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ID0507119500

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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3321 A Überweisung von Vorlagen . . . . . . 3321 C Erweiterung der Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 3322 A Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Erklärungsvordruck für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Grund, Staatssekretär . . . . . . 3322 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3322 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3324 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3324 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3325 A Unertl (CDU/CSU) 3325 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (CDU/CSU) 3325 D Ott (CDU/CSU) 3326 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3326 B Fragen des Abg. Weigl: Kleiner Grenzverkehr an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze Grund, Staatssekretär 3326 C Frage des Abg. Dröscher: Verzinsung von den Kriegsopfern und Sozialrentnern zu Unrecht vorenthaltenen Beträgen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3327 C Fragen der Abg. Frau Rudoll: Weitergabe der Sprechstundenblätter an die Krankenhausärzte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 D Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 3327 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Einführung eines einheitlichen Mütterpasses Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 Frage des Abg. Killat: Beitragsverlust bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 3328 C Fragen des Abg. Collet: Konsequenzen einer Auflösung des Standorts Zweibrücken der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3329 A Collet (SPD) . . . . . . . . . 3329 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3330 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3330 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3330 D Kaffka (SPD) 3331 B Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1026, V/1027) . . 3331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksache V/1068) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966) (CDU/CSU) (Drucksache V/1096) — Erste Beratung — Leicht (CDU/CSU) 3332 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3339 A Schmücker, Bundesminister 3348 A, 3367 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 3348 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3356 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3356 B Dr. Schiller (SPD) 3361 B Dr. Friderichs (FDP) 3375 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1011) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3377 D Schmücker, Bundesminister . . . . 3380 D Dr. Luda (CDU/CSU) 3381 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3384 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1005) — Zweite Beratung — Krammig (CDU/CSU) 3386 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 3386 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075) — Erste Beratung — . . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076) — Erste Beratung — . . . . 3387 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksache V/965) . . . . 3387 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3387 C Anlagen 3389 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3321 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Eckardt 11. 11. Eisenmann 15. 11. Erler 30. 11. Ertl 10. 11. Fritsch (Deggendorf) 30. 11. Geldner 10. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Jung 10. 11. Frau Dr. Krips 11. 11. Kubitza 10. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Mauk 10. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Dr. Rutschke * 11. 11. Scheel 10. 11. Schmidt (Kempten) 10. 11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Struve 30. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Walter 10. 11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte. Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür- Anlagen zum Stenographischen Bericht zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird. Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten. Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden, 3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden. Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat. Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen? Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen? Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin. Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen. Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden. Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung. Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt. Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391 Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt? Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat. Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) : Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat. Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht. Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor. Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben. Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) : Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei. Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir gestatten würden, eine Berichtigung anzubringen. Ich habe vorhin gesagt, Herr Kollege Dröscher habe bei einer Fragestunde seine Fragen zurückgezogen. Das war in der Form nicht richtig. Er hat sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden erklärt. Ich möchte das der Ordnung halber hier sagen.
    Herr Kollege Seuffert, ich bedauere: ich kann Ihren Vorschlägen nicht zustimmen, und ich möchte sehr kurz zu Ihren Überlegungen zur Wirtschaft und zum Kapitalmarkt Stellung nehmen.
    Zuvor aber zu dem „Ungeheuer". Sie wissen, dieses „Ungeheuer" wütet in fast allen Ländern. Es gibt diese Kuponsteuer in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, in Luxemburg, Italien, der Schweiz, in Österreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, in den USA und in Kanada. Das mag nicht für die Sache sprechen, aber im Hinblick auf die internationale Gleichmäßigkeit der Besteuerung spielt es eine gewisse Rolle.
