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1. Zu dem bedeutsamsten Finanzierungsproblem, das Sie, Herr Abgeordneter, in Ihrer ersten Frage angeschnitten haben, kann gegenwärtig noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Die Lösung wird u. a. von dem Ausgang der Verhandlungen über den künftigen Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer mitbestimmt, weiterhin aber auch davon abhängen, ob im Rahmen der beabsichtigten Finanzreform eine geeignete Grundlage für die Finanzierung der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben, insbesondere auch der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, gefunden werden kann. Die Bundesregierung hat aus diesen Gründen bisher noch keine Beschlüsse zu einer etwaigen Erhöhung der Kraftfahrzeug- oder der Mineralölsteuer gefaßt.
2. Die Bundesregierung hält die für das Rechnungsjahr 1967 vorgesehene Freistellung eines Teilbetrags aus dem zweckgebundenen Mineralölsteueraufkommen und die sich hieraus ergebenden Folgerungen im Hinblick auf die Bestrebungen zur Stabilisierung von Wirtschaft und Währung nach sehr sorgfältigen Überlegungen leider für unvermeidbar. Sie ist der Auffassung, daß der Bundesfernstraßenbau trotz dieser Freistellung auch im Rechnungsjahr 1967 mindestens gleich große Leistungen zeigen wird wie im laufenden Rechnungsjahr 1966.
Es wird hiernach also nicht erforderlich sein, einen großen Teil der begonnenen Maßnahmen, wie Sie, Herr Abgeordneter, befürchten, zurückzustellen. Es muß allerdings der Beginn neuer Maßnahmen an die in Höhe von 500 Millionen DM vorgesehene Kürzung des zweckgebundenen Mineralölsteueraufkommens angepaßt werden. Diese Auffassung stützt sich darauf, daß der Straßenbauplan 1967 einen Bedarf von insgesamt 3675 Millionen DM vorsieht und daß im Haushalt 1967 Mittel in Höhe von 3575 Millionen DM eingeplant sind, also nur 100 Millionen weniger als im Straßenbauplan, aber immerhin 175 Millionen DM mehr als im Jahre 1966, in dem der Haushaltsansatz 3400 Millionen DM betragen hat.
Im übrigen hofft die Bundesregierung, daß die vorliegenden Stabilitätsgesetze eine Verbesserung des Kapitalmarktes herbeiführen werden, die auch dem Straßenbau zugute kommen soll. Die Kreditermächtigung in Art. 9 des Haushaltssicherungsgesetzes bleibt weiterhin bestehen, so daß im Rechnungsjahr 1967 für den Bau von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen bis zu 300 Millionen DM Kredite aufgenommen werden dürfen.
Ich darf bei dieser Gelegenheit betonen, daß die Bundesregierung ausdrücklich am Prinzip der im Straßenbaufinanzierungsgesetz festgelegten Zweckbindung der Mineralölsteuer festhält. Sie wird deshalb auch versuchen, die dem Bundesfernstraßenbau im Rechnungsjahr 1967 entgehenden Mittel bei entsprechender Konjunktur- und Kapitalmarktlage in späteren Rechnungsjahren wieder auszugleichen.
3. Aus diesen Ausführungen bitte ich zu entnehmen, daß die in 1967 für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stehenden Mittel so bemessen sind, daß sie nach Ansicht der Bundesregierung keine schwerwiegenden konjunkturellen Auswirkungen in der Bauwirtschaft zur Folge haben werden.