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ID0506600600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 196e Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Ande- rung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister . . . . . 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Inhalt: Eintritt des Abg. Krampe in den Bundestag 3141 D Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/957) — Zweite und dritte Beratung — 3141 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/331) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/974) — Zweite und dritte Beratung — 3142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutsch-belgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache V/402) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/975) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3142 A Eintwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/976) — Zweite und dritte Beratung — 3142 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) — Erste Beratung — 3142 D Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/933) 3142 D Entwurf einer Bundes-Apothekerordnung (Drucksache V/929) — Erste Beratung 3143 A Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger im Saarland (Drucksache V/954) — Erste Beratung — 3143 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 mit der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der EWG über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache V/962) — Erste Beratung — 3143 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbaugesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg Wagner, Stiller, Leukert, Krug, Unertl, Rainer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. Spitzmüller, Schmidt [Kempten], Ertl, Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/787) — Erste Beratung — 3143 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz (Drucksache V/956) . . . . . 3143 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rats betr. die Regelung für Einfuhren von Reis mit Ursprung in Madagaskar und in Surinam (Drucksachen V/861, V/964) 3143 D Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/840, V/971) 3143 D Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 3144 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3145 B Stephan (SPD) 3146 C Dr. Friderichs (FDP) 3150 A Nächste Sitzung 3150 D Anlage 3151 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966 3141 66. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 20. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 10. Dr. Arnold 14. 10. Bading *) 14. 10. Dr.Ing. Dr. h. c. Balke 24. 10. Dr. Barzel 14. 10. Bauer (Wasserburg) 14. 10. Bäuerle 31. 10. Bauknecht 14. 10. Prinz von Bayern 14. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 14. 10. Bergmann 14. 10. Berlin 20. 10. Beuster 14. 10. Dr. Birrenbach 19. 10. Blachstein 20. 10. Blumenfeld 14. 10. Brese 14. 10. Buchstaller 14. 10. Burgemeister 31. 10. Corterier 14. 10. Deringer *) 14. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 10. Dr. Dittrich *) 14. 10. Dorn 14. 10. Eckerland 14. 10. Eisenmann 31. 10. Frau Dr. Elsner *) 14. 10. Erler 31. 10. Fritz (Wiesbaden) 14. 10. Frau Geisendörfer 14. 10. Dr. Geißler 14. 10. Dr. Gleissner 21. 10. Graaff 14. 10. Dr. h. c. Güde 14. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 14. 10. Haage (München) 14. 10. Haar (Stuttgart) 14. 10. Hahn (Bielefeld) *) 14. 10. Illerhaus *) 21. 10. Dr. Ils 14. 10. Iven 14. 10. Dr. Jungmann 21. 10. Dr. Kempfler 14. 10. Klein 14. 10. Klinker *) 14. 10. Dr. Koch 14. 10. Könen (Düsseldorf) 22. 10. Köppler 21. 10. Krammig 14. 10. Dr. Kraske 14. 10. Kriedemann *) 14. 10. Anlage zum Stenographischen Beruht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 14. 10. Kubitzka 14. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20. 10. Lamperspach 14. 10. Lange 14. 10. Leber 14. 10. Lenz (Brühl) *) 14. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Dr. Lohmar 14. 10. Lotze 14. 10. Lücker (München) *) 14. 10. Marquardt 14. 10. Mattick 14. 10. Mauk *) 14. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 10. Merten 14. 10. Michels 14. 10. Missbach 14. 10. Dr. Mühlhan 14. 10. Müller (Aachen-Land) *) 14. 10. Opitz 14. 10. Ott 14. 10. Peters (Norden) 14. 10. Petersen 14. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Dr. Pohle 14. 10. Porzner 14. 10. Prochazka 14. 10. Ramms 14. 10. Regling 14. 10. Frau Renger 14. 10. Rollmann 14. 10. Dr. Schiller 14. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Schmidt (Kempten) 14. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 10. Schonhofen 19. 10. Schulhoff 14. 10. Seuffert *) 14. 10. Spitzmüller 14. 10. Dr. Staratzke 14. 10. Dr. Starke (Franken) 14. 10. Stein (Honrath) 14. 10. Dr. Steinmetz 14. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 20. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 20. 10. Weimer 31. 10. Baron von Wrangel 14. 10. Wurbs 14. 10. *) Für die Teilnahme an Ausschußstizungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Stephan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohl selten hat ein Gesetz so lange auf sich warten lassen wie das Gesetz über den Maschinenschutz oder wie es nach der neuen Bezeichnung heißt — das Gesetz über technische Arbeitsmittel, das nunmehr zur Beratung vorliegt. Seit Jahrzehnten schon steht die keineswegs unbegründete Forderung nach einem solchen Gesetz im Raum. Schon in den früheren Jahren gemachte Versuche, zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, scheiterten an dem Widerstand einflußreicher Interessentengruppen, die sich aus naheliegenden Gründen gegen ein solches Gesetz zur Wehr setzten.
