDP — Zurufe von der Mitte)

    und wenn wir nicht in einem Kirchenstaat leben, kann es für uns Liberale keine staatliche Konfessionsschule geben, sondern nur eine christliche Gemeinschaftsschule, die allen Konfessionen gleichmäßig offensteht.

    (Erneuter Beifall bei der FDP.)

    Wer Konfessionsschulen staatlicher Art will, der zeigt in Wahrheit, daß er von seiner Konfession her einen Monopolanspruch an den Staat stellt, und das ist das Gegenteil von Gewissensfreiheit.

    (Beifall rechts.)

    Wir Liberalen sind jederzeit für die Privatschule eingetreten.

    (Zurufe von der Mitte und links.)

    — Ob Sie das nun gerne hören oder nicht, es ist nun einmal so, und ich werde Ihnen gleich noch ein paar Dinge' dazusagen. — Wir sind für die Privatschule eingetreten, weil wir für die Gewissensfreiheit eintreten. Aber seit Luther ist in Deutschland die Tradition, daß es eine Schulpflicht gibt, die der Staat aufstellt, weil der Staat für die Bildung der Kinder verantwortlich gemacht wird. Wenn es Luther und die staatliche Schule nicht gegeben hätte, säßen Sie alle nicht hier, sondern wären alle noch Analphabeten!

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wenn man Herrn Dr. Geißler in der Vergangenheit gefolgt wäre, wie sähe es dann aus? Wenn man die Reformation richtig verstanden hätte, dann wäre es allerdings so, wie wir es hier charakterisieren. In Wahrheit sind die Eltern vom Staat immer wieder verpflichtet worden, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Sie können doch die Wehrpflicht — Sie sprachen von Kriegsdienstverweigerung — nicht mit der Schulpflicht vergleichen! Das ist doch ein völlig unzulässiger Vergleich zwischen der Entscheidungsfreiheit eines Erwachsenen, eine mündigen Bürgers,
    3810 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Fredtag, den 16. Dezember 1966
    Moersch
    L) und der Entscheidungsfreiheit eines Kindes bzw. der Erziehungspflicht der Eltern für ihre Kinder.

    (Beifall bei der FDP. — Zurufe von der Mitte. — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Ich lasse keine Zwischenfragen mehr zu, sonst dauert es zu lange.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Die Frau Präsidentin hat vorhin gebeten, von Zwischenfragen Abstand zu nehmen. Aber, bitte, Herr Dr. Stark, wenn Sie es wünschen. Mir kommt es nicht darauf an. Ich werde Ihnen die Antwort geben.