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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Inhalt: Überweisung eines Berichts an Ausschüsse 3409 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3409 A Fragestunde (Drucksache V/1133) Frage des Abg. Rollmann: Referat Jugend- und Studentenpublizistik im Presse- und Informationsamt 3410 A Frage des Abg. Hirsch: Gültigkeit des Helmstedter Abkommens vorn 3./4. Oktober 1949 . . . . 3410 D Frage des Abg. Lautenschlager: Einfuhrzölle für deutsche Autos nach Italien und Frankreich Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 3411 A Lautenschlager (SPD) 3411 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lieferung von Automobilfabriken in Ostblockstaaten Dr. Neef, Staatssekretär 3411 C Lautenschlager (SPD) 3411 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Berechnung der Kosten für den Ausrichtungs- und Garantiefonds durch den EWG-Ministerrat Höcherl, Bundesminister 3411 D Wächter (FDP) 3412 A Frage des Abg. Dr. Effertz: Entscheidung über deutsche Einzugs-und Absatzgebiete Höcherl, Bundesminister . . . . . 3412 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3412 B Frage des Abg. Dr. Effertz: EWG-Milchmarktordnung Höcherl, Bundesminister . . . . 3412 C Wächter (FDP) 3412 D Dr. Rinderspacher (SPD) 3413 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3413 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausgleich zwischen den Erlösen für Trinkmilch und für Werkmilch Höcherl, Bundesminister 3413 C Walter (FDP) 3413 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Nettoerlös bei zu Butter und Magermilch verarbeiteter Milch Höcherl, Bundesminister 3413 D Walter (FDP) 3414 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3414 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gemeinsamer Richtpreis für angelieferte Milch Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 B Walter (FDP) . . . . . . . . . 3414 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3414 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Ausnahmeregelungen in den Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3415 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutschsprachige Schulen im Ausland Dr. Lahr, Staatssekretär . 3415 D, 3416 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Durch die Unwetterkatastrophe in Florenz bedrohte Kunstwerke und Baudenkmäler Dr. Lahr, Staatssekretär . . . . 3416 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3416 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Visum für Reisende aus osteuropäischen Ländern Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3417 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3417 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dauer der Aufenthaltsmöglichkeit Dr. Ernst, Staatssekretär 3417 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3417 C Börner (SPD) 3417 D Frage ,des Abg. Dröscher: Folgerungen aus den Feststellungen des Poignant-Berichts Dr. Ernst, Staatssekretär 3418 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3418 C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3419 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3419 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 3419 C Fragen ,des Abg. Flämig: Interkommunaler Austausch . . . . 3419 D Frage des Abg. Schwabe: Politische Bildungsarbeit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 3420 A Schwabe (SPD) 3420 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3420 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3421 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 3421 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Fiskalische Gesamtbelastung bei Benzin, Super- und Dieselkraftstoff Grund, Staatssekretär 3421 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3422 A Frage des Abg. Rollmann: Ausführungsbestimmungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 22. 5. 1965 Grund, Staatssekretär 3422 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Darlegung der Einnahmen und Ausgabenschätzungen für 1967 durch den Finanzminister im Kabinett und sein Verhalten in Kabinett, Bundestag, Bundesrat und Fraktion 3422 C Fragen des Abg. Strohmayr: Sitzverlegung der BASF ins Ausland Grund, Staatssekretär 3423 A Strohmayr (SPD) 3423 C Frage des Abg. Seuffert: Beseitigung der Steuerbegünstigung für Vollblutzucht 3423 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 30. 9. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1125) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 3424 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110) — Erste Beratung —Schmücker, Bundesminister . .. . 3426 C Windelen (CDU/CSU) 3429 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3432 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 3438 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3439 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3442 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3444 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1004) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3445 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 3446 D Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 3448 A van Delden (CDU/CSU) . . . . . 