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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3321 A Überweisung von Vorlagen . . . . . . 3321 C Erweiterung der Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 3322 A Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Erklärungsvordruck für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Grund, Staatssekretär . . . . . . 3322 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3322 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3324 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3324 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3325 A Unertl (CDU/CSU) 3325 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (CDU/CSU) 3325 D Ott (CDU/CSU) 3326 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3326 B Fragen des Abg. Weigl: Kleiner Grenzverkehr an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze Grund, Staatssekretär 3326 C Frage des Abg. Dröscher: Verzinsung von den Kriegsopfern und Sozialrentnern zu Unrecht vorenthaltenen Beträgen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3327 C Fragen der Abg. Frau Rudoll: Weitergabe der Sprechstundenblätter an die Krankenhausärzte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 D Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 3327 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Einführung eines einheitlichen Mütterpasses Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 Frage des Abg. Killat: Beitragsverlust bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 3328 C Fragen des Abg. Collet: Konsequenzen einer Auflösung des Standorts Zweibrücken der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3329 A Collet (SPD) . . . . . . . . . 3329 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3330 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3330 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3330 D Kaffka (SPD) 3331 B Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1026, V/1027) . . 3331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksache V/1068) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966) (CDU/CSU) (Drucksache V/1096) — Erste Beratung — Leicht (CDU/CSU) 3332 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3339 A Schmücker, Bundesminister 3348 A, 3367 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 3348 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3356 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3356 B Dr. Schiller (SPD) 3361 B Dr. Friderichs (FDP) 3375 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1011) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3377 D Schmücker, Bundesminister . . . . 3380 D Dr. Luda (CDU/CSU) 3381 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3384 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1005) — Zweite Beratung — Krammig (CDU/CSU) 3386 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 3386 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075) — Erste Beratung — . . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076) — Erste Beratung — . . . . 3387 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksache V/965) . . . . 3387 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3387 C Anlagen 3389 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3321 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Eckardt 11. 11. Eisenmann 15. 11. Erler 30. 11. Ertl 10. 11. Fritsch (Deggendorf) 30. 11. Geldner 10. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Jung 10. 11. Frau Dr. Krips 11. 11. Kubitza 10. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Mauk 10. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Dr. Rutschke * 11. 11. Scheel 10. 11. Schmidt (Kempten) 10. 11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Struve 30. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Walter 10. 11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte. Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür- Anlagen zum Stenographischen Bericht zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird. Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten. Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden, 3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden. Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat. Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen? Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen? Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin. Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen. Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden. Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung. Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt. Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391 Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt? Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat. Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) : Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat. Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht. Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor. Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben. Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) : Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei. Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.


Rede von Dr. Alex Möller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem ersten Entwurf für den Bundeshaushalt 1967 hatte die Bundesregierung trotz großer Verspätung nur das Fragment eines Haushaltsplanes vorgelegt. Die Beurteilung, die dieser Haushalt in der Öffentlichkeit, bei den Ländern und Gemeinden, im Koalitionsstreit und wo auch immer gefunden hat, trifft die Finanzpolitik der bisherigen Regierungskoalition insgesamt. Noch bevor der Entwurf veröffentlich war, stand fest, daß große Verpflichtungen, die aus dem Haushalt zu erfüllen sind, gar nicht etatisiert waren, daß die bisherige unsolide Finanzierungswirtschaft durch Verschiebung von Ausgabenpositionen auf Nebenhaushalte weitergetrieben wurde und daß schließlich auf der Einnahmenseite ein Betrag in Höhe von 2 Milliarden DM in der völlig irrealen Vorstellung eingesetzt worden war, nach dem 1. Januar 1967 werde der Bund auch weiterhin den bisherigen Anteil am Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhalten.
Kaum hatte die Bundesregierung nun diesen Torso eines Haushalts veröffentlicht, mußte sie schon einräumen, daß die Einnahmenseite auch insoweit unrealistisch war, weil sie auf überholten Steuerschätzungen beruhte. Damit war die vorhandene Finanzierungslücke noch um rund 1,1 Milliarden DM größer geworden. Wenige Tage später wurde zugegeben, daß ein Ergänzungshaushalt unausbleiblich sei, da der bisherige Entwurf eben nicht alle voraussehbaren Ausgaben enthielt. Wieder ein paar Tage danach wurde von CDU/CSU-Seite erklärt, daß Steuererhöhungen nur als das äußerste Mittel, aber immerhin als notwendig angesehen würden, um den Haushalt auszugleichen. Danach folgte der mit starken Worten ausgetragene Streit zwischen den Koalitionspartnern über Steuererhöhungen, bei dem der Finanzminister gegen die Regierung auftrat und der nur scheinbar mit einem Nachgeben der FDP ausging. Der FDK-Tagesdienst der FDP bekannte in einer offiziellen Presseerklärung am 25. Oktober unter anderem:
Zu den für eine mittelfristige Finanzplanung unbedingt erforderlichen politischen Entscheidungen über den voraussichtlichen Umfang der künftigen Haushalte waren verbindliche Vorstellungen des Bundeskanzlers und der Vertreter der CDU/CSU ebensowenig zu erfahren wie zu den Fragen der Konzeption, die diesem Haushalt zugrunde liegen soll. Das gilt auch für den Verhandlungsauftrag für künftige Devisenausgleichsabkommen, obwohl bereits verhandelt wird.
Über die Höhe der für den Haushalt 1967 möglichen Haushaltslücke und über den künftigen
Bedarf hat sich die CDU unterschiedlich geäußert. Die Vertreter der FDP haben dennoch den Versuch gemacht, zu einzelnen Vorschlägen zur Kürzung die Auffassung der CDU/CSU zu erfahren. Das war nicht möglich. Die von den Vertretern der FDP wiederholt vorgetragene Frage nach dem Umfang und der Verwendung der von der CDU/CSU vorgesehenen Steuererhöhung ist nicht beantwortet worden.
Das in aller Kürze zur Art, w i e die Regierung diesen Haushalt zustande gebracht hat und wie es zur Bruchlandung gekommen ist.
Bei der Frage der politischen Verantwortlichkeit für die Haushaltsentwicklung der letzten Jahre muß an einige Reden erinnert werden. Damit will ich der Legende vorbeugen, daß die jetzige krisenhafte Finanzsituation aus heiterem Himmel und für alle Verantwortlichen überraschend gekommen sei. Am 9. Juli 1965 verkündete Bundeskanzler Erhard auf dem Wirtschaftstag der CDU/CSU in Düsseldorf:
Wir haben zwar nicht offiziell langfristige Haushaltsvoranschläge vorgelegt, aber ich weiß ziemlich gut, wie es um den Haushalt 1966 und 1967 bestellt ist, wie es heute schon bestellt ist. Dabei rechne ich noch gar nicht mit alledem, was möglicherweise im Jahre 1966 und 1967 noch aufgetürmt werden soll, und das gibt wirklich ein Bild, das uns unmittelbar eine Verantwortung aufzwingt. Die Verantwortung trägt für diese Bundesregierung an vorderster Stelle die CDU/CSU.
Dennoch vermochte die so dringend beschworene Verantwortung weder den Bundeskanzler noch den Bundesfinanzminister dazu zu bewegen, vor dem Parlament die Haushaltslage dieser Darstellung entsprechend klarzustellen. Mit keinen Ausreden können die damaligen Mitglieder der Bundesregierung entschuldigen, daß sie es vor der Bundestagswahl 1965 unterlassen haben, das Parlament unter durch Zahlen zu belegende Bezugnahme auf die bedrohliche Finanzsituation des Bundes nachdrücklich vor den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen bestimmter Gesetzesbeschlüsse zu warnen, denn sowohl der Bundesfinanzminister als auch der Bundeskanzler besitzen eine besondere verfassungsrechtliche Position hinsichtlich der Ordnung der Bundesfinanzen.
Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung in der heutigen Nummer der „Welt" auf Seite 6. Ich persönlich weigere mich bis zum Beweis des Gegenteils, das, was hier dem Herrn früheren Bundesfinanzminister und der FDP unterstellt wird, als richtig anzunehmen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Hierzu wird sich die FDP selber, wahrscheinlich Herr
Dahlgrün, äußern. Aber einen Satz in dieser Veröffentlichung der „Welt" sollten wir nicht übersehen.
Da heißt es nämlich: Grund
— d. h. der Staatssekretär Grund aus dem Bundesfinanzministerium



