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ID0506427800

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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 12. Oktober 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/970, V/980) Fragen des Abg. Geiger: Einheiten im Meßwesen — Kurzformen für Meßeinheiten — Notwendigkeit kostspieliger Um- und Neukonstruktionen 3061 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Neuregelung der Vorschriften über die Berichtigung und Änderung von Steuerbescheiden Grund, Staatssekretär . . . . . . 3061 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3062 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Einordnung der Zuwendungen zur Altershilfe für Landwirte usw. Grund, Staatssekretär . . . . . . 3062 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3062 C Fragen des Abg. Börner: Erhöhung der Kfz- und Mineralölsteuer — Folgen einer Kürzung des Straßenbauhaushalts 1967 Grund, Staatssekretär . . . . . . 3063 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 3063 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3064 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3064 C Leber (SPD) . . . . . . . . . 3064 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3064 A, 3065 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 3065 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3065 B Seifriz (SPD) . . . . . . . . . 3065 C Fragen des Abg. Matthöfer: Kürzung der Kilometer-Pauschale Grund, Staatssekretär 3065 D Matthöfer (SPD) 3066 B Frage des Abg. Kubitza: Förderung der Bildungsbemühungen von Fernschülern Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3066 D Kubitza (FDP) . . . . . . . . 3067 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3067 C Fragen des Abg. Weigl: Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflichtgrenze 3067 C Frage des Abg. Prochazka: Ratifizierung des Dritten deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommens Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3067 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutsches Kulturinstitut in Kyoto Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3068 B Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Errichtung eines deutschen Kulturzentrums in Osaka/Kobe Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3068 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 3068 C Frage des Abg. Ertl: Italienische Angriffe gegen angebliche Unterstützung der Anschläge in Südtirol aus der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3068 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3068 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1966 Frage des Abg. Ertl: Wahrheitsgehalt der Dokumentation der Republikanischen Partei Italiens Dr. Schröder, Bundesminister . . 3069 A Ertl (FDP) 3069 B Frage des Abg. Ertl: Schritte der Bundesregierung zur Abwehr der italienischen Angriffe Dr. Schröder, Bundesminister . . 3069 C Prochazka (CDU/CSU) 3069 D Genscher (FDP) 3069 D Ertl (FDP) 3070 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Deutscher Finanzbeitrag zum Neubau der „Metropolitan Opera" in New York Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3070 B Dr. Rutschke (FDP) 3070 B Fragen des Abg. Richter: Haushaltsmittel 1965 für nicht einkalkulierte Mängel und Fehler an Schiffen, Booten und sonstigem Marinegerät Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3070 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Förderung des Leistungssports durch die Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3071 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3071 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Leistungszentrum für bei der Bundeswehr dienende Hochleistungssportler Gumbel, Staatssekretär . . . . . 3071 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3072 A Fragen des Abg. Schwabe: Technische Konsequenzen aus dem Triebwagenunglück im September 1966 bei Bensheim an der Bergstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3072 B Fragen des Abg. Folger: Einführung von Schaffnerwagen an Stelle der Bahnsteigsperren im Nahverkehr der DB Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3072 D Folger (SPD) 3073 A Frage des Abg. Schonhofen: Projektbearbeitung für die Autobahnquerverbindung Nordhessen–Bremen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3073 B Frage des Abg. Schonhofen: Erstellung des Teilstückes LahdeNeesen der B 482 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3073 B Frage des Abg. Schonhofen: Bau einer Brücke über die Weser am südlichen Stadtrand von Minden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3073 D Frage des Abg. Unertl: Trassenführung der Autobahn Regensburg–Passau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3074 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Auswirkung des K-Zuschlages im Stückgutverkehr auf die Zonenrand- und Ausbaugebiete Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3074 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3074 C Genscher (FDP) zur GO 3074 C Aktuelle Stunde Südtirol-Problem Borm (FDP) 3074 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 3075 C Ertl (FDP) 3075 D Unertl (CDU/CSU) 3076 C Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 3076 D Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . 3077 C Zoglmann (FDP) 3078 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 3079 A Dr. Schröder, Bundesminister . . 3079 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 3080 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3081 D Große Anfrage betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/788) Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . . 