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    1030. Wolfsschlucht!\n: 1
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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3321 A Überweisung von Vorlagen . . . . . . 3321 C Erweiterung der Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 3322 A Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Erklärungsvordruck für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Grund, Staatssekretär . . . . . . 3322 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3322 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3324 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3324 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3325 A Unertl (CDU/CSU) 3325 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (CDU/CSU) 3325 D Ott (CDU/CSU) 3326 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3326 B Fragen des Abg. Weigl: Kleiner Grenzverkehr an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze Grund, Staatssekretär 3326 C Frage des Abg. Dröscher: Verzinsung von den Kriegsopfern und Sozialrentnern zu Unrecht vorenthaltenen Beträgen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3327 C Fragen der Abg. Frau Rudoll: Weitergabe der Sprechstundenblätter an die Krankenhausärzte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 D Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 3327 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Einführung eines einheitlichen Mütterpasses Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 Frage des Abg. Killat: Beitragsverlust bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 3328 C Fragen des Abg. Collet: Konsequenzen einer Auflösung des Standorts Zweibrücken der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3329 A Collet (SPD) . . . . . . . . . 3329 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3330 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3330 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3330 D Kaffka (SPD) 3331 B Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1026, V/1027) . . 3331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksache V/1068) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966) (CDU/CSU) (Drucksache V/1096) — Erste Beratung — Leicht (CDU/CSU) 3332 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3339 A Schmücker, Bundesminister 3348 A, 3367 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 3348 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3356 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3356 B Dr. Schiller (SPD) 3361 B Dr. Friderichs (FDP) 3375 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1011) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3377 D Schmücker, Bundesminister . . . . 3380 D Dr. Luda (CDU/CSU) 3381 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3384 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1005) — Zweite Beratung — Krammig (CDU/CSU) 3386 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 3386 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075) — Erste Beratung — . . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076) — Erste Beratung — . . . . 3387 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksache V/965) . . . . 3387 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3387 C Anlagen 3389 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3321 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Eckardt 11. 11. Eisenmann 15. 11. Erler 30. 11. Ertl 10. 11. Fritsch (Deggendorf) 30. 11. Geldner 10. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Jung 10. 11. Frau Dr. Krips 11. 11. Kubitza 10. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Mauk 10. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Dr. Rutschke * 11. 11. Scheel 10. 11. Schmidt (Kempten) 10. 11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Struve 30. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Walter 10. 11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte. Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür- Anlagen zum Stenographischen Bericht zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird. Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten. Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden, 3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden. Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat. Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen? Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen? Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin. Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen. Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden. Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung. Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt. Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391 Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt? Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat. Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) : Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat. Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht. Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor. Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben. Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) : Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei. Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Herr Abgeordnete Bauknecht zieht seine Wortmeldung zurück und gibt seine Ausführungen zu Protokoll. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, das Haushaltsgesetz 1967 an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer soll an den Finanzauschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. Beim Finanzplanungsgesetz schlägt der Altestenrat Überweisung an den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Finanzausschuß vor. Schließlich wird vorgeschlagen, das Steueränderungsgesetz 1966 — Punkt 6 a — sowie das Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966 — Punkt 6 b — an den Finanzausschuß und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? — Die Überweisungen sind beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 7:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
    — Drucksache V/1011 —
    Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Seuffert.


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufhebung der Kuponsteuer, die wir beantragen, ist eine wichtige Vorbedingung für die Sanierung des Kapitalmarktes, und die Sanierung des Kapitalmarktes ist ein wichtiges Glied in den Operationen, die zur Sanierung unserer Finanzen und zur Heilung unserer Finanzmisere notwendig sind. Deswegen gehört dieser Punkt in den Gesamtzusammenhang dieses Tages.



Seuffert
Obwohl dieser Punkt so wichtig ist, glaube ich doch in der Lage zu sein, mich bei seiner Begründung kurz fassen zu können. Außerdem gibt es für diese Aufhebung so viele wichtige Gründe, daß man sie gar nicht alle aufzählen könnte. Auf Grund von Äußerungen in diesem Hause, auch von Beratern dieses Hauses aus der Wirtschaft — einschließlich des Herrn Vorsitzenden der CSU und noch stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU — ist zu erwarten, daß wir eine sichere Mehrheit für diesen Antrag im Hause finden werden.
