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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Inhalt: Überweisung eines Berichts an Ausschüsse 3409 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3409 A Fragestunde (Drucksache V/1133) Frage des Abg. Rollmann: Referat Jugend- und Studentenpublizistik im Presse- und Informationsamt 3410 A Frage des Abg. Hirsch: Gültigkeit des Helmstedter Abkommens vorn 3./4. Oktober 1949 . . . . 3410 D Frage des Abg. Lautenschlager: Einfuhrzölle für deutsche Autos nach Italien und Frankreich Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 3411 A Lautenschlager (SPD) 3411 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lieferung von Automobilfabriken in Ostblockstaaten Dr. Neef, Staatssekretär 3411 C Lautenschlager (SPD) 3411 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Berechnung der Kosten für den Ausrichtungs- und Garantiefonds durch den EWG-Ministerrat Höcherl, Bundesminister 3411 D Wächter (FDP) 3412 A Frage des Abg. Dr. Effertz: Entscheidung über deutsche Einzugs-und Absatzgebiete Höcherl, Bundesminister . . . . . 3412 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3412 B Frage des Abg. Dr. Effertz: EWG-Milchmarktordnung Höcherl, Bundesminister . . . . 3412 C Wächter (FDP) 3412 D Dr. Rinderspacher (SPD) 3413 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3413 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausgleich zwischen den Erlösen für Trinkmilch und für Werkmilch Höcherl, Bundesminister 3413 C Walter (FDP) 3413 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Nettoerlös bei zu Butter und Magermilch verarbeiteter Milch Höcherl, Bundesminister 3413 D Walter (FDP) 3414 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3414 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gemeinsamer Richtpreis für angelieferte Milch Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 B Walter (FDP) . . . . . . . . . 3414 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3414 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Ausnahmeregelungen in den Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3415 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutschsprachige Schulen im Ausland Dr. Lahr, Staatssekretär . 3415 D, 3416 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Durch die Unwetterkatastrophe in Florenz bedrohte Kunstwerke und Baudenkmäler Dr. Lahr, Staatssekretär . . . . 3416 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3416 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Visum für Reisende aus osteuropäischen Ländern Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3417 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3417 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dauer der Aufenthaltsmöglichkeit Dr. Ernst, Staatssekretär 3417 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3417 C Börner (SPD) 3417 D Frage ,des Abg. Dröscher: Folgerungen aus den Feststellungen des Poignant-Berichts Dr. Ernst, Staatssekretär 3418 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3418 C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3419 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3419 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 3419 C Fragen ,des Abg. Flämig: Interkommunaler Austausch . . . . 3419 D Frage des Abg. Schwabe: Politische Bildungsarbeit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 3420 A Schwabe (SPD) 3420 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3420 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3421 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 3421 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Fiskalische Gesamtbelastung bei Benzin, Super- und Dieselkraftstoff Grund, Staatssekretär 3421 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3422 A Frage des Abg. Rollmann: Ausführungsbestimmungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 22. 5. 1965 Grund, Staatssekretär 3422 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Darlegung der Einnahmen und Ausgabenschätzungen für 1967 durch den Finanzminister im Kabinett und sein Verhalten in Kabinett, Bundestag, Bundesrat und Fraktion 3422 C Fragen des Abg. Strohmayr: Sitzverlegung der BASF ins Ausland Grund, Staatssekretär 3423 A Strohmayr (SPD) 3423 C Frage des Abg. Seuffert: Beseitigung der Steuerbegünstigung für Vollblutzucht 3423 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 30. 9. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1125) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 3424 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110) — Erste Beratung —Schmücker, Bundesminister . .. . 3426 C Windelen (CDU/CSU) 3429 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3432 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 3438 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3439 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3442 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3444 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1004) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3445 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 3446 D Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 3448 A van Delden (CDU/CSU) . . . . . 3448 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 3448 D Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1047) — Zweite und dritte Beratung — Geldner (FDP) 3449 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030) — Erste Beratung — Folger (SPD) 3450 C Schulhoff (CDU/CSU) 3451 C Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3453 A Unertl (CDU/CSU) 3453 D Moersch (FDP) 3455 B Nächste Sitzung 3456 D Anlagen 3457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3409 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen In der 71. Sitzung, Seite 3321 D ist nach Zeile 4 einzufügen: Vorlage des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates. Betr.: Bericht über die Gemeinsame Tagung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europrates am 23. und 24. September 1966 und über die Herbsttagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. September 1966 — Drucksache V/1061 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft. Betr.: Sammlung und Beseitigung von Altölen und Ölrückständen im Interesse des Schutzes der Gewässer und des Bodens. Bezug: Entschließung des Bundestages vom 14. November 1963 — Drucksache V/1072 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Haushaltsausschuß. Es ist zu lesen: 72. Sitzung, Seite 3394 C, Zeile 11 statt: Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist: Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Bundesministergesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß hier eine Ergänzung notwendig ist. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Dr. Effertz 25. 11. Dr. Elbrächter 23. 11. Erler 30. 11. Gerlach * 23. 11. Frau Griesinger 23. 11. Dr. Hein 23. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Holkenbrink 23. 11. Illerhaus * 23. 11. Krammig 23. 11. Kriedemann * 23. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 23. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Frau Seppi 23. 11. Strauß 25. 11. Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Draeger 15. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Weigl 31. 12. Wienand 4. 12. Anlage 2 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Bei den Positionen aus 41.02 (Rind- und Kalbleder usw.) aus 41.03 (Schaf- und Lammleder usw.), aus 41.04 (Ziegen- und Zickelleder) und 41.08 (Lackleder und metallisiertes Leder) ist Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht in der Spalte Steuersatz jeweils die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. b) Nach der Position 41.08 wird folgende Position eingefügt: „41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, usw. 5" c) Die Position 53.08 erhält folgende Fassung: „aus 53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. 6 aus B - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch oder darüber, in Öl gesponnen 5" d) Die Position 66.01 is 66.03 erhält folgende Fassung: „66.01 Regenschirme und Sonnenschirme usw. 7 66.02 und 66.03 Sämtliche Waren 6" e) In der Position 87.02 erhält Absatz B folgende Fassung: „B - zum Befördern von Gütern: - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen 7 - andere 6" 2. In Artikel 5 sind die Worte „Buchstaben b bis d" durch die Worte „Buchstaben b und c" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 3 Umdruck 104 Änderungsantrag des Abgeordneten Collet zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: 3458 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Collet Anlage 4 Umdruck i 05 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Süsterhenn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Becker Frau Klee Leicht Dr. Löhr Dr, Süsterhenn Richarts Gibbert Windelen Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak *) : Deutsche Volkszugehörige, die aus Ostblockstaaten in die Bundesrepublik kommen, erwerben in der Regel mit der Aufnahme in Deutschland die Eigenschaft eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG und damit zugleich den Einbürgerungsanspruch nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StaRegG) vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). Dies gilt auch dann, wenn sie sich zunächst vorübergehend in anderen westlichen Staaten aufgehalten haben. Nur in den Fällen, in denen sie über lange Zeit hinweg in anderen westlichen Staaten gewohnt haben und in die dortigen Lebensverhältnisse eingegliedert worden sind, bevor sie in die Bundesrepublik kamen, erwerben sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil sie sich dann im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr im Zustand der Vertreibung be- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 D fanden. In diesen — wenig zahlreichen - Fällen kommt dann allerdings nur die Einbürgerung nach § 8 des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. S. 583) in Betracht, die nach einer Absprache mit den Innenministern(-senatoren) der Länder aus dem vergangenen Jahr jedoch sehr großzügig gehandhabt werden soll. Diese Regelung hat sich bisher bewährt, so daß mir eine Änderung nicht geboten erscheint. Das sogenannte D-1-Verfahren beruht auf einer Absprache mit den Ländern aus dem Jahre 1956. In neuerer Zeit haben sich bei der Anwendung dieses Verfahrens gewisse Mängel gezeigt, sie betreffen unter anderem den von Ihnen bezeichneten Personenkreis. Ich habe daher Schritte eingeleitet, um das Verfahren zu verbessern. