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    2036. Deutschland.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3321 A Überweisung von Vorlagen . . . . . . 3321 C Erweiterung der Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 3322 A Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Erklärungsvordruck für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Grund, Staatssekretär . . . . . . 3322 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3322 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3324 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3324 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3325 A Unertl (CDU/CSU) 3325 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (CDU/CSU) 3325 D Ott (CDU/CSU) 3326 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3326 B Fragen des Abg. Weigl: Kleiner Grenzverkehr an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze Grund, Staatssekretär 3326 C Frage des Abg. Dröscher: Verzinsung von den Kriegsopfern und Sozialrentnern zu Unrecht vorenthaltenen Beträgen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3327 C Fragen der Abg. Frau Rudoll: Weitergabe der Sprechstundenblätter an die Krankenhausärzte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 D Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 3327 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Einführung eines einheitlichen Mütterpasses Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 Frage des Abg. Killat: Beitragsverlust bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 3328 C Fragen des Abg. Collet: Konsequenzen einer Auflösung des Standorts Zweibrücken der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3329 A Collet (SPD) . . . . . . . . . 3329 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3330 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3330 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3330 D Kaffka (SPD) 3331 B Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1026, V/1027) . . 3331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksache V/1068) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966) (CDU/CSU) (Drucksache V/1096) — Erste Beratung — Leicht (CDU/CSU) 3332 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3339 A Schmücker, Bundesminister 3348 A, 3367 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 3348 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3356 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3356 B Dr. Schiller (SPD) 3361 B Dr. Friderichs (FDP) 3375 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1011) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3377 D Schmücker, Bundesminister . . . . 3380 D Dr. Luda (CDU/CSU) 3381 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3384 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1005) — Zweite Beratung — Krammig (CDU/CSU) 3386 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 3386 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075) — Erste Beratung — . . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076) — Erste Beratung — . . . . 3387 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksache V/965) . . . . 3387 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3387 C Anlagen 3389 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3321 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Eckardt 11. 11. Eisenmann 15. 11. Erler 30. 11. Ertl 10. 11. Fritsch (Deggendorf) 30. 11. Geldner 10. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Jung 10. 11. Frau Dr. Krips 11. 11. Kubitza 10. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Mauk 10. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Dr. Rutschke * 11. 11. Scheel 10. 11. Schmidt (Kempten) 10. 11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Struve 30. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Walter 10. 11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte. Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür- Anlagen zum Stenographischen Bericht zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird. Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten. Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden, 3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden. Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat. Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen? Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen? Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin. Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen. Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden. Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung. Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt. Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391 Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt? Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat. Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) : Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat. Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht. Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor. Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben. Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) : Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei. Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
    Damit sind wir am Ende des ersten Punktes der Tagesordnung, der Fragestunde, angekommen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
    — Drucksachen V/1026, V/1027 —
    Das Wort zur Beratung wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung. Die Anträge liegen Ihnen vor. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Es ist antragsgemäß beschlossen.
    Ich rufe nunmehr die Beratung zu den Punkten 3 bis 6 — einschließlich des Punktes 6 b) — der Tagesordnung auf:
    3. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967)

    — Drucksache V/1000 —
    4. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset-



    Vizepräsident Frau Dr. Probst
    zes über das Beteiligungsverhältnis an der
    Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
    — Drucksache V/1066 —
    5. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz)

    — Drucksache V/1067 —
    6. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetsez zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966)

    — Drucksache V/1068
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966)

    — Drucksache V/1096 —
    Ich darf davon ausgehen, daß bei der Begründung zum Haushaltsgesetz der Herr Bundesfinanzminister die unter den Punkten 4 bis 6 a genannten Vorlagen bereits mit eingebracht hat. Auf Begründung des Punktes 6 b wird verzichtet. Ich schlage dem Hohen Hause vor, die Aussprache über die Punkte 3 bis 6 a sowie 6 b der Tagesordnung zu verbinden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leicht.


Rede von Albert Leicht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Aussprache über den Entwurf eines Bundeshaushaltes für das Jahr 1967 habe ich namens meiner politischen Freunde aus der CDU/CSU an die Bundesregierung, aber insbesondere an Herrn Minister Schmücker, dem ich auch zu seinem heutigen 47. Geburtstag recht herzlich gratulieren darf,

(Beifall)

