Rede:
ID0508118400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 73
    1. der: 6
    2. des: 6
    3. und: 5
    4. zu: 3
    5. Bericht: 3
    6. Abgeordneter: 3
    7. Herr: 2
    8. Dr.: 2
    9. Ihnen: 2
    10. Ich: 2
    11. —: 2
    12. Maucher: 2
    13. Bundestagsvizepräsident: 1
    14. Mommer,: 1
    15. ich: 1
    16. gratuliere: 1
    17. einstimmigen: 1
    18. Wahl: 1
    19. spreche: 1
    20. die: 1
    21. herzlichsten: 1
    22. Glückwünsche: 1
    23. Hauses: 1
    24. Mitglieder: 1
    25. Präsidiums: 1
    26. aus.\n: 1
    27. rufe: 1
    28. nunmehr: 1
    29. Punkt: 1
    30. 3: 1
    31. Tagesordnung: 1
    32. auf:Zweite: 1
    33. dritte: 1
    34. Beratung: 1
    35. von: 1
    36. Bundesregierung: 1
    37. eingebrachten: 1
    38. Entwurfs: 1
    39. eines: 1
    40. Dritten: 1
    41. Gesetzes: 1
    42. zur: 1
    43. Änderung: 1
    44. Ergänzung: 1
    45. Kriegsopferrechts: 1
    46. a): 1
    47. Haushaltsausschusses: 1
    48. Berichterstatter:: 1
    49. Götzb): 1
    50. Schriftlicher: 1
    51. Ausschusses: 1
    52. für: 1
    53. Kriegs-: 1
    54. Verfolgungsschäden: 1
    55. Drucksachen: 1
    56. V/1216,: 1
    57. V/1216: 1
    58. —Berichterstatter:: 1
    59. frage,: 1
    60. ob: 1
    61. einer: 1
    62. Herren: 1
    63. Berichterstatter: 1
    64. seinen: 1
    65. ergänzen: 1
    66. wünscht.: 1
    67. Das: 1
    68. ist: 1
    69. Fall.Das: 1
    70. Wort: 1
    71. hat: 1
    72. als: 1
    73. Berichterstatter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Verbeeck . . . 3669 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3669 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3670 B Fragestunde (Drucksachen V/1215, V/1217) Frage des Abg. Kubitza: Rundfunk- und Fernsehgebühren Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3670 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 3670 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nachteile für junge Beamte durch Ableistung des Grundwehrdienstes Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3671 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3671 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3671 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Jährliche Bedarfsprüfung für zweckgebundene Etatmittel 3671 C Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Einsprüche gegen die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer Grund, Staatssekretär 3671 D Dr. Rutschke (FDP) 3672 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Rangordnung der Aufgaben im Arbeitsprogramm der EWG-Kommission Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3672 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 3673 A Illerhaus (CDU/CSU) 3673 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Konzeption der Bundesregierung für die Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3673 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Diskussion über diese Frage in den zuständigen Gremien der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3674 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 3674 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3674 B Klinker (CDU/CSU) 3674 C Logemann (FDP) 3674 C Fragen des Abg. Bühler: Mietvertrag zwischen Frau Schlüter und der Türkischen Botschaft in Bad Godesberg Lahr, Staatssekretär 3674 D Bühler (CDU/CSU) 3675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Frage des Abg. Bühler: Ersatz des Frau Schlüter entstandenen Schadens Lahr, Staatssekretär . . . . . . 3676 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Angebliche Kenntnis deutscher Diplomaten von der Tätigkeit des KZ-Arztes Dr. Schumann in Liyubu . . . . . . 3676 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: In Saudi-Arabien festgehaltene deutsche Ingenieure und Techniker Lahr, Staatssekretär 3676 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3676 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischhofsheim) : Neue Rechtsgrundlage für die in der Bundesrepublik stationierten französischen Truppen Lahr, Staatssekretär 3677 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3677 A Moersch (FDP) 3677 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Verletzung des Wahlgeheimnisses bei Betriebswahlen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3677 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3677 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 3678 A Fragen des Abg. Porten: Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuß — Durchführung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 3678 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer durch das französische Umsatzsteuerrecht Leber, Bundesminister 3678 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3678 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3679 A Fragen des Abg. Biechele: Unfallgefahren für Kinder auf dem Weg zur und von der Schule — Verlegung des Schulbeginns Leber, Bundesminister 3679 B Biechele (CDU/CSU) 3679 D Fragen des Abg. Picard: Weiterbau der B 45 bei Weiskirchen- Dieburg Leber, Bundesminister 3680 A Picard (CDU/CSU) 3680 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung ausländischer, in ihrem Heimatland nicht zugelassener Lkw an der deutschen Grenze Leber, Bundesminister 3680 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3681 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Bereitstellung von KDS-Waggons für staubförmige Materialien durch die Deutsche Bundesbahn Leber, Bundesminister 3681 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Als-ob-Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Ausfuhr französischer und saarländischer Kohle Leber, Bundesminister 3681 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3682 A Jung (FDP) 3682 A Fragen des Abg. Logemann: Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schüler auf ihren Schulwegen Leber, Bundesminister . . . . . . 3682 B Logemann (FDP) . . . . . . . . 3682 D Fragen des Abg. Kulawig: Entscheidung über die Standortwahl für das Projekt eines europäischen Großbeschleunigers Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3683 B Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3683 D Frage des Abg. Moersch: Verbesserung der Beziehungen zu Polen im Bereich der Wissenschaft und Technik Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3684 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3684 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3684 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3684 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3685 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1227), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/1216, zu V/1216) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3685 B Reichmann (FDP) 3687 A Mick (CDU/CSU) 3688 B Glombig (SPD) 3689 A Dr. Rutschke (FDP) 3690 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3690 B Katzer, Bundesminister 3692 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/1212) Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 3693 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. 7. 1966 mit der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1087); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1222) — Zweite und dritte Beratung 3694 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. 4. 1966 mit dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer (Drucksache V/1046); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1223) — Zweite und dritte Beratung 3694 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 4. 1966 mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (Drucksache V/1045); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1224) — Zweite und dritte Beratung — 3694 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für. eine Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin, für eine Verordnung des Rats betr. die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter und für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide bzw. für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse (Drucksachen V/ 1036, V/1163, V/1164, V/1209) 3695 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung einer zusätzlichen Güteklasse der gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten (Drucksachen V/1165, V/1210) 3695 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Drucksachen V/807, V/1194) . . . 3695 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Verordnung der Räte zur Festlegung der Höhe und des Zeitraumes der Gewährung der vorübergehenden Pauschalzulage nach Art. 4 a von Anhang VII des Statuts der Beamten (Drucksachen V/1166, V/1202) 3695 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Kubitza, Schultz (Gau-Bischofsheim), Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen. betr. Förderung der Leibesübungen (Drucksachen V/630, V/ 1213) 3696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Entwurf der Kommission der EWG des Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik (1966 bis 1970) (Drucksachen V/629, V/1226) 3696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1167, V/1218) . 3696 C Nächste Sitzung 3696 D Anlagen 3697 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3669 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.29 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 12. Dr. Aigner* 22. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.12. Bading* 16. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 12. Bauer (Würzburg)** 16.12. Bazille 31. 12. Berkhan** 16.12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld** 16. 12. Brand 18. 12. Dr. Burgbacher 31. 12. Corterier** 16. 12. Draeger** 16. 12, Dröscher* 16. 12. Dr. Eckhardt 31. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner* 16. 12. Erler 31. 12. Flämig** 16. 12. Dr. Furler* 16.12. Frau Geisendörfer 18. 12. Gerlach* 16. 12. Hahn (Bielefeld)* 17. 12. Dr. Hellige** 16. 12. Frau Herklotz** 16. 12. Hösl** 16. 