3082 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 3087 C Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3095 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 3099 B Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke (CDU/CSU) 3101 B Flämig (SPD) 3107 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3112 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3114 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 3115 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 3118 C Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Abg. Dr Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes, Rollmann u. Gen.) (Drucksache V/934) — Erste Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 3121 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 3123 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3124 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 3125 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3127 C Anlagen 3129 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1966 3061 64. Sitzung Bonn, den 12. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 13. 10. Dr. Adenauer 12. 10. Dr. Aigner *) 13. 10. Frau Albertz 12. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 10. Bading *) 14. 10. Bauer (Wasserburg) 14. 10. Bäuerle 31. 10. Berlin 20. 10. Beuster 14. 10. Dr. Birrenbach 19. 10. Blachstein 20. 10. Blumenfeld 14. 10. Buchstaller 14. 10. Burgemeister 31. 10. Dröscher *) 12. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Faller *) 12. 10. Hahn (Bielefeld) *) 14. 10. Illerhaus 12. 10. Dr. Jungmann 21. 10. Klinker *) 14. 10. Könen (Düsseldorf) 22. 10. Köppler 21. 10. Kriedemann *) 12. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20.10. Lamperspach 14. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Lücker (München) *) 14. 10. Mauk *) 13. 10. Michels 14. 10. Missbach 14. 10. Dr. Mühlhan 14. 10. Müller (Aachen-Land) *) 14. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Porzner 14. 10. Frau Renger 14. 10. Richarts 14. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 14. 10. Dr. Staratzke 14. 10. Frau Strobel*) 12. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 20. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weimer 31. 10. Wurbs 14. 10. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 101 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und Weltraumforschung - Drucksache V/788 - Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. innerhalb des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung in sachlicher und organisatorischer Hinsicht dafür Sorge zu tragen, daß die staatliche Wissenschaftspolitik mit der technologischen Entwicklung abgestimmt und koordiniert wird; 2. auf eine engere Zusammenarbeit zwischen industrieller Gemeinschaftsforschung, wissenschaftlichen Forschungsarbeiten an Hochschulen und Instituten und staatlicher Forschungsförderung zu drängen; 3. die Forschungsplanung zu einem Arbeitsprogramm zusammenzufassen, die diese verschiedenen Bereiche der Forschung aufeinander abstimmt; 4. dafür Sorge zu tragen, ,daß eine einseitige Beratung der Bundesregierung in den Fragen der Weltraumforschung und der AtomkernenergieEntwicklung vermieden wird: 5. zu prüfen, ob durch ein engeres Zusammenwirken bzw. durch den Zusammenschluß von ELDO und ESRO die Koordination im europäischen Maßstab effektiver gestaltet werden kann; 6. Vorschläge für ein langfristiges Arbeitsprogramm für EURATOM zu machen; 7. zu prüfen, mit welchen Ländern Abkommen über gemeinsame Anstrengungen auf den Gebieten der Ausbildung, der Forschung und der Entwicklung abgeschlossen werden sollten. Bonn, den 12. Oktober 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 102 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung - Drucksache V/788 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß 1. der nationale Anteil an der internationalen Weltraumforschung und Weltraumtechnik verstärkt wird; 2. für die internationale Zusammenarbeit in der Weltraumforschung eine noch wirkungsvollere Koordination der bestehenden deutschen Einrichtung der Wirtschaft und des Staates erreicht wird; 3. die Zusammenarbeit der Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft im gesamten europäischen Bereich erleichtert und verbessert wird; 3130 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1966 4. die deutsche bzw. europäische Energiepolitik so gestaltet wird, daß die Energieerzeugung aus Kernkraftwerken neben den herkömmlichen Energieträgern zur Deckung des steigenden Energiebedarfs der Zukunft in angemessenem Umfang beitragen kann; 5. Prospektierung und Erschließung der Uranerzvorkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verstärkt und beschleunigt werden. Bonn, den 12. Oktober 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Geisendörfer zu Punkt 2 der Tagesordnung. Auf dem Raumfahrtkongreß in Bad Godesberg wurde neulich davon gesprochen, daß man „ein Wort der Ermunterung" vom Bundestag erwarte. Ich hoffe, daß alle Mitarbeiter an den Aufgaben, von denen heute die Rede war, Wissenschaftler und Techniker, dieses Wort der Ermunterung für eine Arbeit, die in der Öffentlichkeit noch nicht immer das nötige Verständnis findet und vielleicht auch noch nicht finden kann, herausgehört haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bemühungen in diesem Hause um ein neues deutsches Tierschutzgesetz währen bereits einige Jahre. Vor fünf Jahren haben Abgeordnete aller Fraktionen, die sich in der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, den Entwurf eines Tierschutzgesetzes eingebracht. Dieser Entwurf ist in der letzten Legislaturperiode vor allen Dingen daran gescheitert, daß die Länder verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht haben, die der Rechtsausschuß des Bundestages nicht mehr rechtzeitig ausräumen konnte. Die Länder nahmen damals die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Schlachtens von Tieren und der Versuche an lebenden Tieren für sich in Anspruch.