    Seit mehr als 50 Jahren bemüht sich die Internationale Arbeitsorganisation um das Zustandekommen eines solchen Gesetzes oder gesetzliche Regelungen für die einzelnen Länder. Ihrer unausgesetzten Bemühung Ist es nunmehr gelungen, durch Verabschiedung von zwei Dokumenten im Jahre 1963, das Übereinkommen Nr. 119 sowie die Empfehlung Nr. 118 über den Maschinenschutz, einen wesentlichen Schritt nach vorn zu tun. Mit dem Übereinkommen Nr. 119 — das ist schon vom Herrn Minister gesagt worden — soll erreicht werden, daß gesetzgeberische und andere Maßnahmen getroffen werden, wonach a) Maschinen nicht verkauft, vermietet, auf andere Weise überlassen oder ausgestellt werden dürfen, bei denen hervorstehende Teile der beweglichen Maschinen- und Antriebselemente zur Verhütung von Unfällen nicht genügend geschützt sind, b) Maschinen nicht verwendet werden dürfen, bei denen nicht alle gefährlichen Teile zur Verhütung von Unfällen genügend geschützt sind.
    Die Empfehlung Nr. 118 geht aber bewußt über das Übereinkommen noch hinaus. Danach soll dafür gesorgt werden, daß überhaupt nur solche Maschinen in Verkehr gebracht oder ausgestellt werden, bei denen alle gefährlichen Teile zur Verhütung von Unfällen geschützt sind. Damit ist angestrebt, daß neben dem Betreiber oder Verwender technischer Arbeitsmittel nun auch die Hersteller und Einführer in die Verantwortung einbezogen werden.
    Beide Vorlagen haben dem 4. Deutschen Bundestag mit der Drucksache IV/2860 vorgelegen. Der Deutsche Bundestag hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung war bei Vorlage des Übereinkommens und der Empfehlung Nr. 118 der Auffassung, daß die in Deutschland geltenden Vorschriften zur Verhinderung des Verkaufs und der Verwendung unzureichend geschützter Maschinen weitgehend den Anforderungen des Übereinkommens entsprächen. Sie stellte aber andererseits fest, daß gegenwärtig die ausschließliche Verantwortung für die Unfallsicherheit beim Betrei-



    Stephan
    ber oder Verwender technischer Arbeitsmittel liege; dieser habe aber — das ist auch schon gesagt worden — auf die Konstruktion keinen Einfluß. Außerdem setze die sicherheitstechnische Beurteilung der Maschinen ein hohes Maß sicherheitstechnischen Wissens voraus, das bei kleinen Betrieben nicht in ausreichendem Maße vorhanden sei. Deshalb erscheine es notwendig und zweckmäßig, daß bei nachgewiesenen Verletzungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf die Hersteller der Maschinen eingewirkt werden könne.
    Durch den vorliegenden Entwurf soll dieser Ankündigung nunmehr entsprochen werden. Meine Damen und Herren, mit dieser Feststellung der Bundesregierung ist nun klargestellt, daß im Interesse der Intensivierung des Unfallschutzes die Verantwortung auf den Hersteller und Einführer technischer Arbeitsmittel ausgedehnt werden soll. Wenn diese Absicht durch das Gesetz mit Erfolg verwirklicht werden könnte, wäre das ein sehr begrüßenswerter Fortschritt.