3448 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 3448 D Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1047) — Zweite und dritte Beratung — Geldner (FDP) 3449 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030) — Erste Beratung — Folger (SPD) 3450 C Schulhoff (CDU/CSU) 3451 C Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3453 A Unertl (CDU/CSU) 3453 D Moersch (FDP) 3455 B Nächste Sitzung 3456 D Anlagen 3457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3409 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigungen In der 71. Sitzung, Seite 3321 D ist nach Zeile 4 einzufügen: Vorlage des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates. Betr.: Bericht über die Gemeinsame Tagung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europrates am 23. und 24. September 1966 und über die Herbsttagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. September 1966 — Drucksache V/1061 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft. Betr.: Sammlung und Beseitigung von Altölen und Ölrückständen im Interesse des Schutzes der Gewässer und des Bodens. Bezug: Entschließung des Bundestages vom 14. November 1963 — Drucksache V/1072 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Haushaltsausschuß. Es ist zu lesen: 72. Sitzung, Seite 3394 C, Zeile 11 statt: Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist: Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Bundesministergesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß hier eine Ergänzung notwendig ist. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Dr. Effertz 25. 11. Dr. Elbrächter 23. 11. Erler 30. 11. Gerlach * 23. 11. Frau Griesinger 23. 11. Dr. Hein 23. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Holkenbrink 23. 11. Illerhaus * 23. 11. Krammig 23. 11. Kriedemann * 23. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 23. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Frau Seppi 23. 11. Strauß 25. 11. Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Draeger 15. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Weigl 31. 12. Wienand 4. 12. Anlage 2 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Bei den Positionen aus 41.02 (Rind- und Kalbleder usw.) aus 41.03 (Schaf- und Lammleder usw.), aus 41.04 (Ziegen- und Zickelleder) und 41.08 (Lackleder und metallisiertes Leder) ist Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht in der Spalte Steuersatz jeweils die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. b) Nach der Position 41.08 wird folgende Position eingefügt: „41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, usw. 5" c) Die Position 53.08 erhält folgende Fassung: „aus 53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. 6 aus B - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch oder darüber, in Öl gesponnen 5" d) Die Position 66.01 is 66.03 erhält folgende Fassung: „66.01 Regenschirme und Sonnenschirme usw. 7 66.02 und 66.03 Sämtliche Waren 6" e) In der Position 87.02 erhält Absatz B folgende Fassung: „B - zum Befördern von Gütern: - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen 7 - andere 6" 2. In Artikel 5 sind die Worte „Buchstaben b bis d" durch die Worte „Buchstaben b und c" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 3 Umdruck 104 Änderungsantrag des Abgeordneten Collet zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: 3458 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Collet Anlage 4 Umdruck i 05 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Süsterhenn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Becker Frau Klee Leicht Dr. Löhr Dr, Süsterhenn Richarts Gibbert Windelen Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak *) : Deutsche Volkszugehörige, die aus Ostblockstaaten in die Bundesrepublik kommen, erwerben in der Regel mit der Aufnahme in Deutschland die Eigenschaft eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG und damit zugleich den Einbürgerungsanspruch nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StaRegG) vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). Dies gilt auch dann, wenn sie sich zunächst vorübergehend in anderen westlichen Staaten aufgehalten haben. Nur in den Fällen, in denen sie über lange Zeit hinweg in anderen westlichen Staaten gewohnt haben und in die dortigen Lebensverhältnisse eingegliedert worden sind, bevor sie in die Bundesrepublik kamen, erwerben sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil sie sich dann im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr im Zustand der Vertreibung be- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 D fanden. In diesen — wenig zahlreichen - Fällen kommt dann allerdings nur die Einbürgerung nach § 8 des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. S. 583) in Betracht, die nach einer Absprache mit den Innenministern(-senatoren) der Länder aus dem vergangenen Jahr jedoch sehr großzügig gehandhabt werden soll. Diese Regelung hat sich bisher bewährt, so daß mir eine Änderung nicht geboten erscheint. Das sogenannte D-1-Verfahren beruht auf einer Absprache mit den Ländern aus dem Jahre 1956. In neuerer Zeit haben sich bei der Anwendung dieses Verfahrens gewisse Mängel gezeigt, sie betreffen unter anderem den von Ihnen bezeichneten Personenkreis. Ich habe daher Schritte eingeleitet, um das Verfahren zu verbessern. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weil ich mich mit den Innenministern der Länder abstimmen muß. In der Zwischenzeit bin ich bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in schwierigen Einzelfällen von Fall zu Fall Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reichmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz *). In der letzten Septemberwoche 1966 belief sich die Einfuhr von Rindergefrierfleisch aus Argentinien in die Bundesrepublik auf rd. 1250 t gegenüber rd. 700 t in der ersten Januarhälfte 1966. Die Aussagekraft dieser Zahlen kann indessen nur gering sein, da beweiskräftige Aussagen nur bei Zahlenvergleichen mit Vorjahres- oder Vormonatswerten möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh **) Ich sende anliegend zwei Übersichten, denen ich zu entnehmen bitte, wie unterschiedlich der Schadenbedarf, d. h. der durchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsvertrag, bei Kraftfahrern in Großstädten, in Mittelstädten und auf dem Lande ist. Die erste Übersicht gibt die Prozentsätze an, um die sich der Schadenbedarf in den einzelnen Rabattklassen (Anzahl der schadenfreien Jahre) verringert; die zweite Übersicht gibt die unterschiedlichen Werte des Schadenbedarfs in DM an. Wie die Übersicht 1 zeigt, geht der Schadenbedarf hei Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Großstädten mit zunehmender Schadenfreiheit nicht stär- *) Siehe 68. Sitzung Seite 3215 D **) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3459 ker zurück als der Schadenbedarf bei Versicherungsnehmern in mittleren und in kleineren Städten. Unabhängig von den unterschiedlichen Tarifen für Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte ist der Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer gleichmäßig nach einem schadenfreien Jahr ca. 40 %, nach zwei schadenfreien Jahren ca. 50 % und nach drei und mehr schadenfreien Jahren ca. 60 % niedriger als der Schadenbedarf derjenigen Versicherungsnehmer, die noch nicht ein Jahr schadenfrei gefahren sind. Die statistischen Ergebnisse zeigen, daß an sich für die Kraftfahrer aller Ortsgrößen höhere Rabattsätze gerechtfertigt wären. Während die Schadenfreiheitsrabatte zur Zeit 10 %, 30 % und 50 % betragen, könnten sie — bei völliger Ausschöpfung der Unterschiede im Schadenbedarf — bis auf 40 %, 50 % und 60 % erhöht werden. Wie ich bereits in der Fragestunde am 11. Oktober im einzelnen ausgeführt habe, hat die Bundesregierung jedoch immer Wert darauf gelegt, daß ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Prinzip der Risikogemeinschaft aller Versicherungsnehmer und dem Prinzip einer dem individuellen Risiko angepaßten Prämie gefunden wird. Wenn die Prozentsätze des Schadenfreiheitsrabatts allein nach den Unterschieden im Schadenbedarf bemessen würden, hätte dies zur Folge, daß die Ausgangsprämie, die insbesondere auch von allen Anfängern gezahlt werden muß, für die Versicherungsnehmer in Großstädten um ca. 40 % erhöht werden müßte, um den Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer zu decken. Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die Bundesregierung den Vorschlag, für Kraftfahrer in Großstädten die Rabattsätze bei schadenfreiem Fahren zu erhöhen, sofort sorgfältig geprüft hat, die vorliegenden statistischen Ergebnisse eine derartige Sonderregelung jedoch nicht rechtfertigen würden. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 1 Schadenbedarf für alle Personenkraftwagen in der Haftpflichtversicherung in vom Hundert der Rabattklasse 0 nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 100 100 100 1 59 56 63 2 47 43 46 3 36 34 33 Anlage 2 Schadenbedarf in DM für Personenkraftwagen insgesamt in der Haftpflichtversicherung nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf in DM (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 361 329 288 1 212 184 181 2 168 140 133 3 128 113 96 insgesamt 225 195 156 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh'). Die Abrechnungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des technischen Überschusses, die nach den Vorschriften der geltenden Preisverordnung Nr. 15/59 meinem Hause bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt werden müssen, zeigen eindeutig, daß die Schadenquoten in den letzten Jahren fast ständig gestiegen und die Renditen der Versicherungsunternehmen ebenso ständig gesunken sind. Im einzelnen haben