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
hatte schon vor rund eineinhalb Jahren in einem Brief an den Bundeskanzler darauf hingewiesen, daß er sich außerstande sehe, die Verantwortung für die Entwicklung der Bundesfinanzen zu übernehmen.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Vor eineinhalb Jahren hat das der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium an den Herrn Bundeskanzler, der die Richtlinien der Politik bestimmt, geschrieben! Was hat der Herr Bundeskanzler daraufhin getan?
Geradezu grotesk wirkt es, wenn man in diesem Zusammenhang die Ausführungen Bundeskanzler Erhards in der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 noch einmal nachliest. Er sagte damals:
Die kommenden Haushaltsberatungen werden den Rahmen für die möglichen Ausgaben und Leistungsverbesserungen zu setzen haben. Ich hoffe, daß dieses harte Muß als ein zwingendes Gebot beachtet werden wird. Würde sich diese meine Erwartung nicht erfüllen,
— am 18. Oktober 1963! —
dann erwächst mir aus meinem Diensteid die Verpflichtung, um das deutsche Volk vor Schaden zu bewahren, den Artikel 113 des Grundgesetzes anzuwenden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Vor seiner Anwendung werde ich gewiß nichts
unversucht lassen, die Fraktionen zu einer maßvollen, die Stabilität gewährleistenden Ausgabenwirtschaft zu bewegen,
— nie hat der Herr Bundeskanzler mit der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion hierüber gesprochen —
aber ich würde mich auch nicht scheuen, den zunächst vielleicht unpopulär anmutenden Weg des Einspruchs zu beschreiten. Schließlich hat die Bundesregierung die Verantwortung gegenüber jedem deutschen Bürger und damit auch gegenüber jedem Sparer.

(Abg. Dr. Mommer: Daher der Name „Gummilöwe" !)

Soviel aus der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 18. Oktober 1963. An diese starken Worte oder an dieses verbindlich abgegebene Versprechen sollte sich aber der Herr Bundeskanzler in den entscheidenden Augenblicken nicht mehr erinnern. Ihm fehlte der Mut zu einer vielleicht unpopulären, dafür aber um so größeren entscheidenden Verantwortung.

(Vorsitz : Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

Im zwei Pressekonferenzen, am 5. Juli und am 6. August 1965, ist von dem SPD-Vorsitzenden Willy Brandt und von mir als Mitglied der SPD-Regierungsmannschaft auf die „außergewöhnlich ernste finanzpolitische Situation in der Bundesrepublik Deutschland" aufmerksam gemacht worden. Auf meine Darstellung, daß eine Finanzkatastrophe des Bundes drohe, falls nicht umgehend und entsprechend gehandelt würde, hatte Kanzler Erhard
— nach einer Meldung von dpa am 13. August 1965 — die im Lichte heutiger amtlicher Erkenntnisse unvertretbare Äußerung abgegeben:
Wenn die SPD von einer Finanzkatastrophe spricht, so nehmen Sie es nicht ernst; nehmen Sie es heiter.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das sagte ein Bundeskanzler seinen Wählern, der nach seinen eigenen Äußerungen, nämlich auf dem Wirtschaftstag der CDU/CSU am 9. Juli 1965 in Düsseldorf, „ziemlich gut wußte, wie es um den Haushalt 1966 und 1967 bestellt ist" !
Für die auf bloße Optik bedachte Haushaltswirtschaft der Bundesregierung ist es symptomatisch, daß der Bundesfinanzminister später, d. h. nach den Bundestagswahlen, und zwar am 11. Februar 1966 vor dem Bundesrat und am 2. März 1966 vor dem Bundestag, den Haushalt 1965 als einen mit ungewöhnlichen Risiken belasteten Regierungsentwurf bezeichnet hat, während er dann den Entwurf zum Haushalt 1966 in seiner Etatrede mit den Worten lobte:
Wenn man die Fakten sprechen läßt, glaube ich feststellen zu können, daß Bundesregierung und Koalition sich ernsthaft um eine wahrhaft solide und konjunkturgerechte Finanzpolitik bemüht haben und daß dieses Bemühen auch erfolgreich gewesen ist.
Der Bundeskanzler hat in der Haushaltsdebatte 1966 am 27. Mai dieses Jahres versichert:
Die Bundesregierung ist entschlossen, auch für den Bundeshaushalt 1967 sowie für die sich anschließenden Jahre dieser Legislaturperiode die Politik einer soliden Haushaltsgebarung fortzusetzen.
Hier im Bundestag erklärt am 27. Mai 1966!
Angesichts des vorgelegten Haushaltsentwurfs, der in seiner Mischung von Unfertigkeit und Unsolidität eine Zumutung für das ganze Parlament darstellt, kann man nur noch eine Schlußfolgerung ziehen, nämlich die: Die Finanz- und Haushaltspolitik der beiden Regierungen Erhards hat am bitteren Ende der Regierungstätigkeit des derzeitigen Bundeskanzlers ein Stadium an Unvermögen erreicht, das wirklich nicht mehr zu überbieten ist und bei dem Staat und Wirtschaft ernsthaft Schaden nehmen.

(Beifall bei der SPD.)

Für den, der eben meinte, selbst in dieser Situation das Ganze noch mit einem Lachen abtun zu können, möchte ich Herrn Hans Mundorf zitieren, der in einem Artikel des „Industriekurier" — der vor den Bundestagswahlen nicht uns, sondern Ihnen Wahlhilfe geleistet hat — am 8. November folgendes ausführte:
Es muß einmal mit aller Brutalität gesagt werden, daß das Fiasko unserer Bundesfinanzen durch die unglaubliche Leichtfertigkeit von Bundesregierung, Bundestag und den drei Parteien in Sachen Haushaltspolitik verursacht wurde.

(Abg. Leicht: Drei Parteien!) — Warten Sie mal! —




Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Sie haben vor allem im Wahljahr 1965 blind und blanko Wechsel unterschrieben, für die keine Deckung vorhanden ist. Wie im Vollrausch wurden Zahlungsversprechen gemacht, die die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft bei weitem übersteigen und die nun zu Protest gehen.
Das schreibt Hans Mundorf, der Sie vor den Bundestagswahlen unterstützte. Daß sich das insbesondere an die Adresse der Bundesregierung richtet, ist doch wohl nicht zu bestreiten. Da in diesem Zitat von „den drei Parteien" gesprochen wird, verehrter Herr Kollege, will ich, lediglich um einem Irrtum vorzubeugen, anmerken, daß hiermit selbstverständlich nur die CDU, die CSU und die FDP gemeint sein können.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Leicht: Sie Witzbold!)