Ich werde mich also jetzt nicht weiter darüber verbreiten, warum bereits die Einführung dieser Steuer seinerzeit ein Fehler war. Sie haben die Steuer ohne unsere Zustimmung und trotz unserer Warnung beschlossen. Ich gebe Ihnen zu, daß Sie den Beschluß seinerzeit mit Zweifeln, eigentlich mit schlechtem Gewissen und weniger aus Überzeugung als aus Eigensinn gefaßt haben. Ich erinnere daran, daß der Herr Kollege Luda die Kuponsteuer sehr vorsichtig als ein „notwendiges Übel" bezeichnet hat. Er hat damals als Begründung einen angeblich dringenden konjunkturpolitischen Anlaß angeführt und auch die Möglichkeit des Eintretens einer Zinserhöhung nicht geleugnet. Er wollte sie in Kauf nehmen. Er hat damals auch systematische Gründe angeführt, die für diese Steuer sprächen. Deswegen möchte ich, bevor ich auf die heutige Lage eingehe, die sicherlich für die Aufhebung der Kuponsteuer spricht, einige Worte zu diesen systematischen Gründen sagen; denn wenn diese tatsächlich bestünden, müßte man sie ja heute noch berücksichtigen.
Damals hat Herr Kollege Luda gesagt, es handle sich um ein System, das in der EWG überwiegend bestehe — was nebenbei gesagt objektiv falsch ist —, es handle sich um ein System, das wir sowieso einführen müßten. Nun, meine Damen und Herren, die Einführung einer solchen Quellensteuer als Prinzip des internationalen Verkehrs ist eine durchaus diskutable Angelegenheit. Die Auffassung, daß jemand, der von auswärts Kapital in ein Land wie unseres gibt, so wohltätig handle, daß man nicht daran denken könne, ihm hier Zinsen dafür abzunehmen, ist zweifellos überholt. Das Prinzip der Quellensteuer auch bei Zinsen ist sicherlich das modernere Prinzip. Wenn deshalb solche Änderungen angestrebt werden, so kann man das durchaus nicht nur erwägen, sondern auch unterstützen. Aber, meine Damen und Herren, für unsere Lage hier sind unsere Doppelbesteuerungsabkommen und nicht irgendwelche Wünsche maßgebend.
Was die Maßnahme betrifft, die hier getroffen worden ist, so komme ich in einer Parenthese auf das zurück, was Herr Wirtschaftsminister Schmücker gesagt hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie der Ansicht, es widerstrebe der Gerechtigkeit, daß der Inländer für diese Zinseinkünfte Steuern zahle, der Ausländer aber nicht, jedenfalls bei uns nicht, und daß wir nicht kontrollieren könnten, ob er im Ausland Steuern zahle. Das ist aber nun genau das Prinzip, das wir in unseren maßgebenden Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben haben, Herr Minister. Deswegen müßten wir, wenn wir eine Änderung — sie wäre, wie gesagt, erwägenswert — eintreten lassen wollten, erst an die Änderung unserer Abkommen herangehen und dürften mit solchen Maßnahmen beginnen, die erstens einmal von vornherein einen fiskalischen Mißerfolg zur Folge haben und zweitens — darauf kommt es an — eine Mißachtung der Abkommen bedeuten. Wie andere Leute ihre Einwohner besteuern oder welche Arten von Steuerflucht oder Steuerfreiheit sie zulassen, das ist nun eine Angelegenheit, in die wir uns nicht gerade als Weltpolizisten einmischen können. Dazu sind wir einfach nicht imstande.
Das Verfahren, das hier angewandt worden ist, unterliegt sicherlich keinen juristischen Einwänden — daran kann auch ein tüchtiger Anwalt, von denen wir ja einige im Hause haben, kaum etwas ändern —, schon gar keinen verfassungsrechtlichen Einwänden. Wenn wir dieser Überzeugung wären, dann wäre unsere Reaktion von Anfang an ganz anders gewesen. Aber daß hier einseitig eine Steuer erhoben wird, die im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen in einem weitgehend zur Förmlichkeit gewordenen, aber doch lästigen Verfahren zurückerstattet werden muß, hat auf jeden Fall verärgert. Deswegen ist ja auch fiskalisch praktisch kein Ertrag angefallen, und meine Frage nach dem wirklichen fiskalischen Ergebnis kann ja nachher beantwortet werden.
