Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, Sie haben keine dritte Zusatzfrage. — Keine weiteren Zusatzfragen.
Fragen II/2, II/3 und II/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer:
Was konnte die zuständigen Stellen der Bundesregierung veranlassen, den Chefredakteur einer polnischen Zeitschrift zwei Monate auf die Erteilung eines Visums warten zu lassen und die Aufenthaltsdauer auf die Zeit vom 5. bis 25. Oktober zu beschränken?
Weil) die Bundesregierung, wie lange Deutsche auf Erteilung von Visen zum Besuch Polens warten müssen?
Wie lange dauern die Verfahren zur Erteilung von Visen im Personenverkehr mit der CSR?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 7. November 1966 lautet:
Zu Frage 1:
Der Bundesregierung ist nichts davon bekannt, daß Dienststellen des Bundes den Chefredakteur einer polnischen Zeitschrift zwei Monate auf die Erteilung eines Visums hätten warten lassen. Nach meinen Feststellungen bezieht sich Ihre Frage auf den Fall des Chefredakteurs der polnischen Monatszeitschrift Polonia, Herrn Jerzy Piorkowski. Der Sachverhalt ist folgender:
Ein Visumsantrag des Herrn Piorkowski vom 9. September 1966 ging am 12. September 1966 bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Warschau ein, die in Polen die Aufgaben einer Sichtvermerksbehörde für die Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Der Antrag wurde mir am 14. September 1966 zugeleitet. Am 29. September 1966, also nach 15 Tagen, wurde der Antrag genehmigt. Die Genehmigung wurde noch am gleichen Tage fernmündlich nach Warschau durchgegeben. Herr Piorkowski ist dann am 10. Oktober 1966 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist.
Ich darf im Zusammenhang mit Ihrer Frage auf die wiederholten Erklärungen in Fragestunden des Deutschen Bundestages verweisen , wonach es gelungen ist, die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Visumsanträgen auf zwei Wochen seit Eingang bei den innerdeutschen Behörden zu verkürzen. Dem entspricht die Bearbeitungszeit im Falle des Herrn Piorkowski.
Die Aufenthaltsdauer des Herrn Piorkowski wurde nicht auf die Zeit vom 5. bis 25. Oktober „beschränkt". Herr Piorkowski selbst hatte ein Visum für 20 Tage beantragt. Das ist der Grund. warum auch nur ein Visum für 20 Tage erteilt wurde. Dieses Visum hätte im Bundesgebiet auf Antrag verlängert werden können. Nach Sachlage wären von mir gegen eine Verlängerung, für die die örtliche Ausländerbehörde zuständig gewesen wäre, keine Bedenken geltend gemacht worden.
Zu Frage 2:
Deutsche Behörden sind an dem Einreiseverfahren in die Ostblockstaaten nicht beteiligt. Deshalb besitzt die Bundesregierung keine unmittelbaren Erkenntnisse darüber, wie lange die Erteilung von Einreisesichtvermerken für Deutsche durch die Ostblockstaaten dauert. Den besten Überblick hierüber haben die am Reisegeschäft in die Ostblockstaaten beteiligten Reisebüros. Idh habe deshalb bei einigen von ihnen anfragen lassen und die Antwort erhalten, daß die Erteilung von Einreisesichtvermerken an Deutsche für Reisen nach Polen durchschnittlich zwei bis drei Wochen in Anspruch nimmt; nach der Auskunft eines dieser Reisebüros soll die Visaerteilung bis zu acht Wochen dauern.
Zu Frage 3:
Ebenfalls nach Auskünften dieser Reisebüros dauert die Visaerteilung durch die tschechoslowakischen Behörden durchschnittlich ein bis zwei Wochen.