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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Inhalt: Überweisung eines Berichts an Ausschüsse 3409 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3409 A Fragestunde (Drucksache V/1133) Frage des Abg. Rollmann: Referat Jugend- und Studentenpublizistik im Presse- und Informationsamt 3410 A Frage des Abg. Hirsch: Gültigkeit des Helmstedter Abkommens vorn 3./4. Oktober 1949 . . . . 3410 D Frage des Abg. Lautenschlager: Einfuhrzölle für deutsche Autos nach Italien und Frankreich Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 3411 A Lautenschlager (SPD) 3411 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lieferung von Automobilfabriken in Ostblockstaaten Dr. Neef, Staatssekretär 3411 C Lautenschlager (SPD) 3411 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Berechnung der Kosten für den Ausrichtungs- und Garantiefonds durch den EWG-Ministerrat Höcherl, Bundesminister 3411 D Wächter (FDP) 3412 A Frage des Abg. Dr. Effertz: Entscheidung über deutsche Einzugs-und Absatzgebiete Höcherl, Bundesminister . . . . . 3412 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3412 B Frage des Abg. Dr. Effertz: EWG-Milchmarktordnung Höcherl, Bundesminister . . . . 3412 C Wächter (FDP) 3412 D Dr. Rinderspacher (SPD) 3413 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3413 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausgleich zwischen den Erlösen für Trinkmilch und für Werkmilch Höcherl, Bundesminister 3413 C Walter (FDP) 3413 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Nettoerlös bei zu Butter und Magermilch verarbeiteter Milch Höcherl, Bundesminister 3413 D Walter (FDP) 3414 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3414 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gemeinsamer Richtpreis für angelieferte Milch Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 B Walter (FDP) . . . . . . . . . 3414 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3414 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Ausnahmeregelungen in den Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3415 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutschsprachige Schulen im Ausland Dr. Lahr, Staatssekretär . 3415 D, 3416 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Durch die Unwetterkatastrophe in Florenz bedrohte Kunstwerke und Baudenkmäler Dr. Lahr, Staatssekretär . . . . 3416 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3416 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Visum für Reisende aus osteuropäischen Ländern Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3417 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3417 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dauer der Aufenthaltsmöglichkeit Dr. Ernst, Staatssekretär 3417 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3417 C Börner (SPD) 3417 D Frage ,des Abg. Dröscher: Folgerungen aus den Feststellungen des Poignant-Berichts Dr. Ernst, Staatssekretär 3418 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3418 C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3419 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3419 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 3419 C Fragen ,des Abg. Flämig: Interkommunaler Austausch . . . . 3419 D Frage des Abg. Schwabe: Politische Bildungsarbeit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 3420 A Schwabe (SPD) 3420 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3420 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3421 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 3421 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Fiskalische Gesamtbelastung bei Benzin, Super- und Dieselkraftstoff Grund, Staatssekretär 3421 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3422 A Frage des Abg. Rollmann: Ausführungsbestimmungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 22. 5. 1965 Grund, Staatssekretär 3422 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Darlegung der Einnahmen und Ausgabenschätzungen für 1967 durch den Finanzminister im Kabinett und sein Verhalten in Kabinett, Bundestag, Bundesrat und Fraktion 3422 C Fragen des Abg. Strohmayr: Sitzverlegung der BASF ins Ausland Grund, Staatssekretär 3423 A Strohmayr (SPD) 3423 C Frage des Abg. Seuffert: Beseitigung der Steuerbegünstigung für Vollblutzucht 3423 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 30. 9. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1125) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 3424 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110) — Erste Beratung —Schmücker, Bundesminister . .. . 