Daß eine so kurzsichtige Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit des eigenen Kapitalmarktes und der Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Finanzen stattfand, mußte international Mißfallen erwecken. Letzten Endes konnte — und das ist ja das Maßgebende — der Auslandsanleger erwarten, daß Werte, die er in einem Rentenpapier und vor allen Dingen in einem staatlichen Papier dort anlegt, nicht durch staatliche und durch Steuermaßnahmen entwertet werden. Man ist darüber enttäuscht, daß man entweder nicht die Mittel oder auch nicht den Willen hat, dem notwendig eintretenden Kursverfall entgegenzutreten. Der Durchschnittskurs der sechsprozentigen Staatsanleihe war im März 1964, als dieses Gesetz angekündigt wurde, 100,8 %. Schon im nächsten Monat, im April, ist er auf 99,4 % gefallen, was man — eine Senkung um mehr als einen Punkt — damals als eine katastrophale Entwicklung bei Staatspapieren angesehen hat. Und jetzt stehen diese Papiere, die gold-edged, goldgerändert, sein sollten, im August 1966 auf 86 %. Meine Damen und Herren, das ist einfach eine Schande. Das ist untragbar für einen Staat von dem internationalen Renommee, das wir beanspruchen. Das hat natürlich eine ganz katastrophale Auswirkung gehabt.
Dabei ist die Auslandsverschuldung, wenn das irgendwie gemeint gewesen sein sollte, keineswegs wirklich zurückgegangen. Selbstverständlich sind andere Wege gefunden worden — das ist aus den Zahlen der Bundesbank zu erkennen, wenn auch aus der Saldozahl nichts ganz Genaues festgestellt werden kann —, andere Wege, gefährlichere Wege, Wege kurzfristiger Art und teuerere Wege. Der wirkliche Kreditbedarf, soweit er aus dem Ausland befriedigt werden sollte, ist natürlich weiter aus



Seuffert
dem Ausland befriedigt worden. Allerdings ist das eine Möglichkeit, die sich nur die private Wirtschaft, nicht aber die öffentliche Wirtschaft, nicht die Gemeinden bisher zunutze machen konnten. Die deutschen Firmen sind Gott sei Dank weiter kreditwürdig, jedenfalls da, wo sich die deutsche Regierung nicht in die Konditionen einmischen kann. Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Finanzierung solcher Anleihen zum Teil auch durch deutsche Geldgeber, sogar zu einem großen Teil durch deutsche Geldgeber, erfolgt, wenn es überhaupt ein Geheimnis ist. Das hat auch gar nichts mit Steuerflucht zu tun; dieses Etikett hat man der Sache ja auch einmal aufkleben wollen. Wenn derjenige, der sein Geld bei Siemens anlegen will und die Zinsen durchaus ehrlich versteuern will, darauf Wert legt, dieses Geld an Siemens in Luxemburg zu übergeben, weil dann die Kapriolen der deutschen Steuergesetzgebung sich nicht in seine Konditionen und nicht in seine Kurse einmischen können, ist das voll verständlich.
Das Ergebnis war, daß die Ausländer, die im Jahre 1963 noch 1991 Millionen DM, also fast 2 Milliarden DM, festverzinsliche Papiere — im Saldo der Käufe und Verkäufe — auf dem deutschen Markt erworben hatten, im Jahre 1965 per Saldo 103 Millionen DM erworben haben. 1966 scheinen sich bisher Käufe und Verkäufe ausgeglichen zu haben. Das heißt, es sind fast 2 Milliarden DM Nachfrage auf dem deutschen Kapitalmarkt ausgefallen, und die übrigen Faktoren des Kapitalmarkts einschließlich des Rückhalts, den doch mindestens Staatspapiere in den öffentlichen Finanzen finden sollten, waren nicht stark genug, die sich daraus ergebende Kursentwicklung abzufangen.
Die Folgen für den Fiskus sind, daß er jetzt mindestens 71/2 % zahlen muß, während er voriges Jahr 6 % zahlen mußte, und nicht einmal zu diesen Bedingungen die Papiere placieren kann. Er hat sich seine eigene Finanzierung abgeschnitten. Wenn das weiter so geht, werden wir die Beträge, die für die Tilgung laufend erforderlich sind, kaum aus neuen Kapitalmarktaufnahmen aufbringen können. Die Kosten der Stützungskäufe, die so zaghaft und mit offenbar unzureichenden Mitteln übernommen worden sind, daß es wahrscheinlich besser gewesen wäre, wenn man überhaupt nicht die Illusion erweckt hätte, zu stützen, sind nie genau bekanntgeworden. Sie werden wahrscheinlich auch nie genau angegeben werden können oder angegeben werden; denn die Möglichkeiten, so etwas abzuschieben und zu verschieben, sind ja groß genug.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: 800 Millionen DM!)

