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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 23. November 1966

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Inhalt: Überweisung eines Berichts an Ausschüsse 3409 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3409 A Fragestunde (Drucksache V/1133) Frage des Abg. Rollmann: Referat Jugend- und Studentenpublizistik im Presse- und Informationsamt 3410 A Frage des Abg. Hirsch: Gültigkeit des Helmstedter Abkommens vorn 3./4. Oktober 1949 . . . . 3410 D Frage des Abg. Lautenschlager: Einfuhrzölle für deutsche Autos nach Italien und Frankreich Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 3411 A Lautenschlager (SPD) 3411 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lieferung von Automobilfabriken in Ostblockstaaten Dr. Neef, Staatssekretär 3411 C Lautenschlager (SPD) 3411 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Berechnung der Kosten für den Ausrichtungs- und Garantiefonds durch den EWG-Ministerrat Höcherl, Bundesminister 3411 D Wächter (FDP) 3412 A Frage des Abg. Dr. Effertz: Entscheidung über deutsche Einzugs-und Absatzgebiete Höcherl, Bundesminister . . . . . 3412 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3412 B Frage des Abg. Dr. Effertz: EWG-Milchmarktordnung Höcherl, Bundesminister . . . . 3412 C Wächter (FDP) 3412 D Dr. Rinderspacher (SPD) 3413 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3413 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausgleich zwischen den Erlösen für Trinkmilch und für Werkmilch Höcherl, Bundesminister 3413 C Walter (FDP) 3413 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Nettoerlös bei zu Butter und Magermilch verarbeiteter Milch Höcherl, Bundesminister 3413 D Walter (FDP) 3414 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3414 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gemeinsamer Richtpreis für angelieferte Milch Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 B Walter (FDP) . . . . . . . . . 3414 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3414 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 3414 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Ausnahmeregelungen in den Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3415 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 3415 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutschsprachige Schulen im Ausland Dr. Lahr, Staatssekretär . 3415 D, 3416 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Durch die Unwetterkatastrophe in Florenz bedrohte Kunstwerke und Baudenkmäler Dr. Lahr, Staatssekretär . . . . 3416 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3416 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Visum für Reisende aus osteuropäischen Ländern Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3417 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3417 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dauer der Aufenthaltsmöglichkeit Dr. Ernst, Staatssekretär 3417 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3417 C Börner (SPD) 3417 D Frage ,des Abg. Dröscher: Folgerungen aus den Feststellungen des Poignant-Berichts Dr. Ernst, Staatssekretär 3418 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3418 C Matthöfer (SPD) . . . . . . 3419 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3419 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 3419 C Fragen ,des Abg. Flämig: Interkommunaler Austausch . . . . 3419 D Frage des Abg. Schwabe: Politische Bildungsarbeit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 3420 A Schwabe (SPD) 3420 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3420 D Moersch (FDP) . . . . . . . 3421 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 3421 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 3421 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Fiskalische Gesamtbelastung bei Benzin, Super- und Dieselkraftstoff Grund, Staatssekretär 3421 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3422 A Frage des Abg. Rollmann: Ausführungsbestimmungen zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 22. 5. 1965 Grund, Staatssekretär 3422 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Darlegung der Einnahmen und Ausgabenschätzungen für 1967 durch den Finanzminister im Kabinett und sein Verhalten in Kabinett, Bundestag, Bundesrat und Fraktion 3422 C Fragen des Abg. Strohmayr: Sitzverlegung der BASF ins Ausland Grund, Staatssekretär 3423 A Strohmayr (SPD) 3423 C Frage des Abg. Seuffert: Beseitigung der Steuerbegünstigung für Vollblutzucht 3423 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 30. 9. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1125) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 3424 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/1110) — Erste Beratung —Schmücker, Bundesminister . .. . 