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weil ich mich mit den Innenministern der Länder abstimmen muß. In der Zwischenzeit bin ich bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in schwierigen Einzelfällen von Fall zu Fall Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reichmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz *). In der letzten Septemberwoche 1966 belief sich die Einfuhr von Rindergefrierfleisch aus Argentinien in die Bundesrepublik auf rd. 1250 t gegenüber rd. 700 t in der ersten Januarhälfte 1966. Die Aussagekraft dieser Zahlen kann indessen nur gering sein, da beweiskräftige Aussagen nur bei Zahlenvergleichen mit Vorjahres- oder Vormonatswerten möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh **) Ich sende anliegend zwei Übersichten, denen ich zu entnehmen bitte, wie unterschiedlich der Schadenbedarf, d. h. der durchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsvertrag, bei Kraftfahrern in Großstädten, in Mittelstädten und auf dem Lande ist. Die erste Übersicht gibt die Prozentsätze an, um die sich der Schadenbedarf in den einzelnen Rabattklassen (Anzahl der schadenfreien Jahre) verringert; die zweite Übersicht gibt die unterschiedlichen Werte des Schadenbedarfs in DM an. Wie die Übersicht 1 zeigt, geht der Schadenbedarf hei Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Großstädten mit zunehmender Schadenfreiheit nicht stär- *) Siehe 68. Sitzung Seite 3215 D **) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3459 ker zurück als der Schadenbedarf bei Versicherungsnehmern in mittleren und in kleineren Städten. Unabhängig von den unterschiedlichen Tarifen für Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte ist der Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer gleichmäßig nach einem schadenfreien Jahr ca. 40 %, nach zwei schadenfreien Jahren ca. 50 % und nach drei und mehr schadenfreien Jahren ca. 60 % niedriger als der Schadenbedarf derjenigen Versicherungsnehmer, die noch nicht ein Jahr schadenfrei gefahren sind. Die statistischen Ergebnisse zeigen, daß an sich für die Kraftfahrer aller Ortsgrößen höhere Rabattsätze gerechtfertigt wären. Während die Schadenfreiheitsrabatte zur Zeit 10 %, 30 % und 50 % betragen, könnten sie — bei völliger Ausschöpfung der Unterschiede im Schadenbedarf — bis auf 40 %, 50 % und 60 % erhöht werden. Wie ich bereits in der Fragestunde am 11. Oktober im einzelnen ausgeführt habe, hat die Bundesregierung jedoch immer Wert darauf gelegt, daß ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Prinzip der Risikogemeinschaft aller Versicherungsnehmer und dem Prinzip einer dem individuellen Risiko angepaßten Prämie gefunden wird. Wenn die Prozentsätze des Schadenfreiheitsrabatts allein nach den Unterschieden im Schadenbedarf bemessen würden, hätte dies zur Folge, daß die Ausgangsprämie, die insbesondere auch von allen Anfängern gezahlt werden muß, für die Versicherungsnehmer in Großstädten um ca. 40 % erhöht werden müßte, um den Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer zu decken. Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die Bundesregierung den Vorschlag, für Kraftfahrer in Großstädten die Rabattsätze bei schadenfreiem Fahren zu erhöhen, sofort sorgfältig geprüft hat, die vorliegenden statistischen Ergebnisse eine derartige Sonderregelung jedoch nicht rechtfertigen würden. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 1 Schadenbedarf für alle Personenkraftwagen in der Haftpflichtversicherung in vom Hundert der Rabattklasse 0 nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 100 100 100 1 59 56 63 2 47 43 46 3 36 34 33 Anlage 2 Schadenbedarf in DM für Personenkraftwagen insgesamt in der Haftpflichtversicherung nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf in DM (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 361 329 288 1 212 184 181 2 168 140 133 3 128 113 96 insgesamt 225 195 156 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh'). Die Abrechnungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des technischen Überschusses, die nach den Vorschriften der geltenden Preisverordnung Nr. 15/59 meinem Hause bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt werden müssen, zeigen eindeutig, daß die Schadenquoten in den letzten Jahren fast ständig gestiegen und die Renditen der Versicherungsunternehmen ebenso ständig gesunken sind. Im einzelnen haben sich die Schadenquoten und die Durchschnittsgewinne in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Schadenquote des Gesamtgeschäfts der Kraftfahrtversicherung, d. h. der drei Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie Unfallversicherung betrug im Jahre 1962 70,9 % und ist in den Jahren 1963 auf 74,6% und 1964 auf 76,5 % der verdienten Beiträge gestiegen. Im Jahre 1965, dem letzten Jahr für das bisher eine Abrechnung vorliegt, ist die Schadenquote geringfügig auf 76,3 % zurückgegangen; dies ist jedoch eine Folge der Tariferhöhung vom 1. Januar 1965. Dadurch wird die andauernde Verschlechtrung im Schadenverlauf nur geringfügig korrigiert, an sich hätte die Schadenquote infolge der Prämienerhöhung sehr viel stärker zurückgehen müssen. Die Schadenentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres 1966 hat sich weiter verschlechtert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Volumen ca. 80 % des Gesamtgeschäfts der *) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D 3460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Kraftfahrzeugversicherung ausmacht, ist die Verschlechterung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren noch stärker. In dieser Sparte ist die Schadenquote von 71,6 % im Jahre 1962 auf 76,2 % im Jahre 1963, 79,1 % im Jahre 1964 und 79,8 % im Jahre 1965 gestiegen. Hier zeigt sich, daß die Tariferhöhung zum 1. Januar 1965 durch die Verschlechterung im Schadenverlauf bereits im ersten Jahr der Tarifperiode überkompensiert worden ist. Der durchschnittliche Überschuß aller Versicherungsunternehmen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung ist demgegenüber in den letzten Jahren dauernd geringer geworden. Eine Auswertung der vorliegenden Abrechnungen aller Versicherungsunternehmen zeigt, daß der den einzelnen Unternehmen nach der vorgeschriebenen Ausschüttung des technischen Überschusses verbliebene Gewinn im Jahre 1962 noch 4 % betragen hat, während er im Jahre 1963 auf 3,5 %, 1964 auf 3,1 % und 1965 auf ca. 2,8% abgesunken ist. Diese Zahlen sind selbstverständlich nur Durchschnittswerte für alle über 100 Versicherungsunternehmen; es ist nicht ausgeschlossen, daß einzelne Versicherungsunternehmen auf Grund einer besonderen Zusammensetzung ihres Versicherungsbestandes oder aus sonstigen Gründen andere Ergebnisse erzielt haben. Die Zahlen über die Entwicklung der Schadenquoten und der durchschnittlichen Gewinne in den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1965, zeigen demnach eindeutig, daß eine Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 1967 nicht zu vermeiden ist und daß eine Verbesserung der Rabattstaffel für Kraftfahrer in Großstädten — abgesehen von den bereits in der Fragestunde genannten Gründen — auch aus diesen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitsrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 8. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VIII/2) : Wird die Bundesregierung sich für eine zentrale Richterakademie als Fortbildungsstätte für Richter und Staatsanwälte einsetzen? Auf eine im wesentlichen Bleichlautende Frage des Herrn Kollegen Jahn in der Fragestunde vom 16. Juni 1966 (Sten. Bericht S. 2310) hatte ich bereits meine Bereitschaft bekundet, die Schaffung einer Richterakademie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiterhin hatte ich hervorgehoben, daß hierfür ein Zusammenwirken von Bund und Ländern unerläßlich ist, da die ganz überwiegende Zahl der Richter im Dienst der Länder steht. Inzwischen hat mir die Justizministerkonferenz am 12. und 13. Oktober d. J. in Kiel Gelegenheit gegeben, die Gründe, die für die Schaffung der Akademie sprechen, nochmals eingehend darzulegen. Daraufhin ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt worden, Vorschläge zur Gründung einer solchen Akademie auszuarbeiten. Das geschieht gegenwärtig. Über die Vorschläge wird ein kleineres Gremium, bestehend aus Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, Anfang des kommenden Jahres beraten. Ich kann nur wiederholen, daß ich auch bei den weiteren Verhandlungen die Gründung der Akademie wie bisher in jeder Weise unterstützen werde. Dabei werde ich mich auch um eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an der Gründung und Unterhaltung der Akademie bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3461 Anlage 10 Unterlagen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 8 der Tagesordnung: in Milliarden DM A. Bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich sind z. B. unberücksichtigt geblieben: 1. Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der EKSt. = 2,000 Mrd. DM im Jahr. 2. Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966 (z. B. erwartete Steuermindereinnahmen, die auf 750 Millionen DM geschätzt wurden — Frage, ob noch Minderausgaben im Haushalt 1966 in Höhe von 1060 Millionen DM erzielt werden können). 3. Erläuterung 2 a zur „Mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966" : „Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahr 1967 geht nicht nur -von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Millionen DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mrd. DM geschätzte Steuerausfall im Jahr 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute — mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mrd. DM — annähern wird." B. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rd. 3 Mrd. DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt (insgesamt etwa 2,5 Mrd. DM für den Bundeshaushalt 1967 — siehe Anlage 1). Finanzbericht Mittelfristige Schätzung vom 17. November 1966 1966 1967 Haushaltsentwurf 1967 mit 1. Steueränderungsgesetz Nach gelten- Haushalts- 2. Finanzpla- dem Recht: entwurf 1967 nungsgesetz bei 39 v. H. ohne Ergän- 3. Ergänzungs- Bundesanteil zungshaushalt haushalt und Ergänzungsgesetze sowie bei 39 v. H. Bundesanteil Voraussichtliche ordentliche Einnahmen 67,782 71,4 71,744 72,288 74,238 Voraussichtlicher Gesamtausgaben- 68,954 76,5 78,368 75,398 75,278 bedarf 0,200 0,5 (-2,970) Fehlbetrag 1965 — — — — — Kreditmarktmittel 0,540 0,540 1,040 Voraussichtliche Finanzierungslücken 1,372 5,6 6,084 2,570 — 3462 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Ein Vergleich zwischen Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln sowie in beiden Fällen nach geltendem Recht folgende Finanzierungslücken: 1967 I 1968 I 1969 I 1970 • in Mrd. DM 1. Finanzbericht 6,1 6 bis 7 6,9 bis 7,9 5 bis 6 2. Schätzung 17. November 1966 6,624 11 10,7 12,6 Anlage 1 Einnahmeverbesserungen 1. a) Gemäß Steueränderungsgesetz 1966 + 544 Millionen DM in 1967 bis + 1 083 Millionen DM in 1970 (Hauptposten Kilometerpauschale bei den Werbungskosten) + 215 Millionen DM bis + 379 Millionen DM (Einschränkung Mineralölsteuerprivileg) + 240 Millionen DM bis + 330 Millionen DM b) Mehreinnahmen gemäß Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 1 950 Millionen DM bis 3 105 Millionen DM in 1970 2. Folgende Positionen (Ergänzungsgesetze) : 1967 1968 1969 1970 in Millionen DM 1. Tabaksteuer — Übergang auf 10 Pf-Zigarette — 500 1 100 1 180 1 200 2. Branntweinsteuer - - Erhöhung von 1200 auf 1300 DM je hl — 90 100 100 100 3. Mineralölsteuer — Erhöhung um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden für Nahverkehrsmaßnahmen der Gemeinden — 660 780 835 895 4. Umsatzsteuer — Erhöhter Steuersatz von 4,25 v. H. für Großunternehmen — 460 520 550 580 5. Umsatzsteuer • — Völlige Beseitigung des Mineralölsteuerprivilegs — 240 280 300 330 Mehreinnahmen hiernach: 1 950 2 780 2 965 3 105 in Mrd. DM rd. 1,95 2,8 3,0 3,1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.