— Wollen Sie bestreiten, daß die CSU eine eigene Partei darstellt? Das haben Sie doch in diesen Monaten der Koalitionskrise nun wirklich gemerkt.
Wer sich über unsere Bemühungen im 4. Deutschen Bundestag, die damalige Bundesregierung wieder auf den Pfad der Tugend der Haushaltssolidität zurückzuführen, unterrichten will, lasse sich das Bundestagsprotokoll vom 26. Februar 1965 geben und studiere noch einmal sorgfältig die Kommentare aller maßgebenden Zeitungen zu unserer Kritik am Wahlhaushalt der Unsolidität sowie an den sachlichen Unzulänglichkeiten der Finanzpolitik der Regierungskoalition und bezüglich unseres Vorgehens, eigene Anträge und Gesetzentwürfe mit finanziellen Auswirkungen aus finanzpolitischer Verantwortung zurückzuziehen. Eine der maßgeblichen Zeitungen bemerkte damals unter anderem, Bundesregierung und Koalitionsparteien wären in souveräner Mißachtung der drohenden finanz- und haushaltspolitischen Gefahren zur Tagesordnung übergegangen. Übrigens spricht Dieter Vogel in der FAZ vom 31. Oktober dieses Jahres in seinem Artikel „Der Etat hängt in der Luft" von der sozialdemokratischen Oppositionspartei — das muß man ja jetzt hinzufügen, um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen —, „die an den augenblicklichen Kalamitäten relativ unschuldig sei".
Meine Damen und Herren, wenn sich der Bundesbürger die Frage vorlegt: Wie ist dieses Wirtschaftswunderland in eine solche Finanzkatastrophe hineingeraten, durch äußere, von der Bundesregierung nicht zu verantwortende Ursachen oder durch offensichtliches Verschulden der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien?, dann haben ihm meine bisherigen Ausführungen eine klare Antwort gegeben. In Stichworten seien weitere Ursachen hinzugefügt: fehlende Finanzreform; fehlende mittelfristige Finanzplanung — es ist doch geradezu lächerlich, von dem Blättchen, das als Anlage der Rede des Herrn Ministers Schmücker beigefügt war, als von einer mittelfristigen Finanzplanung zu sprechen; wer so argumentiert, der kann doch nicht mehr ernst genommen werden! —;

(Beifall bei der SPD)

fehlende Rangfolge der von Bund, Ländern und Gemeinden zu lösenden Aufgaben; seit Jahren fehlende Kontrolle seitens der Bundesregierung über das, was von der Einnahmeseite her möglich ist.
Meine Damen und Herren, sagen wir es klar und deutlich: Die Bundesregierung wußte nicht Bescheid. Heute beschäftigt sie sich mit den Problemen von gestern und nicht mit denen von morgen. Daher führte sie nicht, sondern ließ sich von den Ereignissen überführen. Man kann sich nicht, wie bisher amtlich geübt, prozyklisch verhalten, und zwar derart stur, daß die Forderung nach antizyklischer Verhaltensweise bei den bisherigen Bundesregierungen zur Traumweltvorstellung gehörte. Zu dem Punkt der Etatrede des derzeitigen Bundesfinanzministers zitiere ich gerade in diesem Zusammenhang folgende Sätze aus dem Kommentar der „Stuttgarter Zeitung" vom 9. November:
Es ist einfach nicht wahr, daß die Ursache der Finanzmisere in abgeschwächtem Wirtschaftswachstum liegt. Gerade Schmücker sollte in diesem Punkt auf dem Boden der Realitäten bleiben.
Zu diesem Thema und den dazu gehörenden Fragenkomplexen wird im Laufe der Debatte mein Kollege Professor Schiller Stellung nehmen.
Wenn man nun weiter vom amtierenden Bundesfinanzminister in seiner Etatrede die Forderung hörte, daß er allen Ernstes zu erwägen gibt — ich zitiere wörtlich —, „baldmöglich alle ausgabenwirksamen Gesetze unter den gesetzlichen Generalvorbehalt der haushaltsmäßigen Möglichkeiten zu stellen", und sich an die Aufforderung seines Parteivorsitzenden Erhard vom 13. August 1965 an die Wähler erinnert: „Wenn die SPD von einer Finanzkatastrophe spricht, so nehmen Sie es nicht ernst, nehmen Sie es heiter" —, dann muß man schon sagen: welch eine Wandlung und welch ein erneuter Mutbeweis, nach diesem Offenbarungseid, wenn auch nur noch vorläufig, als Bundeskanzler weiter zu amtieren!
Herr Minister Schmücker, der ausführte, er hätte uns aus eigenem Antrieb gern manche Zahl und manche Erläuterung gegeben, das aber nicht könne, weil die Arbeit in der Kürze der Zeit einfach nicht zu schaffen war, sollte sich mit seinen Freunden überlegen, wie groß die Schwierigkeiten für eine Fraktion sind, die bisher in Bonn immer als Opposition fungieren mußte, nun von vorgestern auf heute eine Stellungnahme zu erarbeiten, die hieb- und stichfest ist. Wie schwer wird es aber auch für alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses sein, das zu tun, was Minister Schmücker am Anfang seiner Rede verlangt hat, nämlich — ich zitiere wörtlich — „noch in diesem Jahr zu den Kernfragen der Finanz- und Haushaltspolitik Stellung zu nehmen, weil der Bundestag sonst von der Entwicklung überrollt und in seinen eigenen Entschlüssen unfrei werden könnte". Und Herr Minister Schmücker fügte hinzu: „Die Finanzierungslücke des Haushalts 1967 könnte so groß werden, daß eine Reparatur, wenn überhaupt, dann nur noch unter gefährlichen Begleitumständen für Staat und Wirtschaft möglich wäre. Dies ist leider die Wahrheit."