3426 C Windelen (CDU/CSU) 3429 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3432 A Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 3438 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3439 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3442 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3444 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1004) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 3445 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 3446 D Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 3448 A van Delden (CDU/CSU) . . . . . 3448 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 3448 D Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/1047) — Zweite und dritte Beratung — Geldner (FDP) 3449 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030) — Erste Beratung — Folger (SPD) 3450 C Schulhoff (CDU/CSU) 3451 C Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3453 A Unertl (CDU/CSU) 3453 D Moersch (FDP) 3455 B Nächste Sitzung 3456 D Anlagen 3457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3409 73. Sitzung Bonn, den 23. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigungen In der 71. Sitzung, Seite 3321 D ist nach Zeile 4 einzufügen: Vorlage des Sprechers der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates. Betr.: Bericht über die Gemeinsame Tagung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europrates am 23. und 24. September 1966 und über die Herbsttagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. September 1966 — Drucksache V/1061 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft. Betr.: Sammlung und Beseitigung von Altölen und Ölrückständen im Interesse des Schutzes der Gewässer und des Bodens. Bezug: Entschließung des Bundestages vom 14. November 1963 — Drucksache V/1072 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Haushaltsausschuß. Es ist zu lesen: 72. Sitzung, Seite 3394 C, Zeile 11 statt: Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist: Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Bundesministergesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß hier eine Ergänzung notwendig ist. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Bauer (Wasserburg) 25. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 25. 11. Dr. Effertz 25. 11. Dr. Elbrächter 23. 11. Erler 30. 11. Gerlach * 23. 11. Frau Griesinger 23. 11. Dr. Hein 23. 11. Herold 25. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Holkenbrink 23. 11. Illerhaus * 23. 11. Krammig 23. 11. Kriedemann * 23. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 23. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Frau Seppi 23. 11. Strauß 25. 11. Struve 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Draeger 15. 12. Frau Dr. Krips 31. 12. Weigl 31. 12. Wienand 4. 12. Anlage 2 Umdruck 103 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Bei den Positionen aus 41.02 (Rind- und Kalbleder usw.) aus 41.03 (Schaf- und Lammleder usw.), aus 41.04 (Ziegen- und Zickelleder) und 41.08 (Lackleder und metallisiertes Leder) ist Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht in der Spalte Steuersatz jeweils die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. b) Nach der Position 41.08 wird folgende Position eingefügt: „41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, usw. 5" c) Die Position 53.08 erhält folgende Fassung: „aus 53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. 6 aus B - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch oder darüber, in Öl gesponnen 5" d) Die Position 66.01 is 66.03 erhält folgende Fassung: „66.01 Regenschirme und Sonnenschirme usw. 7 66.02 und 66.03 Sämtliche Waren 6" e) In der Position 87.02 erhält Absatz B folgende Fassung: „B - zum Befördern von Gütern: - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen 7 - andere 6" 2. In Artikel 5 sind die Worte „Buchstaben b bis d" durch die Worte „Buchstaben b und c" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 3 Umdruck 104 Änderungsantrag des Abgeordneten Collet zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: 3458 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Collet Anlage 4 Umdruck i 05 Änderungsantrag der Abgeordneten Becker, Leicht, Dr. Süsterhenn und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen V/505, V/1004). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 7 Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichssteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen (Anlage zu Artikel 1 Nr. 7), wird wie folgt geändert: Bei der Position 6402 (Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw.) ist in der Spalte Steuersatz die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen. Bonn, den 23. November 1966 Becker Frau Klee Leicht Dr. Löhr Dr, Süsterhenn Richarts Gibbert Windelen Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak *) : Deutsche Volkszugehörige, die aus Ostblockstaaten in die Bundesrepublik kommen, erwerben in der Regel mit der Aufnahme in Deutschland die Eigenschaft eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG und damit zugleich den Einbürgerungsanspruch nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StaRegG) vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65). Dies gilt auch dann, wenn sie sich