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Herr Kollege Kahn-Ackermann, ich weiß nicht, inwieweit die Zusammenhänge, die Sie gerade geschildert haben, im Amt bekannt sind; ich nehme an, sie sind bekannt. Mir persönlich sind sie nicht geläufig. Aber soweit diese Frage für die Behandlung der anderen Sache relevant sein sollte, könnten wir darauf zurückkommen, wenn wir den Bericht des Wirtschaftsprüfers haben.