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Herr Abgeordneter, Ihre zum Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers der Finanzen gestellte Frage darf ich für das Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beantworten, da die Wohnungsfürsorge für die Finanzverwaltung wie für alle anderen Bundesbediensteten zu meinem Aufgabenbereich gehört.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet wie folgt:
Der Zoll- und Zollgrenzdienst wird im Rahmen der allgemeinen Wohnungsfürsorge für die Bediensteten des Bundes von den Oberfinanzdirektionen betreut. Für das laufende Haushaltsjahr 1966 ist ein Gesamtbedarf von rund 3000 Wohnungen gemeldet worden, davon rund 500 Wohnungen für den Zoll-und Zollgrenzdienst, für den Zollgrenzdienst allein etwa 140 Wohnungen. Vom Deutschen Bundestag wurden zur Deckung dieses Bedarfs 80 Millionen DM als sogenannte Bindungsermächtigung im Haushalt 1966 bewilligt. Die Mittel sind im Frühjahr dieses Jahres etwa zur Hälfte, der Rest im Herbst auf die Oberfinanzdirektionen verteilt worden. Mit diesem Betrag können etwa 1900 Wohnungen gefördert werden. Der Zoll- und Zollgrenzdienst wird dabei angemessen berücksichtigt, der Zollgrenzdienst mit rund 100 Wohnungseinheiten.
Für das Jahr 1967 liegt der voraussichtliche Bedarf bei 3500 Wohnungen, davon rund 1000 Wohnungen für die Finanzverwaltung. Etwa 300 Wohnungen sind für den Zollgrenzdienst vorgesehen. Welche Mittel im Jahre 1967 für die Wohnungsfürsorge des Bundes bewilligt werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Im Haushalt für 1967 sind rund 125 Millionen DM eingestellt worden. Der Zollgrenzdienst wird auch im nächsten Jahr angemessen berücksichtigt werden.
Bei der Verteilung der Bindungsermächtigungen habe ich die Oberfinanzdirektionen angewiesen, den Bedarf im Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind die Oberfinanzdirektionen des Zonenrandgebiets mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet worden. Das gleiche ist auch im kommenden Jahr vorgesehen.