und seinen engeren Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium sowie an die Herren Staatssekretär Grund und Ministerialdirektor Korff vom Finanzministerium und an alle ihre Mitarbeiter ein herzliches Wort des Dankes zu richten. Sie haben in diesen Wochen und Tagen weit über das Maß des Üblichen hinaus — wohl bedingt durch die Lage, die hier in Bonn entstanden war — ihre Pflicht getan. Mir ist bekannt, daß bis an die Grenze des physisch noch Möglichen gearbeitet wurde. Das heute und jetzt hier festzustellen und gleichzeitig besonders anzuerkennen, scheint mir nicht nur Pflicht der CDU, sondern Pflicht des gesamten Deutschen Bundestages zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Heute sind es genau zwei Wochen her, seit die von vielen schon lange herbeigeredete und heraufbeschworene Krise eintrat. Regierungskrise — ja, das ist es, was wir im Augenblick noch erleben. Hoffen wir, daß sie bald vorüber ist! Hüten wir uns aber davor, meine Damen und Herren, uns und unserem Volk einzureden oder einreden zu lassen, daß wir uns in einer Staatskrise befinden! Das wird doch hoffentlich dieser Bundestag — und er hat dazu die Möglichkeit — niemals zulassen. Alle Seiten dieses Hauses sind sich in diesem Wollen hoffentlich einig.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wir haben aber auch keine Wirtschaftskrise, wenn auch, wie wir alle wissen, Schwierigkeiten in Teilbereichen der Wirtschaft vorhanden sind. Diese wird es aber immer geben; sie sind nichts Außergewöhnliches. Als wir uns im Februar über das Sachverständigengutachten unterhielten, hat niemand an solche Schwierigkeiten gedacht.
Aber auch diese, von uns sicherlich ernstzunehmenden Schwierigkeiten ändern nichts an der tatsächlichen Lage. Wider Erwarten hat der Export einen beträchtlichen Aufschwung genommen. Unvermindert hält die Vollbeschäftigung an, obgleich nicht verkannt werden darf, daß der Arbeitsmarkt in Bewegung geraten ist. Trotzdem, zur Unruhe ist kein Anlaß.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Denn von über 20 Millionen Beschäftigten wurden Ende Oktober, wie die Zahlen, die gestern in den Zeitungen veröffentlicht worden sind, ausweisen, nur 145 800 als arbeitslos registriert. Gleichzeitig waren immer noch 436 090 offene Stellen vorhanden, und die Zahl der beschäftigten Gastarbeiter — die ja nur den Mangel an eigenen Arbeitskräften ausgleichen — liegt weiterhin über der Millionengrenze.
Was aber am bedeutsamsten ist: Seit dem Frühjahr ist die Preisentwicklung ganz spürbar ruhiger geworden. Also keine Krise, sondern Beruhigung der Konjunktur, wie sie noch im September anläßlich der ersten Lesung des Stabilitätsförderungsgesetzes von allen Fraktionen dieses Hauses verlangt worden ist. Die Konjunkturmotoren laufen also langsamer. Da ist noch nicht beunruhigend, und wir alle sind verpflichtet, dieses unserem Volk zu sagen und die falsche Meinung über die wirtschaftliche Lage und deren weitere Entwicklung richtigzustellen. Ein guter Anlaß ist die erste Lesung des Haushalts, weil eine falsche Volksmeinung von einer Wirtschaftskrise sehr leicht zu Fehl- oder gar Panikreaktionen führen kann, die unsere Überlegungen zum Haushalt unmittelbar beeinflussen müssen. Unsere Bürger können davon überzeugt sein, daß zu ernster Besorgnis und zu Angst vor einer allgemeinen Wirtschaftskrise wirklich kein Anlaß besteht.

(Beifall in der Mitte.)

Auch die einschränkenden Maßnahmen, die angekündigt sind, um die Haushalte der kommenden Jahre in Ordnung zu halten, ändern daran nichts. Auch sie sind notwendig zur Erhaltung, Festigung und weiteren Mehrung unseres gemeinsam erarbeiteten Wohlstands.
Die erste Lesung des Entwurfs des Haushalts 1967 unterscheidet sich grundlegend von allen früheren Debatten über die Haushaltsrede, die seit der Errichtung der Bundesrepublik in diesem Hohen Hause



Leicht
stattgefunden haben. Allen Haushaltsentwürfen war gemeinsam, daß sie unter dem Spannungsverhältnis zwischen den politisch und sachlich erstrebenswerten Wünschen und Forderungen und den beschränkten Deckungsmöglichkeiten standen. Auch in Zeiten stürmisch aufsteigender Konjunktur und wachsender Steuereinnahmen reichten die zu erwartenden Einnahmen insgesamt niemals aus, um auch nur annähernd alle Wünsche zu erfüllen.
Bei dem nunmehr vorgelegten Haushaltsentwurf scheinen sich dagegen alle ungünstigen Entwicklungen zusammengefunden zu haben. An der Frage, wie die öffentlichen Finanzprobleme gelöst werden sollen, ist die bisherige Regierungskoalition zerbrochen. Ausgangspunkt war die große Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt und die Frage nach ihrer Deckung. Die Ursachen der Dekkungslücke und — das sollte man wieder einmal feststellen — auch der zu erwartenden Deckungslücken in den kommenden Haushalten liegen schon in früheren Jahren, nicht erst in den Jahren 1964 und 1965. Der Bundestag — also Abgeordnete aller hier vertretenen Parteien — ist der Versuchung erlegen, mit weit über das vernünftige, noch vertretbare Maß hinausgehenden staatlichen Leistungen die Gunst der Wähler zu gewinnen. Politik wurde oft mit Geld-ausgeben gleichgesetzt. Die Warnungen weniger Kollegen aus allen Fraktionen dieses Hauses wurden in den Wind geschlagen. So entstanden Forderungen an den Staat, die in vollem Umfang einfach nicht befriedigt werden können. Schon Ende 1965 mußte daher das sogenannte Haushaltssicherungsgesetz gesetzlich festgelegte oder vorgesehene Verpflichtungen in Milliardengröße außer Kraft setzen.