Rede von Dr. Alex Möller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es, daß die Bundesregierung die Gelegenheit der Beratung des Nachtragshaushalts 1966 benutzt hat, um auf die mittelfristige Finanzplanung einzugehen, die in diesen Tagen Gegenstand der Erörterungen und der Untersuchungen war.
Bevor ich zu diesen beiden Themen im Namen meiner Fraktion einige Ausführungen mache, möchte ich zu den Ausführungen meiner Vorredner folgendes bemerken. Wir haben von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister einen Katalog vorgetragen bekommen, der mit dem Jahre 1964 begann und bis zum heutigen Tag reichte und in dem dargestellt worden ist, welche Warnungen und Mahnungen in Finanzberichten und bei anderen Gelegenheiten -einmal nach dieser Darstellung in einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen; dazu gehört bekanntlich nicht die SPD — geäußert worden sind, wie die Einnahmeentwicklung zu betrachten und wie ernst die finanzielle Lage des Bundes sei. Wenn ich diesen ganzen vom Bundeswirtschaftsminister vorgetragenen Katalog auf mich wirken lasse, dann kann ich nur fragen: warum ist es der Bundesregierung seit 1964 nicht möglich gewesen, die Parteien, die diese Bundesregierung getragen haben, zu veranlassen, so finanzwirtschaftlich verantwortlich zu handeln, wie das nach diesem Katalog von Mahnungen und Warnungen notwendig war?

