Rede:
ID0507018500

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5070

  • date_rangeDatum: 8. November 1966

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:23 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: ich beehre mich, davon Kenntnis zu geben, daß der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag folgende Bundesminister unter Beibehaltung ihres bisherigen Amtes ernannt hat: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 1

  • subjectLänge: 90 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 62
    1. Bundesminister: 7
    2. für: 7
    3. der: 5
    4. zum: 4
    5. und: 3
    6. Dr.: 3
    7. Herrn: 2
    8. Kurt: 2
    9. Finanzen,: 2
    10. des: 2
    11. Herr: 2
    12. Wirtschaft: 1
    13. Schmücker: 1
    14. Familie: 1
    15. Jugend: 1
    16. Bruno: 1
    17. Heck: 1
    18. Wohnungswesen: 1
    19. Städtebau,Herrn: 1
    20. Vertriebene,: 1
    21. Flüchtlinge: 1
    22. Kriegsgeschädigte: 1
    23. Johann: 1
    24. Baptist: 1
    25. Gradl: 1
    26. gesamtdeutsche: 1
    27. Fragen,Herrn: 1
    28. Bundesschatzminister: 1
    29. Werner: 1
    30. Dollinger: 1
    31. Bundesminsiter: 1
    32. wirtschaftliche: 1
    33. Zusammenarbeit.Mit: 1
    34. vorzüglicher: 1
    35. HochachtungLudwig: 1
    36. ErhardIch: 1
    37. rufe: 1
    38. Punkt: 1
    39. 3: 1
    40. Tagesordnung: 1
    41. auf:Erste: 1
    42. Beratung: 1
    43. von: 1
    44. Bundesregierung: 1
    45. eingebrachten: 1
    46. Entwurfs: 1
    47. eines: 1
    48. Gesetzes: 1
    49. über: 1
    50. die: 1
    51. Feststellung: 1
    52. Bundeshaushaltsplans: 1
    53. das: 1
    54. Rechnungsjahr: 1
    55. 1967: 1
    56. —: 1
    57. Drucksache: 1
    58. V/1000: 1
    59. —Das: 1
    60. Wort: 1
    61. hat: 1
    62. Schmücker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Conring 3279 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 3279 A Zur Tagesordnung Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3280 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3280 D, 3282 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3280 D Genscher (FDP) 3281 C Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Seibert: Preisbindung Schmücker, Bundesminister . . . . 3282 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Verhandlungen deutscher Raketenwissenschaftler mit China und der Südafrikanischen Union Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 3283 A Jahn (Marburg) (SPD) 3283 B Fragen des Abg. Dr. Mommer: Erteilung von Visen betreffs Polen und der CSR . . . . . . . . . . . 3283 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anrede „Frau" Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 3283 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3284 A Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51 Fragen der Abg. Frau Blohm: Gewährleistung schneller ärztlicher Hilfe in Notfallsituationen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3284 C Frage des Abg. Lemmrich: Hoher Anteil junger Kraftfahrer am Verkehrsunfallgeschehen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3285 A Lemmrich (CDU/CSU) 3285 B Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Weiterführung der B 303 (Pfaffendorf- Schweinfurt) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3285 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 3285 D Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Wirtschaftliche Einbußen der Seenfischerei, der Fluß- und Teichwirtschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 A Fragen des Abg. Strohmayr: Familienfahrkarten der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 3286 D Frage des Abg. Wendt: Teilweise Eingleisigkeit der Strecke Schwerte—Warburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3287 A Wendt (SPD) . . . . . . . . . 3287 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 Frage des Abg. Wendt: Ausbau der B 7 in Velmede und Bestwig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3287 B Wendt (SPD) 3287 C Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Auslandsbriefporto Stücklen, Bundesminister 3287 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3288 A Fragen des Abg. Maucher: Vorratsliste für Briefmarken . . . . 3288 A Frage des Abg. Wendt: Empfang des Zweiten Deutschen Fernsehen in Nordrhein-Westfalen Stücklen, Bundesminister 3288 B Wendt (SPD) 3288 B Fragen des Abg. Felder: Gebühren für Sendungen „Funknachrichten an mehrere Empfänger" Stücklen, Bundesminister 3288 C, 3289 B Felder (SPD) 3288 D, 3289 B Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Nichtbeantwortung des erbetenen Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Bundespostminister Stücklen, Bundesminister 3289 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3290 A Fragen des Abg. Flämig: Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik . . 3290 B Frage des Abg. Dr. Bardens: Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die' finanzielle Situation der Krankenhäuser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 C Dr. Bardens (SPD) 3290 C Frage des Abg. Dr. Bardens: Entwurf eines Fragebogens für den Bericht Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 D Dr. Bardens (SPD) 3291 A Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle 3291 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Änderung des Lebensmittelgesetzes . 3291 C Fragen des Abg. Glombig: Ursachen und Bekämpfung des Krebses Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3291 C Glombig (SPD) 3291 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Zustandekommen der Wiesbadener Gesundheitsausstellung „Der Mensch in seiner Stadt" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3292 A Fritz (Wiesbaden) (SPD) 3292 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3292 C Geiger (SPD) 3293 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Mietgesetz für den Fremdenverkehr Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3293 A Dr. Tamblé (SPD) 3293 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zentrale Richterakademie . .. . . . 3293 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Forderung nach Änderung der Richteramtsbezeichnung Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3293 D Jahn (Marburg) (SPD) 3294 A Fragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) : Auswirkungen und Begleitumstände von Manövern der Stationierungstruppen Grund, Staatssekretär . . . . . . 3294 C Fragen des Abg. Seuffert: Aufkommen von Beträgen aus der Kuponsteuer im Abzugsverfahren - Erstattung von Beträgen . . . . . . 3295 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 III Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verteuerung der Versorgung Berlins durch den Wegfall der Betriebsbei-hilf en Grund, Staatssekretär 3295 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3295 C Dr. Apel (SPD) 3295 C Wellmann (SPD) . . . . . . . 3296 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Drucksache V/1070) Erklärung zur Tagesordnung nach § 29 GO Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3296 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 3296 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3296 B Wehner (SPD) . . . . 3296 D, 3303 D Dr. Barzel (CDU/CSU) .. . . . . 3299 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3302 A Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 3303 C Beauftragung von Bundesministern mit einem zweiten Ressort 3304 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung — Schmücker, Bundesminister . . . 3304 C Nächste Sitzung 3317 D Anlagen 3319 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 3279 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 8. 11. Erler 30. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Lücker (München) * 11. 11. Dr. Rutschke ** 11. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Paul 31. 12. Struve 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. von Merkatz zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh***) In der obigen Fragestunde haben Sie um Prüfung gebeten, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium Bewerber, die während ihres Wehrdienstes eine Sanitätsausbildung genossen haben, bevorzugt berücksichtigt werden können. Der Bundesminister der Verteidigung bemüht sich allgemein, für Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, eine bevorzugte Zulassung zum Studium der Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, in denen z. Z. der Numerus clausus besteht, zu erreichen. Dabei können nach seiner Auffassung keine Unterschiede je nach der Ausbildung in einer Sanitätseinheit oder einer anderen Truppengattung gemacht werden. Auch die Kultusminister der Länder halten eine Sonderregelung nicht für erforderlich. Wie ich in der Fragestunde vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) ausgeführt habe, werden die Kultusminister der Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz demnächst über einheitliche Zulassungsrichtlinien beraten. Falls künftig für die Zulassung Leistungskriterien maßgeblich sind und nicht allein das Abitur gefordert wird, scheinen die medizinischen Fakultäten nach einer Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz geneigt zu sein, eine ordnungsgemäße Sanitätsausbildung als Positivum zu werten. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ***) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B Anlagen zum Stenographischen Bericht Es bleibt daher abzuwarten, welche Voraussetzungen künftig bei der Zulassung zum Medizinstudium gestellt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Sänger zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh *) Die Frage der Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienbewerber ist von den Kultusministern der Länder und der Westdeutschen Rektorenkonferenz geprüft worden. Beide Stellen sind der Auffassung, daß zentrale Registrierstellen nur für Fächer sinnvoll sind, für die der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen besteht. Sie weisen darauf hin, daß zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der nur vertretbar sei, wenn dadurch das Zulassungsverfahren vereinfacht werde. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Registrierstelle eine Verteiler-Funktion ausüben könne. Wenn die Zulassung für ein Fach nur an einzelnen Hochschulen beschränkt sei, so regele sich in kürzester Frist die Verteilung der Studienbewerber auch ohne besondere Verteilerstelle. Wegen der Probleme, die sich bei der zentralen Registrierstelle für die Fächer Medizin und Zahnmedizin ergeben haben, darf ich auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) Bezug nehmen. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist noch darauf hin, daß bei der steigenden Zahl von Abiturienten die Möglichkeit besteht, daß auch für andere Fächer als Medizin und Zahnmedizin der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen eingeführt werden muß. Dann wäre Anlaß zur Prüfung, ob auch in diesen Fächern zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einzurichten sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh*) Nach §§ 22 Abs. 6 und 31 Abs. 5 der Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 i. d. F. der Verordnung vom 31. Mai 1965 (BGBl I S. 447) können bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung *) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B 3320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 und der ärztlichen Vorprüfung die Studienzeiten ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn der Studierende nach Erlangung des Reifezeugnisses a) an einer ausländischen Universität oder Hochschule Medizin studiert hat oder b) an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Hochschule ein dem medizinischen verwandtes Studium betrieben hat. Eine im Ausland vollständig bestandene Prüfung kann nach § 31 Abs. 2 a. a. O. als Ersatz der naturwissenschaftlichen Vorprüfung anerkannt werden, wenn sie dieser gleichwertig ist. Als Ersatz der ärztlichen Verprüfung kann eine im Ausland abgelegte Prüfung nur ausnahmsweise anerkannt werden (§ 38 Abs. 3 a. a. O.). Ebenso kann für die Ablegung der ärztlichen Prüfung ein nach bestandener ärztlicher Vorprüfung an einer ausländischen Universität abgeleistetes Studium nur ausnahmsweise auf die Studienzeit ganz oder teilweise angerechnet werden (§ 39 Abs. 3 a. a. O.). Die Entscheidung trifft gemäß § 68 Abs. 1 a. a. O. jeweils die zuständige Landesbehörde des Landes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Die obersten Landesgesundheitsbehörden entscheiden deshalb auch darüber, in welchen Fächern eine Anrechnung der im Ausland absolvierten Studienzeiten in Frage kommt. Die gleichen Regelungen sind für die zahnmedizinische Ausbildung getroffen und in der Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl I S. 37) i. d. F. der Verordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl I S. 417) niedergelegt worden. Nach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 (RMBl S. 769) i. d. F. vom 19. Dezember 1951 (BGBl I S. 1007) kann ein pharmazeutisches Studium an einer ausländischen Hochschule ausnahmsweise bis zu zwei Halbjahren angerechnet werden. Zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und Frankreich besteht z. Z. kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen im Rahmen der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Ausbildung. Verhandlungen sind darüber nur im Rahmen der EWG im Gange. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist dazu noch darauf hin, daß Äquivalenzverhandlungen mit ausländischen Hochschulen im Fach Medizin z. Z. nicht betrieben werden, weil die Studiensysteme in den einzelnen Ländern höchst verschieden sind und weil abgewartet werden solle, inwieweit das Gutachten des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums der Medizin zu einer Änderung der Bestallungsordnung für Ärzte führen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.
    Das Haus hat über den Antrag auf Drucksache V/1070 abzustimmen. Ich denke, daß der Antrag bekannt ist; ich brauche ihn nicht zu verlesen. Wer dem Antrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. —

    (Unruhe.)

    Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Ergebnis der
    Abstimmung ist zweifelhaft. Wir müssen auszählen.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es haben abgestimmt 501 Mitglieder des Hauses. Mit Ja haben gestimmt 255, mit Nein 246; Stimmenthaltungen keine. Der Antrag V/1070 ist damit angenommen.
    Bevor ich Punkt 3 der Tagesordnung aufrufe, gebe ich folgenden Brief des Herrn Bundeskanzlers bekannt:
    Sehr geehrter Herr Präsident,


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Herrn Bundesminister für Wirtschaft Kurt Schmücker zum Bundesminister der Finanzen, Herrn Bundesminister für Familie und Jugend Dr. Bruno Heck zum Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau,
Herrn Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Dr. Johann Baptist Gradl zum Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen,
Herrn Bundesschatzminister Dr. Werner Dollinger zum Bundesminsiter für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ludwig Erhard
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967)

— Drucksache V/1000 —
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen, Herr Kurt Schmücker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gegenwärtige parlamentarische Lage ist fraglos auch für die Einbringung eines Haushalts alles andere als ideal. Und stünden wir nicht unter einem außergewöhnlichen Zeitdruck, würde auch ich zu denen zählen, die einer späteren Beratung den Vorzug geben. Man kann es allerdings auch anders sehen und im Haushalt die Probe aufs Exempel suchen nach all den großen Grundsatzreden, die in den letzten Wochen gehalten worden sind. Das Wesentliche aber ist: die mit dem Haushaltsentwurf vorgelegten Finanz- und Steuergesetze müssen den Ausschüssen überwiesen werden, weil sonst kaum eine Möglichkeit besteht, sie — in dieser oder in einer geänderten Form — so rechtzeitig zu verabschieden, daß sie noch zum Jahresbeginn in Kraft treten können.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Dieses Hohe Haus muß also noch in diesem Jahr zu den Kernfragen der Finanz- und Haushaltspolitik Stellung nehmen, weil es sonst von der Entwicklung überrollt und in seinen eigenen Entschlüssen unfrei werden könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Finanzierungslücke des Haushalts 1967 könnte so groß werden, daß eine Reparatur, wenn überhaupt, dann nur noch unter gefährlichen Begleitumständen für Staat und Wirtschaft möglich wäre. Dies ist leider die Wahrheit, und keines der Patentrezepte, an denen es in diesen Wahlwochen wahrlich nicht fehlt, kann darüber hinweghelfen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erwarte nun nicht von Ihnen, daß Sie sich dieser Zwangslage ohne Kritik fügen. Im Gegenteil, es sollte allen Ursachen nachgegangen werden, jeder Fehler sollte genannt und es sollte hart geprüft werden, inwieweit die unvorhergesehenen Ereignisse tatsächlich außerhalb jeder Abschätzung waren. Aber niemand sollte meinen, daß eine noch so glaubwürdig klingende Schuldfeststellung ihm die Rechtfertigung gäbe, nur über mutmaßliche Versäumnisse anderer zu reden und selber zu versäumen, die Gefahr abzuwenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Bundesminister Schmücker
    Ich wiederhole: auch ich bin von den Umständen, unter denen ich diese Vorlage zu begründen habe, keineswegs beglückt. Manche Zahl und manche Erläuterung, die ich Ihnen aus eigenem Antrieb gern gegeben hätte, kann ich Ihnen nicht sagen, weil die Arbeit in der Kürze der Zeit einfach nicht zu schaffen war.
    Ich bewundere ohnehin jeden Tag mehr, wie der Teil unserer Beamten und Angestellten, auf den sich die Hauptlast immer wieder konzentriert, sich fernab von den sozialen und freizeitlichen Annehmlichkeiten unserer Wohlstandsgesellschaft bis zur Erschöpfung abmüht, um all das bereitzustellen und aufzuarbeiten, was Parlament und Regierung von ihm verlangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Hauptanliegen, das ich Ihnen vortragen möchte, ist nicht die Bitte um Zustimmung zu den Vorlagen, — das ist der zweite Punkt. Meine erste und wesentlichste Bitte ist, die Beratungen in den Ausschüssen aufzunehmen und dort nach sachlichen Gesichtspunkten fristgerecht zu entscheiden. Das Parlament und jede Regierung — sie mag gebildet werden von welchen Parteien auch immer —, Parlament und Regierung brauchen diese Beschlüsse, um ihre Arbeiten fortsetzen zu können. Erhalten sie keine Beschlüsse, kann ein Schaden entstehen, der in Jahren nicht auszubessern sein wird. Weil das so ist, hat die Bundesregierung unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Professor Ludwig Erhard beschlossen, trotz des Ausscheidens der FDP aus der Regierungskoalition und dem damit verbundenen Ausscheiden des Kollegen Dr. Dahlgrün als Bundesfinanzminister, den Deutschen Bundestag um die Beratung des Haushaltsentwurfs 1967 und der dazu gehörenden Gesetze zu bitten.
    Das Grundgesetz gibt uns allen bestimmte Pflichten zur Haushaltspolitik auf. Diese Pflichten betreffen keineswegs allein die Regierung. Sie stellen sich auch für den Bundesrat und für den Deutschen Bundestag. Und wenn es richtig ist — und ich bin dieser Meinung —, daß das Etatrecht das vornehmste Recht des Parlaments ist, dann darf sich das Parlament nicht der Etatberatung entziehen, sondern es muß sich ihr stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Parlamentarische Mehrheiten können dann den Etat gegenüber der Vorlage völlig umgestalten und dabei die Regierung politisch in die Enge treiben. Aber sie können nicht auf die Feststellung des Etats verzichten.
    Es heißt in Art. 110 des Grundgesetzes: „Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festgestellt". Das Grundgesetz gibt, falls der Termin nicht eingehalten werden kann, ergänzende Vorschriften, aber es bleibt bei dem Auftrag an den Gesetzgeber, den Etat als Gesetz festzustellen. Auch die weitere Vorschrift, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, gilt keineswegs nur für die Bundesregierung, die nach der Reichshaushaltsordnung den Entwurf des Haushalts vorzulegen hat, sondern in gleicher Weise für den Gesetzgeber, der einen Haushalt — ich wiederhole es — als Gesetz beschließen muß.
    Meine Damen und Herren! Die Aufstellung und die Einbringung dieses Haushalts fallen in eine Zeit des Wandels unserer wirtschaftlichen und finanzpolitischen Verhältnisse. Über die Finanzpolitik und unsere aktuellen Haushaltsschwierigkeiten kann daher nur derjenige gerecht urteilen, der diese Änderungen auch klar vor Augen hat. Lassen Sie mich deshalb — bevor ich auf die speziellen Haushaltsfragen zu sprechen komme — einige Worte zur volkswirtschaftlichen Ausgangslage sagen.
    Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung hat in drastischer Weise klargemacht, daß die Nachkriegszeit mit den überaus hohen Wachstumsraten vorbei ist. Das heißt nicht, daß jetzt die sieben mageren Jahre mit Elend und Not beginnen werden und Abstriche am bisherigen Wohlstand gemacht werden müssen; es geht nur um ein ausgeglicheneres Tempo in einer im übrigen weiter aufwärtsgerichteten Entwicklung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir stehen schon seit einiger Zeit in einem ausgeprägten Anpassungs- und Konsolidierungsprozeß. Dieser Prozeß wird sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Die realen Wachstumsraten der fünfziger Jahre lagen noch bei 8 %. Die Wachstumsraten haben sich in der ersten Hälfte der sechziger Jahre bereits auf rund 5 % ermäßigt. Und sie werden sich aller Voraussicht nach bis 1970 im Rahmen von etwa 3,5 bis 4 % bewegen. Aber solche Wachstumsraten sind doch durchaus attraktiv, und sie können sich langfristig im internationalen Vergleich sehr wohl sehen lassen. Die Normalisierung der Wachstumsbedingungen ist doch nichts anderes als die natürliche Entsprechung der erreichten Vollbeschäftigung. Die Überwindung der Unterbeschäftigung, der Arbeitslosigkeit also, ist naturnotwendig mit höherem Wachstum verbunden. Dieses höhere Wachstum normalisiert sich dann ebenso natürlich, wenn die Vollbeschäftigung erreicht ist, also die Arbeitsreserven geringer geworden sind.
    Ein Arbeitsmarkt mit einer an Überbeschäftigung heranreichenden Vollbeschäftigung ist d e r große Erfolg unserer Wirtschaftspolitik,

    (Beifall in der Mitte)

    aber er ist ganz selbstverständlich auch die Ursache für unsere gegenwärtigen Schwierigkeiten, für unsere gegenwärtigen Erfolgsschwierigkeiten. Es ist schade, daß diese einfachen und klaren Realitäten immer wieder mißdeutet und unbewußt und leider auch bewußt zu einer Stimmungsmache mißbraucht werden,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    zu einer Stimmungsmache, die allen nur schaden kann.
    Ob Preisentwicklung, ob Kapitalmarkt ob Zahlungsbilanz, ob Strukturprobleme einzelner Branchen und Regionen, ob Haushaltsdefizite, — für alle diese Probleme gibt es zwar auch Sonderfaktoren und eine Reihe von Sondererklärungen, sie haben aber letztlich ihre gemeinsame Ursache in der Ver-
    3306 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966
    Bundesminister Schmücker
    änderung des wirtschaftlichen Wachstums. Die Halbierung der Zunahme der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegenüber den fünfziger Jahren ist also der entscheidende Tatbestand, mit dem wir uns abfinden müssen. Und ich meine, wir sollten das ohne Bitterkeit tun, wir sollten befriedigt sein, daß wir ohne nennenswerte Arbeitsreserven diese hohen Mehrleistungen weiterhin erzielen. Nach den halbierten Zuwachsraten müssen wir allerdings in größerem Umfang als bisher Vorsorge treffen, um das Wachstum der Wirtschaft auch für die Zukunft zu sichern. Das wiederum verlangt Bescheidung bei vielfältigen und im einzelnen unbestreitbar berechtigten Wünschen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die verlangsamte Wirtschaftsentwicklung führt zwangsläufig zu einer entsprechend abgeschwächten Einnahmesteigerung, nicht zu einer Abschwächung der Einnahmen. Dann kommt hinzu: Trotz Zurückstellung vieler an sich berechtigter Ausgabenwünsche konnte die Ausgabenvermehrung nicht in dem Umfang begrenzt werden, wie es von der Einnahmeentwicklung her geboten gewesen wäre. Infolgedessen haben alle öffentlichen Haushalte mit großen Schwierigkeiten bei der Deckung ihres Finanzbedarfs zu kämpfen. Damit stellen sich der Finanzpolitik neue und zum Teil völlig andersgeartete Aufgaben.
    Mußte es in der Vergangenheit das Hauptziel sein, angemessene Lebensverhältnisse für alle Schichten unserer Bevölkerung zu schaffen, so gilt es nunmehr, die Grundlagen für die Zukunftssicherung zu gestalten. Das eben erfordert ein Umdenken und eine Überprüfung aller Aufgaben und Ausgaben. Entscheidend für die Gewährung von Leistungen können künftig nicht mehr der Besitzstand und die gesetzliche Fixierung von Ausgaben sein, sondern nur die Sicherung unserer künftigen Lebensgrundlagen. Dazu bedarf es einer längerfristigen Orientierung der Finanzpolitik und einer konsequenten, zugleich aber behutsamen und nicht abrupten Umstellung. Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen allen Ernstes zu erwägen, baldmöglichst alle ausgabewirksamen Gesetze unter den gesetzlichen Generalvorbehalt der haushaltsmäßigen Möglichkeiten zu stellen. Ausnahmen ,davon sollte es nur dann geben, wenn sie rechtlich zwingend geboten sind.
    Sosehr also ein harter Kurs nötig ist, so wenig darf er zu Lasten nur einer Gruppe oder weniger Gruppen unseres Volkes gehen. Die deutsche Bevölkerung soll wissen, daß die Bundesregierung die Prinzipien ihrer Gesellschafts- und Sozialpolitik nicht in Frage stellen lassen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Festhalten an diesen Grundsätzen bedeutet andererseits nicht, daß der Bereich der Sozial- und Gesellschaftspolitik finanzpolitisch tabu sein kann und darf. 'Die Anpassung muß in allen Bereichen erfolgen.
    Wenn wir alle, ob Parlament, Bundesregierung, aber auch Unternehmer und Gewerkschaften, diesen
    Weg der Anpassung nicht freiwillig gehen, so wird die ökonomische Entwicklung diese Anpassung erzwingen. Doch diese Anpassung wird dann einen weitaus höheren Preis erfordern, als er heute nötig ist, einen Preis, 'der die Grundlagen unseres Staates nur zu leicht erschüttern könnte. Nicht Nachgiebigkeit gegenüber allen noch so berechtigten Forderungen — von den unberechtigten rede ich gar nicht — und schon gar nicht die Selbstschonung zu Lasten anderer, sondern Härte und Prioritätsentscheidungen nach den sachlichen Notwendigkeiten und der Maxime der sozialen Gerechtigkeit sind die Devise einer guten Politik.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgehend von dieser Grundhaltung hat die Bundesregierung am 29. September 1966 den Entwurf des Bundeshaushalts 1967 und die damit im Zusammenhang stehenden folgenden Gesetzentwürfe beschlossen: ein Erstes Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz), ein Zweites Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Steueränderungsgesetz 1966) und ein Zweites Gesetz über 'das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
    Am 26. Oktober 1966 hat die Bundesregierung nach zehnstündiger eingehender Beratung einstimmig beschlossen, die für den Haushalt 1966 aufgetretenen Schwierigkeiten durch den Nachtragshaushalt 1966 zu lösen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung festgestellt, daß die bei Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1967 am 29. September 1966 noch nicht bekannten Mehrbelastungen bzw. Mindereinnahmen durch einen Ergänzungshaushalt 1967 aufgefangen werden sollen.
    Ich möchte diese Daten noch einmal in die Erinnerung zurückzurufen, weil dies zu einer sachgerechten Behandlung der Haushaltsprobleme unerläßlich ist. Man kann alle Einzelentscheidungen und die Entwicklung bis heute nur dann richtig beurteilen, wenn man bei der Prüfung beachtet, welche Tatsachen zu einer bestimmten Zeit vorlagen oder bekannt waren. Man gelangt — gewollt oder ungewollt — ganz zwangsläufig in eine schiefe Betrachtung, wenn man den Ablauf der Ereignisse nicht mehr unter Berücksichtigung des Zeitfaktors wertet, sondern aus dem Wissen nur des heutigen Tages diskutiert.
    Der Bundesminister der Finanzen, Herr Kollege Dr. Dahlgrün, hat am 27. August 1966 den Grundsatzbeschluß des Kabinetts, das Volumen des Bundeshaushalts 1967 auf 73,9 Milliarden DM zu begrenzen, in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Die Bundesregierung hatte sich unter erheblichen Anstrengungen bemüht, die Zuwachsrate des Bundeshaushalts in konjunkturpolitisch vertretbaren Grenzen zu halten. Die Einnahmesteigerung gegenüber dem Vorjahr war mit rund 5 Milliarden DM veranschlagt. Schon bei dem Grundsatzbeschluß waren sich a 11 e Kabinettsmitglieder — ich wiederhole: a 11 e Mitglieder des Kabinetts — darüber im klaren, daß diese Mehreinnahmen nicht ausreichen würden, um die unabweisbaren zusätzlichen Auf-