    Wir begrüßen es besonders, daß in dem im Gesetz enthaltenen Katalog technischer Arbeitsmittel neben Maschinen, Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Arbeits- und Kraftmaschinen, Hebe- und Fördereinrichtungen sowie Beförderungsmitteln auch Schutzausrüstungen, besonders aber Haushaltsgeräte, Sport- und Bastelgeräte wie auch Spielzeug aufgeführt sind.
    So wichtig und notwendig es ist, daß von nun an auch die Unfallgefahr im Haushalt bekämpft werden soll, daß Kinder vor Unfällen durch gefährliches Spielzeug geschützt werden, müssen wir doch davor warnen, hier etwa die Meinung aufkommen zu lassen, als handle es sich bei diesem Gesetz um ein besonderes Schutzgesetz für Frauen und Kinder. Dieser Eindruck ist entstanden durch die in der Presse gegebene Begründung des Gesetzentwurfs in den vergangenen Wochen. U. a. hatte hier der Herr Minister erklärt, die Unfallgefahren im Haushalt sollten bekämpft werden, die neuen Sicherheitsvorschriften erstreckten sich auf alle Haushaltsgeräte, von der Kaffeemaschine und Trockenhaube bis zu einfachen Haushaltsleitern. Das hat er heute morgen wiederholt. Die Zeitungsnotizen haben eine dicke Überschrift gebracht: „Mehr Sicherheit für Haushaltsgeräte". Ich möchte dazu feststellen: der Schwerpunkt des Unfallgeschehens liegt nach wie vor in den Betrieben, also dort, wo täglich Tag und Nacht Menschen mit technischen Arbeitsmitteln umgehen müssen und dadurch ständig den Gefahren ausgesetzt sind, die diese Tätigkeit mit sich bringt. Eine Gewichtsverlagerung kann und darf aus diesem Gesetzentwurf nicht herausgelesen werden, und ich glaube, von den Urhebern des Gesetzes war das auch gar nicht beabsichtigt.
    Sosehr wir also die Vorlage ganz allgemein begrüßen, halten wir sie doch in einer Reihe von Punkten für verbesserungsbedürftig. Der Gesetzentwurf enthält unseres Erachtens eine Anzahl von Mängeln, die wir einmal im Interesse der Arbeitssicherheit, nicht zuletzt aber auch im Interesse der Hersteller bei den weiteren parlamentarischen Beratungen beseitigt wissen möchten.
    Eine Anzahl Einschränkungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, erscheint uns geeignet, Wert und Wirksamkeit des Gesetzes erheblich herabzumindern. Ohne daß ich dem Perfektionismus das Wort reden will, muß ich sagen: es müssen noch vorhandene Lücken geschlossen werden, um eine Umgehung des Gesetzes weitgehend auszuschließen. Diese Möglichkeit würde z. B. bestehen, wenn man, wie es jetzt noch in der Vorlage heißt, einzeln hergestellte Stücke oder Stücke, die bereits einmal gebraucht und wieder in Verkehr gebracht wurden, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausschließen würde. Auf diese und eine Reihe anderer Mängel hat der Bundesrat bei der Beratung des Gesetzentwurfs bereits hingewiesen und entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. Einem Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung, wie aus der Vorlage ersichtlich, bereits zugestimmt. Ich kann es mir daher ersparen, im einzelnen noch einmal auf diese Punkte einzugehen.