3426 C Windelen (CDU/CSU) 3429 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3432 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 3438 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3439 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3442 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3444 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1004) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3445 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 3446 D Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 3448 A van Delden (CDU/CSU) . . . . . 3448 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 3448 D Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1047) — Zweite und dritte Beratung — Geldner (FDP) 3449 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030) — Erste Beratung — Folger (SPD) 3450 C Schulhoff (CDU/CSU) 3451 C Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3453 A Unertl (CDU/CSU) 3453 D Moersch (FDP) 3455 B Nächste Sitzung 3456 D Anlagen 3457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3409 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigungen In der 71. Sitzung, Seite 3321 D ist nach Zeile 4 einzufügen: Vorlage des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates. Betr.: Bericht über die Gemeinsame Tagung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europrates am 23. und 24. September 1966 und über die Herbsttagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. September 1966 — Drucksache V/1061 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft. Betr.: Sammlung und Beseitigung von Altölen und Ölrückständen im Interesse des Schutzes der Gewässer und des Bodens. Bezug: Entschließung des Bundestages vom 14. November 1963 — Drucksache V/1072 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Haushaltsausschuß. Es ist zu lesen: 72. Sitzung, Seite 3394 C, Zeile 11 statt: Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist: Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Bundesministergesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß hier eine Ergänzung notwendig ist. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Dr. Effertz 25. 11. Dr. Elbrächter 23. 11. Erler 30. 11. Gerlach * 23. 11. Frau Griesinger 23. 11. Dr. Hein 23. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Holkenbrink 23. 11. Illerhaus * 23. 11. Krammig 23. 11. Kriedemann * 23. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 23. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Frau Seppi 23. 11. Strauß 25. 11. Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Draeger 15. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Weigl 31. 12. Wienand 4. 12. Anlage 2 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Bei den Positionen aus 41.02 (Rind- und Kalbleder usw.) aus 41.03 (Schaf- und Lammleder usw.), aus 41.04 (Ziegen- und Zickelleder) und 41.08 (Lackleder und metallisiertes Leder) ist Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht in der Spalte Steuersatz jeweils die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. b) Nach der Position 41.08 wird folgende Position eingefügt: „41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, usw. 5" c) Die Position 53.08 erhält folgende Fassung: „aus 53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. 6 aus B - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch oder darüber, in Öl gesponnen 5" d) Die Position 66.01 is 66.03 erhält folgende Fassung: „66.01 Regenschirme und Sonnenschirme usw. 7 66.02 und 66.03 Sämtliche Waren 6" e) In der Position 87.02 erhält Absatz B folgende Fassung: „B - zum Befördern von Gütern: - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen 7 - andere 6" 2. In Artikel 5 sind die Worte „Buchstaben b bis d" durch die Worte „Buchstaben b und c" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 3 Umdruck 104 Änderungsantrag des Abgeordneten Collet zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: 3458 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Collet Anlage 4 Umdruck i 05 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Süsterhenn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Becker Frau Klee Leicht Dr. Löhr Dr, Süsterhenn Richarts Gibbert Windelen Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak *) : Deutsche Volkszugehörige, die aus Ostblockstaaten in die Bundesrepublik kommen, erwerben in der Regel mit der Aufnahme in Deutschland die Eigenschaft eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG und damit zugleich den Einbürgerungsanspruch nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StaRegG) vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). Dies gilt auch dann, wenn sie sich zunächst vorübergehend in anderen westlichen Staaten aufgehalten haben. Nur in den Fällen, in denen sie über lange Zeit hinweg in anderen westlichen Staaten gewohnt haben und in die dortigen Lebensverhältnisse eingegliedert worden sind, bevor sie in die Bundesrepublik kamen, erwerben sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil sie sich dann im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr im Zustand der Vertreibung be- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 D fanden. In diesen — wenig zahlreichen - Fällen kommt dann allerdings nur die Einbürgerung nach § 8 des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. S. 583) in Betracht, die nach einer Absprache mit den Innenministern(-senatoren) der Länder aus dem vergangenen Jahr jedoch sehr großzügig gehandhabt werden soll. Diese Regelung hat sich bisher bewährt, so daß mir eine Änderung nicht geboten erscheint. Das sogenannte D-1-Verfahren beruht auf einer Absprache mit den Ländern aus dem Jahre 1956. In neuerer Zeit haben sich bei der Anwendung dieses Verfahrens gewisse Mängel gezeigt, sie betreffen unter anderem den von Ihnen bezeichneten Personenkreis. Ich habe daher Schritte eingeleitet, um das Verfahren zu verbessern. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weil ich mich mit den Innenministern der Länder abstimmen muß. In der Zwischenzeit bin ich bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in schwierigen Einzelfällen von Fall zu Fall Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reichmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz *). In der letzten Septemberwoche 1966 belief sich die Einfuhr von Rindergefrierfleisch aus Argentinien in die Bundesrepublik auf rd. 1250 t gegenüber rd. 700 t in der ersten Januarhälfte 1966. Die Aussagekraft dieser Zahlen kann indessen nur gering sein, da beweiskräftige Aussagen nur bei Zahlenvergleichen mit Vorjahres- oder Vormonatswerten möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh **) Ich sende anliegend zwei Übersichten, denen ich zu entnehmen bitte, wie unterschiedlich der Schadenbedarf, d. h. der durchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsvertrag, bei Kraftfahrern in Großstädten, in Mittelstädten und auf dem Lande ist. Die erste Übersicht gibt die Prozentsätze an, um die sich der Schadenbedarf in den einzelnen Rabattklassen (Anzahl der schadenfreien Jahre) verringert; die zweite Übersicht gibt die unterschiedlichen Werte des Schadenbedarfs in DM an. Wie die Übersicht 1 zeigt, geht der Schadenbedarf hei Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Großstädten mit zunehmender Schadenfreiheit nicht stär- *) Siehe 68. Sitzung Seite 3215 D **) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3459 ker zurück als der Schadenbedarf bei Versicherungsnehmern in mittleren und in kleineren Städten. Unabhängig von den unterschiedlichen Tarifen für Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte ist der Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer gleichmäßig nach einem schadenfreien Jahr ca. 40 %, nach zwei schadenfreien Jahren ca. 50 % und nach drei und mehr schadenfreien Jahren ca. 60 % niedriger als der Schadenbedarf derjenigen Versicherungsnehmer, die noch nicht ein Jahr schadenfrei gefahren sind. Die statistischen Ergebnisse zeigen, daß an sich für die Kraftfahrer aller Ortsgrößen höhere Rabattsätze gerechtfertigt wären. Während die Schadenfreiheitsrabatte zur Zeit 10 %, 30 % und 50 % betragen, könnten sie — bei völliger Ausschöpfung der Unterschiede im Schadenbedarf — bis auf 40 %, 50 % und 60 % erhöht werden. Wie ich bereits in der Fragestunde am 11. Oktober im einzelnen ausgeführt habe, hat die Bundesregierung jedoch immer Wert darauf gelegt, daß ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Prinzip der Risikogemeinschaft aller Versicherungsnehmer und dem Prinzip einer dem individuellen Risiko angepaßten Prämie gefunden wird. Wenn die Prozentsätze des Schadenfreiheitsrabatts allein nach den Unterschieden im Schadenbedarf bemessen würden, hätte dies zur Folge, daß die Ausgangsprämie, die insbesondere auch von allen Anfängern gezahlt werden muß, für die Versicherungsnehmer in Großstädten um ca. 40 % erhöht werden müßte, um den Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer zu decken. Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die Bundesregierung den Vorschlag, für Kraftfahrer in Großstädten die Rabattsätze bei schadenfreiem Fahren zu erhöhen, sofort sorgfältig geprüft hat, die vorliegenden statistischen Ergebnisse eine derartige Sonderregelung jedoch nicht rechtfertigen würden. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 1 Schadenbedarf für alle Personenkraftwagen in der Haftpflichtversicherung in vom Hundert der Rabattklasse 0 nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 100 100 100 1 59 56 63 2 47 43 46 3 36 34 33 Anlage 2 Schadenbedarf in DM für Personenkraftwagen insgesamt in der Haftpflichtversicherung nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf in DM (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 361 329 288 1 212 184 181 2 168 140 133 3 128 113 96 insgesamt 225 195 156 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh'). Die Abrechnungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des technischen Überschusses, die nach den Vorschriften der geltenden Preisverordnung Nr. 15/59 meinem