Deutscher Bundestag
70. Sitzung
Bonn, den 8. November 1966
Inhalt:
Glückwunsch zum Geburtstag des Abg.
Dr. Conring 3279 A
Amtliche Mitteilungen . . . . . . 3279 A
Zur Tagesordnung
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3280 B
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3280 D,
3282 A
Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3280 D
Genscher (FDP) 3281 C
Fragestunde (Drucksache V/1085)
Fragen des Abg. Seibert:
Preisbindung
Schmücker, Bundesminister . . . . 3282 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) :
Verhandlungen deutscher Raketenwissenschaftler mit China und der Südafrikanischen Union
Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 3283 A
Jahn (Marburg) (SPD) 3283 B
Fragen des Abg. Dr. Mommer:
Erteilung von Visen betreffs Polen und
der CSR . . . . . . . . . . . 3283 C
Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen:
Anrede „Frau"
Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 3283 D
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3284 A
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn
Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg,
Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51
Fragen der Abg. Frau Blohm:
Gewährleistung schneller ärztlicher Hilfe in Notfallsituationen
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3284 C Frage des Abg. Lemmrich:
Hoher Anteil junger Kraftfahrer am Verkehrsunfallgeschehen
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3285 A
Lemmrich (CDU/CSU) 3285 B
Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) :
Weiterführung der B 303 (Pfaffendorf-
Schweinfurt)
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3285 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 3285 D Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) :
Wirtschaftliche Einbußen der Seenfischerei, der Fluß- und Teichwirtschaft
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 A Fragen des Abg. Strohmayr:
Familienfahrkarten der Bundesbahn
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3286 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 3286 D Frage des Abg. Wendt:
Teilweise Eingleisigkeit der Strecke Schwerte—Warburg
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3287 A Wendt (SPD) . . . . . . . . . 3287 B
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966
Frage des Abg. Wendt:
Ausbau der B 7 in Velmede und Bestwig
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3287 B
Wendt (SPD) 3287 C
Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Auslandsbriefporto
Stücklen, Bundesminister 3287 D
Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3288 A
Fragen des Abg. Maucher:
Vorratsliste für Briefmarken . . . . 3288 A Frage des Abg. Wendt:
Empfang des Zweiten Deutschen Fernsehen in Nordrhein-Westfalen
Stücklen, Bundesminister 3288 B
Wendt (SPD) 3288 B
Fragen des Abg. Felder:
Gebühren für Sendungen „Funknachrichten an mehrere Empfänger"
Stücklen, Bundesminister 3288 C, 3289 B
Felder (SPD) 3288 D, 3289 B
Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) :
Nichtbeantwortung des erbetenen Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Bundespostminister
Stücklen, Bundesminister 3289 D
Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3290 A
Fragen des Abg. Flämig:
Forschung und Weiterentwicklung auf
dem Gebiet der Halbleiter-Physik . . 3290 B
Frage des Abg. Dr. Bardens:
Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die' finanzielle Situation der Krankenhäuser
Frau Dr. Schwarzhaupt,
Bundesminister 3290 C
Dr. Bardens (SPD) 3290 C
Frage des Abg. Dr. Bardens:
Entwurf eines Fragebogens für den Bericht
Frau Dr. Schwarzhaupt,
Bundesminister 3290 D
Dr. Bardens (SPD) 3291 A Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein:
Deutsche Medizinische Dokumentationsstelle 3291 B
Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Änderung des Lebensmittelgesetzes . 3291 C Fragen des Abg. Glombig:
Ursachen und Bekämpfung des Krebses
Frau Dr. Schwarzhaupt,
Bundesminister 3291 C
Glombig (SPD) 3291 D
Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) :
Zustandekommen der Wiesbadener Gesundheitsausstellung „Der Mensch in seiner Stadt"
Frau Dr. Schwarzhaupt,
Bundesminister 3292 A
Fritz (Wiesbaden) (SPD) 3292 B
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 3292 C
Geiger (SPD) 3293 A
Frage des Abg. Dr. Tamblé:
Mietgesetz für den Fremdenverkehr
Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3293 A Dr. Tamblé (SPD) 3293 B
Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus:
Zentrale Richterakademie . .. . . . 3293 C
Frage des Abg. Jahn (Marburg) :
Forderung nach Änderung der Richteramtsbezeichnung
Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3293 D
Jahn (Marburg) (SPD) 3294 A
Fragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) :
Auswirkungen und Begleitumstände von Manövern der Stationierungstruppen
Grund, Staatssekretär . . . . . . 3294 C Fragen des Abg. Seuffert:
Aufkommen von Beträgen aus der Kuponsteuer im Abzugsverfahren -
Erstattung von Beträgen . . . . . . 3295 A
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 III
Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) :
Verteuerung der Versorgung Berlins durch den Wegfall der Betriebsbei-hilf en
Grund, Staatssekretär 3295 B
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3295 C
Dr. Apel (SPD) 3295 C
Wellmann (SPD) . . . . . . . 3296 A
Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Drucksache V/1070)
Erklärung zur Tagesordnung nach § 29 GO
Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 3296 B
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 3296 B
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3296 B
Wehner (SPD) . . . . 3296 D, 3303 D Dr. Barzel (CDU/CSU) .. . . . . 3299 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3302 A Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 3303 C
Beauftragung von Bundesministern mit
einem zweiten Ressort 3304 B
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksache V/1000) — Erste Beratung —
Schmücker, Bundesminister . . . 3304 C
Nächste Sitzung 3317 D
Anlagen 3319
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966 3279
70. Sitzung
Bonn, den 8. November 1966
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Adenauer 11. 11.
Blachstein 30. 11.
Dr. Dittrich * 8. 11.
Erler 30. 11.
Lenz (Trossingen) 30. 11.
