Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Fragen VIII/2 und VIII/3 des Abgeordneten Weigl auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Angestellte einen Befreiungsantrag nach Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 23. Februar 1957 in der Fassung des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 erst nach Ablauf der Ausschlußfrist gestellt haben?
Erwägt die Bundesregierung eine nochmalige Verlängerung der Antragsfrist auf Befreiung von der Versicherungspflichtgrenze für den in Frage VIII/2 genannten Personenkreis?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 12. Oktober 1966 lautet:
Von den insgesamt 116 642 Anträgen auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach Art. 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes mußten 1 003 abgelehnt werden, weil sie nach dem 31. Dezember 1965, also nach Ablauf der Antragsfrist, eingegangen sind. Bezogen auf die Gesamtzahl der gestellten Befreiungsanträge sind das 0,86 %, also noch nicht einmal 1 % der Anträge.
Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich und auch nicht für zweckmäßig, für den genannten Personenkreis eine Verlängerung der Antragsfrist vorzuschlagen. Die Antragsfrist war reichlich bemessen. Auf die Möglichkeit der Befreiung
haben nicht nur Presse und Rundfunk, sondern in größerem Umfange auch die privaten Versicherungsgesellschaften aufmerksam gemacht. Daß die Betroffenen auch über diese Möglichkeit informiert waren, geht aus der sehr geringen Zahl der verspätet gestellten Anträge hervor. Eine Verlängerung der Antragsfrist für den genannten Personenkreis würde nicht nur zu neuen Schwierigkeiten verwaltungsmäßiger Art führen, sie würde auch die Gefahr einer ungleichen Behandlung für diejenigen Angestellten bedeuten, die mit Rücksicht auf den Fristablauf keinen Antrag "auf Befreiung mehr gestellt haben.
Ich rufe die Frage VIII/4 des Abgeordneten Prochazka auf:
Wann kann mit der Ratifizierung des Dritten deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommens gerechnet werden?