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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Inhalt: Überweisung eines Berichts an Ausschüsse 3409 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3409 A Fragestunde (Drucksache V/1133) Frage des Abg. Rollmann: Referat Jugend- und Studentenpublizistik im Presse- und Informationsamt 3410 A Frage des Abg. Hirsch: Gültigkeit des Helmstedter Abkommens vorn 3./4. Oktober 1949 . . . . 3410 D Frage des Abg. Lautenschlager: Einfuhrzölle für deutsche Autos nach Italien und Frankreich Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 3411 A Lautenschlager (SPD) 3411 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lieferung von Automobilfabriken in Ostblockstaaten Dr. Neef, Staatssekretär 3411 C Lautenschlager (SPD) 3411 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Berechnung der Kosten für den Ausrichtungs- und Garantiefonds durch den EWG-Ministerrat Höcherl, Bundesminister 3411 D Wächter (FDP) 3412 A Frage des Abg. Dr. Effertz: Entscheidung über deutsche Einzugs-und Absatzgebiete Höcherl, Bundesminister . . . . . 3412 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3412 B Frage des Abg. Dr. Effertz: EWG-Milchmarktordnung Höcherl, Bundesminister . . . . 3412 C Wächter (FDP) 3412 D Dr. Rinderspacher (SPD) 3413 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3413 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausgleich zwischen den Erlösen für Trinkmilch und für Werkmilch Höcherl, Bundesminister 3413 C Walter (FDP) 3413 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Nettoerlös bei zu Butter und Magermilch verarbeiteter Milch Höcherl, Bundesminister 3413 D Walter (FDP) 3414 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3414 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gemeinsamer Richtpreis für angelieferte Milch Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 B Walter (FDP) . . . . . . . . . 3414 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3414 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Ausnahmeregelungen in den Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3415 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutschsprachige Schulen im Ausland Dr. Lahr, Staatssekretär . 3415 D, 3416 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Durch die Unwetterkatastrophe in Florenz bedrohte Kunstwerke und Baudenkmäler Dr. Lahr, Staatssekretär . . . . 3416 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3416 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Visum für Reisende aus osteuropäischen Ländern Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3417 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3417 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dauer der Aufenthaltsmöglichkeit Dr. Ernst, Staatssekretär 3417 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3417 C Börner (SPD) 3417 D Frage ,des Abg. Dröscher: Folgerungen aus den Feststellungen des Poignant-Berichts Dr. Ernst, Staatssekretär 3418 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3418 C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3419 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3419 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 3419 C Fragen ,des Abg. Flämig: Interkommunaler Austausch . . . . 3419 D Frage des Abg. Schwabe: Politische Bildungsarbeit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 3420 A Schwabe (SPD) 3420 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3420 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3421 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 3421 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Fiskalische Gesamtbelastung bei Benzin, Super- und Dieselkraftstoff Grund, Staatssekretär 3421 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3422 A Frage des Abg. Rollmann: Ausführungsbestimmungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 22. 5. 1965 Grund, Staatssekretär 3422 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Darlegung der Einnahmen und Ausgabenschätzungen für 1967 durch den Finanzminister im Kabinett und sein Verhalten in Kabinett, Bundestag, Bundesrat und Fraktion 3422 C Fragen des Abg. Strohmayr: Sitzverlegung der BASF ins Ausland Grund, Staatssekretär 3423 A Strohmayr (SPD) 3423 C Frage des Abg. Seuffert: Beseitigung der Steuerbegünstigung für Vollblutzucht 3423 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 30. 9. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1125) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 3424 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110) — Erste Beratung —Schmücker, Bundesminister . .. . 3426 C Windelen (CDU/CSU) 3429 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3432 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 3438 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3439 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3442 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3444 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1004) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3445 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 3446 D Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 3448 A van Delden (CDU/CSU) . . . . . 3448 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 3448 D Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1047) — Zweite und dritte Beratung — Geldner (FDP) 3449 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030) — Erste Beratung — Folger (SPD) 3450 C Schulhoff (CDU/CSU) 3451 C Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3453 A Unertl (CDU/CSU) 3453 D Moersch (FDP) 3455 B Nächste Sitzung 3456 D Anlagen 3457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3409 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigungen In der 71. Sitzung, Seite 3321 D ist nach Zeile 4 einzufügen: Vorlage des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates. Betr.: Bericht über die Gemeinsame Tagung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europrates am 23. und 24. September 1966 und über die Herbsttagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. September 1966 — Drucksache V/1061 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft. Betr.: Sammlung und Beseitigung von Altölen und Ölrückständen im Interesse des Schutzes der Gewässer und des Bodens. Bezug: Entschließung des Bundestages vom 14. November 1963 — Drucksache V/1072 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Haushaltsausschuß. Es ist zu lesen: 72. Sitzung, Seite 3394 C, Zeile 11 statt: Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist: Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Bundesministergesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß hier eine Ergänzung notwendig ist. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Dr. Effertz 25. 11. Dr. Elbrächter 23. 11. Erler 30. 11. Gerlach * 23. 11. Frau Griesinger 23. 11. Dr. Hein 23. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Holkenbrink 23. 11. Illerhaus * 23. 11. Krammig 23. 11. Kriedemann * 23. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 23. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Frau Seppi 23. 11. Strauß 25. 11. Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Draeger 15. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Weigl 31. 12. Wienand 4. 12. Anlage 2 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Bei den Positionen aus 41.02 (Rind- und Kalbleder usw.) aus 41.03 (Schaf- und Lammleder usw.), aus 41.04 (Ziegen- und Zickelleder) und 41.08 (Lackleder und metallisiertes Leder) ist Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht in der Spalte Steuersatz jeweils die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. b) Nach der Position 41.08 wird folgende Position eingefügt: „41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, usw. 5" c) Die Position 53.08 erhält folgende Fassung: „aus 53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. 