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ID0507100200

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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3321 A Überweisung von Vorlagen . . . . . . 3321 C Erweiterung der Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 3322 A Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Erklärungsvordruck für die Hauptfeststellung des Einheitswertes Grund, Staatssekretär . . . . . . 3322 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3322 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3324 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3324 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3325 A Unertl (CDU/CSU) 3325 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (CDU/CSU) 3325 D Ott (CDU/CSU) 3326 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3326 B Fragen des Abg. Weigl: Kleiner Grenzverkehr an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze Grund, Staatssekretär 3326 C Frage des Abg. Dröscher: Verzinsung von den Kriegsopfern und Sozialrentnern zu Unrecht vorenthaltenen Beträgen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3327 C Fragen der Abg. Frau Rudoll: Weitergabe der Sprechstundenblätter an die Krankenhausärzte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3327 D Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 3327 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Einführung eines einheitlichen Mütterpasses Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 Frage des Abg. Killat: Beitragsverlust bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3328 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 3328 C Fragen des Abg. Collet: Konsequenzen einer Auflösung des Standorts Zweibrücken der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3329 A Collet (SPD) . . . . . . . . . 3329 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3330 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3330 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3330 D Kaffka (SPD) 3331 B Sammelübersichten 9 und 10 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1026, V/1027) . . 3331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/1066) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) (Drucksache V/1067) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) (Drucksache V/1068) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966) (CDU/CSU) (Drucksache V/1096) — Erste Beratung — Leicht (CDU/CSU) 3332 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3339 A Schmücker, Bundesminister 3348 A, 3367 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 3348 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3356 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3356 B Dr. Schiller (SPD) 3361 B Dr. Friderichs (FDP) 3375 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1011) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3377 D Schmücker, Bundesminister . . . . 3380 D Dr. Luda (CDU/CSU) 3381 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3384 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1005) — Zweite Beratung — Krammig (CDU/CSU) 3386 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 3386 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Drucksache V/1075) — Erste Beratung — . . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 70/66/EWG (Agrarstrukturerhebungsgesetz) (Drucksache V/1076) — Erste Beratung — . . . . 3387 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksache V/965) . . . . 3387 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3387 C Anlagen 3389 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3321 71. Sitzung Bonn, den 10. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Eckardt 11. 11. Eisenmann 15. 11. Erler 30. 11. Ertl 10. 11. Fritsch (Deggendorf) 30. 11. Geldner 10. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Jung 10. 11. Frau Dr. Krips 11. 11. Kubitza 10. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Mauk 10. 11. Dr. von Merkatz 30. 11. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 30. 11. Dr. Rutschke * 11. 11. Scheel 10. 11. Schmidt (Kempten) 10. 