Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte mich zu dem Gesetz über technische Arbeitsmittel angesichts der Tatsache, daß wir uns in der ersten Lesung befinden, nur relativ kurz und nur zu den Grundzügen äußern.
Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt grundsätzlich einen derartigen Gesetzentwurf und dankt der Bundesregierung, daß sie ihn vorgelegt hat. Ich glaube, daß der Zeitpunkt, zu dem er vorgelegt worden ist, deswegen gut ist, weil der Entwurf recht kurze Zeit nach der Vorlage des Unfallverhütungsberichts eingebracht worden ist. Es besteht ja unstreitig ein sehr enger Zusammenhang zwischen den Erkenntnissen des Ersten Unfallverhütungsberichts und diesem Gesetzentwurf, so daß wir in der Lage sind, bei den ins Detail gehenden Ausschußberatungen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs auf die Erkenntnisse des Ersten Unfallverhütungsberichts abzustimmen.
Lassen Sie mich einige wenige Sätze zu § 3 Abs. 1 Satz 2 sagen, der ja soeben von dem Herrn Kollegen der Opposition kritisch beleuchtet worden ist. Meine Fraktion begrüßt es, daß diese „anerkannten Regeln der Technik" in diesem Gesetzentwurf keinen Ausschließlichkeitscharakter erhalten haben und daß die Bundesregierung auf den Versuch verzichtet hat, eine — ohnehin untaugliche — perfektionistische Regelung vorzunehmen. Warum? Wenn wir bei dem heutigen schnellen technischen Fortschritt diesem Begriff einen Ausschließlichkeitscharakter gäben oder gar noch andere Normen aufführten, dann wäre es wahrscheinlich nicht mehr möglich, daß Unternehmen sowohl fertigungstechnisch als auch beim Einsatz der Mittel selber neue — und häufig sogar bessere — Regelungen einführen, ohne sie vorher einem langwierigen Prozeß der Genehmigungsverfahren etc. zu unterziehen. Ich meine, es kommt doch nur darauf an, daß der Schutz optimal gestaltet wird. Wir alle sollten uns darüber klar sein, daß eine maximale Unfallverhütung ohnehin unmöglich ist. Optimal scheint mir aber gerade diese Definition zu sein, vor allen Dingen deswegen, weil sie weiterhin dem dynamischen Wesen der Wirtschaft und der Forschung alle Möglichkeiten offenläßt.
Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt etwas sagen. Der Bundesrat glaubte der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorschlagen zu müssen, daß auch für diejenigen technischen Arbeitsmittel, die für den Export bestimmt sind, die nationalen, d. h. die deutschen Vorschriften Anwendung finden sollten. Meine Fraktion begrüßt es und dankt der Bundesregierung dafür, daß sie dieser Auffassung des Bundesrates entgegengetreten ist und es bei ihrer ursprünglichen Fassung belassen hat, wonach für Exportgüter die Wirtschaft frei ist, die Regeln anzuwenden, die im betreffenden Bestimmungsland gelten. Wir haben wohl im Augenblick keinen Anlaß, unseren Export unnötig zu erschweren und Maßnahmen zu treffen, die möglicherweise mit den geltenden Gesetzen des Bestimmungslandes nicht in Einklang stehen.
Die Frage, ob man auch Spielzeug in den Entwurf mit aufnehmen sollte oder nicht, ist draußen ebenfalls kritisch beurteilt worden. Ich glaube, gerade aus den heutigen Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers — er hat den Übergang von der Werkstätte zur Bastelwerkstätte und damit zum Spielzeug sichtbar gemacht — geht hervor, daß man beides einfach hineinnehmen muß, so schwer das mitunter für den einen oder anderen Hersteller auch sein mag. Es geht eben gerade darum, zu verhindern, daß vermeidbare Unfälle passieren.
Der Herr Kollege Stephan hat die Frage der Hereinnahme der Einzelstücke aufgeworfen. Diese Frage werden wir in den Ausschußberatungen sehr ernsthaft zu prüfen haben. Mir scheint die Hereinnahme insofern problematisch zu sein, als die Einzelstücke im allgemeinen nicht nach den Vorstellungen des Herstellers, sondern primär nach den Angaben des Bestellers gefertigt werden.
Hier muß man sehr genau prüfen, ob dieses oder jenes möglich ist. — Herr Kollege Behrendt, selbst wenn die Bundesregierung das zugesagt hat, darf ich hier meine persönliche Meinung äußern. Dafür ist dieses Forum ja eigentlich da. Wir sollten das also in den Ausschußberatungen sehr eingehend untersuchen.
Einer weitergehenden Aufnahme von Normen, Registrierungsmethoden usw. stehen wir sehr skeptisch gegenüber. Ich meine, wir sollten uns freimachen von dem Versuch, mit dem Gesetz perfektionistische Regeln anzustreben, die dann meistens um Jahre hinter der tatsächlichen Entwicklung herlaufen, weil das Registrierungsverfahren sehr viel länger dauert als die Entwicklung der technischen Methoden.
Der Bundesregierung ist es gelungen, mit diesem Gesetzentwurf eine unbedingt notwendige Regelung herbeizuführen, und dafür sollten wir ihr danken. Das Gesetz ermöglicht es, den berechtigten Forderungen nach Sicherheit sowie den berechtigten Interessen der Hersteller Rechnung zu tragen und beides sogar miteinander in Einklang zu bringen. Deshalb sollten wir die Beratung dieses Gesetzentwurfs von vornherein positiv aufnehmen und möglichst schnell zum Abschluß bringen.