    Es sei mir aber gestattet, auf einige Punkte hinzuweisen, die unseres Erachtens im Gesetzentwurf noch nicht ausreichend geklärt sind oder keine Erwähnung gefunden haben. So scheint mir die Frage nach der Vorschrift an die Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie von diesen in Verkehr gebracht werden, von größter Wichtigkeit zu sein. Der Hersteller oder der Einführer darf, so heißt es in dem Entwurf, technische Arbeitsmittel nur in den Verkehr bringen oder ausstellen, wenn sie nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik" so beschaffen sind, daß Benutzer oder Dritte bei ihrer bestimmunggemäßen Verwendung gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es die Art der bestimmungsgemäßen Verwendung gestattet. Was unter dem Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik" verstanden werden soll, wird in der Begründung näher erläutert. Dort heißt es u. a.:
    Die hier in Betracht kommenden Regeln der Technik sind dann allgemein anerkannt, wenn die Fachleute, die sie anzuwenden haben, davon überzeugt sind, daß die betreffenden Regeln den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. ... Es ist unerheblich,
    — so heißt es dann weiter —
    ob einzelne Fachleute oder eine kleine Gruppe von Fachleuten die Regel nicht anerkennen oder überhaupt nicht kennen. Maßgebend ist die Durchschnittsmeinung, die sich in den Fachkreisen gebildet hat.
    Diese allgemein anerkannten Regeln der Technik, auf die der Gesetzgeber und diejenigen, die sich mit der Durchführung des Gesetzes befassen sollen, sich stützen wollen, bestehen — das muß leider befürchtet werden — zum Teil nur in der Vorstellung. In diesem Zusammenhang darf ich mit Genehmigung der Frau Präsidentin auf ein Schreiben des Herrn Präsidenten des Deutschen Normenausschusses an die Herren Vorsitzenden und Geschäftsführer der
    3148 Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1966
    Stephan
    Fachnormenausschüsse vom 18. Februar dieses Jahres verweisen. In diesem Schreiben heißt es u. a.:
    Der bedeutende Umfang der sicherheitstechnischen Fragen, die Vielzahl der technischen Arbeitsmittel und der dynamische Fortschritt der Technik haben im letzten Jahrzehnt zu einer wesentlichen Änderung in der Behandlung der sicherheitstechnischen Maßnahmen sowohl beim Gesetzgeber und der staatlichen Exekutive als auch bei den dem technischen Arbeitsschutz dienenden Selbstverwaltungskörperschaften und bei den Herstellern und Verwendern technischer Arbeitsmittel geführt.
    Aus diesen Erwägungen heraus — so heißt es weiter —
    hat das Präsidium des Deutschen Normenausschusses beschlossen, dafür einzutreten, daß die sicherheitstechnischen Fragen in den Fachnormenausschüssen künftig stärker in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt werden. Der erste Schritt dazu wird in einer Bestandsaufnahme jener Normen gesehen, die bereits sicherheitstechnische Bestimmungen enthalten, um zu prüfen, wie weit sie im einzelnen hinsichtlich des Arbeitsschutzes ergänzt werden müssen. Gleichzeitig sollten vorhandene Normen innerhalb jedes Fachnormenausschusses auf die Möglichkeiten der Einbeziehung sicherheitstechnischer Anforderungen überprüft werden.
    Nun, meine Damen und Herren, dieses Schreiben beweist, daß es in vielen Bereichen mit den sicherheitstechnischen Fragen in den Fachnormenausschüssen nicht zum besten bestellt ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Sonst wäre nicht von Bestandsaufnahmen und Überprüfungen die Rede. Hier muß dann die Frage gestellt werden: Wann werden diese als notwendig anerkannten Überprüfungen und Bestandsaufnahmen abgeschlossen sein und wann werden wirklichkeitsnahe Ergebnisse vorliegen, mit denen dann die Hersteller technischer Arbeitsmittel etwas anfangen können.
    Mit dieser außerordentlich wichtigen Frage hat sich, wie Ihnen bekannt sein dürfte, ebenfalls der zuständige Ausschuß ,des Bundesrats bei der Beratung dieser Vorlage auseinandergesetzt. Er hat hier zwar keine Vorschläge unterbreitet, die auf eine staatliche Reglementierung hinauslaufen, aber in einer Entschließung zum Ausdruck gebracht, daß auch er der Auffassung ist, daß für zahlreiche technische Arbeitsmittel derartige Normen fehlen oder zum Teil vorhandene Normen unzureichend sind, weil sie nicht alle Gefahren erfassen. Daß diese Lücke geschlossen werden sollte, ist auch von dieser Stelle her deutlich unterstrichen worden.