zunächst vorübergehend in anderen westlichen Staaten aufgehalten haben. Nur in den Fällen, in denen sie über lange Zeit hinweg in anderen westlichen Staaten gewohnt haben und in die dortigen Lebensverhältnisse eingegliedert worden sind, bevor sie in die Bundesrepublik kamen, erwerben sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil sie sich dann im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr im Zustand der Vertreibung be- *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 D fanden. In diesen — wenig zahlreichen - Fällen kommt dann allerdings nur die Einbürgerung nach § 8 des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. S. 583) in Betracht, die nach einer Absprache mit den Innenministern(-senatoren) der Länder aus dem vergangenen Jahr jedoch sehr großzügig gehandhabt werden soll. Diese Regelung hat sich bisher bewährt, so daß mir eine Änderung nicht geboten erscheint. Das sogenannte D-1-Verfahren beruht auf einer Absprache mit den Ländern aus dem Jahre 1956. In neuerer Zeit haben sich bei der Anwendung dieses Verfahrens gewisse Mängel gezeigt, sie betreffen unter anderem den von Ihnen bezeichneten Personenkreis. Ich habe daher Schritte eingeleitet, um das Verfahren zu verbessern. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weil ich mich mit den Innenministern der Länder abstimmen muß. In der Zwischenzeit bin ich bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in schwierigen Einzelfällen von Fall zu Fall Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 14. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reichmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz *). In der letzten Septemberwoche 1966 belief sich die Einfuhr von Rindergefrierfleisch aus Argentinien in die Bundesrepublik auf rd. 1250 t gegenüber rd. 700 t in der ersten Januarhälfte 1966. Die Aussagekraft dieser Zahlen kann indessen nur gering sein, da beweiskräftige Aussagen nur bei Zahlenvergleichen mit Vorjahres- oder Vormonatswerten möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh **) Ich sende anliegend zwei Übersichten, denen ich zu entnehmen bitte, wie unterschiedlich der Schadenbedarf, d. h. der durchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsvertrag, bei Kraftfahrern in Großstädten, in Mittelstädten und auf dem Lande ist. Die erste Übersicht gibt die Prozentsätze an, um die sich der Schadenbedarf in den einzelnen Rabattklassen (Anzahl der schadenfreien Jahre) verringert; die zweite Übersicht gibt die unterschiedlichen Werte des Schadenbedarfs in DM an. Wie die Übersicht 1 zeigt, geht der Schadenbedarf hei Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Großstädten mit zunehmender Schadenfreiheit nicht stär- *) Siehe 68. Sitzung Seite 3215 D **) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3459 ker zurück als der Schadenbedarf bei Versicherungsnehmern in mittleren und in kleineren Städten. Unabhängig von den unterschiedlichen Tarifen für Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte ist der Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer gleichmäßig nach einem schadenfreien Jahr ca. 40 %, nach zwei schadenfreien Jahren ca. 50 % und nach drei und mehr schadenfreien Jahren ca. 60 % niedriger als der Schadenbedarf derjenigen Versicherungsnehmer, die noch nicht ein Jahr schadenfrei gefahren sind. Die statistischen Ergebnisse zeigen, daß an sich für die Kraftfahrer aller Ortsgrößen höhere Rabattsätze gerechtfertigt wären. Während die Schadenfreiheitsrabatte zur Zeit 10 %, 30 % und 50 % betragen, könnten sie — bei völliger Ausschöpfung der Unterschiede im Schadenbedarf — bis auf 40 %, 50 % und 60 % erhöht werden. Wie ich bereits in der Fragestunde am 11. Oktober im einzelnen ausgeführt habe, hat die Bundesregierung jedoch immer Wert darauf gelegt, daß ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Prinzip der Risikogemeinschaft aller Versicherungsnehmer und dem Prinzip einer dem individuellen Risiko angepaßten Prämie gefunden wird. Wenn die Prozentsätze des Schadenfreiheitsrabatts allein nach den Unterschieden im Schadenbedarf bemessen würden, hätte dies zur Folge, daß die Ausgangsprämie, die insbesondere auch von allen Anfängern gezahlt werden muß, für die Versicherungsnehmer in Großstädten um ca. 40 % erhöht werden müßte, um den Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmer zu decken. Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die Bundesregierung den Vorschlag, für Kraftfahrer in Großstädten die Rabattsätze bei schadenfreiem Fahren zu erhöhen, sofort sorgfältig geprüft hat, die vorliegenden statistischen Ergebnisse eine derartige Sonderregelung jedoch nicht rechtfertigen würden. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 1 Schadenbedarf für alle Personenkraftwagen in der Haftpflichtversicherung in vom Hundert der Rabattklasse 0 nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 100 100 100 1 59 56 63 2 47 43 46 3 36 34 33 Anlage 2 Schadenbedarf in DM für Personenkraftwagen insgesamt in der Haftpflichtversicherung nach der Gesamtstatistik 1965 Rabattklasse Schadenbedarf in DM (Anzahl der Mittel- schadenfreien Jahre) Großstadt stadt Land 0 361 329 288 1 212 184 181 2 168 140 133 3 128 113 96 insgesamt 225 195 156 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 17. