Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schwabe, alle Fahrzeuge an der Spitze von Zügen, d. h. alle Triebfahrzeuge und Steuerwagen, sind zwecks Beseitigung von Fremdkörpern auf den Geleisen mit sogenannten Bahnräumern ausgerüstet. Die Höhe dieser Bahnräumer über der Schienenoberkante ist in der EisenbahnBau- und Betriebsordnung so festgelegt worden, daß sie in Weichen oder Kreuzungen unter gar keinen Umständen anstreifen oder abreißen können, da sonst die Gefahr der Entgleisung sehr groß ist.
Schienenomnibusse und ihre Anhänger reagieren wegen ihrer geringeren Achslasten auf Hindernisse auf den Schienen ungleich empfindlicher als schwere Triebfahrzeuge mit Achslasten bis zu 21 t. Deshalb hat die Deutsche Bundesbahn bei den ersten Schienenomnibussen Versuche mit tiefer herabreichenden Räumbesen unternommen. Diese Versuche sind leider fehlgeschlagen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie um einen wirksameren Entgleisungsschutz bemüht ist und das Bundesbahn-Zentralamt München dazu schon vor längerer Zeit eingeschaltet hat.
Die neu zu entwickelnde Vorrichtung soll nach den Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn so beschaffen sein, daß auch kleinste Hindernisse wie z. B. Schottersteine mit Sicherheit zur Seite geschoben werden. Wann sie betriebsbereit sein und eingebaut werden kann, ist noch nicht zu übersehen. Ähnliche Versuche anderer Eisenbahnverwaltungen, so der englischen Eisenbahnen, haben bisher ebenfalls noch keine befriedigenden Ergebnisse erbracht.