Welcher Teil der negativen Entwicklung der Steuereinnahmen, die wir im Augenblick beklagenswerterweise festzustellen haben, d. h. welche Steuerausfälle auf die Wertpapierabschreibungen entfallen — insbesondere natürlich bei den Banken und Versicherungen, die die Abschreibungen vornehmen müssen und können und die daraus selbstverständlich eine erkleckliche Steuerreserve haben —, ist noch nicht berechnet worden.
Was übrigbleibt., sind die erhöhten Zinsen für alle Leute, dazu die erhöhten Geldkosten auf den Nebenwegen, die natürlich zwangsläufig beschritten worden sind. Wir haben uns also mit dieser ganzen Konjunkturdämpfungsmaßnahme ein preistreibendes Element mehr eingekauft. Ich habe manchmal das Gefühl, daß in gewissen Supertheorien moderner, spitzfindiger Wirtschaftstheoretiker ganz in Vergessenheit geraten ist, daß ja auch Zinsen Preiselemente sind und daß Zinserhöhungen — und die Erhöhung langfristiger Zinsen erst recht — selbstverständlich Preiserhöhungen mit sich bringen müssen, nicht nur die Lohnerhöhungen, von denen man so gerne spricht, so daß jedenfalls bei den langfristigen Zinsen in der freien Wirtschaft die preistreibende Wirkung einer Zinserhöhung der momentanen Nachfrageeinschränkung durch die Zinserhöhung in der Konjunkturwirkung wahrscheinlich ziemlich gleichkommt. Die Last bleibt, wie gesagt, der Wirtschaft, gerade natürlich der langfristig rechnenden Wirtschaft. Was die Hypothekenbanken dazu gesagt haben, haben Sie ja wohl alle zur Kenntnis genommen. Und was für eine Bedeutung die Möglichkeit, Mittel auf unserem Pfandbriefmarkt zu beschaffen, und die Zinsen, die das kostet, für unsere ganze Bau- und Wohnungswirtschaft haben, braucht man nicht zu sagen.
Die Last bleibt der Wirtschaft. Die Last bleibt am ärgsten der Gemeinde, die notgedrungen, stellvertretend für ihre Bürger als Verbraucher, in erster Linie langfristige Kredite braucht und wegen der schlechten Steuerverteilung zur Verschuldung gezwungen ist. Meine Damen und Herren, hier war kein Augenmaß. Der Beweis, daß das nicht vorhanden war, sollte ja einfach schon in der Tatsache gesehen werden können, daß die Ursache dieses Zustroms — in seinem Ausmaß zugegebenermaßen in einem bestimmten Moment etwas bedenklichen Zustroms — von Auslandsgeld auf den Kapitalmarkt ja doch das Zinsgefälle zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland war. Wir hatten schon damals etwas überhöhte Zinsen. Das Ende dieser ganzen Operation ist, daß das Zinsgefälle erhöht worden ist und daß es nun bereits in solchem Maße erhöht worden ist, daß das wirklich spekulative Geld bereits in der Lage ist, auf Grund dieses Zinsgefälles die Kuponsteuer zu überspringen.
Nein, es hätte mehr Augenmaß dafür bestehen sollen, daß nun einmal bei dem voll liberalisierten Geld- und Kapitalverkehr, bei dem wir doch bleiben wollen, jedenfalls Manipulationen der langfristigen Sätze in einem Teilgebiet eines solchen großen liberalisierten Zusammenhangs auf diese Weise nicht möglich sind.
Neben diesen internationalen Auswirkungen ist sicherlich die Auswirkung auf den Sparer die schlimmste. Diese Maßnahme hat jede Rücksicht auf den deutschen Sparer vermissen lassen. Wir haben damals darauf hingewiesen. Nach den letzten Zahlen der Bundesbank stellen wir nun fest, daß die Sparquote seit dem zweiten Halbjahr 1965 rückläufig ist und im ersten Halbjahr 1966 mit 10,0 % bereits nahe an den Stand von 1963 zurückgesunken ist. Meine Damen und Herren, ich halte das für ein



Seuffert
Zeichen höchster Alarmstufe. Ein Absinken der Sparquote — und das bei immer ansteigender Wachstumsentwicklung der Einkommen selbst — ist meines Wissens seit der Währungsreform nur einmal vorgekommen. Das war damals, als ein genau so falsches Gesetz verabschiedet worden war, das Kapitalmarktförderungsgesetz. Und es ist wieder bereinigt worden, nachdem dieses Gesetz gefallen war. Der Effekt ist — um das klarzumachen —, daß im ersten Halbjahr 1965 bei 135,6 Milliarden DM verfügbaren Einkommen der Privathaushalte 119,1 Milliarden DM verbraucht und 16,5 Milliarden DM Ersparnis gebildet worden ist, während im ersten Halbjahr 1966 bei 144,6 Milliarden DM verfügbaren Einkommen der Privathaushalte — also 9 Milliarden DM mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum — 130,1 Milliarden DM, also 11 Milliarden DM mehr, verbraucht und 2 Milliarden DM weniger, nämlich nur 14,5 Milliarden DM, in die Ersparnis gegangen sind.
