Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich glaube, es war ein mit dem Hohen Hause besprochener Vorgang und ein wesentlicher Fortschritt, daß das Bundeswirtschaftsministerium sich im Jahre 1959 durch die Preisverordnung Nr. 15/59 aus der unmittelbaren Verantwortung in diesem Bereich zurückgezogen hat, nicht weil es Sorge vor der Verantwortung hatte, sondern weil es der Meinung war, daß die differenzierte Gestaltung auf diesem so sehr wichtigen Wirtschaftssektor dem Versicherungsnehmer, dem Verbraucher zugute kommt. Darum ist das nicht mehr eine unmittelbare Verantwortung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ich weiß aber, daß sich die Versicherungen sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigen. Ich darf hier sagen, daß z. B. die Geistlichen aller Konfessionen ebenfalls im Verhältnis zu den Verkehrsteilnehmern im allgemeinen ein sehr differenziertes Risiko darstellen, natürlich ein geringeres Risiko, und daher auch in die Beamtenversicherung aufgenommen worden sind.