(Beifall bei der SPD.)

Damit, meine Damen und Herren, können Sie doch wirklich nicht uns ansprechen. Denn wenn es Ihrer Regierung nicht gelungen ist, Sie, die Koalition, auf den Pfad der finanzwirtschaftlichen Tugend zu führen, wie konnten Sie dann eine Gefolgschaft von uns erwarten, die wir ja nicht über dieses Material verfügen, das außerhalb der Finanzberichte an Sie herangetragen worden ist!
Ich habe wirklich nicht die Absicht gehabt, heute noch einmal auf diese Dinge aus der Vergangenheit zurückzukommen. Ich dachte, das sei eigentlich mit der letzten Haushaltsdebatte endgültig zu Grabe getragen worden und wir würden uns jetzt damit zu beschäftigen haben, wie wir aus dieser Situation anständig herauskommen. Aber nach dem, was vorgetragen worden ist, und nachdem auch Herr Kollege Windelen noch eine Bemerkung gemacht hat, die ich noch zum Anlaß einer besonderen Untersuchung nehmen möchte, darf ich, aber nur um der historischen Wahrheit willen, ergänzend folgendes hinzufügen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat im 4. Deutschen Bundestag am 26. Februar 1965 in allem Ernst die Finanzlage — so, wie wir sie sahen— dargestellt und Sie aufgefordert, Anträge und Gesetzentwürfe mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen — ähnlich wie wir — zurückzuziehen.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Sie haben sich darüber lustig gemacht; das können Sie doch nicht bestreiten.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der FDP.)

Wenn Sie das heute bestreiten wollen, meine Damen und Herren, dann bitte ich Sie, das amtliche Protokoll über diese Bundestagssitzung zu Rate zu ziehen und festzustellen, wie dort Ihr Verhalten in Zwischenbemerkungen und Zurufen gewesen ist.

(Abg. Wehner: Sehr richtig!) Das ist doch Tatsache.

Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal wiederholen, was ich schon bei anderer Gelegenheit in diesen Tagen gesagt habe, Glauben Sie mir, daß es nicht einfach ist, sich in einer Bundestagsfraktion, die sich seit Existenz der Bundesrepublik Deutschland und eines Deutschen Bundestages in einer Oppositionsstellung befindet, klarzumachen, daß sie finanzwirtschaftlich verantwortlicher handeln solle als die Koalition, die in diesen 17 Jahren so oder in anderer Weise hier tätig gewesen ist.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir brauchen auch gar nicht in die Ferne zu schweifen; das Schlechte ist so nah.

(Abg. Wehner: Es sitzt gleich rechts!)

Denken Sie an die Tagung des Bundes der Heimkehrer! Das ist in den letzten Oktobertagen 1966
ich wiederhole zum Nachdenken: in den Oktobertagen 1966 — gewesen. Lesen Sie die Mitteilungen darüber einmal durch! Dann werden Sie feststellen müssen, daß dort die Vertreter der Koalitionsparteien erklärt haben: „Mit einem Beschluß der CDU/CSU-Fraktion ist grünes Licht zu einer Novellierung der Entschädigung der Heimkehrer gegeben worden." Unser Vertreter, mein Freund Fritz Büttner, hat auf derselben Tagung auf den Ernst der Lage hingewiesen und ein Schreiben des Vorsitzenden der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vorgelegt — ausgefertigt vor den Bundestagswahlen 1965 mit der Erklärung: „Wir sind bereit, für eine Novellierung der Entschädigung der Heimkehrer einzutreten, wissen aber nicht, welch eine Finanzsituation wir nach den Bundestagswahlen vorfinden. Wir machen unsere Entscheidung abhängig von den finanziellen Möglichkeiten, die uns nach den Bundestagswahlen 1965 noch gegeben sind."
In demselben Zusammenhang hat der sozialdemokratische Bundestagabgeordnete in den letzten Oktobertagen 1966 erklärt: „Ich bin aus diesem Grunde trotz der anderslautenden Erklärungen der



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Koalitionsfraktionen nicht in der Lage, Ihnen irgendeine Versprechung zu machen. Das läßt sich nicht mit der Verantwortung eines Vertreters der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vereinbaren."

(Beifall bei der SPD.)

Das, meine Damen und Herren, ist der Tatbestand. Und da können Sie sich doch nicht hinstellen und hier so tun, als wenn die Bundestagsfraktion, die bisher keine Regierungsverantwortung zu tragen hatte, für das verantwortlich gemacht werden könnte, was Ihnen heute nicht mehr paßt.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf des Abg. Leicht.)

Meine Damen und Herren, ich bin der letzte, der hier etwa eine Bankrotterklärung abgeben möchte. Ich bin der letzte, der unverantwortliche Katastrophenmeldungen für richtig hält. Das paßt ganz sicher nicht in unsere Situation hinein. Aber ich wäre dann schon dafür, daß man hier im Wortlaut und mit Namen, um wen es sich dabei handelte, zitiert sowie deutlich macht, auf welcher Basis da eine Behauptung aufgestellt worden ist.
Wenn man Vorwürfe erhebt, muß man hinsichtlich der eigenen Wahrheitsliebe ein besonderes Vorbild sein. Herr Kollege Windelen, Sie können doch nicht im Ernst diese Lesart aufrechterhalten, die Sie hinsichtlich der 3,6 Milliarden DM Devisenausgleichszahlungen an die USA vorgetragen haben.

(Abg. Wehner: Das kann man wohl sagen!)

Darf ich noch einmal aus dem Gedächtnis zitieren. Punkt 1: Am 20. Dezember 1965 ist das Haushaltssicherungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Spätestens an diesem Tage hätten der Bundeskanzler und der Bundesverteidigungsminister, als sie nach Weihnachten 1965 in die USA kamen, wissen müssen, wie die Haushaltswirtschaft des Bundes aussieht. Trotzdem haben sie nach Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes ein Devisenausgleichsabkommen in Höhe von 5,4 Milliarden DM mit den USA abgeschlossen, zahlbar vom 1. Januar 1966 bis zum 30. Juni 1967, und zwar ohne Vorbehaltsklausel,