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh'). Die Abrechnungen der einzelnen Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des technischen Überschusses, die nach den Vorschriften der geltenden Preisverordnung Nr. 15/59 meinem Hause bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt werden müssen, zeigen eindeutig, daß die Schadenquoten in den letzten Jahren fast ständig gestiegen und die Renditen der Versicherungsunternehmen ebenso ständig gesunken sind. Im einzelnen haben sich die Schadenquoten und die Durchschnittsgewinne in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Die Schadenquote des Gesamtgeschäfts der Kraftfahrtversicherung, d. h. der drei Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie Unfallversicherung betrug im Jahre 1962 70,9 % und ist in den Jahren 1963 auf 74,6% und 1964 auf 76,5 % der verdienten Beiträge gestiegen. Im Jahre 1965, dem letzten Jahr für das bisher eine Abrechnung vorliegt, ist die Schadenquote geringfügig auf 76,3 % zurückgegangen; dies ist jedoch eine Folge der Tariferhöhung vom 1. Januar 1965. Dadurch wird die andauernde Verschlechtrung im Schadenverlauf nur geringfügig korrigiert, an sich hätte die Schadenquote infolge der Prämienerhöhung sehr viel stärker zurückgehen müssen. Die Schadenentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres 1966 hat sich weiter verschlechtert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Volumen ca. 80 % des Gesamtgeschäfts der *) Siehe 67. Sitzung Seite 3161 D 3460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Kraftfahrzeugversicherung ausmacht, ist die Verschlechterung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren noch stärker. In dieser Sparte ist die Schadenquote von 71,6 % im Jahre 1962 auf 76,2 % im Jahre 1963, 79,1 % im Jahre 1964 und 79,8 % im Jahre 1965 gestiegen. Hier zeigt sich, daß die Tariferhöhung zum 1. Januar 1965 durch die Verschlechterung im Schadenverlauf bereits im ersten Jahr der Tarifperiode überkompensiert worden ist. Der durchschnittliche Überschuß aller Versicherungsunternehmen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung ist demgegenüber in den letzten Jahren dauernd geringer geworden. Eine Auswertung der vorliegenden Abrechnungen aller Versicherungsunternehmen zeigt, daß der den einzelnen Unternehmen nach der vorgeschriebenen Ausschüttung des technischen Überschusses verbliebene Gewinn im Jahre 1962 noch 4 % betragen hat, während er im Jahre 1963 auf 3,5 %, 1964 auf 3,1 % und 1965 auf ca. 2,8% abgesunken ist. Diese Zahlen sind selbstverständlich nur Durchschnittswerte für alle über 100 Versicherungsunternehmen; es ist nicht ausgeschlossen, daß einzelne Versicherungsunternehmen auf Grund einer besonderen Zusammensetzung ihres Versicherungsbestandes oder aus sonstigen Gründen andere Ergebnisse erzielt haben. Die Zahlen über die Entwicklung der Schadenquoten und der durchschnittlichen Gewinne in den letzten Jahren, insbesondere im Jahre 1965, zeigen demnach eindeutig, daß eine Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 1967 nicht zu vermeiden ist und daß eine Verbesserung der Rabattstaffel für Kraftfahrer in Großstädten — abgesehen von den bereits in der Fragestunde genannten Gründen — auch aus diesen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Nach den Gesprächen, die mein Haus mit dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V. (HUK-Verband) geführt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, daß Versicherungsunternehmen den Vorschlag aufgreifen, für Großstadtfahrer höhere Schadenfreiheitsrabatte zu beantragen als sie bisher allen Versicherungsnehmern gewährt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 8. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VIII/2) : Wird die Bundesregierung sich für eine zentrale Richterakademie als Fortbildungsstätte für Richter und Staatsanwälte einsetzen? Auf eine im wesentlichen Bleichlautende Frage des Herrn Kollegen Jahn in der Fragestunde vom 16. Juni 1966 (Sten. Bericht S. 2310) hatte ich bereits meine Bereitschaft bekundet, die Schaffung einer Richterakademie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiterhin hatte ich hervorgehoben, daß hierfür ein Zusammenwirken von Bund und Ländern unerläßlich ist, da die ganz überwiegende Zahl der Richter im Dienst der Länder steht. Inzwischen hat mir die Justizministerkonferenz am 12. und 13. Oktober d. J. in Kiel Gelegenheit gegeben, die Gründe, die für die Schaffung der Akademie sprechen, nochmals eingehend darzulegen. Daraufhin ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt worden, Vorschläge zur Gründung einer solchen Akademie auszuarbeiten. Das geschieht gegenwärtig. Über die Vorschläge wird ein kleineres Gremium, bestehend aus Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, Anfang des kommenden Jahres beraten. Ich kann nur wiederholen, daß ich auch bei den weiteren Verhandlungen die Gründung der Akademie wie bisher in jeder Weise unterstützen werde. Dabei werde ich mich auch um eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an der Gründung und Unterhaltung der Akademie bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 3461 Anlage 10 Unterlagen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 8 der Tagesordnung: in Milliarden DM A. Bei dem so herbeigeführten Haushaltsausgleich sind z. B. unberücksichtigt geblieben: 1. Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der EKSt. = 2,000 Mrd. DM im Jahr. 2. Fehlbetrag aus dem Bundeshaushalt 1966 (z. B. erwartete Steuermindereinnahmen, die auf 750 Millionen DM geschätzt wurden — Frage, ob noch Minderausgaben im Haushalt 1966 in Höhe von 1060 Millionen DM erzielt werden können). 3. Erläuterung 2 a zur „Mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966" : „Die Schätzung der Steuereinnahmen im Jahr 1967 geht nicht nur -von der voraussichtlichen Entwicklung des Bruttosozialprodukts aus, sondern basiert auch auf den Steuereinnahmen im Jahr 1966 nach der letzten Schätzung. Die jetzt bis Oktober 1966 vorliegenden Ergebnisse der Steuereinnahmen zwingen jedoch zu der Erwartung, daß die Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 1966 voraussichtlich noch stärker zurückbleiben werden, als bei der letzten Schätzung angenommen werden mußte (750 Millionen DM). Nach der inzwischen eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird die Schätzung der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts im Jahr 1967 (+6,3 v. H.) kaum noch zu halten sein. Es ist nach den derzeitigen Einnahmeergebnissen zu befürchten, daß wegen der abgeschwächten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1966 der auf 1,09 Mrd. DM geschätzte Steuerausfall im Jahr 1967 sich der pessimistischeren Erwartung der Wirtschaftsforschungsinstitute — mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,9 Mrd. DM — annähern wird." B. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen des Finanzplanungsgesetzes, das Änderungen von insgesamt 22 Gesetzen mit Auswirkungen von rd. 3 Mrd. DM vorsieht, ebenso zu berücksichtigen wie die Einnahmeverbesserungen durch das Steueränderungsgesetz 1966 und das entsprechende Ergänzungsgesetz zum Ergänzungshaushalt (insgesamt etwa 2,5 Mrd. DM für den Bundeshaushalt 1967 — siehe Anlage 1). Finanzbericht Mittelfristige Schätzung vom 17. November 1966 1966 1967 Haushaltsentwurf 1967 mit 1. Steueränderungsgesetz Nach gelten- Haushalts- 2. Finanzpla- dem Recht: entwurf 1967 nungsgesetz bei 39 v. H. ohne Ergän- 3. Ergänzungs- Bundesanteil zungshaushalt haushalt und Ergänzungsgesetze sowie bei 39 v. H. Bundesanteil Voraussichtliche ordentliche Einnahmen 67,782 71,4 71,744 72,288 74,238 Voraussichtlicher Gesamtausgaben- 68,954 76,5 78,368 75,398 75,278 bedarf 0,200 0,5 (-2,970) Fehlbetrag 1965 — — — — — Kreditmarktmittel 0,540 0,540 1,040 Voraussichtliche Finanzierungslücken 1,372 5,6 6,084 2,570 — 3462 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. November 1966 Ein Vergleich zwischen Finanzbericht 1966 und der mittelfristigen Schätzung vom 17. November 1966 ergibt ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Kreditmitteln sowie in beiden Fällen nach geltendem Recht folgende Finanzierungslücken: 1967 I 1968 I 1969 I 1970 • in Mrd. DM 1. Finanzbericht 6,1 6 bis 7 6,9 bis 7,9 5 bis 6 2. Schätzung 17. November 1966 6,624 11 10,7 12,6 Anlage 1 Einnahmeverbesserungen 1. a) Gemäß Steueränderungsgesetz 1966 + 544 Millionen DM in 1967 bis + 1 083 Millionen DM in 1970 (Hauptposten Kilometerpauschale bei den Werbungskosten) + 215 Millionen DM bis + 379 Millionen DM (Einschränkung Mineralölsteuerprivileg) + 240 Millionen DM bis + 330 Millionen DM b) Mehreinnahmen gemäß Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 1 950 Millionen DM bis 3 105 Millionen DM in 1970 2. Folgende Positionen (Ergänzungsgesetze) : 1967 1968 1969 1970 in Millionen DM 1. Tabaksteuer — Übergang auf 10 Pf-Zigarette — 500 1 100 1 180 1 200 2. Branntweinsteuer - - Erhöhung von 1200 auf 1300 DM je hl — 90 100 100 100 3. Mineralölsteuer — Erhöhung um 3 Pf, davon 2 Pf zweckgebunden für Nahverkehrsmaßnahmen der Gemeinden — 660 780 835 895 4. Umsatzsteuer — Erhöhter Steuersatz von 4,25 v. H. für Großunternehmen — 460 520 550 580 5. Umsatzsteuer • — Völlige Beseitigung des Mineralölsteuerprivilegs — 240 280 300 330 Mehreinnahmen hiernach: 1 950 2 780 2 965 3 105 in Mrd. DM rd. 1,95 2,8 3,0 3,1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich bekanntzugeben, daß gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet — Drucksache V/1108 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — überwiesen werden soll. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, daß so beschlossen worden ist.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. November 1966 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
    Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
    Gesetz zu dem Abkommen vom 29. April 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen
    Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG).