    Aber nicht nur die deutschen Industrienormen lassen weitgehend sicherheitstechnische Anforderungen bei der Gestaltung von technischen Arbeitsmitteln unberücksichtigt. Das gilt leider auch für die Vorschriften, welche heute bereits bei der Verwendung technischer Arbeitsmittel gelten, auf die sich bekanntlich das Gesetz beziehen wird. Ich meine damit vor allem die im Bereich der gesetzlichen
    Unfallversicherung verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften. Auch diese entsprechen zum Teil nicht oder noch nicht den Erfordernissen, die wir durch das Gesetz über technische Arbeitsmittel im Hinblick auf Sicherheitstechnik und Gesundheitsschutz anstreben.
    So erscheinen uns die Begriffe „technische Arbeitsmittel" oder — um das noch einmal zu wiederholen — „allgemein anerkannte Regeln der Technik" zu allgemein. Meine Damen und Herren, es wäre an sich wünschenswert, diesem Begriff im Gesetz dadurch Inhalt zu geben, daß man die Vorschriften nennt, in denen sich die Regeln der Technik niedergeschlagen haben. Im Gesetzentwurf wird eine entsprechende allgemeine Verwaltungsvorschrift angekündigt. Würde uns der Herr Minister während der weiteren Beratung dieses Gesetzes einen praktikablen Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift vorlegen und könnten wir dabei davon überzeugt sein, daß sie baldmöglichst nach Verabschiedung dieses Gesetzes erlassen würde, so wären wir bereit, auf die Aufnahme ,der geltenden Sicherheitsvorschriften aller Art als Regeln der Technik im Gesetzestext zu verzichten. Es müßte dann allerdings sichergestellt sein, daß sich die Vorschriftenwerke wie auch die Normen auf einem Stande befinden, der der modernen Sicherheitstechnik entspricht.
    Ferner müßte berücksichtigt sein, daß alle Vorschriften, die dann der Verwirklichung des Gesetzes dienlich sein sollen, Mindestvorschriften sind, deren Verbesserung durch den technischen Fortschritt nichts in den Weg gelegt werden darf.
    Meine Damen und Herren, neben den bisher aufgezeigten Mängeln, um deren Behebung wir uns gemeinsam bemühen sollten, gibt es noch eine ganze Anzahl von Problemen, die im Laufe der Zeit aus der betrieblichen Praxis erkennbar wurden, im Gesetzentwurf allerdings nicht berücksichtigt sind. Ich darf mir daher erlauben, auf einige dieser Punkte, die im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden haben, einzugehen. Es wäre gut, wenn bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs diese Anregungen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch ernsthaft geprüft und so weit wie möglich in das Gesetz eingebaut werden könnten.
    Wir wissen aus der betrieblichen Praxis, daß es Maschinen und Aggregate gibt, deren besondere Gefährlichkeit auch dem Gesetzgeber nicht unbekannt geblieben ist. So sind aus diesem Grunde beispielsweise die Dampfkesselvorschriften sowie eine Reihe anderer spezieller Vorschriften für den Bau und den Betrieb gefährlicher Anlagen erlassen worden. Nun ist zu erwarten, daß die jetzt geplanten Untersuchungen über Unfallschwerpunkte weitere Hinweise auf solche Gefahrenquellen erbringen werden. Der Herr Bundesarbeitsminister sollte daher ermächtigt werden, bei Vorliegen solcher Fälle sofort durch ein Zulassungsverfahren in die Gestaltung solcher Anlagen einzugreifen. Dadurch würden dann nicht nur größere Gefahrenquellen schon an der Entstehung verhindert, sondern darüber hinaus auch dem Hersteller solcher Anlagen spätere kostspielige Änderungen und Ersatzansprüche erspart.