    Meine Damen und Herren, die Kuponsteuer ist nach meiner Auffassung nicht die Ursache für die Kapitalmarktsituation. Die Ankündigung dieser Steuer führte im Sommer 1964 nur zu ganz vorübergehenden Auslandsverkäufen. Seitdem hat sich der Kapitalverkehr in Rentenwerten — wenn man diesen Ausdruck gebrauchen darf — normalisiert. Diese Normalisierung bedeutete allerdings auch den Fort-



    Bundesminister Schmücker
    fall der im Jahre 1963 auf 2 Milliarden DM angeschwollenen Auslandskäufe. Trotz dieses Ausfalls von Auslandskäufen kam es 1964 nicht zu wesentlichen Schwierigkeiten, weil die deutschen Sparer für 2 Milliarden DM mehr Rentenpapiere kauften. Die wahren Gründe für die heutige Kapitalmarktsituation sind vor allem die übermäßige Kapitalnachfrage der öffentlichen Hand, der dadurch ausgelöste Attentismus der Kapitalanleger sowie der Rückgang der Ersparnisbildung in den privaten Haushalten.
    Ganz kurz zu den steuerpolitischen Überlegungen, die zur Einführung der Kuponsteuer geführt haben.
    1. Ein seit 1931 bestehender Steuerverzicht sollte durch die Kuponsteuer beseitigt werden. Es war die erklärte Absicht, eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke zu schließen. Es erschien auf die Dauer nicht gerechtfertigt, einerseits die den Inländern zufließenden Zinsen zur Besteuerung heranzuziehen, andererseits aber die den Ausländern zufließenden Zinsen aus inländischen festverzinslichen Wertpapieren weiterhin der inländischen Einkommensteuer zu unterwerfen. Die Kuponsteuer dient damit der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zwischen Inländern und Ausländern.
    2. Die Bundesrepublik hat durch die Einführung der Abzugsteuer das international anerkannte Recht zur Quellenbesteuerung, wie es auch von anderen für Kapitalinvestitionen bedeutsamen Staaten für Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren praktiziert wird, für sich in Anspruch genommen. Die Einführung der Kuponsteuer muß deshalb — ich sagte es bereits — auch als ein Beitrag zur Steuerharmonisierung im internationalen Bereich angesehen werden.
    3. Eine Aufhebung der Kuponsteuer würde auch ihre Wiedereinführung praktisch unmöglich machen, selbst wenn eine erneute veränderte wirtschaftliche Situation dazu drängen sollte.
    4. Ich darf Ihnen nun einige Zahlen nennen, die besonders die Notwendigkeit unterstreichen, die Steuer beizubehalten.
    In der Zeit vom 28. Juni 1965 bis zum 30. Juni 1966, also im ersten Jahr der vollen Wirksamkeit der Kuponsteuer, sind 65 899 000 DM als Kuponsteuer vereinnahmt worden. Davon sind nach dem Stand vom 30. Juni 1966 101/2 Millionen DM auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen erstattet worden. Dies entspricht einer Erstattungsquote von 16 %. Nach den vorliegenden Meldungen der Länder war zwar am 30. Juni 1966 ein Teil der möglichen Erstattungsanträge noch nicht gestellt, und ein Teil der gestellten Anträge war auch noch nicht bearbeitet. Demnach ist noch mit weiteren Erstattungen zu rechnen. Die Erstattungsquote wird aber höchstens 25 bis 35 % der vereinnahmten Kuponsteuer betragen.
    Die niedrige Erstattungsquote ist insbesondere deswegen bemerkenswert, weil die kuponsteuerpflichtigen Zinsscheine etwa zu 90 % aus Staaten vorgelegt werden, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das eine Erstattung der Kuponsteuer vorsieht.
    Hieraus ergibt sich der Schluß, daß die vom Ausland betriebene Anlage in inländischen festverzinslichen Wertpapieren zumindest in weitgehendem Umfang aus Fluchtkapital stammt, das sich der Besteuerung im Wohnsitzstaat bewußt entzieht und für eine Erstattung nach den Vorschriften der Dpppelbesteuerungabkommen deshalb nicht in Betracht kommt. Durch diese Steuer werden in der Tate jene Kreise getroffen, die auch getroffen werden sollten, nämlich das internationale Fluchtkapital.