Nun aber, ein Jahr später, stehen wir vor neuen einschneidenden Maßnahmen. Schon die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1967 begegnete großen Schwierigkeiten, da das Haushaltssicherungsgesetz vom 24. Dezember des vergangenen Jahres überwiegend nur den Ausgleich des Bundeshaushalts 1966 sicherstellte. Die Bundesregierung sah sich deshalb gezwungen — und es ist zu begrüßen, daß sie sich hierzu frühzeitig entschlossen hat —, zugleich mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 1967 die Entwürfe eines Steueränderungsgesetzes und eines Finanzplanungsgesetzes einzubringen. Beide Gesetze sollen, wie ihr Name sagt, zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung dienen.
Ich kann zugleich im Namen meiner Freunde dieses Vorgehen der Bundesregierung, ohne mich auf Einzelheiten festzulegen, nur begrüßen. Die erstmals für 1965 und in verbesserter Form für 1966 gegebenen mittelfristigen Finanzvorausschauen auf die künftige Entwicklung des Bundeshaushalts haben trotz aller vorhandenen Mängel uns in der CDU/ CSU-Fraktion schon frühzeitig erkennen lassen — und wir haben das anläßlich der Beratung des Haushalts 1966 bereits gesagt —, daß der Ausgleich künftiger Haushalte weitere rigorose Eingriffe voraussetzen wird. Auch ist uns klar, daß wir uns nicht darauf beschränken dürfen, nur den Haushalt 1967 auszugleichen. Unumgänglich sind vielmehr weiterreichende Maßnahmen zur Sicherung einer längerfristig ausgeglichenen Entwicklung der öffentlichen Haushalte im Rahmen der Gesamtwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Leider traten bereits wenige Wochen nach Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett Umstände ein, die im Zeitpunkt der Verabschiedung entweder noch nicht erkennbar oder noch nicht überschaubar waren; vorher war eine gewisse Haushaltsreife für bestimmte Mittel noch nicht vorhanden. Ich meine dabei die Abwicklung des Devisenausgleichsabkommens mit den Vereinigten Staaten und die als Folge der Beruhigung der Konjunktur notwendige Neuschätzung der Steuereinnahmen des Bundes. Beide Umstände zwangen dazu, über den Haushalt hinaus Deckung für zu erwartende Steuerausfälle in Höhe von 1 090 000 000 DM und für fällig werdende Devisenausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden DM zu finden. Mit anderen Worten, die Haushaltslage hat sich unter diesen Gesichtspunkten innerhalb von wenigen Wochen um rund 2,4 Milliarden DM verschlechtert.
Bei diesen Darlegungen habe ich den Streit zwischen dem Bund und den Ländern über den Anteil an den Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer bewußt vernachlässigt, ohne zu übersehen, daß eine Durchsetzung des Standpunkts der Länder zu einer weiteren Haushaltsverschlechterung um Milliarden DM führen würde. Die Bundesregierung hat nämlich durch die gleichzeitige Einbringung eines Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer den gesetzgebenden Körperschaften vorgeschlagen, das bestehende Beteiligungsverhältnis von 39 : 61 zu belassen. Da der Haushaltsentwurf nicht mehr und nicht weniger als eine zahlenmäßige Vorausschau der Bundesregierung über die Finanzwirtschaft des Bundes im kommenden Rechnungsjahr darstellt, ist sie meines Erachtens nicht gehalten, sich den Rechtsstandpunkt der Länder zu eigen zu machen, solange ihr Gesetzentwurf von den gesetzgebenden Körperschaften nicht behandelt und abgelehnt worden ist.
Wir regen in diesem Zusammenhang an, auch das Gesetz über das Beteiligungsverhältnis so schnell wie möglich zu behandeln, damit wir hoffentlich zur dritten Lesung schon ein Ergebnis der Verhandlungen vorliegen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn unter diesen Umständen, meine Damen und Herren, auch aus diesem Hause Stimmen laut geworden sind, daß der vorgelegte Haushaltsentwurf nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspreche und damit keine Grundlage für die Beratungen in diesem Hohen Hause sei, muß ich diese Auffassung schärfstens zurückweisen. Für die Frage der Ausgeglichenheit des Haushaltsentwurfs kann nur der Zeitpunkt der Verabschiedung durch die Bundesregierung maßgebend sein.
Nach den Finanzverfassungsbestimmungen des Grundgesetzes sind alle Verfassungsorgane, nämlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, verpflichtet, einen in Einnahme und Ausgabe ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und zu verabschie-