    Stephan
    Praktische Erfahrungen zeigen ferner, daß es insbesondere bei importierten Maschinen und Aggregaten, aber auch bei solchen von Inlandsherstellern häufig an ausreichenden Anweisungen fehlt, und das nicht nur für den gefahrlosen Betrieb, sondern auch für die Instandhaltung und Reparatur. Eine große Anzahl vielfach schwerer Unfälle, die in der Statistik meistens als durch Fehlhandlungen der Arbeitnehmer verursacht geführt werden, kann eindeutig auf das Fehlen solcher Anweisungen zurückgeführt werden. Es müßte möglich sein, diesen Mangel durch das Gesetz abzustellen.
    Weitere Unzulänglichkeiten bestehen bei vorzunehmenden Reparatur-, Wartungs- und Änderungsarbeiten. In zunehmendem Maße werden diese Arbeiten nämlich an im Betrieb- befindlichen technischen Arbeitsmitteln durch den Hersteller vorgenommen und gewährleistet. Der Betreiber oder Verwender ist häufig nicht in der Lage, die Konsequenzen solcher Arbeiten vorauszusehen. Unseres Erachtens muß der Hersteller auch hier aus Gründen der Sicherheit verpflichtet werden, die Bestimmungen des Gesetzes einzuhalten.
    Was wir im Gesetz weiter vermissen, ist eine Bestimmung, die auf arbeitsphysiologische und -psychologische Gesichtspunkte Bezug genommen hätte. Wir sind der Auffassung, daß in dieser Hinsicht auf die Gestaltung technischer Arbeitsmittel durch das Gesetz eingewirkt werden muß, da nachgewiesenermaßen eine Vielzahl von Arbeitsunfällen durch Überbeanspruchung verursacht werden und darüber hinaus gesundheitlicher Verschleiß und vorzeitige Minderleistungen als Folgewirkungen eintreten.
    Des weiteren haben wir im Gesetzentwurf keinen Hinweis finden können, der den allgemeinen Bestrebungen zur Lärmbekämpfung und zur Verhinderung der Luftverschmutzung entgegenkäme. Auch diese Lücke muß im Interesse der Erhaltung der Volksgesundheit, soweit das der Stand der Technik von heute überhaupt zuläßt, im Gesetz geschlossen werden.
    Meine Damen und Herren, bei den Überlegungen, die über Zweck und Wirksamkeit des Gesetzes mit Fachleuten angestellt wurden, stand auch die Frage nach einer allgemeinen Zulassungs- und Prüfungspflicht für sämtliche technischen Arbeitsmittel im Raum. Dabei wurde festgestellt, daß eine Zulassungs- und Prüfungspflicht zwar wünschenswert wäre, aber der hierfür erforderliche bürokratischtechnische Aufwand unvertretbar sein würde. Wir glauben dennoch, daß es zur Wirksamkeit des Gesetzes irgendeiner Methode bedarf, um die Übersicht über den Markt und das Angebot an technischen Arbeitsmitteln zu behalten.
    Wir halten daher die Einführung einer Registrierpflicht, die mit der Zuteilung einer Artikelnummer verbunden wäre, für notwendig. Diese Registrierpflicht bedeutet nicht etwa — um Mißdeutungen von vornherein auszuschließen —, eine Prüfung auf sicherheitstechnische Zulänglichkeit technischer Arbeitsmittel vorzunehmen. Mit dieser von uns gewünschten Registrierung wäre allerdings ein weiterer sehr wichtiger Vorteil verbunden. Durch technische Arbeitsmittel hervorgerufene Unfälle könnten nämlich auf das verwendete Arbeitsmittel und seinen Hersteller bzw. Einführer zurückverfolgt werden. Diese Registriernummer böte außerdem bei einer eventuellen Untersuchungsverfügung den Vorteil, daß nur die Nummer, nicht aber der Hersteller eines technischen Arbeitsmittels im Klartext genannt zu werden brauchte.
    Nun einige Bemerkungen zur Durchführung dieses Gesetzes. Die Durchführung des Gesetzes obliegt nach dem Gesetzentwurf den Landesbehörden. Im Interesse eines gut funktionierenden Gesetzes sollte eine weitgehende Zusammenarbeit aller an der Durchführung beteiligten Stellen sichergestellt sein. So sollten beispielsweise alle diese Stellen von der bei einer Stelle ergangenen Untersagungsverfügung Kenntnis erhalten, um zu verhindern, daß bei einer Stelle beanstandete Arbeitsmittel in anderen Bundesländern in Verkehr gebracht werden. Die an einer Stelle ergangene Untersagungsverfügung sollte unseres Erachtens im ganzen Bundesgebiet nicht nur Rechtskraft erhalten, sondern auch durchgesetzt werden können.