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 10. November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen betr. Schutz von Mensch und Tier auf Verkehrswegen -- Drucksache V/1034 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1107 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, ,Landwirtschaft und Forsten hat am 10. November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), Dröscher, Frehsee, Bading, Blume, Fellermaier, Porzner, Saxowski, Seither und Genossen und der Fraktion der SPD betr. Situation der deutschen Forstwirtschaft — Drucksache V/1054 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1127 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 17, November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer (Wasserburg), Schlager, Röhner, Ehnes, Wagner, Lemmrich, Bauknecht, Fritz (Welzheim), Dr. Häfele, Dr. Aigner, Ertl, Reichmann und Genossen betr. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft - Drucksache V/1057 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1132 verteilt.
    Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. November 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wehrtechnische Forschung — Drucksache V/1039 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1134 verteilt.
    Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. November 1966 ,die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Rüstungsgeschäfte mit der Firma Hispano-Suiza — Drucksache V/1041 — teilweise beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1135 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 11. November 1966 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestapes vom 2. April 1965 über den derzeitigen Stand der Prüfung darüber berichtet, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts entstehen können.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen hat am 7. November 1966 mitgeteilt, daß gegen die
    Verordnung Nr. 133/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im vierten Vierteljahr 1966
    keine Bedenken bestehen.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 11. und 18. November 1966 mitgeteilt, daß gegen die nachstehenden Verordnungen keine Bedenken bestehen:
    Verordnung Nr. 137/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über besondere Maßnahmen zum Absatz von verarbeiteter Butter aus privater Lagerhaltung
    Verordnung Nr. 138/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64/EWG des Rates und zur Abweichung von Artikel 14 Absatz (1) der Verordnung Nr. 13/64/EWG des Rates bezüglich Kondensmilch
    Verordnung Nr. 131/66/EWG des Rates vorn 22. September 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 142/64/EWG des Rats über die Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke
    Verordnung Nr. 132/66/EWG des Rats vom 22. September 1966 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 130/65/EWG des Rats über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrieß-sorten aus Mais, die in der Brau-Industrie Verwendung finden
    Verordnung Nr. 134/66/EWG des Rats vom 22. September 1966 zur Änderung der Verordnungen Nrn. 45, 46, 116, 129/63/EWG und 59/64/EWG des Rats, soweit diese Bruteier von Hausgeflügel und lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm betreffen.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle — 2. Verlängerung) — Drucksache V/1136 —
    an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 8. März 1967;
    Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache V/1081 —
    an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 15. Februar 1967.
    Der Präsident hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Richtlinie des Rats über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut der Reben
    — Drucksache V/1099 —
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Februar 1967;
    Verordnung Nr. 170/66/EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 betreffend die Erhöhung der Abschöpfungen, die von der Bundesrepublik Deutschland, vom Königreich Belgien und von der Französischen Republik auf bestimmte Rinder- und Rindfleischeinfuhren aus dritten Ländern erhoben werden
    an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Zu den in der Fragestunde der 69. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (München), Drucksache V/1025 Nrn. IX/ 18, IX/ 19 und IX/20 *) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 10. November 1966 eingegangen:
    1. Die Abwanderung von Wissenschaftlern der Luft- und Raumfahrtindustrie wird von der Bundesregierung in jedem Falle mit großer Sorgfalt beobachtet.
    Eine generelle Verstärkung der Neigung abzuwandern ist kaum zu befürchten. Die im Jahre 1966 für Forschung und Entwicklung benötigten Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Von einer Mittelkürzung kann im Ergebnis also nicht mehr gesprochen werden. Gewisse Schwierigkeiten sind allerdings dadurch entstanden, daß einige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mehr und früher Geld beanspruchten, als vorauszusehen war, und daß hierdurch an einigen Stellen des Programms Umstellungen erforderlich wurden. Sofern auch für 1967 die für Forschung und Entwicklung als notwendig angesehenen Mittel im Haushaltsansatz berücksichtigt werden, können Forschungen und Entwicklungen in dem geplanten Umfange weiterhin durchgeführt werden.
    Es besteht somit kein erkennbarer Anlaß zu der Befürchtung, daß aus Forschungs- und Entwicklungsbereichen, für die das Bundesverteidigungsministerium zuständig ist, zunehmend Wissenschaftler in die Vereinigte Arabische Republik abwandern.
