Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
•Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren,
ich habe die schmerzliche Pflicht, eines Kollegen zu gedenken, der durch den Tod aus unserer Mitte gerissen worden ist. Gestern verstarb nach längerer Krankheit an den Folgen einer Operation unser Kollege Dr. Hans Verbeek. Hans Verbeek wurde am 6. Dezember 1917 in Uerdingen am Rhein geboren. Er widmete sich dem Studium der Rechtswissenschaften. Arbeits- und Wehrdienst, die Teilnahme am Zweiten Weltkrieg sowie die Kriegsgefangenschaft unterbrachen das Studium von 1937 bis 1946. Seine juristische Ausbildung schloß er 1951 mit dem Assessorexamen ab. Als berufliches Wirkungsfeld wählte Hans Verbeek die kommunale Verwaltung. Von 1953 bis 1956 war er Kreisverwaltungsrat, von 1957 an Oberkreisdirektor des Landkreises Euskirchen. Mit großem Interesse verfolgte er den Aufbau und den Weg der Bundeswehr. Er gehörte ihr als Major der Reserve an.
Unmittelbar nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft schloß sich Hans Verbeek der Christlich-Demokratischen Union an. Von 1953 bis 1965 war er Vorstandsmitglied des CDU-Kreisverbandes Euskirchen, von 1954 bis 1957 Vorsitzender der CDU-Kreispartei. Dem Deutschen Bundestag gehörte unser verstorbener Kollege seit 1965 für den Wahlkreis 57 — Bergheim — an. Er war Mitglied des Innenausschusses dieses Hauses.
Ich spreche den Angehörigen unseres verstorbenen Kollegen und der Fraktion der CDU/CSU die tiefempfundene Teilnahme des Hauses aus. — Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundeskanzler hat am 13. Dezember 1966 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966
— Drucksache V/1207 —an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 8. März 1967.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Richtlinie des Rates zur. . . ten Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie des Rates über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
— Drucksache V/1192 —
an den Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 25. Januar 1967,
Verordnung des Rates über die Hilfsmaßnahmen des EAGFL für bestimmte, im Herbst 1966 von Überschwemmungskatastrophen heimgesuchte Gebiete Italiens
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Zu den in der Fragestunde der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Zebisch, Drucksache V/1215 Nrn. VI/1, VI/2 und VI/3 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 13. Dezember 1966 eingegangen:
Zu 1.:
In den vergangenen Jahren hat die Luitpoldhütte AG eine anhaltende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ihrer Grundstoffbetriebe hinnehmen müssen. Es war der Gesellschaft jedoch in den letzten Jahren stets gelungen, für das Gesamtunternehmen noch befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Die Gesellschaft wird voraussichtlich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr noch mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis abschließen.
Leider haben sich die Verhältnisse in den letzten Monaten infolge eines sehr erheblichen Auftrags- und Beschäftigungsrückgangs beträchtlich verschlechtert. Im Hochofenbereich sind Produktion und Absatz weiterhin stark zurückgegangen. Auch im Bereich der beiden Gießereien sind die Aufträge, insbesondere seitens der Nutzfahrzeugindustrie, so erheblich geschrumpft, daß eine Vollbeschäftigung in den nächsten Monaten nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Die Luitpoldhütte AG hat im Einvernehmen mit dem Bundesschatzministerium, der Bayerischen Staatsregierung und der Konzernobergesellschaft, der Salzgitter AG, eine Reihe von Umstellungsmaßnahmen eingeleitet, mit denen man der erwarteten Entwicklung im Grundstoffbereich weitgehend begegnen will. Diese Maßnahmen haben sich naturgemäß noch nicht voll ausgewirkt. Die Bemühungen, die drohenden wirtschaftlichen Sehwie-
*) Siehe 80. Sitzung, Seite 3648 B
3670 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966
Vizepräsident Frau Dr. Probst
rigkeiten von der Gesellschaft nach Möglichkeit zu mildern, werden fortgesetzt.
Zu 2.:
Entlassungen größeren Umfangs werden bei der Luitpoldhütte AG wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Stillegung der Grundstoffbetriebe erforderlich werden. Sie sind für das Jahr 1968 zu erwarten. Mit einer Freisetzung von etwa 500 Beschäftigten muß leider für diesen Zeitpunkt gerechnet werden.
