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Nach Ihrer Frage teilen Sie, Herr Abgeordneter, die Auffassung der Bundesregierung, daß die berufliche Umschulung von Arbeitnehmern eine der bedeutsamsten Aufgaben von heute und morgen ist. Ihrer Frage entnehme ich, daß Sie offenbar nicht an die Umschulungsmaßnahmen denken, die nach den Richtlinien der Bundesregierung zum Montanunionvertrag für den Bergbau gefördert werden und die in Kürze generell auf die Eisen- und Stahlindustrie erstreckt werden sollen. Die Bergbaurichtlinien sind in den letzten Jahren wiederholt, zuletzt im Juli dieses Jahres, erheblich verbessert worden.
Für die übrigen Wirtschaftzweige außerhalb der Montanindustrie gelten allein das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und die hierzu erlassenen Richtlinien des Verwaltungsrats der Bundesanstalt aus dem Jahre 1955. Die hiernach gegebenen Umschulungsmöglichkeiten sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Interesse der Mobilität der Arbeitskräfte ausgeweitet werden. Wie der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits wiederholt betont hat, sieht er es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, das geltende Recht den heutigen und zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Mit der Anpassung soll vor allem die Möglichkeit geschaffen werden, die Dauer der Umschulung bis auf zwei Jahre zu verlängern und den Lebensunterhalt besser als bisher sicherzustellen.
Da bis zur Verabschiedung der in Aussicht genommenen Novelle zum AVAVG trotz intensiver Vorarbeiten noch einige Zeit vergehen wird, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Verwaltungsrat der Bundesanstalt kürzlich in einem Schreiben gebeten, seine Richtlinien zur Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen zu verbessern, damit noch vor der Verabschiedung der Novelle alle Möglichkeiten, die das geltende Gesetz bietet, ausgeschöpft werden. Nach Ansicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sollten vor allem der Personenkreis erweitert, die Dauer der Maßnahmen verlängert und die im Einzelfall zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesanstalt hat mit Schreiben vom 17. November 1966 zugesagt, daß er die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats im Dezember dieses Jahres erörtern werde