Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den meinem Ministerium vorliegenden Unterlagen reicht die Zahl der Studierenden der Zahnheilkunde in der Tat nicht aus, die Gefahr eines künftigen Mangels an Zahnärzten abzuwenden. Diese Auffassung wird von den Berufvertretungen der Zahnärzte und von den Hochschullehrern der Zahnheilkunde geteilt.
Wesentliche Ursache für den Nachwuchsmangel ist die nicht ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen für Studierende. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich deshalb im Juli 1965 an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gewandt und ihn gebeten, alles in seinen Kräften stehende zu tun, um eine Vermehrung der Ausbildungsplätze für Studierende der Zahnheilkunde zu erreichen. Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat im Januar 1966 mitgeteilt, daß das Anliegen als berechtigt anzusehen sei. Ein endgültiges Ergebnis der Beratungen der Kultusministerkonferenz und eine Mitteilung über die durch die Länder zu ergreifenden Maßnahmen zur Vermehrung der Ausbildungsplätze liegen uns aber noch nicht vor. Wie Sie wissen, beteiligt sich der Bund an der Schaffung neuer Ausbildungsplätze auch für Zahnmediziner bei seiner allgemeinen Mitfinanzierung des Hochschulausbaus.
Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes, die u. a. die Zulassung zu den Heilberufen umfaßt, hat das Bundesministerium für Gesundheitswesen im Juni 1964 mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte erlassen, durch die auch vorlesungsfreie Monate in die zahnärztliche Universitätsausbildung einbezogen worden sind. Dies sollte dazu verhelfen, die vorhandenen Ausbildungsplätze besser als bisher zu nutzen.