Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, für die Verkehrssicherheit der Straßen ist in erster Linie der Baulastträger, also die zuständige Straßenbauverwaltung, verantwortlich. Bei Bundesfernstraßen haftet in der Regel nicht der Bund, sondern das Land, der Landschaftsverband oder, soweit eine Bundesstraße sich im Rahmen einer Gemeinde befindet, die Gemeinde, je nach ,der Zuständigkeit 'für die Verwaltung dieser Straßen, die sie gemäß Grundgesetz im Auftrage des Bundes durchführt. Die Haftung setzt den Nachweis eines Verschuldens voraus.