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Wir sollen nun in wenigen Wochen ohne ausreichende Kenntnis der Zahlen und der Erläuterungen, die sich bisher nach seiner Aussage nicht einmal der amtierende Bundesfinanzminister verschaffen konnte, ohne einen zusammenhängenden, dem jetzigen Erkenntnisstand entsprechenden einheitlichen Haushaltsentwurf und ohne eine für verantwortliche Entscheidungen unentbehrliche mittelfristige Finanzplanung Alternativen entwickeln, sie beraten, ihnen zustimmen oder sie ablehnen. Ich muß schon sagen, meine Damen und Herren: In welch eine Lage ist dieses Parlament hineingeraten!
Und trotzdem gebe ich Herrn Minister Schmücker in einem recht: Man kann nicht nur Schuldfeststellungen treffen und über Versäumnisse anderer reden, wenn man selber versäumt, „die Gefahr abzuwenden". — In seinem während der Rede verteilten Manuskript stand dann noch — und das sprach Herr Minister Schmücker nicht aus —: „was in diesem Augenblick noch möglich ist". — Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist bereit und gewillt, das Bestmögliche beizutragen, um die Finanzkrise aufzufangen und den Weg einer Rückkehr zur Finanzordnung vorzubereiten.
Aber auch ohne die derzeitige besonders schwierige Haushaltssituation sind jeder Opposition für eine Alternative Grenzen gesetzt, da eigentlich nur die Haushaltsexperten der Ministerien im letzten wissen, was sich hinter den Kulissen der Etatpositionen einschließlich der Bindungsermächtigungen abspielt. Ein besonders typisches Beispiel hierfür ist der durch die Kleine Anfrage der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vom 15. Juni 1965 ausgelöste Vorgang, der die Vorauszahlungskonten für Rüstungskäufe im Ausland betrifft, — damals immerhin ein Betrag von rund 1,8 Milliarden DM.
Politisch bleibt entscheidend, daß keine Opposition aus ihrer Position heraus Alternativen entwickeln kann, die die letzte Aussagekraft besitzen, da ja nicht sie Regierungspolitik betreibt. Jeder Haushalt ist aber die in verpflichtenden Zahlen ausgedrückte Regierungspolitik. Sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabeseite werden immer maßgebend von Gesetzen und deren Zielsetzungen beeinflußt, für die in vollem Umfang die Regierungskoalition und nur höchstens partiell die Opposition Verantwortung trägt. Wer diese Überlegungen mit einer Handbewegung abtut, verkennt die Zusammenhänge und begeht eine in der Politik unverantwortliche Kurzschlußhandlung: er ist unrealistisch! Politik soll und muß sich aber gerade in der Finanz- und Haushaltspolitik an Realitäten ausrichten. So ist der Versuch einer Alternative, einer Darstellung unserer Vorstellungen zu betrachten und zu werten.
Lassen Sie mich jetzt zu einigen Fragenkomplexen Stellung nehmen, die den Haushaltsentwurf der Bundesregierung mit den dazugehörenden Gesetzen und unsere Überlegungen betreffen.
Erstens zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. In ihrer Darstellung der Rechtslage behauptet die Bundesregierung, das erste Beteiligungsgesetz habe die bis dahin geltende Regelung in Art. 106 Abs. 3 des
Grundgesetzes endgültig abgelöst. Die Bundesregierung beruft sich auf die Auffassung des Gesetzgebers und hebt hervor, das Verhältnis von 39 % entspräche der Verfassung.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Die Rechtsansicht der Bundesregierung ist irrig. Das Gesetz vom 11. März 1964 hat ausdrücklich nur eine bis zum 31. Dezember 1966 befristete Regelung getroffen. Am 1. Januar 1967 tritt die Bestimmung des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes automatisch wieder in Kraft, d. h., ab 1967 beträgt der Bundesanteil am Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer wieder 35 %. Er ergibt sich aus dem Wesen der Befristung, daß mit dem Ablauf der Frist die 1964 getroffene Regelung jede rechtliche Verbindlichkeit für die Zukunft verloren hat. Oder will die Bundesregierung vielleicht behaupten, das erste Beteiligungsgesetz sei wegen seiner Befristung verfassungswidrig?
Im übrigen gibt es bei der klaren Fassung des Beteiligungsgesetzes gar keinen rechtlichen .Anknüpfungspunkt, eine dem eindeutigen Wortlaut widersprechende Gesetzesauslegung zu betreiben. Es ist nach Auffassung meiner Fraktion daher völlig unmaßgeblich, ob jemand bei der Schaffung des Gesetzes der Ansicht gewesen ist, bis 1967 werde die Finanzreform in Kraft treten — das konnte man bei dieser Bundesregierung schon gar nicht annehmen —

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

und damit werde das Beteiligungsverhältnis überflüssig, oder ob bei Verabschiedung des Gesetzes von Vertretern der damaligen Regierungsfraktionen Rechtsbehauptungen aufgestellt und Vorbehalte erklärt worden sind.
Wenn die Bundesregierung durch ein zweites Beteiligungsgesetz nach Artikel 106 Abs. 4 des Grundgesetzes das Beteiligungsverhältnis am Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer ändern will, dann muß sie überzeugend darlegen, daß die Voraussetzungen der Verfassungsbestimmungen auch gegeben sind. Die Finanzlage der Länder hat sich jedoch nicht in der Weise entwickelt, daß die Länder weiterhin auf einen Anteil von 4 % an dem Steueraufkommen verzichten können.
Wenn Sie das nicht glauben, dann fragen Sie um 13 Uhr bei Beginn Ihrer Fraktionssitzung bitte den derzeitigen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Kiesinger!

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Der bisherige Bundesfinanzminister hat selbst darauf hingewiesen, daß bei Verhandlungen über eine Neuaufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer bei der Finanzsituation der Länder auch die Lage der Gemeinden mit berücksichtigt werden muß. Das Gutachten über die Finanzreform erkennt die prekäre Finanzlage der Gemeinden die Haushaltssituation des Jahres 1964 hat sich inzwischen noch erheblich zu Lasten der Gemeinden verschlechtert — dadurch an, daß es eine Erhöhung der kommunalen Finanzmasse um 2 Milliarden DM für notwendig hält. Die inzwischen eingetretenen Auswir-



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kungen der Kapitalmarktschwäche auf die notwendigsten Infrastrukturinvestitionen der Kommunen machen die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Verbesserung der gemeindlichen Einnahmen noch augenscheinlicher und noch zwingender.
Bei den hier zur Rede stehenden 2 Milliarden DM würden etwa 500 Millionen DM über den kommunalen Finanzausgleich den Gemeinden zufließen, ein Vorgang, der für die endgültige Entscheidung eine besondere Bedeutung hat. Wenn wir nun ein Stückchen Finanzreform vorziehen und bei der Aufgabenentflechtung von Bund und Ländern 700 Millionen DM zugunsten des Bundes übernehmen — selbstverständlich ohne daß dabei die gemeinsame Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben durch Bund und Länder berührt wird —, so würden sich die 2 Milliarden DM aufteilen in 800 Millionen DM für die Länder, wobei intern der Länderfinanzausgleich beachtet werden muß, 700 Millionen DM für den Bund und 500 Millionen DM für die Gemeinden. Das scheint der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eine für alle Beteiligten vertretbare und konstruktive Lösung zu sein.
Nun zur Mineralölsteuer. Die Bundesregierung beabsichtigt, durch eine Anhebung der Mineralölsteuer um 3 Pfennig pro Kilogramm — ich zitiere aus der Rede des Herrn Schmücker — „den kommunalen Anteil am Aufkommen der Mineralölsteuer zunächst im Jahre 1967 um 440 Millionen DM zu erhöhen". Diese 3 Pfennig machen aber 660 Millionen DM aus, so daß gleich wieder hintenherum 220 Millionen DM für den Bundeshaushalt kassiert werden. Gerade bei der Bewältigung der dringlichen Verkehrsprobleme der Gemeinden haben die letzten Bundesregierungen versagt und das Vertrauen in gesetzliche Zusagen erschüttert. Auch im vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 1967 wird die im Straßenbaufinanzierungsgesetz verankerte Zweckbindung von 50 % des Mineralölsteueraufkommens umgangen und eine Kürzung des Straßenbauhaushalts des Bundes um 500 Millionen DM vorgesehen. Das bedeutet, daß die gesetzliche Zweckbindung nur noch 43 % statt 50 % ausmacht.
Im Hinblick auf die Mißstände im Straßenverkehr, die zu steigenden Unfallziffern und großen volkswirtschaftlichen Verlusten führen, ist das verhängnisvoll und falsch. Die Kürzung der bisherigen geringen Zuweisungen des Bundes an die Gemeinden von weniger als 3 % der Einnahmen aus dem Mineralölsteueraufkommen des Kraftverkehrs auf 2 %, nämlich auf 175 Millionen DM, kann in keiner Weise verantwortet und auch nicht mit diesem neuen Vorschlag vertuscht werden. Nicht einmal bei dieser Sachlage macht die amtierende Bundesregierung den Vorschlag, eine etwaige Erhöhung der Mineralölsteuer in vollem Umfang den Gemeinden zukommen zu lassen, wobei ich mir allerdings auch nicht vorstellen kann, wie dabei eine ausreichende Sicherung gegen Manipulationen dieser Beträge innerhalb des Bundeshaushalts in späteren Jahren entstehen könnte.
Nun zu dem Komplex soziale Sicherheit. Im Haushaltsvorschlag 1967 sollen Mittel, die eindeutig für Aufgaben der sozialen Sicherung bestimmt sind, in
gesetzgeberischen Eilmaßnahmen zu Sondersteuern gemacht werden.
Hier muß ich zu den gesetzgeberischen Eilmaßnahmen noch einmal folgendes sagen: Während sich die Bundesregierung Monate und Jahre Zeit nimmt bis sie eine Gesetzesvorlage dem Bundestag zuleitet, erwartet sie dann immer, daß der Bundestag solche Gesetzesvorlagen von erheblicher Bedeutung in wenigen Wochen verabschiedet. Das ist einfach unmöglich.

