Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Erlaß der im Bulletin aufgeführten Rechtsverordnungen stellt eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dar. Eine solche Änderung ist nach § 6 des Straßenverkehrsgesetzes dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen; das heißt, es ergeht eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesminister für Verkehr ist gern bereit, die Bundestagsausschüsse für Verkehr und Gesundheitswesen zu beteiligen, wenn es gewünscht wird.