    5. Meines Erachtens läßt sich eine Wirtschaftspolitik, die sich von den Grundsätzen des Stabilitätsgesetzes leiten lassen muß, nicht durch dieses fluktuierende, vielfach als „heißes Geld" bezeichnete Kapital aufbauen.
    Auch ist es nicht vertretbar, die Bundesrepublik auf diesem Gebiet erneut zu einer Steueroase werden zu lassen, zumal sie seinerzeit, als sie noch diese Oase war, von den internationalen Gremien OECD und EWG aufgefordert worden ist, eben diese Steuer einzuführen.
    Meine Damen und Herren, ich kann deshalb eine Aufhebung der Kuponsteuer nicht befürworten, bin aber für eine Harmonisierung im internationalen Bereich sehr zu haben. Meines Erachtens sollten wir bei unseren Bestrebungen, den Kapitalmarkt wieder voll funktionsfähig zu machen, die durch das Stabilitätsgesetz gezeigte Richtung verfolgen. Dann wird auch die Bundesbank am ehesten in der Lage sein, die Restriktionen wieder abzubauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Luda.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Luda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU ist sehr dankbar für ,die Gelegenheit, zu dem streitigen Thema der Kuponsteuer hier Stellung nehmen zu können. Dabei möchte ich gleich anfangs bemerken, daß wir den Antrag der Opposition ablehnen.
    Wenn wir diese Sache heute abend hier kurz miteinander erörtern wollen, dann müssen wir uns noch einmal vergegenwärtigen, wie die Situation damals war, als wir uns für diese Steuer entschlossen haben. Sie wissen, daß wir es seinerzeit mit dem Problem der importierten Inflation zu tun hatten. Das erste Jahresgutachten hat in .der Ziffer 158 darauf hingewiesen, daß ,die Hauptquelle des Geldwertschwundes in der Außenwirtschaft liege. Ein Jahr vor Ankündigung der Kuponsteuer, die bekanntlich am 23. März 1964 erfolgte, waren über 2 Milliarden DM Netto-Kapital hier zu uns herein-geflossen.
    Welche Möglichkeiten gab es seinerzeit, unsere Währung gegen diese sogenannte importierte Unstabilität zu schützen? Es waren vier Möglichkeiten denkbar: einmal flexible Wechselkurse einzuführen, zum anderen Senkung der Abgaben und Vergünstigungen beim grenzüberschreitenden Verkehr,



    Dr. Luda
    drittens die Anwendung ,des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes und viertens die Einführung der Kuponsteuer. Wir haben uns seinerzeit für die Einführung der Kuponsteuer entschieden.
    Das erste Jahresgutachten hat in den Ziffern 171 und 192 zur Kuponsteuer ausschließlich positiv Stellung genommen. Das muß hier noch einmal eindeutig unterstrichen werden. Das gleiche tat das zweite Jahresgutachten, indessen Ziffer 125 festgestellt wurde: Die Kuponsteuer wirkt weiter abschirmend. Das zweite Jahresgutachten hat keineswegs die Aufhebung der Kuponsteuer verlangt.
    Wir können also heute dankbar feststellen, daß dieses Mittel, für das damals die Bundesregierung und wir uns entschieden haben, prompt gewirkt hat, daß mit der Ankündigung dieser Kuponsteuer das Problem der importierten Inflation erledigt war. Nur durch diese wirksame Maßnahme hat die Bundesbank ihre Handlungsfreiheit zurückerlangt. Wenn wir heute feststellen können, daß, wenn auch nach langer Frist, die Bremsmaßnahmen der Bundesbank wirksam sind, dann ist die eigentliche Ursache dieser Tatsache darin zu erblicken, daß wir hier im Parlament uns mit Mehrheit seinerzeit für diese Maßnahme entschieden haben.