sich die Schadenquoten und die Durchschnittsgewinne in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Schadenquote des Gesamtgeschäfts der Kraftfahrtversicherung, d. h. der drei Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie Unfallversicherung betrug im Jahre 1962 70,9 % und ist in den Jahren 1963 auf 74,6% und 1964 auf 76,5 % der verdienten Beiträge gestiegen. Im Jahre 1965, dem letzten Jahr für das bisher eine Abrechnung vorliegt, ist die Schadenquote geringfügig auf 76,3 % zurückgegangen; dies ist jedoch eine Folge der Tariferhöhung vom 1. Januar 1965. Dadurch wird die andauernde Verschlechtrung im Schadenverlauf nur geringfügig korrigiert, an sich hätte die Schadenquote infolge der Prämienerhöhung sehr viel stärker zurückgehen müssen. Die Schadenentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres 1966 hat sich weiter verschlechtert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Volumen ca. 80 % des Gesamtgeschäfts der *) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D 3460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Kraftfahrzeugversicherung ausmacht, ist die Verschlechterung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren noch stärker. In dieser Sparte ist die Schadenquote von 71,6 % im Jahre 1962 auf 76,2 % im Jahre 1963, 79,1 % im Jahre 1964 und 79,8 % im Jahre 1965 gestiegen. Hier zeigt sich, daß die Tariferhöhung zum 1. Januar 1965 durch die Verschlechterung im Schadenverlauf bereits im ersten Jahr der Tarifperiode überkompensiert worden ist. Der durchschnittliche Überschuß aller Versicherungsunternehmen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung ist demgegenüber in den letzten Jahren dauernd geringer geworden. Eine Auswertung der vorliegenden Abrechnungen aller Versicherungsunternehmen zeigt, daß der den einzelnen Unternehmen nach der vorgeschriebenen Ausschüttung des technischen Überschusses verbliebene Gewinn im Jahre 1962 noch 4 % betragen hat, während er im Jahre 1963 auf 3,5 %, 1964 auf 3,1 % und 1965 auf ca. 2,8% abgesunken ist. Diese Zahlen sind selbstverständlich nur Durchschnittswerte für alle über 100 Versicherungsunternehmen; es ist nicht ausgeschlossen, daß einzelne Versicherungsunternehmen auf Grund einer besonderen Zusammensetzung ihres Versicherungsbestandes oder aus sonstigen Gründen andere Ergebnisse erzielt haben. Die Zahlen über die Entwicklung der Schadenquoten und der durchschnittlichen Gewinne in den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1965, zeigen demnach eindeutig, daß eine Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 1967 nicht zu vermeiden ist und daß eine Verbesserung der Rabattstaffel für Kraftfahrer in Großstädten — abgesehen von den bereits in der Fragestunde genannten Gründen — auch aus diesen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitsrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 8. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VIII/2) : Wird die Bundesregierung sich für eine zentrale Richterakademie als Fortbildungsstätte für Richter und Staatsanwälte einsetzen? Auf eine im wesentlichen Bleichlautende Frage des Herrn Kollegen Jahn in der Fragestunde vom 16. Juni 1966 (Sten. Bericht S. 2310) hatte ich bereits meine Bereitschaft bekundet, die Schaffung einer Richterakademie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiterhin hatte ich hervorgehoben, daß hierfür ein Zusammenwirken von Bund und Ländern unerläßlich ist, da die ganz überwiegende Zahl der Richter im Dienst der Länder steht. Inzwischen hat mir die Justizministerkonferenz am 12. und 13. Oktober d. J. in Kiel Gelegenheit gegeben, die Gründe, die für die Schaffung der Akademie sprechen, nochmals eingehend darzulegen. Daraufhin ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt worden, Vorschläge zur Gründung einer solchen Akademie auszuarbeiten. Das geschieht gegenwärtig. Über die Vorschläge wird ein kleineres Gremium, bestehend aus Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, Anfang des kommenden Jahres beraten. Ich kann nur wiederholen, daß ich auch bei den weiteren Verhandlungen die Gründung der Akademie wie bisher in jeder Weise unterstützen werde. Dabei werde ich mich auch um eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an der Gründung und Unterhaltung der Akademie bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3461 Anlage 10 Unterlagen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 8 der Tagesordnung: in Milliarden DM A. Bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich sind z. B. unberücksichtigt geblieben: 1. Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der EKSt. = 2,000 Mrd. DM im Jahr. 2. Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966 (z. B. erwartete Steuermindereinnahmen, die auf 750 Millionen DM geschätzt wurden — Frage, ob noch Minderausgaben im Haushalt 1966 in Höhe von 1060 Millionen DM erzielt werden können). 