Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich hatte vorhin schon, Herr Abgeordneter, gesagt, daß ich eine gesetzliche Regelung nicht für gut hielte, weil sie zu viele Probleme aufwerfen würde. Aber ich muß zugeben, daß dann, wenn wir kein Gesetz schaffen, die Durchsetzungsmöglichkeit fraglich sein kann. Letzten Endes hat darüber das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Nur glaube ich, daß eine gemeinsame Meinung aller Sozialpartner und der zuständigen Bundesressorts über diese Frage die Arbeitgeber — auch die Arbeitgeber der öffentlichen Hand — dazu veranlassen wird, in Zukunft die Fragen entsprechend der Einstellung dieses Hohen Hauses zu behandeln.