    Ich habe mir erlaubt, auf einige im vorliegenden Entwurf noch erkennbare Mängel hinzuweisen, die, wenn das Gesetz wirklich das erreichen soll, wozu es gedacht ist, nämlich die Verhinderung oder Verminderung von Unfällen, noch ausgeräumt werden müssen. Es ist bekannt, daß gegen das Gesetz heute, genau wie vor Jahrzehnten, Bedenken vorgetragen werden. Da gibt es z. B. die Meinung, man würde durch ein solches Gesetz den technischen Fortschritt behindern oder hemmen. Diese Auffassung vermögen wir nicht zu teilen.
    Wer allerdings bei der Herstellung technischer Arbeitsmittel nur einen möglichst hohen Leistungseffekt im Auge hat, ohne Rücksicht darauf, ob diese Arbeitsmittel den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen oder nicht, oder aus Konkurrenzgründen auf dem Markt, der wird auch heute noch gegen ein Gesetz wie das vorliegende zu Felde ziehen. Ich glaube aber sagen zu dürfen, daß die Gegner eines solchen Gesetzes heute nur noch eine kleine Minderheit darstellen. Der weitaus größte Teil der Arbeitsmittel herstellenden Industrie ist heute schon bemüht, dem sich immer mehr verbreitenden Sicherheitsgedanken Rechnung zu tragen. Ich stelle das mit besonderer Genugtuung fest.
    Es sollte daher unsere Aufgabe sein, eine für unseren hockentwickelten Industriestaat vorbildliche gesetzliche Regelung zu schaffen. Wir ersparen durch die Verminderung von Unfällen vielen Familien unsagbar schweres menschliches Leid. Wir ersparen der Volkswirtschaft gewaltige Summen, die bis jetzt für Unfallbehandlung, Arbeitsausfall und Unfallrenten ausgegeben werden mußten, von den kostspieligen Produktionsausfällen, die häufig mit Unfällen verbunden sind, ganz zu schweigen.
    Meine Fraktion wird daher bemüht sein, nach besten Kräften an dem Zustandekommen eines wirklich guten Gesetzes mitzuwirken und mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friderichs.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Friderichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte mich zu dem Gesetz über technische Arbeitsmittel angesichts der Tatsache, daß wir uns in der ersten Lesung befinden, nur relativ kurz und nur zu den Grundzügen äußern.
    Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt grundsätzlich einen derartigen Gesetzentwurf und dankt der Bundesregierung, daß sie ihn vorgelegt hat. Ich glaube, daß der Zeitpunkt, zu dem er vorgelegt worden ist, deswegen gut ist, weil der Entwurf recht kurze Zeit nach der Vorlage des Unfallverhütungsberichts eingebracht worden ist. Es besteht ja unstreitig ein sehr enger Zusammenhang zwischen den Erkenntnissen des Ersten Unfallverhütungsberichts und diesem Gesetzentwurf, so daß wir in der Lage sind, bei den ins Detail gehenden Ausschußberatungen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs auf die Erkenntnisse des Ersten Unfallverhütungsberichts abzustimmen.