Für die weiterverarbeitenden Betriebe der Luitpoldhütte AG, die Gießereien und die Kunststoffverarbeitung sind keine Massenentlassungen vorgesehen. In der Handelsgießerei, die ihre Aufträge zum großen Teil von der Kraftfahrzeugindustrie und deren Zulieferbetrieben erhält, ist für die Monate Januar und Februar 1967 infolge eines konjunktur- und saisonbedingten Beschäftigungsmangels Kurzarbeit derart vorgesehen, daß nur je-wails an 2 Tagen in der Woche voll gearbeitet wird. Von der Kurzarbeit sind etwa 350 Beschäftigte betroffen. Das Unternehmen rechnet damit, in diesen Betrieben ab März 1967 wieder zur Vollarbeit übergehen zu können.
Zu 3.:
Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr sind keine besonderen Absprachen zur Hilfe .für die Luitpoldhütte AG getroffen worden. In der Erkenntnis, daß die infolge des ungünstigen Standorts unrentabel gewordenen Grundstoffbetriebe der Gesellschaft nicht auf die Dauer aufrechtzuerhalten sind, hat aber die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung die Hohe Behörde der Montanunion veranlaßt, eine Strukturuntersuchung des Amberger Raumes durchführen zu lassen. Die Veröffentlichung dieses inzwischen fertiggestellten Gutachtens, in dem die Beschäftigungsaussichten im Amberger Raum sowie die Beschäftigungslage der dortigen Eisen- und Stahlindustrie und die Umstellungsvorhaben der Luitpoldhütte AG untersucht werden, steht unmittelbar bevor.
Zu den in der Fragestunde der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Hilbert, Drucksache V/1215 Nrn. IX15, IX/6 und IX/7 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Dezember 1966 eingegangen:
Die Instandsetzung von Rad-Kraftfahrzeugen erfolgt in der Bundeswehr sowohl in militärischen Instandsetzungseinrichtungen als auch in zivilen Reparaturwerkstätten.
Zur Wahrnehmung der militärischen Instandsetzung bestehen bei allen Verbänden Instandsetzungsdienste, bei denen neben Pflege und Wartung auch kleinere Instandsetzungen durchgeführt werden können. Für die Erfüllung dieser Aufträge sind die erforderlichen Werkstätten, Werkzeugausrüstungen und Ersatzteile vorhanden.
Instandsetzungen, die einen bestimmten Umfang überschreiten, werden an die Instandsetzungstruppe abgegeben. Soweit deren Kapazität nicht ausreicht, werden Aufträge an das zivile Reparaturhandwerk vergeben. Form und Verfahren der Vergabe sind in den Verträgen festgelegt, die von den Standortverwaltungen aufgrund eines Rahmenvertrages mit den zivilen Werkstätten abgeschlossen werden.
Aufgrund der weiterhin begrenzten militärischen Instandsetzungskapazität und des zunehmenden Alters des Geräts müssen in Zukunft Handwerk und Industrie mehr denn je zur Unterstützung herangezogen werden.
Die Zusammenarbeit insbesondere mit dem Kraftfahrzeug-Handwerk ist im allgemeinen zufriedenstellend. Bei mangelhafter Auftragserfüllung besteht die Möglichkeit, mit anderen Firmen einen Vertrag abzuschließen.
Der Stand der Einsatzbereitschaft der Rad-Kraftfahrzeuge in der Bundeswehr liegt bei etwa 80 %.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. — Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Wir kommen zu dem ersten Punkt der heutigen Tagesordnung, zur
Fragestunde
— Drucksachen V/1215, V/1217 —
Herr Staatssekretär Lahr, der die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beantworten wird, hat gebeten, die Fragen aus diesem
1 Siehe 80. Sitzung, Seite 3650 B Geschäftsbereich zurückzustellen, da er durch eine dringende Verpflichtung des Auswärtigen Amts festgehalten ist. Er hofft, spätestens bis 15 Uhr zur Verfügung zu stehen. Darf ich das Einverständnis annehmen? — Es ist so.
Dann kommen wir zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, die Herr Abgeordneter Kubitza gestellt hat:
Ist die Bundesregierung heute in der Lage, mir meine Frage XV/6 aus der Drucksache V/760 betr. das von der ARD zur Begründung von höheren Fernsehgebühren vorausberechneten Defizits zu beantworten?
Der Herr Abgeordnete Kubitza ist im Raum. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.