Leicht
den. Dieses Hohe Haus darf es sich daher nicht so einfach machen, wie dies draußen in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen namhafte Institutionen getan haben. Dieses Hohe Haus kann sich auch nicht in die gleiche Lage versetzen wie der Bundesrat, der im ersten Durchgang den Haushaltsentwurf als ungeeignet bezeichnet, aber sich gleichzeitig versagt hat,

(Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)

Vorschläge zu machen, wie der Haushaltsplan nach seiner Auffassung ausgestaltet werden sollte, um den Anforderungen des Artikels 110 des Grundgesetzes zu entsprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ja, der Bundesrat hat noch nicht einmal die immerhin zu erwägenden Ergebnisse, die seine Ausschüsse erarbeitet haben, als Material aufgenommen oder weitergegeben.
Der Bundestag kann einer klaren Entscheidung nicht ausweichen; denn das Gebot einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft verpflichtet auch dieses Hohe Haus. Eine Ablehnung des Gesetzes wäre zwar formell möglich. Dadurch würde aber mit Sicherheit, meine Damen und Herren, unserem Staat unabsehbarer und nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt.
Machen wir uns die Folgen einer Ablehnung des Haushaltsentwurfs und der ihn begleitenden Gesetze einmal zahlenmäßig klar; vielleicht gibt uns das die Nüchternheit, die uns allein zu richtigen Entscheidungen führen kann.
Bei Verzögerung der Behandlung des Finanzplanungsgesetzes, so daß es vor Ende dieses Jahres nicht mehr verabschiedet werden könnte, würden Kürzungen in Höhe von rund 100 Millionen DM monatlich bei laufenden Ausgaben nicht eintreten. Bei einer Verspätung des Wirksamwerdens des Steueränderungsgesetzes würde bereits bei einer Verzögerung um einen Monat mit einem Ausfall von Mehreinnahmen in Höhe von rund 250 Millionen DM zu rechnen sein. Wenn das gesamte Gesetzeswerk z. B. erst im Mai in Kraft träte, beliefe sich die Verschlechterung der Haushaltslage nach den vorliegenden Gesetzentwürfen auf mehr als eine Milliarde DM. Sollten die Länder nur 35 % Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer abführen, so würde die Haushaltslücke aus einem verspäteten Inkrafttreten des Gesetzeswerkes auf weit über 1,6 Milliarden DM steigen. Unter Berücksichtigung der nach Verabschiedung des Entwurfs eingetretenen Verschlechterung würde auf das Jahr gerechnet ein Fehlbetrag in der Größenordnung von weit über 4 Milliarden DM entstehen. Bei der Langwierigkeit unseres Gesetzgebungsverfahrens könnte dieser Fehlbetrag auch durch noch so rigorose Steuererhöhungen im Rechnungsjahr 1967 nicht mehr aufgeholt werden.
Da der Bund auch, ganz abgesehen von der gegenwärtigen Schwäche des Geld- und Kapitalmarkts, keine Möglichkeit besitzt, Lücken dieser Größenordnung durch Kassenkredite auszufüllen, würde eine solche Entwicklung dazu zwingen, alle nicht gesetzlich und vertraglich gebundenen Leistungen und Maßnahmen einzustellen. Was ein derartiger Ausgabenstopp für die deutsche Volkswirtschaft bedeuten würde, ist kaum abzusehen. Das von anderer Seite gebrauchte Wort, daß aus der Kabinettskrise keine Wirtschafts- oder gar Staatskrise werden darf, ist — nur in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren — daher leider keine überspitzte Formulierung, sondern könnte allzu leicht Wirklichkeit werden, dann nämlich, wenn nicht alle Fraktionen dieses Hohen Hauses — und ich nehme dabei keine aus — die Bereitschaft zeigen, jenseits von Parteiinteressen das Notwendige zur Gesunderhaltung unseres Wirtschaftsgefüges und unseres Staatswesens zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Auch die Kassenlage des Bundes zwingt zu sofortigem Handeln. Die Kassenlage hat sich, wie wir wissen, 1966 gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Das ist im wesentlichen eine Folge des stärkeren Abflusses der Haushaltsmittel im Bereich der Verteidigung, der schon im ersten Rechnungshalbjahr das zeitanteilige Soll überschritten hat. Außerdem wird die Kassenlage durch den Fehlbetrag 1965 belastet, der in Höhe des Restbetrages von 528 Millionen DM erst im Laufe des Jahres 1967 haushaltsmäßig abgedeckt wird. Die schon bestehenden Schwierigkeiten werden noch erhöht, da der Haushalt 1966 auf Grund der neueren Entwicklung auf der Einnahmeseite voraussichtlich mit einem kassenmäßigen Defizit abschließen wird. Diese Situation ist besonders deshalb bedrohlich, weil bereits jetzt für die erste Hälfte des Jahres 1967 ein erhöhter Liquiditätsbedarf des Bundes absehbar ist. Ich nenne hier nur die erhöhten Leistungen zugunsten des Devisenausgleichsabkommens und das zu erwartende geringere Steueraufkommen.
Diese Umstände zusammengenommen begründen die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Bundes im Laufe des ersten Halbjahres 1967. Zur Ermöglichung der laufenden Ausgaben ist der Bund ohnehin in jedem Jahr zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bei der Bundesbank gezwungen. Die Kreditlinie, bis zu der die Bundesbank im äußersten Notfall gehen kann, beläuft sich nach dem Bundesbankgesetz auf 3 Milliarden DM. Selbst wenn dieser Betrag in voller Höhe zur Verfügung stände — was eine echte Geldschöpfung mit den sich daraus ergebenden währungspolitischen Konsequenzen bedeutete —, würde auch das nicht ausreichen, die Zahlungsfähigkeit des Bundes im ersten Halbjahr 1967 sicherzustellen. Auch daraus ergibt sich die unabdingbare Forderung, Ausgabenkürzungen und Einnahmeverbesserungen in jedem Fall zum 1. Januar 1967 wirksam werden zu lassen.
Meine Freunde und ich begrüßen daher das mutige Vorgehen der Bundesregierung, trotz fehlender Mehrheit einen umfassenden Vorschlag zur Vermeidung einer Finanzkrise vorzulegen. Der Vorschlag, den Herr Kollege Minister Schmücker in seiner Haushaltsrede vorgetragen hat, enthält nämlich nicht nur — das möchte ich besonders hervorkehren, weil es in den letzten Tagen untergegan-