3. Erläuterung 2 a zur „Mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966" : „Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahr 1967 geht nicht nur -von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Millionen DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mrd. DM geschätzte Steuerausfall im Jahr 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute — mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mrd. DM — annähern wird." B. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rd. 3 Mrd. DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt (insgesamt etwa 2,5 Mrd. DM für den Bundeshaushalt 1967 — siehe Anlage 1). Finanzbericht Mittelfristige Schätzung vom 17. November 1966 1966 1967 Haushaltsentwurf 1967 mit 1. Steueränderungsgesetz Nach gelten- Haushalts- 2. Finanzpla- dem Recht: entwurf 1967 nungsgesetz bei 39 v. H. ohne Ergän- 3. Ergänzungs- Bundesanteil zungshaushalt haushalt und Ergänzungsgesetze sowie bei 39 v. H. Bundesanteil Voraussichtliche ordentliche Einnahmen 67,782 71,4 71,744 72,288 74,238 Voraussichtlicher Gesamtausgaben- 68,954 76,5 78,368 75,398 75,278 bedarf 0,200 0,5 (-2,970) Fehlbetrag 1965 — — — — — Kreditmarktmittel 0,540 0,540 1,040 Voraussichtliche Finanzierungslücken 1,372 5,6 6,084 2,570 — 3462 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Ein Vergleich zwischen Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln sowie in beiden Fällen nach geltendem Recht folgende Finanzierungslücken: 1967 I 1968 I 1969 I 1970 • in Mrd. DM 1. Finanzbericht 6,1 6 bis 7 6,9 bis 7,9 5 bis 6 2. Schätzung 17. November 1966 6,624 11 10,7 12,6 Anlage 1 Einnahmeverbesserungen 1. a) Gemäß Steueränderungsgesetz 1966 + 544 Millionen DM in 1967 bis + 1 083 Millionen DM in 1970 (Hauptposten Kilometerpauschale bei den Werbungskosten) + 215 Millionen DM bis + 379 Millionen DM (Einschränkung Mineralölsteuerprivileg) + 240 Millionen DM bis + 330 Millionen DM b) Mehreinnahmen gemäß Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 1 950 Millionen DM bis 3 105 Millionen DM in 1970 2. Folgende Positionen (Ergänzungsgesetze) : 1967 1968 1969 1970 in Millionen DM 1. Tabaksteuer — Übergang auf 10 Pf-Zigarette — 500 1 100 1 180 1 200 2. Branntweinsteuer - - Erhöhung von 1200 auf 1300 DM je hl — 90 100 100 100 3. Mineralölsteuer — Erhöhung um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden für Nahverkehrsmaßnahmen der Gemeinden — 660 780 835 895 4. Umsatzsteuer — Erhöhter Steuersatz von 4,25 v. H. für Großunternehmen — 460 520 550 580 5. Umsatzsteuer • — Völlige Beseitigung des Mineralölsteuerprivilegs — 240 280 300 330 Mehreinnahmen hiernach: 1 950 2 780 2 965 3 105 in Mrd. DM rd. 1,95 2,8 3,0 3,1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Unertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte der Sache nicht so viel hochpolitischen Akzent wie mein Vorredner beimessen, bin aber auch weit davon entfern, die Dinge zu verniedlichen. Ich weiß, daß sich hier die Geister an der Main-Linie scheiden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Herr Kollege Schulhoff war ja gestern in der Fraktionssitzung noch viel heftiger als heute. Er hat



    Unertl
    wahrscheinlich daran gedacht, daß er seinen Urlaub nicht mehr in Seebruck verbringen dürfte, wenn er sich zu sehr in unsere bayerischen Belange hineinmischte.

    (Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, lieber Kollege Schulhoff, der Wunsch kommt vom Handwerk, das möchte ich hier ganz eindeutig feststellen. Hier hat der Herr Kollege Folger genau richtig tendiert. Es gibt hier aber auch kein Jägerlatein, sondern ich möchte sagen: Wenn das, was, wie Sie, Herr Kollege Schulhoff, sagten, einstimmig im Bundestag beschlossen wurde, jeder Kollege vor der Beschlußfassung hätte nachlesen können, wäre die Einstimmigkeit damals vielleicht nicht zustande gekommen. Ich war übrigens sehr verwundert, daß auch der Bundesrat dieses Gesetz ohne irgendwelche Gegenstimmen hat passieren lassen.
    Wenn Karl Valentin noch lebte, würde er sagen: Ich laß' mir meine Semmelknödel auch durch einen Beschluß des Deutschen Bundestages nicht in Brötchenknödeln verwandeln.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Würde Ludwig Thoma den Text der Novelle, lieber Kollege Schulhoff, genau studieren können, hätte er im Grabe bestimmt keine Ruhe, er würde sich mindestens einmal umdrehen.
    Diese Verdrehung vom herkömmlichen Sprachgebrauch kommt nicht nur in der jetzt zitierten Handwerksnovelle und sonst in der Gesetzgebung vor. Als bayerischer Gastwirt wundere ich mich oft, wenn ich die Speisenkarten in den bayerischen Lokalen — außerhalb des Weißwurstäquators maße ich mir nicht an, Kritik zu üben — lese. In Bayern ist das Eisbein eben eine Surhaxe, Klöße bleiben Reibeknödel oder Semmelknödel, rote Beete sind rote Rüben, die Schlagsahne ist bei uns der Schlagrahm, der Rotkohl ist Blaukraut, die Limonade heißt Kracherl, die österreichische Kalbsstelze heißt Kalbshaxe, und der Schäfflertanz in München wird nie ein Böttcherreigen werden. Der Samstag ist kein Sonnabend, und „Grüß Gott" wird nicht ersetzt durch „Tschüß" .