12. Kahn-Ackermann** 16. 12. Frau Kalinke 31. 12. Dr. Kempfler** 16. 12. Frau Klee** 16. 12. Dr. Kliesing (Honnef)** 16. 12. Dr. Kopf** 16.12. Frau Dr. Krips 31.12. Lemmrich** 16. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Lenze (Attendorn)** 16.12. Dr. Löhr 17. 12. Mauk* 22. 12. Frau Dr. Maxsein** 16. 12. Dr. von Merkatz** 16. 12. Metzger* 17. 12. Missbach 17. 12. Müller (Aachen-Land)* 16. 12. Neumann (Berlin) 17. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Dr. Rinderspacher** 16. 12. Dr. Schmid (Frankfurt)** 16. 12. Dr. Schulz (Berlin)** 16. 12. Dr. Serres** 16.12. Seuffert* 19. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) 14. 12. Struve 31. 12. Dr. Süsterhenn 17. 12. Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell** 17. 12. Weigl 1. 3. 1967 Dr. Wilhelmi 16. 12. Baron von Wrangel 17. 12. b) Urlaubsanträge Müller (Berlin) 15. 1.1967 Anlage 2 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) - Drucksachen V/1012, V/ 1216 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 48 erhält § 56 folgende Fassung: „§ 56 Die Bundesregierung hat in zweijährigem Abstand, erstmals zum 1. Oktober 1968, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, inwieweit es notwendig ist, die Leistungen dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft zu ändern. Gegebenenfalls hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen." Bonn, den 14. Dezember 1966 Rutschke Reichmann Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) zu Punkt 10 der Zusatztagesordnung. Der Ausschuß für Gesundheitswesen stellt auf Drucksache V/1194 den Antrag, der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu beauftragen, eine Überprüfung der nach dem Lebensmittelrecht zugelassenen Farbstoffe im Hinblick auf mögliche 3698 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Gesundheitsstörungen durchführen zu lassen und dem Bundestag darüber zu berichten. Der Grund für diese Empfehlung des Ausschusses ist, daß für eine Reihe der jetzt verwendeten Farbstoffe zwar ihre kurzfristige Wirkung hinreichend bekannt ist, die langfristigen Wirkungen aber nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dies stellt die EWG-Richtlinie in ihrer Begründung selbst ausdrücklich fest. Auch hat Prof. Druckrey, der Vorsitzender in der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist, in einem Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres betont, gewisse neue Forschungsergebnisse seien in der EWG-Richtlinie nicht berücksichtigt. Oberster Grundsatz für die Zulassung von Farbstoffen in Arzneimitteln muß sein und bleiben, daß die Unschädlichkeit eines Farbstoffes für die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen sein muß. In der Vorrede zur EWG-Richtlinie steht dies unmißverständlich. Und noch eines ist zu sagen: Der Ausschuß für Gesundheitswesen hat sich einmütig dafür ausgesprochen, daß Arzneimittel nur dann gefärbt, verschönert und wohlschmeckend oder besser schmekkend gemacht werden sollen, wenn dies für ihre bestimmungsmäßige Verwendung und zum Vermeiden von Verwechslungen nötig erscheint. Nur dann sollen süß schmeckende Überzüge und Farben verwendet werden dürfen. Der Ausschuß richtet eine ernste Mahnung an die Hersteller, an die Öffentlichkeit, an die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder, darauf zu achten und dahin zu wirken, daß Kinder nicht in Versuchung kommen, Arzneimittel zu schlucken, weil sie hübsch aussehen oder gut schmekken. Vergiftungsfälle aus solcher Ursache sind leider nicht selten. Arzneimittel gehören nicht in Kinderhand. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, entsprechend seinem Antrag zu beschließen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der an sein Ressort gerichteten Fragen und schließe die heutige Fragestunde.
    Wir kommen nun zu den Zusatzpunkten zur heutigen Tagesordnung, und zwar zunächst zur
    Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten.
    Die Fraktion der SPD hat für die Wahl zum Vizepräsidenten den Abgeordneten Dr. Mommer vorgeschlagen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, daß wir in Abweichung von der Geschäftsordnung auf die Wahl durch Stimmzettel verzichten und durch Handzeichen abstimmen. — Ich höre keinen Widerspruch; das Haus ist damit einverstanden.
    Ich bitte diejenigen Mitglieder, die dem .Wahlvorschlag zustimmen wollen, um ein Handzeichen. —
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3685
    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —Damit ist der Herr Abgeordnete Dr. Mommer einstimmig zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt.

    (Starker Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Mommer, ob er die Wahl annimmt.
    Abg. Dr. Mommer: Ich nehme die Wahl an.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Bundestagsvizepräsident Dr. Mommer, ich gratuliere Ihnen zu der einstimmigen Wahl und spreche Ihnen die herzlichsten Glückwünsche des Hauses und der Mitglieder des Präsidiums aus.

(Allseitiger Beifall.)

Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV — 3. NOG-KOV) — Drucksache V/1012 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache V/1227 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Götz
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (7. Ausschuß)

— Drucksachen V/1216, zu V/1216 —
Berichterstatter: Abgeordneter Maucher (Erste Beratung 69. Sitzung)

Ich frage, ob einer der Herren Berichterstatter seinen Bericht zu ergänzen wünscht. — Das ist der Fall.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Maucher als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dem Schriftlichen Bericht eine mündliche Ergänzung hinzuzufügen.
    Der Ausschuß hat den Wunsch geäußert, daß in der orthopädischen Versorgung großzügig verfahren wird, daß z. B. bei Hörgeräten den Taubblinden unter Umständen auch ein zweites Gerät zugebilligt wird. Eine Reihe weiterer Wünsche wurden der Bundesregierung vorgetragen.
    § 27 Abs. 2 hat der Kriegsopferausschuß eingehend beraten. Es handelt sich um die Frage, ob bei Leistungen der sozialen Fürsorge — vor allem bei Erholungsfürsorge — das staatliche Gesundheitsamt eingeschaltet werden soll oder nicht. Der Kriegsopferausschuß kam nach eingehender Diskussion zu dem Beschluß, daß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt werden sollte; er nahm dabei an, daß Mehrkosten nicht entstehen. Im Ausschuß wurde vor allem die Auffassung vertreten, daß es nicht gut sei, wenn die Gesundheitsämter eingeschaltet würden, da diese Ämter arbeitsmäßig ohnehin überlastet seien und deshalb gar nicht in der Lage seien, diese Untersuchungen durchzuführen; in der Praxis werde in der Regel nur der Stempel auf die Anträge gedrückt, ohne daß eine Untersuchung im Einzelfall erfolge. Befürchtungen, die im Ausschuß geäußert wurden, daß durch eine derartige Änderung Mehrkosten in Höhe zwischen 1,5 und 30 Millionen DM entstehen würden, teilt der Kriegsfolgenausschuß nicht.
    Vom Ausschuß wurde nach erneuter Beratung auf Grund der Beschlußfassung des Haushaltsausschusses die Auffassung vertreten, daß es nicht gut sei, wenn erstens beispielsweise nach dem Sozialhilfegesetz eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt im allgemeinen nicht erforderlich sei, wohl aber im speziellen bei den Kriegsopfern, und wenn zweitens eine notwendige Hilfsmaßnahme oder Vorsorgemaßnahme nicht rechtzeitig erfolge und dadurch eine vorzeitige Arbeitsunfähigkeit bewirkt werde, so daß die Kosten am Ende höher seien als die Mehrausgaben, die man im Augenblick vermeiden zu können glaube. Der Ausschuß ist nach wie vor der Meinung, daß dann, wenn überhaupt Mehrkosten entstünden, diese durch Verwaltungsersparnisse wieder ausgeglichen würden. Außerdem wurde von einigen Vertretern zum Ausdruck gebracht, daß das Urteil des Fachausschusses nicht genügend bewertet werde.
    Bei einer Reihe von Stimmenenthaltungen hat der Ausschuß dann schweren Herzens der Auffassung des Haushaltsausschusses zugestimmt. Der Ausschuß erwartet jedoch, daß diese Frage von der Bundesregierung nochmals eingehend geprüft wird.
    Zu § 35 ist noch zu bemerken, daß im Kriegsopferausschuß von den Vertretern der FDP beantragt wurde, die Pflegezulage neu zu regeln und bei der Schwerstbeschädigtenzulage eine neue Stufe einzuführen. Der Ausschuß kam jedoch nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, daß für die Schwerstbeschädigtenzulage, die merklich erhöht wurde, die jetzigen fünf Stufen ausreichend seien; auch die Pflegezulage sei merklich erhöht worden; im übrigen müßten die Gesamtleistungen für die Erwerbsunfähigen im Zusammenhang gesehen werden. Auch gelte es, im Versorgungsrecht die Leistungen gegenüber allen Kriegsopfern untereinander in einem gerechten und vertretbaren Verhältnis zu halten. Außerdem sei eine finanzielle Ausweitung beim besten Willen nicht mehr möglich. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit abgelehnt.