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

erstmalig ohne Vorbehaltsklausel hinsichtlich der Haushaltslage.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich habe das in der Debatte nach der Rückkehr der Herren aus Amerika vorgetragen.
Gucken Sie sich doch einmal das Kommuniqué über die Verhandlungen zwischen dem Herrn Präsidenten der USA und dem Herrn Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland an, und gucken Sie sich das Kommuniqué an, das nach der letzten Reise des Herrn Bundeskanzlers im Herbst dieses Jahres herausgegeben worden ist.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Sie werden dann feststellen: dieser Wortlaut bestätigt eindeutig, daß die USA darauf bestehen,
daß diese Devisenausgleichszahlungen wie vereinbart geleistet werden. Wir haben hier eine Debatte darüber geführt. Das kann doch gar nicht mehr in Abrede gestellt werden. Da kann man doch heute nicht erklären: Wir mußten erst abwarten, was bei dieser Reise des Herrn Bundeskanzlers herauskam. Dann hätten Sie doch mindestens bei Vorlage des Haushalts 1967 darauf hinweisen und eine entsprechende Etatisierung vornehmen müssen. Das, was Sie auch jetzt an Verpflichtungen zu Devisenausgleichszahlungen erfüllen, erfüllen Sie auf Stottern und erfüllen Sie nicht in dem Zuge, der notwendig ist, um der Welt, insbesondere der westlichen Welt, zu beweisen, daß wir zu unserem Wort stehen. Und das ist das gewesen, was die Vertreter der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vor der Reise des Herrn Bundeskanzlers in diesem Hohen Hause erklärt haben und was sie erklärten, als der Bundeskanzler aus Amerika zurückkam. Wir haben gesagt: wir sollten als Opposition, als sozialdemokratische Bundestagsfraktion nicht dafür geradestehen, was für ein Wort ein Bundeskanzler, der nicht von unserem Vertrauen getragen wird, draußen im Ausland und bei unseren Freunden gibt; aber wir stehen auch zu diesem Wort, das eine Bundesregierung gegenüber unseren Freunden gibt. Über ein solches von der Bundesregierung gegebenes Versprechen, über eine solche von Mitgliedern der Bundesregierung eingegangene Vereinbarung darf es bei unseren Freunden keine Auslegungsschwierigkeiten, keine Ausdeutung geben. Das läßt unsere Lage, die Lage der Bundesrepublik Deutschland, nicht zu. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis.

(Beifall bei der SPD.)

Nun eine Bemerkung zum Nachtragshaushalt 1966. Ich stimme mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister überein, wenn er davon ausgeht, daß die Mehrausgaben in Höhe von 2060 Millionen DM unabweisbar sind. Das gilt selbstverständlich auch für die Devisenhilfe in Höhe von einer Milliarde DM, die jetzt wieder für den USA-Kredit im Nachtragshaushalt auftaucht.
Ich möchte aber auf zwei Punkte hinweisen, und ich bitte Sie, in aller Ruhe und Sachlichkeit zu überlegen, ob mit diesen Punkten die Solidität der Haushaltswirtschaft angesprochen ist oder nicht.
Sie wollen eine Erhöhung des Volumens um rund eine Milliarde DM dadurch vermeiden, daß Sie 1060 Millionen DM Minderausgaben durch Bewirtschaftungsmaßnahmen erreichen. Dazu will ich persönlich nichts sagen, möchte aber den Herrn Staatssekretär Grund zitieren, der in der Sitzung des Bundesrats vom 11. November dieses Jahres zu dem Thema folgendes gesagt hat:
1060 Millionen DM sind immerhin eine recht erhebliche Summe, und dies in der relativ kurzen Zeit noch zu erwirtschaften, ist keineswegs einfach. Es steht im Augenblick noch nicht fest und wird sich erst beim Vollzug des Haushalts 1966 erweisen, bei welchen Ressorts und in welcher Höhe diese globale Minderausgabe letztlich erwirtschaftet werden kann. Eine Vielzahl von Ressorts ist davon betroffen.



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Man muß mindestens anmerken, daß es doch sehr zweifelhaft ist, ob durch solche Bewirtschaftungsmaßnahmen in so kurzer Zeit und bei einem nicht sehr in der Bewegung noch auszudehnenden oder einzuengenden Bundeshaushalt eine derartige Summe erwirtschaftet werden kann.
Für die Devisenhilfe an die USA wollen Sie einen Kredit bei den Kapitalsammelstellen aufnehmen. Ich halte das für ein durchaus vertretbares Verfahren in der Lage, in der wir uns befinden — um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, will ich das gleich sagen —, vor allen Dingen, wenn man das in einer vernünftigen Vereinbarung mit den Beteiligten zu erreichen vermag. Aber wir wollen uns auch hier nichts vormachen, meine Damen und Herren. Wenn Sie einen Teil Ihrer Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern mit Schuldbuchforderungen begleichen, können Sie doch nicht im Ernst behaupten, daß das keine Auswirkungen auf den Kapitalmarkt habe. Das wollen wir in diesem Zusammenhang doch noch einmal festhalten, weil wir sonst einfach in falsche Größenordnungen kommen.
Wenn Sie nun im Nachtragshaushalt Kreditermächtigungen erbitten und sich diesen Kredit bei den Kapitalsammelstellen besorgen wollen, wenn Sie am 8. November das Volumen an Kapitalhilfen von 540 Millionen DM auf 1040 Millionen DM erhöht haben und jetzt im Nachtragshaushalt 1966 für den gleichen Zweck noch einmal 1 Milliarde DM anfordern, dann wollen wir festhalten, daß damit für die Zeit, in der Sie die Mittel der Kapitalsammelstellen in Anspruch nehmen, Mittel für andere Inanspruchnahmen am Kapitalmarkt natürlich ausfallen. Wir wollen weiter festhalten, daß Sie also mit dem Ergänzungsetat für das Jahr 1967 500 Millionen DM zusätzlich und mit dem Nachtragshaushalt 1966 1 Milliarde DM anfordern. Das ist eine Summe von 1,5 Milliarden DM in wenigen Tagen.
Ich sage das deswegen, weil ich meine, Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie hätten den Artikel der „Welt" „Kein Etatausgleich durch neue Anleihen — Illusionen verschleiern nur die Lage" besser nicht geschrieben, einen Artikel, der am 18. November 1966 erschienen ist und — um mich einer bei einer anderen Gelegenheit gemachten Bemerkung zu erinnern — sicherlich nicht aus dem Stehsatz kommt. In diesem Artikel sagen Sie:
Heute steht die Opposition — damit sind wir gemeint —
selbst in Gefahr, sich und der Öffentlichkeit den Blick durch von ihr abgeblasene rosarote Illusionsnebel zu trüben. Zu keinem anderen Ergebnis kann jedenfalls kommen, wer die Vorschläge der Opposition, wie die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Jahre 1967 ins Gleichgewicht gebracht werden könnten, kritisch betrachtet; denn sie empfiehlt im wesentlichen, auf Kreditaufnahmen auszuweichen.
Meine Damen und Herren, wer innerhalb von drei
Tagen — 8. 11. bis 11. 11. — selbst 11/2 Milliarden
Kapitalmarktmittel in Anspruch nimmt, der kann
aus einer solchen Alternative, wie sie die sozialdemokratischen Bundestagsfraktion entwickelt, doch nicht einen derartigen Schluß ziehen! Wir haben das doch nicht in einigen grauen Novembertagen getan, sondern in der Überlegung: Wie ist es möglich, zu einer vernünftigen Haushaltswirtschaft im Bunde zurückzukommen? Aus dieser Überlegung ist von meinem Kollegen Schiller bei uns in der Bundestagsfraktion der Vorschlag gemacht worden, nun einen Kernhaushalt aufzustellen und einen Stabilisierungshaushalt hinzuzufügen. Wir haben erklärt, was wir in diesen Stabilisierungshaushalt hinübernehmen wollen.
Diesen Stabilisierungshaushalt mit einem Volumen von 2,5 Milliarden DM wollten wir etwa in der zweiten Hälfte des Jahres 1967 — ich habe vorhin von November 1966 gesprochen — unter zwei Voraussetzungen, über die wir eingehend gesprochen haben, in Anspruch nehmen. Die erste Voraussetzung war, daß wir gemeinsam den deutschen Kapitalmarkt wieder funktionsfähig machen; denn daß er nicht funktionsfähig ist, das kann doch niemand bestreiten. Es ist eine wichtige Aufgabe für jede neue Bundesregierung und jede neue Koalition, den Kapitalmarkt wieder funktionsfähig zu machen und ,dabei vor allen Dingen den grauen und schwarzen Kapitalmarkt zu beseitigen und wieder zu normalen Zuständen und normalen Zinsen zurückzukehren. Das ist doch eine wirklich vordringliche Aufgabe.