    Der hier heute zur Beratung anstehende Entwurf eines neuen deutschen Tierschutzgesetzes kommt den verfassungsrechtlichen Bedenken der Länder in der Mitte entgegen. Er überläßt die Regelung des Schlachtrechts und damit auch des Schächtens den Ländern, sieht aber eine Regelung des Rechts der Tierversuche vor. So zweifelhaft vielleicht auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich des Schlachtrechts sein mag, für das Recht der Tierversuche ist nach sorgfältiger Prüfung erneut die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angenommen worden. Soweit das Tierschutzrecht in den Bereich des Strafrechts hineingehört, war und ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes unbestritten.
    Der jetzt eingebrachte Entwurf eines Tierschutzgesetzes ist wiederum in der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft erstellt worden. Wir haben uns
    *) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3



    Rollmann
    dabei von Sachverständigen des Tierschutzes beraten lassen und Formulierungshilfe von seiten ,der Bundesregierung in Anspruch genommen. Von den zahlreichen Verbänden und Freunden des Tierschutzes lagen uns aus alter und neuer Zeit zahlreiche Stellungnahmen zu einem neuen Tierschutzgesetz vor, die uns für unsere Beratungen außerordentlich hilfreich waren.
    Um die Verabschiedung eines neuen Tierschutzgesetzes auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode sicherstellen zu können, haben wir unsere Beratungen zügig durchgeführt und den Gesetzentwurf in wenigen Monaten erstellt. So stehen nunmehr dem Bundestag und seinen Ausschüssen noch fast drei Jahre zur Verfügung, um den Gesetzentwurf sorgfältig zu beraten, die Tierschutzverbände und andere interessierte Organisationen zu hören und dann das neue Gesetz zu beschließen.
    Dieser Gesetzentwurf soll das Tierschutzgesetz von 1933 ablösen und das Tierschutzrecht in Deutschland auf den neuesten Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen bringen. Die Tierquälerei ist in Deutschland bereits seit dem vorigen Jahrhundert durch das Strafgesetzbuch verboten. Darüber hinaus aber haben schon sehr frühzeitig einzelne deutsche Länder Tierschutzbestimmungen erlassen. Das Tierschutzgesetz von 1933 brachte erstmalig ein modernes und einheitliches Tierschutzrecht für das gesamte damalige Reich.
    Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind nun mehr als 30 Jahre vergangen. Wir haben das Gesetz in der Praxis erproben können und Erfahrungen gesammelt. Lücken und Unzulänglichkeiten des Gesetzestextes haben sich herausgestellt. Die deutsche Öffentlichkeit ist heute stärker an den Fragen des Tierschutzes interessiert, als es noch vor 30 Jahren der Fall war, und reagiert empfindlicher auf Verletzungen des Tierschutzes als damals. In der Kälber-, in der Schweine- und in der Hähnchenmast sowie in der Eiererzeugung sind neue Formen der Tierhaltung entwickelt worden, an die der Gesetzgeber damals noch nicht denken konnte. Wissenschaft und Forschung haben unsere Kenntnisse vom Tier wesentlich erweitert, ja, zum Teil revolutioniert: Wollen wir in Deutschland unseren führenden Rang im Tierschutz behaupten, ist es notwendig, in einem neuen Gesetz alle diese Erkenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen.
    Den Grundsatz, der den ganzen Entwurf durchzieht, haben wir als § 1 an die Spitze gestellt:
    Niemand soll ein Tier ohne vernünftigen Grund töten oder ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
    In der Generalklausel des Tierschutzgesetzes von 1933 heißt es nur:
    Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu mißhandeln.
    Erstmalig soll also ein deutsches Tierschutzgesetz das Tier nicht nur vor Tierquälerei bewahren, sein Recht auf Leben soll geschützt werden. Wir glauben, daß das ein großer Fortschritt ist, der das sinnlose
    Töten von Tieren wohl leider nicht ganz beseitigen, aber hoffentlich eindämmen wird.