11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Struve 30. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. Walter 10. 11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Bauknecht zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesfinanzminister zu dem Etat des Ernährungsministeriums gemacht hat, darf ich mir erlauben, einige wenige kurze Bemerkungen zu machen. Diese sind dringend notwendig, weil der Eindruck entstehen könnte, daß der Landwirtschaft die gleiche Summe an Zuwendungen zukomme wie in dem vergangenen Jahre. Das trifft leider keineswegs zu. Im Gegenteil, wenn man den Etat überblickt, so kann man feststellen, daß der Vorgang, den der Bundesfinanzminister als Umstrukturierung der Einzelansätze bezeichnet hat, eine wesentlich größere Auswirkung hat, als es einem beim Anhören der Rede klarwerden konnte. Der Ansatz „Allgemeine Bewilligungen", der im wesentlichen den Grünen Plan und die EWG-Anpassungshilfe beinhaltet, erfuhr im Gesamten eine Kür- Anlagen zum Stenographischen Bericht zung von 580 Millionen DM, also mehr als eine halbe Milliarde. Dafür wurde das Kapitel „Marktordnung" um nahezu denselben Betrag, nämlich um 558 Millionen DM, aufgestockt. Hinter diesem Schleier verbirgt sich die Wirklichkeit, daß die effektiven Zuwendungen, welche der Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur dienen und für die sich dieses Haus in den vergangenen Jahren eingesetzt hat, einer so gewaltigen Kürzung unterworfen werden sollen. Die Frage erhebt sich, warum das geschehen ist. Durch die im Jahre 1967 zu erfolgende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes muß die Bundesregierung infolge ihrer eingegangenen Verpflichtungen den größten Teil dieses Betrages für den Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel beisteuern. Ein wesentlicher Teil - man schätzt 432 Millionen DM - der nach dort zu erfolgenden Zahlung fließt im Laufe der nächsten Jahre wieder in die Bundeskasse zurück. Es handelt sich hier um eine Art Vorfinanzierung, bis das Brüsseler Instrumentarium voll funktionsfähig wird. Ähnliche Verpflichtungen bestehen auch für die anderen Mitgliedstaaten der EWG. Während man nun in Frankreich, der Sachlage Rechnung tragend, den einzig richtigen Weg geht, diese Vorfinanzierung über die Französische Nationalbank vorzunehmen, mutet man bei uns der deutschen Landwirtschaft zu, daß einfach diese Leistungen aus dem Ernährungshaushalt bestritten werden. Der Haushalt des Bundesernährungsministers liegt unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch die Leistungen an den Brüsseler Agrarfonds in Wirklichkeit unter der Höhe des Haushaltsjahres 1963, während der Gesamtetat des Bundes in diesem Zeitabschnitt um über 30% ausgeweitet wurde. Ein solches Vorgehen müssen wir entschieden ablehnen, und wir glauben, daß dies sicherlich auch nicht im Sinne dieses Hohen Hauses gelegen ist. Ich darf daher auch namens meiner Fraktionsfreunde die Bundesregierung dringend bitten, diese Vorfinanzierung nicht zu Lasten der Leistungen des Grünen Plans vorzunehmen, sondern einen ähnlichen Weg zu beschreiten wie unser EWG-Partner in Frankreich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß man diese schon jetzt fälligen Ausgaben an die EWG hätte ersparen könnnen, wenn man nicht aus politischen Gründen darauf bestanden hätte, die EWG bereits zweieinhalb Jahre vor dem Ende der Übergangszeit zur praktischen Wirklichkeit zu machen. Aber da man dies nun wollte, sind die Folgen von der Allgemeinheit zu tragen und nicht einem einzelnen Berufsstand anzulasten. Lassen Sie mich nun noch auf ein paar andere Probleme eingehen, zunächst einmal auf den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vorgesehenen stufenweisen Abbau der Einkommensteuerfreibeträge für Land- und Forstwirte. Diese Freibeträge sollten im Jahre 1972 auslaufen und waren gerade im Hinblick darauf, der deutschen Landwirtschaft die Anpassung an die EWG zu erleichtern, eingeführt worden. Nun sollen sie vor ihrem Inkrafttreten ab 1967 bereits auf die Hälfte gekürzt werden, 3390 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 um dann im Jahre 1969 ganz wegzufallen. Dabei muß es einen mehr als merkwürdig