    Zu § 41 ist ergänzend zu vermerken, daß der Kriegsopferausschuß wollte, daß Witwen, die nur Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten und damit das geringste Einkommen von allen Witwen haben, nachdem der Zuschlag zur Ausgleichsrente aus verwaltungstechnischen Gründen auf Grund der Anwendung der neuen Tabelle wegfallen mußte, mindestens eine Erhöhung der Grundrente von 30 DM bekommen. Im vorliegenden Fall ist diese Angelegenheit in den Übergangsbestimmungen als Kann-Leistung geregelt. Es darf aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß diese Kann-Leistung nach dem Willen des Ausschusses und der Erklärung der Vertreter der Bundesregie-
    3686 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 14. Dezember 1966
    Maucher
    rung für die Witwen sichergestellt ist, die keine andere Leistung, sondern nur die Erhöhung von 30 DM erhalten.
    Zu § 40 a Abs. 1 ist zu bemerken, daß in der zweiten Lesung der Antrag gestellt wurde, den Schadensausgleich bei Witwen von 250 auf 300 DM zu erhöhen, um auch bei den Witwen bei der Änderung des Schadensausgleichs festzustellen, daß für die Gewährung des Schadensausgleichs im Verhältnis zu der Erwerbsunfähigkeitsrente das gleiche gilt wie für die Gewährung von Grund- und Ausgleichsrente. Nach eingehender Diskussion und unter Hinweis auf die Leistungen für die Hinterbliebenen nach diesem Gesetz und die augenblickliche finanzielle Situation wurde der Antrag nicht mehr weiter verfolgt, um dem oben genannten Antrag den Vorrang zu geben, sicherzustellen, daß jeder Witwe mindestens 30 DM zukommen.
    Zu § 48 ist noch zu bemerken, daß die Frage aufgeworfen wurde, ob nicht Witwen, deren schwerbeschädigte Ehemänner nicht an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung gestorben sind, bereits bei 50 % anstatt bei 70 % Erwerbsminderung des Beschädigten eine Witwenbeihilfe von zwei Dritteln erhalten sollen. Der Ausschuß war der Meinung, die Bundesregierung solle diese Frage bei der Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts eingehend prüfen.
    Zu § 56. Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß sehr eingehend befaßt. Es wurden eine Reihe von Vorschlägen erörtert, so der Vorschlag des Bundesrates, ein weiterer Vorschlag, der der Regelung der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten entspricht. Nach eingehender Aussprache hat der Ausschuß dann der Regierungsvorlage zugestimmt, jedoch mit dem Zusatz, „gegebenenfalls ein entsprechendes Gesetz vorzulegen". Der Ausschuß ist der Meinung, daß damit die finanzielle Auswirkung gegenüber der Regierungsvorlage nicht angesprochen sei. Es sei jedoch eine Verdeutlichung gegenüber der Formulierung, die in der Regierungsvorlage stand. Der Kriegsopferausschuß ging davon aus, daß nach der Formulierung der Bundesregierung gleichzeitig mit dem Bericht ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden soll.
    Der Kriegsopferausschuß hat sich in seiner abschließenden Beratung bei einer großen Zahl von Enthaltungen dem Votum des Finanzausschusses angeschlossen. Im Kriegsopferausschuß wurde jedoch ganz klar und deutlich die Erwartung ausgesprochen, daß auch dann, wenn der vom Kriegsopferausschuß beschlossene Passus wieder gestrichen wird, so verfahren werde, daß mit dem zu erstattenden Bericht gleichzeitig ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.
    Ich bitte die verehrten Damen und Herren, die Vorlage des Kriegsopferausschusses, die mit der des Haushaltsausschusses übereinstimmt, anzunehmen.
    Zum Schluß darf ich zwei redaktionelle Änderungen vorschlagen. In Art. V § 3 werden nach den
    Worten „Dieses Gesetz" die Worte „mit Ausnahme der Artikel III und IV" eingefügt, so daß der Paragraph folgenden Wortlaut hat:
    § 3
    Dieses Gesetz, mit Ausnahme der Artikel III und IV, gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I, S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
    Weiter ist eine redaktionelle Änderung insofern erforderlich, als sich in Artikel V § 6 ein Druckfehler eingestellt hat. In § 6 vorletzte Zeile muß es anstatt „b" richtig „c" heißen.
    Ich bitte, dem Antrag des Kriegsopferausschusses zu entsprechen.