    Damit es aber nicht beim bloßen Gebot bleibt, schlagen wir im § 8 unseres Entwurfs vor, daß das ohne vernünftigen Grund erfolgte Töten von Wirbeltieren — die dem Menschen näherstehen als andere Tiere — bestraft werden soll. Der Strafrahmen für die strafbare Tötung eines Wirbeltieres und die Tierquälerei soll nach unserer Auffassung der gleiche sein wie im Tierschutzgesetz von 1933.
    Nach § 2 unseres Entwurfes soll verboten werden, ein Haustier oder ein anderes Tier anders als unter Betäubung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen zu töten. Auch dieser Vorschlag ist eine durchgreifende Erweiterung gegenüber dem geltenden Recht, wonach nur ein in einer Farm gehaltenes Pelztier unter Betäubung zu töten ist. Wir wollen damit insbesondere jenen immer wieder auftretenden Vorfällen entgegentreten, in denen Tierhalter sich ihrer Hunde oder Katzen entledigen wollen, aber bei der beabsichtigten Tötung so unsachverständig verfahren, daß das Tier nur gräßliche Verletzungen davonträgt, in halbtotem Zustand entweicht und schließlich irgendwo qualvoll verendet. Für dieses und andere Delikte bei der Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren wollen wir den Strafrahmen des geltenden Tierschutzgesetzes in einem neuen Gesetz angehoben wissen.
    Im Gegensatz zum geltenden Recht, das nur die Mißhandlung und Vernachlässigung von Tieren verbietet, enthält der Entwurf in seinem § 2 ein Gebot positiver Fürsorge, und zwar mit dem Ziel, dem Tier nicht nur, wie jetzt, Schmerzen oder Schäden zu ersparen, sondern auch Leiden. Gerade weil die Frage der Schmerzempfindung des Tieres in der Wissenschaft und in der Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte beträchtliche Schwierigkeiten bereitet hat, wird ein auch auf Leiden ausgedehnter Schutz des Tieres von großer praktischer Bedeutung sein. Wer ein Tier hungern oder dürsten läßt, der fügt ihm vielleicht keine Schmerzen zu, bereitet ihm aber sicherlich Leiden. Auch bei der Regelung des Rechtes der Tierversuche soll der Tierschutz über das geltende Recht hinaus auf Leiden ausgedehnt werden.
    Die Antragsteller sind schließlich der Auffassung, daß auch das Tier ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Darum heißt es im § 3 unseres Entwurfs:
    Es ist verboten, ein Tier zu verstümmeln.
    So schlagen wir vor, außer bei Krankheiten das Kürzen der Ohren und des Schwanzes ganz zu verbieten. Das nur aus Schönheitsgründen erfolgende Kürzen von Ohren und Schwänzen, das oft genug mit gesundheitlichen Nachteilen für das Tier verbunden ist, ist unserer Auffassung nach mit dem Gedanken des Tierschutzes und dem Recht des Tieres auf seine körperliche Unversehrtheit nicht mehr länger vereinbar. In einigen anderen westlichen Ländern gibt es diese Verbote schon länger.



    Rollmann
    Die in der Öffentlichkeit so heiß umstrittenen Formen der Intensivhaltung von Kälbern, Schweinen und Geflügel haben die Antragsteller ausführlich beschäftigt und auch veranlaßt, diese modernen Formen der Tierhaltung persönlich in Augenschein zu nehmen. Im Einklang mit dem Brambell-Report der britischen Royal Commission zum Studium der Intensivhaltung und mit dem Gutachten des Veterinärmedizinischen Fakultätentages zur Kälbermast in Boxen haben wir uns nicht auf den Standpunkt stellen können, daß die Intensivtierhaltung gegen den Tierschutz verstößt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Da der Bundestag damit überfordert wäre, diese sehr ins einzelne gehenden Bedingungen aufzustellen, schlagen wir in dem § 7 unseres Entwurfs vor, daß die Bundesregierung „zum Schutze der Tiere bei der Haltung, namentlich bei der Aufzucht und Mast", mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes erlassen soll. Ziel der Rechtsverordnung soll es selbstverständlich sein, den bestmöglichen Schutz der Tiere zu gewährleisten. Ebensosehr soll sie aber auch den Tierhaltern Sicherheit für ihre wirtschaftlichen Planungen verschaffen. Durch die konkrete Festlegung des Inhalts der Sorgepflicht wird eine solche Rechtsverordnung den Tierhaltern helfen, sich moderner Produktionsmethoden auch in der Tierhaltung zu bedienen, ohne Gefahr zu laufen, die durch den Tierschutz nun einmal gesetzten Grenzen ihrer Handlungsfreiheit irrtümlich zu verkennen.