6 aus B - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch oder darüber, in Öl gesponnen 5" d) Die Position 66.01 is 66.03 erhält folgende Fassung: „66.01 Regenschirme und Sonnenschirme usw. 7 66.02 und 66.03 Sämtliche Waren 6" e) In der Position 87.02 erhält Absatz B folgende Fassung: „B - zum Befördern von Gütern: - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen 7 - andere 6" 2. In Artikel 5 sind die Worte „Buchstaben b bis d" durch die Worte „Buchstaben b und c" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 3 Umdruck 104 Änderungsantrag des Abgeordneten Collet zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: 3458 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Collet Anlage 4 Umdruck i 05 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Süsterhenn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Becker Frau Klee Leicht Dr. Löhr Dr, Süsterhenn Richarts Gibbert Windelen Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak *) : Deutsche Volkszugehörige, die aus Ostblockstaaten in die Bundesrepublik kommen, erwerben in der Regel mit der Aufnahme in Deutschland die Eigenschaft eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG und damit zugleich den Einbürgerungsanspruch nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StaRegG) vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). Dies gilt auch dann, wenn sie sich zunächst vorübergehend in anderen westlichen Staaten aufgehalten haben. Nur in den Fällen, in denen sie über lange Zeit hinweg in anderen westlichen Staaten gewohnt haben und in die dortigen Lebensverhältnisse eingegliedert worden sind, bevor sie in die Bundesrepublik kamen, erwerben sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil sie sich dann im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr im Zustand der Vertreibung be- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 D fanden. In diesen — wenig zahlreichen - Fällen kommt dann allerdings nur die Einbürgerung nach § 8 des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. S. 583) in Betracht, die nach einer Absprache mit den Innenministern(-senatoren) der Länder aus dem vergangenen Jahr jedoch sehr großzügig gehandhabt werden soll. Diese Regelung hat sich bisher bewährt, so daß mir eine Änderung nicht geboten erscheint. Das sogenannte D-1-Verfahren beruht auf einer Absprache mit den Ländern aus dem Jahre 1956. In neuerer Zeit haben sich bei der Anwendung dieses Verfahrens gewisse Mängel gezeigt, sie betreffen unter anderem den von Ihnen bezeichneten Personenkreis. Ich habe daher Schritte eingeleitet, um das Verfahren zu verbessern. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weil ich mich mit den Innenministern der Länder abstimmen muß. In der Zwischenzeit bin ich bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in schwierigen Einzelfällen von Fall zu Fall Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reichmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz *). In der letzten Septemberwoche 1966 belief sich die Einfuhr von Rindergefrierfleisch aus Argentinien in die Bundesrepublik auf rd. 1250 t gegenüber rd. 700 t in der ersten Januarhälfte 1966. Die Aussagekraft dieser Zahlen kann indessen nur gering sein, da beweiskräftige Aussagen nur bei Zahlenvergleichen mit Vorjahres- oder Vormonatswerten möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh **) Ich sende anliegend zwei Übersichten, denen ich zu entnehmen bitte, wie unterschiedlich der Schadenbedarf, d. h. der durchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsvertrag, bei Kraftfahrern in Großstädten, in Mittelstädten und auf dem Lande ist. Die erste Übersicht gibt die Prozentsätze an, um die sich der Schadenbedarf in den einzelnen Rabattklassen (Anzahl der schadenfreien Jahre) verringert; die zweite Übersicht gibt die unterschiedlichen Werte des Schadenbedarfs in DM an. Wie die Übersicht 1 zeigt, geht der Schadenbedarf hei Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Großstädten mit zunehmender Schadenfreiheit nicht stär- *) Siehe 68. Sitzung Seite 3215 D **) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3459 ker zurück als der Schadenbedarf bei Versicherungsnehmern in mittleren und in kleineren Städten. Unabhängig von den unterschiedlichen Tarifen für Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte ist der Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer gleichmäßig nach einem schadenfreien Jahr ca. 40 %, nach zwei schadenfreien Jahren ca. 50 % und nach drei und mehr schadenfreien Jahren ca. 60 % niedriger als der Schadenbedarf derjenigen Versicherungsnehmer, die noch nicht ein Jahr schadenfrei gefahren sind. Die statistischen Ergebnisse zeigen, daß an sich für die Kraftfahrer aller Ortsgrößen höhere Rabattsätze gerechtfertigt wären. Während die Schadenfreiheitsrabatte zur Zeit 10 %, 30 % und 50 % betragen, könnten