(Beifall bei der SPD.)

Wir haben geglaubt und sind dabei in guter Gesellschaft einiger Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen des Hauses, daß eine der Voraussetzungen, den Kapitalmarkt wieder funktionsfähig zu machen, die Aufhebung der Kuponsteuer sei. Darüber hat mein Kollege Seuffert in der damaligen Debatte einiges ausgeführt. Ich meine, wenn Sie nun in einem solchen Artikel erklären, wir wichen in den Überlegungen, wie eine Sanierung der Bundesfinanzen zu erreichen ist, einfach auf den Kapitalmarkt aus, dann können Sie doch diese beiden Vorgänge nicht einfach in einem Atemzug nennen.
Wir haben, bevor uns der Ergänzungshaushalt bekannt war — und das muß ich auch sagen, weil das dem Gedächtnis einiger einfach entschwunden ist —, erstens einen Betrag von rund 1,2 Milliarden DM an Streichungen durch den Abbau der unsichtbaren Finanzhilfen erreichen wollen. Das ist Punkt 1. Punkt 2 ist: wir haben gesagt, daß es in diesem Zustand vertretbar ist, etwa 600 Millionen DM im Verteidigungshaushalt zu streichen. Wir haben darauf hingewiesen, daß höhere Streichungen zur Voraussetzung haben, daß eine andere, politisch zu entscheidende Konzeption über ,die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland vorliegt.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Ich meine, das ist eine verantwortliche Betrachtungsweise. Wir haben weiter im einzelnen dargestellt, daß wir 920 Millionen DM in anderen Einzelplänen kürzen möchten. Das ist ein Gesamtbetrag von 2,72 Milliarden DM für dieses Stadium der



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Haushaltsberatungen und der Herbeiführung normaler Verhältnisse in den Bundesfinanzen.
Nun, meine Damen und Herren, in der „Stuttgarter Zeitung" von heute habe ich einen interessanten Kommentar zu der Finanzsituation gefunden unter der Überschrift „Das Schuldenbuch ist aufgeschlagen". Da heißt es:
Nun mußte der Offenbarungseid endlich geleistet werden, freilich nur gegenüber der SPD-Verhandlungskommission. Das Resultat ist erschreckend zwar, aber noch schrecklicher war und ist der Versuch, sich an der Wahrheit vorbeizudrücken.

(Zuruf von der CDU/CSU: Katastrophenpropaganda!)

— Ich weiß nicht, wer nach Ihrer Auffassung Katastrophenpropaganda macht.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Laufend, die SPD! — Abg. Leicht: Nach dem Protokoll von der vorigen Woche in der Haushaltsberatung!)

— In der Haushaltsberatung der vorigen Woche, in der Debatte, die wir — —

(Abg. Leicht: In der vorvorigen Woche haben Sie von Finanzkatastrophe gesprochen; Sie haben es selber dick unterstrichen!)

— Meine Damen und Herren, es ist ja nicht das erste Mal, daß wir davon gesprochen haben, daß eine solche Politik in eine Finanzkatastrophe hineinführt.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Na also, Katastrophenpropaganda! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Wenn Sie mich daran erinnern, kann ich Ihnen sagen, es ist eben Ihr Fehler, daß Sie nur das Protokoll der letzten Haushaltsdebatte heranziehen. Sie müssen die Protokolle der letzten Jahre heranziehen, aus denen hervorgeht, daß wir immer wieder warnend gefordert haben, eine Politik zu betreiben, die nicht in diese Finanzkatastrophe hineinführt. Das kann aber doch nicht im Zusammenhang mit der Erklärung des Herrn Kollegen Windelen von unverantwortlichen Katastrophenmeldungen stehen.
Nun, meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung zugehen lassen, auf die ich jetzt eingehen möchte, und zwar auch deswegen, weil sowohl vom Herrn Bundeswirtschaftsminister als auch von dem Redner der CDU/CSU-Fraktion immer wieder auf den Finanzbericht hingewiesen wurde und auch einige andere Erklärungen dazu abgegeben worden sind. Ich möchte aber eines festhalten. Soweit die mittelfristigen Schätzungen vom 17. November in Frage kommen, die ja wohl mit den Zahlen identisch sind, die heute der Herr Bundeswirtschaftsminister vorgetragen hat oder die der Presse übergeben wurden, hat uns der Herr Bundeswirtschaftsminister ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ausgabenzusammenstellung nach den geltenden Gesetzen und Programmen erfolgt ist. Es sind also die Ausgabensteigerungen — so hat uns Herr Bundeswirtschaftsminister Schmücker mitgeteilt — nach den rechtlichen Verpflichtungen bereits zusammengezogen mit den mutmaßlichen Programmen. Die mutmaßlichen Programme sind nach einem Erfahrungssatz des Bundesministeriums der Finanzen berechnet und stellen keine Aussagen über die Absichten der einzelnen Ressorts dar. Das war die Auffassung des Herrn Bundesfinanzministers Schmücker, der noch hinzufügte: Durch solche Addition entstehen Schwierigkeiten. Die Zahlen sind daher noch keine gültige Aussage für die Regierungspolitik, und der Ausgabenbedarf soll noch getrennt ermittelt werden a) nach geltenden Gesetzen und anderen rechtlichen Verpflichtungen und b) nach den derzeit absehbaren Programmen. Das möchte ich noch sagen, um hier kein Mißverständnis in der Bewertung auftreten zu lassen.
Sie sehen, daß wir in den Unterlagen, die ich Ihnen habe zustellen lassen und die ich dem Bundestagsprotokoll bitte beifügen zu dürfen*), zunächst von den Zahlen des Finanzberichts 1966 und 1967 mit den voraussichtlichen Finanzierungslücken von 1,372 Milliarden DM im Jahre 1966 und 5,6 Milliarden DM im Jahre 1967 ausgegangen sind. Nach den Unterlagen, die wir am 17. November erhalten haben, soll nach geltendem Recht, also bei einem Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 39 %, eine Deckungslücke von 6,084 Milliarden DM vorhanden sein, und zwar unter Inanspruchnahme von Kreditmarktmitteln in Höhe von 540 Millionen DM. Der Haushaltsentwurf 1967 ohne Ergänzungshaushalt weist noch eine Deckungslücke von 2,570 Milliarden DM auf. Die Deckungslücke ist beseitigt, wenn wir das Steueränderungsgesetz, das Finanzplanungsgesetz, den Ergänzungshaushalt und die Ergänzungsgesetze hinzunehmen und nach wie vor von einem Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 39 v. H. ausgehen.
Darf ich Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam machen, daß bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich z. B. erstens die Änderung des Beteiligungsverhältnisses bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer unberücksichtigt geblieben ist. Das ist eine Differenz von rund 2 Milliarden DM. Es kann doch keinem Zweifel unterliegen, daß es nicht realistisch ist, in diesem Augenblick noch davon auszugehen, daß der Bund diese 4 % Beteiligung an der Einkommen- und Körperschaftsteuer gleich 2 Milliarden DM auch in vollem Umfang in Anspruch nehmen kann. Wir haben schon darauf aufmerksam gemacht, daß, selbst wenn man saldiert, also ein Stück der Finanzreform vorauszieht und Aufgaben, die im Bundeshaushalt etatisiert sind, aber Länderaufgaben sind, wieder zurücküberträgt, immer noch eine Differenz von 1,3 Milliarden DM übrigbleibt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren, selbst wenn Sie am 11. November im Finanzausschuß mit Mehrheit be-
*) Siehe Anlage 10



