Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Adenauer 11. 11.
Dr. Arndt (Berlin) 30. 11.
Blachstein 30. 11.
Dr. Eckardt 11. 11.
Eisenmann 15. 11.
Erler 30. 11.
Ertl 10. 11.
Fritsch (Deggendorf) 30. 11.
Geldner 10. 11.
Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11.
Jung 10. 11.
Frau Dr. Krips 11. 11.
Kubitza 10. 11.
Lenz (Trossingen) 30. 11.
Mauk 10. 11.
Dr. von Merkatz 30. 11.
Paul 31. 12.
Frau Pitz-Savelsberg 30. 11.
Dr. Rutschke * 11. 11.
Scheel 10. 11.
Schmidt (Kempten) 10. 11.
Dr. Starke (Franken) 11. 11.
Struve 30. 11.
Teriete 30. 11.
Dr. Verbeek 30. 11.
Walter 10. 11.
*Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlage 2
Schriftliche Ausführungen
des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung.
Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte.
Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird.
Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten.
Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden,
3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966
um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden.
Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat.
Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen
DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) :
Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen?
Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen?
Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin.
Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen.
Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden.
Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung.
Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt.
Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) :
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391
Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt?
Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen?
Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat.
Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) :
Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten?
Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat.
Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht.
Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten.
Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor.
Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben.
Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) :
Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen?
Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei.
Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei.
Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.