    Bundesminister Schmücker
    gaben zu erfüllen, und daß darum erhebliche Ausgabenkürzungen vorgenommen werden müssen.
    In dem genannten Grundsatzbeschluß ging die Bundesregierung davon aus, daß der Zuwachs des Ausgabenvolumens für den Haushalt 1967 von 7,2 v. H. nur deswegen konjunkturpolitisch vertretbar ist, weil in diesem Zuwachs erhebliche Beträge mit kontraktiver Wirkung enthalten sind. Damals standen das Volumen des Bundeshaushalts und seine konjunkturelle Wirkung im Mittelpunkt der öffentlichen Erörterung. Es ist die Aufgabe der konjunkturpolitischen Beobachtung, die sich ständig verändernden Verhältnisse zur Kenntnis zu nehmen und den Mut zu haben, sich mit ihnen jeden Tag aufs neue auseinanderzusetzen. Heute ergeben sich in dieser Auseinandersetzung andere Konsequenzen als noch vor wenigen Monaten. Wer dies nicht wahrhaben will, dem sei geraten, das jüngste Datenbild genau zu studieren und die Vergleiche zum September zu ziehen. Im übrigen ist es für die Offentlichkeit, die es gern mit gleichbleibenden Aussagen zu tun hat, gar nicht so einfach, in einer Debatte mit fortgesetzt sich ändernden Zahlen Schritt zu halten, zumal diese Zahlen außerdem immer noch umstritten sind. Und da ist es Sache der Politik, jedem demagogischen Mißbrauch dieser unvermeidbaren Änderungen entgegenzuwirken, anstatt ihn selber zu betreiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1967 davon ausgehen, daß der Haushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen war und daß das Ausgabevolumen den konjunkturellen Notwendigkeiten entsprach. Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts durch die Bundesregierung am 29. September 1966 sind jedoch neue Entwicklungen aufgetreten und neue Tatsachen bekanntgeworden. Sie waren bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs durch die Bundesregierung in diesem Ausmaß nicht vorauszusehen. Sie müssen aber bei der weiteren Behandlung des Haushaltsentwurfs berücksichtigt werden.
    Auf Grund der neueren Entwicklung kann deshalb der ursprüngliche Haushaltsentwurf 1967 heute nicht mehr als ausgeglichen betrachtet werden. Die Bundesregierung hat deshalb sehr rasch alles in ihren Kräften Stehende getan, um die haushaltsmäßigen Auswirkungen der neuen Umstände zu prüfen und zu berücksichtigen. Dazu hat es nicht erst der Anregung des Bundesrates bedurft. Bevor der Bundesrat, ohne auf die bemerkenswerten Empfehlungen seines Finanzausschusses einzugehen, seine Entschließung verabschiedete, die im Kern übrigens einen Verzicht auf eine Stellungnahme im ersten Durchgang darstellt, hatte ich bereits im Auftrage der Bundesregierung einen Ergänzungshaushalt angekündigt. Die Bundesregierung hat am 4. November 1966 diesen Ergänzungshaushalt beschlossen, der aus folgenden Gründen notwendig geworden ist.
    Erstens. In den Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist es unabweisbar geworden, in Erfüllung des Devisenausgleichsabkommens weitere Vorauszahlungen zu leisten, mit denen spätere Beschaffungen durchgeführt werden sollen. Dieser Verpflichtung kann sich die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die gewaltigen finanziellen Aufwendungen, die unsere amerikanischen Freunde für die Verteidigung der Freiheit und für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aufbringen, schon aus moralischen Gründen nicht entziehen. Neben der im Nachtrag 1966 vorgesehenen Sonderzahlung von 1 Milliarde DM und der vorzeitigen Ablösung des Restbetrages der Nachkriegswirtschaftshilfe in Höhe von annähernd 800 Millionen DM bleibt noch ein Betrag von rund 1,8 Miliarden DM bis zum 30. Juni 1967 zu finanzieren, für den Mittel im Entwurf des Haushalts 1967 zunächst nicht ausreichend vorgesehen waren. Dafür, daß die Bundesregierung davon absehen mußte, Mittel für den Devisenausgleich in bestimmter Höhe im Haushaltsentwurf 1967 einzuplanen, bevor das Ergebnis der Verhandlungen vorlag, wird, so hoffe ich, jeder Verständnis haben, der sich in dem Geschäft internationaler Verhandlungen auskennt.
    Weil noch immer weit verbreitet die Ansicht zu hören ist, es handle sich bei den Devisenzahlungen um Barleistungen für den Aufenthalt amerikanischer Truppen in Deutschland, nehme ich noch einmal die Gelegenheit wahr, dieser irrigen Auffassung entgegenzutreten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Es geht bei diesen Abkommen darum, in echter Gegenseitigkeit für einen Teil der Gelder, die amerikanisches Militär in Deutschland in Devisen ausgibt, Rüstungsgüter in den USA zu kaufen, Rüstungsgüter, die gebraucht werden, allerdings nicht in gleichbleibenden Beschaffungsgrößen, sondern in unterschiedlichen Beträgen und Zeiträumen. Mit dieser Feststellung habe ich keine Aussage über die kommenden Vereinbarungen treffen wollen. Bei ihnen kann man nicht ohne Bindung an die amerikanische und die deutsche Zahlungsbilanz verhandeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Neben der Korrektur bestimmter Ausgabepositionen, die, wie z. B. die Zuschüsse für die knappschaftliche Rentenversicherung, auf Grund jüngster Schätzungen über die Ansätze des Haushaltsentwurfs 1967 hinaus zu Mehrausgaben von 180 Millionen DM führen, bedarf der Haushaltsentwurf 1967 insbesondere auch deswegen einer Ergänzung, weil die Steuereinnahmen hinter den dem Entwurf zugrunde gelegten Erwartungen voraussichtlich um 1,1 Milliarden DM zurückbleiben. Die in dem Entwurf des Bundeshaushalts 1967 enthaltenen Steueransätze beruhen auf Schätzungen des bekannten Arbeitskreises Steuerschätzung vom April dieses Jahres. Dieser Arbeitskreis, dem außer Vertretern des Bundes Vertreter der Länder, der Deutschen Bundesbank und der wirtschaftswissenschaftlichen Institute angehören, ist bei seinen Beratungen am 12. Oktober dieses Jahres, also nach Verabschiedung des Haushaltsentwurfs durch das Kabinett, in seiner Mehrheit zu dem Ergebnis ge-



    Bundesminister Schmücker
    kommen, daß das Bruttosozialprodukt im nächsten Jahr nicht, wie früher angenommen, um nominal 7 %, sondern nur um 6,3 % steigen wird.
    Der Vorgang, daß man mit der Annäherung an den Schätzungszeitraum auch seine Schätzungen korrigiert, ist nun alles andere als ungewöhnlich und alles andere als dramatisch.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Die Finanzexperten dieses Hohen Hauses sollten es nicht zulassen, daß Nichtkenner der Materie daraus Sensationsmeldungen konstruieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen sind die neuen Schätzungen auch deshalb notwendig geworden, weil wir mit unseren gemeinsamen Stabilitätsbemühungen weiter vorangekommen sind. Auch deshalb werden wir die ursprünglich erwarteten Steuermehreinnahmen nicht erreichen, sondern einen um 1,1 Milliarden DM kleineren Betrag. Die Bundesregierung könnte, rein rechtlich gesehen, den Haushaltsentwurf 1967, wie im September beschlossen, passieren lassen. Aber sie möchte ganz bewußt das Parlament und die Offentlichkeit auf die veränderte Situation hinweisen, um alle vor Illusionen zu bewahren. Man darf nicht von Voraussetzungen ausgehen, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen. Zur mittelfristigen Planung gehört der Mut zur täglichen Anpassung. Wer ihn nicht hat, rennt ins Verderben der rechthaberischen, selbstherrlichen Planwirtschaft.

    (Abg. Leicht: Sehr wahr!)

