Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, der Südharzraum ist beim Ausbau der Bundesstraßen keineswegs vernachlässigt worden. Für die Verbesserung unzulänglicher Teilstrecken der bestehenden Bundesstraßen Herzberg — Barbis —Bad Lauterberg wurden seit 1962 2 Millionen DM aufgewendet. Entscheidend aber ist der Netzausbau. Dieser Netzausbau erfolgt systematisch. Dabei sind Verkehrsbelastung und Verkehrsfluß bestimmend. Deshalb wurden die Bundesstraßen 27 und 243 von den Autobahnanschlußsteilen Göttingen und Seesen aus in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Nach Durchführung dieses Ausbaus der beiden Bundesstraßen gelangt nunmehr die Strecke Herzberg — Bad Lauterberg in die Ausbauzone.
Die beiden Bundesstraßen verlaufen gemeinsam zwischen Herzberg und Bad Lauterberg in dem engen, steilhangigen und zum Teil dicht besiedelten Odertal. Ein Ausbau des vorhandenen Straßenzuges ist infolge dieser beträchtlichen topographischen Schwierigkeiten nur auf relativ kurzen Teilstrecken möglich. Auf lange Sicht 'befriedigende Verhältnisse lassen sich hier nur durch den Bau einer neuen Bundesstraße, die weitgehend am Hang verläuft, erzielen. Planung und Ausführung werden dadurch erschwert, daß nicht nur acht höhengleiche Bahnübergänge im Zuge der Bundesstraßen 27 und 243 'beseitigt oder ausgeschaltet werden müssen, sondern daß auch das bestehende Wegenetz wieder ausreichend an die künftig am Hang verlaufende neue Bundesstraße angeschlossen werden muß. Diese bau- und verkehrstechnisch sehr großen Schwierigkeiten bedurften sorgsamer Abstimmung, und die baureife Planung ist deshalb auch leider langwierig.
Die Linienführung der Verlegungsstrecke ist zum großen Teil schon im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesressorts nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes bestimmt worden. Bei den restlichen Abschnitten steht dieser Verwaltungsakt bevor. Für einen ersten Abschnitt mit Beseitigung eines höhengleichen Bahnüberganges in Herzberg befinden sich gegenwärtig baureife Pläne in der Planfeststellung nach den § 17 und 18 des Bundesfernstraßengesetzes. Die Pläne für die Beseitigung eines weiteren Bahnüberganges werden gegenwärtig abschließend geprüft.
Wesentliche Teile der vorgesehenen Baumaßnahmen sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des 3. Vierjahresplanes zur Ausführung vorgesehen.