    Ich hoffe, daß ich damit die wichtigsten Neuerungen aufzeigen und begründen konnte, die der Entwurf zu einem neuen Tierschutzgesetz gegenüber dem geltenden Recht enthält. In den zahlreichen Fällen, in denen wir inhaltlich das geltende Tierschutzrecht in unseren Entwurf übernommen haben, haben wir uns darum bemüht, Rechtslücken zu beseitigen und die Gesetzesformulierungen zu straffen.
    Der Entwurf wird sicherlich nicht den Idealvorstellungen der Verbände und der Freunde des Tierschutzes in unserem Lande entsprechen, und sicherlich sind manche Wünsche aus dieser Richtung unerfüllt geblieben; aber dieser Entwurf bringt im wesentlichen doch wohl das, was zur Verbesserung des Tierschutzes in rechtlicher Beziehung gegenwärtig in unserem Lande getan werden kann. Die Ehrfurcht vor dem Leben des Tieres, sein Schutz vor Schmerzen, Leiden oder Schäden kann nicht durch das Gesetz allein dekretiert werden, dessen sind wir uns sehr wohl bewußt. Tierschutz ist vor allen Dingen eine Frage der Gesinnung, der Einstellung zum Tier als einem Mitgeschöpf Gottes, der Erziehung unseres Volkes und seiner jungen Generation und der Praxis, die draußen im Lande geübt wird. Wenn wir hier in diesem Hause das, was wir rechtlich für die Verbesserung des Tierschutzes in unserem Lande tun können, getan haben, dann müssen wir auf diese praktische Beachtung des Tierschutzes draußen im Lande wieder unsere ganze Aufmerksamkeit richten.

    (Allgemeiner Beifall.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Büttner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meinen kurzen Ausführungen zu dem vorliegenden Entwurf eines Tierschutzgesetzes möchte ich eine noch kürzere Vorbemerkung vorausschicken, die die unterschiedliche Darstellung des Werdegangs des Entwurfs klären soll. Ich habe für die SPD-Bundestagsfraktion den Initiativantrag begründet, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 1. Januar 1967 ein neues Tierschutzgesetz vorzulegen. Dieser Antrag wurde von den Regierungsparteien begrüßt, und danach wurde auch ein einstimmiger, positiver Beschluß gefaßt. Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft hat vorher schon an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Dieser liegt uns jetzt vor.
    Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Damen und Herren außerhalb dieses Hauses, die sich dieser Arbeit unterzogen haben.
    Im übrigen kommt es in diesem konkreten Fall nicht so sehr darauf an, festzustellen, daß die Parlamentarier schneller als die Bundesregierung waren und wer sich dabei die meisten Verdienste erworben hat, sondern es kommt darauf an, daß wir so schnell wie möglich zu einem guten Gesetz kommen und daß wir nicht die drei Jahre, die Sie, Herr Kollege Rollmann, in Aussicht gestellt haben, auszunutzen brauchen. Es kann auch nicht Aufgabe der ersten Lesung sein, grundsätzliche, langatmige Erörterungen anzustellen und die einzelnen Paragraphen zu besprechen. Es werden sicherlich nach einer fachlichen Beratung sinnvolle Änderungsvorschläge Aufnahme in das Gesetz finden.
    Die Bezeichnung „Tierquälerei" — so hat es Kollegen Rollmann auch schon richtig herausgestellt — muß klargestellt und vor allem auch klar umrissen werden. So müßte es in § 1 nicht im Plural heißen „Schmerzen, Leiden oder Schäden", sondern im Singular „Schmerz, Leid, Schaden". Nicht erst die Summe von unerfreulichen Tatbeständen darf als Tierquälerei bezeichnet werden, e i n Tatbestand allein muß genügen, um den Begriff der Tierquälerei nachzuweisen, um entsprechende gesetzliche Maßnahmen anwenden zu können.
    Sicherlich ist es auch nicht angebracht, in dem einen oder anderen Fall das Wort „soll" stehenzulassen, sondern es sollte durch „darf" ersetzt werden, um unser Wollen, unsere Tiere zu schützen, noch deutlicher zu dokumentieren.