Hause bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt werden müssen, zeigen eindeutig, daß die Schadenquoten in den letzten Jahren fast ständig gestiegen und die Renditen der Versicherungsunternehmen ebenso ständig gesunken sind. Im einzelnen haben sich die Schadenquoten und die Durchschnittsgewinne in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Schadenquote des Gesamtgeschäfts der Kraftfahrtversicherung, d. h. der drei Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie Unfallversicherung betrug im Jahre 1962 70,9 % und ist in den Jahren 1963 auf 74,6% und 1964 auf 76,5 % der verdienten Beiträge gestiegen. Im Jahre 1965, dem letzten Jahr für das bisher eine Abrechnung vorliegt, ist die Schadenquote geringfügig auf 76,3 % zurückgegangen; dies ist jedoch eine Folge der Tariferhöhung vom 1. Januar 1965. Dadurch wird die andauernde Verschlechtrung im Schadenverlauf nur geringfügig korrigiert, an sich hätte die Schadenquote infolge der Prämienerhöhung sehr viel stärker zurückgehen müssen. Die Schadenentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres 1966 hat sich weiter verschlechtert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Volumen ca. 80 % des Gesamtgeschäfts der *) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D 3460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Kraftfahrzeugversicherung ausmacht, ist die Verschlechterung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren noch stärker. In dieser Sparte ist die Schadenquote von 71,6 % im Jahre 1962 auf 76,2 % im Jahre 1963, 79,1 % im Jahre 1964 und 79,8 % im Jahre 1965 gestiegen. Hier zeigt sich, daß die Tariferhöhung zum 1. Januar 1965 durch die Verschlechterung im Schadenverlauf bereits im ersten Jahr der Tarifperiode überkompensiert worden ist. Der durchschnittliche Überschuß aller Versicherungsunternehmen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung ist demgegenüber in den letzten Jahren dauernd geringer geworden. Eine Auswertung der vorliegenden Abrechnungen aller Versicherungsunternehmen zeigt, daß der den einzelnen Unternehmen nach der vorgeschriebenen Ausschüttung des technischen Überschusses verbliebene Gewinn im Jahre 1962 noch 4 % betragen hat, während er im Jahre 1963 auf 3,5 %, 1964 auf 3,1 % und 1965 auf ca. 2,8% abgesunken ist. Diese Zahlen sind selbstverständlich nur Durchschnittswerte für alle über 100 Versicherungsunternehmen; es ist nicht ausgeschlossen, daß einzelne Versicherungsunternehmen auf Grund einer besonderen Zusammensetzung ihres Versicherungsbestandes oder aus sonstigen Gründen andere Ergebnisse erzielt haben. Die Zahlen über die Entwicklung der Schadenquoten und der durchschnittlichen Gewinne in den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1965, zeigen demnach eindeutig, daß eine Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 1967 nicht zu vermeiden ist und daß eine Verbesserung der Rabattstaffel für Kraftfahrer in Großstädten — abgesehen von den bereits in der Fragestunde genannten Gründen — auch aus diesen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitsrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 8. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VIII/2) : Wird die Bundesregierung sich für eine zentrale Richterakademie als Fortbildungsstätte für Richter und Staatsanwälte einsetzen? Auf eine im wesentlichen Bleichlautende Frage des Herrn Kollegen Jahn in der Fragestunde vom 16. Juni 1966 (Sten. Bericht S. 2310) hatte ich bereits meine Bereitschaft bekundet, die Schaffung einer Richterakademie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiterhin hatte ich hervorgehoben, daß hierfür ein Zusammenwirken von Bund und Ländern unerläßlich ist, da die ganz überwiegende Zahl der Richter im Dienst der Länder steht. Inzwischen hat mir die Justizministerkonferenz am 12. und 13. Oktober d. J. in Kiel Gelegenheit gegeben, die Gründe, die für die Schaffung der Akademie sprechen, nochmals eingehend darzulegen. Daraufhin ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt worden, Vorschläge zur Gründung einer solchen Akademie auszuarbeiten. Das geschieht gegenwärtig. Über die Vorschläge wird ein kleineres Gremium, bestehend aus Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, Anfang des kommenden Jahres beraten. Ich kann nur wiederholen, daß ich auch bei den weiteren Verhandlungen die Gründung der Akademie wie bisher in jeder Weise unterstützen werde. Dabei werde ich mich auch um eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an der Gründung und Unterhaltung der Akademie bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3461 Anlage 10 Unterlagen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 8 der Tagesordnung: in Milliarden DM A. Bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich sind z. B. unberücksichtigt geblieben: 1. Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der EKSt. = 2,000 Mrd. DM im Jahr. 2. Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966 (z. B. erwartete Steuermindereinnahmen, die auf 750 Millionen DM geschätzt wurden — Frage, ob noch Minderausgaben im Haushalt 1966 in Höhe von 1060 Millionen DM erzielt werden können). 3. Erläuterung 2 a zur „Mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966" : „Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahr 1967 geht nicht nur -von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Millionen DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mrd. DM geschätzte Steuerausfall im Jahr 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute — mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mrd. DM — annähern wird." B. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rd. 3 Mrd. DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt (insgesamt etwa 2,5 Mrd. DM für den Bundeshaushalt 1967 — siehe Anlage 1). Finanzbericht Mittelfristige Schätzung vom 17. November 1966 1966 1967 Haushaltsentwurf 1967 mit 1. Steueränderungsgesetz Nach gelten- Haushalts- 2. Finanzpla- dem Recht: entwurf 1967 nungsgesetz bei 39 v. H. ohne Ergän- 3. Ergänzungs- Bundesanteil zungshaushalt haushalt und Ergänzungsgesetze sowie bei 39 v. H. Bundesanteil Voraussichtliche ordentliche Einnahmen 67,782 71,4 71,744 72,288 74,238 Voraussichtlicher Gesamtausgaben- 68,954 76,5 78,368 75,398 75,278 bedarf 0,200 0,5 (-2,970) Fehlbetrag 1965 — — — — — Kreditmarktmittel 0,540 0,540 1,040 Voraussichtliche Finanzierungslücken 1,372 5,6 6,084 2,570 — 3462 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Ein Vergleich zwischen Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln sowie in beiden Fällen nach geltendem Recht folgende Finanzierungslücken: 1967 I 1968 I 1969 I 1970 • in Mrd. DM 1. Finanzbericht 6,1 6 bis 7 6,9 bis 7,9 5 bis 6 2. Schätzung 17. November 1966 6,624 11 10,7 12,6 Anlage 1 Einnahmeverbesserungen 1. a) Gemäß Steueränderungsgesetz 1966 + 544 Millionen DM in 1967 bis + 1 083 Millionen DM in 1970 (Hauptposten Kilometerpauschale bei den Werbungskosten) + 215 Millionen DM bis + 379 Millionen DM (Einschränkung Mineralölsteuerprivileg) + 240 Millionen DM bis + 330 Millionen DM b) Mehreinnahmen gemäß Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 1 950 Millionen DM bis 3 105 Millionen DM in 1970 2. Folgende Positionen (Ergänzungsgesetze) : 1967 1968 1969 1970 in Millionen DM 1. Tabaksteuer — Übergang auf 10 Pf-Zigarette — 500 1 100 1 180 1 200 2. Branntweinsteuer - - Erhöhung von 1200 auf 1300 DM je hl — 90 100 100 100 3. Mineralölsteuer — Erhöhung um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden für Nahverkehrsmaßnahmen der Gemeinden — 660 780 835 895 4. Umsatzsteuer — Erhöhter Steuersatz von 4,25 v. H. für Großunternehmen — 460 520 550 580 5. Umsatzsteuer • — Völlige Beseitigung des Mineralölsteuerprivilegs — 240 280 300 330 Mehreinnahmen hiernach: 1 950 2 780 2 965 3 105 in Mrd. DM rd. 1,95 2,8 3,0 3,1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wenn die Steuererhöhung so groß ist, daß sie die optimale Grenze, von der ich eben sprach, überschreitet, dann in der Tat ja. Denn von diesem Zeitpunkt an führt eine zu hohe Steuer nicht zu einer Mehreinnahme, sondern letztlich zu einer Mindereinnahme.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frage VI/12 des Herrn Abgeordneten Seuffert:

(Steuerbegünstigung für Vizepräsident Dr. Schmid vollblutzucht)




Herr Abgeordneter Seuffert ist nicht im Saale? — Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.
Die Fragestunde ist zu Ende.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung
b) Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 30. September 1966 eingegangenen Petitionen — Drucksache V/1125 —
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Jacobi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 113 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erstattet der Petitionsausschuß dem Plenum vierteljährlich einen Mündlichen Bericht über seine Tätigkeit. Ich möchte heute nicht über die vielfältigen Beschwerden einzelner Personen gegen Maßnahmen oder Unterlassungen von Behörden sprechen, sondern über die Bitten, die uns alle als Gesetzgeber etwas angehen, über die Hinweise auf Mängel in der Gesetzgebung.
    Nicht alle Bitten in dieser Richtung sind realisierbar. Heute sollen auch nur die erwähnt werden, die besonders in letzter Zeit, und zwar häufig, angesprochen wurden. Außerdem scheint mir der Zeitpunkt, darüber zu sprechen, richtig zu sein. Am Ende einer Legislaturperiode kann man keine Hinweise und Bitten auf Anträge zu Gesetzesänderungen mehr in die Tat umsetzen.
    Bei den vielfältigen Wünschen an die gesetzliche Rentenversicherung muß man neben den Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherungsträger auch den Verwaltungsaufwand, der mit ständigen Änderungen verbunden ist, ins Verhältnis zu den erzielten Verbesserungen für die Gesamtheit der Versicherten setzen.