berühren, wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt, man halte diesen Schritt für richtig, „um den Übergang zur Normalbesteuerung zu erleichtern". In Wirklichkeit bedeutet es, daß 350 000 kleinere und mittlere Landwirte, die schon bei dem früheren Steuersystem (VOL), wo es ebenfalls ähnliche Freibeträge gegeben hat, nun ab 1967 alle zur Einkommensteuerveranlagung herangezogen werden. Selbst im Ministerium ist man der Auffassung, daß man dies aus Mangel an Fachkräften kaum durchführen könne und so schließlich das, was man an Steuern hereinbringt, in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen würde. Dieses Vorhaben wiegt um so schwerer, als man es im Zusammenhang mit den Belastungen sehen muß, die ich vorhin aufgezeichnet habe. Man redet so viel, daß man trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts echte soziale Demontagen vermeiden will. Wenn dem so sein soll, dann kann und darf die Landwirtschaft hiervon auch nicht betroffen werden. Ohne auf Einzelheiten der Hilfen für die Landwirtschaft im Grünen Plan und im Titel „EWG-Anpassungshilfe" einzugehen, muß ich aber trotzdem noch auf zwei Umstände hinweisen, wo ich heute schon den Haushaltsausschuß um entsprechende Berücksichtigung bitten möchte. Zunächst einmal ist es die bittere Tatsache der Kürzung der neu zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel von 13 auf 10 Millionen DM. Wir haben volles Verständnis für die Lage des Kapitalmarktes, müssen aber bemerken, daß praktisch die ganzen Investitionen für die Verbesserung der Agrarstruktur — und hier besonders die Althofsanierung und die Verbesserung der Betriebsstruktur, die in dem neuen Programm der Investitionshilfe ihren Niederschlag findet — bei den jetzigen hohen Zinssätzen von 9 bis 10 % völlig blockiert werden. Es ist keinem Landwirt zumutbar, etwa bauliche Veränderungen oder die Beschaffung von Maschinenkapital um einen solch hohen Zinssatz vorzunehmen, während bekanntermaßen der Grüne Bericht bei mehr als 80 0/o der Betriebe die im Landwirtschaftsgesetz angestrebte Verzinsung von 3 % ausweist. Dabei möchte ich insbesondere darauf hinweisen, in welch umfassendem Maße die Zurverfügungstellung von billigen Krediten bei unseren EWG-Partnerländern eine Selbstverständlichkeit ist. Die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes seitens der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren völlig gleichgeblieben, während die übrige Wirtschaft infolge der Überhitzung ihrer Konjunktur den entsprechenden Beitrag zu der Misere geleistet hat. Ich darf noch erwähnen, daß im laufenden Jahre 1966 nahezu die ganzen Zinsverbilligungsmittel für Kredite benützt werden müssen, die bereits 1965 nicht zu bedienen waren. So wird es unumgänglich sein, aus den Mitteln von 1967 die Investitionskredite von 1966 mit zu bedienen, da es sich hier um Investitionsvorhaben handelt, d. h. um Objekte, die zum größten Teil bereits in der Durchführung begriffen waren. Diese Betriebe kann man nicht hängenlassen. Schon aus diesen Gründen werden wir mit den im Etat vorgesehenen 10 Millionen DM auf keinen Fall auskommen können. Die Deckung für die notwendige Erhöhung um 3 Millionen DM an Zinsverbilligungsmitteln kann aus dem Titel „Investitionshilfe" genommen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/1085 Fragen IV/2 und IV/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß, wenn beispielsweise neben anderen Bestellungen (Briefmarken) eine Vorratsliste bestellt wird, die Deutsche Bundespost eine Karte übersendet, mit der die Vorratsliste besonders bestellt werden muß und dadurch sowohl für die Deutsche Bundespost wie auch für die betreffenden Besteller zusätzliche Portoausgaben entstehen? Ist das Bundespostministerium bereit, solche wie die in Frage IV/2 erwähnten wiederholt vorgekommenen Vorgänge abzustellen? Die Deutsche Bundespost unterhält zwei Versandstellen für Sammlermarken, eine in Frankfurt am Main und eine in Berlin. Die Versandstelle in Frankfurt am Main sendet bei Markenbestellungen mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste diese sofort ab. Sie fügt eine Benachrichtigungskarte mit dem Vermerk bei, daß die bestellten Postwertzeiten