Der Spareinlagenzuwachs ist im ersten Halbjahr 1966 um 16,5 % gesunken gegenüber einer Zunahme von 40% im gleichen Vorjahreszeitraum.
Der Wertpapiererwerb durch Private ist um 52,1 % zurückgegangen gegenüber einer Zunahme von noch 8,8 % im gleichen Vorjahreszeitraum. Das hat dazu geführt, daß die Privaten für 2 Milliarden DM weniger Wertpapiere erworben haben als früher
Was heißt das, meine Damen und Herren? Das heißt nicht nur, daß ein Kapitalmarkt, auf . dem 2 Milliarden DM Auslandsnachfrage und gleich darauf 2 Milliarden DM Inlandsnachfrage wegen der Kursentwicklung ausfallen, sehr schwer in Ordnung zu bringen sein wird; es heißt weiter, daß — wie aus den Zahlen und wie auch aus den weiteren Berechnungen der Bundesbank in ihrem letzten Bericht ersichtlich — unter den übrigen Faktoren der Inlandsnachfrage, die sich ja inzwischen beruhigt und etwas stabilisiert haben, jedenfalls die private Verbrauchsnachfrage mehr noch als im Vorjahre gestiegen ist und daß wir uns also bei dieser Operation ein weiteres Inflationselement, einen weiteren preiserhöhenden Faktor eingekauft haben.
Auf den kleinen Mann kommt hier zu allem sonst, zu den Gedanken, die er sich sonst über die Preissteigerungen macht, ein preissteigerndes Element aus den Zinserhöhungen hinzu, die die Wirtschaft aufzubringen hat, und dies zusätzlich zu den Verlusten aus den Kursen, die sich für ihn natürlich als Wertverlust des Kapitals darstellen. Denn, meine Damen und Herren, wenn der kleine Mann von Stabilität redet, meint er langfristige Stabilität. Er meint, daß er seine Altersvorsorge und seine Familienvorsorge langfristig und verfügbar auf der Hand hat, daß er, wenn er sich schon Gedanken über den realen Wert seiner Ersparnisse macht — und der kleine Mann ist nach wie vor auf Geldersparnis angewiesen —, doch wenigstens den Nominalwert jederzeit voll verfügbar haben will. Wenn solche Elemente auf ihn zukommen, kann es freilich nicht Wunder nehmen, daß er nicht mehr mitmacht, daß er in die Verbrauchsnachfrage geht und die Preiserhöhungen damit weitertreibt.
Wir haben uns also mit dieser Operation zur Konjunkturdämpfung preissteigernde Elemente eingekauft, Preiserhöhungen aus der Zinserhöhung, Preiserhöhungen aus zunehmendem Privatverbrauch. Wir haben uns eine absinkende Sparleistung eingekauft, und wir haben uns einen vollständigen Vertrauensverlust gerade für die öffentlichen Papiere aus der katastropahlen Kursentwicklung eingekauft. So stellt sich das Ergebnis dar unter der Annahme, daß man überhaupt noch Konjunkturdämpfung weiter für erforderlich hält.
Aber jetzt sind wir ja doch wohl schon bei der Wende. Jetzt wird schon von der Bundesbank zugegeben, daß das Steuer herumgelegt werden kann. Wir haben ja vom Herrn Wirtschafts- und Finanzminister vorgestern gehört, daß er keine weiteren restriktiven Maßnahmen mehr für notwendig hält. Das sollte Anlaß sein, hier Schluß zu machen und diese Steuer zu beseitigen, bevor sie doppelt schädlich wird. Wir haben natürlich nicht die Illusion, daß dann mit einem Schlag alles in Ordnung wäre. Das ist der erste Schritt. Das ist die notwendige Vorbedingung zur Sanierung des Kapitalmarkts. Aber ich bitte: folgen Sie dem Rat Ihrer Parteiführer, folgen Sie unserem Rat, folgen Sie dem Gebot der Stunde! Werfen wir das Scheusal in die Wolfsschlucht!

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.