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Herr Abgeordneter, ich habe schon auf die Gruppe der Versicherungsnehmer, die aus Gründen der größeren Risikogerechtigkeit anders behandelt werden und die fast 2,5 Millionen Personen umfaßt, hingewiesen. Was die Beamten anlangt, so fällt es mir als Beamten natürlich ein wenig schwer, Ihre Frage zu beantworten. Aber ich muß darauf aufmerksam machen, daß der Unterschied in der Schadenhäufigkeit und im Schadenbedarf hier gegenüber dem allgemeinen Schadenverlauf exorbitant ist. Ich darf hier die Zahlen nennen. Im Jahre 1965 hat auf tausend Haftpflichtversicherungen die Schadenhäufigkeit in Großstädten im allgemeinen 241 betragen, bei Beamten insgesamt 138. Der Schadenbedarf ist — nicht mehr überraschend in Übereinstimmung mit dieser Zahl — eben auch sehr unterschiedlich. Der Schadenbedarf beträgt in Großstädten 225 DM, in Mittelstädten 195 DM, bei der Gruppe der Beamten insgesamt 135 DM. Ich würde sagen, es ist ein gutes Ergebnis der Konkurrenz, die auf diesem Markt herrscht, daß für beachtliche Personengruppen, die sich aus irgendwelchen Gründen im Verkehr anders verhalten und weniger Schaden verursachen, auch andere Tarife zur Verfügung gestellt werden. Allerdings muß der Gesichtspunkt der Größe der Risikogemeinschaft natürlich aufrechterhalten werden. Aber die Zahl der Beamten ist groß genug, um eine solche Risikogemeinschaft darzustellen.