(Beifall bei der SPD.)

Auch die Abgeordneten müssen genügend Zeit zu einer verantwortlichen Durcharbeitung haben, wobei der Sachverstand eine entscheidende Rolle spielt.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen nach dem Finanzplanungsgesetz für staatliche Verpflichtungen zur Mutterschaftshilfe verwandt werden. Es ist nach Art. 7 des Finanzplanungsgesetzes beabsichtigt, durch einen Sonderbeitrag von 0,2 % des für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zugrunde liegenden Arbeitsentgelts im kommenden Jahr einen wesentlichen Teil des sogenannten Mutterschaftsgeldes zu finanzieren. Eine sachliche Begründung für diese Manipulation gibt es nicht. Sie wird nicht einmal in der Begründung der Regierungsvorlage versucht.
Die „Süddeutsche Zeitung" schreibt dazu am 20. Oktober 1966:
Der Trick ist eines Roßmarktes würdig. Einerseits wird der Bundeshaushalt um 330 Mio DM entlastet, andererseits merkt der Beitragszahlende diese „Sondersteuer" aber nicht, weil sie durch eine just 0,2 % betragende Verminderung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen wird.
Beiträge zur Unfallversicherung sollen Bundessubventionen für die Landwirtschaft ersetzen: Der Bundeszuschuß für die landwirtschaftliche Unfallversicherung soll um 140 Millionen DM verringert und die Lasten der landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger im gleichen Ausmaß durch ein sogenanntes Gemeinlastverfahren den Berufsgenossenschaften im gewerblichen Bereich aufgebürdet werden. Das finanzielle Interesse der Unternehmer an wirksamer und kostensparender Unfallverhütung wird aber in dem Maße beeinträchtigt, in dem sie die finanziellen Lasten mittragen sollen, auf deren Entstehung und Ausmaß sie keinerlei Einfluß haben.

(Beifall bei der SPD.)

Wegen der gesundheitlichen Sicherheit am Arbeitsplatz und auch aus anderen Überlegungen, die noch vorzutragen wären, müssen wir gegen die beabsichtigte und wahrscheinlich unüberlegte Vorschrift schon jetzt unsere Bedenken anmelden.
Durch Art. 20 des Finanzplanungsgesetzes soll die Tragbarkeitsgrenze für Mietbeihilfen nach dem Wohngeldgesetz, die seit dem 1. April 1965 gewährt werden und auf die sich viele Familien in ihrem materiellen Lebensrahmen eingestellt haben, angehoben und damit das Wohngeld herabgesetzt werden. Es klingt recht eigenartig, wenn in der Be-



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gründung dazu von „Wahrung des Vertrauensschutzes" und „Vermeidung überhöhter Verwaltungsaufwendungen" die Rede ist. Wir werden deshalb der Herabsetzung des Wohngeldes nicht zustimmen.
Die Ausbildungsbeihilfe nach dem Kindergeldgesetz verliert nach dem Finanzplanungsgesetz jeden vernünftigen Sinn. Am 1. April 1965 trat das Gesetz über die Ausbildungsförderung in Kraft. Nach den Wahlen wurde durch das Haushaltssicherungsgesetz vom 20. Dezember 1965 — also 3/4 Jahr später — für die Kalenderjahre 1966 und 1967 die Ausbildungszulage von 40 DM monatlich auf 30 DM monatlich gekürzt. Jetzt — ein weiteres Jahr später — soll durch das Finanzplanungsgesetz die gekürzte Ausbildungszulage nur denjenigen Personen gewährt werden, die mindestens für zwei Kinder Ausbildungszulagen erhalten.
Was soll der Bürger, was soll die Verwaltung von einem Gesetzgeber denken, wenn innerhalb von noch nicht zwei Jahren an der ohnehin unzureichenden Ausbildungszulage die zweite einschneidende Verschlechterung vorgenommen wird. Der bildungspolitische Effekt der ungezielt gewährten niedrigen Beträge geht nun durch die Begrenzung auf Familien, denen mindestens für zwei Kinder Ausbildungszulage gewährt wird, praktisch verloren.
War schon die ursprüngliche Konzeption verfehlt, so ist die Regelung auf Grund des Finanzplanungsgesetzes sowohl bildungs- wie sozialpolitisch sinnwidrig. Deshalb ist es gesellschaftspolitisch geboten, die noch verbleibenden Rudimente des sogenannten Pennälergehalts wegzuräumen und damit den Weg für eine bildungs- und sozialpolitisch gezielte Ausbildungsförderung frei zu machen.

(Beifall bei der SPD.)

Auch in diesem Haushalt führt die Bundesregierung die von der Opposition beanstandete Praxis fort — diesmal in Höhe von 1250 Millionen DM —, Schuldverschreibungen statt Barzuschüsse an die Sozialversicherungsträger zu geben, nachdem sie den Betrag von 500 Millionen DM im Jahre 1964 auf je 750 Millionen DM in den Jahren 1965 und 1966 gesteigert hatte. Nicht nur die Opposition hat immer wieder darauf hingewiesen, daß es keineswegs die Aufgabe der Sozialversicherungen ist, mit ihren Geldern Lücken des Haushalts zu schließen.

(Beifall bei der SPD.)