    (Heiterkeit und Beifall. Abg. Könen [Düsseldorf] : Es muß „Guten Tag" heißen!)

    — Das ist auch erlaubt. Warum denn nicht?
    Aber wir wollen einmal, weil schon der Kollege von der SPD damit begann, unsere bayerische Sprachregelung etwas unter die Lupe nehmen. Da wurde vorhin von einem Kollegen aus der FDP die Frage gestellt, woher denn der Ausdruck von der Hochsprache komme. Ich habe hier vor mir liegen - und ich glaube, Herr Kollege Folger hat aus Zeitgründen nicht davon gesprochen —, was eine namhafte Münchener Autorengruppe, die sogenannten „Turmschreiber", am 4. Juli 1966 an mehrere Abgeordnete wegen dieses Gesetzes geschrieben haben. Ich möchte mit der Erlaubnis der sehr verehrten Frau Präsidentin jetzt nur einige Auszüge aus diesem Schriftstück vorlesen. Da heißt es u. a.:
    Bestrebungen massiver Art, unsere Sprache zu majorisieren, sind ja nicht nur in diesem Bundes-Edikt im Gange.

    (Zuruf: Schlechtes Deutsch!)

    Den allzeit hurtigen, nördlichen Kommerz-Jargon im Gaststättengewerbe, im Fremdenverkehr, in der Lebensmittelbranche und in der täglichen Werbung über Presse, Funk und Fernsehen genießen wir lange schon mit Überdruß. Ausgerechnet ein Ukas in einer liberal orientierten Bundesrepublik tritt nun dieser geschäftigen Demontage der föderalistischen Freizügigkeit an die Seite.
    Uns Bayern bedeutet das in der eigenen Landschaft geborene Wort, die Hochsprache und die Mundart, mehr als vielleicht manch anderem deutschen Stamm. Ganz und gar lehnen wir aber einen kommandierten Zungenschlag kleindeutscher Gepflogenheit ab.
    Das sind nur Auszüge.
    Ich habe damals auf diesen Brief erwidert, daß ich mich gern bereit erkläre, falls notwendig, im Deutschen Bundestag eine Gesetzesänderung herbeizuführen.
    Ich darf, um Sie nicht mehr zu langweilen, auf verschiedene Verlautbarungen in den süddeutschen und bayerischen Zeitungen verweisen. Was Herbert Schneider im „Münchner Merkur" oder in der „Süddeutschen Zeitung" zu diesem Thema gesagt hat, hat mein Vorredner, Herr Folger, bereits auszugsweise wiedergegeben. Ich unterstreiche diese Darlegungen voll und ganz.
    Meine Damen und Herren, ich begrüße das, was die SPD-Kollegen hier jetzt beantragen. Aber: „Spät kommt ihr, doch ihr kommt" ! Wir waren früher da, Herr Kollege Folger. Wegen der erwähnten großen Aufregung im Handwerk, in den Kammern, bei den Besprechungen mit den Präsidenten der bayerischen Handwerkskammern und den Geschäftsführern sind damals die Kollegen Wieninger, Rainer, Schmidhuber, Unertl, Dr. Kempfler und andere zum bayerischen Wirtschaftsminister gegangen und haben dort erklärt, daß wir in Bayern eine Auslegung dieses Gesetzes erreichen möchten.
    Die von Herrn Kollegen Schulhoff erwähnte Ministerialentschließung vom 20. Juli 1966 möchte ich mit Genehmigung der Frau Präsidentin hier im Wortlaut wiedergeben dürfen, weil ich der Meinung bin, daß man dann, wenn der Wortlaut auch den Antragstellern bekannt ist, vielleicht über die weitere Behandlung des Antrages reden kann. Es heißt hier wörtlich:
    Im Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung vom 9. 9. 1965 (BGBl. I S. 1254) fehlen die in der früheren Fassung der Anlage A bei mehreren Handwerken aufgeführten sogenannten „mundartlichen" Bezeichnungen, z. B. „Schreiner" neben „Tischler", „Metzger" neben „Fleischer". In der öffentlichen Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß diese Bezeichnungen seit Jahrhunderten in der Schriftsprache



    Unertl
    eines großen Teils des deutschen Sprachgebietes gebraucht werden. Es ergab sich die Frage, ob und inwieweit die Handwerksordnung den Gebrauch der in der Anlage A zur Handwerksordnung verwendeten Bezeichnungen der Handwerke vorschreibt.