    Drittens. Die Bundesregierung betrachtet seit langem mit Sorge die Finanznot der Städte und Gemeinden. Die Hauptlast der Sozialinvestitionen, die als Voraussetzungen für das Wachstum unserer Wirtschaft und den Wohlstand unserer Bürger Vorrang vor vielen anderen genießen, fällt in den Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden. Ich nenne insbesondere die ungelösten Probleme des innerstädtischen Verkehrs. Deshalb ist die Bundesregierung der Meinung, daß Bundesregierung und Bundestag mutig und offen den Weg einer tragbaren Erhöhung der Mineralölsteuer gehen sollten, um damit den Städten und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme helfen zu können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich erwähne dankbar die Vorarbeiten des Kollegen Müller-Hermann, der mit seinen Vorstößen viel getan hat, um die Offentlichkeit für eine derartige Lösung des Problems zu gewinnen. Die Bundesregierung trägt mit ihrem Vorschlag auch den von den Städten und Gemeinden bei den Hearings zum Stabilitätsgesetz vorgetragenen Wünschen Rechnung und folgt der einstimmigen Entschließung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages. Durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf pro Kilogramm soll es ermöglicht werden, den kommunalen Anteil am Aufkommen der Mineralölsteuer zunächst im Jahre 1967 um 440 Millionen DM zu erhöhen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die Bevölkerung dieser Sofortmaßnahme großes Verständnis entgegenbringt, zumal die Mehrbelastung der Verkehrsteilnehmer ihrer eigenen Sicherheit zugute kommt.
    Meine Damen und Herren, auf Grund der aufgezeigten Entwicklung besteht im Haushalt 1967 eine Deckungslücke von fast 3 Milliarden DM, die im Rahmen des vorliegenden Haushaltsentwurfs mit seinem Volumen von 73,9 Milliarden DM nicht ausgeglichen werden kann. Die Bundesregierung hat deshalb am 4. November einen Ergänzungshaushalt beschlossen und ihn dem Bundesrat am 7. November zugeleitet. Vor Aufstellung dieses Ergänzungshaushaltes hat die Bundesregierung sorgfältig alle Möglichkeiten von Ausgabenkürzungen geprüft. Sie hat dabei fast jede Anregung, die aus der interessierten Offentlichkeit an sie herangetragen worden ist, untersucht. Es ist doch ganz selbstverständlich, daß, bevor an Steuererhöhungen herangegangen wird, alle Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein sollten. Das gilt nicht nur für Steuererhöhungen, die durch Heraufsetzung der Tarife entstehen, sondern auch für Steuererhöhungen, die beim Fortfall von Vergünstigungen eintreten. Die zwischen diesen beiden Arten gemachte fein säuberliche Unterscheidung wird nach meiner Meinung sehr übertrieben.

    (Abg. Leicht: Sehr richtig!)

    Wie schwer es war, weitere Ausgabenkürzungen vorzunehmen, wird jedermann bei dem Hinweis deutlich, daß vor der Aufstellung des ursprünglichen Haushaltsplanes 1967 bereits Streichungen in Höhe von 5,4 Mrd. DM vorgenommen wurden. Natürlich hat die Bundesregierung sich auch überlegt, ob sie den politisch scheinbar so plausiblen Weg der Globalkürzung gehen sollte. Sie hat dies nicht getan, weil diese sogenannten globalen Maßnahmen wegen der rechtlichen Bindung der meisten Haushaltstitel gar keine globalen, sondern nur sehr partielle Aktionen darstellen würden. Es gibt gar keine tatsächliche globale Streichungsmöglichkeit. Wenn das aber so ist, dann sollte man sich ein langes Allgemeingerede über globale Kürzungen ersparen und sofort die Mühe der Einzeluntersuchung auf sich nehmen. Die Bundesregierung ist jedem dankbar, der über die Vorschläge, die sie gemacht hat, hinaus politisch durchsetzbare Anregungen gibt. Aber es hat keinen Sinn, daß einzelne oder Gruppen aus der Schonung ihres Bereichs heraus immer nur bei anderen abzugsfähige Beträge entdecken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Daß die Bundesregierung jene Vorschläge, welche den Bundeshaushalt zu einem reinen Verwaltungsetat degradieren und damit den Ausstieg aus jeglicher Politik fordern, nicht ernst nimmt, dürfte nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch im größten Teil der deutschen Offentlichkeit verstanden werden. Ich stimme übrigens dem Kollegen Hermsdorf in seinem Urteil über einen bestimmten Radikalvorschlag durchaus zu.
    Es wird im Ergänzungshaushalt vorgeschlagen, weitere Ausgabenkürzungen von 560 Millionen DM vorzunehmen. Zu beachten bleibt ferner, daß der Verteidigungshaushalt neben den ausgewiesenen



    Bundesminister Schmücker
    200 Millionen zusätzlich mit rund 500 Millionen für die Deckung des Offset-Abkommens herangezogen wird. Diese Umschichtungen müssen Sie bei den Kürzungen mit berücksichtigen..
    Es ist der Bundesregierung besonders schwer gefallen, für die Entwicklungshilfe und die Bundesrückerstattung eine Kürzung der Ansätze um je 100 Millionen DM vorzusehen. Sie sieht die darin liegenden Schwierigkeiten für unsere Politik, hat aber diesen Vorschlag aus dem Zwang der Finanzlage nicht auslassen können. Man muß sehen, daß ein weiteres Aussteigen aus der Entwicklungshilfe eine politische Selbstbeschränkung darstellt, die bis in die Deutschlandfrage hineinwirkt. Die Empfänger der Entwicklungshilfe mögen aber auch bedenken, daß die Bundesrepublik auf die Dauer nur helfen kann, wenn sie wirtschaftlich stark und leistungsfähig bleibt.
    Im Bereich der Kriegsopferversorgung glaubt die Bundesregierung durch einen Umbau der Möglichkeit der Kapitalisierung von Grundrenten im Bundeshaushalt einen Betrag von 120 Millionen DM einsparen zu können, ohne daß dadurch den Kriegsopfern ein Nachteil entsteht. Es ist daran gedacht, die gesetzliche Einengung der Kapitalisierung aufzulockern und eventuell die Renten in beschränktem Ausmaß beleihbar zu machen. Dazu kämen dann allerdings die Risiko- und Zinshilfen.
    Die Bundesregierung folgt mit diesen ihren Kürzungen übrigens weitgehend den Empfehlungen des Ausschusses des Bundesrates, wenngleich der Bundesrat selber sie nicht aufgegriffen hat.
    Nun zum Offset-Abkommen. Die Bundesregierung glaubt es verantworten zu können, 500 Millionen DM zum Zwecke des Devisenausgleichs am Geldmarkt aufzunehmen. Im früheren Stadium der Beratungen war man davon ausgegangen, zur Schonung des Bundeshaushalts über 1 Milliarde DM über den Geldmarkt zu decken. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß dieser Plan aufgegeben worden ist. Es wäre eine zu formalistische Betrachtung gewesen, eine Betrachtung, die sich nur nach einem äußeren Zahlenbild orientiert, wenn man den Steuerzahler angeblich geschont und dafür den Kapitalmarkt beansprucht hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Kapitalmarktes ist eine wirtschaftspolitische Aufgabe ersten Ranges. Man darf diese Aufgabe nicht vernachlässigen, ja, wir dürfen nicht einmal unsere Anstrengungen vermindern, auch dann nicht, wenn wir dadurch zu unpopulären Steuerdebatten gezwungen werden. Stabilität und Vollbeschäftigung sind auf einen funktionierenden Geld- und Kapitalmarkt angewiesen. Ein um über 1 Milliarde DM verkürzter Kapitalmarkt ist für unsere Wirtschaftsentwicklung gefährlicher als eine maßvolle Verbrauchsteuererhöhung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Oder um es positiver zu sagen: der jetzt von der
    Bundesregierung vorgelegte Vorschlag entspricht
    volkswirtschaftlichen Überlegungen, zumal er auch der Entlastung künftiger Haushalte dient.
    Weitere 240 Millionen DM sollen durch den Abbau von Steuervergünstigungen aufgebracht werden. Dabei sind von der Bundesregierung alle sogenannten Privilegien untersucht worden. Der Abbauvorschlag der Regierung betrifft einen Bereich, in dem die Vergünstigung die Regelbesteuerung nicht erst erträglich macht, sondern die Vergünstigung zwar einen traditionellen, aber doch tatsächlichen Vorteil bietet. Es handelt sich um den völligen Wegfall des Mineralölprivilegs bei der Umsatzsteuer, nachdem im Steueränderungsgesetz bereits ein teilweiser Abbau dieses Privilegs vorgesehen war. Bei der nochmaligen Überprüfung der steuerlichen Begünstigungen hat sich gezeigt, daß man hier nicht vorschnell über das Ziel hinausschießen darf. Nicht jede Abweichung von der Regelbesteuerung ist eine Begünstigung im Sinne einer Subvention, sondern durch manche Abweichung wird häufig erst insgesamt eine sachgerechte Besteuerung ermöglicht.
    Für den Rest der Deckungslücke von 1,7 Milliarden DM sieht die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben in den nächsten Jahren zu ihrem Bedauern keinen anderen Ausweg, als dem Parlament eine Erhöhung bestimmter Verbrauchsteuern vorzuschlagen. Die vorgesehenen Steuererhöhungen beschränken sich auf eine Erhöhung bestimmter Verbrauchsteuern, und zwar der Tabaksteuer um 29,78 %, der Branntweinsteuer um 100 DM je hl reinen Alkohol und der Mineralölsteuer um 3 Pf je Kilogramm, davon 2 Pf zweckgebunden für die Finanzierung von Nahverkehrsaufgaben in den Gemeinden. Die Bundesregierung hat dabei bewußt von dem Vorschlag einer Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesehen, weil sie eine Erhöhung dieser Steuern in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation nicht für angebracht hält. Die Bundesregierung glaubt jedoch, daß die Erhöhung der genannten Verbrauchsteuern für den Verbraucher zumutbar ist.
    Sie erwartet keineswegs freudige Zustimmung; sie weiß, daß auch solche maßvollen Steuererhöhungen ein Opfer bedeuten. Aber es nützt kein noch so schönes Reden. Wir müssen maßvolle Beiträge verlangen, wenn wir Wirtschaft und Finanzen intakt halten wollen. Die Frage, um die es geht, ist, wo wir im Interesse einer möglichst gerechten Verteilung die Steuerbelastung ansetzen sollen. Darf ich das oft gebrauchte und, wie ich meine, sehr einprägsame Bild eines Journalisten übernehmen: Damit nicht nur der „Zigaretten rauchende Autofahrer", der eine „Pulle Schnaps" in seinem Wagen hat — die er natürlich nur zu Hause trinkt —, betroffen wird, hält die Bundesregierung es für angemessen, auch an die Verbrauchsteuer heranzugehen, die alle Unternehmen und alle Verbraucher betrifft. Sie schlägt vor, die Umsatzsteuer für die Umsätze, die über 15 Millionen DM jährlich hinausgehen, von 4 v. H. auf 4,25 v. H. anzuheben. Daß die meisten der betroffenen Großbetriebe beim gegenwärtigen