in etwa 14 Tagen folgen. Bestellungen auf Postwertzeichen ohne Anforderung einer Vorratsliste wird stets eine Bestellkarte für Vorratslisten beigefügt. Mit diesen Bestellkarten kann zu einer beliebigen Zeit die dann gültige Vorratsliste angefordert werden. Die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin übersendet bei einer Postwertzeichenbestellung mit gleichzeitiger Bestellung einer Vorratsliste beides gemeinsam in einer Sendung. Die Arbeiten beider Versandstellen für Sammlermarken wurden in den letzten beiden Jahren auf elektronische Datenverarbeitungsmaschinen umgestellt. Dabei haben sich Anfangsschwierigkeiten auf verschiedenen Gebieten ergeben. Vermutlich stehen Ihre Beobachtungen damit im Zusammenhang. Das Lieferverfahren ist inzwischen ständig verbessert worden und wird seit etwa 6 Monaten in der zuvor beschriebenen Weise abgewickelt. Ich werde Ihre Feststellungen gerne zum Anlaß nehmen, beide Versandstellen für Sammlermarken auf die Beachtung von Vorratslistenbestellungen besonders hinzuweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/1085 Fragen V/5 und V/6) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1966 3391 Trift es zu, daß die Bundesrepublik bei der Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik weit hinter den Ländern USA, England, Japan, UdSSR und Frankreich zurückliegt? Beabsichtigt die Bundesrepublik Konsequenzen in bezug auf eine rasche und wirksame Forschungsförderung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik zu ziehen? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik insbesondere gegenüber den USA in der Forschung auf dem Gebiet der Halbleiterphysik in mancher Hinsicht zurückgeblieben ist. Der Vorsprung der USA beruht hauptsächlich darauf, daß die Regierung im Rahmen ihrer Weltraum- und Verteidigungsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit den für diese Zwecke benötigten Datenverarbeitungseinrichtungen, die Halbleiterforschung und -entwicklung mit erheblichen Mitteln gefördert hat. Die Forschung wird an Institutionen des Bundes wie den Physikalisch-Technischen Bundesanstalten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Festkörperforschung" mit jährlichen Aufwendungen von etwa 3 Mio DM gefördert. Überlegungen über die Errichtung eines besonderen Forschungsinstituts sind angestellt. Darüber hinaus ist es möglich, daß dieses Gebiet eine weitere schwerpunktmäßige Förderung erfahren wird durch die allgemeinen Schwerpunktprogramme der Hochschulen und des Wissenschaftsrates. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/1085 Fragen VI/3 und VI/4) : Was sind die Gründe dafür, daß in den vergangenen 7 Jahren die schon 1959 geplante Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle noch nicht errichtet Worden ist, obwohl der Deutsche Bundestag in einer Entschließung bereits am 12. Juni 1959 die Bundesregierung ersucht hat, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts dieser Dokumentationsstelle bereitgestellt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das in Frage VI/3 erwähnte Informationszentrum sobald wie möglich zu errichten und arbeitsfähig zu machen, uni den deutschen Ärzten in Forschung, Klinik und Praxis endlich die Möglichkeit zu geben, sich in den erforderlichen Fällen schnell und umfassend über den neuesten Wissensstand der Medizin zu unterrichten? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1959 wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die nach mehrmonatiger Zusammenarbeit ein Exposé erstellt hat, in dem sie ihre Vorstellungen über „Aufgaben und Arbeitsweise eines deutschen Instituts für medizinische Dokumentation" entwickelt hat. Diese Fachleute betonten, daß nicht eine Dokumentationsstelle, sondern ein Institut geschaffen werden müsse, das die gesamte deutschsprachige medizinische Literatur dokumentarisch erfaßt, aufbereitet und den in Praxis und Forschung tätigen Arzten jederzeit zur Verfügung stellt, darüber hinaus diesem Personenkreis aber auch die ausländische medizinische Literatur zugänglich macht. Da es angebracht war, die Länder an der Finanzierung dieses Instituts mitzubeteiligen, wurde dieses Exposé den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt. Diese