    Hierzu wird bemerkt:
    Erstens. Durch die Verwendung bestimmter, nicht in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlicher Bezeichnungen der einzelnen Handwerke in der Anlage A zur Handwerksordnung wird in die Freiheit der Gewerbetreibenden, sich im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr zur Bezeichnung ihres Handwerks der regional üblichen, allgemein verständlichen Bezeichnungen zu bedienen, nicht eingegriffen. Die Handwerker können weiterhin die hergebrachten Bezeichnungen „Kaminkehrer", „Spengler", „Schreiner", „Schäffler", „Metzger", auch in Verbindung mit dem Meistertitel führen.
    Zweitens. Es bestehen keine Bedenken dagegen, die althergebrachten Bezeichnungen, die sich mit dem Begriffsinhalt der in der Anlage A verwendeten Bezeichnungen völlig decken, auch im amtlichen Verkehr weiterhin zu verwenden. Da aber handwerksrechtliche Verwaltungsakte grundsätzlich über das Gebiet hinaus, in dem diese Bezeichnungen gebraucht werden, für den ganzen Geltungsbereich der Handwerksordnung Gültigkeit haben, wird anheimgegeben, künftig eventuell die jeweils einschlägige Bezeichnung der Anlage A etwa in Form eines Klammerzusatzes hinzuzufügen.
    Dies ist allen Kammern bekannt. Damit haben sich die Präsidenten der Kammern - auch Herr Präsiden Wild, Herr Kollege Schulhoff — und alle in Bayern, die sich mit der Frage beschäftigen, zufrieden gegeben.
    Ich möchte sagen, das Anliegen ist gar nicht so von der Hand zu weisen; es wäre berechtigt. Ich weiß aber nicht, ob den Antragstellern der Wortlaut der Ministerialentschließung, den ich jetzt vorgetragen habe, bekannt war. Ich möchte anregen, zu überlegen, ob man nicht den Antrag, der vielleicht in Unkenntnis dieser Ministerialentschließung gestellt worden war, zurückziehen könnte. Ich möchte die Antragsteller darum bitten, das zu tun, nachdem feststeht, daß diese Frage, die für uns in Bayern eine wichtige Rolle spielt, nach der Verabschiedung des Gesetzes in dieser Weise erledigt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Moersch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Herr Schulhoff einem Nichthandwerker erlaubt, hier auch einige Worte zu sagen.

    (Abg. Schoettle: Herr Moersch, reden Sie mal als Schwob, wir haben auch etwas zu sagen!)

    Genau das, Herr Präsident!
    Herr Präsident Schulhoff, ich maß leider sagen, daß Ihre Schlagfertigkeit von vorhin im umgekehrten Verhältnis zu der Kenntnis der Sprachentwicklung gestanden hat, die hier für uns sehr wichtig ist. In Wahrheit können Sie mir, Herr Präsident Schulhoff, nicht nachweisen, daß Ihre Auffassung, weil sie mehrheitlich vertreten wird, eine gewachsenere oder eine Auffassung der Hochsprache ist. Ihre Worte vorhin beruhten auf dem entscheidenden Irrtum, als ob die Mundart, der Dialekt, gegenüber der Hochsprache zweitrangig sei.
    Sie wissen wie es zu dieser deutschen Hochsprache gekommen ist. Durch eine mehr oder weniger zufällige historische Entwicklung haben wir über die Reformation die sächsische Kanzleisprache als Hochsprache übernommen. Die einzige Mundart, die eigentlich keine ist, sondern ein schlecht ausgesprochenes Hochdeutsch, ist bis zum heutigen Tage das Sächsisch-Anhaltinische. Insofern muß man also zunächst einmal davon ausgehen, daß hier im Bundestag ich fürchte fast: ohne Mitwirkung des Kulturpolitischen Ausschusses — damals einfach Mehrheitsentscheidungen getroffen worden sind, die uns Süddeutschen so, wie sie hier drinstehen, einfach nicht schmecken. Deshab — das möchte ich Ihnen sagen, Herr Präsident Schulhoff verdient dieser Antrag in allem Ernst noch einmal geprüft zu werden. Der Kulturpolitische Ausschuß wäre sicher bereit — wir haben ja dort einige Philologen, zu denen ich mich nicht zählen darf -, ebenfalls gutachtlich hierzu Stellung zu nehmen.