sie — bei völliger Ausschöpfung der Unterschiede im Schadenbedarf — bis auf 40 %, 50 % und 60 % erhöht werden. Wie ich bereits in der Fragestunde am 11. Oktober im einzelnen ausgeführt habe, hat die Bundesregierung jedoch immer Wert darauf gelegt, daß ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Prinzip der Risikogemeinschaft aller Versicherungsnehmer und dem Prinzip einer dem individuellen Risiko angepaßten Prämie gefunden wird. Wenn die Prozentsätze des Schadenfreiheitsrabatts allein nach den Unterschieden im Schadenbedarf bemessen würden, hätte dies zur Folge, daß die Ausgangsprämie, die insbesondere auch von allen Anfängern gezahlt werden muß, für die Versicherungsnehmer in Großstädten um ca. 40 % erhöht werden müßte, um den Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer zu decken. Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die Bundesregierung den Vorschlag, für Kraftfahrer in Großstädten die Rabattsätze bei schadenfreiem Fahren zu erhöhen, sofort sorgfältig geprüft hat, die vorliegenden statistischen Ergebnisse eine derartige Sonderregelung jedoch nicht rechtfertigen würden. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 1 Schadenbedarf für alle Personenkraftwagen in der Haftpflichtversicherung in vom Hundert der Rabattklasse 0 nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 100 100 100 1 59 56 63 2 47 43 46 3 36 34 33 Anlage 2 Schadenbedarf in DM für Personenkraftwagen insgesamt in der Haftpflichtversicherung nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf in DM (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 361 329 288 1 212 184 181 2 168 140 133 3 128 113 96 insgesamt 225 195 156 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh'). Die Abrechnungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des technischen Überschusses, die nach den Vorschriften der geltenden Preisverordnung Nr. 15/59 meinem Hause bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt werden müssen, zeigen eindeutig, daß die Schadenquoten in den letzten Jahren fast ständig gestiegen und die Renditen der Versicherungsunternehmen ebenso ständig gesunken sind. Im einzelnen haben sich die Schadenquoten und die Durchschnittsgewinne in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Schadenquote des Gesamtgeschäfts der Kraftfahrtversicherung, d. h. der drei Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie Unfallversicherung betrug im Jahre 1962 70,9 % und ist in den Jahren 1963 auf 74,6% und 1964 auf 76,5 % der verdienten Beiträge gestiegen. Im Jahre 1965, dem letzten Jahr für das bisher eine Abrechnung vorliegt, ist die Schadenquote geringfügig auf 76,3 % zurückgegangen; dies ist jedoch eine Folge der Tariferhöhung vom 1. Januar 1965. Dadurch wird die andauernde Verschlechtrung im Schadenverlauf nur geringfügig korrigiert, an sich hätte die Schadenquote infolge der Prämienerhöhung sehr viel stärker zurückgehen müssen. Die Schadenentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres 1966 hat sich weiter verschlechtert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Volumen ca. 80 % des Gesamtgeschäfts der *) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D 3460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Kraftfahrzeugversicherung ausmacht, ist die Verschlechterung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren noch stärker. In dieser Sparte ist die Schadenquote von 71,6 % im Jahre 1962 auf 76,2 % im Jahre 1963, 79,1 % im Jahre 1964 und 79,8 % im Jahre 1965 gestiegen. Hier zeigt sich, daß die Tariferhöhung zum 1. Januar 1965 durch die Verschlechterung im Schadenverlauf bereits im ersten Jahr der Tarifperiode überkompensiert worden ist. Der durchschnittliche Überschuß aller Versicherungsunternehmen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung ist demgegenüber in den letzten Jahren dauernd geringer geworden. Eine Auswertung der vorliegenden Abrechnungen aller Versicherungsunternehmen zeigt, daß der den einzelnen Unternehmen nach der vorgeschriebenen Ausschüttung des technischen Überschusses verbliebene Gewinn im Jahre 1962 noch 4 % betragen hat, während er im Jahre 1963 auf 3,5 %, 1964 auf 3,1 % und 1965 auf ca. 2,8% abgesunken ist. Diese Zahlen sind selbstverständlich nur Durchschnittswerte für alle über 100 