    Bundesminister Schmücker
    Umsatzsteuersystem im Schnitt zumindest einen Steuervorteil von 0,25 % haben, kann ernsthaft nicht bestritten werden. Die Mehrbelastung der meisten Großbetriebe, die mit der Einführung der Mehrwertsteuer eintreten wird, dürfte — das weisen die Vorausberechnungen aus — in vielen Fällen höher sein als die jetzt vorgesehene Belastung von 0,25 %. Die der Bundesregierung empfohlene Aufhebung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist in ihren wirtschaftlichen Folgen heute noch nicht übersehbar und rechtlich überdies sehr umstritten. Übrigens müßte ein großer Teil der damit verbundenen Belastung — wenn nicht sogar der größte — von der Stahlindustrie getragen werden, die ohnehin mit sehr erheblichen Sorgen zu kämpfen hat, was bedeuten würde, daß alle diese Beträge auf den Bundeshaushalt zurückrollen.
    Das Ausgabevolumen des Bundeshaushalts 1967 würde sich nach diesen Vorschlägen von 73,9 Milliarden DM um fast 1,4 Milliarden DM auf 75,28 Milliarden DM erhöhen. Die Bundesregierung hält eine solche Erhöhung des Ausgabevolumens unter wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten für vertretbar. Dies gilt auch bei konjunkturpolitischer Betrachtung. Ich will Ihnen weiß Gott nicht erzählen, daß dieser Haushalt konjunkturpolitische Maßschneiderei sei. Aber ich halte den Vorschlag nach den gegenwärtigen Erkenntnissen und bei Abwägung der politischen Möglichkeit für eine optimale Lösung. Es handelt sich im wesentlichen nicht um eine Ausweitung der volkswirtschaftlichen Gesamtnachfrage, sondern um eine Umverteilung von Kaufkraft vom Privatverbrauch auf öffentliche Ausgaben. Zum anderen geht ein Teil der Ausgaben ins Ausland und tritt deshalb auf den heimischen Märkten nicht als Nachfrage auf. Ich will auch offen aussprechen, daß sich seit Beginn der Arbeiten am Haushalt 1967 die Konjunkturlage so gewandelt hat, daß wir für 1967 keinen betont restriktiven Kurs mehr zu steuern haben. Die Ausgabensteigerung für öffentliche Investitionen ist konjunkturpolitisch eher erwünscht. Es liegt unter diesen Umständen aber auf der Hand, daß es völlig abwegig wäre, die Steigerungsrate des Haushalts 1967 etwa als Leitlinie für die Erhöhung des privaten Verbrauchs und damit auch der privaten Einkommen anzusehen. Das sollte man, auch dann, wenn die Zahlen dicht beieinander liegen, nicht tun. Eher sollte man sich überlegen, wieviel die öffentlichen Leistungen zur Verbesserung der privaten Lebensbereiche bis hin zur Einkommenssteigerung durch die Beseitigung persönlicher Unkosten beitragen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich in ihrem Deckungsvorschlag um ein zumutbares und ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausgabekürzungen, Abbau von Subventionen und mäßigen Steuererhöhungen bemüht. Sie hat dabei teilweise die Überlegungen des Finanzausschusses des Bundesrates aufgegriffen. Mit dieser Feststellung möchte die Bundesregierung nicht behaupten — ich sagte es schon —, daß ihre Vorschläge unbedingt der Weisheit letzter Schluß sind. Ich möchte hier aber ausdrücklich betonen, daß die Bundesregierung jeden Vorschlag aus der Mitte des Parlaments begrüßen wird, der unter Beachtung unserer politischen Grundsätze und Ziele geeignet ist, dieses Verhältnis zu verbessern und den Dreiklang zwischen Ausgabenkürzungen, Abbau von Subventionen und Steuererhöhungen noch besser abzustimmen.
    Im Finanzbericht 1966 hat das Bundesministerium der Finanzen nach dem Stand vom 31. Januar dieses Jahres, also nach Verkündung des Haushaltssicherungsgesetzes, eine Vorschau auf die künftigen Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den Rechnungsjahren bis 1970 veröffentlicht. Bereits damals wurde aufgezeigt, daß die hohe Deckungslücke in 1966, die zum Erlaß eines Haushaltssicherungsgesetzes führte, keineswegs einmalig war. Sie ist strukturell bedingt. Der defizitäre Ausgabenüberhang setzt sich in die Zukunft fort. Die Finanzierungslücken machen nach den damals veröffentlichten Zahlen im Mittel der Jahre bis 1970 sechs bis sieben Milliarden DM jährlich aus.
    Wieweit Kreditmittel zur Schließung dieser Finanzierungslücken herangezogen werden können, hängt von der Entwicklung des Kapitalmarktes und der konjunkturellen Situation in den einzelnen Jahren ab. Darüber sind über längere Zeit hinweg schwerlich auch nur einigermaßen sichere Aussagen zu machen. Voraussehen ließ sich damals allein, daß selbst bei einer Besserung der Kapitalmarktlage die genannten Finanzierungslücken von 6 bis 7 Milliarden DM jährlich kaum mehr als zu einem Drittel durch Kreditmittel geschlossen werden können. Daraus konnte schon aus damaliger Sicht geschlossen werden, daß in den Jahren bis 1970 eine Deckungslücke von jeweils mehreren Milliarden DM zu befürchten war.
    Die Ursachen dieser, zu äußerster Besorgnis Anlaß gebenden Entwicklung sind vielfältig. Sie liegen sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite:
    1. Die bereits erwähnte Abflachung der Zuwachsraten des Wirtschaftswachstums wird in Zukunft zu einer geringeren Zunahme des Steueraufkommens führen.
    2. Die Ausgabenbeschlüsse, die in der Vergangenheit gefaßt wurden, stammen sämtlich aus der Zeit der hohen Zuwachsraten.
    3. Die Kürzungen des Haushaltssicherungsgesetzes waren zum ganz überwiegenden Teil nur für ein Jahr, nämlich 1966, beschlossen.
    4. Die Dynamisierung der konsumtiven Ausgaben führt zu jährlichen Steigerungsraten, die erheblich über den Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts und den davon abhängigen Steuereinnahmen liegen.
    All diese Gründe zusammengenommen ergaben das in der Finanzvorschau im Finanzbericht 1966 zum Ausdruck gekommene bedrückende Bild der Bundesfinanzen für die Zukunft. Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach den letzten Wahlen bewiesen, daß sie es nicht bei der resignierenden Feststellung „begrenzter Möglichkeiten zur Finanzierung neuer Aufgaben" bewenden lassen wollte. Sie hat vielmehr schon damals schnell und



    Bundesminister Schmücker
    entschlossen den Entwurf eines Haushaltssicherungsgesetzes vorgelegt, der auch die Billigung der Mehrheit dieses Hohen Hauses fand. Dieses Gesetz muß — trotz einiger Unzulänglichkeiten im Detail, die darin bestanden, daß die Mehrzahl der Bestimmungen sich vorerst nur auf ein Jahr bezog und in zahlreichen Fällen Ausgabeverpflichtungen nur zeitlich verschoben oder vorübergehend außer Kraft gesetzt wurden — doch als erster praktischer Schritt angesehen werden, über die bloße Bestandsaufnahme hinaus zu einer mehrjährigen Haushaltsgestaltung zu gelangen. In notwendiger und folgerichtiger Fortentwicklung der mit diesem Gesetz eingeleiteten Maßnahmen zur Neuordnung der Haushaltswirtschaft des Bundes hat die Bundesregierung eine Kabinettskommission zur Erstellung einer mehrjährigen Haushaltsgestaltung ernannt, die konkrete Vorschläge zur Festigung der Bundesfinanzen im Rahmen einer mehrjährigen Dringlichkeitsordnung machen sollte. Bei den Arbeiten der Kabinettskommission stellte sich heraus, daß der Ausgabenüberhang tatsächlich noch höher war, als in der Finanzvorschau vorgesehen. Damit wurde einmal mehr die Erfahrung bestätigt, daß der Ausgabenbedarf in der Sicht auf die Zukunft stets in einer perspektivischen Verkleinerung erscheint, weil die „Sehschärfe" mit zunehmender Entfernung zwangsläufig geringer wird. So ist in der Vorausschau im Finanzbericht 1966 der Ausgabebedarf für die bilaterale und multilaterale Entwicklungshilfe unterschätzt. Die neuen Marktordnungen der EWG für Milch, Zucker, 01e, Fette und anderes mehr führen zu wesentlichen Beitragserhöhungen an den Agrarfonds und zu Mehrausgaben für die im Einzelplan 10 veranschlagten Marktordnungsmaßnahmen. Hinzu treten die Auswirkungen aus einer verstärkten Inanspruchnahme von Förderungsmaßnahmen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.
    Diese Aufzählung von Einzelbeispielen ist keineswegs vollständig. Ins Gewicht fällt vor allem noch, daß die alte Finanzvorausschau keine Aufwendungen für neue Maßnahmen enthielt, sondern sich im wesentlichen auf eine Fortschreibung bestehender Ausgabepositionen beschränkte, die sich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ergab. Die Aufgaben der Kabinettskommission zur Erstellung einer mittelfristigen Haushaltsgestaltung erschöpfen sich aber keineswegs in der Herstellung des formalen Ausgleichs zwischen Einnahmen und Ausgaben. Es sollte und mußte vielmehr zugleich Raum geschaffen werden für die Lösung der drängenden neuen Aufgaben, wie z. B. für die Förderung von Wissenschaft und Forschung, für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung im Sinne einer gerechten Neuregelung, für die Hilfsmaßnahmen zur Überwindung der strukturellen Schwierigkeiten im Steinkohlenbergbau und die anderen Aufgaben der Strukturpolitik, von denen ich hier nur stellvertretend für viele den Stahlsektor nennen will, ferner für die Lösung der Verkehrsprobleme, vor allem in den Ballungszentren, und schließlich auch noch für die Maßnahmen zum Schutz unserer Zivilbevölkerung in Spannungsfällen, die durch das vorzeitige Inkrafttreten der sogenannten einfachen Notstandsgesetze mit Vorrang in Angriff genommen werden sollen.
    Es ist einleuchtend, daß die Bundesregierung ihr Hauptaugenmerk zunächst darauf richten mußte, die Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts 1967 zu ermöglichen. Darüber hinaus führt aber die Verwirklichung der Ihnen vorgelegten Vorschläge der Bundesregierung
    — im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1967,
    — im Finanzplanungsgesetz,
    — im Steueränderungsgesetz
    — und im Zusammenhang mit dem Ergänzungshaushalt
    auch zu einer wesentlichen Herabsetzung der Deckungslücken für die weitere Zukunft, und zwar in Milliardenhöhe, weil diese Vorschläge — anders als das Haushaltssicherungsgesetz in seinen wesentlichen Bestimmungen — verstärkt auch die Auswirkungen auf die Haushalte ab 1968 berücksichtigen.
    Der Ausblick auf die Zukunft unterstreicht deshalb die unabweisbare Notwendigkeit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen. Ich will und darf andererseits keineswegs verhehlen, daß trotz all dieser Maßnahmen für die Jahre ab 1968 weiterhin noch hohe Deckungslücken zu erwarten sind.
    Für 1968 übersteigt der bei Verwirklichung der vorgelegten Steuerrechtsänderungsvorschläge zu erwartende Zuwachs an ordentlichen Einnahmen insgesamt nur verhältnismäßig geringfügig (um rund 400 Millionen DM) die konsumtiv wirkenden Mehrausgaben im Haushalt von 1968. Diese Mehrausgaben ergeben sich aus der gesetzlich festgelegten oder aus sonstigen Gründen zwangsläufigen Dynamisierung und aus der natürlichen Steigerung der Personalausgaben, der Sozialleistungen und sonstiger einkommenverteilender Maßnahmen. Das bedeutet, daß bei der gegebenen Ausgabe- und Einnahmestruktur des Bundeshaushalts 1968 keine hinreichenden ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die bestehenden internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und die Sozialinvestitionen weiter zu verstärken. Dieses Bild bessert sich infolge der vorgesehenen neuen Maßnahmen in den Folgejahren etwas, aber nicht grundlegend.
    Die Kabinettskommission zur Erstellung einer mehrjährigen Haushaltsgestaltung hat sich deshalb nicht auf die Ihnen jetzt vorgelegten Vorschläge beschränkt, sondern zusätzliche Überlegungen angestellt, wie die Deckungslücken noch weiter verkleinert werden können. Eine erneute grundlegende Überprüfung unserer gesamten Ausgabenstruktur ist unausweichlich, wenn die Steuerbelastung in einem Rahmen gehalten werden soll; der die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft nicht in Frage stellt.
    Die Finanzplanung, wie sie von der Bundesregierung im Stabilitätsgesetz gefordert wird, und die Aufstellung von Prioritäten sind nun einmal keine Zauberworte, die alle Probleme von selber lösen. Eine echte Finanzplanung, d. h. der Übergang von der Einjährigkeit zur Mehrjährigkeit in der Haushaltsplanung, und die Verwirklichung einer mehrjährigen Dringlichkeitsordnung, in der einerseits



