Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, über den K-Zuschlag habe ich schon in mehreren Fragestunden berichtet. Ich wiederhole also, daß die Einführung des sogenannten K-Zuschlages im Stückgutverkehr der Deutschen Bundesbahn am 15. März 1966 notwendig war, um die Erträge des insgesamt sehr defizitären Stückgutverkehrs den erheblich gestiegenen Selbstkosten anzupassen oder doch zumindest anzunähern. Das Defizit im Stückgutverkehr beläuft sich auf 420 Millionen DM. Die Deutsche Bundesbahn errechnet sich aus dem K-Zuschlag eine jährliche Mehreinnahme von rund 14 Millionen DM.
Bei dem K-Zuschlag, der bei 73 % aller Güterabfertigungen erhoben wird, handelt es sich um eine Pauschalmaßnahme für den gesamten Bereich der Deutschen Bundesbahn, bei der Einzelbelange bestimmter Bahnhöfe nicht berücksichtigt werden konnten. Als allgemeingültige Tarifmaßnahme trifft sie so leider auch Bahnhöfe der Fördergebiete verschiedener Art. In der Fragestunde vom 17. März 1966 hat Herr Kollege Zerbe bereits die Frage gestellt, was die Bundesregierung wegen der nachteiligen Auswirkungen des K-Zuschlages im Zonenrandgebiet zu tun gedenke. Herr Staatssekretär Dr. Seiermann hat darauf damals wie folgt geantwortet:
Die Einführung des K-Zuschlags trifft als allgemeingültige Tarifmaßnahme auch Teile des Zonenrandgebietes. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß dadurch für die Wirtschaft des Zonenrandgebietes schwerwiegendere Schäden nicht zu befürchten sind. Sollten dennoch wider Erwarten unzumutbare Benachteiligungen
auftreten, so besteht die Möglichkeit zu vielfältigen und differenzierten Hilfen, z. B. im Rahmen des Frachthilfeverfahrens oder des regionalen Förderungsprogramms, durch die besondere Belastungen ausgeglichen werden können.
Daraus folgt, daß jeweils nach der besonderen Lage der einzelnen Fälle zu entscheiden sein wird.