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gen ist — negative Vorschläge in Gestalt von Kürzungen und Steuererhöhungen, sondern umfaßt audi die Lösung oder doch wenigstens den ersten Schritt zur Lösung wesentlicher Finanzprobleme für die Zukunft. Ich nenne nicht nur die völlige Abwicklung des laufenden Devisenabkommens mit den USA durch Anhebung des Verteidigungshaushalts um rund 1,1 Milliarden DM, sondern auch einen ersten und entscheidenden Beitrag zur Lösung der Nahverkehrsprobleme in den Gemeinden und die Anpassung der Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung an den echten Bedarf, der durch die verschiedenen Maßnahmen zur Lösung der Kohlenkrise fühlbar steigen muß. Mit den vorgesehenen Mehrausgaben von 1,9 Milliarden DM werden daher öffentliche Bedürfnisse gedeckt, die wohl von keinem Mitglied dieses Hohen Hauses ernstlich bestritten werden können.
Die im Ergänzungshaushalt vorgeschlagenen neuen Kürzungen in Höhe von 560 Millionen DM sind so verteilt, daß keine. lebenswichtigen Aufgaben vernachlässigt werden. Wenn darunter auch eine gewisse Verlangsamung der Abwicklung der Bundesrückerstattungsverpflichtungen enthalten ist, so dürfen wir erwarten, daß die betroffenen Kreise dafür Verständnis aufbringen, daß die Abwicklung dieser Wiedergutmachung notwendigerweise in den Rahmen des finanzwirtschaftlich Möglichen eingepaßt werden muß.
Im Ergänzungshaushalt hat die Bundesregierung den Abbau weiterer Vergünstigungen vorgesehen. Inwieweit die Möglichkeit besteht, noch mehr Kürzungen vorzunehmen und weitere Vergünstigungen abzubauen, muß den Einzelberatungen überlassen bleiben. Wir sehen hier noch gewisse, allerdings sehr eingeschränkte Möglichkeiten.
Allein durch die Ausgabeverniinderung und durch den Wegfall von Steuervorteilen den Haushaltsausgleich für die Periode bis 1970 herbeizuführen und gleichzeitig die Mittel freizumachen, die für die unbedingt notwendigen Sozialinvestitionen benötigt werden, wie das von gewissen Seiten immer wieder vorgetragen wird, ist deshalb sachlich einfach nicht durchführbar und unrealistisch. Es müssen auch Steuererhöhungen als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit muß schon deshalb ins Auge gefaßt werden, damit sich nicht Jahr für Jahr das wiederholt, was mit dem Haushaltssicherungsgesetz für das Jahr 1966 begonnen hat und nunmehr für das Jahr 1967 mit dem Finanzplanungs- und dem Steueränderungsgesetz fortgesetzt wird.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Unter diesen Aspekten würdigen wir auch die Steuererhöhungsvorschläge der Bundesregierung im Ergänzungshaushalt. Wir werden selbstverständlich bei den Einzelberatungen sehr sorgfältig prüfen, ob die Vorschläge der Regierung nun die besten in diesem Augenblick sind. Wir werden uns auch vorbehalten müssen, das eine oder andere an Möglichkeiten ergänzend vorzuschlagen. Meine Fraktion ist z. B. der Meinung, daß eine Erhöhung der Schnapssteuer — ich darf den Ausdruck wohl verwenden —
zwecklos sein wird, wenn nicht gleichzeitig die sogenannte Umsatzsteuerpräferenz für Berlin im Bereich der Spirituosen ebenfalls angefaßt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Auseinandersetzungen über die Frage der Notwendigkeit von Steuererhöhungen haben zu einem Bruch der bisherigen Koalition geführt. In der öffentlichen Auseinandersetzung 'hierüber ist immer wieder versucht worden, den Eindruck zu erwecken, als ob wir, die CDU/CSU-Fraktion, begeisterte Anhänger einer Steuererhöhung seien, während unser früherer Koalitionspartner als entschiedener Gegner jeder Steuererhöhung in Erscheinung trat. Nichts, meine Damen und Herren, ist unrichtiger als eine solche Vereinfachung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Steuererhöhungen sind für uns, wie wir oft genug betont haben, letztes Mittel, wenn alle anderen Wege versagen. Wir müssen allerdings bei unseren Überlegungen den Blick über das Jahr 1967 hinaus lenken.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Bloße Verschiebungen und Verlagerungen auf spätere Rechnungsjahre, wie sie im Haushaltssicherungsgesetz teilweise erfolgt sind, würden uns der Lösung der anstehenden Fragen keinen Schritt näherbringen, sondern die Probleme noch weiter verschärfen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Ernst der Situation und die daraus resultierende Notwendigkeit der im Finanzplanungsgesetz und Steueränderungsgesetz sowie im Zusammenhang mit dem Ergänzungshaushalt vorgeschlagenen Maßnahmen werden ja gerade erst deutlich, wenn man sich vor Augen hält, daß wir im Jahre 1967 nicht vor einer einmaligen Ausnahmesituation stehen, sondern — das mag man bedauern; aber es ist Tatsache — daß vielmehr die Deckungslücken in den Folgejahren ab 1968 ganz sprunghaft ansteigen werden, falls nicht bald Entscheidendes geschieht.
Gerade die für die Folgejahre zu erwartenden exorbitant hohen Deckungslücken zeigen, daß Ausgabekürzungen in der zur Schließung dieser Dekkungslücken erforderlichen Größenordnung nicht möglich erscheinen, ohne daß das Sozialgefüge schwerwiegend erschüttert, die äußere Sicherheit durch eine weitreichende Einschränkung des Verteidigungshaushalts gefährdet, die weitere Entwicklung im Bereich der Sozialinvestitionen gestoppt und die Verpflichtungen im internationalen Bereich, namentlich gegenüber der EWG, nicht eingehalten werden könnten. Keine dieser Folgen möchte meine Fraktion.
Wir müssen uns nun einmal alle klarmachen, daß auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts überhaupt keine wesentlichen Reserven mehr enthalten sind. Jede weitere umfangreichere Herabsetzung des Ausgabebedarfs setzt ganz einschneidende Eingriffe und echte Verzichte auf bisher als Schwerpunkte angesehene Aufgaben voraus. Den in erster Linie anzustrebenden Kürzungen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs auch in der Zukunft sind angesichts