    Zwangsläufige Nachteile haben wir bewußt in Kauf genommen. Herr Kollege Seuffert hat mich zitiert. Ich habe damals von einem „notwendigen Übel" gesprochen und gesagt, daß im Vergleich zu den anderen Maßnahmen, ,die theoretisch möglich gewesen wären, die Kuponsteuer immerhin das kleinere Übel war. Daß Störungen am Kapitalmarkt auftreten würden, war nur zu natürlich und von vornherein anzunehmen. Aber das ist reparabel. Nicht reparabel sind erfahrungsgemäß Geldwertverluste. Das war für uns der entscheidende Gesichtspunkt.
    Jetzt die zweite Frage: war die Kuponsteuer Ursache der Kapitalmarktmisere? Es wäre vielleicht nicht sehr überzeugend, wenn ich selber das letzte Wort spräche. Lassen wir zwei Kreditinstitute sprechen. Sie wissen, daß gerade die Banken gegen diese Kuponsteuer Sturm gelaufen sind. Ich verweise auf den Wirtschaftsdienst der Berliner Handelsgesellschaft vom 11. Dezember 1965, wo an Hand von konkreten Zahlen ausdrücklich dargelegt ist, daß nur in den ersten vier Monaten nach Ankündigung dieser Steuer eine zinssteigernde Wirkung — nämlich auf 6,3 % — eingetreten ist. Dort wird ferner ausgeführt und an Hand statistischen Materials nachgewiesen, daß die eigentliche Markterschütterung erst in der zweiten Hälfte 1965 eingetreten ist, und zwar nach Ansicht der Berliner Handelsgesellschaft durch die verschärfte Passivierung der Zahlungsbilanz und durch übersteigerte Ansprüche der öffentlichen Hand.
    Eine zweite Stellungnahme: Geschäftsbericht der Nationalbank in Essen für 1965. Da heißt es, 1965 hätten keine nennenswerten Rückflüsse aus dem Ausland stattgefunden, also habe die Kuponsteuer — im Jahre 1965 ist sie ja in Kraft getreten — nicht die Markterschütterung verursacht. Wörtlich heißt es in dem Geschäftsbericht der Nationalbank:
    „Sicherlich wären die Preise ohne Kuponsteuergesetz noch stärker gestiegen."
    Meine Damen und Herren, das sind Stellungnahmen von Passivbeteiligten, von privaten Kreditinstituten. Ich meine, diese Tatsache hat ein ganz besonderes Gewicht.
    Zum Argument der Berliner Handelsbank, es seien Ansprüche der öffentlichen Hand gewesen, die den Kapitalmarkt kaputtgemacht hätten, noch folgendes: 1965 hat sich die Nettobilanz aller öffentlichen Haushalte bei uns in der Bundesrepublik Deutschland um 7 Milliarden DM verschlechtert. Die Wirtschaft einschließlich Wohnungsbau hat im Jahre 1965 6 Milliarden DM Fremdmittel zusätzlich aufgenommen. Die private Ersparnisbildung hat aber in dem gleichen Jahr nur 6 Milliarden DM betragen. Bei diesem Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage war es zwangsläufig, daß die Zinsen auf dem Kapitalmarkt stiegen, und der am stärksten strapazierte Teilmarkt, nämlich der Rentenmarkt, mußte durch diese Übernachfrage zwangsläufig funktionsunfähig werden.
    Aber es gibt noch weitere Gründe für diese Markterschütterung, und zwar einmal den Investitionsboom, den wir im Jahre 1964 und zumindest in der ersten Hälfte des Jahres 1965 gehabt haben, nämlich 1964 mit +18 % und im Jahre 1965 mit etwa +15 %, und das bei abnehmender Selbstfinanzierung in der deutschen Volkswirtschaft! Hinzu kommt als weitere Ursache die Restriktionspolitik, und es kommen hinzu die Zinssteigerungen in den Nachbarstaaten.
