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Die in diesen Tagen abgeschlossene Überprüfung der Angelegenheit, die Herr Staatssekretär von Hase in der Fragestunde des Hohen Hauses am 5. Oktober 1966 angekündigt hatte, hat folgendes ergeben.
Die Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde mbH ist am 21. Januar 1961 errichtet und am 27. Juni 1961 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen worden. Am 24. Mai 1966 ist eine Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht in Dinslaken erfolgt, nachdem die Gesellschafter zuvor eine Sitzverlegung dorthin vereinbart hatten.
Gesellschafter der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde sind Herr Willi Kahlert aus Dinslaken, Im Bremerkamp 10, mit einem Gesellschafteranteil von 60 %, und Frau Renate Klingenburg aus Bad Godesberg, Am Buchenhang 1, mit einem Gesellschafteranteil von 40 %. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Kahlert, nachdem Frau Klingenburg am 1. März 1966 aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist. Frau Renate Klingenburg ist die Mutter eines im Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beschäftigten Angestellten. Dieser war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde im Juni 1966 als Referent für Öffentlichkeitsarbeit tätig. Diese verwandtschaftliche Beziehung war seinerzeit der Leitung meines Ministeriums nicht bekannt.
Als Ergebnis der in meinem Hause und im Bundespresseamt erfolgten Prüfung kann festgestellt werden, daß die Ausschreibungen und Auftragsvergabe in den Händen dieses Referenten für Öffentlichkeitsarbeit lagen. Er hatte neben der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde zwei weitere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die auf die Aufforderung eingegangenen schriftlichen Angebote sind in meinem Hause und in dem zuständigen Referat des Bundespresseamtes überprüft worden. Es wurde gemeinsam festgestellt, daß das Angebot der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde das günstigste war, zumal die Gesellschaft nicht nur die Herstellung übernehmen, sondern auch als Herausgeber zeichnen und alle Verteilungsaufgaben durchführen wollte und auch tatsächlich durchgeführt hat.
Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen einem Auftragnehmer und einem Mitarbeiter einer auftragerteilenden Stelle ist wohl an sich kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Auftrages, wenn dieser der günstigste ist. Es muß allerdings in einem solchen Falle erwartet werden, daß auch die Formalitäten des Ausschreibungsverfahrens mit besonders exakter Sorgfalt beachtet werden, damit jeder Verdacht einer Bevorzugung ausgeschlossen wird.
Der Referent hätte deshalb die Auftragsvergabe einem anderen Bediensteten meines Hauses überlassen müssen, um auch jedem Anschein einer Bevorzugung dieser Firma vorzubeugen. Im übrigen hätte er seine Vorgesetzten von der verwandtschaftlichen Beziehung zu der Mitgesellschafterin der Verlagsgesellschaft in Kenntnis setzen müssen, bevor er die Aufforderung zur Angebotsabgabe auf diese Firma erstreckte.
Da die Überprüfungen ergeben haben, daß das Angebot der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde das günstigste war, ist ein Schaden für den Bund durch die Auftragserteilung nicht entstanden. Dennoch ist der Angestellte von der Pressearbeit abgelöst und in eine Fachabteilung versetzt worden, um sicherzustellen, daß Interessenkollisionen für die Zukunft in jedem Fall ausgeschlossen werden.