Der frühere Bundesfinanzminister Dr. Dahlgrün hat die optische Reduzierung des Haushaltsvolumens durch Hingabe von Schuldbuchforderungen an die Rentenversicherungsträger in der Haushaltsdebatte 1965 damit verteidigt, daß es sich „wirtschaftlich allein um eine Stundung von Ansprüchen gegen den Bund handele". Allerdings gab er zu, daß er diese Praxis schon für 1965 eigentlich nicht mehr habe anwenden wollen. Also auch Herr Dahlgrün hatte Skrupel.
Eine solche Verschiebung der Lasten auf zukünftige Haushalte engt nicht nur die schon jetzt außerordentlich geringe Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Parlaments für die Vergabe von
Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren weiter ein, sondern hat ökonomisch auch noch eine Schwächung des ohnehin schon desolaten Kapitalmarktes zur Folge, weil nämlich den Rentenversicherungsträgern die Mittel vorenthalten werden, die sie sonst über den Kapitalmarkt zu Investitionszwekken, und zwar zu sehr vernünftigen Investitionszwecken, zur Verfügung gestellt hätten, wohin aber diese Gelder, wenn sie beim Bund bleiben, nicht fließen.
Eine Anmerkung zur Agrarpolitik: Im Zuge des Übergangs zum Agrarmarkt der EWG im nächsten Jahr muß die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit aller Partner in den Vordergrund der agrarpolitischen Überlegungen gestellt werden. Selbstverständlich müssen diese Bestrebungen auch ihren Niederschlag im Einzelplan 10 finden. Die deutsche Landwirtschaft hat zur Vorbereitung auf dem europäischen Markt von sich aus große Anstrengungen unternommen und bereits beachtliche Erfolge in dieser Richtung erzielt, die wir voll anerkennen. Sie darf deshalb erwarten, daß sie in ihren Bemühungen weiterhin jede vertretbare Unterstützung erfährt.
Allerdings können ernsthafte Bemühungen um die Stabilisierung der Finanz- und Haushaltswirtschaft des Bundes auch am Einzelplan 10 nicht vorübergehen. Bei genauer Durchsicht des Landwirtschaftsetats wird offenkundig, daß einige wenige Titel mit erhöhten Ansätzen „Polster" aufweisen, die im Interesse der Haushaltswahrheit und -klarheit eine Überprüfung erfordern. Einkommenswirksame und investitionsfördernde Maßnahmen sind davon nicht betroffen.
Im übrigen wäre die Frage erwähnenswert, ob und inwieweit die in Zukunft immer stärker erforderlichen Finanzbeiträge an den EWG-Agrarhaushalt nicht in einem gesonderten Kapitel des Einzelplans 10 oder einem besonderen Einzelplan zusammengefaßt werden können.
Nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Neuregelung der Sparförderung. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält eine baldige Neuregelung der Sparförderung für dringend geboten. Die jetzige Vorlage ist aber Schnippelarbeit und nicht ausreichend durchdacht. Der Vorschlag trägt weder der gesamtwirtschaftlichen Lage noch den jetzigen konjunkturpolitischen Erfordernissen Rechnung. Die Gesichtspunkte, die die SPD in einem sorgfältig ausgewogenen Reformkonzept beachtet wissen will, sind die folgenden: 1. Harmonisierung der Sparförderung, 2. Überprüfung der Kumulierungsmöglichkeiten und der Dauer der Sperrfristen, 3. zusätzliche Sparanreize für kleine Einkommen und 4. Unterscheidung zwischen volkswirtschaftlich notwendigem Sparen und der Förderung der privaten Vorsorge für Alters- und Notzeiten.
Der Finanzausschuß des Bundesrates hat am 21. Oktober in seiner Stellungnahme zum Sparprämiengesetz zum Ausdruck gebracht, daß 1. der Entwurf in sich nicht ausgewogen sei, 2. das in dem Entwurf vorgeschlagene Nachversteuerungsverfah-



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l ren praktisch nicht durchführbar ist, 3. das in ,dem Entwurf vorgesehene Kumulationsverbot verwaltungsmäßig kaum praktiziert werden könne und 4. die durch die Gesetzesvorlage angekündigte Änderung der Sparförderung mit Wirkung ab 5. Oktober 1966 eine Rechtsunsicherheit habe entstehen lassen, die so schnell wie möglich beseitigt werden müsse.
Wir schlagen daher vor, daß die Bundesregierung diese Vorlage, die ohnehin keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt 1967 haben wird, zurückzieht, damit wir gerade auf diesem wichtigen Gebiet umgehend zur Rechtssicherheit zurückkehren. Meine Fraktion ist bereit, sofort interfraktionell an einem Gesetzentwurf mitzuarbeiten, der ein sorgfältig ausgewogenes Konzept zur Neuregelung der Sparförderung so realisiert, daß mit dem 1. Januar 1968 die Neuordnung in Kraft treten kann.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion an die anderen Fraktionen hiermit die Bitte heranträgt, bei den Beratungen der kommenden Wochen auf Gesetzesänderungen zu verzichten, die für 1967 keine oder nahezu keine finanziellen Auswirkungen haben. Wir meinen, diese Vorlagen sollten Anfang des nächsten Jahres neu und gründlich bearbeitet werden, 'um sicherzustellen, daß sie in einer jeder Nachprüfung standhaltenden Fassung bei überlegter Zielsetzung so in Kraft treten können, daß die gewünschten finanziellen Auswirkungen, die auch wir bejahen, ab 1. Januar 1968 gesichert sind.
Bezüglich des Steueränderungsgesetzes 1966 darf ich pauschal festhalten, daß wir mit den Einschränkung der Kilometerpauschale ebensowenig einverstanden sind wie mit der Streichung des landwirtschaftlichen Freibetrages, der Streichung des Freibetrages für freie Berufe oder der Beseitigung der Steuerfreiheit im Siedlungs- und Heimstättenwesen.
Unter Berücksichtigung unserer Haltung zu den dargestellten Positionen haben wir uns entschlossen, bei der von der SPD-Bundestagsfraktion vorzutragenden Konzeption von einem Kernhaushalt auszugehen, dem ein Stabilisierungshaushalt beigefügt ist, der in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres dann in Kraft gesetzt werden könnte, wenn die beiden entscheidenden Voraussetzungen vorliegen, nämlich Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und Beitrag zu einem antizyklischen Verhalten der öffentlichen Hand.
Der Bundeshaushalt 1967 mit dem Ergänzungshaushalt weist jetzt einen Betrag von 75,28 Milliarden DM aus. Das ist eine Steigerung um 7,7 %, wenn wir als Vergleichsbasis das Volumen 1966 einschließlich des Ergänzungshaushalts mit 69,9 Milliarden DM wählen. Der SPD-Kernhaushalt schließt mit einem Endbetrag von 72,61 Milliarden DM ab. Das ist eine Steigerung um 3,9 % gegenüber 1966 einschließlich Ergänzungshaushalt; wenn wir den Stabilisierungshaushalt mit seinem Entbetrag von 2,5 Milliarden DM hinzunehmen, ist es eine Steigerung um 7,4 %.
Ausgehend vom Regierungsentwurf ohne Berücksichtigung des Ergänzungshaushalts im einzelnen, da er uns noch nicht vorliegt, aber unter Beachtung der in der Etatrede vorgetragenen wichtigsten Änderungen, ergeben sich folgende Zahlen für unseren Kernhaushalt. Wir gehen, wie gesagt, von der Zahl des Regierungsentwurfs aus — 73,92 Milliarden DM — und nehmen an, daß eine Kürzung von 600 Millionen DM im Verteidigungshaushalt verantwortet werden kann. Dabei sagen wir aber auch, daß wir mit dieser Kürzung das Zuwachstempo im Verteidigungshaushalt verlangsamen. Wenn wir eine Anpassung unserer Wehrpolitik an neue Gegebenheiten wünschen, bedarf das einer vorherigen gründlichen politischen Beratung. Da würde meiner Meinung nach der Finanz- und Haushaltspolitiker an zweiter Stelle stehen. Zuerst muß die politische Entscheidung getroffen werden. So gilt auch für Kürzungsmöglichkeiten bei diesem Haushalt eine solche Grenze, die die Funktionsfähigkeit des Bundesverteidigungshaushalts weiter sichert.
Wir sehen Kürzungen in den übrigen Einzelplänen mit einem Betrag von 910 Millionen DM vor. Wir werden die Vorlage und alle einzelnen Positionen den Damen und Herren des Hauses nachher zustellen, damit sie die Gelegenheit einer genauen Überprüfung haben. Die Kürzungen in den übrigen Einzelplänen machen also 910 Millionen DM aus, Übertragungen von Aufgaben an die Länder -darüber sprach ich schon — 700 Millionen DM und Verlagerung von Ausgaben in den Stabilisierungshaushalt 1,05 Milliarden DM. Das macht zusammen 3,26 Milliarden DM.
Nun stehen aber diesen Kürzungen, soweit sie in der Regierungsvorlage beabsichtigt sind, auch bestimmte Auffassungen der Sozialdemokratischen Partei entgegen. Wir wollen Änderungen des Finanzplanungsgesetzes nicht in einer Höhe von 470 Millionen DM. Auch darüber lassen wir die Einzelheiten den übrigen Fraktionen zugehen, damit sie sich diese unsere Vorstellungen ansehen können.
An Devisenausgleichszahlungen haben wir — wie in der Rede des Herrn Ministers Schmücker vorgetragen — auch plus 1,3 Milliarden DM eingesetzt, obwohl wir nicht ganz sicher sind, ob nun 1,3 oder 1,8 Milliarden DM in Frage kommen. Wir haben uns dahin gehend unterrichten lassen, daß hinsichtlich der 500 Millionen DM eine Übereinstimmung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundesverteidigungsministerium noch nicht voll erzielt wurde. Wenn das richtig ist, bedeutet das auch eine gewisse Vorsicht bei der Kürzung im Verteidigungshaushalt, wenn man also noch zusätzlich 500 Millionen DM etwa für Rüstungskäufe im Verteidigungshaushalt abwickeln möchte.
Durch die vorgestrigen Ausführungen haben wir erfahren, daß wir bei der knappschaftlichen Rentenversicherung nach dem vorläufigen Ist-Ergebnis einen Mehrbedarf von 180 Millionen DM haben. Die Summe der Erhöhungen beläuft sich daher auf 1,95 Milliarden DM. Das Volumen des Kernhaushaltes beträgt also 72,61 Milliarden DM.