    Trotz der Kuponsteuer ist das Kapitalaufkommen am Rentenmarkt weiter gestiegen. Das muß sich jeder Kritiker heute ins Bewußtsein bringen. Der Netto-Absatz von März 1964 bis März 1965 hat 17 Milliarden DM ausgemacht, während in den 14 vorangegangenen Monaten, d. h. vor Einführung und sogar vor Ankündigung der Kuponsteuer, nur 15,7 Milliarden DM abgesetzt werden konnten. Seit Herbst 1964 gleichen sich ausländische Verkäufe und Käufe aus. Der ausländische Besitz an Festverzinslichen war Ende 1965 mit 6,3 Milliarden DM sogar etwas höher als Ende 1963, also vor Ankündigung der Kuponsteuer.
    Der Finanzausschuß, der diese Dinge ausführlich zu beraten haben wird, wird aus diesen Zahlen die richtigen Schlüsse ziehen und zu dem Ergebnis kommen, daß die Kuponsteuer nicht die Ursache für die Kapitalmarktmisere gewesen ist.
    Weiterhin müssen wir die heutige Situation betrachten. Aufhebung der Kuponsteuer?, das ist die Frage, die uns gestellt ist. Nun, eine Aufhebung der Kuponsteuer in diesem Zeitpunkt hätte keine Auswirkung auf den Kapitalmarkt; das ist der offenkundige Tatbestand. Im Ausland sind die Zinsen heute höher. Wir haben im Ausland überall einen allgemeinen Kursverfall. Schauen Sie nach den USA, schauen Sie nach Frankreich, um nur die beiden eklatantesten Beispiele zu nennen. Die Leute in den USA und England dürfen auf Grund der bestehenden Devisenvorschriften noch nicht einmal kaufen.



    Dr. Luda
    Es wäre auch unerwünscht im Hinblick auf unsere Stabilisierungspolitik, die wir eigentlich doch alle tragen wollen, wenn die öffentliche Hand ihre Defizite durch Verschuldung gegenüber dem Ausland abdeckte. Unerwünscht ist schon einmal, daß der bereits hohe ausländische Besitz an deutschen Rentenpapieren von 6,3 Milliarden DM erheblich ansteigt. Herr Emminger hat am 24. Oktober 1966 in Frankfurt gesagt:
    Die Hereinnahme von Auslandsgeld würde monetär die gleiche expansive Wirkung haben, wie wenn die Notenbank selbst den Kapitalmarkt durch Geldschöpfung unterstützte.
    Ja, meine Damen und Herren, wer Inflation machen will, der braucht keine ausländischen Komplizen, der braucht bloß hier in Deutschland die Notenpresse in Gang zu setzen. Das ist die Quintessenz dieses Urteils von Herrn Emminger, der ich mich anschließen möchte. Die Notenpresse würde verhindern, daß wir dann noch laufend Zinszahlungen ans Ausland leisten müßten, und die Notenpresse würde auch verhindern, daß eventuell durch plötzlichen Abruf ausländischer Gelder eine Kettenreaktion in der deutschen Volkswirtschaft eintreten könnte. Die Gefahr einer Kettenreaktion ist nicht klein. Herr Minister Schmücker hat eben zahlenmäßig dargelegt, wie hoch die Quote ausländischen Steuerfluchtgeldes bei den Anlagen hier im Inland ist. Das ist ein besonders labiler Faktor.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat jetzt diesen Antrag vorgelegt. Natürlich, die Situation wandelt sich ständig. Ich bin deshalb mit den Kollegen von meiner Fraktion der Meinung, daß alle Veranlassung besteht, heute über den neuen Tatbestand nochmals zu reden auf Grund des objektiven Befundes und der Erfahrungen, die wir gemacht haben. Aber, meine Damen und Herren, die Haltung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in der Frage der Kuponsteuer war in der Vergangenheit durchaus schwankend. Sie haben sich in der dritten Lesung der Stimme enthalten, und ein halbes Jahr später hat der Herr Kollege Schiller im Wahlkampf, am 14. 9. 1966, als Sprecher der SPD wörtlich erklärt: Nach der Reduzierung der deutschen Ausfuhrüberschüsse ist zu prüfen, ob die Kuponsteuer noch erforderlich ist.