    Ein Anliegen aber vieler Sozialversicherter ist die noch weitergehende Berücksichtigung beitragsloser Zeiten als rentensteigernde Ersatz- und Ausfallzeiten. Ich darf z. B. die Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten erwähnen, die nach geltendem Recht als Ausfallzeiten nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Dem Wunsche mehrerer Petenten, die genannten Zeiten auch dann zu berücksichtigen, wenn die Ausbildung unverschuldet, insbesondere wegen der schwierigen Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse, abgebrochen werden mußte, ist der Gesetzgeber bisher nicht nachgekommen. Man wird häufig nicht mit Sicherheit feststellen können, ob ein Studium wirklich infolge äußerer
    Umstände und nicht aus subjektiven Gründen abgebrochen werden mußte; aber man sollte der Nachkriegszeit doch besser Rechnung tragen.
    Zweitens. Wiederholt Klage geführt wurde in letzter Zeit über die derzeitige Fassung des § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes. Einrichtungshilfe wird nur gewährt, wenn die Einkünfte des Berechtigten und seiner Familienangehörigen im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor der Antragstellung, jedoch längstens seit Eintreffen des Antragstellers im Geltungsbereich des Gesetzes im Monatsdurchschnitt 500 DM zuzüglich 120 DM für die Ehegattin und je 60 DM für seine sonstigen Familienangehörigen nicht übersteigen. Viele Flüchtlinge sehen in dieser Einkommensgrenze ein Ärgernis und eine Strafe für diejenigen, die nach ihrem Zuzug durch eigene Initiative und Arbeit in normale Lebensverhältnisse mit einem diese Grenze übersteigenden Einkommen gekommen sind. Sie wünschten, daß die Einkommensgrenze durch eine Gesetzesänderung fallengelassen werde. Bekanntlich ist das Flüchtlingshilfegesetz in seiner derzeitigen Fassung nach den Erklärungen von Abgeordneten aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen schon bei seiner Verabschiedung nur als ein weiterer Schritt auf dem Wege der Gleichstellung der Zonenflüchtlinge mit den Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten angesehen worden. Die Bundesregierung hat — insbesondere auch in einer Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Petition — wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, die Frage der Notwendigkeit der Einkommensgrenze des § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes mit dem Ziele einer Lockerung oder Aufhebung zu prüfen. Noch ehe das Ergebnis dieser Prüfung bekanntgeworden ist, haben die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP mit Drucksache V/1104 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingshilfegesetzes vorgelegt. Einziges Ziel dieses Entwurfs ist die Änderung der Einkommensgrenze von 500 DM auf 700 DM. Es wird zu überlegen sein, ob man damit schon einen Endpunkt gegeben sieht.
    Drittens. Ein weiterer Punkt, der wiederholt zu Eingaben an den Petitionsausschuß geführt hat, ist die geltende Regelung des § 272 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes, die für den überlebenden Ehegatten eines verstorbenen Unterhaltshilfeberechtigten die Rechtsnachfolge in der Unterhaltshilfe nur zuläßt, wenn der Berechtigte im Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs dieser Ausgleichsleistung mit dem überlebenden Ehegatten bereits verheiratet war. Die Ausschließung eines erst nach dem vorgenannten Zeitpunkt angeheirateten Ehegatten bedeute — so wird in der Beschwerde ausgeführt — insbesondere dann eine außergewöhnliche Härte, wenn die später eingegangene Ehe bis zum Tode des Berechtigten längere Zeit bestanden und der überlebende Ehegatte im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten das 65. Lebensjahr bereits überschritten hatte.
    Die aus der Ausschließung der Rechtsnachfolge nach Maßgabe des § 272 Abs. 2 für den überlebenden Ehegatten sich ergebende Härte wird noch augenfälliger, wenn der später angeheiratete Ehegatte auch in eigener Person als unmittelbar Geschädigter Vermögensverluste erlitten hat und der



    Frau Jacobi (Marl)

    Grundbetrag der für ihn ermittelten Schadensgruppe gemäß § 266 des Lastenausgleichsgesetzes dem Grundbetrag des Berechtigten als Bemessungsgrundlage für die Kriegsschadensrente zugerechnet worden ist.
    Die bei der Gestaltung der Vorschriften erfolgte Abgrenzung entsprach den früheren engeren Vorstellungen über die Gewährung von Kriegsschadensrente an Rechtsnachfolger.