Versicherungsunternehmen; es ist nicht ausgeschlossen, daß einzelne Versicherungsunternehmen auf Grund einer besonderen Zusammensetzung ihres Versicherungsbestandes oder aus sonstigen Gründen andere Ergebnisse erzielt haben. Die Zahlen über die Entwicklung der Schadenquoten und der durchschnittlichen Gewinne in den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1965, zeigen demnach eindeutig, daß eine Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 1967 nicht zu vermeiden ist und daß eine Verbesserung der Rabattstaffel für Kraftfahrer in Großstädten — abgesehen von den bereits in der Fragestunde genannten Gründen — auch aus diesen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitsrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 8. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VIII/2) : Wird die Bundesregierung sich für eine zentrale Richterakademie als Fortbildungsstätte für Richter und Staatsanwälte einsetzen? Auf eine im wesentlichen Bleichlautende Frage des Herrn Kollegen Jahn in der Fragestunde vom 16. Juni 1966 (Sten. Bericht S. 2310) hatte ich bereits meine Bereitschaft bekundet, die Schaffung einer Richterakademie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiterhin hatte ich hervorgehoben, daß hierfür ein Zusammenwirken von Bund und Ländern unerläßlich ist, da die ganz überwiegende Zahl der Richter im Dienst der Länder steht. Inzwischen hat mir die Justizministerkonferenz am 12. und 13. Oktober d. J. in Kiel Gelegenheit gegeben, die Gründe, die für die Schaffung der Akademie sprechen, nochmals eingehend darzulegen. Daraufhin ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt worden, Vorschläge zur Gründung einer solchen Akademie auszuarbeiten. Das geschieht gegenwärtig. Über die Vorschläge wird ein kleineres Gremium, bestehend aus Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, Anfang des kommenden Jahres beraten. Ich kann nur wiederholen, daß ich auch bei den weiteren Verhandlungen die Gründung der Akademie wie bisher in jeder Weise unterstützen werde. Dabei werde ich mich auch um eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an der Gründung und Unterhaltung der Akademie bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3461 Anlage 10 Unterlagen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 8 der Tagesordnung: in Milliarden DM A. Bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich sind z. B. unberücksichtigt geblieben: 1. Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der EKSt. = 2,000 Mrd. DM im Jahr. 2. Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966 (z. B. erwartete Steuermindereinnahmen, die auf 750 Millionen DM geschätzt wurden — Frage, ob noch Minderausgaben im Haushalt 1966 in Höhe von 1060 Millionen DM erzielt werden können). 3. Erläuterung 2 a zur „Mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966" : „Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahr 1967 geht nicht nur -von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Millionen DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mrd. DM geschätzte Steuerausfall im Jahr 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute — mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mrd. DM — annähern wird." B. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rd. 3 Mrd. DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt (insgesamt etwa 2,5 Mrd. DM für den Bundeshaushalt 1967 — siehe Anlage 1). Finanzbericht Mittelfristige Schätzung vom 17. November 1966 1966 1967 Haushaltsentwurf 1967 mit 1. Steueränderungsgesetz Nach gelten- Haushalts- 2. Finanzpla- dem Recht: entwurf 1967 nungsgesetz bei 39 v. H. ohne Ergän- 3. Ergänzungs- Bundesanteil zungshaushalt haushalt und Ergänzungsgesetze sowie bei 39 v. H. Bundesanteil Voraussichtliche ordentliche Einnahmen 67,782 71,4 71,744 72,288 74,238 Voraussichtlicher Gesamtausgaben- 68,954 76,5 78,368 75,398 75,278 bedarf 0,200 0,5 (-2,970) Fehlbetrag 1965 — — — — — Kreditmarktmittel 0,540 0,540 1,040 Voraussichtliche Finanzierungslücken 1,372 5,6 6,084 2,570 — 3462 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Ein Vergleich zwischen Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln sowie in beiden Fällen nach geltendem Recht folgende Finanzierungslücken: 1967 I 1968 I 1969 I 1970 • in Mrd. DM 