    Lassen Sie mich einige wenige Sätze zu § 3 Abs. 1 Satz 2 sagen, der ja soeben von dem Herrn Kollegen der Opposition kritisch beleuchtet worden ist. Meine Fraktion begrüßt es, daß diese „anerkannten Regeln der Technik" in diesem Gesetzentwurf keinen Ausschließlichkeitscharakter erhalten haben und daß die Bundesregierung auf den Versuch verzichtet hat, eine — ohnehin untaugliche — perfektionistische Regelung vorzunehmen. Warum? Wenn wir bei dem heutigen schnellen technischen Fortschritt diesem Begriff einen Ausschließlichkeitscharakter gäben oder gar noch andere Normen aufführten, dann wäre es wahrscheinlich nicht mehr möglich, daß Unternehmen sowohl fertigungstechnisch als auch beim Einsatz der Mittel selber neue — und häufig sogar bessere — Regelungen einführen, ohne sie vorher einem langwierigen Prozeß der Genehmigungsverfahren etc. zu unterziehen. Ich meine, es kommt doch nur darauf an, daß der Schutz optimal gestaltet wird. Wir alle sollten uns darüber klar sein, daß eine maximale Unfallverhütung ohnehin unmöglich ist. Optimal scheint mir aber gerade diese Definition zu sein, vor allen Dingen deswegen, weil sie weiterhin dem dynamischen Wesen der Wirtschaft und der Forschung alle Möglichkeiten offenläßt.
    Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt etwas sagen. Der Bundesrat glaubte der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorschlagen zu müssen, daß auch für diejenigen technischen Arbeitsmittel, die für den Export bestimmt sind, die nationalen, d. h. die deutschen Vorschriften Anwendung finden sollten. Meine Fraktion begrüßt es und dankt der Bundesregierung dafür, daß sie dieser Auffassung des Bundesrates entgegengetreten ist und es bei ihrer ursprünglichen Fassung belassen hat, wonach für Exportgüter die Wirtschaft frei ist, die Regeln anzuwenden, die im betreffenden Bestimmungsland gelten. Wir haben wohl im Augenblick keinen Anlaß, unseren Export unnötig zu erschweren und Maßnahmen zu treffen, die möglicherweise mit den geltenden Gesetzen des Bestimmungslandes nicht in Einklang stehen.
    Die Frage, ob man auch Spielzeug in den Entwurf mit aufnehmen sollte oder nicht, ist draußen ebenfalls kritisch beurteilt worden. Ich glaube, gerade aus den heutigen Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers — er hat den Übergang von der Werkstätte zur Bastelwerkstätte und damit zum Spielzeug sichtbar gemacht — geht hervor, daß man beides einfach hineinnehmen muß, so schwer das mitunter für den einen oder anderen Hersteller auch sein mag. Es geht eben gerade darum, zu verhindern, daß vermeidbare Unfälle passieren.
    Der Herr Kollege Stephan hat die Frage der Hereinnahme der Einzelstücke aufgeworfen. Diese Frage werden wir in den Ausschußberatungen sehr ernsthaft zu prüfen haben. Mir scheint die Hereinnahme insofern problematisch zu sein, als die Einzelstücke im allgemeinen nicht nach den Vorstellungen des Herstellers, sondern primär nach den Angaben des Bestellers gefertigt werden.

    (Abg. Behrendt: Die Bundesregierung hat ja zugesagt!)

    Hier muß man sehr genau prüfen, ob dieses oder jenes möglich ist. — Herr Kollege Behrendt, selbst wenn die Bundesregierung das zugesagt hat, darf ich hier meine persönliche Meinung äußern. Dafür ist dieses Forum ja eigentlich da. Wir sollten das also in den Ausschußberatungen sehr eingehend untersuchen.
    Einer weitergehenden Aufnahme von Normen, Registrierungsmethoden usw. stehen wir sehr skeptisch gegenüber. Ich meine, wir sollten uns freimachen von dem Versuch, mit dem Gesetz perfektionistische Regeln anzustreben, die dann meistens um Jahre hinter der tatsächlichen Entwicklung herlaufen, weil das Registrierungsverfahren sehr viel länger dauert als die Entwicklung der technischen Methoden.
    Der Bundesregierung ist es gelungen, mit diesem Gesetzentwurf eine unbedingt notwendige Regelung herbeizuführen, und dafür sollten wir ihr danken. Das Gesetz ermöglicht es, den berechtigten Forderungen nach Sicherheit sowie den berechtigten Interessen der Hersteller Rechnung zu tragen und beides sogar miteinander in Einklang zu bringen. Deshalb sollten wir die Beratung dieses Gesetzentwurfs von vornherein positiv aufnehmen und möglichst schnell zum Abschluß bringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)