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der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten bei über 90 % festgelegter Ausgaben in diesem Bundeshalt einfach Grenzen gesetzt.
Wenn deshalb gewisse Steuererhöhungen in Erwägung gezogen werden müssen, so sind wir uns bewußt, daß in der gegenwärtigen labilen Konjunktursituation allgemeine Steuererhöhungen nicht zu vertreten sind, weil hiervon zusätzliche unerwünschte Wirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmer und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ausgehen. Diesen Gedanken kann jedoch weitgehend begegnet werden, indem die Steuererhöhungen auf den konsumtiven Bereich konzentriert werden. In diesem Fall dürften die Wachstumskräfte der Wirtschaft am wenigsten beeinträchtigt werden. Maßvolle Steuererhöhungen im Verbrauchssektor ermöglichen in der gegenwärtigen kritischen Situation des Kapitalmarktes zugleich eine wünschenswerte Zurückhaltung des Bundes in der Aufnahme von Krediten. Im übrigen darf bei der Würdigung von Steuererhöhungen unter konjunkturellen Gesichtspunkten nicht übersehen werden, daß die hierdurch gewonnenen Deckungsmittel im Wege der Erfüllung öffentlicher Aufgaben wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Es handelt sich also nicht um eine Kaufkraftabschöpfung, die eine unerwünschte Dämpfung der Wirtschaftskonjunktur zur Folge hätte.
In diesem Zusammenhang auch ein kurzes Wort zum Volumen des Etats, der nach den neuesten Vorschlägen der Regierung um rund 9 % gegenüber
dem Vorjahr gestiegen ist. Sicherlich hat die Begrenzung der Staatsausgaben auf eine bestimmte Höhe einen gewissen Richtwert. Vom Standpunkt eines Budgets, das gewisse Funktionen erfüllen muß und das gleichsam als Puffer und Zugkraft zwischen der Wirtschaft, also der Industrie und dem Verbraucher, und der öffentlichen Hand fungieren soll, bedeutet aber eine solche Begrenzung der Staatsausgaben noch nicht allzuviel. Jedenfalls ist es nicht der wesentlichste Akt moderner Budgetpraxis. Entscheidend ist, daß wir im voraus möglichst die Nah- und Fernwirkungen abzuschätzen wissen, die sich bei einem automatischen Anstieg der Einnahmen und vermehrten staatlichen Ausgaben ergeben. Sicherlich — und da werden alle zustimmen müssen — ist es ein Unterschied für die weitere konjunkturelle Entwicklung, ob der Staat die konsumtiven Ausgaben erhöht oder ob er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel mehr investiven Zwecken zuführt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Es ist auch wichtig, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang kurz zu erwähnen, daß allein aus dem Verteidigungsetat plus der 500 Millionen DM, die auf dem Kapitalmarkt bzw. Geldmarkt aufgebracht werden sollen, zur Abwicklung des Devisenausgleichsabkommens mit den USA 2,5 Milliarden DM gleich über 3 % des Gesamtvolumens konjunkturneutral in die USA fließen.
Immer wieder, meine Damen und Herren, wird der Gedanke einer Kürzung des Verteidigungshaushalts ins Gespräch gebracht. Was hier an Kürzungen bei den laufenden Ausgaben möglich erscheint, hat
die Bundesregierung mit dem angekündigten Ergänzungshaushalt im wesentlichen selbst vorgeschlagen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß der Verteidigungshaushalt um 1,1 Milliarden DM erhöht werden muß, um die laufenden Verpflichtungen gegenüber den USA abzulösen. Diese Zahlen werden sich in den nächsten Jahren in Lieferungen modernsten Materials für die Bundeswehr umsetzen und ihre Abwehrbereitschaft erheblich stärken. Vielleicht tragen diese Zahlen auch dazu bei, daß im Laufe der nächsten Jahre eine gewisse Entlastung in diesem Bereich stattfinden kann.
Auch von meinem Standpunkt und vom Standpunkt meiner politischen Freunde aus gesehen lassen die Regierungsvorschläge noch viele Wünsche offen. Ich will Ihnen hier nur die sehr weitgehende Kürzung der Ausbildungszulage und die Verlagerung der Aufwendungen für den Mutterschutz auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erwähnen. Ich muß hier auch im Namen meiner Fraktion den Vorbehalt anmelden, daß wir bei den weiteren Beratungen im Ausschuß den Versuch machen werden, in diesen beiden Punkten eine andere, sachgerechter erscheinende Lösung zu finden.
Dasselbe gilt auch für die so heftig diskutierte Herabsetzung der Kilometerpauschale. Auch hier werden wir hoffentlich zu einer anderen Lösung kommen, als sie von der Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgeschlagen worden ist, einer Lösung, meine Damen und Herren, die den teilweise berechtigten Einwendungen Rechnung trägt und die nach unserer- Meinung eine Senkung nicht von 50 auf 10 Pfennig, wie die Regierung es vorsieht, sondern etwa von 50 auf 36 Pfennig — auch das zunächst nur eine unbestimmte Zahl — bringen soll.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wesentliche Bedeutung, meine Kolleginnen und Kollegen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer mittelfristigen Vorausplanung, wird bei den Einzelberatungen des Etats zweifellos der Lösung des Problems der Sparförderung zukommen. Wie sich aus dem Finanzbericht für das Jahr 1967, den wir noch in den letzten Tagen erhalten haben, ergibt, werden Leistungen im Rahmen des Sparprämiengesetzes noch stärker als erwartet den Spielraum künftiger Haushaltsdispositionen einengen, weil gerade hier noch erhebliche Reserven für die Inanspruchnahme der Prämienbegünstigung zu vermuten sind. Wie notwendig hier eine Lösung ist, wird am besten deutlich, wenn wir uns die geschätzten Leistungen für die Jahre 1967 bis 1970, also vier Jahre, ansehen. Die Prämienausgaben und Steuermindereinnahmen insgesamt sollen für diesen Zeitraum 31 Milliarden DM betragen, d. h. sie steigen von rund 6,5 Milliarden DM im Jahre 1967 auf fast 10 Milliarden DM im Jahre 1970.
Anzuerkennen ist, daß im Etatentwurf für die Deutsche Bundesbahn wiederum ein erheblicher Betrag zur Verfügung gestelt wird. Dieser Betrag reicht aber nach unserer Meinung noch nicht aus, um entscheidende — und darauf wird es ankommen — Investitionsmaßnahmen durchzuführen. Wie wir aus