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
schlossen haben, diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen, ändert es nichts an der Tatsache, daß ganz sicherlich der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen wird, wenn auch in zweiter und dritter Lesung eine entsprechende Mehrheit des Deutschen Bundestages hier so votiert. Es ist ganz sicher, daß der Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht das alte Beteiligungsverhältnis, also 39% für den Bund und 61 % für die Länder, wiederherstellt. Das muß man doch einmal aussprechen, weil sich um denselben Betrag, um den sich der Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer vermindert, die Deckungslücke erhöht, so daß bei der Bewertung jeder Zahl, die hier steht, gefragt werden muß: Inwieweit erhöht sie sich, inwieweit wird auf Grund eines Vorschlages des Vermittlungsausschusses oder wessen immer eine Lösung gefunden, die auch eine Belastung für den Bundeshaushalt ergibt?
Zweitens ist bei dem Haushaltsausgleich nicht berücksichtigt der Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966, z. B. die erwarteten Steuermindereinnahmen, die schon nach der alten Schätzung vom 12. Oktober 1966 auf 750 Millionen DM zu beziffern sind. Hinzu kommt die Frage, ob im Haushalt 1966 noch Minderausgaben in Höhe von 1,060 Milliarden DM erzielt werden können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Erläuterung zu der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 eingehen, weil das auch für Sie ein objektiver Maßstab zur Beurteilung der Situation sein könnte; denn das stammt nicht von uns, sondern aus dem Bundesfinanz- und dem Bundeswirtschaftsministerium. In dieser Darstellung vom 17. November ich bitte, auf Seite 2 meiner Zusammenstellung die Zahl „27." in „17." zu ändern — heißt es:
Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahre 1967 geht nicht nur von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Mio DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+ 6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mia DM geschätzte Steuerausfall im Jahre 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mia DM - annähern wird.
Meine Damen und Herren, das ist keine Katastrophenmeldung, sondern das ist eine Feststellung in
der mitttelfristigen Schätzung vom 17. November 1966, verfaßt von Herren des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wenn man also sieht, daß auch diese Steuerschätzungen nach dem derzeitigen Stand nicht erreicht werden können, dann muß man mindestens einmal darauf hinweisen. Wenn Sie diese drei Positionen nehmen, dann kommen Sie zu einem Betrag, der mindestens bei 2 1/2 Milliarden DM liegt, gleich, wie Sie die einzelnen Positionen bewerten. Aber das ist der Mindestbetrag der Differenz gegenüber den amtlichen Erklärungen und Schätzungen. Ich sage das nicht wegen irgendeiner Panikmache, oder was Sie sonst unterstellen mögen, sondern einfach, weil Sie sich an der Konsequenz dieser Feststellungen nicht vorbeimogeln dürfen, wenn wir endlich eine solide Grundlage für eine Neuordnung unserer Finanzwirtschaft finden wollen.
Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rund 3 Milliarden DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt in Höhe von insgesamt etwa 2,5 Milliarden DM. 3 Milliarden DM plus 2,5 Milliarden DM sind 5,5 Milliarden DM. Hieraus ergibt sich ein Betrag von 8 Milliarden DM.
Der Vergleich zwischen dem Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November dieses Jahres am Schluß dieser Tabelle ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln — und so muß man wohl rechnen —, in beiden Fällen nach geltendem Recht, erhebliche Finanzierungslücken. Wenn Sie die Finanzierungslücken nach dem Finanzbericht, die für 1967 6,1, für 1968 6,5, für 1969 7,4 und für 1970 5,5 Milliarden DM ausmachen, einmal zusammenzählen, bekommen Sie eine Deckungslücke in Höhe von 25,5 Milliarden DM für diese vier Jahre. Nach den Schätzungen vom 17. November dieses Jahres immer nach geltendem Recht und ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln — beträgt die Deckungslücke 40,9 Milliarden DM. Das ist eine Differenz von 15,4 Milliarden DM insgesamt oder von rund 4 Milliarden DM pro Jahr. Das, meine Damen und Herren, muß gesagt werden, wenn Sie sich hier auf den Finanzbericht 1966, insbesondere auf die Seite 97, beziehen.
Lassen Sie mich bitte noch hinzufügen: Das Ganze ist nur erreichbar mit dem Versuch, erhebliche Einnahmeverbesserungen durchzuführen. Aus der Aufstellung, die ich als Anlage 1 beigefügt habe, können Sie die Einnahmeverbesserungen entnehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bei den weiteren haushaltspolitischen Entscheidungen wird die Bundesregierung an folgenden Grundsätzen für den Ausgleich der Haushalte festhalten:
    a) Kürzungen, soweit nur irgendwie vertretbar;



