Rede von
Hermann
Höcherl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich beantworte diese Fragen im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister für Verkehr. In der von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Verhandlung des Seeamtes Flensburg in Husum am 20. Oktober 1966 wurde die Aufbringung eines deutschen Fischkutters durch die dänische Fischereiaufsicht untersucht. Dem Kutter wurde von dänischer Seite unbefugter Fischfang in den dänischen Hoheitsgewässern vorgeworfen. Die Verhandlung vor dem deutschen Seeamt wurde ausgesetzt, um nähere Feststellungen über den Verlauf der dänischen Dreimeilengrenze am Aufbringungsort zu treffen. Das Seeamt hat das Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein um Auskunft gebeten. Das Fischereiamt seinerseits führt in seiner Stellungnahme aus, daß die dänischen Aufsichtsbehörden bei der Berechnung der Dreimeilengrenze westlich von Röm von einer geraden Linie zwischen dem Römer Flach und Sylt ausgehen. Die Rechtsgrundlagen für eine solche Berechnung werden zur Zeit noch geprüft.
In meiner Antwort vom 10. Dezember 1965 auf Ihre Anfrage betreffend die dänische Fischereigrenze habe ich u. a. ausgeführt, nach welcher Methode Dänemark seine Hoheitsgewässer abgrenzt. Der genaue Verlauf der Drei-Meilen-Grenze vor einem bestimmten Küstenabschnitt läßt sich aus einem solchen allgemeinen Hinweis natürlich nicht ermitteln. Es ging seinerzeit auch nur um die Frage, ob Dänemark eine neue Methode für die Abgrenzung seiner Hoheitsgewässer eingeführt habe. Das ist nach wie vor nicht der Fall.