1. Finanzbericht 6,1 6 bis 7 6,9 bis 7,9 5 bis 6 2. Schätzung 17. November 1966 6,624 11 10,7 12,6 Anlage 1 Einnahmeverbesserungen 1. a) Gemäß Steueränderungsgesetz 1966 + 544 Millionen DM in 1967 bis + 1 083 Millionen DM in 1970 (Hauptposten Kilometerpauschale bei den Werbungskosten) + 215 Millionen DM bis + 379 Millionen DM (Einschränkung Mineralölsteuerprivileg) + 240 Millionen DM bis + 330 Millionen DM b) Mehreinnahmen gemäß Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 1 950 Millionen DM bis 3 105 Millionen DM in 1970 2. Folgende Positionen (Ergänzungsgesetze) : 1967 1968 1969 1970 in Millionen DM 1. Tabaksteuer — Übergang auf 10 Pf-Zigarette — 500 1 100 1 180 1 200 2. Branntweinsteuer - - Erhöhung von 1200 auf 1300 DM je hl — 90 100 100 100 3. Mineralölsteuer — Erhöhung um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden für Nahverkehrsmaßnahmen der Gemeinden — 660 780 835 895 4. Umsatzsteuer — Erhöhter Steuersatz von 4,25 v. H. für Großunternehmen — 460 520 550 580 5. Umsatzsteuer • — Völlige Beseitigung des Mineralölsteuerprivilegs — 240 280 300 330 Mehreinnahmen hiernach: 1 950 2 780 2 965 3 105 in Mrd. DM rd. 1,95 2,8 3,0 3,1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    ein Zahlenwerk vom 17. November 1966, das eine gewisse
    Bedeutung gewonnen hat, weil einzelne Zahlen daraus schon veröffentlicht worden sind. Ich habe mit großer Befriedigung festzustellen, daß Herr Bundesminister Schmücker hier erklärt hat, diesem Zahlenwerk liege keine politische Absichtserklärung zugrunde und es spiegele keine mittelfristige Finanzpolitik wider. Ich möchte also feststellen, daß es sich um einen statistischen Überblick handelt, der keinen politischen Aussagewert hat. Das soll nicht heißen, daß er keinen Wert hat; er hat eben einen statistischen Wert, aber keinen politischen Aussagewert. Das heißt: es steht weder die gegenwärtige Bundesregierung noch der gegenwärtig amtierende Finanzminister hinter diesem Zahlenwerk in dem Sinne, daß sie bestimmte Ansätze für Programme und andere Dinge politisch decken. Das ist eine außerordentlich wichtige Feststellung.
    Man darf ein solches Zahlenwerk nicht vergleichen mit den im Finanzbericht 1966 seinerzeit durch die Bundesregierung und den Bundesfinanzminister Dr. Dahlgrün unter „Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts in den Rechnungsjahren 1966 bis 1970" auf den Seiten 93 ff. veröffentlichten Zahlen.
    Auf Seite 98 bringt der Bericht eine „Übersicht über die rechtlich gebundenen Ausgaben von wesentlicher Bedeutung". Für das Jahr 1970 ist in diesem Überblick festgehalten, daß die Ausgaben, die rechtlich gebunden sind, sich auf 77,2 Milliarden DM belaufen.
    Auf Seite 97 dagegen ist eine kleine Tabelle, in der die voraussichtlichen Finanzierungslücken 1966 bis 1970 festgehalten sind. In dieser Tabelle ist der voraussichtliche Gesamtausgabebedarf 1970 mit 86,1 Milliarden DM angegeben.
    Ich möchte zur Verdeutlichung darauf hinweisen, daß die Differenz zwischen den 77,2 Milliarden DM rechtlich gebundenen Ausgaben für 1970 und diesem Betrag von 86 Milliarden DM, also eine Differenz von rund 10 Milliarden DM, eben das ist, was man die Politik nennt, die ein solches Zahlenwerk widerspiegelt. Während das Zahlenwerk im Finanzbericht auch politisch von dem damaligen Finanzminister gedeckt wurde, ist das jetzige Zahlenwerk vom 17. November 1966, das die Überschrift trägt „Ausgabebedarf nach geltenden Gesetzen und Programmen", nicht politisch gedeckt. Daraus erklärt sich — und das ist das Wesentlichste — die Diskrepanz in den Abschlußzahlen. Die Deckungslücken differieren nicht unerheblich.
    Es sei noch einmal festgestellt, daß man diese beiden Zahlenwerke nicht miteinander vergleichen kann. Ich brauche zum Beweis dafür nur auf einige Dinge hinzuweisen wie z. B. die Personalkosten, wo Planungen einbezogen sind, die sich auf Ausgaben von sicherlich jährlich über 1 Milliarde DM belaufen. Ich darf auf die Nummer III.28 verweisen, wo im Familienlastenausgleich Erhöhungen vorgesehen sind, die politisch noch gar nicht erörtert worden sind. Oder ich darf darauf hinweisen, daß das sogenannte „Pennälergehalt" wieder mit einem Betrag von 40 DM eingesetzt ist

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist kein Pennälergehalt!)




