Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Bundestagsabgeordneter, das Verfahren bei der Erteilung solcher Aufträge ist in der Verdingungsordnung für Leistungen geregelt. Ich bin gern bereit, prüfen zu lassen, ob die Bestimmungen ausreichend und präzise genug gefaßt sind, und, auch wenn das der Fall ist, zu veranlassen, daß sie bei den auftragsvergebenden Ressorts noch einmal in Erinnerung gerufen werden.