Lücker (München) * 11. 11.
Dr. Rutschke ** 11. 11.
Teriete 30. 11.
Dr. Verbeek 30. 11.
b) Urlaubsanträge
Dr. Arndt (Berlin) 30. 11.
Dr. Hofmann (Mainz) 30. 11.
Paul 31. 12.
Struve 30. 11.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. von Merkatz zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh***)
In der obigen Fragestunde haben Sie um Prüfung gebeten, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium Bewerber, die während ihres Wehrdienstes eine Sanitätsausbildung genossen haben, bevorzugt berücksichtigt werden können. Der Bundesminister der Verteidigung bemüht sich allgemein, für Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, eine bevorzugte Zulassung zum Studium der Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, in denen z. Z. der Numerus clausus besteht, zu erreichen. Dabei können nach seiner Auffassung keine Unterschiede je nach der Ausbildung in einer Sanitätseinheit oder einer anderen Truppengattung gemacht werden. Auch die Kultusminister der Länder halten eine Sonderregelung nicht für erforderlich. Wie ich in der Fragestunde vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) ausgeführt habe, werden die Kultusminister der Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz demnächst über einheitliche Zulassungsrichtlinien beraten. Falls künftig für die Zulassung Leistungskriterien maßgeblich sind und nicht allein das Abitur gefordert wird, scheinen die medizinischen Fakultäten nach einer Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz geneigt zu sein, eine ordnungsgemäße Sanitätsausbildung als Positivum zu werten.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
***) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Es bleibt daher abzuwarten, welche Voraussetzungen künftig bei der Zulassung zum Medizinstudium gestellt werden.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Sänger zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh *)
Die Frage der Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienbewerber ist von den Kultusministern der Länder und der Westdeutschen Rektorenkonferenz geprüft worden. Beide Stellen sind der Auffassung, daß zentrale Registrierstellen nur für Fächer sinnvoll sind, für die der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen besteht. Sie weisen darauf hin, daß zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der nur vertretbar sei, wenn dadurch das Zulassungsverfahren vereinfacht werde. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Registrierstelle eine Verteiler-Funktion ausüben könne. Wenn die Zulassung für ein Fach nur an einzelnen Hochschulen beschränkt sei, so regele sich in kürzester Frist die Verteilung der Studienbewerber auch ohne besondere Verteilerstelle. Wegen der Probleme, die sich bei der zentralen Registrierstelle für die Fächer Medizin und Zahnmedizin ergeben haben, darf ich auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14. September 1966 (55. Sitzung des Deutschen Bundestages - Protokoll Seite 2652) Bezug nehmen.
Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist noch darauf hin, daß bei der steigenden Zahl von Abiturienten die Möglichkeit besteht, daß auch für andere Fächer als Medizin und Zahnmedizin der Numerus clausus an allen wissenschaftlichen Hochschulen eingeführt werden muß. Dann wäre Anlaß zur Prüfung, ob auch in diesen Fächern zentrale Zulassungs- und Registrierstellen einzurichten sind.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 2. November 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh*)
Nach §§ 22 Abs. 6 und 31 Abs. 5 der Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 i. d. F. der Verordnung vom 31. Mai 1965 (BGBl I S. 447) können bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
*) Siehe 21. Sitzung Seite 839 B
3320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. November 1966
und der ärztlichen Vorprüfung die Studienzeiten ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn der Studierende nach Erlangung des Reifezeugnisses
a) an einer ausländischen Universität oder Hochschule Medizin studiert hat oder
b) an einer deutschen oder ausländischen Universität oder Hochschule ein dem medizinischen verwandtes Studium betrieben hat.
Eine im Ausland vollständig bestandene Prüfung kann nach § 31 Abs. 2 a. a. O. als Ersatz der naturwissenschaftlichen Vorprüfung anerkannt werden, wenn sie dieser gleichwertig ist. Als Ersatz der ärztlichen Verprüfung kann eine im Ausland abgelegte Prüfung nur ausnahmsweise anerkannt werden (§ 38 Abs. 3 a. a. O.). Ebenso kann für die Ablegung der ärztlichen Prüfung ein nach bestandener ärztlicher Vorprüfung an einer ausländischen Universität abgeleistetes Studium nur ausnahmsweise auf die Studienzeit ganz oder teilweise angerechnet werden (§ 39 Abs. 3 a. a. O.).
Die Entscheidung trifft gemäß § 68 Abs. 1 a. a. O. jeweils die zuständige Landesbehörde des Landes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Die obersten Landesgesundheitsbehörden entscheiden deshalb auch darüber, in welchen Fächern eine Anrechnung der im Ausland absolvierten Studienzeiten in Frage kommt.
Die gleichen Regelungen sind für die zahnmedizinische Ausbildung getroffen und in der Prüfungsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl I S. 37) i. d. F. der Verordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl I S. 417) niedergelegt worden. Nach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 (RMBl S. 769) i. d. F. vom 19. Dezember 1951 (BGBl I S. 1007) kann ein pharmazeutisches Studium an einer ausländischen Hochschule ausnahmsweise bis zu zwei Halbjahren angerechnet werden.
Zwischen der. Bundesrepublik Deutschland und Frankreich besteht z. Z. kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen im Rahmen der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Ausbildung. Verhandlungen sind darüber nur im Rahmen der EWG im Gange. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz weist dazu noch darauf hin, daß Äquivalenzverhandlungen mit ausländischen Hochschulen im Fach Medizin z. Z. nicht betrieben werden, weil die Studiensysteme in den einzelnen Ländern höchst verschieden sind und weil abgewartet werden solle, inwieweit das Gutachten des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums der Medizin zu einer Änderung der Bestallungsordnung für Ärzte führen wird.