    Dr. Starke
    ja, ich nenne es nur einmal der Kürze halber so — und daß dieser Ansatz mit 40 DM z. B. gegenüber den Vorschlägen der Freien Demokraten zum Ausgleich des Haushalts 1967 als Ausgangspunkt im Jahre 1970 einen Unterschied von rund einer halben Milliarde D-Mark bedeutet.

    (Abg. Leicht: Aber er mußte eingesetz werden, Herr Kollege Starke, weil das Haushaltssicherungsgesetz das vom nächsten Jahr ab in Kraft setzt, das ist beschlossen!)

    — Ich bestreite gar nicht, daß hier etwas eingesetzt werden muß. Ich stelle nur fest, daß weder die Bundesregierung noch der amtierende Bundesfinanzminister politisch diese Ansätze decken, und darauf kommt es doch an, denn gerade daraus ergeben sich die Unterschiede in der Höhe der Deckungslücken.
    Ich darf auch ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ansätze für die Steigerung des Sozialprodukts unterschiedlich sind, so daß auch aus der Einnahmenseite heraus diese Zahlenwerke nicht verglichen werden können.
    Ich möchte zu dem Jahr 1967 und seinen Haushaltsschwierigkeiten, zu denen insbesondere Herr Kollege Möller Stellung genommen hat, hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich möchte für die Freien Demokraten nur noch erklären: Die Gesetze, die vorliegen und die eine Ergänzung des Haushalts 1967 darstellen, müssen bis zum 31. Dezember 1966 verabschiedet werden, weil sonst Milliardenbeträge zusätzlich zu decken wären und so die Deckungsschwierigkeiten erhöht würden. Soweit ich unterrichtet bin — ich sage das jetzt aus dem Stegreif —, sind das etwa 300 Millionen DM monatlich. Sie können sich alle selbst ausrechnen, was dann eine Verzögerung auch nur um einen Monat an neuen Schwierigkeiten für uns alle mit sich brächte.
    Ich möchte zum Schluß nur noch kurz zu dem Stellung nehmen, was Bundesminister Schmücker hier sagte, nämlich daß angesichts der Finanzlage, die wir nun alle kennen, besondere Maßnahmen ergriffen werden müßten. Er hat dankenswerterweise dabei erklärt — was wir Freien Demokraten ja in den letzten Wochen immer besonders betont haben —, daß Ausgabekürzungen an erster Stelle stehen müssen. Er hat ferner vom Abbau von Vergünstigungen gesprochen. Auch das begrüßen wir.
    Er hat dann die vorsichtige Formulierung von der maßvollen Erhöhung von Verbrauchsteuern verwendet. Hier müssen wir anmerken — das ist von meinem Kollegen Emde in der Haushaltsdebatte gesagt worden, und daran hat sich nichts geändert —, daß nach unserer Auffassung der Haushalt 1967 ohne Steuererhöhungen ausgeglichen werden kann und daß es finanzpolitisch unüblich und auch noch nicht dagewesen ist, daß man bereits über Steuererhöhungen für spätere Haushalte in zukünftigen Jahren spricht. Das wird sich auch für die Zukunft nicht empfehlen, schon deshalb nicht, weil sonst jedem Finanzminister, wer auch immer auf dem Platze sitzt, eine sorgsame Arbeit mit dem Rotstift unmöglich gemacht wird, da dann bereits Festlegungen für
    die künftigen Jahre getroffen wären, die einer solchen sorgfältigen Arbeit entgegenstünden.