    Es wird sicherlich auch eine Menge von gut begründeten Anregungen bei der Beratung des Gesetzes geben. Nach dem Beschluß des Ältestenrates soll der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatender Ausschuß gehört werden. Diesem Ausschuß wird die Beratung sicher nicht leicht fallen, weil doch aus wirtschaftlichen Gründen allzu leicht eine Interessenkollision eintreten kann. Damit will ich nicht etwa dem Ausschuß unterstellen, daß er nicht objektiv handeln und urteilen würde. Wenn ich aber an die Intensivhaltung denke,



    Büttner
    dann erscheint es mir möglich, daß die eine oder andere Gewissenskollision eintritt.
    In diesem Zusammenhang möchte ich — leider ist ein Regierungsvertreter nicht mehr anwesend, aber vielleicht wird es aus dem Protokoll dieser Sitzung entnommen — die Bundesregierung, im besonderen Herrn Minister Höcherl, bitten, den Abgeordneten, die sich intensiv mit dem Tierschutz beschäftigen, das Gutachten des Deutschen Veterinärmedizinischen Fakultätentages zu übermitteln, das auf seine Veranlassung mit unserer Unterstützung erstellt worden ist, damit diejenigen, die es angeht, nicht auf auszugsweise Informationen durch die Fachpresse angewiesen sind.
    Zusammenfassend und abschließend darf ich sagen und dankbar begrüßen, daß eine Fülle von Problemen erfaßt ist, aber noch nicht alle, die einer Lösung harren. Es geht und sollte uns allen darum gehen, durch ein gutes Gesetz tierquälerische Methoden, die jetzt schon praktiziert werden, zu beseitigen. Ich halte es aber für besser, wenn diese Methoden durch entsprechende Maßnahmen gar nicht erst zum Zuge kommen können, d. h. vermieden werden.
    Über Tierversuche, die auf ein wirklich notwendiges Maß unter strenger Kontrolle beschränkt werden müssen, über deren Umfang ja auch eine Umfrage in den Ländern läuft — auf meine Frage in der Fragestunde —, über Vivisektion, über das Töten von Tieren, über Unterbringungsmethoden, über die Möglichkeit der Überprüfung aller tierschützerischen Maßnahmen und über viele andere Dinge müssen wir uns eben noch hier in diesem Hause, vor allem im Innenausschuß, in dem diese Fragen federführend beraten werden, und in den dazu benannten Fachausschüssen, unterhalten.
    Wir vergeben uns nichts, wenn wir uns bei der Formulierung auch der Texte bedienen, wie sie z. B. — ohne jetzt etwas präjudizieren zu wollen — die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutzverbände erarbeitet hat. Sicherlich werden wir in den Fachberatungen einige Formulierungen sehr gern aufnehmen.
    An die Kolleginnen und Kollegen vom Rechtsausschuß, die ebenfalls als mitberatender Ausschuß angesprochen sind, habe ich die dringende Bitte, der Beratung dieses Gesetzes die ihm zukommende Bedeutung beizumessen, auch hinsichtlich des Aufsetzens auf die Tagesordnung.
    Ich hoffe und wünsche, daß die Beratungen des Gesetzes getragen werden von der Überzeugung und der Verantwortung, die unser Fraktionsvorsitzender Fritz Erler als Grußwort zum Welttierschutztag in die Worte gekleidet hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Wie in einem Volke die Menschen miteinander und wie sie mit den Tieren umgehen, ob sie bereit sind, Menschen und Tiere, unsere Mitgeschöpfe, vor Grausamkeiten und Leiden zu bewahren, das ist Ausdruck der Humanität und der Kulturstufe eines Volkes. Tierschutz und Verachtung von Menschen anderen Glaubens, an-
    derer Überzeugung oder aus anderen Völkern sollten genauso unvereinbar miteinander sein wie Hilfe für notleidende Menschen und Gedankenlosigkeit oder gar Grausamkeit gegenüber den Tieren. Darum kann der Schutz der Tiere nicht nur Aufgabe einzelner sein. Parteien und Parlamentarier haben die Pflicht, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um an der Aufklärung der Bevölkerung und an der Schaffung geeigneter Gesetze mitzuwirken.
    So weit das Zitat meines Freundes Fritz Erler. Denken wir daran: wir haben ein Tierschutzgesetz, das reformbedürftig ist. Denken wir daran, daß wir ein Pferdeausfuhrverbot haben, für das sich unser früherer und von uns allen sicherlich geschätzter Kollege Heinrich Ritzel mit ganzem Herzen eingesetzt hat, und das heute umgangen wird. Wir haben eine schöne Aufgabe vor uns. Sie schnell zu lösen, sollte unsere gemeinsame Verpflichtung sein.

    (Allgemeiner Beifall.)