haben ihrerseits Länderuntersuchungen angestellt, die einen Ausschuß der Leitenden Medizinalbeamten und den Direktor des Max-Planck-Institutes für Dokumentationswesen beteiligt haben. Die Verhandlungen in diesen Gremien zogen sich leider außergewöhnlich lange hin, so daß erst im Dezember 1965 die „Empfehlungen für die Errichtung eines Instituts für medizinische Literaturdokumentation" vorgelegt werden konnten. Erst danach konnte erneut über die Frage der Finanzierung verhandelt werden. Die Antworten der Bundesländer liegen noch nicht vor. Ich bitte zu berücksichtigen, daß eine entsprechende Institution mit einem so umfassenden Arbeitsbereich bisher nicht bestand, und daß der Bund ebenso wie die Länder hier Neuland zu betreten haben. Sobald die positiven Antworten der Bundesländer vorliegen, kann der stufenweise Aufbau des Instituts in Angriff genommen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 9. November 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/1085, Frage VI/5) : Nachdem die Zahnärzte erneut eine Änderung des geltenden Lebensmittelgesetzes gefordert haben, damit durch eine Fluoranreicherung des Trinkwassers die Karies besser bekämpft werden kann, ist die Bundesregierung bereit, diesem Wunsche zu entsprechen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, diesem Wunsch zu entsprechen. Zwar hat auf eine Anfrage der Bundesregierung der Bundesgesundheitsrat am 6. Juli 1966 ein Votum erstattet, nach dem die Fluoridierung des Trinkwassers ein Mittel ist, um der Entstehung von Karies vorzubeugen. Der Bundesgesundheitsrat wendet sich aber trotzdem gegen eine allgemeine Trinkwasserfluoridierung, da diese vom Standpunkt der öffentlichen Wasserversorgung aus praktisch nicht durchführbar und nicht vertretbar sei. Namhafte deutsche Ernährungswissenschaftler haben sich kürzlich gegen eine allgemeine Fluoridierung ausgesprochen, da eine ungezielte Fluoraufnahme ernährungsphysiologisch nicht unbedenklich sei. Damit erscheinen mir die gesundheitlichen Wirkungen noch nicht so geklärt zu sein, daß es gerechtfertigt wäre, das Lebensmittelgesetz mit dem Ziel zu ändern, eine allgemeine Fluoranreicherung des Trinkwassers vorzunehmen, d. h. jeden Staatsbürger zu zwingen, mit dem Trinkwasser Fluor zu sich zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Rösing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der Bundestagsfraktion



    der CDU/CSU bitte ich, als Punkt 6 b auf die heutige Tagesordnung zu nehmen den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zum Steueränderungsgesetz 1966. Dieser Entwurf steht im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt und dem Ergänzungshaushalt zum Haushalt 1967. Wie ich höre, ist der Entwurf mittlerweile bereits dem Bundesrat zugeleitet. Er soll das Defizit abdecken, das im Bundeshaushalt 1967 entstanden ist. Ich bitte um Annahme unseres Antrags.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Sie haben den Antrag gehört. Besteht Einverständnis des Hauses?

(Abg. Dr. Mommer: Nein, abstimmen!)

— Ich darf den Antrag zur Abstimmung stellen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Das erste war nach Meinung des Vorstandes die Mehrheit. Bei Stimmenthaltungen angenommen.
Ich schlage vor, daß das Steueränderungsgesetz 1966 — Drucksache V/1068 — Punkt 6 a und das Ergänzungsgesetz zum Steueränderungsgesetz 1966 — Drucksache V/1096 — Punkt 6 b der Tagesordnung wird.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksachen V/1085, V/1092 —

(Wuppertal auf: Welche Gründe hat der Bundesfinanzminister dafür, daß bei früheren Einheitswertfeststellungen ein Fragebogen von vier Seiten genügte, während heute 10 Seiten benötigt werden? Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung. Frau Präsidentin, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt Ist der Fragesteller damit einverstanden? — Das ist der Fall. Ich rufe also auch die Fragen IX/10 und IX/11 auf: Welche gesetzlichen Bestimmungen rechtfertigen im einzelnen die Fragen der Seiten 3 bis 8 der Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswerts auf den 1. Januar 1964? Glaubt der Bundesfinanzminister, daß die Fragen nach kompliziertesten Einzelheiten auf den in Frage IX/9 erwähnten Fragebogen die Richtigkeit der Erklärung fördert und den Aufwand an Kraft und Zeit, insbesondere der meist nicht Sadikundigen, rechtfertigt? Ich nehme an, Herr Abgeordneter, daß sich Ihre Fragen im wesentlichen auf den meist gebrauchten Erklärungsvordruck für das Ertragswertverfahren beziehen, nämlich auf den Vordruck EW 102, Grundstücksbeschreibung für bebaute Grundstücke. Dafür, daß dieser Vordruck gegenüber dem bisher verwendeten Vordruck für Fortschreibungen nach altem Recht an Umfang zugenommen hat, gibt es mehrere Gründe. Einmal werden die Einfamilienhäuser im Unterschied zum bisherigen Recht zum größten Teil nicht im Sachwertverfahren, sondern im Ertragswertverfahren bewertet. Diese Tatsache macht es notwendig, daß der neue Vordruck viele Fragen enthält, die anders als früher für die Bewertung der Einfamilienhäuser erforderlich sind. Auch für die anderen bebauten Grundstücke hat das Bewertungsgesetz 1965 eine Reihe neuer Vorschriften gebracht. So ist die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit zum Teil neu geregelt. Ich darf hierzu nur auf die Einbeziehung der Anteile des Grundstückseigentümers an gemeinschaftlichen Hofflächen oder Garagen in das Grundstück hinweisen. Ferner bestehen für die Nichtberücksichtigung der dem Bevölkerungsschutz dienenden Gebäude oder Gebäudeteile neue Vorschriften. Schließlich seien noch die Vorschriften über die Bewertung des Wohnungseigentums und des Teileigentums sowie der Gebäude auf fremdem Grund und Boden erwähnt. Diese und andere Neuregelungen bedingen zusätzliche Fragen. Ich möchte aber auch auf folgendes hinweisen. Damit nicht zu eng geschrieben werden muß, ist für die Mietaufstellung für Wohnraum und für Geschäftsraum je eine Doppelseite vorgesehen, obwohl man vielleicht mit zweimal je einer einfachen Seite ausgekommen wäre. Im Unterschied zum bisherigen Vordruck ist jetzt ausreichend freier Raum für etwaige Ausführungen des Grundstückseigentümers über wertmindernde Umstände gelassen worden. Insofern beruht der Umfang des Vordrucks auf einer Gestaltung, die gerade die Ausfüllung erleichtern sollte. Im übrigen sollte man sich nicht allzusehr von der Zahl der gestellten Fragen beeindrucken lassen. Viele Fragen sind nur mit einem schlichten Nein oder Ja oder durch ein Kreuz in einem dafür vorgesehenen Feld zu beantworten; so von Seite 1 unten bis Seite 3 oben, ebenso auf Seite 9 oben und auf Seite 10 oben. Oft brauchen weitere Fragen nicht beantwortet zu werden, wenn eine Vorfrage verneint wird. Zu Ihrer zweiten Frage. Die gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen die meisten Fragen auf den Seiten 3 bis 8 des Vordrucks, wenn vielleicht auch die eine oder andere Frage hätte unterbleiben können. Hier hat sich offenbar ein etwas zu großer Hang zum Perfektionismus breitgemacht. Die §§ 77 und 82 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1965 machen allerdings die Angaben über den Grund und Boden notwendig, weil der Wert des Grund und Bodens einmal als Mindestwert des bebauten Grundstücks in Betracht kommt und zum anderen die Höhe eines Zuschlags bei übergroßer Fläche bestimmt; § 82 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1965 rechtfertigt auch die Angaben über die Größe der bebauten Fläche, um prüfen zu können, ob auch hier Zuschläge wegen übergroßer Fläche vorzunehmen sind. § 80 des Bewertungsgesetzes 1965 macht die allgemeinen Angaben über die Gebäude erforderlich, um den Vervielfältiger bestimmen zu können; Staatssekretär Grund ebenso die Höhe der ursprünglichen und der bei der Erneuerung des Gebäudes aufgewendeten Kosten, weil danach gegebenenfalls eine Korrektur des Baujahres für die Bestimmung des Vervielfältigers in Betracht kommt; §§ 76 und 79 des Bewertungsgesetzes 1965 erfordern die Gebäudebeschreibung auf Seite 4. Die Einfamilienund Zweifamilienhäuser werden statt im Ertragswertverfahren im Sachwertverfahren bewertet, wenn sie sich von der Vielzahl der Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser, die im Ertragswertverfahren bewertet werden, durch besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich unterscheiden. Dabei