Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe schon deutlich genug ausgesprochen, daß dem Gesichtspunkt der Risikogemeinschaft, der Zusammenfassung einer gehörigen großen Zahl von Versicherten, Rechnung getragen werden muß. Eine gewisse Differenzierung ist vernünftig, eine Differenzierung bis zum letzten ist unvernünftig. Dann brauchen wir keine Versicherung mehr. Im übrigen muß ich aber noch einmal sagen, daß die Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und damit die unmittelbare Verantwortung in diesem Bereich im § 16 der Preisverordnung Nr. 15/59 geregelt ist. Wir sind nicht die Gestalter der Tarife, sondern — und ich meine nach wie vor, daß das ein großer Fortschritt war — die Versicherer sind die Gestalter der Tarife. Im § 16 ist vorgeschrieben, unter welchen Gesichtspunkten die Genehmigung zu erteilen ist und unter welchen ausschließlich geregelten Gesichtspunkten die Genehmigung zu versagen ist.