    Die Frage, was geschehen kann, um wissenschaftlich ausgebildete Fachkräfte der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie zu erhalten, ist kürzlich Gegenstand eines ausführlichen Gesprächs mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie gewesen. Dieses Gespräch wurde vor dem Hintergrund der ernsten Entwicklung der Haushaltslage des Bundesministeriums der Verteidigung geführt. Hierbei wurde festgestellt, daß Abwanderungen wirksam nur verhindert werden können, wenn genügend Arbeitsmöglichkeiten in den wichtigen Schwerpunkten geschaffen werden. Solche Schwerpunkte sind die modernen Projekte des Flugzeugbaues mit ihren Komponenten, z. B. den Triebwerken und der elektronischen Ausrüstung, ferner die gesamte Raumfahrt.
    Die Aufgabe, sich in diesem Sinne um den Aufbau von Schwerpunkten in den modernen naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen zu bemühen, obliegt nicht nur dem Bundesverteidigungsministerium. Auch die für die zivile Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung verantwortlichen Ministerien sind beteiligt. Im Verein mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie sollte es möglich sein, Abwanderungstendenzen wirksam zu begegnen.
    2. Der Bundesminister der Verteidigung wurde in den letzten beiden Jahren mehrfach darauf angesprochen, die Form des Wehrdienstes für Abiturienten, insbesondere für solche, die Naturwissenschaften, Mathematik und Physik studieren wollen, zu ändern. Derartigen Wünschen wurde nicht entsprochen, da nach Auffassung der Bundesregierung kein Unterschied zwischen Abiturienten und anderen Wehrpflichtigen gemacht werden sollte. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung auch heute noch fest.
    Im Juni 1966 habe ich mit dem Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft ein eingehendes Gespräch geführt über dessen Vorschläge zur Wehrdienstleistung durch künftige Studenten der Mathematik und Physik. Die Vorschläge gehen dahin, die künftigen Studenten der Mathematik und Physik nach einem rein militärischen Grundwehrdienst von 6 Monaten anschließend in entsprechenden technischen Bereichen der Bundeswehr einzusetzen, um dadurch für sie Kontakte zu naturwissenschaftlichen und technischen Vorgängen herzustellen.
    Dem steht jedoch entgegen, daß die zum Grundwehrdienst herangezogenen Abiturienten lediglich ein Berufsinteresse, jedoch keine Universitätsausbildung und keine Fachkenntnisse haben. Die künftigen Mathematik- und Physikstudenten müßten an den entsprechenden Einrichtungen der Bundeswehr auf Dienstposten verwendet werden, ohne daß sie den fachlichen Anforderungen dieser Dienstposten genügen könnten. Gleichzeitig würden diese Dienstposten den Fachkräften entzogen.
    Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß ich vor über einem Jahr die Weisung erteilt habe, daß sich alle Wehrpflichtigen — so auch die Abiturienten — einer Eignungs- und Verwendungsprüfung zu unterziehen haben, damit sie nach der allgemeinen Grundausbildung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten entsprechend ihrer Eignung und Neigung eingesetzt werden können. Zwar können zur Zeit wegen der außerordentlich hohen Zahl von Abiturienten — im Jahre 1967 werden es über 30 000 sein — deren Wünsche nur teilweise berücksichtigt werden. Jedoch wird mit fortschreitender Normalisierung der Abiturientenquote — für das Jahr 1969 werden ungefähr 15 000 Abiturienten erwartet — die Verwendung dieses Personenkreises in den Streitkräften zunehmend den Berufswünschen angepaßt werden können.
    3. Bei den französischen und amerikanischen Streitkräften werden die Abiturienten — soweit sie nicht ohnehin zum Grundwehrdienst einberufen werden — an ihren Universitäten durch Ausbildungskader der Streitkräfte an einzelnen Tagen an ihrer Waffe ausgebildet. Die besten avancieren hierbei zum Reserveoffizier (in USA nur etwa 5-10 %). Nach dieser Ausbildung und
    *) Siehe 69. Sitzung, Seite 3242 B
    dem Abschluß des Stadiums werden diese Personen zum vollen Grundwehrdienst herangezogen.
    Dennoch hat sich gezeigt, daß trotz dieses Verfahrens den Wünschen und Vorstellungen eines großen Teiles der Studenten häufig nicht entsprochen werden kann, weil einmal die auf der Universität erworbenen mathematischen oder physikalischen Kenntnisse nicht kongruent sind mit den in der Armee auszuübenden Funktionen und weil zum anderen für die große Zahl der auf der Universität Vorgebildeten passende Dienstposten in ausreichender Zahl nicht vorhanden sind.
    Abschließend darf ich bemerken, daß es unrealistisch wäre, an den deutschen Universitäten neben dem Studium eine militärische Ausbildung betreiben zu wollen, da die hierfür notwendige Organisation zu teuer und zu personalaufwendig wäre.