ist auf die Gesamtheit der Bauteile Rücksicht zu nehmen. Außerdem dient die Gebäudebeschreibung, falls das Ertragswertverfahren anzuwenden ist, der Ermittlung der üblichen Miete; § 79 des Bewertungsgesetzes rechtfertigt die Mietnachweisung auf den Seiten 5 bis 8. Die Angaben sind zur Ermittlung der Jahresrohmiete, auf der das Ertragswertverfahren aufbaut, erforderlich. Zur Frage 3 möchte ich folgendes bemerken. Die eine oder andere Frage wird gewiß nicht immer richtig beantwortet werden. Dadurch dürfte aber das Gesamtbild der Beschaffenheit des Grundstücks nicht entscheidend beeinflußt werden. Darauf kommt es aber an, so daß sich der Aufwand letztlich doch lohnt. Im übrigen darf ich auf die Antworten verweisen, die der damalige Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Dahlgrün, in der Fragestunde vom 27. Oktober 1966 zum gleichen Fragenkomplex gegeben hat. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wenn im Finanzausschuß für die Vielzahl der Einfamilienhäuser das Ertragswertverfahren vorgesehen war, warum muß dann wegen 5 % solcher Gebäude, die wegen besonderer Gestaltung oder Ausstattung in wesentlicher Abweichung von der Vielzahl der Grundstücke, die dem Sachwertverfahren unterworfen sind, auf Seite 4 die gesamte technische Konstruktion eines Bauwerks, mit Hohlkörpern, Holzbalken, Kalksandsteinen, leichtem Holzdach, Schieferoder Schindeldach und so weiter, so geht das durch die ganze Seite, angegeben werden — nirgendwo im Gesetz ist das vorgesehen! —, und ist Ihnen bekannt, daß der Ausschuß gerade mit Rücksicht auf die Gefahr, die jetzt aufgetaucht ist, Wert darauf gelegt hat, daß das Sachwertverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen angewandt werden sollte? Herr Abgeordneter, das ist mir durchaus bekannt. Ich habe aber in meiner Antwort schon darzulegen versucht, daß die von mir genannten Vorschriften im Gegensatz zu früher eben doch eine Vermehrung der Fragen zwangsläufig zur Folge hatten. Die von Ihnen gestellte Frage, warum man nun auf 5% der Gebäude so viel Aufwand verwendet, kann ich nur damit beantworten, daß man — das ist auch die Ansicht der Länderfinanzministerien, die ja letztlich für die Durchführung verantwortlich sind — in diesen Fällen die Ortsbesichtigung ersparen wollte und, um dieses Ziel zu erreichen, einen um viele Fragen ergänzten Fragebogen herausgegeben hat. Aber ich habe ja bereits hinzugefügt, daß ich selber den Eindruck habe, daß sich hier ein gewisser Hang zum Perfektionismus breitgemacht hat. Die eine oder andere Frage hätte sicherlich nicht gestellt zu werden brauchen. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wie soll ein Einfamilienhauseigentümer die ortsübliche Miete feststellen? Nachdem ich zweieinhalb Stunden zur Ausfüllung des Formulars gebraucht hatte — als Fachmann —, stand ich vor dieser Frage; und dann habe ich mich gefragt, ob ich nun bei allen meinen Nachbarn herumlaufen und hören soll, welche Miete in meiner Gegend ortsüblich ist. Sehen Sie irgendwo im Gesetz einen Anhaltspunkt dafür, daß der Eigentümer von sich aus ermitteln soll, welche ortsübliche Miete gezahlt wird? Eine expressis verbis im Gesetz ausgesprochene Bestimmung gibt es nicht, soweit ich das Gesetz im Augenblick übersehe; aber mein damaliger Minister Dr. Dahlgrün hat bereits ausgeführt, daß es durchaus die Pflicht der Finanzämter ist, allen Grundstückseigentümern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn sie mit dem Formular nicht zurechtkommen. Das ist auch in einer inzwischen anberaumten Referentenbesprechung noch einmal betont und zugesagt worden. Ich darf aber noch hinzufügen, Herr Abgeordneter, daß die negative Kritik, die der Vordruck in diesem Hause erfahren hat, keineswegs allgemein ist, sondern daß es auch andere Stimmen gibt. Der Bayerische Hausund Grundbesitzerverband hat sich z. B. sehr positiv zu diesem Fragebogen geäußert und gesagt, wenn der Gesetzgeber so viele Verfeinerungen und Verbesserungen beschließt, dann müßte — — (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Die hat der Gesetzgeber gerade nicht beschlossen! Deshalb mache ich mich hier zum Munde des Gesetzgebers gegen eine perfektionierte Bürokratie!)