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der Presse entnehmen konnten, wurden die Mittel für Investitionen gerade in den letzten Tagen um mehr als 1 Milliarde DM bei der Bundesbahn gekürzt. Es wird daher zu überlegen sein — und wir wollen das hier zur Erwägung stellen —, ob nicht aus dem ERP-Vermögen für diese Zwecke ein beträchtlicher Betrag frei gemacht werden kann.
Ein Sonderproblem stellt sich im Einzelplan für Ernährung und Landwirtschaft. Hier ist der Ausgaberahmen auf den Ansatz von rund 4740 Millionen DM wie in diesem Jahr begrenzt. Dadurch ist eine gewisse Umstrukturierung der Ausgaben vornehmlich zur Deckung des Mehrbedarfs von rund 560 Millionen DM für die verschiedenen EWG-Fonds auf Grund der Marktordnungen infolge von Beschlüssen des EWG-Ministerrats vorgesehen. Möglicherweise entstehen so Schwierigkeiten, die Schwerpunkte der agrarpolitischen Zielsetzung zu verwirklichen. Allerdings fließen in späteren Jahren Mittel aus den EWG-Fonds wieder an die Landwirtschaft zurück. Eine Prüfung der Möglichkeiten, gerade unter diesem Gesichtpunkt des späteren Zurückfließens, ob eine Art Vorfinanzierung vorgenommen werden kann, sollte daher erfolgen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aufs lebhafteste begrüße ich, daß die Bundesregierung den lange erörterten Vorschlag unseres Kollegen Müller-Hermann aufgegriffen hat, die Mineralölsteuer um 3 Pfennig zu erhöhen, um damit den bereits erwähnten Beitrag zur Lösung des Nahverkehrsproblems in den Gemeinden zu leisten. Ich bin mir bewußt, daß von interessierter Seite bemängelt wird, daß nicht das gesamte Mehraufkommen aus der Mineralölsteuererhöhung, so wie sie jetzt vorgesehen wird, sondern nur zwei Drittel im Ende für diesen Zweck bereitgestellt werden. Aber auch hier muß der oberste Grundsatz der Finanzwirtschaft gelten, daß nicht Einzelinteressen — mögen sie noch so schwerwiegend sein —, sondern das Gesamtinteresse in den Vordergrund gestellt wird. Der Haushaltsausgleich kann nach meiner Ansicht nur gesichert werden, wenn auch aus diesem Mehraufkommen ein Teil eben dieses Drittel — als allgemeines Deckungsmittel eingeplant wird.
Bei den weiteren Beratungen werden wir allerdings zur Diskussion stellen, ob nicht in Anlehnung an das Gutachten zur Finanzreform versucht werden soll, den dort aufgestellten Grundsatz — Verwendung eines bestimmten Prozentsatzes des zweckgebundenen Mineralölsteueraufkommens zur Lösung der gemeindlichen Verkehrsprobleme — schrittweise zu verwirklichen.
Im übrigen darf ich feststellen, daß wir uns vorbehalten müssen, bei den Einzelberatungen zu dem, was uns die Bundesregierung sonst, insbesondere im Entwurf des Etats, vorgeschlagen hat — sowohl hinsichtlich der Steuermehreinnahmen als auch in bezug auf die Umschichtung und Kürzung von Ausgaben —, Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Wir sind gewillt, wenn wir in einzelnen Bereichen Änderungen der Struktur dieser Vorschläge vornehmen, selbst andere Vorschläge, die denselben Zweck beinhalten müssen, vorzubringen.
Die Einwände der alten und neuen Opposition gegen den Ergänzungsvorschlag der Bundesregierung werden sich sicher — und das hat sich schon aus etlichen Äußerungen ergeben — darauf konzentieren, daß auch er die Streitfrage um den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ungelöst läßt. Wir teilen jedoch die Auffassung der Bundesregierung, daß die Voraussetzungen, die 1963 für eine Änderung des Bundesanteils sprachen, auch heute noch unverändert fortbestehen. Die Ausgaben des Bundes auf der einen und die der Länder und Gemeinden auf der anderen Seite haben sich nicht so unterschiedlich entwickelt, daß von der Ausgabenseite her eine Neuverteilung gefordert werden könnte. Es würde den Sinn des Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig ins Gegenteil verkehren, wollte man die scharf gekürzten Ausgaben des Bundes mit den mehr oder weniger ungekürzten oder mäßig herabgesetzten Ausgabeforderungen von Ländern und Gemeinden vergleichen.
Der Bund hat überdies seit mehreren Rechnungsjahren seinen außerordentlichen Haushalt nach den Möglichkeiten der Kreditaufnahme unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der anderen öffentlichen Hände bemessen. Er mußte das tun, weil nach der Haushaltsübung des Bundes bereits seit Jahren zwischen den Ausgaben des ordentlichen und des außerordentlichen Haushalts kein qualitativer Unterschied besteht. Die außerordentlichen Ausgaben des Bundes unterscheiden sich in ihrer Dringlichkeit und Unabweisbarkeit in keiner Hinsicht von den ordentlichen Ausgaben.
Ich erwähne nur zwei Beispiele. In den vergangenen Rechnungsjahren sind die Ausgaben für den Bundeswehrwohnungsbau und für die Kapitalhilfe im außerordentlichen Haushalt untergebracht worden. Beiden Ausgaben lagen rechtliche Verpflichtungen zugrunde. Sie mußten daher genauso bedient werden wie rechtlich festliegende Ausgaben des ordentlichen Haushalts. Im Gegensatz dazu waren in zahlreichen Ländern und Gemeinden die außerordentlichen Haushalte vielfach weit höher als die in Aussicht stehenden Kredite. Das galt auch schon zu einer Zeit, in der der Kapitalmarkt noch nicht die heutige Schwäche aufwies.
Ich erwähne dies nur, meine Damen und Herren, um zu zeigen, daß bei der Bemessung der Anteile an den Gemeinschaftssteuern die Ausgabenwünsche, auch wenn sie im Haushalt ihren Niederschlag gefunden haben, keineswegs die gleiche Qualität haben und daß die Vergleichbarkeit der Ausgaben des Bundes auf der einen und der Länder und Gemeinden auf der anderen Seite voraussetzt, daß deren Unabweisbarkeit und die Möglichkeit der Streckung geprüft werden.
Sollte es im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens doch zu einer Senkung des Bundsanteils kommen, weil das Anteilsgesetz ein Zustimmungsgesetz ist und deshalb im Vermittlungsausschuß eine Lösung gefunden werden muß, so möchte ich für mich und meine Freunde keinen Zweifel daran lassen, daß dadurch der Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 weder in Frage gestellt werden kann noch darf. Die Länder müssen sich deshalb darüber



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im klaren sein — hier kann ich die Ausführungen des Herrn Kollegen Schmücker in seiner Haushaltsrede nur nachhaltig unterstützen —, daß in Höhe des dann eintretenden Ausfalls an Steuereinnahmen Kürzungen vorgenommen werden müssen und daß es unvermeidlich sein wird, auch solche Ansätze zu kürzen, die sich auf Übertragungen auf die Länderhaushalte beziehen.