    Ich rufe auf Punkt 1:
    Fragestunde
    — Drucksache V/1133 —
    Ich rufe die Frage des Abgeordneten Rollmann unter I — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — auf:
    Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Zukunft des Referats Jugend- und Studentenpublizistik im Presse-
    und Informationsamt der Bundesregierung?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 18. November 1966 lautet:
    Das Sachgebiet „Jugend und Studenten" ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit den Sachgebieten „Kirchen, Wissenschaft, Frauen und Sport" in einem Referat der Inlandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung zusammengefaßt. Die Zusammenlegung dieser Sachgebiete hat sich als notwendig und zweckmäßig erwiesen. Ein eigenes Referat „Jugend- und Studentenpublizistik" besteht daher im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht. Wie bisher, werden auch in Zukunft die informationspolitischen und publizistischen Aufgaben der Sachgebiete „Jugend und Studenten" im Rahmen der Gesamtaufgabenstellung des Presse- und Informationsamtes in diesem Referat wahrgenommen.
    Ich darf darauf hinweisen, daß bereits mit Organisationsverfügung vom 16. April 1963 die Sachgebiete „Jugend und Sport", die bis dahin ein selbständiges Referat bildeten, mit dem Sachgebiet „Frauen" zu einem Referat „Fachpublizistik" vereinigt wurden. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat darüber hinaus in seinem Gutachten vom Mai 1966 über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Presse- und Informationsamtes empfohlen, daß die verwandten Sachgebiete „Jugend und Sport" innerhalb eines größeren Referates nicht, wie bisher, von zwei Hilfsreferenten, sondern nur noch von einem Hilfsreferenten bearbeitet werden.
    Die im „Jugendinformationsdienst" vom 2. und 11. November 1966 verbreitete Meldung, wonach „das Fachreferat Jugend- und Studentenpublizistik nicht mehr als selbständiges Referat fortgeführt wird" und „die Abschaffung dieses Referates im Presse-und Informationsamt bedeutet, daß die Bundesregierung nicht mehr gewillt sei, die Anregungen und Überlegungen der Jugendpublizistik zur Kenntnis zu nehmen", geht im ersten Falle von einer falschen Voraussetzung aus und ist im zweiten Falle unzutreffend.
    Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung widmet der Jugendpublizistik nach wie vor größte Beachtung. Es ist gewährleistet, daß die informationspolitischen Aufgaben der Bundesregierung auf dem Sachgebiet Jugend und Studenten auch künftig in vollem Umfang wahrgenommen werden.
    Ich rufe die Frage des Abgeordneten Hirsch unter II — Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen — auf:
    Gilt nach Auffassung der Bundesregierung heute noch das Helmstedter Abkommen vom 3./4. Oktober 1949, nach dem ein Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen über die Zonengrenze nach Westberlin grundsätzlich nicht erwünscht ist und deshalb für jeden einzelnen Fall eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich ist?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe



    Vizepräsident Dr. Schmid
    die Frage III/1 des Abgeordneten Lautenschlager auf:
    Warum ist es der Bundesregierung bis jetzt nicht gelungen, durch Verhandlungen die Schutzzölle, die aur deutsche Autos bei der Einfuhr nach Italien und Frankreich erhoben werden, abzubauen bzw. die Ausfuhrsubvention, die französischen Automobilfirmen beim Export nach Deutschland gewährt wird, durch Importzölle bzw. Abschöpfungen aufzufangen?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Einfuhrzölle für deutsche Automobile sind in Italien und in Frankreich seit 1958 um 80 % gesenkt worden. Diese beschleunigte Zollsenkung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist zu einem großen Teil auf eine deutsche Initiative zurückzuführen. Im Juli 1968 werden alle Automobilzölle in der Gemeinschaft fortgefallen sein.
Die Ungleichheit, auf die Sie, Herr Abgeordneter, mit Recht hinweisen, stammt aus der ungleichen Umsatzbesteuerung in den betreffenden Ländern. Deshalb gehört zu den vordringlichen Forderungen der deutschen Europapolitik die Beseitigung dieser Ungleichheiten. Der nächste Fortschritt in dieser Richtung würde mit der Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland erreicht werden. Die 1. und 2. Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung in Brüssel geht in die gleiche Richtung. Auf deutsches Drängen hat der Ministerrat verbindlich beschlossen, diese beiden Richtlinien vor dem 31. Januar nächsten Jahres zu verabschieden. Es bleibt das Ziel der deutschen Europapolitik, eine weitergehende Steuerharmonisierung zu fordern, weil erst mit der Beseitigung der Steuergrenzen aus der Zollunion eine Wirtschaftsunion werden wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.