    (Abg. Winkelheide: Mein Gott!)

    - Entschuldigen Sie, Herr Winkelheide. Es gibt auch Dinge, die für unsere Sprachentwicklung wichtig sind, und wir haben hier eine Verantwortung dafür. Wir hatten schon einmal eine Zeit, in der es das Wort „Sprachregelung" als amtliche Bezeichnung gab. Ich bedaure, daß es heute noch leichtsinnigerweise mit verwendet wird; denn .die Sprachregelung war in Wahrheit der Versuch, obrigkeitsstaatlich die Regelung der Gedanken in einem ganzen Volk zu erreichen. Das sollte uns hier aufhorchen lassen. Das sage ich in allem Ernst.
    Hier geht es darum, daß ,die Kollegen aus Bayern, die diesen Antrag gestellt haben, wie ich meine, mit Recht, einer amtlich geforderten und geförderten Verarmung .der Muttersprache entgegenwirken wollen. Das sollten wir eigentlich unterstützen.
    Sie haben natürlich recht: gesetzlich ist die Sache ganz klar, ,die anderen Bezeichnungen sind nicht verboten. Aber es ist eben eine Tatsache, Herr Präsident Schulhoff — hier muß ich Sie als Handwerkskammerpräsidenten ansprechen —, daß auf diese Weise in Jahrhunderten ,die Sprache schongeradezu verändert worden ist, und zwar durch gesetzliche Bezeichnungen und Vorschriften an Stelle einer natürlichen und, wie ich meine, sehr wichtigen Entwicklung. Schauen Sie einmal in der deutschen Literatur nach, wo eigentlich die wirklichen Erzähler gesessen haben! Doch dort, wo ein starker mundartlicher Einschlag vorhanden gewesen ist, und nicht dort, wo man die Sprache nach irgendwelchen amt-



    Moersch
    lichen Vorstellungen schabloniert hat. Das ist doch, glaube ich, für uns sehr wichtig.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)

    Insofern haben Sie sich, Herr Schulhoff, und auch diejenigen, die das damals hier geschaffen haben, die Sache einfach zu leicht gemacht.
    Wir im Schwäbischen meinen folgendes, und das ist ja nicht nur Baden-Württemberg, sondern das geht ja noch ein bißchen weiter, wir haben auch die Verantwortung für die Bevölkerung, die jenseits der Grenzen von Baden-Württemberg diese Mundart spricht,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Daß sich Schwaben für die Bayern einsetzen!)

    z. B. für die „Unerlösten" in Bayern, wie Sie wissen, und für die Alemannen in der Schweiz und in Vorarlberg; für die darf ich hier sprechen. Daß die z. B. den Küfer kennen, finde ich eine sehr ehrenwerte Sache, und bei uns käme kein Mensch auf die Idee, das Küferhandwerk etwa in Schäffler- oder Böttcherhandwerk umzutaufen. Wir sollten dies ruhig so lassen. Es hat einen guten Sinn, daß es so heißt. Ich möchte die Liste hier nicht fortsetzen.
    So einfach jedenfalls, wie Sie es sich machen, daß gewisse Mehrheiten künftig bestimmen, wie gesetzliche Ausdrücke zu handhaben sind, obwohl es sich um gewachsene Berufsbezeichnungen handelt, die nicht durch Mehrheitsbeschluß verändert werden können, darf man es sich nicht machen. Das, meine ich, sollten wir hier zur Kenntnis nehmen. Wir sollten in allem Ernst nicht nur den Mittelstandsausschuß, sondern auch die, die sich der deutschen Sprache in diesem Hause besonders verantwortlich fühlen, nämlich ,die Kollegen Philologen — und wir haben eine Menge sehr guter Philologen hier, auch Philologen im Nebenberurf, die wirklich etwas von ihrer Sprache verstehen, ich darf nur an die Mitglieder des Präsidiums allesamt erinnern; die sind hier bestimmt mehr firm als mancher von uns —, darum bitten, dieses Handwerksgesetz einmal daraufhin zu untersuchen, ob nicht durch eine allzu starke Europäisierung des Denkens in Wahrheit der deutschen Muttersprache geschadet wird, wenn wir auf diese Ausdrücke künftig verzichten. Deshalb bitte ich um allen Ernst bei dieser Frage, auch wenn sie zu später Abendstunde hier behandelt wird.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)