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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Conring 3279 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 3279 A Zur Tagesordnung Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3280 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3280 D, 3282 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3280 D Genscher (FDP) 3281 C Fragestunde (Drucksache V/1085) Fragen des Abg. Seibert: Preisbindung Schmücker, Bundesminister . . . . 3282 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Verhandlungen deutscher Raketenwissenschaftler mit China und der Südafrikanischen Union Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 3283 A Jahn (Marburg) (SPD) 3283 B Fragen des Abg. Dr. Mommer: Erteilung von Visen betreffs Polen und der CSR . . . . . . . . . . . 3283 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anrede „Frau" Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 3283 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3284 A Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51 Fragen der Abg. Frau Blohm: Gewährleistung schneller ärztlicher Hilfe in Notfallsituationen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3284 C Frage des Abg. Lemmrich: Hoher Anteil junger Kraftfahrer am Verkehrsunfallgeschehen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3285 A Lemmrich (CDU/CSU) 3285 B Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Weiterführung der B 303 (Pfaffendorf- Schweinfurt) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3285 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 3285 D Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Wirtschaftliche Einbußen der Seenfischerei, der Fluß- und Teichwirtschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 A Fragen des Abg. Strohmayr: Familienfahrkarten der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 3286 D Frage des Abg. Wendt: Teilweise Eingleisigkeit der Strecke Schwerte—Warburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3287 A Wendt (SPD) . . . . . . . . . 3287 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 Frage des Abg. Wendt: Ausbau der B 7 in Velmede und Bestwig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3287 B Wendt (SPD) 3287 C Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Auslandsbriefporto Stücklen, Bundesminister 3287 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3288 A Fragen des Abg. Maucher: Vorratsliste für Briefmarken . . . . 3288 A Frage des Abg. Wendt: Empfang des Zweiten Deutschen Fernsehen in Nordrhein-Westfalen Stücklen, Bundesminister 3288 B Wendt (SPD) 3288 B Fragen des Abg. Felder: Gebühren für Sendungen „Funknachrichten an mehrere Empfänger" Stücklen, Bundesminister 3288 C, 3289 B Felder (SPD) 3288 D, 3289 B Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Nichtbeantwortung des erbetenen Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Bundespostminister Stücklen, Bundesminister 3289 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3290 A Fragen des Abg. Flämig: Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Halbleiter-Physik . . 3290 B Frage des Abg. Dr. Bardens: Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die' finanzielle Situation der Krankenhäuser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 C Dr. Bardens (SPD) 3290 C Frage des Abg. Dr. Bardens: Entwurf eines Fragebogens für den Bericht Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3290 D Dr. Bardens (SPD) 3291 A Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle 3291 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Änderung des Lebensmittelgesetzes . 3291 C Fragen des Abg. Glombig: Ursachen und Bekämpfung des Krebses Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3291 C Glombig (SPD) 3291 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Zustandekommen der Wiesbadener Gesundheitsausstellung „Der Mensch in seiner Stadt" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3292 A Fritz (Wiesbaden) (SPD) 3292 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3292 C Geiger (SPD) 3293 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Mietgesetz für den Fremdenverkehr Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3293 A Dr. Tamblé (SPD) 3293 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zentrale Richterakademie . .. . . . 3293 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Forderung nach Änderung der Richteramtsbezeichnung Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3293 D Jahn (Marburg) (SPD) 3294 A Fragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) : Auswirkungen und Begleitumstände von Manövern der Stationierungstruppen Grund, Staatssekretär . . . . . . 3294 C Fragen des Abg. Seuffert: Aufkommen von Beträgen aus der Kuponsteuer im Abzugsverfahren - Erstattung von Beträgen . . . . . . 3295 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 III Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verteuerung der Versorgung Berlins durch den Wegfall der Betriebsbei-hilf en Grund, Staatssekretär 3295 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3295 C Dr. Apel (SPD) 3295 C Wellmann (SPD) . . . . . . . 3296 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Drucksache V/1070) Erklärung zur Tagesordnung nach § 29 GO Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3296 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 3296 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3296 B Wehner (SPD) . . . . 3296 D, 3303 D Dr. Barzel (CDU/CSU) .. . . . . 3299 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3302 A Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 3303 C Beauftragung von Bundesministern mit einem zweiten Ressort 3304 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung — Schmücker, Bundesminister . . . 3304 C Nächste Sitzung 3317 D Anlagen 3319 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 3279 70. Sitzung Bonn, den 8. November 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Dittrich * 8. 11. Erler 30. 11. Lenz (Trossingen) 30. 11. Lücker (München) * 11. 11. Dr. Rutschke ** 11. 11. Teriete 30. 11. Dr. Verbeek 30. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 11. Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11. Paul 31. 12. Struve 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. von Merkatz zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh***) In der obigen Fragestunde haben Sie um Prüfung gebeten, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium Bewerber, die während ihres Wehrdienstes eine Sanitätsausbildung genossen haben, bevorzugt berücksichtigt werden können. Der Bundesminister der Verteidigung bemüht sich allgemein, für Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, eine bevorzugte Zulassung zum Studium der Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, in denen z. Z. der Numerus clausus besteht, zu erreichen. Dabei können nach seiner Auffassung keine Unterschiede je nach der Ausbildung in einer Sanitätseinheit oder einer anderen Truppengattung gemacht werden. Auch die Kultusminister der Länder halten eine Sonderregelung nicht für erforderlich. Wie ich in der Fragestunde vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) ausgeführt habe, werden die Kultusminister der Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz demnächst über einheitliche Zulassungsrichtlinien beraten. Falls künftig für die Zulassung Leistungskriterien maßgeblich sind und nicht allein das Abitur gefordert wird, scheinen die medizinischen Fakultäten nach einer Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz geneigt zu sein, eine ordnungsgemäße Sanitätsausbildung als Positivum zu werten. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ***) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B Anlagen zum Stenographischen Bericht Es bleibt daher abzuwarten, welche Voraussetzungen künftig bei der Zulassung zum Medizinstudium gestellt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Sänger zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh *) Die Frage der Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienbewerber ist von den Kultusministern der Länder und der Westdeutschen Rektorenkonferenz geprüft worden. Beide Stellen sind der Auffassung, daß zentrale Registrierstellen nur für Fächer sinnvoll sind, für die der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen besteht. Sie weisen darauf hin, daß zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der nur vertretbar sei, wenn dadurch das Zulassungsverfahren vereinfacht werde. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Registrierstelle eine Verteiler-Funktion ausüben könne. Wenn die Zulassung für ein Fach nur an einzelnen Hochschulen beschränkt sei, so regele sich in kürzester Frist die Verteilung der Studienbewerber auch ohne besondere Verteilerstelle. Wegen der Probleme, die sich bei der zentralen Registrierstelle für die Fächer Medizin und Zahnmedizin ergeben haben, darf ich auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) Bezug nehmen. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist noch darauf hin, daß bei der steigenden Zahl von Abiturienten die Möglichkeit besteht, daß auch für andere Fächer als Medizin und Zahnmedizin der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen eingeführt werden muß. Dann wäre Anlaß zur Prüfung, ob auch in diesen Fächern zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einzurichten sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh*) Nach §§ 22 Abs. 6 und 31 Abs. 5 der Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 i. d. F. der Verordnung vom 31. Mai 1965 (BGBl I S. 447) können bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung *) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B 3320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 und der ärztlichen Vorprüfung die Studienzeiten ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn der Studierende nach Erlangung des Reifezeugnisses a) an einer ausländischen Universität oder Hochschule Medizin studiert hat oder b) an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Hochschule ein dem medizinischen verwandtes Studium betrieben hat. Eine im Ausland vollständig bestandene Prüfung kann nach § 31 Abs. 2 a. a. O. als Ersatz der naturwissenschaftlichen Vorprüfung anerkannt werden, wenn sie dieser gleichwertig ist. Als Ersatz der ärztlichen Verprüfung kann eine im Ausland abgelegte Prüfung nur ausnahmsweise anerkannt werden (§ 38 Abs. 3 a. a. O.). Ebenso kann für die Ablegung der ärztlichen Prüfung ein nach bestandener ärztlicher Vorprüfung an einer ausländischen Universität abgeleistetes Studium nur ausnahmsweise auf die Studienzeit ganz oder teilweise angerechnet werden (§ 39 Abs. 3 a. a. O.). Die Entscheidung trifft gemäß § 68 Abs. 1 a. a. O. jeweils die zuständige Landesbehörde des Landes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Die obersten Landesgesundheitsbehörden entscheiden deshalb auch darüber, in welchen Fächern eine Anrechnung der im Ausland absolvierten Studienzeiten in Frage kommt. Die gleichen Regelungen sind für die zahnmedizinische Ausbildung getroffen und in der Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl I S. 37) i. d. F. der Verordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl I S. 417) niedergelegt worden. Nach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 (RMBl S. 769) i. d. F. vom 19. Dezember 1951 (BGBl I S. 1007) kann ein pharmazeutisches Studium an einer ausländischen Hochschule ausnahmsweise bis zu zwei Halbjahren angerechnet werden. Zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und Frankreich besteht z. Z. kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen im Rahmen der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Ausbildung. Verhandlungen sind darüber nur im Rahmen der EWG im Gange. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist dazu noch darauf hin, daß Äquivalenzverhandlungen mit ausländischen Hochschulen im Fach Medizin z. Z. nicht betrieben werden, weil die Studiensysteme in den einzelnen Ländern höchst verschieden sind und weil abgewartet werden solle, inwieweit das Gutachten des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums der Medizin zu einer Änderung der Bestallungsordnung für Ärzte führen wird.
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe zunächst die Frage III/1 der Abgeordneten Frau Blohm auf:
    Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die sich für die Tätigkeit der Ärzte aus dem immer mehr zunehmenden Straßenverkehr ergeben, da sie oft nicht in der Lage sind, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe ihrer Praxisräume für dringende Besuche von Patienten bereitzuhalten und dadurch die angeforderte ärztliche Hilfe unter Umständen unnötig verzögert wird?
    Bitte, Herr Minister!


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident, ich bitte um die Erlaubnis, wegen des Sachzusammenhanges die drei Fragen der Frau Kollegin Blohm zusammen zu beantworten, falls die Frau Kollegin einverstanden ist.

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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr. Ich rufe dann zugleich die Fragen III/2 und III/3 der Abgeordneten Frau Blohm auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der gesundheitlichen Versorgung der Patienten — unbeschadet der in manchen Bundesländern und Gemeinden bereits getroffenen Regelungen — bundesgesetzliche Ermächtigungen zu schaffen, die die Ärzte in die Lage versetzen, schnelle Hilfe in Notfallsituationen zu leisten?
    Ist die Bundesregierung gewillt, sich dafür einzusetzen, daß Ärzte, die bei einem eiligen Patientenbesuch keine andere Möglichkeit haben als an verbotener Stelle in der Nähe der Wohnung des Patienten zu parken, hierfür nicht bestraft oder durch unnötige und zeitraubende Auseinandersetzungen mit Vollzugsorganen bei der Erfüllung ihrer ärztlichen Pflichten nicht aufgehalten werden und daß durch entsprechende gesetzliche Regelungen den regionalen und örtlichen Behörden in derartigen Fällen die gebührende Rücksichtnahme auferlegt wird?