    Wie sich aus einer Stellungnahme des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zu einer diesbezüglichen Petition ergibt, stimmt er mit dem Bundesminister der Finanzen darin überein, daß die Frage der Gewährung der Unterhaltshilfe an den überlebenden Ehegatten in Fällen der dargestellten Art jedoch nunmehr einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Eine den Vorstellungen der Beschwerdeführer entsprechende gesetzliche Änderung erscheint insbesondere deshalb geboten, weil in anderen sozialen Leistungsbereichen teilweise günstigere Regelungen schon getroffen worden sind. Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn die als notwendig erkannte Erweiterung bereits bei der nächsten Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes berücksichtigt würde.
    Ein Problemkreis, der gerade in jüngster Zeit immer wieder Gegenstand zahlreicher Eingaben bildet, betrifft die Reform des Rechts des unehelichen Kindes. Wenn auch in der Mehrzahl dieser Zuschriften ein konkreter Fall im Vordergrund steht, der die Gerichte oder die Jugendbehörden beschäftigt hat bzw. noch beschäftigt und der dadurch aus verfassungsrechtlichen Gründen einer parlamentarischen Behandlung entzogen ist, so bleibt doch der dringliche Wunsch nach einer baldigen und zeitgemäßen Neugestaltung des Unehelichenrechts sowie die Kritik am Gesetzgeber unüberhörbar. Es ist die Kritik daran, daß der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes, der ja die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehelichen Kindern zum Ziele hat, bisher nicht erfüllt hat.
    Ich möchte mich auf einige grundlegende Fragen beschränken, deren Lösung den Petenten offensichtlich besonders am Herzen liegt.
    Es sind dies im wesentlichen die gleichen Probleme, die in der Kleinen Anfrage der Kollegin Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen vom 16. März 1966 ihren Niederschlag gefunden haben.
    An erster Stelle wäre hier die Forderung nach einer Streichung der Vorschrift zu nennen, die bestimmt, daß ein uneheliches Kind und dessen Vater als nicht verwandt gelten. Diese Forderung wird nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Wunsch nach Schaffung einer Möglichkeit des persönlichen Verkehrs zwischen dem Kind und dem Vater erhoben, einem Wunsch, dem das geltende Recht bisher entgegensteht.
    Weiterhin ist ein Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch, der der Mutter lediglich das Personensorgerecht für ihr Kind, nicht aber die elterliche Gewalt zubilligt, Ziel der Kritik und der Reform-
    wünsche. Breiten Raum nehmen die Eingaben ein, in denen eine völlige Neuordnung des Unterhaltsrechts angeregt wird. Schließlich sei noch die außerordenlich komplizierte Frage des Erbrechts des unehelichen Kindes am Nachlaß seines Vaters erwähnt, das in den Petitionen sowohl Gegner wie Befürworter findet.
    Im Hinblick darauf, daß das Bundesjustizministerium bereits vor Jahren die für eine Reform des Unehelichenrechts erforderlichen Arbeiten in Angriff genommen und nunmehr auch einen entsprechenden Referentenentwurf fertiggestellt hat, sind einschlägige Petitionen entweder auf Antrag des Petitionsausschusses durch das Hohe Haus der Bundesregierung als Material überwiesen worden oder vom Büro für Petitionen unter Hinweis auf die zu erwartenden gesetzgeberischen Maßnahmen unmittelbar beschieden worden.
    In der Erkenntnis, daß die Gesamtreform des Unehelichenrechts der vorweggenommenen Behandlung von Einzelfragen dieser Materie vorzuziehen ist, hat sich der Petitionsausschuß dieser Erledigungsformen bedient und auf eventuelle eigene Gesetzesinitiativen verzichtet. Er hat dies nicht zuletzt in der Erwartung getan, daß dem Hohen Hause der in der Antwort der Bundesregierung auf die vorerwähnte Kleine Anfrage angekündigte Regierungsentwurf innerhalb eines vertretbaren Zeitraums zugehen wird.
    Über die Reformbedürftigkeit des geltenden Rechts, das aus der Jahrhundertwende stammt, sind wir uns wohl alle einig. Es ist eine Reform, deren Notwendigkeit auch vor dem Hintergrund der Zahl von fast 49 000 unehelichen Geburten im Jahre 1965 und der Existenz von insgesamt rund 1,3 Millionen unehelicher Minderjähriger in der Bundesrepublik deutlich wird.