(Zustimmung des Abg. Dr. Müller-Hermann)

Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es bis zur Änderung des Art. 106 des Grundgesetzes im Jahre 1955 ständige Übung war, den Bundesanteil durch ein Gesetz festzulegen, das vielfach erst nach dem Haushaltsgesetz in Kraft trat, weil regelmäßig der Vermittlungsausschuß, in einem Fall sogar dreimal, angerufen werden mußte. Alle Vorwürfe, daß aus diesem Grunde der nunmehr vorliegende Haushaltsentwurf dem Grundgesetz widerspreche, stoßen daher ins Leere.
Aus der Rede meines Kollegen Minister Schmücker habe ich mit Genugtuung entnommen, daß die mittelfristige Finanzplanung erstmalig für die Ausgestaltung des Haushaltsentwurfs und seiner Ergänzung maßgebend gewesen ist. Die mittelfristige Finanzplanung, von der auch ich hoffe, daß sie nach Durchrechnung der sich aus dem Ergänzungsvorschlag ergebenden Änderungen diesem Hohen Hause zugänglich gemacht wird, hat aufgedeckt, daß die Dynamisierung der konsumtiven Ausgaben und die Verpflichtungen aus den Römischen Verträgen bis in das Jahr 1971 hinein das gesamte zu erwartende Mehr an Steuereinnahmen auffressen. Hierin liegt die eigentliche Problematik des Bundeshaushalts und die Ursache dafür, daß auch das jetzt vorliegende Finanzplanungsgesetz zwar ein entscheidender Schritt zur Überleitung in eine längerfristige Finanzplanung bedeutet, aber noch nicht die endgültige Lösung einer längerfristigen Haushaltspolitik bringen kann. Es ist daher notwendig, die Zeit zu nutzen, um die längerfristige Finanzplanung weiter auszubauen und schließlich die Planungen des Bundes auch mit denen der Länder und Gemeinden abzustimmen und damit zu einer echten Prioritätsentscheidung bei allen öffentlichen Aufgaben und Ausgaben zu kommen.
Letztlich können wir die öffentliche Hand nicht nur aus der isolierten Sicht des Bundes, aus der isolierten Sicht des einzelnen Landes oder gar aus der isolierten Sicht jeder einzelnen Gemeinde sehen. Für den Bürger draußen im Lande ist die öffentliche Hand mit Recht ein einheitliches Ganzes. Wenn wir deshalb die Aufgaben und Ausgaben in die Zukunft hinein vorausschauend planen, um sie mit den begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen, so kann nur die Gesamtschau in Abstimmung zwischen den verschiedenen Ebenen unseres Staates, Bund, Ländern und Gemeinden also, eine wirkliche, ausgewogene Lösung herbeiführen.
Aus dem Bereich des Bundes, meine Damen und Herren, müssen wir aus der gegebenen Situation, die sich aus dem überproportionalen Anstieg der
dynamisierten konsumtiven Ausgaben ergibt, sehr bald Konsequenzen ziehen. Um überhaupt die Steuerbelastung in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden wir um weitere umwälzende Eingriffe in die Struktur unserer Bundesausgaben nicht herumkommen. Dabei müssen wir den Mut haben, nach der Rechtfertigung, der Notwendigkeit und der Zielsicherheit der einzelnen Ausgabepositionen in allen Bereichen zu fragen. Der alsbaldigen Entscheidung, was im einzelnen zu machen ist, wo gekürzt werden soll und welche Steuern eventuell noch zusätzlich erhöht werden müssen, können wir so oder so nicht ausweichen. Das Problem der Gesunderhaltung der Staatsfinanzen ist und bleibt ein, wenn nicht das zentrale Problem der Innenpolitik. Die äußerst schwierige finanzwirtschaftliche Lage, in die wir gekommen sind, zwingt dazu, meine Damen und Herren, unsere ganze Aufmerksamkeit auf die Lösung dieses Problems zu konzentrieren. Von seiner rechtzeitigen und richtigen Lösung hängt letztlich das Wohl und Wehe unseres Staates und aller seiner Bürger ab. Diese Aufgabe geht alle an.
Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, daß wir in diesem Punkt an einer Wende stehen und daß es notwendig ist, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, um dieses Problem jenseits politischer Meinungsverschiedenheiten gemeinsam zu lösen. Die Folgen eines Nichthandelns werden nicht nur die künftige Bundesregierung, sondern eben alle Staatsbürger zu tragen haben.
Die Ereignisse der letzten Monate sind nicht dazu angetan gewesen, meine Damen und Herren, das Ansehen unserer Demokratie nach innen und außen zu stärken. Um so notwendiger ist es, daß wir gemeinsam die erforderlichen Entscheidungen treffen, um unsere finanzielle Ordnung gesund zu erhalten und damit die Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum unserer Wirtschaft und für eine Stärkung unseres Gemeinwesens zu schaffen. Was heute an leichten chirurgischen Eingriffen versäumt wird, kann vielleicht schon in wenigen Monaten zu existenzgefährdenden Maßnahmen zwingen. Deshalb muß dieses Hohe Haus unverzüglich an eine sachliche, konstruktive Arbeit gehen.
Das Gesamtproblem geht allerdings nicht allein den Bund, auch nicht allein die öffentliche Hand im ganzen an. In dieser Frage sind vielmehr alle Gruppen unseres Volkes angesprochen. Nur im Zusammenspiel aller werden wir das, was dieses Volk nach schwerer Niederlage und völligem Zusammenbruch wiederaufgebaut hat, erhalten und, wenn auch weniger hektisch, steigern können.
Lassen Sie mich deshalb, meine Damen und Herren, mit einem Zitat aus Wilhelm Röpkes „Torheiten der Zeit" schließen. Ich darf es mit Genehmigung der Frau Präsidentin vorlesen:
Die Gesellschaft kann nicht existieren, ohne daß irgendwo eine Bremse des ungezügelten Willens und Appetits eingebaut wird, und je weniger die Menschen selber in ihrem eigenen Innern darüber verfügen, um so mehr muß sie ihnen von außen angelegt werden.



) Leicht
Er schließt:
Ich kenne kein Land, das alle diese Sätze mehr beherzigen sollte als Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.