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Nun zur Einnahmeseite. Hier haben wir es, meine Damen und Herren von der früheren Regierungskoalition, natürlich erheblich schwerer, weil wir nach unseren Vorstellungen von einem Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 35 % ausgehen und ausgehen müssen. Das ist auch dann eine zusätzliche Belastung, wenn Sie die 700 Millionen DM abziehen, die wir ja verlagern wollen, so daß ein Saldo von 1,3 Milliarden DM eintritt.
Wir müssen also hier einsetzen: die Korrektur nach der Steuerschätzung mit minus 1,1 Milliarden DM, die Herabsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 39 auf 35 % mit minus 2 Milliarden DM, die Beibehaltung der Kilometerpauschale mit minus rund 200 Millionen DM und keine Beseitigung der Umsatzsteuerbefreiung im Siedlungs- und Heimstättenwesen — j eden-falls nicht so überhastet, denn es handelt sich da um ein ganz altes Privileg, über das man mindestens einmal in Ruhe sprechen sollte — mit minus rund 80 Millionen DM. Das ergibt Mindereinnahmen in Höhe von 3,38 Milliarden DM.
Nun, das reicht natürlich nicht. Also mußten wir auch den mutigen Schritt unternehmen, nämlich uns an die Kürzung von unsichtbaren Finanzhilfen, an die Kürzung von Subventionen, heranwagen. Wir sind dabei auf einen Betrag von 1,18 Milliarden DM gekommen. Wir wir hier tun wollen, legen wir Ihnen vor, damit Sie es nachprüfen können. Ich muß auch hier sagen, meine Damen und Herren, daß das nicht das letzte Wort sein kann. Wie ich den Ausführungen des Bundesministers Schmücker zu einzelnen Positionen entnehmen konnte, ist ein Spielraum für Verhandlungen in den zuständigen Ausschüssen vorhanden.
Aber eine Kürzung von unsichtbaren Subventionen etwa in einer Größenordnung von 1,2 Milliarden DM ist eben unabweislich, wenn man nicht den anderen Weg der Steuererhöhungen gehen will, und das wäre sicher in dieser Lage kein Verhalten, das mit der Konjunkturentwicklung in Übereinstimmung stehen würde.
Wir haben dann noch bei einigen anderen Positionen — bei wirtschaftlichen Unternehmen, Verwaltungseinnahmen usw. — insgesamt Verbesserungen von etwa 570 Millionen DM vorgesehen, so daß wir bei den Einnahmen des Kernhaushalts gleichfalls zu einem Betrag von 72,61 Milliarden DM kommen.
Beim Stabilisierungshaushalt handelt es sich um ein Volumen von 2,5 Milliarden DM. Das sind die Verlagerung von Ausgaben aus den Einzelplänen des Kernhaushalts in Höhe von 1,05 Milliarden DM und zusätzliche Investitionsausgaben von 1,45 Milliarden DM. Beides ergibt das Volumen dieses Stabilisierungshaushalts von 2,5 Milliarden DM, denen Anleiheermächtigungen in gleichem Betrage gegenüberstehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!) — Einen Moment, ich sage dazu noch etwas.

Bei den Überlegungen, ob und in welchem Ausmaß bei einer nach sozialdemokratischen Vorstellungen zu betreibenden Politik — das ist natürlich die wichtigste Voraussetzung unserer Überlegungen; bitte, ich muß ja auch bei Ihren Überlegungen voraussetzen, daß Sie die Grundlagen Ihrer gesamten Regierungspolitik berücksichtigen und diese finanzwirtschaftlichen Auswirkungen ermitteln — in der zweiten Hälfte des Jahres 1967 Kapitalmarktmittel in Anspruch genommen werden können, muß an den vorgesehenen Zinsen- und Tilgungsdienst für Inlandsverschuldung und die Abtragung der Vorjahresfehlbeträge erinnnert werden, um den geringeren Grad der Belastung zu erkennen. Ich meine, wir sollten wenigstens intern wirklich saldieren und sagen: was fließt da an Zinsen- und Tilgungsdienst
— selbstverständlich nicht bei der Auslandsverschuldung, sondern nur bei der Inlandsverschuldung
— und Abdeckung an Fehlbeträgen zurück, um dann festzustellen, was es da für eine Differenz gibt.
Mein Kollege Hermsdorf wird unsere Auffassungen zu den Einzelheiten der Haushaltssituation in Verbindung mit unserer Alternative noch vortragen. Wir haben meine Ausführungen mit den Zahlen, aber auch den Anlagen, die Ihnen Aufschluß darüber geben, was wir an den Einzelplänen kürzen wollen, vervielfältigen lassen und möchten Ihnen diese Anlagen zur Überprüfung zur Verfügung stellen, mit dem Hinweis: bitte, das ist eine Vorstellung, das ist ein Vorschlag, der mit im Raume steht, weil wir uns der Notwendigkeit, als sozialdemokratische Opposition an der Deckung der Haushaltslücke echt und verantwortlich mitzuwirken, nicht entziehen wollen und werden.

(Beifall bei der SPD.)

