Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, wir haben die Versicherungsgesellschaften sehr ermuntert, daß sie alles tun sollten, um die Kraftfahrer über die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären, die den Erhöhungsanträgen zugrunde liegen. Ich möchte aber noch einmal unterstreichen, daß das schließlich nicht Sache des Bundeswirtschaftsministeriums ist. Ich begrüße aber sehr die Fragestunde, die die Chance gibt, auch dem Hohen Hause Aufklärung darüber zu geben. Gestatten Sie mir bitte, noch drei Zahlen über die Erhöhung des Schadensdurchschnittes zu nennen. Er betrug im Jahre 1954 424 DM, im Jahre 1960 617 DM und im Jahre 1965 1045 DM. Das sind leider die Realitäten.