    (Abg. Seuffert: Das ist doch kein Widerspruch!)

    Nach Ansicht von Herrn Kollegen Schiller ist sie also zumindest bis dahin erforderlich gewesen. Ja, 1964 forderte die SPD selbst Maßnahmen gegen die importierte Inflation, und seit einem Jahr fordern Sie, meine sehr geehrten Herren Kollegen von der SPD, eine außenwirtschaftliche Absicherung. Dieses Anliegen ist sicherlich gerechtfertigt. Aber wir sind uns doch wohl alle darin einig, daß eine außenwirtschaftliche Absicherung global zur Zeit nicht durchgesetzt werden kann. Sie kann nur punktuell erreicht werden, und dieses hier, die Kuponsteuer, ist eine punktuelle Absicherung, auf die wir nicht verzichten sollten.
    Welche Alternative wollen Sie denn ergreifen, wenn nicht diese Form einer punktuellen außenwirtschaftlichen Absicherung? Flexible Wechselkurse verlangen Sie doch selbst nicht. § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes? Nun, das hätte eine desintegrierende Wirkung, und ich glaube, auch das werden Sie doch wohl nicht wollen.
    Damals haben Sie eine Senkung der Vergütungen beim grenzüberschreitenden Verkehr verlangt. Sie wollten also den Grenzausgleich bei der Umsatzsteuer variabel machen. Das erste Jahresgutachten hat sich mit dieser möglichen Alternative bereits befaßt und sich in Nr. 240 c sehr reserviert zu diesem Vorschlag ausgedrückt. Ich erinnere auch an den Streit, den ich seinerzeit mit Herrn Kollegen Kurlbaum hier in dieser Sache gehabt habe. Es war am 25. Juni 1964 in der Debatte über das Steueränderungsgesetz 1964. Da habe ich gesagt: An der Umsatzsteuer im Grenzausgleich zu manipulieren ist sehr gefährlich. Wir alle leben von unserer Exportfähigkeit. Da hat mir Herr Kollege Kurlbaum wörtlich geantwortet: Herr Kollege Luda, ist Ihnen entgangen, daß wir mit keinem Wort von Exportdrosselung gesprochen haben? Herr Kollege Kurlbaum wollte damals diesen SPD-Vorschlag offenbar so darstellen, als wollte man dadurch höchstens eine Importbelebung bewirken. Ganz anders aber Herr Kollege Schiller am 29. November vorigen Jahres hier in diesem Hause wörtlich: „Das" — nämlich diese Manipulation mit der Umsatzsteuer an der Grenze — „war das Wegbringen der Exportüberschüsse." ... „Das war der entscheidende Vorschlag, um die Exportsalden wegzubringen." Es waren da also über die Intentionen der SPD ganz offenbar unterschiedliche Auffassungen. Aber das eine möchte ich sagen, nachdem Herr Kollege Schiller auch jetzt wieder seiner Sorge Ausdruck gegeben hat, daß die Wachstumsraten der deutschen Wirtschaft allzusehr zurückgehen könnten: Wenn man diesem Vorschlage der SPD folgte, dann würde bei Anwendung dieser Methode der Export gedrosselt werden — siehe Zitat Schiller —, und man kann sich eine brutalere und willkürlichere vorsätzliche Reduzierung des Wachstums der deutschen Volkswirtschaft wahrlich nicht vorstellen. Aus diesem Grunde sind wir gegen diesen Vorschlag der SPD gewesen und werden auch in Zukunft dagegen sein. Diese Wachstumsverluste wären volkswirtschaftlich nicht zu verantworten.