    Fünftens. Junge Beamte beklagten sich in mehreren Petitionen über die beruflichen Nachteile, die ihnen durch Ableistung des Grundwehrdienstes erwüchsen. Für die Zeitdauer des wegen des Wehrdienstes verlängerten Vorbereitungsdienstes würden ihnen nur Unterhaltszuschüsse an Stelle von Dienstbezügen gezahlt. Der Zeitpunkt der Anstellung verschiebe sich um die Dauer der verlängerten Probezeit. Der Zeitpunkt der Erfüllung der Förderungs- und Aufstiegsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung werde um die Zeitdauer der verspäteten Anstellung hinausgeschoben. Die Mängel könnten durch eine Änderung des § 9 Abs. 6 des Arbeitsplatzschutzgesetzes, wie sie bereits in der Fragestunde der 50. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages am 5. Dezember 1962 von der Bundesregierung in Aussicht gestellt und später wiederholt angekündigt worden ist, teilweise beseitigt werden. Der Ausschuß erwartet, daß diese Änderung nun unverzüglich in Angriff genommen und durchgeführt wird.
    Sechstens. In einer nicht unerheblichen Zahl von Eingaben wird gerügt, daß die am 1. April 1965 eingeführte Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens der Eltern gewährt werde, während



    Frau Jacobi (Marl)

    andererseits einkommensschwache Familien mit nur einem Kind nichts erhielten.
    Siebentens. In Eingaben zur Kriegsopferversorgung wurde überwiegend eine Änderung der Anrechnungsbestimmungen, eine Beseitigung der Kürzung der Ausgleichs- und Elternrente bei Erhöhung anderer Einkünfte, insbesondere der Sozialrente, sowie eine Anpassung der Leistungen der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Entwicklung gefordert. Diesen Anliegen wird nunmehr nach der Regierungsvorlage für ein Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts entsprochen werden.
    Alle Eingaben, die dem Petitionsausschuß zur Frage des Lärms in der Umgebung von Flughäfen sowie seiner Bekämpfung und Minderung zugingen, wurden anläßlich der Ausschußberatung der Drucksachen V/355 und V/356 (neu) dem federführenden Ausschuß für Gesundheitswesen als Material überwiesen. Die Ausschüsse, die sich zur Zeit mit entsprechenden Materien befassen, erhalten von uns immer als Material die Petitionen, die dazu vorliegen.
    Schließlich, meine Damen und Herren, ein allgemeines Anliegen, das sich aus einer Petition zum Bundesumzugskostengesetz ergab. Bei Änderung von Gesetzen sollten etwa notwendige Verwaltungsvorschriften möglichst bald in Kraft gesetzt werden. Die Eingabe führte auf Veranlassung des Ausschusses zu einer teilweise positiven Erledigung durch nachträgliche Erstattung von Umzugskosten und veranlaßte ein Dankschreiben des Einsenders, in dem es unter anderem heißt:
    Es erfüllt mich besonders das Wirken des Petitionsausschusses mit Genugtuung, weil dadurch sichergestellt wird, daß auch dem kleinen Bürger Recht gegenüber der Bürokratie und der Auslegung von Rechtsverordnungen widerfährt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine sehr lobenswerte Einrichtung.
    Mit diesen Worten, meine Damen und Herren, sind der Sinn und die Bedeutung des Petitionsrechts in der Demokratie und des Petitionsausschusses für das ganze Parlament umrissen.
    Ich bin vor einem Jahr in den Ausschuß eingetreten und habe mir als Vorsitzende einen schnellen und intensiven Überblick über den Umfang der Petitionen und die Kompliziertheit der Materie verschafft. Meine Damen und Herren, ich habe festgestellt, daß der Umfang der Arbeit, wenn der Petitionsausschuß und die Arbeit des Büros nicht so gut organisiert wären, mit den Kräften, die uns zur Verfügung stehen, gar nicht zu bewältigen wäre. Es wird darum notwendig sein, daß wir auch vor allen Dingen mit den uns bewilligten Juristen nicht eine Stelle unbesetzt lassen; denn sonst wird die Arbeit tatsächlich gehemmt. Das wirkt sich nach draußen sehr unangenehm aus. Wir müssen dankbar sein, daß wir mit der Arbeit so zu Rande kommen, wie es jetzt der Fall ist. Ich bitte, dem in der Bewilligung und in der Ausfüllung der Stellen auch Rechnung zu tragen.
    Ich möchte mich meinerseits bei dem Büro für Petitionen und seinem Leiter für die bisher geleistete Arbeit und Unterstützung herzlich bedanken.

    (Allgemeiner Beifall.)