Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen IV/1, IV/2 und IV/3 des Abgeordneten Burger auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die unterschiedlichen Altersgrenzen hinsichtlich der Ansprüche für Kinder, Halbwaisen und Vollwaisen auf Leistungen in den verschiedensten Gesetzen zu harmonisieren?
Kann damit gerechnet werden, daß analog dem Entwurf der Bundesregierung zum Dritten Neuordnungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz, in dem die Anhebung der Altersgrenze für Ansprüche auf Erziehungsbeihilfe, Kinderzuschlag und Waisenrente von 25 auf 27 Jahre vorgesehen ist, auch die Altersgrenzen für
e) Kinderzulage in der gesetzlichen Unfallversicherung ,
b) Kinderzuschuß und Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung ,
c) Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes angepaßt werden, in welchem Kinderzuschlag (§ 18 BBesG) und Waisengeld (§ 164 BBesG) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden, ebenso auch die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Abs. 1 BKGG?
Hält die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung studierender Kinder z. B. von Bediensteten der Deutschen Bundesbahn für gerecht, auch im Hinblick darauf, daß mit der Gewährung von Kinderzulagen auch andere Vergünstigungen, z. B. Freifahrten, verbunden sind?
Die schriftliche Antwort des Bundesministers für Familie und Jugend vom 10. November 1966 lautet:
Die Bundesregierung hält es für unbefriedigend, daß z. Z. auf mehreren Rechtsgebieten die Höchstaltersgrenzen, die für Leistungen für Kinder und Waisen gelten, unterschiedlich sind. Sie ist grundsätzlich bereit, darauf hinzuwirken, daß die inn Kindergeld- und im Sozialversicherungsrecht geltenden Höchstaltersgrenzen einheitlich auf die Vollendung des 27. Lebensjahres festgesetzt werden, sobald die Haushalts- und Finanzlage dies zuläßt.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 23. November, 14.30 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.