    Bundesminister Schmücker
    Prioritäten gesetzt, andererseits aber auch auf bisher als Prioritäten angesehene Schwerpunkte verzichtet werden muß, fordern von uns allen sehr harte Entscheidungen und ein Umdenken.
    Ich weise sehr bewußt auf die sonst uns allen für die weitere Zukunft drohenden Gefahren in aller Offenheit hin und verzichte auf jegliche Schönfärberei.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole, daß Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Prioritäten zu den schwierigsten politischen Aufgaben gehören und damit zwangsläufig Widersprüche auslösen müssen. Es gibt nun einmal keine von allen Gruppen akzeptierte Dringlichkeitsskala für öffentliche Aufgaben. Das Urteil hierüber hängt vielmehr von dem politischen Standort und den jeweiligen Interessen des einzelnen ab. Auch hier gilt, was ich an anderer Stelle schon gesagt habe: Wer die eine odere andere Maßnahme aus seiner Sicht ablehnt, der muß bereit sein, eigene Vorschläge zur Lösung des Gesamtproblems zu machen.
    Bei den weiteren Arbeiten darf im übrigen nicht außer acht gelassen werden, daß der Bundeshaushalt nur einen Teil des öffentlichen Finanzvolumens erfaßt. Im Hinblick auf die enge Verzahnung der Gebietskörperschaften untereinander ist die Finanzplanung im Endstadium nicht isoliert nur vom Bund durchführbar. Wenn eine echte wertende und vergleichende Dringlichkeitsordnung der öffentlichen Aufgaben und Ausgaben geschaffen werden ) soll, müssen auch die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und möglichst auch die Sozialversicherungsträger im Sinne eines „kooperativen Föderalismus" einbezogen werden. Es verdient in diesem Zusammenhang Erwähnung, daß die bereits vor mehr als Jahresfrist eingeleiteten vorbereitenden Arbeiten an einer gemeinsamen mittelfristigen Haushaltsvorausschau von Bund und Ländern im Arbeitskreis der Haushaltsabteilungsleiter inzwischen in ein Stadium getreten sind, das erwarten läßt, das in naher Zukunft für Bund und Länder — also noch ohne Gemeinden — eine gemeinsame Haushaltsvorausschau als Vorstufe einer gemeinsamen Finanzplanung vorgelegt werden kann. Damit wären immerhin bereits nahezu 8 % des Gesamtvolumens der öffentlichen Hand — ohne Sozialversicherungsträger — erfaßt.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorausschau der Entwicklung des Bundeshaushalts macht deutlich, daß wir nicht nur 1966 und 1967, sondern auch in den künftigen Haushaltsjahren mit beträchtlichen Finanzierungslücken zu rechnen haben. Der Einnnahmezuwachs wird schon durch die automatische Steigerung verschiedener gesetzlich gebundener Ausgaben weitgehend aufgezehrt. Deshalb bleibt praktisch kein Raum für die Erfüllung neuer Aufgaben. Dafür müßten dann so oder so Deckungsmittel bereitgestellt werden. Ich will damit sagen: das Mittel drastischer Ausgabekürzungen bleibt uns auch in den nächsten Jahren nicht erspart. Steuererhöhungen dürfen nur letzter Ausweg sein, so wie es die Bundesregierung am 26. Oktober einstimmig beschlossen hat. Wenn die Bundesregierung auch heute von dem Vorschlag einer allgemeinen Steuererhöhung absieht, so deshalb, weil sie erstens Steuererhöhungen größeren Umfangs in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation für ein ungeeignetes Mittel zum Haushaltsausgleich hält und sie zweitens sehr genau weiß, daß der Haushalt und die Steuerlast unerträglich anschwellen müßten, wenn die unvermeidbaren und erforderlichen Aufgaben und Ausgaben etatisiert werden, ohne daß gleichzeitig die alten Ausgaben überprüft werden. Der Haushaltsausgleich wird auch künftig ganz überwiegend wie schon dieses Mal durch Ausgabekürzungen sichergestellt werden müssen.
    Aus dieser Überlegung heraus hat die Bundesregierung dem Hohen Haus mit dem Haushaltsentwurf 1967 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung vorgelegt, durch den gesetzlich gebundene Ausgaben in Höhe von 3 Milliarden DM auf gesetzlichem Wege gekürzt werden sollen. Zusammen mit den Kürzungen gesetzlich ungebundener Ausgaben durch Kabinettsbeschluß vom 29. September 1966 in Höhe von 2,4 Milliarden DM und den Ausgabekürzungen im Ergänzungshaushalt 1967 von 560 Millionen DM ergibt das insgesamt ein Kürzungsvolumen von nahezu 6 Milliarden DM.
    Meine Damen und Herren, man muß diese Zahlen im Zusammenhang sehen, um die Anstrengungen würdigen zu können, die die Bundesregierung unternommen hat, um dem Parlament einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dazu kommt die Rücknahme von Steuerbegünstigungen durch das Ihnen vorliegende Steueränderungsgesetz 1966 mit einem Volumen von 540 Millionen DM; zusammen mit dem Ergänzungshaushalt 1967 ergibt sich somit ein Abbau steuerlicher Vergünstigungen von 780 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier ein paar grundsätzliche Worte zum Steueränderungsgesetz einfügen. Gewiß haben hier fiskalische Gründe Pate gestanden. Es wäre aber falsch, dieses Gesetz nur unter diesem Aspekt zu sehen, wie überhaupt die Steuerpolitik heute nicht nur den öffentlichen Bedarf zu decken hat, sondern auch als Mittel der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik eingesetzt wird. Dies gilt auch für die Neuregelung der Sparförderung. Sie ist ganz unabhängig von fiskalischen Erwägungen fällig. Sie ist keine vom Haushalt erzwungene Notmaßnahme, sondern eine gesellschaftspolitisch gewollte Modernisierung! Über die Verbesserung der einen oder anderen Vorschrift und die Vermeidung von verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten mag man reden, aber die neue Richtung sollte nicht verfälscht werden.
    Ich komme nun wieder auf die Gesamtbetrachtung zurück. Meine Damen und Herren. Sie sehen aus den vorgetragenen Zahlen, daß sich die Belastungen, ,die sich für uns alle aus der mäßigen Steuererhöhung ergeben, doch recht bescheiden ausnehmen gegenüber den Belastungen einzelner Gruppen, die diese durch Verzicht auf bisherige Zuwendungen auf sich nehmen müssen. Auch der Staat



    Bundesminister Schmücker
    verzichtet auf die Erfüllung von dringenden Aufgaben, weil er sich nicht übernehmen darf. Die Lasten, die er dabei auch ,an den Bürger zurückgeben muß, sollte niemand übersehen.
    Ich brauche Ihnen hier die einzelnen Bestimmungen dieser Gesetze nicht näher zu erläutern. Ich nehme an, sie sind Ihnen bekannt. Ich möchte auch hier wiederum betonen, daß die Bundesregierung nicht darauf beharrt, daß das Parlament alle Vorschlage unverändert übernimmt. Zu keinem Zeitpunkt hat die Bundesregierung behauptet, daß die von ihr gemachten Vorschläge unantastbar seien. Wer solches unterstellt, muß sich die Vermutung gefallen lassen, daß er in der Rolle der Regierung sich doktrinär verhalten würde.
    Natürlich kann man den Standpunkt vertreten, daß die Kilometergeld-Pauschale nicht so hart gekürzt werden sollte. Nur muß man dann einen Ersatzvorschlag machen. Die Aufgabe heißt doch nicht, völlig abstrakt eine Steuerregelung zu ändern, sondern es geht — zumindest auch — um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Danach wird gefragt, und darauf muß geantwortet werden.
    Worauf die Bundesregierung jedoch in aller Entschiedenheit bestehen muß, ist, daß das Kürzungsvolumen insgesamt nicht unterschritten wird. In weitere als die vorgeschlagenen Steuererhöhungen auszuweichen, kann die Bundesregierung dem Hohen Hause ebenfalls nicht empfehlen. Dagegen wird die Bundesregierung mit Sicherheit keine Einwendungen erheben, wenn das Parlament von sich aus Ausgaben kürzt, — sofern diese Kürzungen keine Einengung der politischen Arbeit bedeuten.
    Ich weiß also — und wiederhole es —, daß dieser Haushalt kein Idealhaushalt ist und daß das Finanzplanungsgesetz, das im übrigen in eine mehrjährige Finanzplanung überleiten soll, nicht alle Ansprüche erfüllt. Die Neuorientierung der Haushaltspolitik und die Anpassung der Ausgabenstruktur an die veränderten Verhältnisse können nicht von heute auf morgen erfolgen. Dafür ist auf Grund der Vorbelastungen des Haushalts die zur Disposition stehende Finanzmasse zu gering. Die Umstrukturierung kann nur allmählich und schrittweise gelingen. Meine Damen und Herren! Bei aller unumgänglichen Anpassung und zusätzlichen Belastung, die dieser Haushalt 1967 bringen wird, ist er aber zugleich auch ein Haushalt der erheblichen Leistungsverbesserung. Auch insofern ist er ein politischer Etat. Man spricht in der Offentlichkeit bei diesem Etat fast nur von Kürzungen und zusätzlichen Belastungen, und man übersieht dabei dann die Ausgabensteigerung von rund 5,1 Milliarden DM. Gewiß sieht der Haushalt Kürzungen in einzelnen Positionen vor, aber in der Mehrzahl handelt es sich doch dabei lediglich um eine Reduzierung der Zuwachsraten und nicht um einen Verzicht auf bisherige Leistungen. Diesen Beschneidungen und Kürzungen stehen aber in anderen Ansätzen umfangreiche und grundlegende Leistungsverbesserungen gegenüber, die den unverzichtbaren Aufgaben einer auf soziale Gerechtigkeit, innere und äußere Sicherheit und Vorsorge für die Zukunft gerichteten Politik entsprechen.
    Der erste Schwerpunkt der Ausgabensteigerung liegt dabei im Bereich der Sozialleistungen, die mit einem Anstieg von rund 1,6 Milliarden DM nunmehr insgesamt 23 Milliarden DM oder 31 Prozent des Gesamtetats erreichen. Mit dieser Steigerung werden allein 915 Millionen DM für zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kriegsopferversorgung und eine weitere Milliarde für die Aufstockung der Zuschüsse für die Rentenversicherungen einschließlich Knappschaft bereitgestellt. Wer angesichts einer solchen Erhöhung der Sozialleistungen auf annähernd ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts von einer „Stabilisierung zu Lasten des kleinen Mannes" spricht, der betreibt eine Irreführung der öffentlichen Meinung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieser Etat ist kein Etat des Abbaus der Sozialpolitik, sondern er bringt die fälligen Verbesserungen der sozialen Leistungen zugunsten weiter Kreise unserer Bevölkerung. Wenn dafür auch innerhalb des Gesamtblocks der Sozzialleistungen die eine oder andere Position gekürzt werden mußte, so hat daß mit Demontage oder Abbau nichts zu tun. Die Gesamtbetrachtung dieses Ausgabenkomplexes zeigt deutlich, daß hier nicht abgebaut, sondern weiter aufgebaut wird. Ich muß aber ebenso davor warnen, aus gut gesicherter persönlicher Position heraus gegen die soziale Sicherung in unserem Staate schlechthin zu polemisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Streit sollte jeweils nur um das rechte Maß gehen, niemals um das Ob.
    Den zweitgrößten Ausgabenblock bilden auch in diesem Haushalt wiederum die Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung. Mit einer Steigerung von rund 1,9 Milliarden DM erreichen sie im Jahre 1967 rund 20,6 Milliarden DM und beanspruchen damit einen Anteil von 26,7 % der Gesamtausgaben des Bundes. Das ist gewiß eine gewaltige und nach Meinung vieler unserer Mitbürger sogar eine zu gewaltige — Summe. Mir ist nur zu gut bekannt, wie das Bundesfinanzministerium — und ich darf Herrn Dahlgrün besonders erwähnen — gerade diesen Ausgabenbereich immer wieder sorgfältig überprüft hat. Und dies zu tun, wird nicht nur im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums die bittere Arbeit eines jeden Finanzministers sein. Aber wir dürfen uns durch die Erfahrung, daß die Ausgaben für die Verteidigung nicht überall populär sind, nicht von der Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit abbringen lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nur eine kurzsichtige, auf den Tageserfolg bedachte Politik kann auf Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft verzichten. Die Tatsache, daß in der Weltpolitik manches in Bewegung geraten zu sein scheint, darf uns nicht verführen. Jede Vernachlässigung der Verteidigungsanstrengungen ist auch unter den heutigen Verhältnissen eine Gefahr für die Sicherheit Europas. Sie würde darüber hinaus die Solidarität mit unseren westlichen Verbündeten, die