    Ich möchte generell noch hinzufügen, daß für die weiteren Jahre nach 1967 unserer Meinung nach die Bundesregierung, die im Amt sein wird, zeitgerechte Deckungsvorschläge machen muß und daß auch bei diesen Deckungsvorschlägen dann der Satz gelten muß, daß in unserer Situation im Augenblick konjunkturell, aber auch allgemein — weil wir im Vergleich die höchste Steuerbelastung haben — Steuererhöhungen nur der letzte Ausweg sein dürfen, weil sie der schlechteste Ausweg sind. Alle anderen Möglichkeiten müssen Vorrang haben und müssen vorher ausgeschöpft werden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Althammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde es für einen außerordentlichen Gewinn halten, wenn aus dem letzten Teil der Ausführungen des Kollegen Möller wie auch aus dem letzten Teil der Ausführungen des Kollegen Starke hervorginge, daß diese beiden Fraktionen bereit sind, in dieser Woche und in den kommenden Wochen diese vordringlichen Beratungen mitzumachen und — immer natürlich vorbehaltlich des einen oder anderen Änderungsvorschlages zu einem guten Abschluß zu bringen. — Ich sehe, daß der Kollege Möller nickt, und ich meine, wir können hier einen positiven Ertrag dieser Diskussion feststellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Herr Kollege Möller hat auf eine Ausarbeitung hingewiesen, die er hat verteilen lassen. Auf dem Deckblatt dieser Ausarbeitung steht, daß nunmehr der finanzpolitische Offenbarungseid — gemeint ist: von unserer Seite — geleistet worden sei. Es tut mir außerordentlich leid, daß in diesem Stadium der Verhandlungen damit noch einmal die ganze Vergangenheit angesprochen und aufgerissen worden ist. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen dazu nur eines sagen: ein Scherbengericht gegen unsere Fraktion wird hier jedenfalls nicht stattfinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf deshalb das, was der Kollege Möller hier ausgeführt hat, in einigen Punkten ergänzen.
    Es ist keineswegs so, als trüge nur eine einzige Fraktion oder — wenn ich von der Vergangenheit spreche — nur die damalige Koalition die Verantwortung für den finanzpolitischen Weg, den wir gegangen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Oppositionsfraktion in den vergangenen Jahren in fast allen
    Einzelpunkten bemüht hat, mit ihren kostensteigern-



    Dr. Althammer
    den Vorschlägen die Regierungskoalition weitaus zu überbieten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte, nur um diesen Punkt richtig zustellen, kurz sagen, um welche konkreten Anträge es sich dabei handelt. Diese Gesetzentwürfe und kostenwirksamen Anträge der SPD-Fraktion sind von mir in einer Liste zusammengestellt worden, die im Protokoll der Sitzung vom 29. November 1965 nachzulesen ist. Dort sind sämtliche Anträge, mit Drucksachennummer und mit. Angabe der Hunderte von Millionen, die sie kosten würden, verzeichnet. Die Abschlußsumme beträgt 9,2 Milliarden DM.

    (Abg. Leicht: Aber nur die Fraktionsanträge! — Abg. Seuffert: Können Sie vielleicht mal sagen, was wir damals dazu gesagt haben, wenn Sie diese alten Sachen hervorkramen?! So kommen wir nicht zusammen!)

    — Meine Damen und Herren, ich habe hier erklärt: wenn in der verbreiteten Erklärung der SPD von einem Offenbarungseid die Rede ist, dann ist es ganz klar, daß wir die Pflicht haben, uns gegen solche Feststellungen zu verwahren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf Sie, um Gerechtigkeit in ;diesen Dingen zu üben, auf das hinweisen, was als Wahlprogramm der SPD im Bundestagswahlkampf 1965 verkündet worden ist. Damals hat sich die Opposition die Mühe gemacht, eine Vorausberechnung der möglichen Einnahmen bis zum Jahre 1971 darzulegen. Sie schließen mit 76 Milliarden ab. Dann ist ein Programm der Opposition verkündet worden. Die Zahlen, die das kostet, schwankten zwischen einem Betrag von 25 Milliarden als Maximum und 18 Milliarden als Minimum. Projizieren Sie diese damaligen Vorschläge auf unsere heutige Situation und dann überlegen Sie sich, ob die Opposition berechtigt ist, in dieser Weise Vorwürfe zu erheben, wie das geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)