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Der Flugwetterdienst der Bundesrepublik, ein Teil des Deutschen Wetterdienstes, hat die gesetzliche Aufgabe, die meteorologische Sicherung der Luftfahrt zu gewährleisten. Der Dienst steht allen Flugzeugführern, selbstverständlich auch den Piloten kleiner Privat- und Sportmaschinen, Tag und Nacht zur Verfügung. Im Jahre 1965 wurden für den sogenannten Kleinluftverkehr etwa 89 000, in diesem Jahre, also 1966, etwa 107 000 Wetterberatungen abgegeben.
Schwierigkeiten bereitet dem Deutschen Wetterdienst dabei nicht eine zu geringe, sondern die tatsächlich sehr große Anzahl von Interessenten. Aus diesem Grunde ist für 1967 geplant, Flugwetterberatungen über den Fernsprechansagedienst der Bundespost zu verbreiten. Ich darf in diesem Zusammenhang versichern, daß sich mein Haus immer dafür einsetzen wird, den Flugwetterdienst nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik auszurüsten, damit alle Benutzer eine optimale Wetterberatung für ihre Flüge erhalten können.