    Rechtssystematische Gründe hat Herr Minister Schmücker soeben ausgeführt; ich kann das hier ausklammern.
    Aber die Tatsache steht fest, daß wir vor Einführung der Kuponsteuer Steueroase gewesen sind. Es steht fest, daß gerade Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, oftmals beklagt haben, daß deutsche Kapitalien in ausländische Steueroasen wandern, sehr zum Nachteil des deutschen Fiskus und der deutschen Volkswirtschaft. Diese Feststellungen sind ernst zu nehmen. Man kann aber die entsprechenden Anklagen gegen ausländische Steueroasen nur so lange im Munde führen, als man selber bereit ist, deutsche Steueroasen für ausländisches Fluchtgeld zu liquidieren. Das haben wir damals getan, und das war ein vernünftiger Sinn dieser unserer Maßnahme.



    Dr. Luda
    Auch auf den Gesichtspunkt der EWG-Steuerharmonisierung möchte ich noch hinweisen. Wir haben uns hier vor zweieinhalb Jahren zu diesem Schritt entschlossen. Sollte man in der EWG demnächst im Sinne der Steuerharmonisierung der Meinung sein: Alle EWG-Mitgliedstaaten verzichten auf die Quellenbesteuerung, — nun gut, dann ist es dann an der Zeit, diese Steuer wiederaufzuheben. Wir können sie aber heute nicht nach einer kurzen Lebensdauer wiederaufheben, um vielleicht demnächst in Brüssel die Weisung entgegennehmen zu müssen, sie wegen der Harmonisierung wieder in Kraft zu setzen.
    Nun, meine Damen und Heren, es ist eine gründliche Prüfung des SPD-Antrages im Finanzausschuß erforderlich. Ich möchte ausdrücklich sagen, die Kuponsteuer ist keine Frage der Weltanschauung; das ist von uns niemals behauptet worden, und es ist wichtig, das auch jetzt nochmals festzuhalten. Ich gebe zu, daß man vom fachlichen Standpunkt unterschiedlicher Meinung sein kann. Dann muß man aber, in die Vergangenheit gerichtet, bereit sein, zu sagen, welche Alternative man denn damals lieber ergriffen hätte, und dann muß man für die Gegenwart feststellen: Wenn einerseits hier von der SPD immer wieder von notwendiger außenwirtschaftlicher Absicherung sogar anklägerisch gesprochen wird, dann ist es ein Widerspruch, wenn auf der anderen Seite die Aufhebung dieses Teiles einer außenwirtschaftlichen Absicherung beantragt wird.
    Abschließend möchte ich noch sagen: die Bundesregierung hat sich seinerzeit nicht im Alleingang zu dieser schmerzlichen, unangenehmen Maßnahme entschlossen, sondern auf Vorschlag und in ständigem Benehmen mit der Deutschen Bundesbank. Es ist von seiten der SPD immer wieder behauptet worden', alle Stabilisierungsmaßnahmen, die überhaupt in der Zeit des Ungleichgewichts in den letzten ein bis anderthalb Jahren ergriffen worden seien, seien von der Bundesbank ausgegangen, die Bundesregierung habe nichts gemacht. Im Sinne der Kooperation von Bundesbank und Bundesregierung und der Mehrheit in diesem Hause ist diese damals beschlossene Steuer ein gutes Beispiel dafür, daß beide Seiten agiert haben, und zwar mit promptem Erfolg agiert haben. Das ist das Urteil, das heute nach meiner Ansicht über diese Steuer zu sprechen ist. Aber Einzelheiten müssen ausführlich beraten werden, das ist völlig klar, und wir sehen den Beratungen im Finanzausschuß gern entgegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)