    Bundesminister Schmücker
    größtenteils weit höhere Opfer für die Verteidigung bringen als wir, empfindlich schwächen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Sicherung der Freiheit gegenüber allen Bedrohungen von außen kostet ihren Preis, und diesen Preis müssen wir im eigenen Interesse zahlen. Selbst wenn sich in absehbarer Zeit im Zuge einer kontrollierten Abrüstung oder ihr gleichzusetzender Abkommen Einsparungsmöglichkeiten ergäben, würden die freiwerdenden Mittel mit Sicherheit zur Finanzierung der bei solchen Verträgen doch anzustrebenden friedlichen Möglichkeiten dringend gebraucht werden.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Aufwand für die äußere und die soziale Sicherheit ist im übrigen nur das unverzichtbare Gegenstück zu einer stetigen und fortschrittlichen Entwicklung im Innern. Diesem zweiten Ziel dient auch der Etat 1967 wiederum in vielen erweiterten Positionen.
    Der Größenordnung nach an erster Stelle stehen hierbei wiederum die Leistungen für verkehrswirtschaftliche Aufgaben, die mit rund 7,48 Milliarden DM oder einem Anteil von 10 % des Gesamtetats den drittgrößten Ausgabenblock bilden. Neben den notwendigen Zuschüssen von 2,5 Milliarden DM für die Bundesbahn, die ihr weitere Fortschritte bei der unumgänglichen Rationalisierung ermöglichen sol- len, und den Hilfen für die Deutsche Bundespost wird das Hauptgewicht bei den Ausgaben für den Straßenbau, einschließlich des Ausbaus des Nahverkehrs, liegen.
    Die Bundesregierung weiß, daß im Bereich des Verkehrs noch große Aufgaben zu erfüllen sind, die wir im Interesse einer gleichgewichtigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nicht vernachlässigen dürfen. Dieser Haushalt bemüht sich, den gestellten verkehrspolitischen Erfordernissen bis an die Grenze des Möglichen gerecht zu werden.
    Den viertgrößten Ausgabenblock stellen auch in diesem Etat wiederum die Ausgaben für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. In einer Reihe von Positionen mußten wir zwar Kürzungen vornehmen, das Ausgabevolumen im Einzelplan 10 ist aber mit 4,7 Milliarden DM gegenüber dem Vorjahr insgesamt unverändert geblieben. Die Umstrukturierung der Einzelansätze innerhalb dieses Gesamtbetrages ist vor allem die Konsequenz der verschiedenen Brüsseler Entscheidungen zur Agrarpolitik. Die Tatsache aber, daß die Hilfen für die Landwirtschaft insgesamt in der Vorjahreshöhe erhalten bleiben sollen, zeigt das Bemühen der Bundesregierung, die Landwirtschaft auf ihrem Weg in den Gemeinsamen Markt tatkräftig zu unterstützen. Wir können und wollen nicht denjenigen zustimmen, die uns immer wieder raten, die deutsche Landwirtschaft ihrem eigenen Schicksal zu überlassen. Die Agrarpolitik der Bundesregierung, die sich auch in diesem Etat 1967 niederschlägt, will der deutschen Landwirtschaft helfen, ihre Leistungsfähigkeit weiter zu stärken, damit den dort tätigen Menschen ein angemessener Lebensunterhalt gesichert werden kann.
    Ein besonderes Schwergewicht hat dieser Haushalt bei den Ausgaben für Wissenschaft und Forschung. Wenngleich die Wissenschaftsförderung nur zum Teil Sache des Bundes ist, sind im Haushalt 1967 mehr als 3 Milliarden DM, d. h. 562 Millionen DM mehr als 1966, für Wissenschaft und Forschung vorgesehen, davon allein im Einzelplan des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung rund 1,6 Milliarden DM. Dieser Einzelplan steigt mit rund 280 Millionen DM oder 20,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zum Gesamthaushalt weit überproportional. Angesichts der Finanzlage des Bundes sind diese Zahlen ein Beweis dafür, daß die Bundesregierung klare Prioritätsentscheidungen trifft. Sie weiß, daß Ausgaben für Forschung und Wissenschaft entscheidende Investitionen für die Zukunft unseres Volkes und unseres Landes sind. Der wissenschaftliche Fortschritt ist der Wegbereiter des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, er ist zugleich die unentbehrliche Hilfe für die Bewältigung der Folgeerscheinungen der industriellen und zivilisatorischen Entwicklung.
    Gewiß können und sollen die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt ihrer ökonomischen Nützlichkeit betrachtet werden; das würde unweigerlich eine geistige und kulturelle Verarmung zur Folge haben. Aber es wäre auch falsch, würden wir die ökonomischen und sozialen Aspekte einer intensiven Wissenschaftsförderung mißachten. Ausgaben für Forschung und Wissenschaft sind kein Luxus, den man sich nur in Zeiten voller Kassen leisten kann, sie sind vielmehr unabdingbare Bausteine für unsere eigene wirtschaftliche und soziale Zukunft — und gerade in Perioden drohender finanzieller Verengungen unverzichtbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Unsere eigene Zukunft wird aber darüber hinaus auch entscheidend davon abhängen, ob und wie reibungslos es gelingt, die jetzige Wirtschaftsstruktur den zunehmenden Marktveränderungen anzupassen und die noch vorhandenen Reserven zu mobilisieren. Die Bundesregierung hat deshalb für die Förderung und Erleichterung der strukturellen Anpassung und damit des Wachstums nicht nur einen Katalog von Grundsätzen beschlossen, sondern sie legt im Etat 1967 auch wiederum ein konkretes Wirtschaftsförderungsprogramm vor. Der eindeutige Schwerpunkt dieser Wirtschaftsförderung liegt bei den Maßnahmen zugunsten des deutschen Steinkohlebergbaus. Die Anpassung dieses wichtigen Wirtschaftszweiges an die veränderte Marktsituation ist eine Aufgabe, die den Einsatz beträchtlicher Haushaltsmittel erfordert. Meine Damen und Herren, es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, daß diese Hilfen der Konservierung eines überholten Zustandes dienen. Es wird eine Anpassung an die Absatzmöglichkeiten in einer Klarheit vollzogen, wie es bisher in keinem Land mit vergleichbarer Lage geschehen ist. Wir werden dabei weiterhin dafür sorgen, daß soziale Härten und gesamtwirtschaftliche Einbußen so gering wie nur eben möglich gehalten werden. Der Strukturwandel findet statt, aber wir wollen ihn unter Kontrolle halten. Das



    Bundesminister Schmücker
    kostet Geld — das kostet ein solidarisches Opfer aller.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aber auch außerhalb von Kohle und Stahl setzt die Bundesregierung ihre erfolgreiche Arbeit zur Leistungsverbesserung fort. Ich erwähne besonders die Förderung der mittleren und kleineren Betriebe.
    Sinnvolle Strukturpolitik bedeutet aber nicht nur Hilfe bei der Anpassung von Branchen an veränderte Marktverhältnisse, sie bedeutet vor allem auch Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die sektorale und die regionale Strukturpolitik müssen sich weitgehend ergänzen. Die Bundesregierung hat den bisherigen Ansatz für regionale Hilfen um rund 30 Millionen auf jetzt 170 Millionen DM erweitert. Die verschiedenen Programme des Bundes zugunsten der wirtschaftlich schwach entwickelten und einseitig strukturierten Regionen und insbesondere des Zonenrandgebietes sollen dazu beitragen, den Verfassungsauftrag zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu erfüllen und die wirtschaftlichen Leistungsreserven dieser Gebiete besser zu nutzen. Eine intensive Regionalpolitik ist sowohl eine unabweisbare gesellschaftspolitische Verpflichtung gegenüber der gesamten deutschen Bevölkerung als auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    Diese Verantwortung für die gegenseitige Hilfe haben wir aber nicht nur gegenüber unserer eigenen Bevölkerung, sondern auch — natürlich in anderem Maße — gegenüber den Völkern, die noch in der wirtschaftlichen Entwicklung stehen. Die Bundesrepublik kann sich auch bei den Schwierigkeiten der derzeitigen Haushaltslage der Verpflichtung für die Hilfe an die Entwicklungsländer nicht entziehen. Entwicklungshilfe ist nicht eine Sache, die man tun oder lassen kann, je nach dem, wie es einem gerade auskommt. Wir stehen in der Verpflichtung zur internationalen Solidarität und müssen den Entwicklungsländern im Rahmen unserer Möglichkeiten bei ihrem Aufbau helfen. Die Ausgabenansätze für Entwicklungshilfe sollen deshalb im Einzelplan 23 von 1,55 Milliarden auf 1,87 Milliarden DM erhöht werden. Mit dieser Steigerung leistet die Bundesrepublik einen ihrer Lage angemessenen Beitrag zur Sicherung des Friedens und des Fortschrittes in der ganzen Welt.
    Im übrigen kann man diese Zahlen nur im Zusammenhang mit den handelspolitischen Hilfen richtig würdigen. Die Zuwachsraten für die Ausfuhr der Entwicklungsländer nach Deutschland betrugen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 9,5 % pro Jahr. Diese Zahl liegt erheblich über der Zuwachsrate der Gesamtausfuhren der Entwicklungsländer von knapp 6 °/o. Trotz steigender deutscher Exporte haben die Entwicklungsländer ihren Aktivsaldo Deutschland gegenüber ständig vergrößert. 1965 lag er bei 3,1 Milliarden DM. Das ist unsere beste Entwicklungshilfe.
    Meine Damen und Herren! Der Bund hat aber nicht zuletzt auch eine Verpflichtung als Arbeitgeber gegenüber seinen jetzigen und ehemaligen Bediensteten. Die Aufwendungen für Besoldung und
    Versorgung haben ein recht erhebliches finanzielles Gewicht. Sie sind auch im Interesse einer leistungsfähigen Verwaltung von großer Bedeutung für unser aller Wohlfahrt. Es ist deshalb sowohl ein Gebot der Fürsorgepflicht als auch eine sachliche Notwendigkeit, wenn die Bundesregierung die Wiederherstellung der Ausgeglichenheit des Besoldungsgefüges bei Bund und Ländern anstrebt. Durch die Gesetzentwürfe zur Änderung des Artikels 75 des Grundgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes werden wir einen Ansatz für eine in den wesentlichen Fragen einheitliche und insgesamt fortschrittliche Besoldungspolitik von Bund und Ländern gewinnen. Nur dann, wenn der Bund als Dienstherr seine Pflichten gegenüber den Bediensteten erfüllt, können wir erwarten, daß wir für die Aufgaben des Bundes den notwendigen qualifizierten Nachwuchs bekommen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nun zur Frage des Anteils von Bund und Ländern an der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
    Wie Sie wissen, liegt dem Bundeshaushalt 1967 auf der Einnahmeseite ein unveränderter Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 39 °/o zugrunde. Im Zusammenhang mit der Forderung des Bundesrates, von dem bisherigen Beteiligungsverhältnis abzugehen, ist der Vorwurf erhoben worden, der Bundeshaushalt sei nicht ausgeglichen. Die Bundesregierung hält diesen Vorwurf für unbegründet.
    Es stehen sich die Rechtsauffassungen von Bundesrat unid Bundesregierung gegenüber. Wir meinen, daß die Auffassung der Länder, der Bundesanteil verringere sich am 1. Januar 1967 automatisch auf 35 %, nicht mit unserer Verfassung in Einklang steht. Ich will die sehr komplizierte Rechtsproblematik hier nicht austragen. Die Bundesregierung hat in der Begründung zum Gesetzentwurf und in ihrer Stellungnahme zu den Äußerungen des Bundesrates ihren Standpunkt dargelegt.
    Unsere Bevölkerung aber hat wenig Verständnis für Rechts- und Kompetenzstreitereien zwischen den Organen des Bundes. Sie hat ein besseres Empfinden für die Zusammengehörigkeit, als es zwangsläufig diejenigen haben können, 'die sozusagen von Amts wegen auf die Wahrung der Zuständigkeiten bedacht sein müssen.
    Nur von der Zusammengehörigkeit der öffentlichen Aufgaben und Ausgaben her kann eine vernünftige Regelung ides Beteiligungsverhältnisses getroffen werden. Nach Art. 106 Abs. 4 unseres Grundgesetzes haben Bund unid Länder gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Es müssen die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder so aufeinander abgestimmt werden, daß ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden unid die Einheitlichkeit 'der Lebensverhältnisse gewahrt bleibt.
    Daraus ergibt sich folgerichtig, daß man über eine Neuregelung des Beteiligungsverhältnisses erst reden und entscheiden kann, wenn die notwendigen



