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Herr Abgeordneter, ich habe hier den Wortlaut des bisher allein bestehenden Rahmenabkommens vor mir. Dieser Inhalt bestätigt, was ich Ihnen gesagt habe: daß eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung dieser Projekte nicht vorgesehen ist. Daß es bisher noch nicht zu größeren Fortschritten in der Vorbereitung gekommen ist, führe ich darauf zurück, daß für den Abschluß der besonderen Ausführungsverträge, die dem Rahmenabkommen folgen müssen, baureife Planungen notwendig sind. Die Fertigstellung dieser Planungen hat sich durch den außergewöhnlichen Umfang und die Schwierigkeit der Arbeiten verzögert. Darüber hinaus liegt ein seitens des Landes Nordrhein-Westfalen von einem Verkehrsfachmann angefordertes Gutachten über die Verkehrsentwicklung zur Zeit noch nicht vor. Dieses Gutachten ist aber für die abschließenden Planungen unbedingte Voraussetzung. Aus diesem Grunde konnte auch der erste Zusatzvertrag bislang noch nicht abgeschlossen werden.