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    — Stellungnahme der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion: ja —
    b) Abbau von Subventionen und Begünstigungen;
    — Stellungnahme der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion: ja —
    c) notfalls — notfalls — maßvolle Erhöhungen von Verbrauchsteuern.
    Meine Damen und Herren, da ist hinzuzufügen: Das alles, was Sie über die Deckung des Haushalts 1967 ausgeführt haben, ist überhaupt nur erreichbar, wenn die in Ihren Vorschlägen vorgesehenen erheblichen Erhöhungen von Verbrauchsteuern vom Parlament, von einer Mehrheit, angenommen werden. Das muß man hinzufügen, damit darüber Klarheit besteht.
    Sie wollen nach dem Steueränderungsgesetz 1966 544 Millionen DM Steuermehreinnahmen im Jahre 1967 erzielen; der Betrag steigt auf etwa 1,1 Milliarden DM im Jahre 1970. Dabei ist ein Hauptposten, die Kilometerpauschale mit 215 Millionen DM für 1967, im Streit. Ich sehe im Moment noch nicht, ob Sie dafür eine Mehrheit finden. Ferner ist die Einschränkung des Mineralölsteuerprivilegs mit 240 Millionen DM angesetzt.
    Im Ergänzungshaushalt sehen Sie Mehreinnahmen in Höhe von rund 2 Milliarden DM vor. Diese rund 2 Milliarden DM ergeben sich durch Erhöhung der Tabaksteuer, der Branntweinsteuer, der Mineralölsteuer und verschiedener Umsatzsteuern. Das ist also bereits das, was in Ziffer 3 c der Erklärung des Herrn Bundesministers Schmücker als „notfalls maßvolle Erhöhung von Verbrauchsteuern" bezeichnet ist. Wenn Sie sagen: Wir haben jetzt im Bundeshaushalt 1967 nach den Vorstellungen der derzeitigen Bundesregierung keine Deckungslücke mehr, dann müssen Sie hinzufügen: wir haben keine Dekkungslücke mehr, weil wir von dem, was in Ziffer 3 c angeführt ist — notfalls maßvolle Erhöhung von Verbrauchsteuern —, bereits in einem Betrag in Höhe von 2 Milliarden DM Gebrauch gemacht haben, und diesen Betrag in Höhe von 2 Milliarden DM halten wir für maßvoll. Dann haben Sie eine komplette Darstellung, die den Tatsachen entspricht.
    In einem anderen Artikel hieß es gestern in der „Welt": „Der Defizitriese geistert durch den Bundestag" — der Artikel ist von einem Redakteur der „Welt" verfaßt worden, also wir haben nichts damit zu tun — und „Bonn braucht eine Mehrheit für Vergleichsverfahren". Ich meine, daß mit den beiden Überschriften unsere Finanzsituation nicht schlecht bezeichnet worden ist.
    Sie sagen nun, für dieses Hohe Haus und für die hier vertretenen Fraktionen sei es ganz wichtig, dafür zu sorgen, daß bis Mitte Dezember die Beschlüsse in den Ausschüssen und im Plenum gefaßt werden, mit denen, ausgehend von der Vorlage der Bundesregierung, die Deckungslücke geschlossen wird oder mit denen bestimmte Vorschläge der Bundesregierung durch andere Vorschläge ersetzt werden, die sich aber in derselben Größenordnung bewegen; jeder Monat Verzögerung koste uns eine beträchtliche Stange Geld. Dazu muß ich zweierlei sagen.
    Erstens kann die sozialdemokratische Bundestagsfraktion keine Verantwortung dafür übernehmen, daß sie in einem so späten Zeitpunkt mit dieser Fülle von Gesetzesvorlagen befaßt worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie müssen auch die Reihenfolge berücksichtigen. Wir haben innerhalb weniger Wochen den Bundeshaushalt 1967 mit dem Finanzplanungs- und mit dem Steueränderungsgesetz, den Ergänzungshaushalt 1967 mit weiteren ergänzenden Gesetzen für die Finanzplanung und für Steueränderungen und schließlich den Nachtragshaushalt 1966 erhalten, der heute hier in erster Lesung beraten wird. Das alles innerhalb von wenigen Wochen ist doch keine Finanzwirtschaft und keine Finanzpolitik aus einem Guß, wie sie gerade in dieser Situation nötig wäre.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bitte Sie. sich auch in unsere Lage zu versetzen, die wir über keinen Apparat der Ministerien und der erforderlichen wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter verfügen, um diese ganze Fülle von Material und Zahlen und Eingriffen in bestehende Gesetze so übersehen zu können, daß der einzelne Kollege in unserer Fraktion in der Lage wäre, in diesen wenigen Wochen in vollem Umfang die Verantwortung für die zu fassenden Beschlüsse zu tragen. Das ist ein entscheidender Punkt, wenn Sie in einem demokratischen Staat argumentieren und wenn Sie von der Funktionsfähigkeit des Bundestages bzw. des Parlaments ausgehen.
    Zweitens. Nach den uns gewordenen Mitteilungen ist die Situation so, daß jeder Monat später als der Beginn am 1. Januar 1967 uns rund 300 Millionen DM kostet: 26 Millionen DM bei der Kilometerpauschale, 185 Millionen DM, wenn Erhöhungen der Tabak-, Mineralöl-, Branntwein- sowie der Umsatzsteuer für Großbetriebe nicht erfolgen, und 69,7 Millionen DM für einige Positionen dieser Finanzplanung, immer monatlich! Ich könnte mir vorstellen, daß die letzten etwa 70 Millionen DM am wenigsten umstritten sind. Aber es ist ganz sicher eine Entscheidung nicht nur für heute und morgen, wenn man den Vorschlägen der Bundesregierung für die Kilometerpauschale und die Erhöhung der Verbrauchsteuern folgt. Eine Entscheidung, die Verbrauchsteuern zu erhöhen, so wie ich sie eben nannte, betrifft nicht nur den Januar 1967 oder das Haushaltsjahr 1967, das ist eine Entscheidung für die nächsten Jahre und bedarf daher gründlicher Überlegung. Sie ist, wie ich zugebe, in erster Linie keine finanzwirtschaftliche Erwägung, sondern unter Beachtung der konjunkturpolitischen Erfordernisse eine politische Entscheidung, zu der sich die Fraktionen verstehen müssen.
    Wir sind mit allen anderen Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses der Meinung, weder Augenwischerei noch Basteleien beseitigen den finanzwirtschaftlichen Notstand, der auch, was man bei den jetzigen Diskussionen nicht übersehen darf,



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    bei den Ländern und Gemeinden besteht. Ich möchte noch mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß bei der Erörterung der Bundesfinanzen die Finanzlage der Länder und Gemeinden nicht vergessen werden darf.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, die finanzwirtschaftliche Not führt zu dem Gebot der realistischen Einnahmeschätzung, der Sorgfalt in der Überlegung aller Konsequenzen unserer Ausgabenwirtschaft und der Erkenntnis, daß zur erforderlichen Stabilität auch das wirtschaftliche Wachstum gehört. Ohne dieses wirtschaftliche Wachstum ist kein Haushaltsausgleich zu erzielen und keine gesellschaftspolitische Dynamik möglich. Nach Auffassung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion wird es höchste Zeit, daß wir auf einer soliden Basis neu beginnen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)