Bei der Rede des amtierenden Bundesfinanzministers — ich sagte es schon — hatte ich den Eindruck, daß sich Herr Schmücker ebenfalls einen gewissen Bewegungsspielraum abgesteckt hat. Seine Bereitschaft, über andere, bessere Vorschläge zu sprechen, war unverkennbar. Daher sagt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion: Unsere Alternative ist ein diskutierfähiger Vorschlag und nicht unbedingt das letzte Wort. Jeder bessere Vorschlag überwindet eine von uns in Aussicht genommene gute Regelung, wenn — und das ist allerdings die entscheidende Voraussetzung — von allen Seiten der gute Wille vorhanden ist.
Lassen Sie mich am Schluß noch eine Feststellung wiederholen. Die bisherige amtliche Wirtschafts- und Finanzpolitik orientierte sich leider an dem, was gestern war. Wir müssen aber heute schon an morgen und übermorgen denken und uns auf ein antizyklisches Verhalten einrichten. Das BlindeKuh-Spielen können wir uns insbesondere in Geldfragen nicht mehr leisten.
Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß entschlossenes Handeln not tut, um aus der Krise herauszukommen und um die nahe und die fernere Zukunft zu meistern. Wenn die Bundesrepublik nicht Gefahr laufen will, im friedlichen Wettstreit der Nationen an den Rand der politischen Mitwirkung gedrückt zu werden, dann muß sie alles tun, um ein starker Wirtschaftsfaktor und ein fairer



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Welthandelspartner für West und Ost einschließlich der neutralen Welt zu sein oder zu werden. Das bedeutet, daß unsere Wirtschaftskonjunktur nicht in den Würgegriff der Unfähigkeit geraten darf und daß nach Bildung einer neuen, leistungsbereiten und dazu fähigen Regierung die entscheidenden Voraussetzungen für schnelles und richtiges Handeln geschaffen werden müssen.
Meine Damen und Herren! Politik ist das Bemühen, Ausgleiche zu vollziehen und im Bestreben nach einer neuen, als besser erkannten Regelung mindestens das Notwendige möglich zu machen. Auch der Finanzpolitiker hat daher keineswegs allein den öffentlichen Finanzbedarf zu sehen; er muß gleichfalls die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte, die soziale Gerechtigkeit und das Ziel einer allgemeinen Wohlstandsförderung beachten sowie sein politisches und fachliches Bemühen ständig in den Dienst dieser Aufgabe stellen. Politik ist also auch in unserem finanzpolitischen Teilbereich eine Gemeinschaftsaufgabe mit dem Ziel der Sicherung des Gemeinwohls.
Im Zusammenhang mit diesen politisch hochbedeutsamen Beratungen des Bundeshaushalts 1967 und den dazu gehörenden Gesetzen möchte ich daher am Schluß meiner Rede zehn aktuelle politische Gebote als Meinung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion herausstellen:
1. Die mittelfristige Finanzplanung darf nicht länger verzögert werden. Sie ist nunmehr sofort vorzulegen, weil erst durch diese mittelfristige Finanzplanunng die Grundlagen für die konjunktur- und bedarfsgerechten Entscheidungen über die Prioritäten der notwendigen, von Bund, Ländern und Gemeinden zu lösenden Aufgaben, verbunden mit einer wirtschaftlich vernünftigen Abstimmung der Finanzierungsmöglichkeiten, geschaffen werden.
2. In einem Wirtschaftsbericht hat die Bundesregierung jeweils zu Beginn des Jahres ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Zielvorstellungen sowohl qualitativ als auch quantitativ darzustellen, wie das in den Anträgen der SPD-Bundestagsfraktion zum Stabilisierungsgesetz gefordert wird.
3. Die Finanzreform ist, nachdem das Sachverständigen-Gutachten schon seit Februar 1966 vorliegt, ohne Verzug gesetzgeberisch in Angriff zu nehmen, um eine rationale Finanz- und Haushaltspolitik in der Bundesrepublik zu gewährleisten. Auch die Haushaltsrechtsreform duldet keinen längeren Aufschub.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

4. Bei allen Bemühungen um Preisstabilität darf das wirtschaftliche Wachstum nicht außer acht gelassen oder gefährdet werden. Die Finanzpolitik, die den von ihr geforderten Beitrag zu einer möglichst störungsfreien wirtschaftlichen Entwicklung erbringt, leistet sich selbst den größten Dienst.
5. Alle Pläne, die Steuererhöhungen bezwecken, sind sorgfältig unter den folgenden Gesichtspunkten zu prüfen: a) ob sie zum notwendigen antizyklischen Verhalten der öffentlichen Hand beitragen, b) welche langfristigen Auswirkungen für die Verwirklichung außerfiskalischer Ziele eintreten und c) ob sie — wie Professor Neumark formuliert hat — insbesondere einer gleichmäßigeren sozialen Verteilung des Volkseinkommens und einer Verstetigung des Wirtschaftsgeschehens dienen.
6. Die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ist erreichbar durch die Aufhebung der Kuponsteuer, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf, der heute noch zur Beratung ansteht, fordern, die Lockerung der Restriktionspolitik der Deutschen Bundesbank und die Wiederherstellung eines sauberen politischen Klimas, in dem das Vertrauen der Anleger und der Sparer gedeihen kann.
7. Der Etatausgleich 1967 darf nicht zu Lasten der investiven Ausgaben erfolgen, die schon bisher im Bundeshaushalt zu kurz gekommen sind. Die Bedeutung öffentlicher Investitionen sollte angesichts der noch mangelhaften Infrastruktur und ungenützter Kapazitäten nicht mehr unterschätzt werden.
8. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion schlägt vor, den Bundeshaushalt — wie vorgetragen — in einen Kernhaushalt und einen nach konjunkturpolitischen Gesichtspunkten auszugestaltenden Stabilisierungshaushalt zu gliedern.
9. Mehr als bisher ist die öffentliche Meinung durch eine entsprechende Darstellung der Zielsetzungen davon zu überzeugen, daß öffentliche Ausgaben nicht weniger produktiv zu sein brauchen als private Ausgaben und daß gerade die gegenwärtige Situation besondere Anstrengungen der öffentlichen Finanzpolitik erforderlich macht, um eine beginnende Stagnation zu überwinden. Die Steuerzahler werden es sicherlich honorieren, wenn ihnen durch einen klaren Zielkatalog die Bedeutung oder unter Umständen die Vordringlichkeit von Aufgaben der Finanz- und Haushaltspolitik verständlicher als bisher gemacht wird.
10. Die innere Stabilität und die Sicherheit nach außen sind zwei Seiten einer Münze. Diese Münze ist der freiheitliche demokratische Staat. Das hat zur Folge:
a) Innere Stabilität ist durch die Finanzpolitik nur dann mit zu sichern, wenn sie sich in allen Bereichen um ein antizyklisches Verhalten bemüht.
b) Sicherheit nach außen kann nicht nur eine Frage der militärischen Verteidigungsmöglichkeiten sein, sondern hat auch unsere volkswirtschaftliche Leistungskraft und geordnete Zustände im Innern des Staates zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, für die bisherige Bundesregierung, das Erhard-Kabinett II, und ihre gescheiterte Koalition gilt das Wort aus einem Vortrag auf dem Eisenhüttentag am 4. November dieses Jahres in Düsseldorf: Gute Zeiten können dazu verleiten, arrogant und träge zu werden! Aber ich möchte für uns alle hier im Parlament den nächsten Satz hinzufügen: Schlechte Zeiten machen munter und wach, und ich glaube, wir sind heute hellwach!

(Anhaltender Beifall bei der SPD.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.