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Herr Präsident, die Antwort auf die Frage lautet wie folgt. Die Entscheidung darüber, wen sie als Beamten einstellen, treffen nach den im Beamtenstatut der Gemeinschaften vorgesehenen Verfahren die Kommissionen der EWG und der EAG und die Hohe Behörde der EGKS selbst.
Die Bundesregierung ist bemüht, hochqualifizierte Bewerber zu benennen, soweit sie für die Besetzung der wenigen leitenden Beamtenposten von den Kommissionen darum gebeten wird. In allen übrigen Fällen geben die Rechtsvorschriften der europäischen Gemeinschaften der Bundesregierung ebenso wie den Regierungen der anderen Mitgliedsländer keine Befugnisse zu Personalvorschlägen.
Eine gute Qualifizierung deutscher Beamter der europäischen Gemeinschaften sowie sonstiger internationaler Organisationen fördert die Bundesregierung durch eine Verbesserung der fachlichen und sprachlichen Ausbildung der Anwärter für den internationalen Dienst durch Kurse. Diese werden nach den Vorschlägen des Loschelder-Gutachtens II seit Frühjahr 1966 für Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes veranstaltet. Ferner fördern wir durch interministerielle Sprachkurse, durch internationalen Beamtenaustausch und durch die Entsendung von Praktikanten zu den internationalen Behörden.