    Bundesminister Schmücker
    Aufgaben und Ausgaben abgesteckt sind. Dann erst kann man aus dem gesamten Ausgabevolumen die sachgerechte Relation zwischen Bund und Ländern entwickeln. Es müssen also die Aufgaben und die Ausgaben dafür festliegen, bevor man die Einnahmen verteilen kann. Eine Änderung ,des Beteiligungsverhältnisses auf Grund des genannten Verfassungsartikels kann nur zulässig sein, wenn dies durch die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von Bund und Ländern geboten ist. Meine Damen und Herren, es ist zwar ein 'bestechender Gedanke, der harten Auseinandersetzung um Beteiligungsquoten durch einen vorherigen Kompromiß aus dem Wege zu gehen. Ich verhehle nicht, daß ich selber sehr viel Vorliebe für diese Methode habe. Aber der ordentliche Weg ist 'derjenige, welcher uns von der Verfassung vorgeschrieben ist. Es ist der normale Weg der Gesetzgebung unter der Kontrolle der Offentlichkeit und unter verantwortlicher Mitwirkung aller dazu berufenen Personen und Institutionen. Man tue doch bitte nicht so, als sei ein Notstand eingetreten, weil wir den ordentlichen normalen Weg beschritten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diejenigen, welche den normalen, öffentlich kontrollierten Weg nicht wollen, setzen sich sehr leicht dem Verdacht aus, sie möchten der detaillierten Sachdebatte ausweichen. Das aber, meine Damen und Herren, darf auf gar keinen Fall geschehen! Die Frage nur auf das Zahlenspiel 35/65 oder 39/61 oder irgendeine Zwischengröße zuzuspitzen, ist eine schreckliche Vereinfachung. Es geht, wie gesagt, darum, wer welche Aufgaben 'zu erfüllen hat und wie diese Aufgaben zu finanzieren sind. Sie müssen also finanziert werden. Unserem Grundgesetz entsprechend sollen die Steuerpflichtigen nicht über Gebühr belastet werden und muß die Gleichheit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik gewahrt bleiben. Unter diesen beiden letzten Punkten verstehe ich, daß nicht etwa der Bund großmütig, um nicht zu sagen großspurig, auf 39 % verzichtet und den Einnahmeausfall durch Steuererhöhungen deckt. Ich verstehe weiter darunter, daß die reicheren Länder nicht einfach von Quoten ausgehen, die sie selber befrieldigen, aber den 'ärmeren Ländern zwar ,den Art. 107 Abs. 2 belassen, aber ihnen in Wirklichkeit das Nachsehen geben.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Zu diesem Kapitel gehört nicht zuletzt, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten der Länder und Gemeinden mit in Rechnung gestellt werden müssen. Wird das Steueränderungsgesetz gemäß dem vorgelegten Entwurf beschlossen, so treten damit auch bei den Ländern Einnahmeverbesserungen und Ausgabeentlastungen ein. Sie belaufen sich 1967 schätzungsweise auf rund 300 Millionen DM und werden bis 1970 auf rund 900 Millionen DM anwachsen. Dazu kommt noch, daß die Bundesregierung den Gemeinden eine fühlbare Hilfe gewähren will. Sie hat, wie ich es bei der Erläuterung des Ergänzungshaushalts bereits darlegte, dafür Leistungen in Höhe von 440 Millionen DM vorgesehen.
    Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Weniger aus rechtlichen Gründen — aber auch aus solchen —, vielmehr aus politischen, und um den Auftrag der Verfassung zu erfüllen, muß die Bundesregierung darauf bestehen, daß an eine Änderung der Beteiligungsquote nur dann herangegangen wird, wenn gleichzeitig die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zur Debatte gestellt werden. Der Bundeshaushalt mit der folgenden Ergänzung enthält also kein Defizit, das aus dem Beteiligungsverhältnis herrühren könnte. Meine Damen und Herren, sollen Einnahmen abwandern — ich würde lieber sagen: besser nein —, dann müssen auch Aufgaben und Ausgaben mitgehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Ich habe gesagt, daß die Bundesregierung nicht den Anspruch erhebt, einen ideal konstruierten Haushaltsplan vorgelegt zu haben. Im Hinblick auf die notwendige längerfristige Zielsetzung einer Umorientierung handelt es sich um einen Übergangshaushalt. Er ist ein Haushalt, der an der Schwelle steht: er erfüllt zwar einerseits noch nicht alle Bedingungen, die wir an die künftige Finanzpolitik stellen müssen, aber er ist auch mehr als nur eine Fortschreibung der bisherigen Entwicklung, er leitet über in eine neue Phase.
    Diejenigen, die diesen Haushalt kritisieren und die Ausgaben noch erheblich gekürzt haben wollen, sollten erkennen, daß ein Anpassungsprozeß Zeit braucht, wenn er ohne unverhältnismäßig großen Schaden vollzogen werden soll. Unsere wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Wirklichkeit ist so differenziert, daß sie eine Roßkur, die alles auf einmal will, nicht ertragen kann. Ausgabenkürzung ist in unserer Lage das vorrangige Prinzip. Dieses Prinzip wird aber wirklichkeitsfremd und politisch gefährlich, wenn es die Grundlagen des friedlichen Ausgleichs und der Politik der sozialen Gerechtigkeit antastet.
    Wie es keine gute Sozial-, Kultur- oder Wirtschaftspolitik ohne Rücksicht auf die finanzpolitischen Notwendigkeiten geben kann, so kann es andererseits auch keine gute Finanzpolitik ohne Rücksicht auf die unverzichtbaren sozial-, kultur-
    und wirtschaftspolitischen Erfordernisse geben.
    Berücksichtigen wir alle diese Aspekte, so ist der von der Bundesregierung vorgelegte Haushalt für 1967 sicherlich ein Kompromiß, aber ein Kompromiß, wie er dem Wesen und dem Inhalt einer verantwortungsvollen Politik entspricht. Das ist doch die Aufgabe der Politik, gute Kompromisse zu finden! Die robuste Durchsetzung von Sonder- oder Einzelanliegen war noch niemals eine gute Politik.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diejenigen, meine Damen und Herren, die den guten Kompromiß verachten, kommen hoffentlich niemals wieder in ein deutsches Bundesparlament. Zum guten Kompromiß aber gehört Mut, genausoviel Mut wie zur Grundsatztreue.
    Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die von ihr vorgeschagenen Maßnahmen zum Ausgleich des



    Bundesminister Schmücker
    Haushalts im Dreiklang von Ausgabenkürzung, Subventionsabbau und Einnahmensteigerung abgestimmt sind und so den politischen und ökonomischen Erfordernissen von heute Rechnung tragen. Die Bundesregierung bleibt wie immer offen für jede Kritik und für jeden konstruktiven Änderungsvorschlag, auch für neue Kürzungsvorschläge aus der Mitte dieses Hauses. Ich bitte Sie, bei allen Änderungsvorschlägen von den Grundsätzen auszugehen, die auch die Bundesregierung bei der Vorlage des Bundeshaushalts 1967 und den damit verbundenen Gesetzentwürfen geleitet haben:
    Erstens. Die Finanzpolitik ist ein Teil der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und des Wachstums. Ausgabenkürzungen und Mehrbelastungen müssen so gerecht wie möglich verteilt werden.
    Zweitens. Der Haushalt muß den inneren und äußeren Frieden sichern. Deshalb sind die Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber den sozial Schwächeren und unsere Mitarbeit an der Erhaltung des Friedens in der Welt vorrangig.
    Drittens. Die Regierung eines so großen Landes wie des unsrigen kann nicht auf Politik verzichten. Der Haushalt ist eine Regierungserklärung in Zahlen. Je mehr wir ihn mit gesetzlichen Verpflichtungen fesseln, um so geringer wird die Kraft, die täglich neuen politischen Aufgaben zu bewältigen. Wir wollen nicht verwalten, sondern regieren und Politik machen — dem muß der Haushalt entsprechen! Und das besonders in Zeiten politischer Ungewißheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Feststellung des Haushalts ist Sache der gesetzgebenden Körperschaften. The Bundesregierung hat Ihnen den Entwurf des Bundeshaushalts und das Zweite Gesetz über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die übrigen Gesetze zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der von mir dargestellte Ergänzungshaushalt wird zusammen mit unseren hier ebenfalls erläuterten zusätzlichen Steueränderungsvorschlägen dem Bundesrat und diesem Hohen Hause zugeleitet werden. In den Anlagen zu dieser Rede, die ich Ihnen, einer langjährigen Übung folgend, gleich übergeben lassen werde, finden Sie bereits die Entwürfe zu den notwendigen Ergänzungsgesetzen. Die CDU/CSU-Fraktion hat der Regierung mitgeteilt, daß sie ebenfalls einen Initiativgesetzentwurf über Steueränderungen vorlegen wird. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt, weil damit — und darauf kommt es ihr an — sofort konkrete Grundlagen für die weitere Beratung in den Ausschüssen geschaffen werden.
    Meine Damen und Herren, ich habe vorhin schon dargestellt, daß diese Beratungen auf ein Ergebnis drängen. Wenn wir bis zum Jahresende die vom Finanzplanungsgesetz und dem Steueränderungsgesetz 1966 berührten Fragen nicht geregelt haben, werden wir im nächsten Frühjahr sehr nachteilige Folgen erleben. Ich habe die Überzeugung, daß alle Fraktionen dieses Hauses den Zwang, der in der Sache liegt, erkennen und entsprechend handeln.
    Was den Haushalt selbst angeht, so habe ich Ihnen erläutert, welche Folgerungen wir aus den in den letzten Wochen veränderten Umständen gezogen haben. Auch heute muß damit gerechnet werden, daß weitere, jetzt noch nicht vorhersehbare Ereignisse bis zur endgültigen Verabschiedung des Etats neue Entscheidungen nötig machen. Wie die Dinge liegen, ist der Entwurf der Bundesregierung mit seinen Ergänzungen eine optimale Grundlage für die weitere Arbeit. Ich bin sicher, daß der endgültig verabschiedete Etat diese Behauptung rechtfertigen wird. Wer Besseres weiß, der soll es sagen. Wir stehen jedem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber.
    Ich darf namens der Bundesregierung anregen, den Entwurf des Bundeshaushalts 1967 und die damit zusammenhängenden Gesetzentwürfe den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zu überweisen.
    Ich danke Ihnen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)